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Regierung empfiehlt Notstromaggregate

Die Bundesregierung legt Firmen wegen der drohenden Gaskrise nahe, sich mit Notstromaggregaten auszustatten. So soll der Wirtschaftsstaatssekretär Patrick Graichen (Bündnis 90/ Grüne) an Stephan Pilsinger (CSU) geschrieben haben, dass Notstromaggregate mögliche Ausfälle kompensieren sollen.

Symbolbild: Regierung empfiehlt Notstromaggregate
Im Idealfall - sofern man von Idealfall sprechen kann - sollen die Notstromaggregate 72 Stunden oder mehr überbrücken können. Das ist "empfehlenswert […] insbesondere für Betreiber kritischer Infrastruktur". Hintergrund der Aussage ist, dass es für den Krisenfall keine "Abschaltreihenfolge" gibt. Im Falle eines Energiemangels übernimmt die Bundesnetzagentur die Funktion des Bundeslastverteilers. Die Bundesnetzagentur entscheidet dann auch in Absprache mit den Netzbetreibern über die Gas- und Stromverteilung. Klaus Müller (Präsident Bundesnetzagentur) warnte am Samstag vor einem Totalausfall russischer Gaslieferungen. Er appellierte an uns, wo möglich Energie einzusparen. Die Wochen bis zur Heizsaison müssen genutzt werden, um ausreichende Vorbereitungen für den Winter zu treffen.

Alles rund um Geschehnisse in der Politik bündelten wir in der Kategorie » Politik.

Auch Supermärkte müssen Elektroschrott annehmen

Symbolbild: Auch Supermärkte müssen Elektroschrott annehmen
Mit dem "Elektro- und Elektroaltgerätegesetz" (ElektroG) hatte die Bundesregierung 2015 eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2012 umgesetzt. Es war also Zeit für ein Update. Seit 01. Juli gilt die Änderung des "Elektro- und Elektronikgerätegesetzes". Für uns als Konsument:innen bedeutet es, dass der Handel unsere alten Elektrogeräte zurücknehmen muss. Möglich ist das bei allen Lebensmittelhändlern, Supermärkten und Discountern, deren Verkaufsfläche mindestens 800m2 ist. Für Elektrofachgeschäfte ist die Grenze bereits bei 400m2-Verkaufsfläche. Der Handelsverband Deutschland (HDE) äußert sich zufrieden, denn der Einzelhandel sei gewappnet und die Vorbereitungen auf der Zielgeraden. Selbst Online-Händler müssen sich per se daran beteiligen. Für Betreiber von Online-Marktplätzen gilt noch eine Schonfrist, in der sie überprüfen müssen, ob die vertretenen Händler der Pflicht nachkommen. Übrigens, eine weitere Option sind kommunale Sammelstellen. Dann müssen die Hersteller die Geräte abholen. Geräte mit einer Kantenlänge bis maximal 25cm Kantenlänge können ohne Probleme zur Wiederverwendung, weiteren Verwendung oder Recycling abgegeben werden können. Größere Elektronik bedeutet, dass dort auch ein neues Produkt gekauft werden muss.

Weitere Berichte aus der digitalen Welt sind in der Kategorie » Leben im Netz gelistet.

Sirenenprobe in Darmstadt am 06. Juli

Symbolbild: Sirenenprobe in Darmstadt am 06. Juli
Am Mittwoch (06. Juli) ab 10:00 Uhr testet die Wissenschaftsstadt Darmstadt ihre Sirenen, um die Funktionstüchtigkeit ihrer Anlagen zu überprüfen. Es ist ein regulärer Probealarm, der mittlerweile alle drei Monate stattfindet und nicht im Zusammenhang mit Corona oder dem Krieg in der Ukraine steht. Ab 10:01 Uhr soll ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton zu hören sein. Neben dem analogen werden auch die digitalen Warnsysteme, wie bspw. die Apps NINA oder hessenWarn getestet. Im Ernstfall gilt: Unverzüglich das nächste geschlossene Gebäude aufzusuchen, dort alle Fenster sowie Türen zu schließen sowie Augen und Ohren nach Weiteren Informationen offen zu halten. Im Ernstfall bieten sowohl die eben genannten Apps als auch der Rundfunk mit hr1, hr2, hr3, hr4 und Hit Radio FFH eine passende Anlaufstelle. Um 10:05Uhr folgt ein einminütiger Dauerton. Weitere generelle Informationen stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe auf seiner Website bereit: www.bbk.bund.de.

Zusätzliche lokale Themen aus Darmstadt findest Du im Abschnitt » Darmstadt.

©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Eine Tragödie endet: Flughafen BER darf eröffnen

Mit neun Jahren Verspätung steht der geplanten Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens BER am 31. Oktober nichts mehr im Weg. Am Dienstag (28. April) gab die Baubehörde das Hauptterminal zur Nutzung frei.

Symbolbild: Eine Tragödie endet: Flughafen BER darf eröffnen Die Kosten haben sich seit dem ersten Spatenstich in 2006 von geplanten zwei Milliarden Euro auf 6,44 Milliarden Euro mehr als verdreifacht. Die Baustelle des BER war geprägt von Planungsfehlern, Baumängeln und Technikproblemen: zu kurze Rolltreppen, eine falsche Raumnummerierung, Licht, das nicht ausging. Aber das größte Sorgenkind war der Brandschutz. Nach jahrelangem Umbau und einem entflochtenen Kabelsalat stellte der TÜV vergangene Woche alle benötigten Prüfbescheinigungen aus. Jetzt brauchen die Flughafenbetreiber nur noch die Erlaubnis der Luftfahrtbehörde. Bei einem reibungslosen Ablauf soll der Innenstadtflughafen Tegel am 08. November schließen. Für Juni und Juli werden Menschen eingeladen, die künftigen Abläufe im BER zu testen: von der Ankunft, zum Check-In auf das Gate.

Zusätzliche lokale Themen - sicherlich auch aus Deiner Nähe - findest Du im Abschnitt » Lokales vor.

StVO: Angeben kostet bis zu 100€ Bußgeld

Symbolbild: StVO: Angeben kostet bis zu 100€ Bußgeld
Seit Dienstag (28. April) gelten neue verschärfte Spielregeln im Straßenverkehr. Wer keine Rettungsgasse bildet oder sie zum eigenen Vorteil missbraucht, muss neben 200€ bis 320€ Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg nun auch mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Zur Erinnerung: Die Rettungsgasse wird stets zwischen der linken und allen anderen Fahrspuren gebildet. Wer in Ortschaften 21km/h oder außerorts mindestens 26km/h zu schnell ist, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 80€, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Das Halten in zweiter Reihe sowie Parken auf Geh- oder Radwegen wird mit mindestens 55€ bestraft; bis zu 100€ und ein Punkt sind möglich. Zukünftig dürfen auch Radfahrer*innen auf dem Radweg den grünen Pfeil benutzen. Beim Überholen von "Radlern" ist auf einen 2 Meter Abstand zu achten. Systeme, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, sind verboten. Wer dennoch mit einer Blitzer-App erwischt wird, muss 75€ zur Strafe zahlen. Auch das sinnbefreite Umherfahren, um sein Fahrzeug zu präsentieren, kostet 100€.

Sämtliche Berichterstattung aus Deutschland sammelten wir für dich in der Kategorie » DE.

Erster Mai: Proteste zum Tag der Arbeit trotz Corona

Symbolbild: Erster Mai: Proteste zum Tag der Arbeit trotz Corona
Sowohl in Berlin als auch Hamburg versammelten sich trotz der Corona-Krise jeweils Hunderte zu Demonstrationen anlässlich zum Tag der Arbeit. Mit Einbruch der Dunkelheit kam es in Berlin-Kreuzfeld zu Rangeleien mit den Beamten. Flaschen und Steine seien geflogen, Einsatzkräfte wurden verletzt. Das Resultat sind 50 Festnahmen, 100 Personenfeststellungen und sechs Menschen, die dem Haftrichter vorgeführt werden. Das teilte Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik mit. In Hamburg im Schanzenviertel gelang es der Polizei eine nicht-genehmigte Versammlung linker Demonstranten durch den Einsatz von Wasserwerfern aufzulösen. In der Nähe des Fischmarkts der Hansestadt bewarf man den Geldautomaten einer Bankfiliale mit Bodenplatten. Vier Tatverdächtige sind diesbezüglich festgenommen worden.

Mehr Artikel von uns über das Corona-Virus sammelten wir für Dich unter dem Schlagwort » Corona.

Bis zu 10.000€ Soforthilfe für Vereine

Symbolbild: Bis zu 10.000€ Soforthilfe für Vereine
Mit Beginn des aktuellen Monats startete das Land Hessen sein Programm "Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit". Hessenweit können bis zu 41.000 gemeinnützige Vereine mit Soforthilfen bis zu 10.000€ rechnen. Mit diesen Geld soll die Nachwuchsarbeit unterstützt werden, die Kosten für Miete, den Betrieb oder Instandhaltungen bezahlt werden oder auch die Gebühren für in Auftrag gegebene, aber durch Corona abgesagte Projekte beglichen werden. Dabei ist zu beachten, dass die finanzielle Schieflage erst seit frühestens dem 11. März ihren Lauf nahm. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Corona-Virus-Pandemie überhaupt eine existenzbedrohliche finanzielle Notlage oder einen Liquiditätsengpass auslöste. Liquidität bedeutet, dass ein Wirtschaftssubjekt, z.B. Unternehmen, Einzelpersonen als auch Vereine, zu jedem Zeitpunkt ihren Zahlungsverpflichtungen aus Schulden nachkommen zu können.

Unser Themen-Archiv "Engagement" heißt ab sofort "Gesellschaft". Hier findest Du alles über das zwischenmenschliche » Zusammenleben der Gesellschaft.

Kraftwerk vs. Rapper Pelham: Rechtsstreit geht in eine neue Runde

Symbolbild: Kraftwerk vs. Rapper Pelham: Rechtsstreit geht in eine neue Runde
Seit 23 Jahren treffen sich der Frankfurter Rapper Pelham und die Elektropop-Gruppe Kraftwerk des häufigeren vor Gericht. Pelham nutzte damals für einen Song der Rapperin Sabrina Seltur ein 2-sekündiges Sample, also ein Musikschnipsel aus Kraftwerks "Metall auf Metall". Das missfiel ihnen und reichten Klage ein, weil man sie nicht gefragt habe. Der Fall wanderte bis zum europäischen Gerichtshof (EuGH). Zum dritten Mal lag der Ball beim Bundesgerichtshof (BHG) in Karlsruhe. Am Donnerstag (30. April) kamen die dortigen Richter zum Entschluss, dass Pelhams Verhalten nicht astrein, aber weitestgehend von der Kunstfreiheit gedeckt war. Seit Dezember 2002 verschärft eine EU-Richtlinie das Sampling. Seitdem ist das Einbauen von Songschnipseln nur noch erlaubt, wenn er nicht mehr im neuen Song wiedererkennbar ist. Die Frage ist, ob noch Tonträger nach 2002 mit Selturs Titel hergestellt wurden. Diesbezüglich muss jetzt wieder das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg urteilen.

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©2020 Hessentrend/ Leon Ebersmann