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Weihnachtsamnestie

Zum Weihnachtsfest entlässt die Justiz in einigen Bundesländern hunderte Häftlinge vorzeitig aus dem Gefängnis. Wie eine dpa-Umfrage ergab, durften bereits oder dürfen noch mindestens 963 Strafinhaftierte die Strafanstalt verlassen. Das nennt sich "Weihnachtsamnestie".

Symbolbild: Weihnachtsamnestie
Mancherorts sank die Zahl im Vergleich zum Vorjahr. Das liegt unter anderem auch daran, dass generell weniger Menschen in den Gefängnissen einsitzen. Um für eventuelle Quarantänemaßnahmen Platz zu schaffen, wird Haftaufschub gewährt. Die sogenannte Weihnachtsamnestie soll Häftlingen, die auch sonst um die Jahreswende entlassen werden, einerseits ein schönes Fest bescheren und andererseits es jenen Menschen ermöglichen Hilfsangebote bzw. Beratungsstellen aufzusuchen, ehe man in die Weihnachtspause geht. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt bringt es auf den Punkt: Den Menschen die "Wiedereingliederung in unsere Gesellschaft" erleichtern. In Sachsen feiert die Weihnachtsamnestie mit 58 vorzeitigen Haftentlassungen ihre Premiere. In Bayern verzichtet man darauf, weil man die Weihnachtsgnade als ungerecht erachtet. Von der Aktion können nur Menschen profitieren, die während ihrer Haftzeit weder negativ aufgefallen sind noch verurteilte Gewaltverbrecher oder Sexualstraftäter sind. Aber nicht alle möchten das Geschenk annehmen…

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Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Geblitzten

Symbolbild: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Geblitzten
Um einen möglichen Fehler im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle feststellen zu können, dürfen geblitzte Fahrer:innen die Rohdaten der Messergebnisse unter bestimmten Voraussetzungen einfordern. Vor dem Hintergrund, dass sonst das Recht auf ein gerechtes Verfahren gemäß Artikel 2 sowie Artikel 20 des Grundgesetzes verletzt worden wäre, urteilten die Richter:innen des Bundesverfassungsgerichts im Sinne der Verfassungsbeschwerde. Der Kläger - ein Mann - bekam vor drei Jahren vom Amtsgericht Hersbruck sowohl eine Geldstrafe als auch ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, weil er die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30km/h überschritten haben soll. Daraufhin verlangte er die Akte des Messgeräts, den Eichschein und die Rohmessdaten, aber das Oberlandesgericht Bamberg lehnte ab. Mit dem Urteil von Dienstag (15.) aus Karlsruhe dürfen jene Dokumente eingefordert werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Messung vorliegen. Die anlasslose Infragestellung der einwandfreien Arbeitsweise solch eines Geräts ist nicht möglich. Damit wies das BVerfG den Fall zurück an das Amtsgericht Hersbruck zurück.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Lampertheim, Groß-Umstadt und Seeheim-Jugenheim
Lampertheim: Der Diebstahl von acht Weihnachtsbäumen im Wert von ca. 300€ zwischen Mittwochabend (16.) 18:30 Uhr bis Donnerstagmorgen (17.) 09:30 Uhr an der Landesstraße 3310 im Bereich "In den Ruthen" beschäftigt die Ermittlungsgruppe Lampertheim. Die noch Unbekannten Diebe sollen über den Zaun des Christbaum-Centers geklettert sein, ehe sie über das Feld verschwanden. Wer Angaben zu dem Vorfall machen kann, sollte sich unter der Telefonnummer 06206 - 94 400 melden.

Groß-Umstadt: Nach aktuellen Erkenntnissen brachen am späten Donnerstagabend (17.) zwei Menschen in den Wertstoffhof in der Dieburger Straße ein. Der Sicherheitsdienst habe gegen 23:55 Uhr die bis dato Unbekannten bemerkt und umgehend die Polizei informiert. Ein Diensthund habe noch einen 32-jährigen in einem angrenzenden Waldstück aufspüren können. Ihm wird der sowohl Einbruch auf das besagte Gelände als auch Elektroschrott-Diebstahl vorgeworfen. Die Ermittlungen zum zweiten Tatverdächtigen dauern noch an.

Seeheim-Jugenheim: Die örtliche Polizei wurde am Freitagmittag (18.) gegen 12:45 Uhr über eine leblose Frau in einem Wohnhaus in der Friedrich-Ebert-Straße informiert. Die Dame sei bereits am Vortag gestürzt, doch ein Angehöriger habe erst später seine Nachbarn benachrichtigt, die umgehend den Rettungsdienst gerufen haben. Dieser konnte nur noch den Tod der Frau feststellen. Die Ermittlungen dauern an.

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