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BGH-Urteil: Aktive Zustimmung bei Änderungen von Banken-AGB notwendig

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen verklagte die Postbank. Die Verbraucherschützer erachten die Klauseln, mit denen das Geldinstitut in der Theorie ihre AGB nach Belieben ändern kann, für unwirksam. Die Klauseln ermöglichen einen ganz neuen Vertrag.

Symbolbild: BGH-Urteil: Aktive Zustimmung bei Änderungen von Banken-AGB notwendig
Oftmals würden Kund:innen AGB-Anpassungen nur durch Abbuchungen für ein eigentlich kostenloses Konto oder weitere Dienstleistungen bemerken. Bis zuletzt wurde getreu dem Prinzip "Wenn kein Widerspruch, dann Zustimmung der neuen AGB" gearbeitet. Der Verbraucherschützer David Bode kann das nicht nachvollziehen, denn der Kunde "kann bei Vertragsabschluss nicht vorhersehen, wohin die Reise geht". Das zweifelten sowohl das Landesgericht als auch das Oberlandesgericht Köln nicht an. Allerdings sei das Prozedere europarechtlich gesetzeskonform. Das nenne sich "stillschweigende Zustimmung". Aufgrund der Brisanz durften der Bundesverband der Verbraucherzentralen beim Bundesgerichtshof - dem obersten Zivilgericht - in Revision gehen. Die Karlsruher Richter urteilten zugunsten der Anklage. Das Vorgehen der Kreditinstitute widerspreche dem Grundgedanken des Gesetzes, weil die Verbraucher unangemessen benachteiligt werden. Für den Ottonormalverbraucher resultiert das Urteil in mehr Post, die alle Bankkunden künftig erhalten werden. Es bleibt fraglich, wie nachhaltig das Urteil sein wird. Wie viele Menschen werden neuen Bank-AGB tatsächlich widersprechen?

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Apple vs. EU: Apple Music vs. Spotify

Symbolbild: Apple vs. EU: Apple Music vs. Spotify
Vor zwei Jahren reichte der schwedische Musikstreaming-Anbieter Spotify eine Beschwerde über Apple bei der EU ein. Nun hat die EU-Kommission eine Entscheidung getroffen. Das Problem sei, dass Apple mit seinem Streaming-Angebot Apple Music den Wettbewerb störe. Margrethe Vestager sagte, Apple sei "Torwächter" und Konkurrent zugleich. So hieß es ebenfalls von ihr: "Durch strikte Regeln im App Store zum Nachteil konkurrierender Musik-Streamingdienste nimmt Apple den Nutzern die Wahl, billigere Dienste zu nutzen." Apple wurde des Weiteren auch beschuldigt, Rivalen die Möglichkeit zu nehmen über günstigere Anbieter zu informieren. Mit dieser Mittelung ist die Vorstufe zu einer Kartellstrafe erbracht worden. Diese Kartellstrafe kann bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes sein. Im Falle von Apple wären es bis zu 22,83 Milliarden Euro. Apple hat auf die Entscheidung bereits geantwortet. "Die Argumentation der Kommission zugunsten von Spotify ist das Gegenteil von fairem Wettbewerb." Spotify wolle "alle Vorteile des App Stores nutzen und meint, dafür nichts zahlen zu müssen", hieß es.

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Tag der Arbeit "in times of Corona"

Symbolbild: Tag der Arbeit in times of Corona
Am Tag der Arbeit waren nicht nur Demos an der Tagesliste; ebenso viele Reden. So sprach sowohl die Grünen-Vorsitzende Baerbock und Vizekanzler Scholz in Potsdam, wo beide auch als Direktkandidaten antreten. Baerbock sagte, es reiche nicht nur den Pflegekräften "zuzuklatschen" oder als Politiker danke zu sagen. Sie sagte ebenfalls, es gehe nicht einfach wieder weiter wie vorher, wenn alle geimpft seien. Scholz äußerte sich über die Kurzarbeit und die damit verbundenen Entlassungen als auch ungleiche Löhne. Laschet sprach über prekäre Arbeitsverhältnisse. Diese leisten ihm nach teils am meisten. Tarifbindung sei demnach eine Art diese Leistungen anzuerkennen. DGB-Vositzender Hoffmann, betonte, Solidarität habe das Schlimmste während der Pandemie verhindert. Ebenfalls plädierte er für besseren Gesundheitsschutz und verbindliche Regeln für das Homeoffice aus. GEW-Vorsitzende Marlis Teppe sagte, die Pandemie sei wie ein Brandbeschleuniger für bereits vorhandene Probleme.

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Mindestens 20 Tote bei Autobombenanschlag in Afghanistan

Symbolbild: Viele Tote bei Autobombenanschlag in Afghanistan
In Afghanistan - besser gesagt in der Provinzhauptstadt Pul-e-Alam explodierte eine Autobombe vor einem Studentenwohnheim. Dabei sind mindestens 20 Menschen Menschen umgekommen und mindestens 90 Zivilisten wurden verletzt. Nach behördlichen Angaben seien darunter elf in besonders kritischem Zustand und viele Schüler. Die Wucht der Bombe ließ Dächer umstehender Häuser einstürzen. Ein naheliegendes Krankenhaus soll in Mitleidenschaft gezogen worden sein. Bis dato liegt sowohl kein Bekennerschreiben vor und das konkrete Ziel des Anschlags ist unklar. Dennoch verdächtigt der afghanische Präsident Aschraf Ghani die radikal-islamistische Taliban. Seit September laufen Friedensgespräche zwischen der Regierung Afghanistans und der Taliban, die ins Stocken geraten sind. Nichtsdestotrotz lautet der Appell, sämtliche "Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht unter allen Umständen einzuhalten". In diesem Kontext kurz gesagt: Vorsätzliche Angriffe auf Zivilisten sind ein absolutes Tabu.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Biebesheim und Darmstadt
Biebesheim: Im Zeitraum zwischen Donnerstag (29.04.) 07:00Uhr bis Freitagnachmittag (30.04.) 17:00Uhr soll ein in der Sudetenstraße geparkter Pkw beschädigt worden sein. Nach aktuellem Ermittlungsstand geschah folgendes: Der Unfallverursacher streifte mit seinem Pkw den Pkw ehe der Täter den Tatbestand der Fahrerflucht erfüllte. Die Polizeistation Gernsheim setzt auch auf Zeugenanrufe: 06258 - 93 430.

Darmstadt: Eine 49-jährige Darmstädterin passierte am Freitag (30.04.) gegen 14:57Uhr mit ihrem Fahrrad die Bleichstraße. Auf Höhe der Bleichstraße 10 fährt die Frau in entgegengesetzter Fahrtrichtung auf die Fahrbahn statt auf dem Gehweg zu verweilen. Es kam zur Kollision mit einem 51-jährigen Lkw-Fahrer. Die Fahrradfahrerin wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht; der entstandene Sachschaden ist verhältnismäßig gering. Zeug:innen werden gebeten sich beim 1. Polizeirevier in Darmstadt unter 06151 - 969 36 10 zu melden.

Darmstadt: Am Freitagabend (30.04.) gegen 21:45Uhr ging beim ersten Polizeirevier ein Anruf bezüglich eines verdächtigen Koffers auf dem Luisenplatz ein. Tatsächlich fand die Funkstreife das besagte Gepäckstück am Brunnen vor dem Luisencenter, weswegen weitere Streifen und Bombenentschärfer aus Wiesbaden hinzugezogen wurden. Das ÖPNV-Verkehrskreuz war rund zwei Stunden gesperrt, weshalb Bus- und Bahnen umgeleitet werden mussten. Letztendlich entpuppte sich der Koffer als harmlos.

Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.

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Weihnachtsamnestie

Zum Weihnachtsfest entlässt die Justiz in einigen Bundesländern hunderte Häftlinge vorzeitig aus dem Gefängnis. Wie eine dpa-Umfrage ergab, durften bereits oder dürfen noch mindestens 963 Strafinhaftierte die Strafanstalt verlassen. Das nennt sich "Weihnachtsamnestie".

Symbolbild: Weihnachtsamnestie
Mancherorts sank die Zahl im Vergleich zum Vorjahr. Das liegt unter anderem auch daran, dass generell weniger Menschen in den Gefängnissen einsitzen. Um für eventuelle Quarantänemaßnahmen Platz zu schaffen, wird Haftaufschub gewährt. Die sogenannte Weihnachtsamnestie soll Häftlingen, die auch sonst um die Jahreswende entlassen werden, einerseits ein schönes Fest bescheren und andererseits es jenen Menschen ermöglichen Hilfsangebote bzw. Beratungsstellen aufzusuchen, ehe man in die Weihnachtspause geht. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt bringt es auf den Punkt: Den Menschen die "Wiedereingliederung in unsere Gesellschaft" erleichtern. In Sachsen feiert die Weihnachtsamnestie mit 58 vorzeitigen Haftentlassungen ihre Premiere. In Bayern verzichtet man darauf, weil man die Weihnachtsgnade als ungerecht erachtet. Von der Aktion können nur Menschen profitieren, die während ihrer Haftzeit weder negativ aufgefallen sind noch verurteilte Gewaltverbrecher oder Sexualstraftäter sind. Aber nicht alle möchten das Geschenk annehmen…

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Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Geblitzten

Symbolbild: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Geblitzten
Um einen möglichen Fehler im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle feststellen zu können, dürfen geblitzte Fahrer:innen die Rohdaten der Messergebnisse unter bestimmten Voraussetzungen einfordern. Vor dem Hintergrund, dass sonst das Recht auf ein gerechtes Verfahren gemäß Artikel 2 sowie Artikel 20 des Grundgesetzes verletzt worden wäre, urteilten die Richter:innen des Bundesverfassungsgerichts im Sinne der Verfassungsbeschwerde. Der Kläger - ein Mann - bekam vor drei Jahren vom Amtsgericht Hersbruck sowohl eine Geldstrafe als auch ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, weil er die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30km/h überschritten haben soll. Daraufhin verlangte er die Akte des Messgeräts, den Eichschein und die Rohmessdaten, aber das Oberlandesgericht Bamberg lehnte ab. Mit dem Urteil von Dienstag (15.) aus Karlsruhe dürfen jene Dokumente eingefordert werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Messung vorliegen. Die anlasslose Infragestellung der einwandfreien Arbeitsweise solch eines Geräts ist nicht möglich. Damit wies das BVerfG den Fall zurück an das Amtsgericht Hersbruck zurück.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Lampertheim, Groß-Umstadt und Seeheim-Jugenheim
Lampertheim: Der Diebstahl von acht Weihnachtsbäumen im Wert von ca. 300€ zwischen Mittwochabend (16.) 18:30 Uhr bis Donnerstagmorgen (17.) 09:30 Uhr an der Landesstraße 3310 im Bereich "In den Ruthen" beschäftigt die Ermittlungsgruppe Lampertheim. Die noch Unbekannten Diebe sollen über den Zaun des Christbaum-Centers geklettert sein, ehe sie über das Feld verschwanden. Wer Angaben zu dem Vorfall machen kann, sollte sich unter der Telefonnummer 06206 - 94 400 melden.

Groß-Umstadt: Nach aktuellen Erkenntnissen brachen am späten Donnerstagabend (17.) zwei Menschen in den Wertstoffhof in der Dieburger Straße ein. Der Sicherheitsdienst habe gegen 23:55 Uhr die bis dato Unbekannten bemerkt und umgehend die Polizei informiert. Ein Diensthund habe noch einen 32-jährigen in einem angrenzenden Waldstück aufspüren können. Ihm wird der sowohl Einbruch auf das besagte Gelände als auch Elektroschrott-Diebstahl vorgeworfen. Die Ermittlungen zum zweiten Tatverdächtigen dauern noch an.

Seeheim-Jugenheim: Die örtliche Polizei wurde am Freitagmittag (18.) gegen 12:45 Uhr über eine leblose Frau in einem Wohnhaus in der Friedrich-Ebert-Straße informiert. Die Dame sei bereits am Vortag gestürzt, doch ein Angehöriger habe erst später seine Nachbarn benachrichtigt, die umgehend den Rettungsdienst gerufen haben. Dieser konnte nur noch den Tod der Frau feststellen. Die Ermittlungen dauern an.

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