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Stromausfall in Dresden

Am Montagnachmittag (13.) kam es zu einem großflächigen Stromausfall in Dresden. Knapp 300.000 Haushalte waren plötzlich ohne Strom, und stillstehende Straßenbahnen sowie ausgefallene Ampelanlagen sorgten für Verkehrsbehinderungen im gesamten Stadtverkehr. Die Zahl der Notrufe aus Dresden soll sich teilweise verzehnfacht bzw. verfünfzehnfacht haben, denn zwischen 14:00Uhr bis 15:00Uhr sei 215 Mal die 112 gewählt worden sein.

Symbolbild: Stromausfall in Dresden
Besonders oft haben die Anrufer aus steckengebliebenen Aufzügen angerufen. Daneben lag der Fokus auf heimbeatmeten Patienten, deren Geräte nur einen kurzen Zeitraum ohne Netzstrom weiterhin in Betrieb bleiben. Auch an der Industrie ging der Stromausfall nicht immer spurlos vorbei. Christoph Schumacher (Unternehmenssprecher des Chipherstellers Infineon) spricht von einem schrittweisen Hochfahren der Produktionsstätte. Es sei unklar, wann die Produktion wieder voll ausgelastet werden könne. Auch wenn Notstromaggregate für kritische Anlagen, wie Pumpen, Notbeleuchtungen oder die IT-Systeme bereitstanden, lässt sich der entstandene finanzielle Schaden noch nicht beziffern. Das neue Bosch-Halbleiterwerk müsse noch auf Beeinträchtigungen bzw. Schäden hin analysiert werden. Glücklicherweise gebe es auch Positivbeispiele: Der Halbleiterhersteller Globalfoundries betreibt zwei eigene Energie-Versorgungszentren und laut Dr. Michael Breidung habe der IT-Bereich der Landeshauptstadt Dresden den Vorfall ohne Probleme überstanden. Nach ersten Ermittlungen der Polizei sei ein handelsüblicher Folienballon die Ursache für die Havarie. Er habe an einem kritischen Punkt in der Schaltanlage in einem Umspannwerk einen Kurzschluss verursacht.

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Google und Apple verbannen App fürs "Smart-Voting" aus den Stores

Symbolbild: Google und Apple verbannen App fürs Smart-Voting aus den Stores
Seit Freitagmorgen (17.) bis inklusive Sonntag (19.) sind die 110 Millionen Wahlberechtigten Russlands aufgerufen, ihr neues Parlament zu bestimmen. Erstmals darf in manchen Regionen auch online gewählt werden. Passend dazu verbannten die Tech-Giganten Google und Apple eine App des inhaftierten Regimekritikers Alexej Nawalny aus ihren Stores. Die Aufsichtsbehörde Roskomnadsor habe mit strafrechtlichen Konsequenzen und/ oder mit hohen Geldstrafen gedroht, sollte die App weiterhin verfügbar sein. Der Vorwurf lautet "Einmischung in die russischen Wahlen", denn Ziel der App sei es, das Machtmonopol der Regierungspartei "Geeintes Russland" zu brechen. Die Software sollte helfen, örtliche Oppositionsbündnisse zu bilden, indem Wähler für einen beliebigen Kandidaten stimmen, solange dieser kein Anhänger der Kreml-Partei ist. Iwan Schdanow (Vorsitzende von Nawalnys Anti-Korruptionsstiftung) spricht von einer grundlegenden Menschenrechtsverletzung. Die russische Regierungspartei müsse von der Entscheidung der Tech-Konzerne entzückt sein, aber es sei ein "beschämender Akt politischer Zensur". Die Homepage zur App ist in Russland nicht mehr aufrufbar und den Suchmaschinen Google und Yandex soll es verboten worden sein "Smart-Voting" in ihren Suchergebnissen anzuzeigen. Obendrein gelten alle Organisationen, die Nawalny zur Seite stehen als extremistisch, weshalb sie mit Terrorgruppen, wie dem IS oder Al-Kaida gleichgestellt werden.

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"Du bist so 1 Pimmel": Was steckt hinter #Pimmelgate bzw. #Pimmelgrote

Symbolbild: Du bist so 1 Pimmel: Was steckt hinter #Pimmelgate bzw. #Pimmelgrote
Am 30. Mai 2021 teilte Hamburgs Innen- und Sportsenator Andy Grote einen Tweet des NDRs mit den Worten: "In der #Schanze feiert die Ignoranz! Manch einer kann es wohl nicht abwarten, dass wir alle wieder in den Lockdown müssen… Was für eine dämliche Aktion! Danke @PolizeiHamburg, die wieder einmal den Kopf hinhalten, damit die Pandemie nicht aus dem Ruder läuft." Doch, wer Wein trinkt, darf kein Wasser predigen. Nach seiner Wiederernennung zum Senator im Juni 2020 feierte er mit 30 Leuten in der Hafencity, womit er gegen die damals geltende Hygienevorschriften verstoßen hat. Dementsprechend musste Andy Grote für seinen heuchlerischen Tweet Kritik einstecken. So schrieb ein Twitter-User: "Du bist so 1 Pimmel". Die Antwort wurde über den Twitter-Account der Kneipe Zoo - eine antifaschistische Fan-Kneipe am FC St.-Pauli-Stadion - abgesetzt. Obwohl der Tweet-Autor P. bereits vor drei Wochen eine Vorladung der Polizei erhalten hat, der er gefolgt sei und das Verfahren wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, kam es am Mittwoch (08.) zur Durchsuchung. Um sechs Uhr stürmten sechs Polizist:innen die Wohnung, um Beweise zu sichern. Bloß öffnete nicht P., sondern nur noch seine Exfreundin Mara K. die Tür. Sie war über den frühen Besuch der Beamten wenig erfreut, weil sich die Gesetzeshüter eher um Menschen kümmern sollten, die tatsächliche Morddrohungen erhalten.

Übrigens, die Äußerung "Du bist so 1 Pimmel" gegenüber Andy Grote muss als Antragsdelikt aktiv vom Betroffenen zur Anzeige gebracht werden.

Gesellschaft: Hier findest Du alles über das zwischenmenschliche » Zusammenleben der Gesellschaft.

Gängiges Faxen nicht mit der DSGVO vereinbar

Symbolbild: Gängiges Faxen nicht mit der DSGVO vereinbar
Das Jahr 2021 ist weit vorangeschritten, aber noch immer nutzen Behörden, Gerichte, Rechtsanwälte sowie das Gesundheitswesen das Fax als Mittel der Wahl. Allerdings stuft der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel das Fax aufgrund technischer Änderungen als unsicheres Kommunikationsmittel ein. "Im Interesse der Datensicherheit [...] und Digitalisierung" sollte über andere Optionen nachgedacht und auch implementiert werden. Die Sicherheit von Fax-Nachrichten ähnlich wie E-Mails, weshalb auf diesem Wege keine vertraulichen Daten übermittelt werden sollten, wenn sowohl beim Absender als auch Empfänger keine Schutzmaßnahmen ergriffen worden sind. Beim Faxversand identifizieren sich beide Stellen über ihre Faxnummer, wenngleich der Absender nicht sicher weiß, wer Zugriff auf das Empfänger-Gerät hat. Heutzutage werden die Daten oftmals über den TCP/ IP-Standard auf einzelne Pakete aufgeteilt. Eine Nachricht überwindet mehrere Zwischenpunkte, die von staatlichen oder privaten Akteuren betrieben wird, die theoretisch die Daten mitlesen könnten. Allerdings verlangt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dass persönliche Daten nur so verarbeitet werden dürfen, sodass sie soweit technisch möglich sicher sind. Daher empfiehlt, Roßnagel PGP-verschlüsselte E-Mails, den Versand einer DE-Mail oder bereichsspezifische digitale Kommunikationsdienste, wie "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM).

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