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Big Blue Button: Einheitliches System für Online-Unterricht in Hessen

Big Blue Button ist ein "Open-Source"-Videokonferenzsystem. Es wird bereits in den Schulen anderer Bundesländer wie Baden-Württemberg genutzt. Nach den hessischen Sommerferien soll es auch hier für eventuellen Fernunterricht zum Einsatz kommen.

Symbolbild:Big Blue Button: Einheitliches System für Online-Unterricht in Hessen
Allerdings darf voraussichtlich bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres noch auf andere Lösungen zurückgegriffen werden. Daher wird in Absprache mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten an einer Übergangslösung gearbeitet. Das liegt insbesondere daran, dass es noch bis Ende September dauern kann ehe "Big Blue Button" auf dem hessischen Internet-Schulportal implementiert wurde und die ersten Schulen in den Genuss kommen dürfen. Für das Gelingen ist das Unternehmen German Edge Cloud aus Eschborn (im Main-Taunus-Kreis). Es konnte sich bei einer europaweiten Ausschreibung gegenüber der Konkurrenz beweisen. Bisher ging durch die Ausschreibung am meisten Zeit ins Land, denn nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt Ende 2021 musste die Ausschreibung durch einen Formfehler europaweit wiederholt werden. Nun muss sich Big Blue Button nur noch gegenüber seinen Kritikern beweisen. Der schulpolitische Sprecher der SPD im Landtag Christop Degen ist sich unsicher, ob Big Blue Button mit allen Features aller anderen Systeme, wie Zoom oder Microsoft-Teams ausgestattet ist. Rafaela Hartenstein (Stadtelternbeirat Frankfurt) fragt sich, wie sich das System wohl verhält, wenn zu viele Personen online sind. Zuletzt hinterfragt FDP-Bildungsexperte Moritz Promny, ob Open-Source hier das richtige sei, aber für eine Bewertung sei es ebenso noch zu früh.

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#gamescom2022

Symbolbild: gamescom 2022
Die gamescom gilt - gemessen an der Besucherzahl und Ausstellungsfläche - als die weltweit größte Veranstaltung für Computer- und Videospiele. Nach zwei Jahren Zwangspause durch die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Hygienevorschriften, findet die gamescom wieder auf den 220.000 Quadratmetern der Hallen der Kölnmesse GmbH statt. Neben der Messe selbst wird das Gaming-Festival von game - Verband der deutschen Games-Branche e.V. - organisiert. Dieses Jahr ist Australien das Partnerland; das Motto lautet: "Games: Das Herz der Popkultur". Während am Mittwoch nur Fachbesucher und Presse eintreten durften, sind seit Donnerstag die Türen für alle mit einem Ticket geöffnet. Das ist wohl die größere Herausforderung, denn für Samstag waren bereits seit langem alle Tickets verkauft worden. Und selbst bei Öffnungszeiten bis 20:00 Uhr am Wochenende wird sich die Anreise für Kurzentschlossene nicht lohnen. Ein kleiner Trost kann sein, dass viele Events, wie die Opening Night Live von den Veranstaltern selbst oder Aussteller auf Plattformen, wie Twitch gestreamt wurden bzw. gestreamt werden. Außerdem verzichten viele namhafte Publisher, wie Sony, Electronic Arts (EA) oder Nintendo auf ihre Präsenz in Köln. Vergangenes Jahr teilte Nintendo mit, dass man vorerst nur bei der gamescom 2021 aussetzen werde. Die "Lücken" werden von Indiegames und -Studios genutzt. Dort sollen es rund elfhundert Aussteller aus über 50 Ländern sein.

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Cyber-Attacke auf Bergische Universität Wuppertal

Symbolbild: Cyber-Attacke auf Bergische Universität Wuppertal
Ende Juni hat es bereits die Fachhochschule in Münster in Nordrhein-Westfalen getroffen und am 23. Juli bemerkte die Bergische Universität Wuppertal, dass auch sie Opfer eines Hacker-Angriffs ist. Laut Mitteilung der Universität hat man unter Leitung des Rektorats sowohl einen Krisenstab einberufen als auch einen externen IT-Krisendienstleister hinzugezogen. Betroffen seien erhebliche Teile der Uni-IT-Infrastruktur, weshalb viele Systeme - wenn überhaupt - nur eingeschränkt zur Verfügung standen. Am 25. Juli hieß es, dass Einschreibungen, Mail, die Lernplattform Moodle, die Konferenzplattform Zoom, Rocket.Chat und alle Dienste der Universitätsbibliothek wieder zur Verfügung stünden. Anfang August kehrten die Angebote der digitalen Lehre vollumfänglich zurück und Prüfungen sollen nahezu uneingeschränkt möglich sein. Dennoch werde der Wiederaufbau der IT-Infrastruktur noch Zeit in Anspruch nehmen, sodass mit vereinzelten Einschränkungen gerechnet werden müsse. Weiterhin unklar ist, wer hinter der Cyber-Attacke steckt und welcher Schaden angerichtet wurde. Diesbezüglich hat sich die Staatsanwaltschaft Köln eingeschaltet.

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©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

"Mein Kampf" kostenlos, kommentiert im Internet

Mit der kommentierten Ausgabe von "Mein Kampf" stand das Institut für Zeitgeschichte (IfZ) im Jahr 2016 auf der Spiegel-Bestsellerliste in der Kategorie Sachbücher. Aktuell wird die 13. Auflage verkauft; und wer möchte kann nun all das kostenlos im Netz lesen.

Symbolbild: Mein Kampf kostenlos, kommentiert im Internet
"Mein Kampf" ist als zweibändiges Machwerk Adolf Hitlers in den Jahren 1924 bis 1926 entstanden. Dazu gehört eine stark angepasste Biografie Hitlers sowie die gesetzten Ziele des NS-Regimes. Daher ist "Mein Kampf" eine bedeutsame Quelle für die Nationalsozialismus-Forschung. Mit Kriegsende und nachdem sich Hitler das Leben nahm, wurden die Urheberrechte an den Freistaat Bayern übertragen. So wurde bis 2016 jedwede Neuauflage verhindert. Dennoch müsse das IfZ bereits vor 2016 - als "Mein Kampf" gemeinfrei wurde - an der kommentierten Fassung gearbeitet haben. Kritik dafür gab es damals vom Zentralrat der Juden in Deutschland. Das IfZ trotzte der Kritik, dass eine kommentierte Ausgabe in jedem Fall besser sei als eine nicht-kommentierte. Ziel sei, "Hitler und seine Propaganda nachhaltig zu dekonstruieren". Somit ist die "Entmystifizierung […] ein Beitrag zur historisch-politischen Aufklärung". Wer sein Geschichtswissen anreichern möchte, kann die Website mein-kampf-edition.de abrufen. Dort kann man entweder zu einer bestimmten Seite springen oder nach Inhalt oder Kommentierung durchsuchen. Leider gibt es keine Datei zum herunterladen. Im Vorwort schreibt IfZ-Direktor Andreas Wirsching: Die "Veröffentlichung im Netz sei vielfach gewünscht worden". Damit stellt man den online kursierenden Fassungen "einen seriösen, wissenschaftlich fundierten Referenzpunkt entgegen."

Zusätzliches über aktuelle Forschungen sind hier » Wissenschaft vorzufinden.

164 Millionen Euro: Suche nach Bitcoin-Schatz auf Müllkippe

Symbolbild: 164 Millionen Euro: Suche nach Bitcoin-Schatz auf Müllkippe
Wir reisen zurück ins Jahr 2009. Die Kryptowährung Bitcoin (BTC) steckt noch in den Kinderschuhen. Wer hätte den Hype damals erahnen können. Und dennoch schürft ihr haufenweise Bitcoins - zwischen 7.500 und 8.000 -, aber ihr entsorgt die Festplatte mit den privaten Schlüsseln. Das ist die Geschichte des Informatikers James Howells. Nach derzeitigem Wechselkurs liegt auf der Müllkippe der Stadt Newport ein Schatz in Höhe von 164 Millionen Euro.

So sollen nun 11 Millionen US-Dollar investiert werden, um tausende Tonnen Müll systematisch zu durchsuchen. Das Vorhaben könne bis zu drei Jahre; mindestens aber 18 Monate dauern. Die meiste Arbeit werde von Roboterhunden und der KI-gestützten Sortiermaschine erledigt, die Festplatten auf dem Förderband erkennt. Hinzu kommen menschliche Helfer; darunter acht Profis aus den Bereichen KI und Datenrettung.

Wenn das Projekt erfolgreich endet, landen je 30% des Bitcoin-Schatzes bei James Howells, dem Grabungsteam und den zwei Investoren aus Deutschland und der Schweiz. Die restlichen zehn Prozent sind für die Kommune gedacht. Außerdem soll so viel Müll wie möglich wiederverwendet werden; nur der Rest geht wieder auf die Müllkippe. Doch die Kommune ist nicht überzeugt: "Nichts, was Herr Howells uns präsentiert, könnte uns zu einer Zustimmung bringen", so ein Stadtrat gegenüber Business Insider. Für die Kommune wiegen die Umweltrisiken schwerer.

Wie viele Bitcoins insgesamt verloren wurden, lässt sich nur schätzen. Laut einer Studie des Blockchain-Analysehauses Chainalysis aus dem Jahr 2020 können es bis zu 3,7 Millionen Bitcoin sein. An der Studie kann bemängelt werden, dass Guthaben, das seit mindestens fünf Jahren nicht bewegt wurde als verloren gewertet wurde.

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EU-Gericht bestätigt Sendeverbot für RT

Symbolbild: EU-Gericht bestätigt Sendeverbot für RT
Nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine hat die EU-Kommission die Ausstrahlung von russischen staatlichen Rundfunkangeboten in der EU verboten. Wenige Tage später - wir haben Anfang März - änderte der EU-Rat einen Beschluss aus dem Jahr 2014. Dem Beschluss wurde ein Passus hinzugefügt, womit die Rundfunklizenz und Übertragungsrechte von RT France, English, UK, Germany, Spanish und Sputnik ausgesetzt wurden. Für RT DE gilt bereits seit Februar ein Sendeverbot. Hierzulande bemängeln die Medienanstalten die fehlende Rundfunklizenz.

Gegen das Sendeverbot klagte der RT-Sender für ein französischsprachiges Publikum. Der Sender sieht durch den Passus vom 01. März sein Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit verletzt. Nun hat das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg dem EU-Rat Recht gegeben. Für ihr Urteil sind die Richter davon ausgegangen, dass der EU-Rat mit dem Verbot Propaganda unterbinden wollte. Denn es seien Tatsachen von Unternehmen schwerwiegend verzerrt worden, die zumindest indirekt von der russischen Regierung kontrolliert würden. RT bemängelte, dass sie nicht ausreichend vom EU-Rat angehört wurden. Auch das erklärt sich das Gericht damit, dass ein Krieg als außergewöhnlicher Kontext gewertet werden kann, der eine schnelle Reaktion erfordert.

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©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

24. Juli: Tag der virtuellen Liebe

Der Tag der virtuellen Liebe findet jährlich am 24. Juli statt. Der Aktionstag soll bereits 2001 von einigen Online-Partnerbörsen ins Leben gerufen worden sein. Somit ist der 24. Juli quasi der Valentinstag für Paare, die durch das Internet zueinander gefunden haben.

Symbolbild: 24. Juli: Tag der virtuellen Liebe
Jene Paare sollen offen über ihre Kennenlernstory reden können, anstatt sich - aus Angst vor blöden Kommentaren - eine Geschichte ausdenken zu müssen, in welcher Bar sie sich kennengelernt haben. Dass es dieses Tabu anscheinend noch gibt, steht vollkommen konträr dazu, dass der Trend zur Partnersuche im Internet steigt. Es hat seit einigen Jahren die Mitte der Gesellschaft erreicht. Bei Partnerbörsen erstellen die Benutzer ihr Profil; das ist in der Regel kostenlos, doch die Interaktion mit anderen Profilen kostet spätestens nach den ersten Chats etwas. Je nach Plattform können Frauen das Angebot kostenlos nutzen, weil sich zu viele Männer registrieren. Online-Partnervermittlungen sind bei den über 30 Jährigen am beliebtesten. Dort zahlt man meistens von Beginn an. Ein Persönlichkeitstest ist hier nicht ungewöhnlich und Profile werden geprüft, um Betrügern wenig Chance zu geben. Übrigens, mit der Website der Grünen vom Ortsverband Sankt Peter-Ording könnt ihr euch einen Kalendereintrag für den Tag der virtuellen Liebe erstellen lassen.

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eShop für 3DS und Wii U wird eingestellt

Symbolbild: eShop für 3DS und Wii U wird eingestellt
Der eShop ist der digitale Marktplatz des japanischen Unternehmens Nintendo. Hier können ganze Spiele, Zusatzartikel für Spiele und Designs kostenlos oder kostenpflichtig heruntergeladen werden. 3DS war die Produktserie Nintendo für Handheld-Konsolen und die Wii U war der Vorgänger der Switch. Nun hat Nintendo Änderungen für den eShop auf den 3DS-Geräten und der Wii U angekündigt. Ab Ende März 2023 kann dort nicht mehr eingekauft werden; das umfasst ebenso kostenfreie Inhalte wie Demotitel. Einzig eine beschränkte Auswahl kostenfreier Designs können auf dem 3DS heruntergeladen werden. Bereits erworbene Titel, DLC (dt.: zusätzlich herunterladbarer Inhalt) und Software-Updates können auch noch nach März 2023 geladen werden und auch das Online-Spielen wird weiterhin möglich sein. Wer noch Guthaben aufladen möchte, muss das bis zum 29. August erledigt haben. Für Downloadcodes gilt diese Frist nicht. Hier ist besteht noch bis März die Gelegenheit. Nutzer, die über ihre Nintendo Network ID im eShop unterwegs sind, können nicht verwendetes Guthaben für Switch-Inhalte verwenden.

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Wetter

Symbolbild: Wetterbericht - Wettervorhersage - Wetter
Sommer, Sonne, Sonntag: Ein unverbesserliches Trio bringt uns einen perfekten Hochsommertag bei Temperaturen bis zu 33 Grad. Wolken am Himmel sind eine Rarität, denn oftmals scheint die Sonne ungestört und es bleibt trocken.

Zum Start in die Sommerferien steigt das Thermometer auf bis zu 36 Grad an. Die heißen Temperaturen können sich ab dem Nachmittag in Gewittern entladen.

Am Dienstag wird es nicht mehr ganz so heiß sein. Zumindest wenn 27 Grad "nicht mehr ganz so heiß" sind. Bei uns in Südhessen scheint die meiste Sonne und es bleibt voraussichtlich trocken.

©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Sicher unterwegs, auch auf Reisen

Symbolbild: Sicher unterwegs, auch auf Reisen
In einigen Bundesländern sind die Sommerferien schon in vollem Gange; hier bei uns in Hessen sind sie immerhin in greifbarer Nähe. Passend dazu gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Tipps, sodass der Urlaub nur aufgrund schöner Erlebnisse in Erinnerung bleibt.

Mancher Ärger lässt sich schon vor der eigentlichen Reise verhindern. Wer Reisepässe, Ausweise, Impfpässe und sonstige Buchungsunterlagen vorsorglich einscannt, soll die Dateien nur verschlüsselt auf einem USB-Stick oder in der Cloud ablegen. Eventuell genügen auch nur die Kopien, sodass die Originale zu Hause bleiben dürfen. Ein Urlaub dient auch der Entspannung. Daher sollten nur absolut notwendige Geräte eingepackt und auf den neusten Stand gebracht werden. Diese Geräte sollten mit einem Passwort oder biometrischen Daten, z.B. Fingerabdruck geschützt werden. Besonders sensible Apps und Dienste können mittels Zwei-Faktor-Authentisierung zusätzlich abgeriegelt werden. Wer sich keine Passwörter merken kann, sollte auf Passwörter auf Notizzetteln verzichten und vor der Reise sich mit Passwort-Managern vertraut machen. Wenn die ganze Familie außer Haus ist, bietet es sich an, das WLAN zu deaktivieren oder gar den ganzen Router auszuschalten; das spart auch noch ein wenig Energie. Wer ein Smarthome betreibt, kann es in den "Abwesenheitsmodus" schalten.

Prepaid-SIM-Karten verhindern eine hohe Telefonrechnung. Wer dennoch nicht auf seinen Vertrag mitsamt der Nummer verzichten kann, sollte insbesondere im EU-Ausland das "Datenroaming" in den Einstellungen deaktivieren.

Mittlerweile sind öffentliche WLAN-Hotspots weit verbreitet. Diese Netzwerke haben entweder ein schwaches oder gar kein Passwort. Wer es nicht braucht, sollte auf die Nutzung verzichten. In jedem Fall gilt: Niemals mit dem Administrator-Account online gehen. Stattdessen einen zweiten Benutzer einrichten. Darüber hinaus sollten öffentliche PCs, wie in Internetcafés gemieden werden. Auch im Urlaub gilt: Keinen Links in E-Mails folgen. Besser die Website der eigenen Bank oder des Online-Shops selbst eintippen und auf das grüne Schloss (https://) achten.

Schnappschüsse aus dem Urlaub mit aller Welt zu teilen, mag zwar schön sein, doch es birgt auch Gefahren: Kriminelle wissen dadurch, dass ihr nicht zu Hause seid. Also, Bilder erst nach dem Urlaub in den sozialen Netzwerken teilen.

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Wetter

Der Sonntag macht seinem Namen alle Ehre; zumindest anfänglich, denn im Tagesverlauf überwiegen dann doch die Wolken. Immerhin bleibt es trocken. Zwar geht steigt das Thermometer nur auf 24 Grad an, aber die Tiefsttemperatur verändert sich nicht.

Am Montag duellieren sich Sonne und Wolken, wobei die Wolken das Duell gewinnen: Es wird überwiegend wolkig, aber trocken. Das alles bei Temperaturen zwischen 13 bis höchstens 26 Grad.

Der Dienstag wird sommerlich. Es sind nur leichte Wolken bei bis zu 30 Grad zu erwarten.

©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Selbst wer den Browser nicht aktiv (auf allen Endgeräten) nutzt, kennt zumindest den Namen: Firefox.

Im September 2002 veröffentlichten die Mozilla Corporation und die Mozilla Foundation eine sogenannte "Application Suite". Um möglichst wenig Speicher zu verbrauchen, sollten alle wichtigen Internetfunktionen, wie Browser, E-Mail, Adressbuch, etc. in einer Software vereint werden. Allerdings wechselte man den Ansatz, als das US-Unternehmen Apple ein Jahr später vom Gecko-Renderer, den Mozilla entwickelte, zum eigenen KHTML-Renderer wechselte. Damit Software von Mozilla auf Computern schneller startete, beschloss man einzelne und voneinander unabhängige Software zu programmieren. Der Webbrowser hieß fortan "Phoenix", das E-Mail-Programm hieß "Thunderbird" und der Kalender wurde "Sunbird" getauft. Letzteres wurde 2010 eingestellt und wird als Erweiterung für Thunderbird unter dem Namen "Lightning" bereitgestellt.

Von Phoenix zu Firefox

Symbolbild: Von Phoenix zu Firefox
Und wie wurde aus "Phoenix" nun unser "Firefox"? Alles zu seiner Zeit, denn über die Jahre hinweg wechselte Mozilla's Webbrowser seinen Namen. Als erstes klagte der US-amerikanische BIOS-Hersteller "Phoenix Technologies" gegen den Namen. Daraufhin folgte die Umbenennung zu "Firebird", doch aufgrund der Ähnlichkeit mit der Open-Source-Datenbank Firebird folgte eine letzte Namensänderung zu dem uns bekannten Namen: Firefox. Übrigens, Firefox - zu deutsch: Feuerfuchs - hat seinen Ursprung im Tierreich. Zwar gibt es nicht den Firefox, aber Inspiration für den Namen lieferten sowohl der Rotfuchs (engl. red fox) als auch der rotbraune kleine Panda (engl. red panda). Lust auf einen weiteren Fun Fact? - Aufgrund von Streitigkeiten mit dem Debian-Projekt gab es für die Linux-Distribution lange eine Abwandlung des originalen Firefox-Browsers mit dem Namen "Iceweasel". Auch die anderen Mozilla-Programme bekamen einen neuen Namen mit "Ice" bis man sich in 2016 ausgesprochen hat und alle Programme unter den originalen Namen zu finden sind.

Firefox soll minimalistisch bleiben

Symbolbild: Firefox soll minimalistisch bleiben
Auch wenn es Browser mit einer deutlich längeren Historie gibt, als Firefox sie zu bieten hat, so entwickelte man sich mit dem Internet mit. Das "Tabbed Browsing" - sprich: mehrere Websites in einem Programmfenster - oder ein privater Modus, der weder die Chronik noch Cookies speichert, sind nur zwei Beispiele, die in jedem modernen Webbrowser Standard sind.

Allerdings wurde nicht jedes neue Feature so dankbar von den Nutzer:innen angenommen. Früher konnte Firefox von Haus aus RSS-Feeds abonnieren, doch wegen zu geringer Nutzung, ist das Feature nur noch als Add-On verfügbar. Durch Add-On's - dt. Erweiterungen - lassen sich allerlei Funktionen in Firefox nachrüsten. Mozilla rechtfertigt den Schritt damit, dass der Browser nicht überladen sein soll. Im Auslieferungszustand ist nur das Nötigste für die Funktion als Webbrowser dabei, wer mehr braucht, kann sich mit den Add-On's behelfen.

Meine Lieblings-Add-On’s nennen sich "Flagfox" und "Adblock Plus". Zugegeben, Flagfox ist mehr "nerdy" statt einer nützlichen Erweiterung für alle, denn es zeigt nur das Land an, in dem der Server steht. Dahingegen ist Adblock Plus für alle, denn - wie der Name vermuten lässt - blockiert es die Werbeanzeigen auf Websites und die Werbung von bspw. YouTube-Videos. Adblock Plus stammt aus Deutschland; genauer gesagt: Köln. Eine Alternative, die selbiges tut, heißt: AdGuard. Fun Fact - oder sollte ich sagen: Not So Fun Fact: Am 03. Mai 2019 waren alle Add On's zeitweilig gesperrt. Grund war ein abgelaufenes Zertifikat auf den Mozilla Servern. Soweit zu Erweiterungen, zurück zum Browser.

Firefox-Browser auf allen Geräten - unabhängig vom Betriebssystem

Symbolbild: Firefox-Browser auf allen Geräten - unabhängig vom Betriebssystem
Kein offizielles Logo des Firefox Browsers von Mozilla.

Mittlerweile ist Firefox in 86 Sprachen für Windows, macOS, Linux, Android, iOS bzw. iPadOS und sogar für den Amazon Fire TV erhältlich. Im letzten Jahr verwendeten 7,95% der Menschen diesen Browser auf ihren Computern, womit Firefox auf Platz vier liegt. Die Systemvoraussetzungen sind heutzutage nicht mehr der Rede wert: Mindestens 512 Megabyte Arbeitsspeicher und mindestens 200 MB freier Festplattenspeicher werden benötigt. Auf den Smartphones heißt der Browser "Firefox Mobile". Obendrein gibt es für mobile Endgeräte den "Firefox Klar"-Browser, der einen automatischen Tracking-Schutz eingebaut hat. Im Gegensatz zu Android können auf mobilen Apple-Geräten keine Add-On's installiert werden. Und noch was: Könnt ihr euch noch an Gecko erinnern? Genau, der Renderer von Mozilla, den Apple auch nutzte ehe man auf den eigenen KHTML-Renderer umstieg. Davon gibt es jetzt eine Abspaltung, die sich WebKit-Renderer-Engine nennt. Durch die Bedingungen für den App Store ist Mozilla gezwungen in den mobilen Versionen Gecko nicht zu verwenden.

Ein hohes Gut: Der Datenschutz

Symbolbild: Ein hohes Gut: Der Datenschutz
Firefox punktet mit dem Datenschutz: Im Gegensatz zur Konkurrenz müssen Nutzer:innen keiner EULA (dt. Endbenutzer-Lizenzvereinbarung) zustimmen. Stattdessen gibt es unter "about:rights" einige Absätze zu "Lerne deine Rechte kennen". Wenn der Browser abstürzt, muss es explizit erlaubt werden, dass ein Absturzbericht an die Entwickler gesendet wird. Der Absturzbericht enthält eine Auflistung der installierten Add-On's sowie Informationen über den Computer, aber niemals die besuchte Website.

Manche behaupten, dass die Mozilla Foundation ihre früheren Ideale verletzte oder gar hinter sich gelassen hat. Grund dafür sind geschäftliche Beziehungen mit Google. Der Internet-Riese bezahle jährlich schätzungsweise 400 bis 450 Millionen US-Dollar, damit Google die Standard-Suchmaschine bei Firefox ist. Somit soll Google für bis zu 95% der Jahreseinnahmen verantwortlich sein. 2023 läuft der aktuelle Vertrag aus. Fraglich ist, ob der Vertrag verlängert wird, weil durch sinkende Nutzerzahlen Google das Interesse am Firefox-Browser verlieren könnte. Ein weiterer Kritikpunkt, den man sich gefallen lassen muss, ist der hohe RAM-Verbrauch. Mozilla entgegnet, dass dieses Verhalten gewollt sei, denn für ein schnelleres Wechseln zwischen Tabs werden Websites bei ausreichend System-Ressourcen zwischengespeichert.

So viel zum Browser und seiner Geschichte. Für den Abschluss habe ich noch ein Easter Egg in petto: Wer about:mozilla in die Adresszeile seines Browsers tippt, kann einen Vers aus dem Buch Mozilla lesen.

Hinweis: Der Beitrag entstand im Rahmen der Sendung radio.exe bei Radio Darmstadt. Alle Inhalte - Podcast & Skripte - gibt es online bei radioexe.de. Schalte an jedem vierten Sonntag im Monat ab 17:00Uhr live zu via 103,4MHz, DAB+ (Juli-Dezember) oder im weltweiten Stream!

©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Logo: Microsoft Internet Explorer, Mozilla Firefox, Apple Safari, Google Chrome
Im Gegensatz zu den anderen vorgestellten Internet Browsern kann man den Internet Explorer beim besten Willen keiner Person empfehlen. Selbst Microsoft macht das nicht mehr, weil die Weiterentwicklung mit dem Support-Ende von Windows 7 im Januar 2020 beendet wurde. Absolut notwendige Sicherheitsupdates werden noch bis Mitte 2022 angeboten. Dennoch lohnt es sich über die Geschichte des Internet Explorers mehr zu wissen, weil mit ihr so manche Meilensteine des heutigen World Wide Webs verbunden sind und es andere Browser - wie Mozilla Firefox - womöglich nie gegeben hätte. Dazu später mehr…

Das World Wide Web: Eine Innovation, die sich erst durchsetzen musste

Symbolbild: Das World Wide Web: Eine Innovation, die sich erst durchsetzen musste
Die Microsoft Corporation gründete sich 1975. Zunächst soll das Unternehmen dem weltweiten Internet eher wenig Beachtung gegeben haben, weil anfänglich nur ca. 16 Millionen Menschen - das entsprach 0,4% der Weltbevölkerung - einen Zugang ins World Wide Web hatten. Der damals erfolgreichste Browser war der Netscape Navigator mit 80% Marktanteil. Während das Internet massentauglicher wurde, begann Microsoft zu investieren - nämlich in einen eigenen Internet Browser -, sodass mit dem Betriebssystem Windows 95 auch der Internet Explorer veröffentlicht wurde. Der Internet Explorer war ab dem Zeitpunkt mit Windows vorinstalliert. Dieses Vorgehen veränderte die Browser-Nutzungszahlen um 180°: Der Internet Explorer ist mit über 90% zum Platzhirsch geworden während die vier Prozent vom Netscape Navigator dem Gegenüber fast schon zu vernachlässigen sind.

Bis ins Jahr 2007 sollen 60% der Menschheit einen Internetzugang haben. Microsofts Web-Browser erfreut sich noch immer großer Beliebtheit und ist auf vier von fünf Computern der Standard-Browser. Trotzdem gab es zu dem Zeitpunkt zwei wesentliche Probleme, die dem Internet Explorer noch zum Verhängnis werden sollten. Mit der hohen Verbreitung entwickelte sich der Browser zu einem attraktiven Ziel für Hacker.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) rät wegen nicht geschlossenen Sicherheitslücken regelmäßig von der Verwendung des Internet Explorers ab. Microsoft reagierte mit Kritik an der Kritik, weil das BSI bei Sicherheitslücken in anderen Browsern weniger drastisch agiere. Dafür muss man wissen, wie Microsoft mit Updates umgeht. Alle fertigen Patches - sprich: geschlossenen Sicherheitslücken - werden bis zum nächsten Patchday gesammelt. Das erleichtert die Arbeit von Administratoren, aber bedeutet, dass bekannte Sicherheitslücken bis zu einem Monat ausgenutzt werden können. Die Patchdays gibt es weiterhin, doch kritische Sicherheitsupdates werden mittlerweile ausgeliefert, sobald sie vorhanden sind. Neben Sicherheitslücken gab es wenig Innovation, weil sich Microsoft zu lange auf seinem Quasi-Monopol ausruhte.

Der Browserkrieg: Ein dunkles, aber innovatives Kapitel

Symbolbild: Der Browserkrieg: Ein dunkles, aber innovatives Kapitel
In 2015 soll der Marktanteil des Internet Explorers von 90% auf nur noch knappe zehn Prozent geschrumpft sein. Konkurrenz-Angebote wie Opera, Mozilla Firefox, Apple Safari oder Google Chrome wühlten den Browser-Markt auf. Der ständige Kampf um Marktanteile führte insbesondere in den noch jungen Tagen des Internets zu Innovation. Netscape entwickelte JavaScript, womit sich die Rechenkapazität von Websites schlagartig erhöhte. Außerdem geht das HTML-Tag blink auf die Kappe von Netscape. Und, ja, der Name ist dort Programm, denn es sorgte dafür, dass der Text von Websites blinkte. (Eine Innovation, die sich glücklicherweise nicht durchsetzte.) Nichtsdestotrotz sah sich Microsoft wohl gezwungen ebenfalls abzuliefern. So entwickelte man das Cascading Style Sheet (kurz: CSS), was sich als Standard für’s Webdesign etablierte. Nicht immer blieb der sogenannte "Browserkrieg" im digitalen Raum, denn zur Veröffentlichung des Internet Explorers Version 4 in sollen Microsoft-Entwickler ein riesiges "E" auf den Rasen vor dem Netscape-Hauptsitz geschmuggelt haben. Netscape reagierte, indem sie das "E" umwarfen und das Mozilla Dinosaueriermaskottchen drauf stellten. Richtig gehört, Netscape öffnete 1999 seine Codebasis, um als Mozilla Foundation - die Stiftung hinter Mozilla Firefox - weitermachen zu können.

Internet Explorer: Das Tor zur Welt (oder einem anderen Browser)

Symbolbild: Internet Explorer: Das Tor zur Welt (oder einem anderen Browser)
Den Internet Explorer abgekürzt mit IE oder MSIE war viele Jahre der vorinstallierte Standardbrowser auf Windows Computern ehe er mit Windows 10 und Edge als Standardbrowser Mitte 2015 abgelöst wurde. Zwischenzeitlich wurde der Internet Explorer nicht nur für Windows und Windows Phone, sondern ebenso für macOS und manche Linux-Distributionen angeboten. In Bezug auf den Internet Explorer gab es wohl nur zwei Lager, die die ihn eben nutzen und diejenigen, die ihn nicht mal mit der Kneifzange anfassen würden. Teils undurchsichtige Angaben zum Datenschutz machten es nicht besser. Microsoft kann Nutzungsdaten speichern und verarbeiten. Durch einen optionalen Phishing-Filter sollen anonym die Website-Adresse, die IP-Adresse, der Browser-Typ und die Phishing-Filter-Version gespeichert worden sein. Eins muss man dem Internet Explorer lassen: So hatten wir direkt einen Browser vorinstalliert, um uns einen besseren Browser aus dem Internet herunterzuladen.

Hinweis: Der Beitrag entstand im Rahmen der Sendung radio.exe bei Radio Darmstadt. Alle Inhalte - Podcast & Skripte - gibt es online bei radioexe.de. Schalte an jedem vierten Sonntag im Monat ab 17:00Uhr live zu via 103,4MHz, DAB+ (Juli-Dezember) oder im weltweiten Stream!

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"Wellenbrecher" ist Wort des Jahres 2021

Seit 1977 gibt es das Wort des Jahres; so auch in diesem Jahr. Am Freitagvormittag (03.) kürte die Gesellschaft für deutsche Sprache (GdfS) in Wiesbaden "Wellenbrecher" zum Wort des Jahres.

Symbolbild: “Wellenbrecher” ist Wort des Jahres 2021
"Wellenbrecher" stehe einerseits stellvertretend für alle Maßnahmen, die getroffen wurden, um die vierte Corona-Welle zu brechen, aber auch für jene Menschen, die sich nach ihnen richten. Das Wort ist aus dem Schiffbau und Küstenschutz bekannt. Auf Platz zwei landete "SolidAHRität" wegen dem folgenschweren Unwetter im Ahrtal vom 14. auf den 15. Juli. Ebenfalls nominiert waren die Wörter Pflexit, Impfpflicht, Ampelparteien, Lockdown-Kinder, Booster, freitesten, Triell und die Bezeichnung "fünf nach zwölf". Mit "Wellenbrecher" wurde zum zweiten Mal in Folge ein Pandemie-bezogenes Wort ausgewählt. In 2020 war nämlich "Corona-Pandemie" das Wort des Jahres während man sich 2019 für "Respektrente" und 2018 für "Heißzeit" aussprach. Wort des Jahres können Ausdrücke werden, die das politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Leben sprachlich besonders beeinflussten. Die Jury verwende Medienberichte als Beleg.

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EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen

Symbolbild: EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen
Nutzer:innen von kostenlosen E-Mail-Diensten wie T-Online oder GMX kennen sie: kleine Werbebanner im Posteingang, die echten E-Mails zum Verwechseln ähnlich sehen. Allerdings entschieden die Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, das solch sogenannte "Inbox-Werbung" nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt ist. Andernfalls werde gegen europäisches Recht verstoßen. Der Stormversorger "Städtische Werke an der Pegnitz" verklagte seinen Konkurrenten "eprimo". Eprimo habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, indem sie Anzeigen schalten, die sich als E-Mail tarnen. Dies sei irreführend und eine Belästigung für die Empfänger. Der Stromlieferant habe eine Agentur beauftragt um Werbebanner in den E-Mail-Postfächern des Dienstes T-Online zu schalten. Beim Klick auf den bezahlten Inhalt landete man auf einer Werbeseite, statt dem Empfangsdatum von echten E-Mail stand an dieser Stelle "Anzeige" und der Text war grau hinterlegt. Der Fall landete zuerst beim Bundesgerichtshof, der ihn an den EuGH weiterleitete. Dort wiesen die Richter:innen darauf hin, dass die DSGVO unsere Privatsphäre wahren und uns vor unerbetenen Werbemeldungen schützen soll. Die "Inbox-Werbung" sei "direkt und individuell", weshalb sie nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt bleibt. Sonst sei der bezahlte Inhalt mit Spam gleichzusetzen. Jetzt liegt der Spielball erneut beim Bundesgerichtshof, der entscheiden muss, ob T-Online seine Nutzer:innen ordentlich aufklärte und sich die Erlaubnis für Werbung dieser Art einholte.

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Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen

Symbolbild: Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen
Seit Mittwoch (01. Dezember) ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Die Neuauflage bietet Kunden von Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkverträgen mehr Flexibilität; unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde. Die Vertragslaufzeit von 24 Monaten bei Neuverträgen ist weiterhin zulässig. Doch wer vergisst, rechtzeitig zu kündigen, ist fortan keine weiteren zwölf Monate an seinen Provider gebunden. Sobald sich der Vertrag automatisch verlängerte, darf mit einer Frist von nur noch einem Monat kündigen. Verträge, die am Telefon geschlossen wurden, müssen in Textform bestätigt werden, wenn den Kunden keine Vertragszusammenfassung vor Vertragsschluss erreichte. Andernfalls sei der Vertrag nichtig und die Provider haben keinerlei Ansprüche. Der Bundesverband Verbraucherzentrale begrüßt die Novelle und hofft auf mehr Wettbewerb und ein besseres Preis-/ Leistungsverhältnis. So soll Telefónica bekannt gegeben haben, dass man den Aufpreis für Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit abschaffen werde. Der Verband für Telekommunikation- und Mehrwertdienste nennt es einen "guten Kompromiss", weil es Planungssicherheit biete und für Kund:innen das Beste aus zwei Welten vereine. So schön das alles auch sein mag: Im Gesetz steht noch keine Mindestbandbreite. Dieser Wert solle erst Mitte des nächsten Jahres definiert werden.

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Männliche Opfer häuslicher Gewalt: Ansturm auf Hilfetelefon

Ein rund um die Uhr besetztes Hilfetelefon oder Frauenhäuser, doch vergleichbare Infrastruktur für Männer sucht man(n) vergebens. Das "Hilfetelefon Gewalt an Männern" zeigt, dass der Bedarf real ist, weshalb die Sprechzeiten verlängert werden sollen.

Symbolbild: Männliche Opfer häuslicher Gewalt: Ansturm auf Hilfetelefon
Jeden Donnerstagnachmittag widmen sich die Telefonberater:innen den Anliegen der Anrufer. Pro Werktag wählen acht bis neun Männer die Nummer des Hilfetelefons. Dabei verstehe man sich als Lotse, um Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen oder neue Denkanstöße zu geben. Laut der Stuttgarter Sozialberaterin Hasl gehe die Gewalt zu 90% von Frauen aus. Der Körperlichen überwiege die psychische Gewalt, wie Bedrohungen, Beleidigung, Erpressung oder Stalking. Gewalt gegen Männer sei noch immer ein Tabu, so Hasl. Bisher gibt es das Hilfetelefon nur in den drei Bundesländern, die es finanzieren: Bayern, Nordrhein-Westfalen sowie - seit April - Baden-Württemberg. NRW fördert das Projekt bis Ende 2022 mit 115.00€ während das Sozialministerium prüft, ob Baden-Württemberg nach dem 31. März 2022 nochmals 50.000€ investieren wird.

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Stundenlanger Ausfall im Facebook-Imperium

Symbolbild: Stundenlanger Ausfall im Facebook-Imperium
Von Montagabend (04.) bis kurz nach Mitternacht waren weder das soziale Netzwerk Facebook noch seine weiteren Dienste, wie Instagram oder WhatsApp erreichbar. Schätzungen zufolge sollen rund 3,5 Milliarden Menschen mindestens einen Facebook-Dienst nutzen. Die Unternehmensaktie schloss mit einem Einbruch von knapp 5%. Zum Zeitpunkt des Ausfalls äußerte sich das Unternehmen kaum während Experten einen Konfigurationsfehler in Facebooks Netzwerk-Infrastruktur vermuteten. Die Fehlermeldungen, die man beim Aufruf der Dienste im Webbrowser zu sehen bekam, ließen darauf schließen, dass die DNS-Auflösung - die Zuordnung einer Domain zu einer IP-Adresse - nicht korrekt ablief. In einem am Dienstag veröffentlichten Blogeintrag wurde es konkreter. Der Ausfall sei einer fehlerhaften Änderung der Netzwerkkonfiguration geschuldet. Router, die eigentlich den Datenverkehr zwischen Facebooks verweigerten die Arbeit. Als Konsequenz wurde die Kommunikation zwischen den Rechenzentren unterbrochen und obwohl weder Facebook, Instagram noch WhatsApp tatsächlich offline waren, konnten wir stundenlang keinen dieser Dienste nutzen. Auch offline sorgte die Fehlkonfiguration für Probleme, denn digitale Türschlösser ließen Mitarbeiter nicht mehr eintreten. Der Ausfall interner Systeme sowie Software-Werkzeuge erschwerten Diagnose und die Problemlösung. Laut der "New York Times" musste das soziale Netzwerk ein Team nach Santa Clara um die betroffenen Systeme händisch zurückzusetzen. Twitter begrüßte die erhöhte Nutzung seiner Plattform mit den Worten "hello literally everyone" (dt.: hallo an buchstäblich alle). NSA-Whistleblower Edward Snowden nutzte die Gunst der Stunde - bzw. Stunden - um Werbung für den Messenger "Signal" zu machen.

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Trump blockiert Untersuchungsausschuss in USA

Symbolbild: Trump blockiert Untersuchungsausschuss in USA
US-Präsident Joe Biden hat der Übermittlung von Akten im Zusammenhang mit der Erstürmung des US-Kapitols am 6. Januar an einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zugestimmt - sehr zum Missfallen seines Vorgängers Donald Trump. Dieser hatte eigenen Angaben vom Freitag zufolge an die Nationalarchive geschrieben, um die Übergabe von Dokumenten wie Sitzungsprotokollen, E-Mails und Mitteilungen aus den letzten Wochen seiner Amtszeit an den Kongress-Untersuchungsausschuss zu verhindern. Dabei hatte sich Trump auf das sogenannte Exekutivprivileg berufen. Dieses erlaubt es einem Präsidenten, bestimmte Dokumente geheim zu halten. Rechtsexperten sind sich allerdings nicht einig, ob das Privileg auch für einen ehemaligen Präsidenten gilt. Biden lehnte es ab, das Recht im Namen von Trump geltend zu machen. Anhänger Trumps hatten am 6. Januar den Sitz des US-Kongresses in Washington erstürmt, um die formelle Zertifizierung von Bidens Wahlsieg zu verhindern. Dabei kamen fünf Menschen ums Leben. Trump musste sich wegen des Angriffs einem Amtsenthebungsverfahren stellen, weil er seine Anhänger zuvor in einer Rede aufgestachelt hatte. Den von einer ganzen Reihe von Gerichten bestätigten Wahlsieg des Demokraten Biden erkennt der Republikaner Trump bis heute nicht an.

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22-jähriger Gegner der Corona-Regeln raubt Daten von 1,4 Mio. Menschen

Symbolbild: 22-jähriger Gegner der Corona-Regeln raubt Daten von 1,4 Mio. Menschen
Ein 22-jähriger Student. Die Ermittler der Abteilung für Internetkriminalität der Pariser Kriminalpolizei fanden den Mann zu Hause in seinem Elternhaus in Ollioules bei Toulon. Der Student habe zugegeben, dass er im Sommer die Server der Pariser Krankenhäuser zuerst angegriffen habe um die Daten von 1,4 Millionen Menschen zu entwenden, die sich auf das Coronavirus testen ließen. Das digitale Diebesgut bot er auf einer neuseeländischen Website zum Download an. Identität, Sozialversicherungsnummer, weitere Kontaktdaten der Getesteten, Identität und Kontaktdaten des medizinischen Fachpersonals sowie das Testergebnis selbst enthielt der Datensatz. Laut eigenen Aussagen wollte der 22-jährige lediglich Fehler im Computersystem der AP-HP (Assistance publique-Hôpitaux de Paris) aufzeigen. Allerdings bestreitet der Tatverdächtige, gewusst zu haben, dass auch persönliche Daten dabei waren. Er habe nicht gehandelt, um sich in irgendeiner Form zu bereichern. Sein Motiv seien die Corona-Regeln mit dem sogenannten Gesundheitspass. Der Gesundheitspass, der einen Nachweis für "Genesen, Geimpft oder Getestet" darstellt, ist in Frankreich für den Restaurantbesuch oder Veranstaltungen für alle ab dem zwölften Lebensjahr verpflichtend.

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EuGH: Zero Rating verstößt gegen Netzneutralität

Vodafone Pass von Vodafone sowie Stream On von der Deutschen Telekom sind optionale Tarife für Mobilfunkkunden, wobei der Datenverbrauch von bestimmten Anwendungen, wie Messengern, Musik- oder Video-Streaming-Apps nicht vom Datenvolumen abgezogen wird. Telefónica habe keine vergleichbaren Lösungen im Portfolio. Gegen diese "Nulltarif-Optionen" klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Oberlandesgericht Düsseldorf reichte den Fall weiter an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Richter:innen in Luxemburg urteilten am Donnerstag (02.09), dass die Provider damit gegen die Netzneutralität verstoßen haben, weil eine "Unterscheidung innerhalb des Internetverkehrs" aufgrund "kommerzieller Erwägungen" getätigt werde.

Symbolbild: EuGH: Zero Rating verstößt gegen Netzneutralität
Das Gebot der Netzneutralität greift in der EU seit 2015. Laut dem EuGH missachtete man die "aufgestellte Pflicht, den Verkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln". Die Bundesnetzagentur sah in den sogenannten "Nulltarif-Optionen" per se kein Problem. Allerdings verlangte die Aufsichtsbehörde Änderungen in den Tarifbedingungen. So dürfe das Angebot aufgrund der europäischen Roaming-Regulierung nicht auf Deutschland beschränkt sein und die Bandbreite dürfe nicht künstlich limitiert werden.

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Apple verschiebt Suche nach Kinderpornografie auf iOS-Geräten

Symbolbild: Apple verschiebt Suche nach Kinderpornografie auf iOS-Geräten
Mit dem nächsten großen Release für Apples Geräte - iOS 15 - wolle man die Sicherheit von Kindern im Netz erhöhen, indem Minderjährige vor unpassenden Inhalten geschützt werden. In den Vereinigten Staaten sollte ein weiteres Feature hinzukommen. Die Foto-Bibliothek sowie die iCloud im Allgemeinen sollte nach Kinderpornografie durchforstet werden. Schlägt das Tool Alarm und es war kein False-Positive, so hätte der Tech-Konzern die Strafverfolgungsbehörden informiert. Doch der Plan, mit einem Automatismus gegen die Verbreitung von Material, das sexualisierte Gewalt an Kindern zeigt, vorzugehen, trifft auf Kritik. Der Whistleblower Edward Snowden sieht in dem Vorhaben eine Massenüberwachungsmaschine. Des Weiteren befürchten Datenschutzorganisationen, dass das der Scanmechanismus missbraucht wird. Staaten könnten Druck auf Apple auswirken, sodass die iPhones, iPads oder macs nicht mehr nur nach Kinderpornografie, sondern auch bspw. nach regimekritischen Inhalten durchsucht werden. So kam es, dass das Hard- und Softwareunternehmen einen Rückzieher machte - zumindest vorerst. Man wolle sich mehr Zeit lassen, um diese Funktion weiterzuentwickeln und das Feedback von Fans, Forschern sowie Interessengruppen einfließen lassen.

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Weitere Beschränkungen bei Online-Gaming in China

Ein neuer Maßnahmenkatalog der chinesischen Regulierungsbehörde führt dazu, dass Jugendliche in China nur noch von Freitag bis Sonntag sowie an Feiertagen von 20:00Uhr bis 21:00Uhr online Videospiele spielen dürfen. So berichtet die Nachrichtenagentur Xinhua.

Symbolbild: Weitere Beschränkungen bei Online-Gaming in China
Die “körperliche und geistige Gesundheit” werde gewahrt, indem die “exzessive Nutzung von Online-Spielen” verhindert werde. Kurz gesagt, geht es um den eigentlich löblichen Ansatz, Jugendliche vor einer möglichen Abhängigkeit zu bewahren. Schon im Juli setzte das Internet-Unternehmen Tencent eine Ergänzung zum chinesischen Jugendschutzgesetz aus 2019 um. Zwischen 22:00Uhr bis 08:00Uhr morgens durfte nur noch spielen, wer als erwachsen ausweisen konnte. Die täglichen Limits fürs Online-Zocken lagen bei eineinhalb Stunden unter der Woche sowie höchstens drei Stunden am Wochenende. Obendrein herrsche bei Online-Spielen die Klarnamenpflicht. Missachten Internet-Unternehmen den verschärften Jugendschutz, so werden sie “gemäß Gesetzen und Vorschriften” zur Einhaltung gebracht. So wurde Alibaba wegen Marktmissbrauch zu einer Geldstrafe in Höhe von ungefähr 2,3 Milliarden Euro verdonnert. Noch nicht beschlossen, aber möglich sei ein Verbot von US-Börsengängen für Tech-Konzerne aus China.

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China hat Angst vor "femininen Männern" im TV

Symbolbild: China hat Angst vor femininen Männern im TV
Die Nationale Radio- und Fernsehbehörde Chinas (NRTA) verlange von den Sendeanstalten, dass sie fortan keine männlichen Schauspieler “mit einem weiblichen Stil und andere[r] abnormalen Ästhetik” zeigen. In den Augen der Behörde seien dies “ungesunde Inhalte”, die zu einem “deformierte[n] Geschmack” sowie “verweichlichte[r] Ästhetik” führen. Stattdessen müsse ein “patriotisches, tugendhaftes und künstlerisches Ethos” gesendet werden. Des Weiteren lege die Behörde den Sendern nahe, Künstler mit “inkorrekten politischen Positionen” auszuschließen. Außerdem wolle man gegen zu hohe Gehälter vorgehen. Zusammengefasst wenden sich die Maßnahmen gegen ein weibliches oder gemischtgeschlechtliches Aussehen von männlichen Schauspielern oder Sängern. Sorgt sich da jemand um chinesische Prominente, die optisch südkoreanischen oder japanischen Stars ähneln?

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