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Die Folgen der Thomas Cook-Pleite für Reisende

Unter der Insolvenz des britischen Touristik-Unternehmens Thomas Cook leidet auch die deutsche Tochter namens Thomas Cook Deutschland, denn Flüge wurden gestrichen, der Verkauf neuer Reisen gestoppt und Urlaube mit einem Reiseantritt bis zum 31.Oktober abgesagt. Schätzungsweise sind über eine halbe Million Urlauber unterwegs; darunter auch 140Tsd. aus Deutschland.

Symbolbild: Die Folgen der Thomas Cook-Pleite für Reisende Im Gegensatz zur britischen Regierung kündigte die Bundesregierung keine Rückholaktion ihrer Bürgerschaft an, denn für diesen Fall ist Pauschalreisen ein Reisesicherungsschein beigelegt. Geht ein Reiseveranstalter insolvent, dann ist die Versicherung für die Urlauber zuständig. Doch ein Sprecher der Versicherung meint, dass sie noch nicht zahlen werden, weil Thomas Cook Deutschland bislang keine Insolvenz anmeldete. Wie viel den Reisenden die Versicherungssumme in Höhe von 110Mio.€ bringen wird, ist bei der Anzahl betroffener Personen fraglich. Eine weitere Tochter - nämlich Condor - fliegt nach Plan, denn über den beantragten Überbrückungskredit beraten momentan Bund und das Land Hessen.

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Unfall im S-Bahn-Tunnel: 21-Jähriger fängt Feuer

Symbolbild: Unfall im S-Bahn-Tunnel: 21-Jähriger fängt Feuer
Am Sonntagmorgen kletterte ein 21-Jähriger an der Haltestelle Frankfurt Hauptbahnhof auf das Dach einer S-Bahn der Linie S9. Nach zwei Stromschlägen bei der Fahrt durch einen Tunnel fängt die Person Feuer, wodurch es auf 25% seiner Haut zu Verbrennungen dritten Grades kommt. Dabei muss er nicht einmal die Oberleitungen berührt haben, denn bei Hochspannung genügt es schon sich in unmittelbarer Nähe zu befinden. Hinzu kamen Knochenbrüche beim Sturz vom Dach auf den Bahnsteig der Haltestelle Taunusanlage. Das Opfer wurde in ein künstliches Koma versetzt, weshalb seine Beweggründe unklar sind, doch man vermute eine Mutprobe namens Train-Riding. Sein leichtsinniges Verhalten hatte zahlreiche Verspätungen im S-Bahn-Verkehr zur Folge.

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Supreme Court urteilt über Zwangspause

Symbolbild: Supreme Court urteilt über Zwangspause
Die vom Premierminister Boris Johnson verhängte Zwangspause ist rechtswidrig. Das entschieden die elf Richter des Obersten Gerichts; auch dem Supreme Court genannt, denn es hindere die Abgeordneten daran ihrer verfassungsmäßigen Funktion nachzukommen. Darüber hinaus gebe es keinen erkennbaren Grund für eine solche Zwangspause vor einem wichtigen Ereignis, wie es der Brexit ist. Parlamentspräsident John Bercow organisierte bereits für Mittwoch ein Treffen aller Abgeordneten. Jeremy Corbyn und Fraktionschef der Schottischen Nationalpartei (SNP) Blackford rufen Johnson zum Rücktritt auf. Dieser erwidert als Premier mit der kürzesten Amtszeit in die Geschichte einzugehen.

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RWE schaltet Kraftwerksblöcke ab

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RWE nahm am Freitag (27.) einen Block des Braunkohlekraftwerks von Grevenbroich-Neurath vom Netz. Es ist das letzte von vorerst fünf Kraftwerksblöcken, die seit 2015 im rheinischen Revier vom Netz gehen. Anfang Oktober folgt eine weitere Station in der Lausitz, wodurch die Zahl bundesweit auf acht steigt. Grund hierfür sind Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung des Klimaschutzes, denn allein durch die vorgestrige (27.) Abschaltung werden jährlich schätzungsweise 2,3Mio.t weniger CO2 ausgestoßen, weil der Block zu den ältesten und dreckigsten seiner Art zählt. Dennoch verweilt die Anlage vier Jahre lang im Standby, der sogenannten Sicherheitsbereitschaft, um bei Engpässen im Stromnetz wieder betriebsbereit zu sein.

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