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"Mein Kampf" kostenlos, kommentiert im Internet

Mit der kommentierten Ausgabe von "Mein Kampf" stand das Institut für Zeitgeschichte (IfZ) im Jahr 2016 auf der Spiegel-Bestsellerliste in der Kategorie Sachbücher. Aktuell wird die 13. Auflage verkauft; und wer möchte kann nun all das kostenlos im Netz lesen.

Symbolbild: Mein Kampf kostenlos, kommentiert im Internet
"Mein Kampf" ist als zweibändiges Machwerk Adolf Hitlers in den Jahren 1924 bis 1926 entstanden. Dazu gehört eine stark angepasste Biografie Hitlers sowie die gesetzten Ziele des NS-Regimes. Daher ist "Mein Kampf" eine bedeutsame Quelle für die Nationalsozialismus-Forschung. Mit Kriegsende und nachdem sich Hitler das Leben nahm, wurden die Urheberrechte an den Freistaat Bayern übertragen. So wurde bis 2016 jedwede Neuauflage verhindert. Dennoch müsse das IfZ bereits vor 2016 - als "Mein Kampf" gemeinfrei wurde - an der kommentierten Fassung gearbeitet haben. Kritik dafür gab es damals vom Zentralrat der Juden in Deutschland. Das IfZ trotzte der Kritik, dass eine kommentierte Ausgabe in jedem Fall besser sei als eine nicht-kommentierte. Ziel sei, "Hitler und seine Propaganda nachhaltig zu dekonstruieren". Somit ist die "Entmystifizierung […] ein Beitrag zur historisch-politischen Aufklärung". Wer sein Geschichtswissen anreichern möchte, kann die Website mein-kampf-edition.de abrufen. Dort kann man entweder zu einer bestimmten Seite springen oder nach Inhalt oder Kommentierung durchsuchen. Leider gibt es keine Datei zum herunterladen. Im Vorwort schreibt IfZ-Direktor Andreas Wirsching: Die "Veröffentlichung im Netz sei vielfach gewünscht worden". Damit stellt man den online kursierenden Fassungen "einen seriösen, wissenschaftlich fundierten Referenzpunkt entgegen."

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164 Millionen Euro: Suche nach Bitcoin-Schatz auf Müllkippe

Symbolbild: 164 Millionen Euro: Suche nach Bitcoin-Schatz auf Müllkippe
Wir reisen zurück ins Jahr 2009. Die Kryptowährung Bitcoin (BTC) steckt noch in den Kinderschuhen. Wer hätte den Hype damals erahnen können. Und dennoch schürft ihr haufenweise Bitcoins - zwischen 7.500 und 8.000 -, aber ihr entsorgt die Festplatte mit den privaten Schlüsseln. Das ist die Geschichte des Informatikers James Howells. Nach derzeitigem Wechselkurs liegt auf der Müllkippe der Stadt Newport ein Schatz in Höhe von 164 Millionen Euro.

So sollen nun 11 Millionen US-Dollar investiert werden, um tausende Tonnen Müll systematisch zu durchsuchen. Das Vorhaben könne bis zu drei Jahre; mindestens aber 18 Monate dauern. Die meiste Arbeit werde von Roboterhunden und der KI-gestützten Sortiermaschine erledigt, die Festplatten auf dem Förderband erkennt. Hinzu kommen menschliche Helfer; darunter acht Profis aus den Bereichen KI und Datenrettung.

Wenn das Projekt erfolgreich endet, landen je 30% des Bitcoin-Schatzes bei James Howells, dem Grabungsteam und den zwei Investoren aus Deutschland und der Schweiz. Die restlichen zehn Prozent sind für die Kommune gedacht. Außerdem soll so viel Müll wie möglich wiederverwendet werden; nur der Rest geht wieder auf die Müllkippe. Doch die Kommune ist nicht überzeugt: "Nichts, was Herr Howells uns präsentiert, könnte uns zu einer Zustimmung bringen", so ein Stadtrat gegenüber Business Insider. Für die Kommune wiegen die Umweltrisiken schwerer.

Wie viele Bitcoins insgesamt verloren wurden, lässt sich nur schätzen. Laut einer Studie des Blockchain-Analysehauses Chainalysis aus dem Jahr 2020 können es bis zu 3,7 Millionen Bitcoin sein. An der Studie kann bemängelt werden, dass Guthaben, das seit mindestens fünf Jahren nicht bewegt wurde als verloren gewertet wurde.

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EU-Gericht bestätigt Sendeverbot für RT

Symbolbild: EU-Gericht bestätigt Sendeverbot für RT
Nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine hat die EU-Kommission die Ausstrahlung von russischen staatlichen Rundfunkangeboten in der EU verboten. Wenige Tage später - wir haben Anfang März - änderte der EU-Rat einen Beschluss aus dem Jahr 2014. Dem Beschluss wurde ein Passus hinzugefügt, womit die Rundfunklizenz und Übertragungsrechte von RT France, English, UK, Germany, Spanish und Sputnik ausgesetzt wurden. Für RT DE gilt bereits seit Februar ein Sendeverbot. Hierzulande bemängeln die Medienanstalten die fehlende Rundfunklizenz.

Gegen das Sendeverbot klagte der RT-Sender für ein französischsprachiges Publikum. Der Sender sieht durch den Passus vom 01. März sein Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit verletzt. Nun hat das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg dem EU-Rat Recht gegeben. Für ihr Urteil sind die Richter davon ausgegangen, dass der EU-Rat mit dem Verbot Propaganda unterbinden wollte. Denn es seien Tatsachen von Unternehmen schwerwiegend verzerrt worden, die zumindest indirekt von der russischen Regierung kontrolliert würden. RT bemängelte, dass sie nicht ausreichend vom EU-Rat angehört wurden. Auch das erklärt sich das Gericht damit, dass ein Krieg als außergewöhnlicher Kontext gewertet werden kann, der eine schnelle Reaktion erfordert.

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Sonos schickt Kunden zu viele Lautsprecher

Sonos ist ein US-amerikanischer Hersteller von Lautsprecher-Systemen, die über WLAN kommunizieren und gesteuert werden. Nun häufen sich in den USA die Berichte über den Mehrfachversand von Sonos-Bestellungen. Das Technik-Magazin The Verge berichtete nach mehreren Reddit-Einträgen.

Symbolbild: Sonos schickt Kunden zu viele Lautsprecher
Ein anonymer Leser meldete sich bei The Verge. Er habe nur fünf Produkte bestellt, doch geliefert wurden 30 Pakete, also die sechsfache Menge. Auch sechsmal wurde das Geld von seinem Konto abgebucht; nämlich ca. 6.000 US-Dollar. Das Unternehmen bestätigte die Versandprobleme und hat sich in einem Statement verpflichtet, die Abbuchungen für nicht bestellte Produkte zurückzubuchen. Selbst dann, wenn die überzähligen Pakete (noch) nicht zurückgesendet wurden. The Verge verweist auf die US-Verbraucherschutzbehörde Federal Trade Commission. Die Aussagen sind eindeutig: Nicht bestellte Ware muss nicht bezahlt werden. Ebensowenig ist man verpflichtet, die Ware zurückzusenden. Rechtlich gesehen dürfen Kund:innen die Lautsprecher als kostenloses Geschenk behalten. Dass, das dem Unternehmen nicht passt, wird eindeutig nachdem sie mit kostenlosen Rücksendelabeln reagierten. Bisher sind keine bestätigte Fälle außerhalb der USA bekannt.

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BVerfG-Urteil: Merkel-Äußerung verletzte Rechte der AfD

Symbolbild: BVerfG-Urteil: Merkel-Äußerung verletzte Rechte der AfD
Zeit für eine Rückblende: Thüringen hat einen neuen Landtag gewählt. Einige Zeit vergeht ehe im dritten Wahlgang der FDPler Thomas Kemmerich die Wahl zum Ministerpräsidenten gewinnt; mit den Stimmen von FDP, CDU und AfD. Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel ist währenddessen in Südafrika unterwegs, doch sie gibt eine Pressekonferenz. Dort bezeichnete sie es als unverzeihlich, dass die CDU mit der AfD für Kemmerich stimmte. Laut ihrer Aussage müsse die Wahl rückgängig gemacht werden.

Daraufhin hat die AfD Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, denn Merkel habe durch ihre Aussage das Recht auf Chancengleichheit der AfD verletzt. Die Richter:innen am Bundesverfassungsgericht teilten die Auffassung der AfD, obwohl drei von acht dagegen waren. Bereits in der Vergangenheit hat es Urteile gegeben, die die Neutralität der Ministerinnen und Minister unterstreicht. Wer sich als Regierungsmitglied äußert, muss sich gegenüber allen Parteien grundsätzlich neutral verhalten. Mit diesem Urteil gilt das nun auch zweifelsfrei für Bundeskanzler und Bundeskanzlerinnen. Einzige Ausnahme ist, wenn sich Regierungsmitglieder eindeutig als Parteimitglieder äußern. Solch ein Fall wäre z.B. im Wahlkampf. Allerdings hat Merkel ihre Aussage im Rahmen einer Pressekonferenz der Regierung getätigt.

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Blaulicht-Meldungen

Darmstadt: Zwischen vergangenen Freitag (10.) und Samstag (11.) wurde der Schulgarten der Georg-Büchner-Schule in der Nieder-Ramstädter-Straße zum Tatort. Unbekannte haben dort mehrere Pflanzen ausgerissen. Das ist der Grund, weswegen die Polizei die Ermittlung wegen des Verdachts der gemeinschädlichen Sachbeschädigung aufgenommen hat. Über sachdienliche Hinweise freut sich das Kommissariat 43: 06151 - 96 90.

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus der Region
Viernheim: Am Montagnachmittag (13.) stoppten die zivilen Verkehrsfahnder des Polizeipräsidiums Südhessen ein Fahrzeug in der Nibelungenstraße. Dessen Insassen waren ein 46 Jahre alter Fahrer sowie sein 41-jähriger Beifahrer. Wie sich herausstellte hat der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Drogen gestanden und besaß keinen Führerschein. Bei seinem Mitfahrer fanden die Gesetzeshüter geringe Mengen Kokain und Heroin. Doch für den Fahrer wurde es noch unangenehmer: Wie sich herausstellte, lag gegen ihn ein Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr und Diebstahls vor. Daraufhin wurden beide Männer festgenommen. Der Beifahrer durfte nach Abschluss der erkennungsdienstlichen Maßnahmen wieder gehen.

Seeheim-Jugenheim: Seit vergangenen Donnerstag (09.) wird Michael Stefan Lelkes vermisst. Zuletzt wurde der 60 Jahre alte Mann beim Verlassen der Wohneinrichtung in der Birkenstraße gesehen. Er ist ca. 1,80m groß, hat eine schlanke Statur und trägt helle kurze Haare. Es wird vermutet, dass sich Herr Lelkes im Bahnhofsviertel in Frankfurt aufhalten könnte. Die Polizei geht von einer hilflosen Lage des 60-Jährigen aus, weil er dringend auf ärztliche Hilfe angewiesen ist. Hinweise zum Verbleib des Mannes nimmt die Kriminalpolizei in Darmstadt (Kommissariat 10) entgegen: 06151 - 96 90.

Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.

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Neuartiger Lautsprecher so dünn wie Papier

Ein Forscher-Team am MIT in Cambridge hat eine hauchdünne, flexible Schallfolie entwickelt, die fast jede Oberfläche in einen Lautsprecher umfunktionieren kann. Ein erster Prototyp hat die Maße eines Notizzettels, ist ein Zehntel Millimeter dünn und bringt gerade einmal zwei Gramm auf die Wage.

Symbolbild: Neuartiger Lautsprecher so dünn wie Papier durch Schallfolie
Die Sound-Qualität des Prototyps ist auf einem Level mit vielen Smartphone-Lautsprechern, denn die Bässe fehlen. Bei einer Spannung von 25 Volt und einer Frequenz von einem Kilohertz kann die Schallfolie bis zu 66 Dezibel laut werden. Erhöht man das auf zehn Kilohertz, dann erhöht sich der Pegel auf 86 Dezibel. Das ist vergleichbar mit Straßenlärm. Im Gegensatz zu herkömmlichen Lautsprechern verbraucht die Schallfolie nur ein Zehntel der Energie bei gleicher Größe. Zu erklären, wie die Schallfolie produziert wurde, würde den Rahmen sprengen. Doch so viel sei gesagt. Die PVDF-Schicht reagiert auf elektrische Spannungspulse mit mechanischen Bewegungen. Im Zusammenspiel mit der PET-Folie und hunderten Mikrolöchern entsteht ein für uns hörbarer Klang. Die Einsatzzwecke der Schallfolie sind vielseitig. Mittels Gegenschall könnte man Noise-Cancelling in ganzen Räumen ermöglichen oder Ultraschall erzeugen, denn dieser Lautsprecher funktioniert unabhängig von der Oberfläche; egal ob weich oder hart. Zukünftig seien sogar durchsichtige Schallfolien möglich.

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Die beliebtesten Vornamen

Symbolbild: Die beliebtesten Vornamen
Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GdfS) mit Sitz in Wiesbaden erstellt seit 1977 eine jährliche Liste mit den beliebtesten Vornamen für Neugeborene. Dafür hat die GdfS die die Daten von 700 deutschen Standesämtern ausgewertet, sodass knapp 93% aller vergebenen Vornamen im vergangen Jahr erfasst sind. Von den über eine Million Vornamen sollen 65.000 verschiedene Namen gewesen sein. Bei den männlichen Vornamen steht Noah zum dritten mal in Folge auf Platz eins. Noah ist hebräisch und bedeutet "der Tröstende", "der Beruhigende". Die Bibel-Erzählung der Arche-Noah ist vielen bekannt. Weiter geht’s mit den Vornamen: Mat(t)(h)eo, Leon, Finn und Paul. Die Neuzugänge Luca auf Platz sechs und Emil auf Platz acht haben dafür gesorgt, dass die Namen Henry und Ben nicht mehr in der Top-Zehn sind. Bei den Mädchen konnte Emilia ihren Platz eins verteidigen. Auf Platz zwei und drei folgen: Hanna(h) und Sophia/ Sofia. Auffällig ist, dass es hier keine Neuzugänge gegeben hat; lediglich die Reihenfolge habe sich verändert. Zusätzlich enden alle Vornamen in der Aussprache auf dem hellen Vokal -a. Die Gesellschaft für deutsche Sprache bezeichnet beide Ranking als "Mischung aus Zeitlosigkeit und Zeitgeist". Das gilt auch für die "Lieblings-Zweitnamen". Bei den Mädchen sind es Marie, Maria, L(o)uise, Elisabeth, Charlotte oder Johanna. Die Folgenamen von Jungs sind oftmals: Alexander, Maximilian, Karl/ Carl, Joseph/ Josef, Johann, Michael oder Emil.

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Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen

Symbolbild: Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen
Im Dezember 2019 hat ein Mann mit einem Fitnessstudio in Niedersachsen einen zweijährigen Vertrag geschlossen. Kurz darauf sorgte Corona in Deutschland und der Welt für weitreichende Einschränkungen. Vom 14. März bis 04. Juni 2020 hatte das Fitnessstudio gezwungenermaßen geschlossen. Im Mai hat der Kunde den Vertrag gekündigt. Er forderte die Beiträge für die Monate März, April und Mai bei einem monatlichen Beitrag von 29,90€ zurück. Das Fitnessstudio hat zwar die Kündigung entgegengenommen, doch statt einer Rückzahlung verlängerte man ihm die Mitgliedschaft um drei Monate. Der Kunde war darüber wenig amüsiert und klagte. Zuerst vor dem Amtsgericht Papenburg, dann vor dem Landgericht Osnabrück; beide Gerichten gaben ihm Recht. Zuletzt trafen sich der Mann und das Fitnessstudio beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die BGH-Richter urteilten, dass Fitnessstudios die Beiträge der Monate zurückzahlen müssen, in denen coronabedingt kein Fitnessbetrieb möglich war. Zweck eines Fitnessstudios ist die regelmäßige sportliche Betätigung. Wenn das nicht möglich ist, dann wird der Vertrag nicht erfüllt. Der Vertrag könne nicht wegen "Störung der Betriebsgrundlage" verlängert werden. Grund seien spezielle Vorschriften des Bundes, die Fitnessstudios die einseitige Laufzeitverlängerung untersagten. Wer kein Geld zurückzahlen möchte, muss immerhin Wertgutscheine ausstellen. Im konkreten Fall ging es um 87€.

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©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

"Wellenbrecher" ist Wort des Jahres 2021

Seit 1977 gibt es das Wort des Jahres; so auch in diesem Jahr. Am Freitagvormittag (03.) kürte die Gesellschaft für deutsche Sprache (GdfS) in Wiesbaden "Wellenbrecher" zum Wort des Jahres.

Symbolbild: “Wellenbrecher” ist Wort des Jahres 2021
"Wellenbrecher" stehe einerseits stellvertretend für alle Maßnahmen, die getroffen wurden, um die vierte Corona-Welle zu brechen, aber auch für jene Menschen, die sich nach ihnen richten. Das Wort ist aus dem Schiffbau und Küstenschutz bekannt. Auf Platz zwei landete "SolidAHRität" wegen dem folgenschweren Unwetter im Ahrtal vom 14. auf den 15. Juli. Ebenfalls nominiert waren die Wörter Pflexit, Impfpflicht, Ampelparteien, Lockdown-Kinder, Booster, freitesten, Triell und die Bezeichnung "fünf nach zwölf". Mit "Wellenbrecher" wurde zum zweiten Mal in Folge ein Pandemie-bezogenes Wort ausgewählt. In 2020 war nämlich "Corona-Pandemie" das Wort des Jahres während man sich 2019 für "Respektrente" und 2018 für "Heißzeit" aussprach. Wort des Jahres können Ausdrücke werden, die das politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Leben sprachlich besonders beeinflussten. Die Jury verwende Medienberichte als Beleg.

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EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen

Symbolbild: EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen
Nutzer:innen von kostenlosen E-Mail-Diensten wie T-Online oder GMX kennen sie: kleine Werbebanner im Posteingang, die echten E-Mails zum Verwechseln ähnlich sehen. Allerdings entschieden die Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, das solch sogenannte "Inbox-Werbung" nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt ist. Andernfalls werde gegen europäisches Recht verstoßen. Der Stormversorger "Städtische Werke an der Pegnitz" verklagte seinen Konkurrenten "eprimo". Eprimo habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, indem sie Anzeigen schalten, die sich als E-Mail tarnen. Dies sei irreführend und eine Belästigung für die Empfänger. Der Stromlieferant habe eine Agentur beauftragt um Werbebanner in den E-Mail-Postfächern des Dienstes T-Online zu schalten. Beim Klick auf den bezahlten Inhalt landete man auf einer Werbeseite, statt dem Empfangsdatum von echten E-Mail stand an dieser Stelle "Anzeige" und der Text war grau hinterlegt. Der Fall landete zuerst beim Bundesgerichtshof, der ihn an den EuGH weiterleitete. Dort wiesen die Richter:innen darauf hin, dass die DSGVO unsere Privatsphäre wahren und uns vor unerbetenen Werbemeldungen schützen soll. Die "Inbox-Werbung" sei "direkt und individuell", weshalb sie nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt bleibt. Sonst sei der bezahlte Inhalt mit Spam gleichzusetzen. Jetzt liegt der Spielball erneut beim Bundesgerichtshof, der entscheiden muss, ob T-Online seine Nutzer:innen ordentlich aufklärte und sich die Erlaubnis für Werbung dieser Art einholte.

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Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen

Symbolbild: Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen
Seit Mittwoch (01. Dezember) ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Die Neuauflage bietet Kunden von Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkverträgen mehr Flexibilität; unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde. Die Vertragslaufzeit von 24 Monaten bei Neuverträgen ist weiterhin zulässig. Doch wer vergisst, rechtzeitig zu kündigen, ist fortan keine weiteren zwölf Monate an seinen Provider gebunden. Sobald sich der Vertrag automatisch verlängerte, darf mit einer Frist von nur noch einem Monat kündigen. Verträge, die am Telefon geschlossen wurden, müssen in Textform bestätigt werden, wenn den Kunden keine Vertragszusammenfassung vor Vertragsschluss erreichte. Andernfalls sei der Vertrag nichtig und die Provider haben keinerlei Ansprüche. Der Bundesverband Verbraucherzentrale begrüßt die Novelle und hofft auf mehr Wettbewerb und ein besseres Preis-/ Leistungsverhältnis. So soll Telefónica bekannt gegeben haben, dass man den Aufpreis für Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit abschaffen werde. Der Verband für Telekommunikation- und Mehrwertdienste nennt es einen "guten Kompromiss", weil es Planungssicherheit biete und für Kund:innen das Beste aus zwei Welten vereine. So schön das alles auch sein mag: Im Gesetz steht noch keine Mindestbandbreite. Dieser Wert solle erst Mitte des nächsten Jahres definiert werden.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Nevermind-Cover von Nirvana - Vorwurf der Kinderpornografie

1991 bat der Fotograf Kirk Weddle einen Freund sein vier Monate altes Baby zu einem Fotoshooting im Schwimmbad mitzubringen. Er sollte sein unbekleidetes Kind ins Becken werfen. Ungefähr 40 bis 50 Bilder sollen angefertigt worden sein. Eins davon kennen wir als das Cover von Nevermind der Grunge-Rock-Gruppe Nirvana. Das Werk gelte als Ikone.

Symbolbild: Nevermind-Cover von Nirvana - Vorwurf der Kinderpornografie
Jetzt reichten die Anwälte des mittlerweile 30-jährigen Spencer Elden Klage gegen ehemalige Bandmitglieder, das Plattenlabel und den Fotografen ein. Spencer Elden sei minderjährig "zu kommerziellen sexuellen Handlungen" gezwungen worden. Er verlange umgerechnet rund 130.000€ aufgrund von "lebenslange[n] Schäden", "extreme[m] und dauerhafte[m] seelische[n] Leid mit körperlichen Auswirkungen", dem "lebenslange[n] Verlust von Einkommensmöglichkeiten" und "Verlust der Lebensfreude". Zu verschiedenen Nevermind-Jubiläen habe Spencer Elden das Bild nachgestellt und sich den Schriftzug "Nevermind" tätowiert. Obendrein lautet der Vorwurf, dass das Album mittels des nackten Säuglings vermarktet wurde. Die Eltern hätten zwar 200 Dollar für das Fotoshooting erhalten, aber niemals der kommerziellen Nutzung zugestimmt. Gewählt wurde das Bild, wo das Kind wie ein "Sexarbeiter" nach dem später hinzugefügten Geldschein greift. Erst Monate später wurden sie vom Albumcover am Sunset Boulevard überrascht. Der verstorbene Kurt Cobain wollte die Genitalien des Kindes nur mit einem Aufkleber verdecken lassen, wenn dort sinngemäß stehen würde: "Wenn Sie sich daran stören, müssen Sie insgeheim pädophil sein.".

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gamescom 2021

Symbolbild: gamescom 2021
Die gamescom gilt als die weltweit größte Veranstaltung für Computer- und Videospiele. Das Event wurde von game - Verband der deutschen Games-Branche e.V. sowie der Koelnmesse GmbH organisiert. Allerdings fand diese gamescom, wie auch schon im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie ausschließlich online, dafür für alle Gäste kostenfrei statt. Die Opening Night Live 2021 konnte auf dem Twitch-Kanal der Gamescom verfolgt werden. Diese und weitere Präsentationen wurden ebenso auf der eigenen Plattform gamescom now angeboten. Das Angebot soll endlich auch für mobile Endgeräte optimiert worden sein. Zu den namhaften Ausstellern gehörten sowohl Electronic Arts (EA), Ubisoft, Sega, Amazon Games, Redhill Games als auch Astragon. Fans von Sony- oder Nintendo-Spielen gingen leer aus. Während sich die einen auf das hauseigene "State-of-Play"-Format konzentrieren, wollte der japanische Spieleentwickler vorerst nur dieses Jahr aussetzen.

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Giftanschlag an der TU Darmstadt

Symbolbild: Giftanschlag an der TU Darmstadt
Am Montag (23.) traten bei sieben Menschen teils schwere Vergiftungserscheinungen auf. Es soll zu bläulichen Verfärbungen an den Händen und/ oder Füßen gekommen sein. Sechs Menschen habe man in Krankenhäuser gebracht, zwei wurden mit schweren Vergiftungserscheinungen in die Klinik nach Frankfurt gebracht während ein 30-jähriger Student zeitweise in Lebensgefahr schwebte. Alle Opfer eine, dass sie im Gebäude L2 01 des Fachbereichs Material- und Geowissenschaft am Campus Lichtwiese der TU Darmstadt etwas tranken. Nach bisherigen Ermittlungen müssen die Getränke und weitere Lebensmittel in drei Teeküchen von Freitag (20.) bis Montag (23.) mit dem giftigen Stoff in Kontakt gekommen sein. Man wisse zwar, welche Substanz verwendet wurde, aber aus ermittlungstaktischen Gründen, halte man die Information geheim. Sicher sei, dass das Gift den Sauerstofftransport über die roten Blutkörperchen behindere. Oberstaatsanwalt Robert Hartmann beschreibt die Substanz als "potentiell tödlich". Weil der Verdacht einer vorsätzlichen Straftat vorliegt, leitete die Staatsanwaltschaft Darmstadt ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts des versuchten Mordes ein. Eine 40-köpfige Sonderkommission ermittelt. Die Tatsache, dass der Tatort noch mit einer alten Schließanlage ausgestattet sei, macht den Fall nicht leichter. Immerhin konnten laut einem TU-Sprecher am Mittwoch alle sieben die Krankenhäuser wieder verlassen.

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Bundespolizist: Wieder arbeitssuchend wegen "Like"

Symbolbild: Bundespolizist: Wieder arbeitssuchend wegen Like
Dumm gelaufen! Zu früh gefreut! Vielleicht fällt euch ein besserer Titel für folgenden Fall ein: Die Zukunft bei der Bundespolizei war zum Greifen nahe, doch dann flutschte ihm in letzter Sekunde die Beamtenkarriere durch die Hände. Nach der Einstellungszusage fiel auf, dass er eine Karikatur, die einen Mann zeigt, der sich mit der Regenbogenfahne das Gesäß abwischt mit "Gefällt mir" markierte. Des weiteren wird ihm zur Last gelegt, den Bescheid über ein gegen ihn verhängtes Fahrverbot mit dem Mittelfinger online geteilt zu haben. Aufgrund beider Vorfälle existieren Zweifel an seiner charakterlichen Eignung für den Polizeiberuf, weshalb die Bundespolizei nicht mehr an die Einstellungszusage gebunden sei. Zu diesem Fazit kommen die Richter:innen des Verwaltungsgerichts Aachen. Der "Like" zeige seine fehlende Toleranz sowie Neutralität, um die Dienstpflichten ohne Ansehen der Person ausführen zu können. Der Polizeiberuf sei vom Kontakt mit Menschen geprägt, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Sei es die ethnische Herkunft, Religion, Weltanschauung oder eben die sexuelle Orientierung. Bezüglich des Urteils kann der Kläger Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einreichen.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Bitkom-Studie: Neun von zehn Unternehmen von Cyberangriffen betroffen

Laut der Studie des Digitalverbands Bitkom waren in den Jahren 2020 und 2021 nahezu neun von zehn Unternehmen von Datenklau, Spionage oder Sabotage geplagt. Mittels erfolgreicher Ransomware-Angriffe werden Computer unzugänglich gemacht und ihr Betreiber erpresst. Der Ausfall von Informations- und Produktionssystemen führt zu Störungen im Betriebsablauf. So soll ein jährlicher Schaden in Höhe von 223 Milliarden Euro entstehen.

Symbolbild: Bitkom-Studie: Neun von zehn Unternehmen von Cyberangriffen betroffen
Damit ist die Schadenssumme mehr als doppelt so hoch wie in den Jahren 2018 oder 2019. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass in 59% der Unternehmen, die Home Office grundsätzlich anbieten können, es seit der Corona-Pandemie zu IT-Sicherheitsvorfällen gekommen sein soll. Achim Berg (Bitkom-Präsident) machte darauf aufmerksam, dass es nicht genüge, Mitarbeiter:innen "einfach zum Arbeiten nach Hause zu schicken". Stattdessen muss auf der To-Do-Liste jedes Unternehmens die Absicherung der Geräte und der Schutz der Kommunikationskanäle zum Unternehmen stehen. Obendrein muss für die Gefahren durch Cyberkriminalität sensibilisiert werden. Jedes zehnte Unternehmen sehe sich in seiner Existenz durch Cyberattacken bedroht, wie die von Januar bis März 2021 geführte Bitkom-Studie ergab. Sinan Selen (Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz) merkt an, dass Behörden und die Wirtschaft nur gemeinsam Cyberangriffen trotzen können.

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Fitnessstudio muss Beiträge zurückerstatten

Symbolbild: Fitnessstudio muss Beiträge zurückerstatten
Wie das Landgericht Osnabrück entschied, sei die einseitige Verlängerung von Verträgen für Fitnessstudios aufgrund von behördlich angeordneten Schließungen rechtswidrig. Im konkreten Fall klagte ein Mann, der mit einer Sportstätte einen Vertrag über 24 Monate schloss. Allerdings hätte er die Räumlichkeiten zur Zeit des ersten Corona-Lockdowns vom 16. März 2020 bis 04. Juli 2020 nicht benutzen können. Noch im Lockdown kündigte er seinen Vertrag zum 08. Dezember 2021. Der Betreiber des Fitnessstudios kassierte weiterhin die Mitgliedsbeiträge. Der Kläger forderte die Rückerstattung des Geldes, doch sein Vertragspartner entgegnete, dass die Nutzung der Sportgeräte nachgeholt werden könne. Kurz gesagt: Das Sportunternehmen wollte die wegen der Corona-Pandemie verloren gegangenen Wochen an die eigentliche Laufzeit anhängen. Laut den Osnabrückern Richter:innen sei das unzulässig. Das Fitnessstudio konnte wegen der behördlich angeordneten Schließung seinen Part des Vertrags nicht erfüllen. Somit entfalle der Anspruch auf die Monatsbeiträge und müsse zurückerstattet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Revision wurde zugelassen.

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Preisabsprachen bei Musikinstrumenten: Strafen in Höhe von 21 Millionen Euro

Symbolbild: Preisabsprachen bei Musikinstrumenten: Strafen in Höhe von 21 Millionen Euro
Das Bundeskartellamt kündigte Geldbußen in Höhe von insgesamt 21 Millionen Euro gegen die Hersteller Yamaha, Roland, Fender, die Händler Thomann und Music Store sowie gegen verantwortliche Beschäftigte an. Kartellamtspräsident Andreas Mundt teilte mit, dass man Händler angehalten haben soll, "festgesetzte Mindestverkaufspreise nicht zu unterschreiten". Dafür soll sogenannte Price-Tracking-Software zur Überwachung von Endverbraucherpreisen seitens Yamaha und Roland zum Einsatz gekommen sein. Um Druck auszuüben, habe man Sanktionen, wie Lieferstopp oder zumindest schlechtere Konditionen angedroht bzw. verhängt. Teils wurden Mindestpreise nur sporadisch oder gar nicht überwacht. Die Händler missachteten oder umgingen die Herstellervorgaben durch Bündelung mehrerer Produkte zu einem Gesamtpreis. Thomann und Music Store hätten gefordert, dass auch andere Musik- instrumentenfachhändler die Mindestpreise einhalten. In 13 Fällen sollen die Händler Thomann und Music Store selbst Absprachen bezüglich der Preisgestaltung von Musikinstrumenten oder ergänzenden Produkten getroffen haben. Als Zeitraum wird Dezember 2014 bis April 2018 genannt, denn damals begann das Verfahren. Alle beschuldigten Unternehmen haben bei der Aufklärung des Falls kooperiert.

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Microsoft verlangt Impfnachweis

Symbolbild: Microsoft verlangt Impfnachweis
Der US-Online-Shop Amazon beschäftigt weltweit schätzungsweise 900.000 Mitarbeiter:innen. Wer nicht in den Lager, Verteilzentren oder als Lieferant tätig ist, könne bis Januar 2022 im Home Office arbeiten. Die verlängerte Möglichkeit zum Home Office treffe auf die USA sowie weitere, aber noch nicht näher genannte Länder zu. Wer ins Office ohne Home zurückkehren möchte, muss - solange man nicht vollständig geimpft ist - eine Maske tragen. Das Hard- und Softwareunternehmen Microsoft rechnet mit der vollständigen Wiedereröffnung der eigenen Büros in den Vereinigten Staaten ab frühestens Anfang Oktober. Allerdings müssten alle "Angestellten, Lieferanten und Gäste, die die Microsoft-Gebäude" betreten, ihren Impfschutz nachweisen können. Auch in diesem Fall bestätigen Ausnahmen die Regel: Wer sich aus medizinischen oder religiösen Hintergründen nicht impfen lassen kann oder möchte, ist von der Impfpflicht ausgenommen. Die Suchmaschine Google und das soziale Netzwerk Facebook möchten es Microsoft gleich tun. Tatsächlich dürfen Arbeitgeber gemäß US-Recht ihre Beschäftigten zu einer Impfung verpflichten. Der Sender CNN soll drei Mitarbeiter gekündigt haben, weil diese ungeimpft die Gebäude betraten. Bis zu dem Zeitpunkt habe man zwar eine Corona-Impfung gefordert, aber ein Nachweis war nicht notwendig; es geschah auf Vertrauensbasis. Der Sender selbst äußerte sich zu dem Vorfall (noch) nicht.

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Vodafone und Telekom schalten 3G/ UMTS ab - Telefónica folgt

Vor 21 Jahren, im Jahr 2000 machten Mobilfunkanbieter 100 Milliarden Mark - umgerechnet ca. 50 Milliarden Euro - locker, um Frequenzen für das UMTS-Netz ersteigern zu können. Telekom und Vodafone schalten am 30. Juni das Universal Mobile Telecommunications System-Netz (kurz: UMTS) ab. Telefónica zögert den Schritt noch bis Jahresende hinaus.

Symbolbild: Vodafone und Telekom schalten 3G/ UMTS ab - Telefónica folgt
UMTS? Nie gehört! Was geht mich das an? Kommt darauf an, denn der breiten Masse ist UMTS als 3G bekannt. Der Standard 3G kann mit wenigen großen Downloads umgehen, aber durch die vielen Smartphones wurde das Gegenteil verlangt: viele Apps laden wenige Daten. 3G war nie flächendeckend verfügbar. Seit dem Mobilfunkstandard der vierten Generation (4G) wird 3G nicht weiter ausgebaut. Solange das eigene Smartphone vier oder sogar 5G-fähig ist, müssen Mobilfunkkunden in der Regel nichts beachten. Unter Umständen wird eine neue SIM-Karte fällig. Wenn dem so ist, sollte der Netzbetreiber auf seine Kund:innen zugekommen sein. Zu alte Geräte schalten auf das langsame 2G-Netz um. Allerdings liege der Anteil von 3G am Gesamt-Traffic im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Die Mobilfunkanbieter senken durch die Abschaltung von UMTS ihre Kosten, denn 3G-Basisstationen gelten als besonders energiehungrig. Obendrein können die frei gewordenen Frequenzen für 4G genutzt werden, was auch Kund:innen freuen dürfte. Unsere Nachbarländer haben andere Herangehensweisen. In den Niederlanden variiert es je nach Anbieter während die Schweiz 2G abschalten und 3G noch behalten möchte.

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EU-Kommission ist ein ausgezeichneter Krake

Symbolbild: EU-Kommission ist ein ausgezeichneter Krake
Weltweit werden Jahr für Jahr die Big Brother Awards für Datensünder aus Wirtschaft und Politik verliehen. Die französische Tageszeitung Le Monde umschrieb den Negativpreis mit den Worten „Oscars für Datenkraken“. In Deutschland kühren unter anderem Digitalcourage e.V. sowie der Chaos Computer Club die Sieger. In der Kategorie „Gesundheit“ ist niemand so scharf auf die Daten seiner Kund:innen wie Doctolib aus Berlin. Das Unternehmen vermittelt Arzttermine, doch dabei missachte es die Vertraulichkeitspflicht. Obendrein zapfe man Daten aus Arztpraxen für kommerzielle Zwecke ab. Die EU-Kommission gewinnt in der Kategorie „Verkehr“. Seit diesem Jahr müssen alle Neuwagen das On-Board Fuel Consumption Meter Verfahren (kurz: OBFCM) unterstützen. Dabei werden einerseits große Mengen an technischen Daten aufgezeichnet und an die Fahrzeughersteller übermittelt. Die EU verweist auf eigene Rechtsvorschriften zur Emissionsreduzierung. Außerdem könne jeder Fahrzeughalter gemäß DSGVO dem Vorgehen widersprechen. Proctorio GmbH nennt sich das Unternehmen, das den Big Brother Award in der Kategorie „Bildung“ erhielt. Google belegt Platz eins in der Kategorie „Was mich wirklich wütend macht“.

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Landesarbeitsgericht Frankfurt urteilt gegen Lieferando

Symbolbild: Landesarbeitsgericht Frankfurt urteilt gegen Lieferando
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) schätzt, dass im Raum Frankfurt/ Offenbach ca. 700 Menschen für Lieferando Essen bis an die Haustür von hungrigen Kunden liefern. Ihr Verdienst sei knapp über dem Mindestlohn. Nun fordern zwei Lieferando-Kuriere von ihrem Arbeitgeber, dass ihnen dienstliche Fahrräder und Smartphones gestellt werden. Denn laut Vertrag mit dem Essens-Lieferdienst müssen sie für ihr Equipment und entsprechend viel Datenvolumen selbst aufkommen. Dementsprechend reichten sie eine Klage beim Landesarbeitsgericht ein und bekamen Recht. Die Arbeitsrichter stellen klar, dass Betriebsmittel, wie ein Fahrrad oder Smartphone und laufende Kosten, wie das Datenvolumen vom Arbeitgeber zu tragen sind. Die aktuelle Vertragsgestaltung benachteilige die Fahrer unangemessen. Zwar würden zunehmend Dienstfahrräder angeboten und eine Wertungspauschale bei Nutzung von eigenem Equipment gezahlt, aber im selben Atemzug werde 100€-Pfand für Lieferando-Ausstattung verlangt, die die Fahrer nicht bekommen.
Allerdings habe das Urteil noch keine konkreten Auswirkungen, denn es ist nicht rechtskräftig. Aufgrund der potentiell fundamentalen Bedeutung der Klage wurde die Revision beim Bundesarbeitsgericht mit Sitz in Erfurt zugelassen.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Rüsselsheim, Bürstadt und Darmstadt
Rüsselsheim: Am späten Donnerstagabend (24.) gegen 23:00Uhr sind derweil noch Unbekannte in ein Bürogebäude „Am Brückweg“ eingestiegen. Dazu haben die Kriminellen ein Fenster aufgehebelt. Glück im Unglück: Auf ihrem Rundgang nach Wertgegenständen lassen sie nur ein Notebook mitgehen ehe die Täter das Weite suchen. Sachdienliche Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Rüsselsheim (Kommissariat 21/22 ) unter folgender Telefonnummer: 06142 - 69 60.

Bürstadt: Zwischen Donnerstagnachmittag (24.) und Freitagmorgen (25.) geriet ein in der Hagenstraße geparkter Transporter ins Visier von Kriminellen. Auf noch unbekannte Art und Weise öffnete man das Fahrzeug. Ziel der Aktion sei wohl der Inhalt des Transporters gewesen, denn die Straftäter entwendeten Elektro-Werkzeug im Wert von rund 1.200€. Die Kriminalpolizei in Heppenheim (Kommissariat 21/ 22) freut sich über Beobachtungen zur Aufklärung des Falls: 06252 - 70 60.

Darmstadt: Am Samstagmorgen (26.) gegen 3:15Uhr wird Feuer in einem Mehrfamilienhaus in der Taunusstraße gemeldet. Aus unbekannten Gründen sei der Brand zuerst auf dem Balkon einer Wohnungs ausgebrochen. Anschließend seien die Scheiben der Balkontür und weitere Fenster zu Bruch gegangen, sodass sich die Flammen auf den Küchenbereich ausdehnen konnten. Das 26- und 28-jährige Paar konnte sich selbstständig mitsamt ihrem Dackel ins Freie retten. Ebenso die weiteren rund 20 Hausbewohner, die nach entsprechenden Lüftungsmaßnahmen in ihre Wohnungen zurückkehren durften. Das Paar konnte bei Bekannten unterkommen, denn ihre Wohnung gelte als unbewohnbar. Der Sachschaden wird auf mindestens 100.000€ geschätzt. Die Kriminalpolizei ermittelt.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Auflösung des SEK Frankfurt

Das Spezialeinsatzkommando (kurz: SEK) ist die Eliteeinheit der Polizei. Sie wird verständigt, wenn es um Leben und Tod geht. Hessenweit gibt es zwei SEK-Truppen, eine in Frankfurt und die andere in Kassel.

Symbolbild: Auflösung des SEK Frankfurt
Aus taktischen Gründen gebe das Innenministerium die konkrete Personenzahl nicht bekannt. Umso dramatischer, dass 20 SEK-Beamten vorgeworfen wird, untereinander rechtsextreme Inhalte geteilt zu haben. Unter den 19 aktiven und einem ehemaligen SEK-Beamten sollen drei mit Führungsverantwortung stecken. Einer sei als Ausbilder an der hessischen Polizeihochschule tätig. Am Mittwoch (10.) wurden die Wohnungen sowie die Polizeidienststellen von sechs Verdächtigen durchsucht. Daraufhin gab Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) bekannt: "Es kann dort nichts mehr bleiben, wie es war". Mit diesen Worten habe er die Auflösung des SEK der Polizei in Frankfurt bekannt gegeben. Der Innenminister selbst möchte nicht zurücktreten, sondern zur Lösung des Dilemmas beitragen. Anfang Mai gab es einen ersten Erfolg im Kampf gegen den rechtsextremen NSU 2.0. Ein erwerbsloser Berliner wurde diesbezüglich festgenommen. Angeblich habe er mittels Trickbetrug, indem er sich als Beamter ausgab, persönliche Daten seiner Opfer erfragen können. Doch Kritiker bezweifeln, dass die Polizei in Bezug auf NSU 2.0 gänzlich unschuldig ist.

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Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: So wurde gewählt

Symbolbild: Landtagswahl in Sachsen-Anhalt
2021 gilt als sogenanntes Superwahljahr. Am 26. September finden Landtagswahlen in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und womöglich auch in Thüringen statt. Obendrein wird am selben Tag der neue Bundestag gewählt. Nicht nur deswegen wurde die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am vergangenen Sonntag (06.) mit Spannung verfolgt. Die Wahlbeteiligung liegt bei 60,3%, womit der Vergleichswert aus 2016 mit 61,6% leicht unterschritten wurde. Das vorläufige amtliche Endergebnis sieht folgendermaßen aus: Die CDU geht mit 37,1% als Sieger aus der Wahl hervor. Laut dem Meinungsforschungsinstitut Infratest dimap habe die CDU 35.000 frühere Nicht-Wähler sowie 15.000 ehemalige SPD-, 13.000 Linken und 11.000 AfD-Wähler gewonnen. Mit 20,8% der Wählerstimmen wird die AfD die zweitstärkste Kraft im Landtag sein. In der Altersgruppe 18 bis 24 Jahre ist die AfD nur knapp zwei Prozent hinter den Christdemokraten. Dafür ist die Partei in puncto Direktmandate der eindeutige Verlierer. Verzeichnete die AfD in 2016 15 von insgesamt 43 möglichen Direktmandate für sich, so ist Lothar Waehler diesmal der einzige. Durch ein Minus von 5,3% konnte die Linke nur noch 11,0% der Wähler von sich überzeugen. Einstellige Prozent-Ergebnisse gehen an die SPD, FDP und Bündnis 90/ Grüne. Dennoch gibt es für die FDP einen Grund zur Freude, weil sie seit zehn Jahren wieder in den Landtag einziehen dürfen. Jetzt liegt der politische Spielball beim gegenwärtigen und höchstwahrscheinlich auch zukünftigen Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU), der eine Koalition bilden muss.

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BGH: Nachbarn dürfen überhängende Äste abschneiden

Symbolbild: BGH: Nachbarn dürfen überhängende Äste abschneiden
Überhängende Äste vom Baum des Nachbarn dürfen eigenmächtig abgeschnitten werden; selbst wenn der Baum durch den Schnitt zugrunde gehen könnte. So urteilten die Zivilrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe am Freitag. Dem Gerichtsurteil ging ein jahrelanger Nachbarschaftsstreit voraus. Die breite Krone einer 40-jährigen Schwarzkiefer in Berlin rage seit mindestens zwei Jahrzehnten in den Garten des Nachbarn. Ihn störten abfallende Zapfen und Nadeln, weshalb er die Baumbesitzer zum Rückschnitt aufforderte. Diese kamen der Bitte nicht nach, woraufhin der Beklagte vor vier Jahren selbst Hand anlegte. Die Eigentümer sorgten sich um den sicheren Stand der Schwarzkiefer, klagten und bekamen vom Amtsgericht Pankow/ Weißensee sowie vom Berliner Landgericht Recht. Erst der Bundesgerichtshof hebt die Urteile der vorhergehenden Instanzen auf. Im Allgemeinen ist die Selbsthilfe legal, wenn die Grundstücksnutzung durch bspw. Laub, Nadeln, Zapfen oder Schatten beeinträchtigt werde. Eigentümer seien zur ordentlichen Bewirtschaftung des eigenen Grundstücks angehalten, sonst dürfe Selbsthilfe angewandt werden. Allerdings gebe es eine Einschränkung: Ein Eingriff sei verboten, wenn ein Baum bspw. durch die Baumschutzsatzung geschützt ist. Ob das auf die konkrete Schwarzkiefer zutrifft, muss das Berliner Landgericht entscheiden. Dort werden die beiden Streithähne ein zweites Mal aufeinander treffen.

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Neue Halbleiterfabrik von Bosch in Dresden

Symbolbild: Neue Halbleiterfabrik von Bosch in Dresden
Durch die hohe Nachfrage in der Auto-, Konsum- und Computerindustrie ist der Chipmangel noch nicht bewältigt. Der weltweit drittgrößte Chiphersteller aus Singapur namens Flex prophezeit, dass der Mangel noch mindestens ein Jahr andauern werde. So spielt es dem Technologiekonzern und Autozulieferer Bosch zu, dass man diese Woche eine neue Halbleiterfabrik in Dresden in Betrieb nehmen konnte. So sei für regionalen Chip-Nachschub gesorgt. Die Grundsteinlegung erfolgte bereits vor drei Jahren. Das Vorhaben wurde mit 140 Millionen Euro vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert, während Bosch selbst rund eine Milliarde Euro investierte. Die Fabrik soll 700 Menschen einen neuen Arbeitsplatz bieten und der vollständige Produktionsstart ist für Ende 2021 geplant, sodass ab Sommer 2022 die ersten Chips verkauft werden können. Obendrein soll erstmals eine künstliche Intelligenz durchgehend im Einsatz sein. Die Chips tragen die Bezeichnung "300-Millimeter-Wafern" und werden sowohl für das Internet der Dinge - auch IOT genannt - als auch für die Automobilindustrie gefertigt. Volkmar Denner (Vorstandschef) spricht durch die geänderte Wertschöpfungskette von anderen "Optimierungsmöglichkeiten zwischen Hardware und Software".

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Zwingenberg, Oberzent und Rüsselsheim
Zwingenberg: Am Freitag (11.) gegen 11:30Uhr wurden auf der B3 nahe der Walter-Möller-Straße Kanalarbeiten durchgeführt. Die Arbeitsstätte sei ordnungsgemäß abgesichert worden. Dennoch schaffte es ein 61 Jahre alter betrunkener Mann über die 1,40m Hohe Absperrung zu fallen, sodass er ca. 2,5 Meter in die Tiefe stürzt. Zu seinem Glück fängt ihn der 55-jährige Handwerker im Schacht auf. Er wird leicht verletzt. Die Feuerwehr Zwingenberg holt den betrunkenen Herr mittels einer Seilwinde aus dem Schacht, der vorsorglich ins Krankenhaus gebracht wird. Noch ist unklar, ob der Alkoholkonsum Schuld am Unfall war.

Oberzent: Am Freitagmittag (11.) um 12:30Uhr ist der Fahrer eines Mercedes-Benz LKWs aus Oberzent auf der B45 in Richtung Gammelsbach unterwegs. Auf der Höhe des Bikerparks kommt ihm ein Motorradfahrer auf seiner Fahrspur entgegen. Um Schlimmeres zu vermeiden, weicht der LKW-Fahrer nach rechts aus. Dabei streifte er die Schutzplanke, sodass es zu einem geschätzten Sachschaden von 14.000€ kam. Der Motorradfahrer setzte seine Fahrt fort.

Rüsselsheim/ Königstädten: In der Nacht auf Samstag (12.) um kurz nach halb eins wurde die Polizeileitstelle über einen brennenden Dachstuhl informiert. Der hinzugezogenen Feuerwehr gelang es, die Flammen im Dachgeschoss des zweistöckigen Reiheneckhauses zu löschen, ehe sie auf das angrenzende Haus übergriffen. Glück im Unglück: Niemand wurde verletzt, weil die Immobilie nach einem Eigentümerwechsel renoviert werde. Der Sachschaden liegt zwischen 100.000€ bis 200.000€. Die Polizei ermittelt die Brandursache.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

BGH-Urteil: Aktive Zustimmung bei Änderungen von Banken-AGB notwendig

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen verklagte die Postbank. Die Verbraucherschützer erachten die Klauseln, mit denen das Geldinstitut in der Theorie ihre AGB nach Belieben ändern kann, für unwirksam. Die Klauseln ermöglichen einen ganz neuen Vertrag.

Symbolbild: BGH-Urteil: Aktive Zustimmung bei Änderungen von Banken-AGB notwendig
Oftmals würden Kund:innen AGB-Anpassungen nur durch Abbuchungen für ein eigentlich kostenloses Konto oder weitere Dienstleistungen bemerken. Bis zuletzt wurde getreu dem Prinzip "Wenn kein Widerspruch, dann Zustimmung der neuen AGB" gearbeitet. Der Verbraucherschützer David Bode kann das nicht nachvollziehen, denn der Kunde "kann bei Vertragsabschluss nicht vorhersehen, wohin die Reise geht". Das zweifelten sowohl das Landesgericht als auch das Oberlandesgericht Köln nicht an. Allerdings sei das Prozedere europarechtlich gesetzeskonform. Das nenne sich "stillschweigende Zustimmung". Aufgrund der Brisanz durften der Bundesverband der Verbraucherzentralen beim Bundesgerichtshof - dem obersten Zivilgericht - in Revision gehen. Die Karlsruher Richter urteilten zugunsten der Anklage. Das Vorgehen der Kreditinstitute widerspreche dem Grundgedanken des Gesetzes, weil die Verbraucher unangemessen benachteiligt werden. Für den Ottonormalverbraucher resultiert das Urteil in mehr Post, die alle Bankkunden künftig erhalten werden. Es bleibt fraglich, wie nachhaltig das Urteil sein wird. Wie viele Menschen werden neuen Bank-AGB tatsächlich widersprechen?

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Apple vs. EU: Apple Music vs. Spotify

Symbolbild: Apple vs. EU: Apple Music vs. Spotify
Vor zwei Jahren reichte der schwedische Musikstreaming-Anbieter Spotify eine Beschwerde über Apple bei der EU ein. Nun hat die EU-Kommission eine Entscheidung getroffen. Das Problem sei, dass Apple mit seinem Streaming-Angebot Apple Music den Wettbewerb störe. Margrethe Vestager sagte, Apple sei "Torwächter" und Konkurrent zugleich. So hieß es ebenfalls von ihr: "Durch strikte Regeln im App Store zum Nachteil konkurrierender Musik-Streamingdienste nimmt Apple den Nutzern die Wahl, billigere Dienste zu nutzen." Apple wurde des Weiteren auch beschuldigt, Rivalen die Möglichkeit zu nehmen über günstigere Anbieter zu informieren. Mit dieser Mittelung ist die Vorstufe zu einer Kartellstrafe erbracht worden. Diese Kartellstrafe kann bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes sein. Im Falle von Apple wären es bis zu 22,83 Milliarden Euro. Apple hat auf die Entscheidung bereits geantwortet. "Die Argumentation der Kommission zugunsten von Spotify ist das Gegenteil von fairem Wettbewerb." Spotify wolle "alle Vorteile des App Stores nutzen und meint, dafür nichts zahlen zu müssen", hieß es.

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Tag der Arbeit "in times of Corona"

Symbolbild: Tag der Arbeit in times of Corona
Am Tag der Arbeit waren nicht nur Demos an der Tagesliste; ebenso viele Reden. So sprach sowohl die Grünen-Vorsitzende Baerbock und Vizekanzler Scholz in Potsdam, wo beide auch als Direktkandidaten antreten. Baerbock sagte, es reiche nicht nur den Pflegekräften "zuzuklatschen" oder als Politiker danke zu sagen. Sie sagte ebenfalls, es gehe nicht einfach wieder weiter wie vorher, wenn alle geimpft seien. Scholz äußerte sich über die Kurzarbeit und die damit verbundenen Entlassungen als auch ungleiche Löhne. Laschet sprach über prekäre Arbeitsverhältnisse. Diese leisten ihm nach teils am meisten. Tarifbindung sei demnach eine Art diese Leistungen anzuerkennen. DGB-Vositzender Hoffmann, betonte, Solidarität habe das Schlimmste während der Pandemie verhindert. Ebenfalls plädierte er für besseren Gesundheitsschutz und verbindliche Regeln für das Homeoffice aus. GEW-Vorsitzende Marlis Teppe sagte, die Pandemie sei wie ein Brandbeschleuniger für bereits vorhandene Probleme.

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Mindestens 20 Tote bei Autobombenanschlag in Afghanistan

Symbolbild: Viele Tote bei Autobombenanschlag in Afghanistan
In Afghanistan - besser gesagt in der Provinzhauptstadt Pul-e-Alam explodierte eine Autobombe vor einem Studentenwohnheim. Dabei sind mindestens 20 Menschen Menschen umgekommen und mindestens 90 Zivilisten wurden verletzt. Nach behördlichen Angaben seien darunter elf in besonders kritischem Zustand und viele Schüler. Die Wucht der Bombe ließ Dächer umstehender Häuser einstürzen. Ein naheliegendes Krankenhaus soll in Mitleidenschaft gezogen worden sein. Bis dato liegt sowohl kein Bekennerschreiben vor und das konkrete Ziel des Anschlags ist unklar. Dennoch verdächtigt der afghanische Präsident Aschraf Ghani die radikal-islamistische Taliban. Seit September laufen Friedensgespräche zwischen der Regierung Afghanistans und der Taliban, die ins Stocken geraten sind. Nichtsdestotrotz lautet der Appell, sämtliche "Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht unter allen Umständen einzuhalten". In diesem Kontext kurz gesagt: Vorsätzliche Angriffe auf Zivilisten sind ein absolutes Tabu.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Biebesheim und Darmstadt
Biebesheim: Im Zeitraum zwischen Donnerstag (29.04.) 07:00Uhr bis Freitagnachmittag (30.04.) 17:00Uhr soll ein in der Sudetenstraße geparkter Pkw beschädigt worden sein. Nach aktuellem Ermittlungsstand geschah folgendes: Der Unfallverursacher streifte mit seinem Pkw den Pkw ehe der Täter den Tatbestand der Fahrerflucht erfüllte. Die Polizeistation Gernsheim setzt auch auf Zeugenanrufe: 06258 - 93 430.

Darmstadt: Eine 49-jährige Darmstädterin passierte am Freitag (30.04.) gegen 14:57Uhr mit ihrem Fahrrad die Bleichstraße. Auf Höhe der Bleichstraße 10 fährt die Frau in entgegengesetzter Fahrtrichtung auf die Fahrbahn statt auf dem Gehweg zu verweilen. Es kam zur Kollision mit einem 51-jährigen Lkw-Fahrer. Die Fahrradfahrerin wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht; der entstandene Sachschaden ist verhältnismäßig gering. Zeug:innen werden gebeten sich beim 1. Polizeirevier in Darmstadt unter 06151 - 969 36 10 zu melden.

Darmstadt: Am Freitagabend (30.04.) gegen 21:45Uhr ging beim ersten Polizeirevier ein Anruf bezüglich eines verdächtigen Koffers auf dem Luisenplatz ein. Tatsächlich fand die Funkstreife das besagte Gepäckstück am Brunnen vor dem Luisencenter, weswegen weitere Streifen und Bombenentschärfer aus Wiesbaden hinzugezogen wurden. Das ÖPNV-Verkehrskreuz war rund zwei Stunden gesperrt, weshalb Bus- und Bahnen umgeleitet werden mussten. Letztendlich entpuppte sich der Koffer als harmlos.

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©2021 Hessentrend/ YoungPOWER-Team

Weihnachtsamnestie

Zum Weihnachtsfest entlässt die Justiz in einigen Bundesländern hunderte Häftlinge vorzeitig aus dem Gefängnis. Wie eine dpa-Umfrage ergab, durften bereits oder dürfen noch mindestens 963 Strafinhaftierte die Strafanstalt verlassen. Das nennt sich "Weihnachtsamnestie".

Symbolbild: Weihnachtsamnestie
Mancherorts sank die Zahl im Vergleich zum Vorjahr. Das liegt unter anderem auch daran, dass generell weniger Menschen in den Gefängnissen einsitzen. Um für eventuelle Quarantänemaßnahmen Platz zu schaffen, wird Haftaufschub gewährt. Die sogenannte Weihnachtsamnestie soll Häftlingen, die auch sonst um die Jahreswende entlassen werden, einerseits ein schönes Fest bescheren und andererseits es jenen Menschen ermöglichen Hilfsangebote bzw. Beratungsstellen aufzusuchen, ehe man in die Weihnachtspause geht. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt bringt es auf den Punkt: Den Menschen die "Wiedereingliederung in unsere Gesellschaft" erleichtern. In Sachsen feiert die Weihnachtsamnestie mit 58 vorzeitigen Haftentlassungen ihre Premiere. In Bayern verzichtet man darauf, weil man die Weihnachtsgnade als ungerecht erachtet. Von der Aktion können nur Menschen profitieren, die während ihrer Haftzeit weder negativ aufgefallen sind noch verurteilte Gewaltverbrecher oder Sexualstraftäter sind. Aber nicht alle möchten das Geschenk annehmen…

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Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Geblitzten

Symbolbild: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Geblitzten
Um einen möglichen Fehler im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle feststellen zu können, dürfen geblitzte Fahrer:innen die Rohdaten der Messergebnisse unter bestimmten Voraussetzungen einfordern. Vor dem Hintergrund, dass sonst das Recht auf ein gerechtes Verfahren gemäß Artikel 2 sowie Artikel 20 des Grundgesetzes verletzt worden wäre, urteilten die Richter:innen des Bundesverfassungsgerichts im Sinne der Verfassungsbeschwerde. Der Kläger - ein Mann - bekam vor drei Jahren vom Amtsgericht Hersbruck sowohl eine Geldstrafe als auch ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, weil er die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30km/h überschritten haben soll. Daraufhin verlangte er die Akte des Messgeräts, den Eichschein und die Rohmessdaten, aber das Oberlandesgericht Bamberg lehnte ab. Mit dem Urteil von Dienstag (15.) aus Karlsruhe dürfen jene Dokumente eingefordert werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Messung vorliegen. Die anlasslose Infragestellung der einwandfreien Arbeitsweise solch eines Geräts ist nicht möglich. Damit wies das BVerfG den Fall zurück an das Amtsgericht Hersbruck zurück.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Lampertheim, Groß-Umstadt und Seeheim-Jugenheim
Lampertheim: Der Diebstahl von acht Weihnachtsbäumen im Wert von ca. 300€ zwischen Mittwochabend (16.) 18:30 Uhr bis Donnerstagmorgen (17.) 09:30 Uhr an der Landesstraße 3310 im Bereich "In den Ruthen" beschäftigt die Ermittlungsgruppe Lampertheim. Die noch Unbekannten Diebe sollen über den Zaun des Christbaum-Centers geklettert sein, ehe sie über das Feld verschwanden. Wer Angaben zu dem Vorfall machen kann, sollte sich unter der Telefonnummer 06206 - 94 400 melden.

Groß-Umstadt: Nach aktuellen Erkenntnissen brachen am späten Donnerstagabend (17.) zwei Menschen in den Wertstoffhof in der Dieburger Straße ein. Der Sicherheitsdienst habe gegen 23:55 Uhr die bis dato Unbekannten bemerkt und umgehend die Polizei informiert. Ein Diensthund habe noch einen 32-jährigen in einem angrenzenden Waldstück aufspüren können. Ihm wird der sowohl Einbruch auf das besagte Gelände als auch Elektroschrott-Diebstahl vorgeworfen. Die Ermittlungen zum zweiten Tatverdächtigen dauern noch an.

Seeheim-Jugenheim: Die örtliche Polizei wurde am Freitagmittag (18.) gegen 12:45 Uhr über eine leblose Frau in einem Wohnhaus in der Friedrich-Ebert-Straße informiert. Die Dame sei bereits am Vortag gestürzt, doch ein Angehöriger habe erst später seine Nachbarn benachrichtigt, die umgehend den Rettungsdienst gerufen haben. Dieser konnte nur noch den Tod der Frau feststellen. Die Ermittlungen dauern an.

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©2020 Hessentrend/ Leon Ebersmann