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Eine Tragödie endet: Flughafen BER darf eröffnen

Mit neun Jahren Verspätung steht der geplanten Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens BER am 31. Oktober nichts mehr im Weg. Am Dienstag (28. April) gab die Baubehörde das Hauptterminal zur Nutzung frei.

Symbolbild: Eine Tragödie endet: Flughafen BER darf eröffnen Die Kosten haben sich seit dem ersten Spatenstich in 2006 von geplanten zwei Milliarden Euro auf 6,44 Milliarden Euro mehr als verdreifacht. Die Baustelle des BER war geprägt von Planungsfehlern, Baumängeln und Technikproblemen: zu kurze Rolltreppen, eine falsche Raumnummerierung, Licht, das nicht ausging. Aber das größte Sorgenkind war der Brandschutz. Nach jahrelangem Umbau und einem entflochtenen Kabelsalat stellte der TÜV vergangene Woche alle benötigten Prüfbescheinigungen aus. Jetzt brauchen die Flughafenbetreiber nur noch die Erlaubnis der Luftfahrtbehörde. Bei einem reibungslosen Ablauf soll der Innenstadtflughafen Tegel am 08. November schließen. Für Juni und Juli werden Menschen eingeladen, die künftigen Abläufe im BER zu testen: von der Ankunft, zum Check-In auf das Gate.

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StVO: Angeben kostet bis zu 100€ Bußgeld

Symbolbild: StVO: Angeben kostet bis zu 100€ Bußgeld
Seit Dienstag (28. April) gelten neue verschärfte Spielregeln im Straßenverkehr. Wer keine Rettungsgasse bildet oder sie zum eigenen Vorteil missbraucht, muss neben 200€ bis 320€ Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg nun auch mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Zur Erinnerung: Die Rettungsgasse wird stets zwischen der linken und allen anderen Fahrspuren gebildet. Wer in Ortschaften 21km/h oder außerorts mindestens 26km/h zu schnell ist, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 80€, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Das Halten in zweiter Reihe sowie Parken auf Geh- oder Radwegen wird mit mindestens 55€ bestraft; bis zu 100€ und ein Punkt sind möglich. Zukünftig dürfen auch Radfahrer*innen auf dem Radweg den grünen Pfeil benutzen. Beim Überholen von "Radlern" ist auf einen 2 Meter Abstand zu achten. Systeme, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, sind verboten. Wer dennoch mit einer Blitzer-App erwischt wird, muss 75€ zur Strafe zahlen. Auch das sinnbefreite Umherfahren, um sein Fahrzeug zu präsentieren, kostet 100€.

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Erster Mai: Proteste zum Tag der Arbeit trotz Corona

Symbolbild: Erster Mai: Proteste zum Tag der Arbeit trotz Corona
Sowohl in Berlin als auch Hamburg versammelten sich trotz der Corona-Krise jeweils Hunderte zu Demonstrationen anlässlich zum Tag der Arbeit. Mit Einbruch der Dunkelheit kam es in Berlin-Kreuzfeld zu Rangeleien mit den Beamten. Flaschen und Steine seien geflogen, Einsatzkräfte wurden verletzt. Das Resultat sind 50 Festnahmen, 100 Personenfeststellungen und sechs Menschen, die dem Haftrichter vorgeführt werden. Das teilte Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik mit. In Hamburg im Schanzenviertel gelang es der Polizei eine nicht-genehmigte Versammlung linker Demonstranten durch den Einsatz von Wasserwerfern aufzulösen. In der Nähe des Fischmarkts der Hansestadt bewarf man den Geldautomaten einer Bankfiliale mit Bodenplatten. Vier Tatverdächtige sind diesbezüglich festgenommen worden.

Mehr Artikel von uns über das Corona-Virus sammelten wir für Dich unter dem Schlagwort » Corona.

Bis zu 10.000€ Soforthilfe für Vereine

Symbolbild: Bis zu 10.000€ Soforthilfe für Vereine
Mit Beginn des aktuellen Monats startete das Land Hessen sein Programm "Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit". Hessenweit können bis zu 41.000 gemeinnützige Vereine mit Soforthilfen bis zu 10.000€ rechnen. Mit diesen Geld soll die Nachwuchsarbeit unterstützt werden, die Kosten für Miete, den Betrieb oder Instandhaltungen bezahlt werden oder auch die Gebühren für in Auftrag gegebene, aber durch Corona abgesagte Projekte beglichen werden. Dabei ist zu beachten, dass die finanzielle Schieflage erst seit frühestens dem 11. März ihren Lauf nahm. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Corona-Virus-Pandemie überhaupt eine existenzbedrohliche finanzielle Notlage oder einen Liquiditätsengpass auslöste. Liquidität bedeutet, dass ein Wirtschaftssubjekt, z.B. Unternehmen, Einzelpersonen als auch Vereine, zu jedem Zeitpunkt ihren Zahlungsverpflichtungen aus Schulden nachkommen zu können.

Unser Themen-Archiv "Engagement" heißt ab sofort "Gesellschaft". Hier findest Du alles über das zwischenmenschliche » Zusammenleben der Gesellschaft.

Kraftwerk vs. Rapper Pelham: Rechtsstreit geht in eine neue Runde

Symbolbild: Kraftwerk vs. Rapper Pelham: Rechtsstreit geht in eine neue Runde
Seit 23 Jahren treffen sich der Frankfurter Rapper Pelham und die Elektropop-Gruppe Kraftwerk des häufigeren vor Gericht. Pelham nutzte damals für einen Song der Rapperin Sabrina Seltur ein 2-sekündiges Sample, also ein Musikschnipsel aus Kraftwerks "Metall auf Metall". Das missfiel ihnen und reichten Klage ein, weil man sie nicht gefragt habe. Der Fall wanderte bis zum europäischen Gerichtshof (EuGH). Zum dritten Mal lag der Ball beim Bundesgerichtshof (BHG) in Karlsruhe. Am Donnerstag (30. April) kamen die dortigen Richter zum Entschluss, dass Pelhams Verhalten nicht astrein, aber weitestgehend von der Kunstfreiheit gedeckt war. Seit Dezember 2002 verschärft eine EU-Richtlinie das Sampling. Seitdem ist das Einbauen von Songschnipseln nur noch erlaubt, wenn er nicht mehr im neuen Song wiedererkennbar ist. Die Frage ist, ob noch Tonträger nach 2002 mit Selturs Titel hergestellt wurden. Diesbezüglich muss jetzt wieder das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg urteilen.

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