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Kanada: Massengrab für 215 indigene Kinder

Ende Mai wurde ein Massengrab nahe der Stadt Kamloops in der Provinz British Columbia entdeckt. Bisher wurden in diesem spezifischen Massengrab 215 Kinderleichen gezählt; manche von ihnen sollen nicht älter als drei Jahre geworden sein.

Symbolbild: Kanada: Massengrab mit 215 indigener Kinder
Als wäre das nicht tragisch genug, befindet sich das Massengrab auf dem Gelände der Kamloops Residential School. Von 1890 bis 1978 das ein Umerziehungslager für die Kinder kanadischer Ureinwohner. Die Kinder sollten ihre eigene Kultur vergessen und stattdessen die Traditionen der europäischen Einwanderer übernehmen. Die kanadische Regierung verwaltete und finanzierte vom 17. Jahrhundert bis in die 1990er-Jahre solche Residential Schools. Ihre Betreiber waren meist Kirchen bzw. religiöse Einrichtungen. Gewalt und Missbrauch standen an der Tagesordnung.

Die Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen (UN) fordern an allen derartigen Einrichtungen Kanadas entsprechende Ermittlungen. In ihrer Stellungnahme verlangt die UN von Kanada und dem Vatikan umfassende Untersuchungen zu den Todesumständen der Kinder und möglichen - vielleicht noch lebenden - Verantwortlichen. Verdächtige Todesfälle müssten forensisch untersucht werden, um Folter und/ oder Missbrauch feststellen zu können.

Artikel gegen Kindesmissbrauch in Kirchenrecht aufgenommen

Symbolbild: Artikel gegen Kindesmissbrauch in Kirchenrecht aufgenommen
Am Dienstag (01. Juni) wurde explizit ein Artikel gegen Kindesmissbrauch durch Priester ins Kirchenrecht aufgenommen. Die Ergänzung wurde unter anderem von Pädophilie-Opfern gefordert. Insgesamt soll eines der sieben Büchern des kanonischen Rechts von 1983 umfassend überarbeitet worden sein. Die Strafen der katholischen Kirche behandle das sechste Buch. Apropos sechs: Bisher wurden sexuelle Missbrauchsverbrechen an Minderjährigen durch Geistliche als Verstoß gegen das sechste Gebot - "Du sollst nicht ehebrechen" - geahndet. Allerdings habe man wohl eingesehen, dass das Vorgehen veraltet ist und man nicht die Nichteinhaltung des Zölibats mit tatsächlichen Vergehen gleichschalten kann. Ab achten Dezember, dann treten die Änderungen in Kraft, gilt sexueller Missbrauch, wie auch Mord als Straftat "gegen Leben, Würde und Freiheit des Menschen". Obendrein wurde sowohl der Besitz als auch die Verbreitung von Kinderpornografie sowie der Missbrauch von Amtsautorität bei sexuellen Vergehen gegen Volljährige Untergebene verankert. Zusätzlich werde bis zum erwiesenen Gegenteil die Unschuldsvermutung praktiziert.

Gesellschaft: Hier findest Du alles über das zwischenmenschliche » Zusammenleben der Gesellschaft.

Lässt sich der Abwärtstrend stoppen: China lockert Geburtenkontrolle

Symbolbild: Lässt sich der Abwärtstrend stoppen: China lockert Geburtenkontrolle
Peking lockert seine strikte Zwei-Kind-Politik. Das heißt, dass Paare fortan bis zu drei Kinder bekommen dürfen. Als Auslöser vermutet man den starken Geburtenrückgang im weltweit bevölkerungsreichsten Land. 2020 gilt als das Jahr mit den wenigsten Geburten: Zwölf Millionen. Eine Frau bringe durchschnittlich 1,3 Kinder zur Welt. So gab die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua am Montag (31.) bekannt, dass die Maßnahme den Zweck verfolge "aktiv auf die alternde Bevölkerung zu reagieren". Die Ein-Kind-Politik ab den 1970er Jahren sollte einem unkontrollierten Bevölkerungswachstum vorbeugen. Seit 2016 - fast 40 Jahre später - durften Paare wieder zwei Kinder großziehen, aber zum erhofften Babyboom kam es nicht. Trotz derweil 1,4 Milliarden Chines:innen sei die Wachstumsrate so gering, wie seit den 1960er Jahren nicht mehr. Die chinesische Regierung sieht das demografische Gleichgwicht in Gefahr. Durch zu wenig junge Arbeiter sei Chinas Wohlstand gefährdet. Experten schätzen, dass bis 2050 ein enormer Druck auf dem Renten- und Gesundheitssystem lasten wird. Durch steigende Lebenshaltungskosten, späte oder gar keiner Familienplanung sei nicht vorhersehbar, ob sich der Trend umkehren lässt; nicht nur in China.

Alle weltweiten Ereignisse findest Du im Archiv » Weltweit vor.

Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Mörlenbach, Höchst und Viernheim
Mörlenbach: Zwischen Mittwochabend (02. Juni) und Donnerstagmorgen (03.06) haben Unbekannte den Draisinenbahnhof in der Weinheimer Straße verwüstet. Die Täter sollen Dekorationselemente und Schilder abgerissen haben, Tische und Bänke umgeworfen haben sowie eine Lagerhütte aufgebrochen haben. Die Ermittler in Heppenheim (Kommissariat 41) freuen sich über sachdienliche Hinweise zum Vorfall: 06252 - 706 0.

Höchst: Kurz nach Mitternacht wurde am Donnerstag (03. Juni) ein Feuer im Waldgebiet gegenüber des Parkplatzes in Hetschbach gemeldet. Die Flammen erstreckten sich über eine Fläche von ca. 150m2 ehe den Feuerwehren aus Höchst sowie Groß-Umstadt die Löschung gelang. Nach aktuellen Erkenntnissen habe Abraumholz, welches neben dem Forstweg gelagert wurde, Feuer gefangen. Der exakte Sachschaden und die genaue Brandursache, bspw. ob Brandstiftung dahinterstecke ist unklar. Das 10. Kommissariat der Polizei ermittelt und ist auch telefonisch erreichbar unter: 06062 - 95 3 0.

Viernheim: In der Nacht zu Freitag (03. auf 04. Juni) wurden in der Friedrich-Ebert-Straße ohne Erlaubnis des Eigentümers vier stillgelegte Waggons betreten, indem ihre massiven Vorhängeschlösser aufgebrochen worden. Die Diebe ließen Computerhardware, wie Laptops mitgehen. Die Höhe des Sachschadens ist gegenwärtig nicht bekannt, weil die Schadensaufstellung noch erfolge. Die Polizei in Viernheim (Kommissariat 42) ermittelt und ist für Zeugen unter der Telefonnummer 06204 - 93 77 0 erreichbar.

Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.

©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Diagnose: Hautkrebs - Volker Bouffier

Symbolbild: Diagnose: Hautkrebs bei Volker Bouffier
Der erst vor wenigen Wochen wiedergewählte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) ist an Hautkrebs erkrankt, der sich sofort einer ambulanten Strahlentherapie unterwarf. Doch die Art des Hautkrebs bleibt unter Verschluss. Das teilte der Sprecher am Montag nach ärztlicher Untersuchung eines „unklaren Nasenbefundes“ mit. Zuvor fehlte Bouffier beim Europa-Parteitag der CDU. Dadurch, dass die Koalition inklusive ihrem Ministerpräsident nur eine Stimme mehr inne hat, gibt es das sogenannte Pairing-Abkommen. Demnach wird durch krankheitsbedingte Abwesenheit eines Abgeordneten der Koalition auch ein Abgeordneter der Opposition nicht an Abstimmungen teilnehmen. Alle Fraktionen wünschen ihm eine schnelle Genesung.

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Verfassungsschutz darf AfD nicht Prüffall nennen

Symbolbild: Verfassungsschutz darf AfD öffentlich nicht mehr "Prüffall" nennen
Mitte Januar gab der Verfassungsschutz bekannt, dass er die gesamte AfD als Prüffall beobachtet. Die Junge Alternative (kurz: JA) inklusive ihrer Teilorganisation „Der Flügel“ stufe man als als Verdachtsfälle ein, wodurch nachrichtendienstliche Methoden angewandt werden dürfen. Doch aus dem für die AfD erfolgreichen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Köln geht hervor, dass es keine rechtliche Grundlage nach dem Gesetz für die Bekanntmachung gebe. Die Klage sei die Folge einer abgelehnten Unterlassungserklärung, wodurch die Richter eine Wiederholungsgefahr sahen. Dennoch darf der Verfassungsschutz ungehindert Arbeiten. Es kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

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Dopingskandal bei Nordischer SKI-WM - sieben Festnahmen

Symbolbild: Dopingskandal bei Ski-WM
Angefangen hat es mit einer Dokumentation der ARD über Dopingpraktiken. Dort berichtete der österreichische Langläufer Johannes Dürr. Nach Razzien im Austragungsort der Ski-WM Seefeld kam es zu sieben Festnahmen, darunter jeweils zwei österreichische und estnische und ein kasachische Sportler. In Thüringens Landeshauptstadt Erfurt fand man das illegale Dopinglabor inklusive Dopingpräparaten, Blutbeuteln, Bluttransfusionen und einer Zentrifuge. Das BKA geht von einem weltweit agierenden Netzwerk aus, das man nun zerschlagen habe.

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Trotz vieler Fehler und Versäumnisse wurden Angeklagte freigesprochen

Symbolbild: Kletterpark
Als eine damals Zwölfjährige 2015 den Kletterpark in Schotten (Vogelsberg) besuchte, erlag sie nach vierwöchigem Koma ihren Verletzungen als Folge eines Schädel-Hirn-Traumas, verursacht durch einen Freefall-Tower. Trotzdem kam es zu einem Freispruch vor dem Landgericht Gießen, die Verantwortung bleibe davon unberührt. Beim Aufbau traten allerlei Fehler & Nachlässigkeiten auf. Dazu zählt der Sprungturm dessen obere Plattform offensichtlich zu kurz war. In der nähe des Luftkissens befand sich Basaltgestein aus dem Inneren eines erloschenen Vulkans. Die Polizei, kurgesagt ein einziger Beamter war mit der Feststellung von Beweisen überfordert. Gesetzliche Regelungen für Freefall-Tower gibt es bislang nicht.

Hamburger Raser erstmals wegen Tötungsvorsatz verurteilt

Symbolbild: Raser im Straßenverkehr wegen Tötungsvorsatz verurteilt
Vor zwei Jahren klaute ein damals 24 jähriger Mann ohne Führerschein ein Taxi. Dabei missachtete er Ampeln und fuhr auf die Gegenfahrbahn bis er letztendlich die Kontrolle über den Wagen verlor, sodass er in ein anderes Großraumtaxi stoß. Ein Fahrgast starb, die anderen und der Fahrer erlitten schwerste Verletzungen. Das Landgericht Hamburg als auch der BGH sehen einen bedingten Tötungsvorsatz in der geschilderten Aktion, weshalb er wegen Mordes, sowie zweifachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Zwei Berliner Raser wurden freigesprochen, weil der Tötungsvorsatz nicht ausreichend belegt werden konnte.

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Schwedische Klimaaktivistin demonstriert erstmals in Deutschland

Symbolbild: Hamburg Landungsbrücken
Unter den 10.000 oder laut der Polizei 3.800 Teilnehmern in Hamburgs Innenstadt demonstrierte auch die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg im Rahmen der Protestaktion „Fridays for Future“. Während den schwedischen Schulferien reiste sie erstmals nach Deutschland. Die Schulbehörde betrachtet den Einsatz der Jugendlichen äußerst kritisch: Wer zu Unterrichtszeiten fehlt, um zu demonstrieren, der wird als Schulschwänzer angesehen.

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Bundesliga: Endlich wird’s wieder spannender!

Symbolbild: Fußball Bundesliga
Durch einen knappen 1:2 Heimsieg des FC Augsburg gegen den Erstplatzierten Dortmund und haushohen Sieges (1:5) von Bayern München auswärts in Gladbach am 24. Spieltag der Fußball Bundesliga wird’s demnächst wieder spannend. Bayern trennen vom Thron lediglich zwei Tore, denn beide haben 54 Punkte. Auf Platz drei liegt RB Leipzig mit neun Punkten Abstand. Auf dem Relegationsplatz befindet sich der VfB Stuttgart. Wäre die Bundesliga heute zu Ende, so würden Hannover 96 und der 1.FC Nürnberg fortan in der zweiten Liga spielen.

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©2019 Hessentrend/ Leon Ebersmann