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Hessen und die Bundesregierung beschließen neue Maßnahmen gegen das Coronavirus, unter anderem Maskenpflicht in Schulen und starke Einschränkungen für Ungeimpfte.

 

Innerhalb der letzten 24 Stunden haben sich fast 65‘000 Deutsche mit Corona infiziert. 378 weitere starben an oder mit Covid-19. Die 7-Tage-Inzidenz, also der Wert von Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, innerhalb einer Woche, steht bei 443. Um diesen Zahlen entgegenzuwirken, hat sowohl Hessen, als auch der Bund neue Maßnahmen gegen das Coronavirus beschlossen.

In ganz Deutschland gilt (seit dem 02.12.):

- Treffen für Ungeimpfte:

  • Im öffentlichen sowie im privaten Raum: Personen aus dem eigenen Haushalt plus zwei weitere aus einem anderen Hausstand. Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen.
  • In Stadt- bzw. Landkreisen mit Inzidenzen über 350 sind Treffen in Innenräumen auf 50 Personen, im Freien auf 200 Personen beschränkt.

- Einzelhandel

  • 2G, mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs (Supermärkte, Apotheken, Drogerien)*

- Für Sport-, Kultur- und Großveranstaltungen gilt:

  • 2G*
  • Maskenpflicht
  • In Innenräumen: max. 50% Auslastung, max. 15.000 Zuschauer*innen
  • Im Freien: max. 50% Auslastung, max. 15.000 Zuschauer*innen
  • In Stadt-, bzw. Landkreisen mit Inzidenzen über 350 werden Clubs und Diskotheken geschlossen.

- Für Schulen gilt:

  • Maskenpflicht für alle Jahrgänge auf dem gesamten Schulgelände

- Für Silvester gilt:

  • Verkaufsverbot von Pyrotechnik und Feuerwerk

- Um Impfungen anzukurbeln:

  • Apotheker*innen und Zahnärzt*innen dürfen impfen

- Für Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser gilt:

  • Impfpflicht für alle beschäftigten

- Zeitnahe Entscheidung über allgemeine Impfpflicht:

  • Der deutsche Bundestag will zeitnah über eine Einführung einer allgemeinen Impfpflicht entscheiden. Dies kann ab etwa Februar 2022 umgesetzt werden.

*Ausgenommen sind Personen ohne Impfempfehlung, bzw. Personen, die nicht geimpft werden können. Ausnahmen für unter 18-jährige möglich.

In Hessen gilt (ab Sonntag, 05.12):

- Für Schulen gilt:

  • Auch geimpfte und genesene Schüler*innen dürfen sich einmal pro Woche testen

- Für Sport-, Kultur und Großveranstaltungen gilt:

  • Kein 2G+ mehr

- Für Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen gilt:

  • Empfehlung zu 3G-Regelung

 

Legende:

3G: Person/en sind geimpft, genesen oder getestet

2G: Person/en sind geimpft oder genesenen

2G+: Person/en sind geimpft oder genesen und zusätzlich getestet