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Katastrophenfall im Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist die Heimat von 158.000 Einwohner:innen. Dort wurde aufgrund eines schweren Befalls mit Schadsoftware im Netzwerk der Katastrophenfall ausgerufen.

Symbolbild: Katastrophenfall im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Es ist von "unmittelbare(n) Auswirkungen" "auf alle Bereiche des Spektrums des Landkreises" Anhalt-Bitterfeld die Rede. Weitere Folgen seien noch nicht absehbar. Das letzte Mal wurde der Katastrophenfall im Jahr 2013 wegen Hochwasser ausgerufen. Er ermögliche schnelle Entscheidungen zu treffen sowie externe Hilfe anzufordern. Im aktuellen Fall wird der Landkreis Anhalt-Bitterfeld von Spezialisten aus Bundes- und Landesbehörden sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt. Am Montag erfolge eine erste Auswertung der Kenntnisse. Der weitreichende Befall soll am Dienstag seinen Lauf genommen haben. Aus unbekannter Quelle infizierten sich mehrere Server. Eine nicht näher genannte Zahl an Dateien seien verschlüsselt. Alle kritischen Systeme habe man vom Netz getrennt, um Datenabfluss zu verhindern. Es ist bekannt, dass der Landkreis Anhalt-Bitterfeld Strafanzeige stellte. Dafür ist es ungewiss, ob auch Lösegeldforderungen eingegangen sind. Jetzt müssen vorrangig drei Schwerpunkte bearbeitet werden. Es gelte, die Infektionsquelle ausfindig zu machen. Aktuell wird eine Microsoft-Sicherheitslücke bei den Druckern vermutet. Zweitens müsse die IT-Infrastruktur wieder laufen, um drittens wieder für die Bürger:innen Dienstleistungen erbringen zu können.

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Totes Ehepaar im Main-Kinzig-Kreis: Frau erschossen, Mann begeht Suizid

Symbolbild: Totes Ehepaar im Main-Kinzig-Kreis: Frau erschossen, Mann begeht Suizid
Wie die Staatsanwaltschaft Hanau und die Polizei bekanntgaben, entdeckte man am Donnerstagmorgen einen leblosen Frauenkörper in einem Café in der Innenstadt von Steinau an der Straße. Es stellte sich heraus, dass die 52-jährige durch Fremdeinwirkung - besser gesagt durch Schüsse - umgekommen sein müsse. Am selben Tag sei der 68-jährige Ehemann in einem Waldstück im benachbarten Bad Orb tot aufgefunden worden. Die Staatsanwaltschaft Hanau erklärt sich die Situation folgendermaßen: Der Ehemann habe zuerst die Frau erschossen ehe er sich mit einer Schusswaffe selbst das Leben nahm. Zum Motiv konnte oder wollte man keine Auskunft erteilen. Der Polizei ist das Ehepaar seit Anfang April bekannt, denn damals versuchte der 68-Jährige seine Frau mittels Würgen umzubringen. Es kam zu einem Polizeieinsatz mit Unterstützung durch das SEK. Im Zuge dessen wurden mehrere scharfe Schusswaffen aus der Wohnung sichergestellt. Bloß genügte der Tatvorwurf nicht für eine Untersuchungshaft. Stattdessen verhängte man ein Kontaktverbot.

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Olympische Spiele in Tokio ohne Zuschauer

Symbolbild: Olympische Spiele in Tokio ohne Zuschauer
Die Olympischen Sommerspiele werden vom 23. Juli bis 08. August in Japans Hauptstadt Tokio ausgetragen. Im Gegensatz zur EM werden Fans vor Ort gänzlich von den Wettbewerben ausgeschlossen. Das ist das Ergebnis der Beratungen zwischen dem japanischen Gastgeber sowie des Internationalen Olympischen Komitees (IOC). Bisher sollten noch bis zu 10.000 Fans je Wettkampf zugelassen werden, während man ausländischen Zuschauern schon im März die Einreise verweigerte. Die Regierung um Ministerpräsident Yoshihide Suga kam zum Entschluss, während dem Sportwettkampf den Notstand auszurufen. Der mittlerweile vierte Notstand sei den deutlich steigenden Infektionszahlen geschuldet. Die neuen Regeln gelten voraussichtlich ab Montag (12.) bis zum 22. August. Damit möchte man das Ausschenken von Alkohol verhindern und Karaoke verbieten. Zusätzlich wird an Japans Bürger:innen appelliert zu Hause zu bleiben. Thomas Bach (IOC-Präsident) selbst reiste in die Olympiastadt. Er begab sich in eine 3-tägige Quarantäne in einem 5-Sterne-Hotel in der Innenstadt. An seinem Anreisetag meldete Tokios Stadtverwaltung 896 neue Infektionsfälle. Die Neuinfektionen übertreffen seit 19 Tagen den Wert des identischen Tages in der Vorwoche.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Mannheim und Rauenberg
Mannheim: Ein 31-jähriger BMW-Fahrer, ein 30-jähriger VW-Fahrer sowie ein 38-jähriger Audi-Fahrer lieferten sich in der Nacht von Donnerstag (01.) auf Freitag (02.) ein illegales Autorennen. Die Spritztour habe auf der B36 zwischen Mannheim und Schwetzingen stattgefunden. Zunächst konnte nur der Audi-Fahrer gestoppt werden. Mittlerweile sind alle drei Fahrzeuge beschlagnahmt und die Führerscheine wurden allesamt einkassiert.

Mannheim: Das Amtsgericht Mannheim erließ am Donnerstag (08.) Haftbefehl gegen einen 17-Jährigen. Er stehe unter Verdacht, exhibitionistische Handlungen begangen sowie Mitmenschen sexuell belästigt zu haben. Laut einem Polizeibericht soll der Jugendliche schon am Mittwoch (07.) vor einer jungen Frau an einer ÖPNV-Haltestelle sowie vor mehreren Fahrgästen in der Straßenbahnlinie 5 sein Geschlechtsteil entblößt und Selbstliebe praktiziert haben. Zwei Frauen soll der 17-Jährige unaufgefordert ans Gesäß gefasst und sie zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben. Ein Mann, der Zivilcourage zeigte, erlitt Tritte in den Genitalbereich und musste sich Beleidigungen anhören. Bevor der Jugendliche die Bahn verließ, soll der Jugendliche den Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben sowie am Oberkörper und Knie verletzt haben. Zeug:innen dürfen sich gerne bei den Ermittlern telefonisch melden: 0621 - 1 - 74 44 44

Rauenberg: Am Freitagmorgen (09.) gegen 08:30Uhr fiel ein Geldautomat im Einkaufszentrum in der "Frankenäcker"-Straße Kriminellen zum Opfer. Die Täter entwendeten 20.000€ und sorgten obendrein für einen Sachschaden in Höhe von mindestens 100.000€. Anschließend ergriff man in einem schwarzen hochmotorisierten Audi A6 die Flucht über die die Anschlussstelle Wiesloch/ Rauchenberg auf die A6. Die weitere Fahrt verlief zunächst über die A5 in Richtung Frankfurt über die A659 und zuletzt auf die A67 in Richtung Darmstadt. Sachdienliche Hinweise werden unter 0621 - 1 - 74 44 44 entgegengenommen.

Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.

©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Mindestlohn für Auszubildene ab nächsten Jahr

Der Bundestag beschloss einen Mindestlohn für Auszubildene, dem der Bundesrat vorerst zustimmen muss. Ab nächstem Jahr gibt es ein Entgelt von 515€/ Monat im ersten Lehrjahr. Bis 2023 soll der Lohn gestaffelt auf bis zu 620€ ansteigen. Danach orientiert sich der Mindestlohn an den Lehrlingsgehältern. Auch im zweiten und dritten Lehrjahr wird mehr Geld fließen. Darüber hinaus ist geplant, dass die Kosten für betriebliche Lehrmittel vollständig vom Arbeitgeber finanziert werden.

Symbolbild: Mindestlohn für Auszubildene ab nächsten Jahr Der Gesetzesgeber hofft dadurch die Berufsausbildung attraktiver zu machen, als auch die Abbrecherquote zu verringern. Man greift vor allem Auszubildenen im Friseurhandwerk oder aus Ostdeutschland unter die Arme, die teilweise unter 400€/ Monat verdienten. Wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften eigene Vereinbarungen treffen, findet das Gesetz keine Beachtung. Union und SPD zeigten sich mit dem Gesamtpaket zufrieden, während AfD und FDP dagegen sind, Linke und Grüne stehen dem neutral gegenüber.

Alle politischen Debatten sind in der Kategorie » Politik gesammelt.

Loot für die Welt Level 6 - Zocken für den guten Zweck

Symbolbild: Loot für die Welt Level 6 - Zocken für den guten Zweck
Der jährliche Gaming-Marathon namens Loot für die Welt geht nun in die sechste Runde. Über die YouTube-, als auch Twitch-Kanäle von Frodo und LeFloid, den Space Frogs und RobBubble wird das Ereignis auf drei Livestreams unterteilt: Haupt-, Gaming- oder Community-Stream. Mit 24 Stunden es nur halb so lang wie bisher, doch das Ziel ist größer denn je. Im letzten Jahr kamen rund 239Tsd.€ zusammen; der Erlös aller Jahre liegt bei 755Tsd.€, wodurch zur Million noch ca. 245Tsd.€ fehlen. Die gesammelten Spenden gehen laut den Webvideokünstlern 100% zu gleichen Teilen an Green Forest Fund, Evas Haltestelle und das Tierheim Berlin. Das Programm beginnt am Freitag, den 8.November ab 20:00Uhr - schon zwei Stunden zuvor startet die Pre-Show.

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39 Leichen in LKW-Anhänger nahe London entdeckt

Symbolbild: 39 Leichen in LKW-Anhänger nahe London entdeckt
Rettungskräfte entdeckten am Mittwoch (23.) im englischen Grays nahe London 39 Leichen in einem LKW-Anhänger. Wer sie informierte ist bislang nicht bekannt. Die britische Polizei und das chinesische Außenministerium sind sich einig, dass es sich bei den Opfern - nämlich acht Frauen und 31 Männer, darunter ein Teenager - um Chinesen handelt. Britische Medien vermuten eine Erfrierung, denn es sei ein Kühlcontainer genutzt worden. Der Anhänger erreichte am Mittwochmorgen gegen 0:30Uhr den Hafen von Purfleet, woraufhin er vom Schiff abgeladen wurde und man ihn an einen nordirischen Sattelschlepper spannte. Dessen Fahrer steht nun unter Mordverdacht. Durch die anhaltende Brexit-Debatte ist es möglich, dass Schleuser vermehrt Menschen drängen nach Groß-Britannien einzuwandern. Der Fall erinnert an einen Unfall aus 2000 bei dem man 58 Chinesen tot in einem Anhänger in Dover auffand.

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Kinderporno-Razzi: Wie Jugendliche zu Tätern werden

Symbolbild: Kinderporno-Razzi: Wie Jugendliche zu Tätern werden
Bei einer Razzia am Mittwoch (23.) wurden die Wohnungen der 21 Tatverdächtigten in elf Bundesländern durchsucht. Vier der Tatverdächtigen stammen aus Hessen - nämlich Frankfurt, Main-Taunus-Kreis, Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg. Dabei beschlagnahmten die Ermittler Computer und weitere Datenträger. Die Beschuldigten in einem Alter zwischen 14 und 26 Jahren sollen kinderpornografische-Bilder oder Videos besessen haben und über soziale Netzwerke geteilt haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt sieht in den Chat-Gruppen ein Problem, denn diese verleiten Jugendliche und junge Erwachsene das verbotene Material ohne einen Gedanken daran zu verschwenden weiterzuleiten. Teilweise mit als lustig empfundenen Texten und Emojis. Die wahren Urheber sind nur schwer zu ermitteln. Eigentlich überflüssig zu erwähnen, aber es handelt sich um eine schwere Straftat die mit drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft bestraft wird. Der Straftatbestand lautet "Verdacht der sogenannten Dritt-Besitzverschaffung und Besitz von kinderpornografischen Schriften".

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