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BGH-Urteil: Aktive Zustimmung bei Änderungen von Banken-AGB notwendig

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen verklagte die Postbank. Die Verbraucherschützer erachten die Klauseln, mit denen das Geldinstitut in der Theorie ihre AGB nach Belieben ändern kann, für unwirksam. Die Klauseln ermöglichen einen ganz neuen Vertrag.

Symbolbild: BGH-Urteil: Aktive Zustimmung bei Änderungen von Banken-AGB notwendig
Oftmals würden Kund:innen AGB-Anpassungen nur durch Abbuchungen für ein eigentlich kostenloses Konto oder weitere Dienstleistungen bemerken. Bis zuletzt wurde getreu dem Prinzip "Wenn kein Widerspruch, dann Zustimmung der neuen AGB" gearbeitet. Der Verbraucherschützer David Bode kann das nicht nachvollziehen, denn der Kunde "kann bei Vertragsabschluss nicht vorhersehen, wohin die Reise geht". Das zweifelten sowohl das Landesgericht als auch das Oberlandesgericht Köln nicht an. Allerdings sei das Prozedere europarechtlich gesetzeskonform. Das nenne sich "stillschweigende Zustimmung". Aufgrund der Brisanz durften der Bundesverband der Verbraucherzentralen beim Bundesgerichtshof - dem obersten Zivilgericht - in Revision gehen. Die Karlsruher Richter urteilten zugunsten der Anklage. Das Vorgehen der Kreditinstitute widerspreche dem Grundgedanken des Gesetzes, weil die Verbraucher unangemessen benachteiligt werden. Für den Ottonormalverbraucher resultiert das Urteil in mehr Post, die alle Bankkunden künftig erhalten werden. Es bleibt fraglich, wie nachhaltig das Urteil sein wird. Wie viele Menschen werden neuen Bank-AGB tatsächlich widersprechen?

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Apple vs. EU: Apple Music vs. Spotify

Symbolbild: Apple vs. EU: Apple Music vs. Spotify
Vor zwei Jahren reichte der schwedische Musikstreaming-Anbieter Spotify eine Beschwerde über Apple bei der EU ein. Nun hat die EU-Kommission eine Entscheidung getroffen. Das Problem sei, dass Apple mit seinem Streaming-Angebot Apple Music den Wettbewerb störe. Margrethe Vestager sagte, Apple sei "Torwächter" und Konkurrent zugleich. So hieß es ebenfalls von ihr: "Durch strikte Regeln im App Store zum Nachteil konkurrierender Musik-Streamingdienste nimmt Apple den Nutzern die Wahl, billigere Dienste zu nutzen." Apple wurde des Weiteren auch beschuldigt, Rivalen die Möglichkeit zu nehmen über günstigere Anbieter zu informieren. Mit dieser Mittelung ist die Vorstufe zu einer Kartellstrafe erbracht worden. Diese Kartellstrafe kann bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes sein. Im Falle von Apple wären es bis zu 22,83 Milliarden Euro. Apple hat auf die Entscheidung bereits geantwortet. "Die Argumentation der Kommission zugunsten von Spotify ist das Gegenteil von fairem Wettbewerb." Spotify wolle "alle Vorteile des App Stores nutzen und meint, dafür nichts zahlen zu müssen", hieß es.

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Tag der Arbeit "in times of Corona"

Symbolbild: Tag der Arbeit in times of Corona
Am Tag der Arbeit waren nicht nur Demos an der Tagesliste; ebenso viele Reden. So sprach sowohl die Grünen-Vorsitzende Baerbock und Vizekanzler Scholz in Potsdam, wo beide auch als Direktkandidaten antreten. Baerbock sagte, es reiche nicht nur den Pflegekräften "zuzuklatschen" oder als Politiker danke zu sagen. Sie sagte ebenfalls, es gehe nicht einfach wieder weiter wie vorher, wenn alle geimpft seien. Scholz äußerte sich über die Kurzarbeit und die damit verbundenen Entlassungen als auch ungleiche Löhne. Laschet sprach über prekäre Arbeitsverhältnisse. Diese leisten ihm nach teils am meisten. Tarifbindung sei demnach eine Art diese Leistungen anzuerkennen. DGB-Vositzender Hoffmann, betonte, Solidarität habe das Schlimmste während der Pandemie verhindert. Ebenfalls plädierte er für besseren Gesundheitsschutz und verbindliche Regeln für das Homeoffice aus. GEW-Vorsitzende Marlis Teppe sagte, die Pandemie sei wie ein Brandbeschleuniger für bereits vorhandene Probleme.

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Mindestens 20 Tote bei Autobombenanschlag in Afghanistan

Symbolbild: Viele Tote bei Autobombenanschlag in Afghanistan
In Afghanistan - besser gesagt in der Provinzhauptstadt Pul-e-Alam explodierte eine Autobombe vor einem Studentenwohnheim. Dabei sind mindestens 20 Menschen Menschen umgekommen und mindestens 90 Zivilisten wurden verletzt. Nach behördlichen Angaben seien darunter elf in besonders kritischem Zustand und viele Schüler. Die Wucht der Bombe ließ Dächer umstehender Häuser einstürzen. Ein naheliegendes Krankenhaus soll in Mitleidenschaft gezogen worden sein. Bis dato liegt sowohl kein Bekennerschreiben vor und das konkrete Ziel des Anschlags ist unklar. Dennoch verdächtigt der afghanische Präsident Aschraf Ghani die radikal-islamistische Taliban. Seit September laufen Friedensgespräche zwischen der Regierung Afghanistans und der Taliban, die ins Stocken geraten sind. Nichtsdestotrotz lautet der Appell, sämtliche "Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht unter allen Umständen einzuhalten". In diesem Kontext kurz gesagt: Vorsätzliche Angriffe auf Zivilisten sind ein absolutes Tabu.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Biebesheim und Darmstadt
Biebesheim: Im Zeitraum zwischen Donnerstag (29.04.) 07:00Uhr bis Freitagnachmittag (30.04.) 17:00Uhr soll ein in der Sudetenstraße geparkter Pkw beschädigt worden sein. Nach aktuellem Ermittlungsstand geschah folgendes: Der Unfallverursacher streifte mit seinem Pkw den Pkw ehe der Täter den Tatbestand der Fahrerflucht erfüllte. Die Polizeistation Gernsheim setzt auch auf Zeugenanrufe: 06258 - 93 430.

Darmstadt: Eine 49-jährige Darmstädterin passierte am Freitag (30.04.) gegen 14:57Uhr mit ihrem Fahrrad die Bleichstraße. Auf Höhe der Bleichstraße 10 fährt die Frau in entgegengesetzter Fahrtrichtung auf die Fahrbahn statt auf dem Gehweg zu verweilen. Es kam zur Kollision mit einem 51-jährigen Lkw-Fahrer. Die Fahrradfahrerin wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht; der entstandene Sachschaden ist verhältnismäßig gering. Zeug:innen werden gebeten sich beim 1. Polizeirevier in Darmstadt unter 06151 - 969 36 10 zu melden.

Darmstadt: Am Freitagabend (30.04.) gegen 21:45Uhr ging beim ersten Polizeirevier ein Anruf bezüglich eines verdächtigen Koffers auf dem Luisenplatz ein. Tatsächlich fand die Funkstreife das besagte Gepäckstück am Brunnen vor dem Luisencenter, weswegen weitere Streifen und Bombenentschärfer aus Wiesbaden hinzugezogen wurden. Das ÖPNV-Verkehrskreuz war rund zwei Stunden gesperrt, weshalb Bus- und Bahnen umgeleitet werden mussten. Letztendlich entpuppte sich der Koffer als harmlos.

Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.

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Eine Tragödie endet: Flughafen BER darf eröffnen

Mit neun Jahren Verspätung steht der geplanten Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens BER am 31. Oktober nichts mehr im Weg. Am Dienstag (28. April) gab die Baubehörde das Hauptterminal zur Nutzung frei.

Symbolbild: Eine Tragödie endet: Flughafen BER darf eröffnen Die Kosten haben sich seit dem ersten Spatenstich in 2006 von geplanten zwei Milliarden Euro auf 6,44 Milliarden Euro mehr als verdreifacht. Die Baustelle des BER war geprägt von Planungsfehlern, Baumängeln und Technikproblemen: zu kurze Rolltreppen, eine falsche Raumnummerierung, Licht, das nicht ausging. Aber das größte Sorgenkind war der Brandschutz. Nach jahrelangem Umbau und einem entflochtenen Kabelsalat stellte der TÜV vergangene Woche alle benötigten Prüfbescheinigungen aus. Jetzt brauchen die Flughafenbetreiber nur noch die Erlaubnis der Luftfahrtbehörde. Bei einem reibungslosen Ablauf soll der Innenstadtflughafen Tegel am 08. November schließen. Für Juni und Juli werden Menschen eingeladen, die künftigen Abläufe im BER zu testen: von der Ankunft, zum Check-In auf das Gate.

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StVO: Angeben kostet bis zu 100€ Bußgeld

Symbolbild: StVO: Angeben kostet bis zu 100€ Bußgeld
Seit Dienstag (28. April) gelten neue verschärfte Spielregeln im Straßenverkehr. Wer keine Rettungsgasse bildet oder sie zum eigenen Vorteil missbraucht, muss neben 200€ bis 320€ Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg nun auch mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Zur Erinnerung: Die Rettungsgasse wird stets zwischen der linken und allen anderen Fahrspuren gebildet. Wer in Ortschaften 21km/h oder außerorts mindestens 26km/h zu schnell ist, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 80€, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Das Halten in zweiter Reihe sowie Parken auf Geh- oder Radwegen wird mit mindestens 55€ bestraft; bis zu 100€ und ein Punkt sind möglich. Zukünftig dürfen auch Radfahrer*innen auf dem Radweg den grünen Pfeil benutzen. Beim Überholen von "Radlern" ist auf einen 2 Meter Abstand zu achten. Systeme, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, sind verboten. Wer dennoch mit einer Blitzer-App erwischt wird, muss 75€ zur Strafe zahlen. Auch das sinnbefreite Umherfahren, um sein Fahrzeug zu präsentieren, kostet 100€.

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Erster Mai: Proteste zum Tag der Arbeit trotz Corona

Symbolbild: Erster Mai: Proteste zum Tag der Arbeit trotz Corona
Sowohl in Berlin als auch Hamburg versammelten sich trotz der Corona-Krise jeweils Hunderte zu Demonstrationen anlässlich zum Tag der Arbeit. Mit Einbruch der Dunkelheit kam es in Berlin-Kreuzfeld zu Rangeleien mit den Beamten. Flaschen und Steine seien geflogen, Einsatzkräfte wurden verletzt. Das Resultat sind 50 Festnahmen, 100 Personenfeststellungen und sechs Menschen, die dem Haftrichter vorgeführt werden. Das teilte Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik mit. In Hamburg im Schanzenviertel gelang es der Polizei eine nicht-genehmigte Versammlung linker Demonstranten durch den Einsatz von Wasserwerfern aufzulösen. In der Nähe des Fischmarkts der Hansestadt bewarf man den Geldautomaten einer Bankfiliale mit Bodenplatten. Vier Tatverdächtige sind diesbezüglich festgenommen worden.

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Bis zu 10.000€ Soforthilfe für Vereine

Symbolbild: Bis zu 10.000€ Soforthilfe für Vereine
Mit Beginn des aktuellen Monats startete das Land Hessen sein Programm "Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit". Hessenweit können bis zu 41.000 gemeinnützige Vereine mit Soforthilfen bis zu 10.000€ rechnen. Mit diesen Geld soll die Nachwuchsarbeit unterstützt werden, die Kosten für Miete, den Betrieb oder Instandhaltungen bezahlt werden oder auch die Gebühren für in Auftrag gegebene, aber durch Corona abgesagte Projekte beglichen werden. Dabei ist zu beachten, dass die finanzielle Schieflage erst seit frühestens dem 11. März ihren Lauf nahm. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Corona-Virus-Pandemie überhaupt eine existenzbedrohliche finanzielle Notlage oder einen Liquiditätsengpass auslöste. Liquidität bedeutet, dass ein Wirtschaftssubjekt, z.B. Unternehmen, Einzelpersonen als auch Vereine, zu jedem Zeitpunkt ihren Zahlungsverpflichtungen aus Schulden nachkommen zu können.

Unser Themen-Archiv "Engagement" heißt ab sofort "Gesellschaft". Hier findest Du alles über das zwischenmenschliche » Zusammenleben der Gesellschaft.

Kraftwerk vs. Rapper Pelham: Rechtsstreit geht in eine neue Runde

Symbolbild: Kraftwerk vs. Rapper Pelham: Rechtsstreit geht in eine neue Runde
Seit 23 Jahren treffen sich der Frankfurter Rapper Pelham und die Elektropop-Gruppe Kraftwerk des häufigeren vor Gericht. Pelham nutzte damals für einen Song der Rapperin Sabrina Seltur ein 2-sekündiges Sample, also ein Musikschnipsel aus Kraftwerks "Metall auf Metall". Das missfiel ihnen und reichten Klage ein, weil man sie nicht gefragt habe. Der Fall wanderte bis zum europäischen Gerichtshof (EuGH). Zum dritten Mal lag der Ball beim Bundesgerichtshof (BHG) in Karlsruhe. Am Donnerstag (30. April) kamen die dortigen Richter zum Entschluss, dass Pelhams Verhalten nicht astrein, aber weitestgehend von der Kunstfreiheit gedeckt war. Seit Dezember 2002 verschärft eine EU-Richtlinie das Sampling. Seitdem ist das Einbauen von Songschnipseln nur noch erlaubt, wenn er nicht mehr im neuen Song wiedererkennbar ist. Die Frage ist, ob noch Tonträger nach 2002 mit Selturs Titel hergestellt wurden. Diesbezüglich muss jetzt wieder das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg urteilen.

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©2020 Hessentrend/ Leon Ebersmann