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Mindestlohn für Azubis, Loot für die Welt 6, Kinderporno-Razzia & Leichenfund bei London

Mindestlohn für Auszubildene ab nächsten Jahr

Der Bundestag beschloss einen Mindestlohn für Auszubildene, dem der Bundesrat vorerst zustimmen muss. Ab nächstem Jahr gibt es ein Entgelt von 515€/ Monat im ersten Lehrjahr. Bis 2023 soll der Lohn gestaffelt auf bis zu 620€ ansteigen. Danach orientiert sich der Mindestlohn an den Lehrlingsgehältern. Auch im zweiten und dritten Lehrjahr wird mehr Geld fließen. Darüber hinaus ist geplant, dass die Kosten für betriebliche Lehrmittel vollständig vom Arbeitgeber finanziert werden.

Symbolbild: Mindestlohn für Auszubildene ab nächsten Jahr Der Gesetzesgeber hofft dadurch die Berufsausbildung attraktiver zu machen, als auch die Abbrecherquote zu verringern. Man greift vor allem Auszubildenen im Friseurhandwerk oder aus Ostdeutschland unter die Arme, die teilweise unter 400€/ Monat verdienten. Wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften eigene Vereinbarungen treffen, findet das Gesetz keine Beachtung. Union und SPD zeigten sich mit dem Gesamtpaket zufrieden, während AfD und FDP dagegen sind, Linke und Grüne stehen dem neutral gegenüber.

Alle politischen Debatten sind in der Kategorie » Politik gesammelt.

Loot für die Welt Level 6 - Zocken für den guten Zweck

Symbolbild: Loot für die Welt Level 6 - Zocken für den guten Zweck
Der jährliche Gaming-Marathon namens Loot für die Welt geht nun in die sechste Runde. Über die YouTube-, als auch Twitch-Kanäle von Frodo und LeFloid, den Space Frogs und RobBubble wird das Ereignis auf drei Livestreams unterteilt: Haupt-, Gaming- oder Community-Stream. Mit 24 Stunden es nur halb so lang wie bisher, doch das Ziel ist größer denn je. Im letzten Jahr kamen rund 239Tsd.€ zusammen; der Erlös aller Jahre liegt bei 755Tsd.€, wodurch zur Million noch ca. 245Tsd.€ fehlen. Die gesammelten Spenden gehen laut den Webvideokünstlern 100% zu gleichen Teilen an Green Forest Fund, Evas Haltestelle und das Tierheim Berlin. Das Programm beginnt am Freitag, den 8.November ab 20:00Uhr - schon zwei Stunden zuvor startet die Pre-Show.

Weitere Beiträge aus der digitalen Welt findest Du vollständig im Technik-Magazin » radio.exe gelistet.

39 Leichen in LKW-Anhänger nahe London entdeckt

Symbolbild: 39 Leichen in LKW-Anhänger nahe London entdeckt
Rettungskräfte entdeckten am Mittwoch (23.) im englischen Grays nahe London 39 Leichen in einem LKW-Anhänger. Wer sie informierte ist bislang nicht bekannt. Die britische Polizei und das chinesische Außenministerium sind sich einig, dass es sich bei den Opfern - nämlich acht Frauen und 31 Männer, darunter ein Teenager - um Chinesen handelt. Britische Medien vermuten eine Erfrierung, denn es sei ein Kühlcontainer genutzt worden. Der Anhänger erreichte am Mittwochmorgen gegen 0:30Uhr den Hafen von Purfleet, woraufhin er vom Schiff abgeladen wurde und man ihn an einen nordirischen Sattelschlepper spannte. Dessen Fahrer steht nun unter Mordverdacht. Durch die anhaltende Brexit-Debatte ist es möglich, dass Schleuser vermehrt Menschen drängen nach Groß-Britannien einzuwandern. Der Fall erinnert an einen Unfall aus 2000 bei dem man 58 Chinesen tot in einem Anhänger in Dover auffand.

Sämtliche europaweite Themen sind im gleichnamigen Archiv » Europa gebündelt.

Kinderporno-Razzi: Wie Jugendliche zu Tätern werden

Symbolbild: Kinderporno-Razzi: Wie Jugendliche zu Tätern werden
Bei einer Razzia am Mittwoch (23.) wurden die Wohnungen der 21 Tatverdächtigten in elf Bundesländern durchsucht. Vier der Tatverdächtigen stammen aus Hessen - nämlich Frankfurt, Main-Taunus-Kreis, Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg. Dabei beschlagnahmten die Ermittler Computer und weitere Datenträger. Die Beschuldigten in einem Alter zwischen 14 und 26 Jahren sollen kinderpornografische-Bilder oder Videos besessen haben und über soziale Netzwerke geteilt haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt sieht in den Chat-Gruppen ein Problem, denn diese verleiten Jugendliche und junge Erwachsene das verbotene Material ohne einen Gedanken daran zu verschwenden weiterzuleiten. Teilweise mit als lustig empfundenen Texten und Emojis. Die wahren Urheber sind nur schwer zu ermitteln. Eigentlich überflüssig zu erwähnen, aber es handelt sich um eine schwere Straftat die mit drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft bestraft wird. Der Straftatbestand lautet "Verdacht der sogenannten Dritt-Besitzverschaffung und Besitz von kinderpornografischen Schriften".

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