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Big Blue Button: Einheitliches System für Online-Unterricht in Hessen

Big Blue Button ist ein "Open-Source"-Videokonferenzsystem. Es wird bereits in den Schulen anderer Bundesländer wie Baden-Württemberg genutzt. Nach den hessischen Sommerferien soll es auch hier für eventuellen Fernunterricht zum Einsatz kommen.

Symbolbild:Big Blue Button: Einheitliches System für Online-Unterricht in Hessen
Allerdings darf voraussichtlich bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres noch auf andere Lösungen zurückgegriffen werden. Daher wird in Absprache mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten an einer Übergangslösung gearbeitet. Das liegt insbesondere daran, dass es noch bis Ende September dauern kann ehe "Big Blue Button" auf dem hessischen Internet-Schulportal implementiert wurde und die ersten Schulen in den Genuss kommen dürfen. Für das Gelingen ist das Unternehmen German Edge Cloud aus Eschborn (im Main-Taunus-Kreis). Es konnte sich bei einer europaweiten Ausschreibung gegenüber der Konkurrenz beweisen. Bisher ging durch die Ausschreibung am meisten Zeit ins Land, denn nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt Ende 2021 musste die Ausschreibung durch einen Formfehler europaweit wiederholt werden. Nun muss sich Big Blue Button nur noch gegenüber seinen Kritikern beweisen. Der schulpolitische Sprecher der SPD im Landtag Christop Degen ist sich unsicher, ob Big Blue Button mit allen Features aller anderen Systeme, wie Zoom oder Microsoft-Teams ausgestattet ist. Rafaela Hartenstein (Stadtelternbeirat Frankfurt) fragt sich, wie sich das System wohl verhält, wenn zu viele Personen online sind. Zuletzt hinterfragt FDP-Bildungsexperte Moritz Promny, ob Open-Source hier das richtige sei, aber für eine Bewertung sei es ebenso noch zu früh.

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#gamescom2022

Symbolbild: gamescom 2022
Die gamescom gilt - gemessen an der Besucherzahl und Ausstellungsfläche - als die weltweit größte Veranstaltung für Computer- und Videospiele. Nach zwei Jahren Zwangspause durch die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Hygienevorschriften, findet die gamescom wieder auf den 220.000 Quadratmetern der Hallen der Kölnmesse GmbH statt. Neben der Messe selbst wird das Gaming-Festival von game - Verband der deutschen Games-Branche e.V. - organisiert. Dieses Jahr ist Australien das Partnerland; das Motto lautet: "Games: Das Herz der Popkultur". Während am Mittwoch nur Fachbesucher und Presse eintreten durften, sind seit Donnerstag die Türen für alle mit einem Ticket geöffnet. Das ist wohl die größere Herausforderung, denn für Samstag waren bereits seit langem alle Tickets verkauft worden. Und selbst bei Öffnungszeiten bis 20:00 Uhr am Wochenende wird sich die Anreise für Kurzentschlossene nicht lohnen. Ein kleiner Trost kann sein, dass viele Events, wie die Opening Night Live von den Veranstaltern selbst oder Aussteller auf Plattformen, wie Twitch gestreamt wurden bzw. gestreamt werden. Außerdem verzichten viele namhafte Publisher, wie Sony, Electronic Arts (EA) oder Nintendo auf ihre Präsenz in Köln. Vergangenes Jahr teilte Nintendo mit, dass man vorerst nur bei der gamescom 2021 aussetzen werde. Die "Lücken" werden von Indiegames und -Studios genutzt. Dort sollen es rund elfhundert Aussteller aus über 50 Ländern sein.

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Cyber-Attacke auf Bergische Universität Wuppertal

Symbolbild: Cyber-Attacke auf Bergische Universität Wuppertal
Ende Juni hat es bereits die Fachhochschule in Münster in Nordrhein-Westfalen getroffen und am 23. Juli bemerkte die Bergische Universität Wuppertal, dass auch sie Opfer eines Hacker-Angriffs ist. Laut Mitteilung der Universität hat man unter Leitung des Rektorats sowohl einen Krisenstab einberufen als auch einen externen IT-Krisendienstleister hinzugezogen. Betroffen seien erhebliche Teile der Uni-IT-Infrastruktur, weshalb viele Systeme - wenn überhaupt - nur eingeschränkt zur Verfügung standen. Am 25. Juli hieß es, dass Einschreibungen, Mail, die Lernplattform Moodle, die Konferenzplattform Zoom, Rocket.Chat und alle Dienste der Universitätsbibliothek wieder zur Verfügung stünden. Anfang August kehrten die Angebote der digitalen Lehre vollumfänglich zurück und Prüfungen sollen nahezu uneingeschränkt möglich sein. Dennoch werde der Wiederaufbau der IT-Infrastruktur noch Zeit in Anspruch nehmen, sodass mit vereinzelten Einschränkungen gerechnet werden müsse. Weiterhin unklar ist, wer hinter der Cyber-Attacke steckt und welcher Schaden angerichtet wurde. Diesbezüglich hat sich die Staatsanwaltschaft Köln eingeschaltet.

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Sicher unterwegs, auch auf Reisen

Symbolbild: Sicher unterwegs, auch auf Reisen
In einigen Bundesländern sind die Sommerferien schon in vollem Gange; hier bei uns in Hessen sind sie immerhin in greifbarer Nähe. Passend dazu gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Tipps, sodass der Urlaub nur aufgrund schöner Erlebnisse in Erinnerung bleibt.

Mancher Ärger lässt sich schon vor der eigentlichen Reise verhindern. Wer Reisepässe, Ausweise, Impfpässe und sonstige Buchungsunterlagen vorsorglich einscannt, soll die Dateien nur verschlüsselt auf einem USB-Stick oder in der Cloud ablegen. Eventuell genügen auch nur die Kopien, sodass die Originale zu Hause bleiben dürfen. Ein Urlaub dient auch der Entspannung. Daher sollten nur absolut notwendige Geräte eingepackt und auf den neusten Stand gebracht werden. Diese Geräte sollten mit einem Passwort oder biometrischen Daten, z.B. Fingerabdruck geschützt werden. Besonders sensible Apps und Dienste können mittels Zwei-Faktor-Authentisierung zusätzlich abgeriegelt werden. Wer sich keine Passwörter merken kann, sollte auf Passwörter auf Notizzetteln verzichten und vor der Reise sich mit Passwort-Managern vertraut machen. Wenn die ganze Familie außer Haus ist, bietet es sich an, das WLAN zu deaktivieren oder gar den ganzen Router auszuschalten; das spart auch noch ein wenig Energie. Wer ein Smarthome betreibt, kann es in den "Abwesenheitsmodus" schalten.

Prepaid-SIM-Karten verhindern eine hohe Telefonrechnung. Wer dennoch nicht auf seinen Vertrag mitsamt der Nummer verzichten kann, sollte insbesondere im EU-Ausland das "Datenroaming" in den Einstellungen deaktivieren.

Mittlerweile sind öffentliche WLAN-Hotspots weit verbreitet. Diese Netzwerke haben entweder ein schwaches oder gar kein Passwort. Wer es nicht braucht, sollte auf die Nutzung verzichten. In jedem Fall gilt: Niemals mit dem Administrator-Account online gehen. Stattdessen einen zweiten Benutzer einrichten. Darüber hinaus sollten öffentliche PCs, wie in Internetcafés gemieden werden. Auch im Urlaub gilt: Keinen Links in E-Mails folgen. Besser die Website der eigenen Bank oder des Online-Shops selbst eintippen und auf das grüne Schloss (https://) achten.

Schnappschüsse aus dem Urlaub mit aller Welt zu teilen, mag zwar schön sein, doch es birgt auch Gefahren: Kriminelle wissen dadurch, dass ihr nicht zu Hause seid. Also, Bilder erst nach dem Urlaub in den sozialen Netzwerken teilen.

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Wetter

Der Sonntag macht seinem Namen alle Ehre; zumindest anfänglich, denn im Tagesverlauf überwiegen dann doch die Wolken. Immerhin bleibt es trocken. Zwar geht steigt das Thermometer nur auf 24 Grad an, aber die Tiefsttemperatur verändert sich nicht.

Am Montag duellieren sich Sonne und Wolken, wobei die Wolken das Duell gewinnen: Es wird überwiegend wolkig, aber trocken. Das alles bei Temperaturen zwischen 13 bis höchstens 26 Grad.

Der Dienstag wird sommerlich. Es sind nur leichte Wolken bei bis zu 30 Grad zu erwarten.

©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Selbst wer den Browser nicht aktiv (auf allen Endgeräten) nutzt, kennt zumindest den Namen: Firefox.

Im September 2002 veröffentlichten die Mozilla Corporation und die Mozilla Foundation eine sogenannte "Application Suite". Um möglichst wenig Speicher zu verbrauchen, sollten alle wichtigen Internetfunktionen, wie Browser, E-Mail, Adressbuch, etc. in einer Software vereint werden. Allerdings wechselte man den Ansatz, als das US-Unternehmen Apple ein Jahr später vom Gecko-Renderer, den Mozilla entwickelte, zum eigenen KHTML-Renderer wechselte. Damit Software von Mozilla auf Computern schneller startete, beschloss man einzelne und voneinander unabhängige Software zu programmieren. Der Webbrowser hieß fortan "Phoenix", das E-Mail-Programm hieß "Thunderbird" und der Kalender wurde "Sunbird" getauft. Letzteres wurde 2010 eingestellt und wird als Erweiterung für Thunderbird unter dem Namen "Lightning" bereitgestellt.

Von Phoenix zu Firefox

Symbolbild: Von Phoenix zu Firefox
Und wie wurde aus "Phoenix" nun unser "Firefox"? Alles zu seiner Zeit, denn über die Jahre hinweg wechselte Mozilla's Webbrowser seinen Namen. Als erstes klagte der US-amerikanische BIOS-Hersteller "Phoenix Technologies" gegen den Namen. Daraufhin folgte die Umbenennung zu "Firebird", doch aufgrund der Ähnlichkeit mit der Open-Source-Datenbank Firebird folgte eine letzte Namensänderung zu dem uns bekannten Namen: Firefox. Übrigens, Firefox - zu deutsch: Feuerfuchs - hat seinen Ursprung im Tierreich. Zwar gibt es nicht den Firefox, aber Inspiration für den Namen lieferten sowohl der Rotfuchs (engl. red fox) als auch der rotbraune kleine Panda (engl. red panda). Lust auf einen weiteren Fun Fact? - Aufgrund von Streitigkeiten mit dem Debian-Projekt gab es für die Linux-Distribution lange eine Abwandlung des originalen Firefox-Browsers mit dem Namen "Iceweasel". Auch die anderen Mozilla-Programme bekamen einen neuen Namen mit "Ice" bis man sich in 2016 ausgesprochen hat und alle Programme unter den originalen Namen zu finden sind.

Firefox soll minimalistisch bleiben

Symbolbild: Firefox soll minimalistisch bleiben
Auch wenn es Browser mit einer deutlich längeren Historie gibt, als Firefox sie zu bieten hat, so entwickelte man sich mit dem Internet mit. Das "Tabbed Browsing" - sprich: mehrere Websites in einem Programmfenster - oder ein privater Modus, der weder die Chronik noch Cookies speichert, sind nur zwei Beispiele, die in jedem modernen Webbrowser Standard sind.

Allerdings wurde nicht jedes neue Feature so dankbar von den Nutzer:innen angenommen. Früher konnte Firefox von Haus aus RSS-Feeds abonnieren, doch wegen zu geringer Nutzung, ist das Feature nur noch als Add-On verfügbar. Durch Add-On's - dt. Erweiterungen - lassen sich allerlei Funktionen in Firefox nachrüsten. Mozilla rechtfertigt den Schritt damit, dass der Browser nicht überladen sein soll. Im Auslieferungszustand ist nur das Nötigste für die Funktion als Webbrowser dabei, wer mehr braucht, kann sich mit den Add-On's behelfen.

Meine Lieblings-Add-On’s nennen sich "Flagfox" und "Adblock Plus". Zugegeben, Flagfox ist mehr "nerdy" statt einer nützlichen Erweiterung für alle, denn es zeigt nur das Land an, in dem der Server steht. Dahingegen ist Adblock Plus für alle, denn - wie der Name vermuten lässt - blockiert es die Werbeanzeigen auf Websites und die Werbung von bspw. YouTube-Videos. Adblock Plus stammt aus Deutschland; genauer gesagt: Köln. Eine Alternative, die selbiges tut, heißt: AdGuard. Fun Fact - oder sollte ich sagen: Not So Fun Fact: Am 03. Mai 2019 waren alle Add On's zeitweilig gesperrt. Grund war ein abgelaufenes Zertifikat auf den Mozilla Servern. Soweit zu Erweiterungen, zurück zum Browser.

Firefox-Browser auf allen Geräten - unabhängig vom Betriebssystem

Symbolbild: Firefox-Browser auf allen Geräten - unabhängig vom Betriebssystem
Kein offizielles Logo des Firefox Browsers von Mozilla.

Mittlerweile ist Firefox in 86 Sprachen für Windows, macOS, Linux, Android, iOS bzw. iPadOS und sogar für den Amazon Fire TV erhältlich. Im letzten Jahr verwendeten 7,95% der Menschen diesen Browser auf ihren Computern, womit Firefox auf Platz vier liegt. Die Systemvoraussetzungen sind heutzutage nicht mehr der Rede wert: Mindestens 512 Megabyte Arbeitsspeicher und mindestens 200 MB freier Festplattenspeicher werden benötigt. Auf den Smartphones heißt der Browser "Firefox Mobile". Obendrein gibt es für mobile Endgeräte den "Firefox Klar"-Browser, der einen automatischen Tracking-Schutz eingebaut hat. Im Gegensatz zu Android können auf mobilen Apple-Geräten keine Add-On's installiert werden. Und noch was: Könnt ihr euch noch an Gecko erinnern? Genau, der Renderer von Mozilla, den Apple auch nutzte ehe man auf den eigenen KHTML-Renderer umstieg. Davon gibt es jetzt eine Abspaltung, die sich WebKit-Renderer-Engine nennt. Durch die Bedingungen für den App Store ist Mozilla gezwungen in den mobilen Versionen Gecko nicht zu verwenden.

Ein hohes Gut: Der Datenschutz

Symbolbild: Ein hohes Gut: Der Datenschutz
Firefox punktet mit dem Datenschutz: Im Gegensatz zur Konkurrenz müssen Nutzer:innen keiner EULA (dt. Endbenutzer-Lizenzvereinbarung) zustimmen. Stattdessen gibt es unter "about:rights" einige Absätze zu "Lerne deine Rechte kennen". Wenn der Browser abstürzt, muss es explizit erlaubt werden, dass ein Absturzbericht an die Entwickler gesendet wird. Der Absturzbericht enthält eine Auflistung der installierten Add-On's sowie Informationen über den Computer, aber niemals die besuchte Website.

Manche behaupten, dass die Mozilla Foundation ihre früheren Ideale verletzte oder gar hinter sich gelassen hat. Grund dafür sind geschäftliche Beziehungen mit Google. Der Internet-Riese bezahle jährlich schätzungsweise 400 bis 450 Millionen US-Dollar, damit Google die Standard-Suchmaschine bei Firefox ist. Somit soll Google für bis zu 95% der Jahreseinnahmen verantwortlich sein. 2023 läuft der aktuelle Vertrag aus. Fraglich ist, ob der Vertrag verlängert wird, weil durch sinkende Nutzerzahlen Google das Interesse am Firefox-Browser verlieren könnte. Ein weiterer Kritikpunkt, den man sich gefallen lassen muss, ist der hohe RAM-Verbrauch. Mozilla entgegnet, dass dieses Verhalten gewollt sei, denn für ein schnelleres Wechseln zwischen Tabs werden Websites bei ausreichend System-Ressourcen zwischengespeichert.

So viel zum Browser und seiner Geschichte. Für den Abschluss habe ich noch ein Easter Egg in petto: Wer about:mozilla in die Adresszeile seines Browsers tippt, kann einen Vers aus dem Buch Mozilla lesen.

Hinweis: Der Beitrag entstand im Rahmen der Sendung radio.exe bei Radio Darmstadt. Alle Inhalte - Podcast & Skripte - gibt es online bei radioexe.de. Schalte an jedem vierten Sonntag im Monat ab 17:00Uhr live zu via 103,4MHz, DAB+ (Juli-Dezember) oder im weltweiten Stream!

©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Erste Anträge für IT-Sicherheitskennzeichen möglich

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat das IT-Sicherheitskennzeichen auf den Weg gebracht. Ab sofort können Anbieter von Breitbandroutern und E-Mail-Diensten die Zertifizierung beantragen.

Symbolbild: Erste Anträge für IT-Sicherheitskennzeichen möglich
Das BSI hat dann bis zu sechs Wochen Zeit, um den Antrag zu bearbeiten. Es kann durchaus kritisiert werden, dass das IT-Sicherheitskennzeichen basierend auf einer Selbstauskunft der Anbieter erteilt wird. Die Behörde prüfe lediglich die Angaben auf ihre Plausibilität und führe im Nachgang stichprobenartige technische Kontrollen durch. Wenn im Zuge dessen Sicherheitsmängel auffallen, dann informiere man Verbraucher:innen "auf der zum Kennzeichen gehörige[n] Website". Zusätzlich werde das BSI den Anbieter in Kenntnis setzen. Arne Schönbohm (BSI-Präsident) spricht von einem regen Interesse seitens Verbänden, Unternehmen sowie Vertretern der Zivilgesellschaft. Das IT-Sicherheitskennzeichen biete Verbraucher:innen "künftig Orientierung auf dem digitalen Markt". Er fährt fort: "Informationssicherheit ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Digitalisierung!" Ein Zertifikat für Router und E-Mail-Dienste ist der Anfang, denn weitere Kategorien sollen folgen.

Sämtliche Beiträge aus der digitalen Welt findest Du vollständig im Technik-Magazin » radio.exe gelistet.

Fahrplanwechsel am 12. Dezember

Symbolbild: Fahrplanwechsel am 12. Dezember
Bus, Bahn und der Zugverkehr fahren mit Betriebsbeginn am Sonntag (12.) nach einem neuen Fahrplan. Für den Raum Darmstadt zieht der Fahrplanwechsel folgende Änderungen mit sich: Die Straßenbahnlinien 3, 5, 8 und 9 verkehren montags bis donnerstags bis ca. 01:00 Uhr, aber fahren bereits wieder ab 03:30 Uhr. Freitags und samstags rollen die genannten Linien die ganze Nacht im 30-Minuten-Takt. Durch zusätzliche Frühfahrten auf allen Bahnlinien wolle man die ersten S- und Regionalbahnfahrten ab 04:30 Uhr am Darmstädter Hauptbahnhof besser erreichbar machen. Die Straßenbahnlinie 3 fährt bis 23:00 Uhr im 15-Minuten-Takt. Die Linie 9 hält samstags von 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr sogar im 10-Minuten-Takt. An Sonn- und Feiertagen verkehren alle Bahnlinien zwischen 09:00 Uhr und 23:00 Uhr im 15-Minuten-Takt. Die neuen Fahrpläne können unter heagmobilo.de/fahrplaene heruntergeladen werden. Weitere Anpassungen im Bus- und Straßenbahnverkehr sollen nach den Osterferien am 25. April 2022 folgen. Ab Sommer nächsten Jahres werde die Odenwaldbahn durch weitere Fahrzeuge ausgebaut.

Zusätzliche lokale Themen aus Darmstadt findest Du im Abschnitt » Darmstadt.

NRW: Zehntausende ohne Strom

Symbolbild: NRW: Zehntausende ohne Strom
Von einem Stromausfall in Teilen des Rhein-Sieg-Kreises sind mehr als 40.000 Menschen betroffen. Wie der Netzbetreiber Westnetz mitteilte, sei der Brand in einer Umspannanlage ursächlich für den Ausfall. Schon am späten Freitagabend informierte der Netzbetreiber über einen möglichen Kurzschluss. Jetzt ist bekannt, dass die Umspannanlage Hasenbach wegen eines technischen Defekt am Freitag (10.) gegen 19:15 Uhr in Flammen stand. Umschaltungen im Netz, um wichtige Anlagen wieder mit Strom versorgen zu können, sollen keine Option gewesen sein, weil die "redundante Infrastruktur […] durch den Brand stark beschädigt wurde". Wo es möglich war, habe man mittels Notstromaggregaten eine provisorische Stromversorgung aufgebaut. Der WDR berichtete, dass am Samstagmorgen immerhin 5000 wieder mit Strom versorgt werden konnten. Ansonsten (Stand: Samstagvormittag) sei die Lage unverändert. Die stark beschädigten Schaltanlagen werden weiterhin gereinigt und instand gesetzt. Die Kreisleitstelle empfiehlt, den eigenen Stromverbrauch aufs absolut nötigste zu reduzieren, über akkubetriebene Geräte das Radio einzuschalten, den Notruf nicht durch unnötiges Nachfragen zu blockieren und im Notfall Polizei- oder Feuerwehrwachen direkt aufzusuchen.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

"Wellenbrecher" ist Wort des Jahres 2021

Seit 1977 gibt es das Wort des Jahres; so auch in diesem Jahr. Am Freitagvormittag (03.) kürte die Gesellschaft für deutsche Sprache (GdfS) in Wiesbaden "Wellenbrecher" zum Wort des Jahres.

Symbolbild: “Wellenbrecher” ist Wort des Jahres 2021
"Wellenbrecher" stehe einerseits stellvertretend für alle Maßnahmen, die getroffen wurden, um die vierte Corona-Welle zu brechen, aber auch für jene Menschen, die sich nach ihnen richten. Das Wort ist aus dem Schiffbau und Küstenschutz bekannt. Auf Platz zwei landete "SolidAHRität" wegen dem folgenschweren Unwetter im Ahrtal vom 14. auf den 15. Juli. Ebenfalls nominiert waren die Wörter Pflexit, Impfpflicht, Ampelparteien, Lockdown-Kinder, Booster, freitesten, Triell und die Bezeichnung "fünf nach zwölf". Mit "Wellenbrecher" wurde zum zweiten Mal in Folge ein Pandemie-bezogenes Wort ausgewählt. In 2020 war nämlich "Corona-Pandemie" das Wort des Jahres während man sich 2019 für "Respektrente" und 2018 für "Heißzeit" aussprach. Wort des Jahres können Ausdrücke werden, die das politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Leben sprachlich besonders beeinflussten. Die Jury verwende Medienberichte als Beleg.

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EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen

Symbolbild: EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen
Nutzer:innen von kostenlosen E-Mail-Diensten wie T-Online oder GMX kennen sie: kleine Werbebanner im Posteingang, die echten E-Mails zum Verwechseln ähnlich sehen. Allerdings entschieden die Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, das solch sogenannte "Inbox-Werbung" nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt ist. Andernfalls werde gegen europäisches Recht verstoßen. Der Stormversorger "Städtische Werke an der Pegnitz" verklagte seinen Konkurrenten "eprimo". Eprimo habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, indem sie Anzeigen schalten, die sich als E-Mail tarnen. Dies sei irreführend und eine Belästigung für die Empfänger. Der Stromlieferant habe eine Agentur beauftragt um Werbebanner in den E-Mail-Postfächern des Dienstes T-Online zu schalten. Beim Klick auf den bezahlten Inhalt landete man auf einer Werbeseite, statt dem Empfangsdatum von echten E-Mail stand an dieser Stelle "Anzeige" und der Text war grau hinterlegt. Der Fall landete zuerst beim Bundesgerichtshof, der ihn an den EuGH weiterleitete. Dort wiesen die Richter:innen darauf hin, dass die DSGVO unsere Privatsphäre wahren und uns vor unerbetenen Werbemeldungen schützen soll. Die "Inbox-Werbung" sei "direkt und individuell", weshalb sie nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt bleibt. Sonst sei der bezahlte Inhalt mit Spam gleichzusetzen. Jetzt liegt der Spielball erneut beim Bundesgerichtshof, der entscheiden muss, ob T-Online seine Nutzer:innen ordentlich aufklärte und sich die Erlaubnis für Werbung dieser Art einholte.

Was entscheiden die Gerichte sonst noch? Du erfährst es mit einem Klick auf » Law!

Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen

Symbolbild: Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen
Seit Mittwoch (01. Dezember) ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Die Neuauflage bietet Kunden von Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkverträgen mehr Flexibilität; unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde. Die Vertragslaufzeit von 24 Monaten bei Neuverträgen ist weiterhin zulässig. Doch wer vergisst, rechtzeitig zu kündigen, ist fortan keine weiteren zwölf Monate an seinen Provider gebunden. Sobald sich der Vertrag automatisch verlängerte, darf mit einer Frist von nur noch einem Monat kündigen. Verträge, die am Telefon geschlossen wurden, müssen in Textform bestätigt werden, wenn den Kunden keine Vertragszusammenfassung vor Vertragsschluss erreichte. Andernfalls sei der Vertrag nichtig und die Provider haben keinerlei Ansprüche. Der Bundesverband Verbraucherzentrale begrüßt die Novelle und hofft auf mehr Wettbewerb und ein besseres Preis-/ Leistungsverhältnis. So soll Telefónica bekannt gegeben haben, dass man den Aufpreis für Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit abschaffen werde. Der Verband für Telekommunikation- und Mehrwertdienste nennt es einen "guten Kompromiss", weil es Planungssicherheit biete und für Kund:innen das Beste aus zwei Welten vereine. So schön das alles auch sein mag: Im Gesetz steht noch keine Mindestbandbreite. Dieser Wert solle erst Mitte des nächsten Jahres definiert werden.

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Männliche Opfer häuslicher Gewalt: Ansturm auf Hilfetelefon

Ein rund um die Uhr besetztes Hilfetelefon oder Frauenhäuser, doch vergleichbare Infrastruktur für Männer sucht man(n) vergebens. Das "Hilfetelefon Gewalt an Männern" zeigt, dass der Bedarf real ist, weshalb die Sprechzeiten verlängert werden sollen.

Symbolbild: Männliche Opfer häuslicher Gewalt: Ansturm auf Hilfetelefon
Jeden Donnerstagnachmittag widmen sich die Telefonberater:innen den Anliegen der Anrufer. Pro Werktag wählen acht bis neun Männer die Nummer des Hilfetelefons. Dabei verstehe man sich als Lotse, um Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen oder neue Denkanstöße zu geben. Laut der Stuttgarter Sozialberaterin Hasl gehe die Gewalt zu 90% von Frauen aus. Der Körperlichen überwiege die psychische Gewalt, wie Bedrohungen, Beleidigung, Erpressung oder Stalking. Gewalt gegen Männer sei noch immer ein Tabu, so Hasl. Bisher gibt es das Hilfetelefon nur in den drei Bundesländern, die es finanzieren: Bayern, Nordrhein-Westfalen sowie - seit April - Baden-Württemberg. NRW fördert das Projekt bis Ende 2022 mit 115.00€ während das Sozialministerium prüft, ob Baden-Württemberg nach dem 31. März 2022 nochmals 50.000€ investieren wird.

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Stundenlanger Ausfall im Facebook-Imperium

Symbolbild: Stundenlanger Ausfall im Facebook-Imperium
Von Montagabend (04.) bis kurz nach Mitternacht waren weder das soziale Netzwerk Facebook noch seine weiteren Dienste, wie Instagram oder WhatsApp erreichbar. Schätzungen zufolge sollen rund 3,5 Milliarden Menschen mindestens einen Facebook-Dienst nutzen. Die Unternehmensaktie schloss mit einem Einbruch von knapp 5%. Zum Zeitpunkt des Ausfalls äußerte sich das Unternehmen kaum während Experten einen Konfigurationsfehler in Facebooks Netzwerk-Infrastruktur vermuteten. Die Fehlermeldungen, die man beim Aufruf der Dienste im Webbrowser zu sehen bekam, ließen darauf schließen, dass die DNS-Auflösung - die Zuordnung einer Domain zu einer IP-Adresse - nicht korrekt ablief. In einem am Dienstag veröffentlichten Blogeintrag wurde es konkreter. Der Ausfall sei einer fehlerhaften Änderung der Netzwerkkonfiguration geschuldet. Router, die eigentlich den Datenverkehr zwischen Facebooks verweigerten die Arbeit. Als Konsequenz wurde die Kommunikation zwischen den Rechenzentren unterbrochen und obwohl weder Facebook, Instagram noch WhatsApp tatsächlich offline waren, konnten wir stundenlang keinen dieser Dienste nutzen. Auch offline sorgte die Fehlkonfiguration für Probleme, denn digitale Türschlösser ließen Mitarbeiter nicht mehr eintreten. Der Ausfall interner Systeme sowie Software-Werkzeuge erschwerten Diagnose und die Problemlösung. Laut der "New York Times" musste das soziale Netzwerk ein Team nach Santa Clara um die betroffenen Systeme händisch zurückzusetzen. Twitter begrüßte die erhöhte Nutzung seiner Plattform mit den Worten "hello literally everyone" (dt.: hallo an buchstäblich alle). NSA-Whistleblower Edward Snowden nutzte die Gunst der Stunde - bzw. Stunden - um Werbung für den Messenger "Signal" zu machen.

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Trump blockiert Untersuchungsausschuss in USA

Symbolbild: Trump blockiert Untersuchungsausschuss in USA
US-Präsident Joe Biden hat der Übermittlung von Akten im Zusammenhang mit der Erstürmung des US-Kapitols am 6. Januar an einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zugestimmt - sehr zum Missfallen seines Vorgängers Donald Trump. Dieser hatte eigenen Angaben vom Freitag zufolge an die Nationalarchive geschrieben, um die Übergabe von Dokumenten wie Sitzungsprotokollen, E-Mails und Mitteilungen aus den letzten Wochen seiner Amtszeit an den Kongress-Untersuchungsausschuss zu verhindern. Dabei hatte sich Trump auf das sogenannte Exekutivprivileg berufen. Dieses erlaubt es einem Präsidenten, bestimmte Dokumente geheim zu halten. Rechtsexperten sind sich allerdings nicht einig, ob das Privileg auch für einen ehemaligen Präsidenten gilt. Biden lehnte es ab, das Recht im Namen von Trump geltend zu machen. Anhänger Trumps hatten am 6. Januar den Sitz des US-Kongresses in Washington erstürmt, um die formelle Zertifizierung von Bidens Wahlsieg zu verhindern. Dabei kamen fünf Menschen ums Leben. Trump musste sich wegen des Angriffs einem Amtsenthebungsverfahren stellen, weil er seine Anhänger zuvor in einer Rede aufgestachelt hatte. Den von einer ganzen Reihe von Gerichten bestätigten Wahlsieg des Demokraten Biden erkennt der Republikaner Trump bis heute nicht an.

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22-jähriger Gegner der Corona-Regeln raubt Daten von 1,4 Mio. Menschen

Symbolbild: 22-jähriger Gegner der Corona-Regeln raubt Daten von 1,4 Mio. Menschen
Ein 22-jähriger Student. Die Ermittler der Abteilung für Internetkriminalität der Pariser Kriminalpolizei fanden den Mann zu Hause in seinem Elternhaus in Ollioules bei Toulon. Der Student habe zugegeben, dass er im Sommer die Server der Pariser Krankenhäuser zuerst angegriffen habe um die Daten von 1,4 Millionen Menschen zu entwenden, die sich auf das Coronavirus testen ließen. Das digitale Diebesgut bot er auf einer neuseeländischen Website zum Download an. Identität, Sozialversicherungsnummer, weitere Kontaktdaten der Getesteten, Identität und Kontaktdaten des medizinischen Fachpersonals sowie das Testergebnis selbst enthielt der Datensatz. Laut eigenen Aussagen wollte der 22-jährige lediglich Fehler im Computersystem der AP-HP (Assistance publique-Hôpitaux de Paris) aufzeigen. Allerdings bestreitet der Tatverdächtige, gewusst zu haben, dass auch persönliche Daten dabei waren. Er habe nicht gehandelt, um sich in irgendeiner Form zu bereichern. Sein Motiv seien die Corona-Regeln mit dem sogenannten Gesundheitspass. Der Gesundheitspass, der einen Nachweis für "Genesen, Geimpft oder Getestet" darstellt, ist in Frankreich für den Restaurantbesuch oder Veranstaltungen für alle ab dem zwölften Lebensjahr verpflichtend.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Stromausfall in Dresden

Am Montagnachmittag (13.) kam es zu einem großflächigen Stromausfall in Dresden. Knapp 300.000 Haushalte waren plötzlich ohne Strom, und stillstehende Straßenbahnen sowie ausgefallene Ampelanlagen sorgten für Verkehrsbehinderungen im gesamten Stadtverkehr. Die Zahl der Notrufe aus Dresden soll sich teilweise verzehnfacht bzw. verfünfzehnfacht haben, denn zwischen 14:00Uhr bis 15:00Uhr sei 215 Mal die 112 gewählt worden sein.

Symbolbild: Stromausfall in Dresden
Besonders oft haben die Anrufer aus steckengebliebenen Aufzügen angerufen. Daneben lag der Fokus auf heimbeatmeten Patienten, deren Geräte nur einen kurzen Zeitraum ohne Netzstrom weiterhin in Betrieb bleiben. Auch an der Industrie ging der Stromausfall nicht immer spurlos vorbei. Christoph Schumacher (Unternehmenssprecher des Chipherstellers Infineon) spricht von einem schrittweisen Hochfahren der Produktionsstätte. Es sei unklar, wann die Produktion wieder voll ausgelastet werden könne. Auch wenn Notstromaggregate für kritische Anlagen, wie Pumpen, Notbeleuchtungen oder die IT-Systeme bereitstanden, lässt sich der entstandene finanzielle Schaden noch nicht beziffern. Das neue Bosch-Halbleiterwerk müsse noch auf Beeinträchtigungen bzw. Schäden hin analysiert werden. Glücklicherweise gebe es auch Positivbeispiele: Der Halbleiterhersteller Globalfoundries betreibt zwei eigene Energie-Versorgungszentren und laut Dr. Michael Breidung habe der IT-Bereich der Landeshauptstadt Dresden den Vorfall ohne Probleme überstanden. Nach ersten Ermittlungen der Polizei sei ein handelsüblicher Folienballon die Ursache für die Havarie. Er habe an einem kritischen Punkt in der Schaltanlage in einem Umspannwerk einen Kurzschluss verursacht.

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Google und Apple verbannen App fürs "Smart-Voting" aus den Stores

Symbolbild: Google und Apple verbannen App fürs Smart-Voting aus den Stores
Seit Freitagmorgen (17.) bis inklusive Sonntag (19.) sind die 110 Millionen Wahlberechtigten Russlands aufgerufen, ihr neues Parlament zu bestimmen. Erstmals darf in manchen Regionen auch online gewählt werden. Passend dazu verbannten die Tech-Giganten Google und Apple eine App des inhaftierten Regimekritikers Alexej Nawalny aus ihren Stores. Die Aufsichtsbehörde Roskomnadsor habe mit strafrechtlichen Konsequenzen und/ oder mit hohen Geldstrafen gedroht, sollte die App weiterhin verfügbar sein. Der Vorwurf lautet "Einmischung in die russischen Wahlen", denn Ziel der App sei es, das Machtmonopol der Regierungspartei "Geeintes Russland" zu brechen. Die Software sollte helfen, örtliche Oppositionsbündnisse zu bilden, indem Wähler für einen beliebigen Kandidaten stimmen, solange dieser kein Anhänger der Kreml-Partei ist. Iwan Schdanow (Vorsitzende von Nawalnys Anti-Korruptionsstiftung) spricht von einer grundlegenden Menschenrechtsverletzung. Die russische Regierungspartei müsse von der Entscheidung der Tech-Konzerne entzückt sein, aber es sei ein "beschämender Akt politischer Zensur". Die Homepage zur App ist in Russland nicht mehr aufrufbar und den Suchmaschinen Google und Yandex soll es verboten worden sein "Smart-Voting" in ihren Suchergebnissen anzuzeigen. Obendrein gelten alle Organisationen, die Nawalny zur Seite stehen als extremistisch, weshalb sie mit Terrorgruppen, wie dem IS oder Al-Kaida gleichgestellt werden.

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"Du bist so 1 Pimmel": Was steckt hinter #Pimmelgate bzw. #Pimmelgrote

Symbolbild: Du bist so 1 Pimmel: Was steckt hinter #Pimmelgate bzw. #Pimmelgrote
Am 30. Mai 2021 teilte Hamburgs Innen- und Sportsenator Andy Grote einen Tweet des NDRs mit den Worten: "In der #Schanze feiert die Ignoranz! Manch einer kann es wohl nicht abwarten, dass wir alle wieder in den Lockdown müssen… Was für eine dämliche Aktion! Danke @PolizeiHamburg, die wieder einmal den Kopf hinhalten, damit die Pandemie nicht aus dem Ruder läuft." Doch, wer Wein trinkt, darf kein Wasser predigen. Nach seiner Wiederernennung zum Senator im Juni 2020 feierte er mit 30 Leuten in der Hafencity, womit er gegen die damals geltende Hygienevorschriften verstoßen hat. Dementsprechend musste Andy Grote für seinen heuchlerischen Tweet Kritik einstecken. So schrieb ein Twitter-User: "Du bist so 1 Pimmel". Die Antwort wurde über den Twitter-Account der Kneipe Zoo - eine antifaschistische Fan-Kneipe am FC St.-Pauli-Stadion - abgesetzt. Obwohl der Tweet-Autor P. bereits vor drei Wochen eine Vorladung der Polizei erhalten hat, der er gefolgt sei und das Verfahren wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, kam es am Mittwoch (08.) zur Durchsuchung. Um sechs Uhr stürmten sechs Polizist:innen die Wohnung, um Beweise zu sichern. Bloß öffnete nicht P., sondern nur noch seine Exfreundin Mara K. die Tür. Sie war über den frühen Besuch der Beamten wenig erfreut, weil sich die Gesetzeshüter eher um Menschen kümmern sollten, die tatsächliche Morddrohungen erhalten.

Übrigens, die Äußerung "Du bist so 1 Pimmel" gegenüber Andy Grote muss als Antragsdelikt aktiv vom Betroffenen zur Anzeige gebracht werden.

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Gängiges Faxen nicht mit der DSGVO vereinbar

Symbolbild: Gängiges Faxen nicht mit der DSGVO vereinbar
Das Jahr 2021 ist weit vorangeschritten, aber noch immer nutzen Behörden, Gerichte, Rechtsanwälte sowie das Gesundheitswesen das Fax als Mittel der Wahl. Allerdings stuft der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel das Fax aufgrund technischer Änderungen als unsicheres Kommunikationsmittel ein. "Im Interesse der Datensicherheit [...] und Digitalisierung" sollte über andere Optionen nachgedacht und auch implementiert werden. Die Sicherheit von Fax-Nachrichten ähnlich wie E-Mails, weshalb auf diesem Wege keine vertraulichen Daten übermittelt werden sollten, wenn sowohl beim Absender als auch Empfänger keine Schutzmaßnahmen ergriffen worden sind. Beim Faxversand identifizieren sich beide Stellen über ihre Faxnummer, wenngleich der Absender nicht sicher weiß, wer Zugriff auf das Empfänger-Gerät hat. Heutzutage werden die Daten oftmals über den TCP/ IP-Standard auf einzelne Pakete aufgeteilt. Eine Nachricht überwindet mehrere Zwischenpunkte, die von staatlichen oder privaten Akteuren betrieben wird, die theoretisch die Daten mitlesen könnten. Allerdings verlangt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dass persönliche Daten nur so verarbeitet werden dürfen, sodass sie soweit technisch möglich sicher sind. Daher empfiehlt, Roßnagel PGP-verschlüsselte E-Mails, den Versand einer DE-Mail oder bereichsspezifische digitale Kommunikationsdienste, wie "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM).

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Morddrohungen gegen Hausarzt aus Wallenhorst

Ein Hausarzt und sein Praxisteam aus Wallenhorst (Landkreis Osnabrück) stehen nach heftigen Anfeindungen unter Polizeischutz. Der Fall soll mit einem simplen Rezept begonnen haben.

Symbolbild: Morddrohungen gegen Hausarzt aus Wallenhorst
Der behandelnde Arzt verweigerte die Ausstellung des Rezepts, weil sie ihm von ihrer Skepsis gegenüber der Corona-Impfung erzählte. Kurz gesagt: Der Mediziner empfahl der Dame sich einen neuen Hausarzt zu suchen. Das Vertrauensverhältnis sei gestört, das Arzt-Patientin-Verhältnis habe keine Zukunft. Wie die Patientin später ausgesagt haben soll, wolle sie sich wegen ihres Kinderwunsches nicht impfen lassen. Der Hausarzt halte sich mit Verweis auf die Schweigepflicht zu näheren Angaben zur Frau zurück, aber setze sich für die Gesundheit seiner Mitarbeiter:innen ein. Seitdem berichtet der Mann von mehreren Nachrichten per Telefon und E-Mails im Stundentakt. Der Inhalt gehe von Beschimpfungen über Bedrohungen bis hin zu Morddrohungen; daher der Polizeischutz. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) stehe hinter dem Praxis-Team. Auch die Kassenärztliche Vereinigung (KVN) tue das, laut Uwe Lankenfeld (Osnabrücker Bezirksvorstand), wenngleich die Organisation als Aufsichtsbehörde den möglichen Verstoß gegen das Vertragsarztrecht untersuche. Die Ärztekammer in Niedersachsen (ÄKN) führe ebenfalls Ermittlungen. Gegen die Verfasser der Gewaltnachrichten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, denn Meinungsfreiheit und Hasskriminalität sind voneinander zu unterscheiden.

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Jugend-Digitalstudie: Jugendliche mehr als 70 Std./ Woche online

Symbolbild: Jugend-Digitalstudie: Jugendliche mehr als 70 Std./ Woche online
Wie die Postbank-Jugend-Digitalstudie 2021 herausfand, halten sich Teenager im Alter zwischen 16 bis 18 Jahren wöchentlich durchschnittlich 70,4 Stunden online auf. Damit seien die Jugendlichen etwas über eine Stunde weniger im Netz als noch im Frühjahr 2020 mit durchschnittlich 71,5 Stunden, aber der Wert von 2019 - nämlich 58 Stunden/ Woche - wird deutlich übertroffen. Laut den Studienmachern lasse sich weniger als ein Drittel der Online-Zeit auf edukative Zwecke zurückführen. Täglich verbringen die Befragten 3,6 Stunden im Netz für die Schule, das Studium oder die Ausbildung. Ähnlich soll es 2020 gewesen sein, während der Wert vor der Corona-Pandemie bei 2,5 Stunden pro Tag lag. Die meiste Zeit - täglich 1,3 Stunden - nutzen die Befragten ihr Smartphone für’s Home Schooling. Dicht gefolgt von Laptops, die am Tag durchschnittlich 1,1 Stunden zum Einsatz kommen. Auf Platz drei landen Tablets und Desktop-Computer seien nur für täglich 30 Minuten das Mittel der Wahl. So liege wöchentlich für 43,7 Stunden das Augenmerk auf unseren Smartphones. Ein Jahr zuvor - 2020 - haben Jugendliche knapp drei Stunden weniger vor ihren Smartphones verbracht während es 2019 nur 36 Wochenstunden gewesen sein sollen. Für die repräsentative Studie haben die Studienmacher im Zeitraum Mai und Juni 1000 Jugendliche zu ihrem Nutzungsverhalten befragt.

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Brand auf der Tank- und Rastanlage Gräfenhausen

Symbolbild: Brand auf der Tank- und Rastanlage Gräfenhausen
Der Großbrand an der Raststätte Gräfenhausen-Ost an der A5 im Landkreis Darmstadt-Dieburg bei Weiterstadt beschäftigte zeitweise bis zu 180 Feuerwehrleute. Am Montagmorgen (09.08.) gegen 06:50Uhr soll ein 54-jähriger Audi-Fahrer mit 150km/h gegen den Stützpfeiler der Dachkonstruktion der Tankstelle gefahren sein. Sein Auto wurde zweigeteilt und soll Feuer gefangen haben, das auf die Zapfsäulen, einen Transporter und das Dach übergriff. Der Auto-Fahrer verstarb an der Unglücksstelle. Dem Kassierer ist es zu verdanken, dass die Situation nicht eskalierte. Mittels Not-Aus-Schalter unterbrach er die Benzinzufuhr zu den Zapfsäulen, sodass nur noch das Benzin in den Zapfsäulen Feuer fing. Gemäß Informationen der Deutschen Presseagentur (DPA) ziehe der Vorfall einen einstelligen Millionenschaden mit sich. Der anliegende E-Highway - eine Teststrecke für elektrisch betriebene Lastwagen - sei ohne einen Schaden davongekommen. Jetzt - eine Tage nach dem Großbrand - beginnen die Aufräum- und Reinigungsarbeiten: das Gebäude müsse gesichert und Bauschutt müsse abgetragen werden. Der Betreiber plane einen Sichtschutz. Laut einer Unternehmenssprecherin von Tank & Rast bleibe die Tankstelle für einen längeren Zeitraum geschlossen. Polizei und Staatsanwaltschaft Darmstadt vermuten einen Suizid seitens des Mannes, weshalb die Leiche obduziert werden müsse.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Viernheim und Raunheim/ Bischofsheim
Viernheim: Im Rahmen der Aktion "Stadtradeln" lädt die Polizei Viernheim zur Fahrradcodierung ein. Das soll am Montag (04. September) zwischen 08:00Uhr bis 13:00Uhr auf dem Hof der Polizei in der Kettelerstraße geschehen. Um eine telefonische Anmeldung von montags bis freitags zwischen 07:00Uhr bis 19:00Uhr wird gebeten: 06204 - 93 77 120. Schon zur Anmeldung sollte man folgende Angaben machen können: Anzahl der Drahtesel, die codiert werden sollen, die Fahrradart, denn bei E-Bikes sollte der Schlüssel für den Akku nicht vergessen werden sowie eine Telefonnummer für mögliche Rückfragen. Am Tag der Veranstaltung wird ein Ausweis sowie ein Eigentumsnachweis verlangt.

Raunheim/ Bischofsheim: Zwei Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren wird zur Last gelegt, mit einer fremden Kreditkarte in einer Tankstelle Käufe tätigen zu wollen. Die alarmierte Polizei nahm die Minderjährigen am Donnerstag (12.) gegen 10:45Uhr vorläufig fest. Unklar ist, ob die Tatverdächtigen die Karte bloß gefunden oder auch gestohlen haben. Die Karteninhaberin bemerkte den Verlust ihrer Kreditkarte, als ihr drei Abbuchungen in Höhe von ca. 245€ auffielen, denn beim Lebensmitteleinkauf am Mittwoch (11.) sei die Bankkarte noch vorhanden gewesen. Es soll Anzeige erstattet worden sein, sodass die Jugendlichen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

Service: Zur Erinnerung: Sowohl die Anfertigung als auch die Verbreitung von privaten Fahndungsaufrufen oder Behauptungen, die Menschen öffentlich an den Pranger stellen können, können ein strafrechtliches Nachspiel haben. Das Ermitteln und Öffentlichkeitsfahndungen sei ausschließlich Aufgabe der Polizei und Staatsanwaltschaft. Obendrein brauche es für eine Öffentlichkeitsfahndung einen richterlichen Beschluss. Stattdessen sollte man sämtliches Bildmaterial, das Straftaten dokumentiert der Polizei übergeben und sich als Zeuge anbieten. Alles andere könne den Erfolg der Ermittlungsbehörden gefährden. Wer private Fahndungsaufrufe sieht, sollte diese einerseits kritisch hinterfragen und gegebenenfalls der Polizei melden.

Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.

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Was sind IP-Adressen?

Symbolbild: IP-Adressen sind die Lieferadressen für Daten
Jedes System, das Teil von einem Netzwerk ist, erhält eine IP-Adresse, damit eindeutige Rückschlüsse auf das jeweilige Gerät möglich sind. Eine IP-Adresse ist vergleichbar mit einer Lieferadresse, doch statt physischer Ware werden dem Empfänger Daten zugestellt. Obwohl IP-Adressen weltweit einzigartig sind, kann es passieren, dass dein Handy bei dir im Heimnetzwerk die Gleiche hat, wie die Spielekonsole Deines Kumpels bei ihm zu Hause. Das Stichwort lautet private vs. öffentliche Adressen. Ersteres hilft dem heimischen Router die Anfrage an das passende Gerät weiterzuleiten.

Private vs. öffentliche IP-Adressen

Symbolbild: Private vs. öffentliche IP-Adressen
So beginnen sämtliche private Adressen der Router des Berliner Herstellers AVM mit 192.168.178.xxx. Auf Wunsch lässt sich der IP-Adressbereich in der Benutzeroberfläche ändern. Diese Freiheit gibt es bei öffentlichen IP-Adressen nicht, denn die werden vom Provider zufällig vergeben und in einem bestimmten Intervall geändert. Grund hierfür ist, dass bald nicht mehr genügend IPv4-Adressen zur Verfügung stehen werden. Rein rechnerisch gibt es ein Kontingent von etwas über vier Milliarden IPv4-Adressen. Ungefähr so hoch war die Weltbevölkerung als man sich auf das Schema einigte. Das Internet Protocol der sechsten Version soll diesbezüglich Abhilfe schaffen, doch das ist ein neues Thema.

IP-Adressen führen nicht immer zum Ziel

Symbolbild: IP-Adressen führen nicht immer zum Ziel
Wer die öffentliche IP-Adresse kennt, kann auf das System zugreifen. Aber zum Glück blockieren Router standardmäßig alle Anfragen aus dem Internet auf Geräte im heimischen Netzwerk. Bei Webservern ist das etwas anders. In den Fällen ist es gewünscht, dass diese auf User-Interaktionen reagieren. Doch davon merken die meisten nichts. Den Komfort haben wir DNS-Servern zu verdanken. Statt einer Zahlenkombination braucht es nur die Domain, sozusagen den Namen einer Website. Selbst wenn man den unpraktischen Weg einschlagen würde und wüsste, dass die IP-Adresse 51.89.85.76 zur Webpräsenz von hessentrend.de führt, kommt man nicht weit, denn oft beherbergt ein Webserver mehrere Websites. Das ist das Prinzip von Shared Hosting, da sich ein alleiniger Server für die wenigsten Webpräsenzen lohnen wird.

Der Aufbau von Domains

Symbolbild: Der Aufbau von Domains
Domains folgen immer demselben Schema, das sich anhand der Website von hessentrend.de erklären lässt. Die URL lautet www.hessentrend.de und ist in drei Abschnitte unterteilt, die durch einen Punkt voneinander getrennt sind: "www", "hessentrend" und "de". Das de ist die sogenannte Top Level Domain (kurz: TLD). Sie besagt, dass die Adresse bei der DENIC in Deutschland registriert wurde, die für alle de-Websites zuständig ist. hessentrend lautet der Name des Rechners. Das ist die Second Level Domain (kurz: SLD). Deutsche SLDs dürfen zwischen ein bis 63 Zeichen lang sein, alle Buchstaben des lateinischen Alphabets, die Ziffern 0-9 als auch die 93 Zeichen der Liste für internationalisierte Domains beinhalten. Selbst Bindestriche sind erlaubt, wenn dieser nicht an erster, letzter oder dritter und vierter Stelle steht. Das www ist wohl die bekannteste Subdomain überhaupt. Durch Subdomains lassen sich mit einer Second Level Domain mehrere Angebote, wie ein E-Mail-Dienst betreiben. Weltweit aktive Unternehmen können z.B. für jede Sprache eine Subdomain anlegen.

Hinweis: Der Beitrag entstand im Rahmen der Sendung radio.exe bei Radio Darmstadt. Alle Inhalte - Podcast & Skripte - gibt es online bei radioexe.de. Schalte an jedem vierten Sonntag im Monat ab 17:00Uhr live zu via 103,4MHz, DAB+ (Juli-Dezember) oder im weltweiten Stream!

©2020 Hessentrend/ Leon Ebersmann