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Regierung empfiehlt Notstromaggregate

Die Bundesregierung legt Firmen wegen der drohenden Gaskrise nahe, sich mit Notstromaggregaten auszustatten. So soll der Wirtschaftsstaatssekretär Patrick Graichen (Bündnis 90/ Grüne) an Stephan Pilsinger (CSU) geschrieben haben, dass Notstromaggregate mögliche Ausfälle kompensieren sollen.

Symbolbild: Regierung empfiehlt Notstromaggregate
Im Idealfall - sofern man von Idealfall sprechen kann - sollen die Notstromaggregate 72 Stunden oder mehr überbrücken können. Das ist "empfehlenswert […] insbesondere für Betreiber kritischer Infrastruktur". Hintergrund der Aussage ist, dass es für den Krisenfall keine "Abschaltreihenfolge" gibt. Im Falle eines Energiemangels übernimmt die Bundesnetzagentur die Funktion des Bundeslastverteilers. Die Bundesnetzagentur entscheidet dann auch in Absprache mit den Netzbetreibern über die Gas- und Stromverteilung. Klaus Müller (Präsident Bundesnetzagentur) warnte am Samstag vor einem Totalausfall russischer Gaslieferungen. Er appellierte an uns, wo möglich Energie einzusparen. Die Wochen bis zur Heizsaison müssen genutzt werden, um ausreichende Vorbereitungen für den Winter zu treffen.

Alles rund um Geschehnisse in der Politik bündelten wir in der Kategorie » Politik.

Auch Supermärkte müssen Elektroschrott annehmen

Symbolbild: Auch Supermärkte müssen Elektroschrott annehmen
Mit dem "Elektro- und Elektroaltgerätegesetz" (ElektroG) hatte die Bundesregierung 2015 eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2012 umgesetzt. Es war also Zeit für ein Update. Seit 01. Juli gilt die Änderung des "Elektro- und Elektronikgerätegesetzes". Für uns als Konsument:innen bedeutet es, dass der Handel unsere alten Elektrogeräte zurücknehmen muss. Möglich ist das bei allen Lebensmittelhändlern, Supermärkten und Discountern, deren Verkaufsfläche mindestens 800m2 ist. Für Elektrofachgeschäfte ist die Grenze bereits bei 400m2-Verkaufsfläche. Der Handelsverband Deutschland (HDE) äußert sich zufrieden, denn der Einzelhandel sei gewappnet und die Vorbereitungen auf der Zielgeraden. Selbst Online-Händler müssen sich per se daran beteiligen. Für Betreiber von Online-Marktplätzen gilt noch eine Schonfrist, in der sie überprüfen müssen, ob die vertretenen Händler der Pflicht nachkommen. Übrigens, eine weitere Option sind kommunale Sammelstellen. Dann müssen die Hersteller die Geräte abholen. Geräte mit einer Kantenlänge bis maximal 25cm Kantenlänge können ohne Probleme zur Wiederverwendung, weiteren Verwendung oder Recycling abgegeben werden können. Größere Elektronik bedeutet, dass dort auch ein neues Produkt gekauft werden muss.

Weitere Berichte aus der digitalen Welt sind in der Kategorie » Leben im Netz gelistet.

Sirenenprobe in Darmstadt am 06. Juli

Symbolbild: Sirenenprobe in Darmstadt am 06. Juli
Am Mittwoch (06. Juli) ab 10:00 Uhr testet die Wissenschaftsstadt Darmstadt ihre Sirenen, um die Funktionstüchtigkeit ihrer Anlagen zu überprüfen. Es ist ein regulärer Probealarm, der mittlerweile alle drei Monate stattfindet und nicht im Zusammenhang mit Corona oder dem Krieg in der Ukraine steht. Ab 10:01 Uhr soll ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton zu hören sein. Neben dem analogen werden auch die digitalen Warnsysteme, wie bspw. die Apps NINA oder hessenWarn getestet. Im Ernstfall gilt: Unverzüglich das nächste geschlossene Gebäude aufzusuchen, dort alle Fenster sowie Türen zu schließen sowie Augen und Ohren nach Weiteren Informationen offen zu halten. Im Ernstfall bieten sowohl die eben genannten Apps als auch der Rundfunk mit hr1, hr2, hr3, hr4 und Hit Radio FFH eine passende Anlaufstelle. Um 10:05Uhr folgt ein einminütiger Dauerton. Weitere generelle Informationen stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe auf seiner Website bereit: www.bbk.bund.de.

Zusätzliche lokale Themen aus Darmstadt findest Du im Abschnitt » Darmstadt.

©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann