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DDoS-Attacken auf Microsoft

Bei "Distributed Denial of Service"-Attacken (kurz: DDoS) oder zu deutsch "verteilte Verweigerung des Dienstes" bilden Cyberkriminelle aus kompromittierten Computern und Smart Home-Geräten ein Botnetz. Ziel von DDoS-Angriffen ist, dass ein Online-Dienst in die Knie geht, weil die Infrastruktur dahinter mit Anfragen überflutet wird.

Symbolbild: DDoS-Attacken auf Microsoft
Nun hat der US-Tech-Konzern Microsoft seinen DDoS-Jahresbericht für das vergangene Jahr vorgelegt. In der zweiten Jahreshälfte habe das Unternehmen rund 360.000 Attacken gegen die eigene Infrastruktur registriert und abgewehrt. Im Tagesdurchschnitt sind das 2000 Fälle/ Tag und somit ein plus von 40% gegenüber dem Zeitraum Januar bis Juni 2021. Im November stach ein Angriff hervor. Kriminelle sollen versucht haben die Cloud-Computing-Plattform Azure in Asien durch einen Datenfluss von 3,47 Terabit lahmzulegen. Eine viertel Stunde lang seien 340 Millionen Pakete/ Sekunde von 10.000 weltweiten Quellen auf die Azure-Server eingedroschen. Pech für die Angreifer, aber Glück für Microsoft und alle Kund:innen: Der Angriff konnte ebenso umgeleitet werden, sodass es zu keiner Störung kam. DDoS-Attacken seien weiterhin ein beliebtes Mittel, um Dienste unerreichbar zu machen und den Unternehmen dahinter zu schaden. Wem das notwendige kriminelle Know-How fehlt, der kann mittlerweile DDoS-Attacken mieten oder man droht Unternehmen solche Attacken an, um auf diesem Weg Geld zu ergaunern.

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Grauzone: Polizeieinsätze filmen

Symbolbild: Grauzone: Polizeieinsätze filmen
Immer wieder kommt es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei. Daher empfehlen Veranstalter - insbesondere bei Demonstrationen gegen die Corona-Politik - eine Kamera bereitzuhalten, um Konflikte filmen zu können. Auch die Aktion "Go film the police" - eine Kampagne aus Berlin für Opfer rassistischer Polizeigewalt - ermuntert Betroffene ebenfalls die Kamera bereit zu halten. In beiden Fällen soll der Einsatzverlauf dokumentiert werden, falls der Vorfall noch ein juristisches Nachspiel mit sich zieht. Leider ist die rechtliche Situation für Aufnahmen von Polizeieinsätzen alles andere als eindeutig. Müssen Polizeibeamten durch immer besser werdende Smartphones davon ausgehen, gefilmt zu werden? Nein, sagen Polizei und die Staatsanwaltschaft unter Berufung auf §201 Strafgesetzbuch (StGB), der die Tonaufnahme von vertraulichen Gesprächen verbietet. Allerdings betreffe das private, aber keine dienstlichen Gespräche. Selbst die Gerichte sind sich uneins. Durch die verschiedenen Urteile zeichne sich folgende Handlungsempfehlung: Ton- und Bildaufnahmen seien in Ordnung, solange keine abgeschirmte (=private) Gesprächssituation erzeugt werde. Nochmal heikler sei die Veröffentlichung, da diese ohne den Willen der abgebildeten Personen verboten ist. Einzige Ausnahme bilden wichtige zeitgeschichtliche Ereignisse. Doch selbst dann müssen Gesichter verpixelt werden. Die notwendige Rechtssicherheit werde entweder durch eine Gesetzesänderung oder Grundsatzurteil von einem Oberlandesgericht (OLG) oder dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geschaffen.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Viernheim, Einhausen, Darmstadt und Biblis
Viernheim: Am Montag (24.) gegen 07:30 Uhr war ein 12-jähriger Fahrradfahrer unterwegs zu seiner Schule. Auf Höhe der Theodor-Heuss-Allee 57 fuhr ein grau/ silberfarbener Pkw auf sein Hinterrad auf. Der Schüler stürzte, erlitt eine Gehirnerschütterung und eine Knieprellung. Statt Erste-Hilfe zu leisten, setzte der Fahrer in Richtung Wormser Straße seine Fahrt fort. Zeug:innen werden gebeten, sich bei der Polizeistation Lampertheim/ Viernheim telefonisch zu melden: 06206 - 9 440 0.

Darmstadt-Eberstadt: Ein älteres Ehepaar aus Darmstadt sollte 93.000€ bezahlen, da ihr Sohn in einen schweren Unfall verwickelt sein soll und das Geld dementsprechend dringend benötigt. Ein Paradebeispiel für den Enkeltrick. Glücklicherweise wurde der Bankmitarbeiter skeptisch und ehe es zur Zahlung kommen konnte, schaltete er die Polizei ein. Ihr Rat lautet: Lassen Sie sich nicht emotional unter Druck setzen. Hinterfragen Sie die Situation. Und: Rufen Sie Verwandte unter der Ihnen bekannten Nummer zurück.

Einhausen: In der Nacht auf Freitag (28.) entwendeten Unbekannte von einer Baustelle im Ortsteil Klein-Hausen Diebesgut im Wert von ca. 4.500€. Zeugen haben am Freitagmorgen gegen 07:00 Uhr entsprechende Spuren an der Baustelle in der Friedensstraße entdeckt. Wer Angaben zu den Tätern oder dem Verbleib des Diebesguts - ein Stampfer und zwei Rüttelplatten - machen kann, soll sich beim Kommissariat 41 in Bensheim melden: 06251 - 846 80.

Biblis: In der Nacht zum Samstag (28. auf 29.01.) haben Unbekannte mehrere tausend Tablets und mehrere hundert Smartphones aus einem Transporter entwendet. Anwohner meldeten die verdächtigen Aktivitäten zweier Personen gegen 02:00 Uhr. Die Ware aus dem Transporter, der in der Jahnstraße/ Ecke Wiesenstraße stand, wurde in ein weiteres Fahrzeug verladen. Zeug:innen werden gebeten, sich beim Kommissariat 21/ 22 der Kriminalpolizei telefonisch zu melden: 06252 - 70 60.

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©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Männliche Opfer häuslicher Gewalt: Ansturm auf Hilfetelefon

Ein rund um die Uhr besetztes Hilfetelefon oder Frauenhäuser, doch vergleichbare Infrastruktur für Männer sucht man(n) vergebens. Das "Hilfetelefon Gewalt an Männern" zeigt, dass der Bedarf real ist, weshalb die Sprechzeiten verlängert werden sollen.

Symbolbild: Männliche Opfer häuslicher Gewalt: Ansturm auf Hilfetelefon
Jeden Donnerstagnachmittag widmen sich die Telefonberater:innen den Anliegen der Anrufer. Pro Werktag wählen acht bis neun Männer die Nummer des Hilfetelefons. Dabei verstehe man sich als Lotse, um Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen oder neue Denkanstöße zu geben. Laut der Stuttgarter Sozialberaterin Hasl gehe die Gewalt zu 90% von Frauen aus. Der Körperlichen überwiege die psychische Gewalt, wie Bedrohungen, Beleidigung, Erpressung oder Stalking. Gewalt gegen Männer sei noch immer ein Tabu, so Hasl. Bisher gibt es das Hilfetelefon nur in den drei Bundesländern, die es finanzieren: Bayern, Nordrhein-Westfalen sowie - seit April - Baden-Württemberg. NRW fördert das Projekt bis Ende 2022 mit 115.00€ während das Sozialministerium prüft, ob Baden-Württemberg nach dem 31. März 2022 nochmals 50.000€ investieren wird.

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Stundenlanger Ausfall im Facebook-Imperium

Symbolbild: Stundenlanger Ausfall im Facebook-Imperium
Von Montagabend (04.) bis kurz nach Mitternacht waren weder das soziale Netzwerk Facebook noch seine weiteren Dienste, wie Instagram oder WhatsApp erreichbar. Schätzungen zufolge sollen rund 3,5 Milliarden Menschen mindestens einen Facebook-Dienst nutzen. Die Unternehmensaktie schloss mit einem Einbruch von knapp 5%. Zum Zeitpunkt des Ausfalls äußerte sich das Unternehmen kaum während Experten einen Konfigurationsfehler in Facebooks Netzwerk-Infrastruktur vermuteten. Die Fehlermeldungen, die man beim Aufruf der Dienste im Webbrowser zu sehen bekam, ließen darauf schließen, dass die DNS-Auflösung - die Zuordnung einer Domain zu einer IP-Adresse - nicht korrekt ablief. In einem am Dienstag veröffentlichten Blogeintrag wurde es konkreter. Der Ausfall sei einer fehlerhaften Änderung der Netzwerkkonfiguration geschuldet. Router, die eigentlich den Datenverkehr zwischen Facebooks verweigerten die Arbeit. Als Konsequenz wurde die Kommunikation zwischen den Rechenzentren unterbrochen und obwohl weder Facebook, Instagram noch WhatsApp tatsächlich offline waren, konnten wir stundenlang keinen dieser Dienste nutzen. Auch offline sorgte die Fehlkonfiguration für Probleme, denn digitale Türschlösser ließen Mitarbeiter nicht mehr eintreten. Der Ausfall interner Systeme sowie Software-Werkzeuge erschwerten Diagnose und die Problemlösung. Laut der "New York Times" musste das soziale Netzwerk ein Team nach Santa Clara um die betroffenen Systeme händisch zurückzusetzen. Twitter begrüßte die erhöhte Nutzung seiner Plattform mit den Worten "hello literally everyone" (dt.: hallo an buchstäblich alle). NSA-Whistleblower Edward Snowden nutzte die Gunst der Stunde - bzw. Stunden - um Werbung für den Messenger "Signal" zu machen.

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Trump blockiert Untersuchungsausschuss in USA

Symbolbild: Trump blockiert Untersuchungsausschuss in USA
US-Präsident Joe Biden hat der Übermittlung von Akten im Zusammenhang mit der Erstürmung des US-Kapitols am 6. Januar an einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zugestimmt - sehr zum Missfallen seines Vorgängers Donald Trump. Dieser hatte eigenen Angaben vom Freitag zufolge an die Nationalarchive geschrieben, um die Übergabe von Dokumenten wie Sitzungsprotokollen, E-Mails und Mitteilungen aus den letzten Wochen seiner Amtszeit an den Kongress-Untersuchungsausschuss zu verhindern. Dabei hatte sich Trump auf das sogenannte Exekutivprivileg berufen. Dieses erlaubt es einem Präsidenten, bestimmte Dokumente geheim zu halten. Rechtsexperten sind sich allerdings nicht einig, ob das Privileg auch für einen ehemaligen Präsidenten gilt. Biden lehnte es ab, das Recht im Namen von Trump geltend zu machen. Anhänger Trumps hatten am 6. Januar den Sitz des US-Kongresses in Washington erstürmt, um die formelle Zertifizierung von Bidens Wahlsieg zu verhindern. Dabei kamen fünf Menschen ums Leben. Trump musste sich wegen des Angriffs einem Amtsenthebungsverfahren stellen, weil er seine Anhänger zuvor in einer Rede aufgestachelt hatte. Den von einer ganzen Reihe von Gerichten bestätigten Wahlsieg des Demokraten Biden erkennt der Republikaner Trump bis heute nicht an.

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22-jähriger Gegner der Corona-Regeln raubt Daten von 1,4 Mio. Menschen

Symbolbild: 22-jähriger Gegner der Corona-Regeln raubt Daten von 1,4 Mio. Menschen
Ein 22-jähriger Student. Die Ermittler der Abteilung für Internetkriminalität der Pariser Kriminalpolizei fanden den Mann zu Hause in seinem Elternhaus in Ollioules bei Toulon. Der Student habe zugegeben, dass er im Sommer die Server der Pariser Krankenhäuser zuerst angegriffen habe um die Daten von 1,4 Millionen Menschen zu entwenden, die sich auf das Coronavirus testen ließen. Das digitale Diebesgut bot er auf einer neuseeländischen Website zum Download an. Identität, Sozialversicherungsnummer, weitere Kontaktdaten der Getesteten, Identität und Kontaktdaten des medizinischen Fachpersonals sowie das Testergebnis selbst enthielt der Datensatz. Laut eigenen Aussagen wollte der 22-jährige lediglich Fehler im Computersystem der AP-HP (Assistance publique-Hôpitaux de Paris) aufzeigen. Allerdings bestreitet der Tatverdächtige, gewusst zu haben, dass auch persönliche Daten dabei waren. Er habe nicht gehandelt, um sich in irgendeiner Form zu bereichern. Sein Motiv seien die Corona-Regeln mit dem sogenannten Gesundheitspass. Der Gesundheitspass, der einen Nachweis für "Genesen, Geimpft oder Getestet" darstellt, ist in Frankreich für den Restaurantbesuch oder Veranstaltungen für alle ab dem zwölften Lebensjahr verpflichtend.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

EU-Kommission plant einheitliche Ladeverfahren - oder auch "Anti-Apple-Gesetz"?

Am Donnerstag (23.) legte die EU-Kommission einen Vorschlag zur "Harmonisierung der Richtlinie über Funkanlagen" vor. Was kryptisch klingt, heißt im Grunde, dass Handys, Tablets, Laptops, Kopfhörer, Digitalkameras, E-Reader, Fitnesstracker, Handheld-Spielekonsolen, tragbare Lautsprecher oder ähnliche Geräte mit einem einheitlichen Ladeverfahren ausgestattet werden sollen. Im Zuge dessen wird mit USB-Typ-C geliebäugelt, weshalb der Entwurf der EU-Kommission scherzhaft "Anti-Apple-Gesetz" genannt wird.

Symbolbild: EU-Kommission plant einheitliche Ladeverfahren - oder auch Anti-Apple-Gesetz?
Obwohl der US-Konzern bei seinen Tablets sowie Laptops auch USB-C nutzt, wird für die Smartphones auf den eigenen Lightning-Stecker zurückgegriffen. Das Hard- und Softwareunternehmen Apple argumentiert, dass Standards ein Hemmnis für Innovation sei, da bspw. Smartphones ohne Stecker durch die Reform gar nicht möglich seien. Außerdem habe der Tech-Riese schon seit dem Release des iPhones 12 kein Ladekabel mehr beigelegt. Das Netzteil - also der Part, der den Netzstrom umwandelt - solle erst mit einer Novelle der Ökodesign-Verordnung vereinheitlicht werden. Nach Schätzungen der EU-Regierungsinstitution werden somit 980 Tonnen Elektromüll pro Jahr vermieden und wir Bürger sollen insgesamt bis zu 250 Millionen Euro je Jahr einsparen. Sobald der Entwurf zum "Anti-Apple-Gesetz" zur verbindlichen Richtlinie geworden ist, wird Unternehmen eine 24-monatige Übergangszeit gewährt.

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Entwarnung nach Hackerangriff auf das Statistische Bundesamt

Symbolbild: Entwarnung nach Hackerangriff auf das Statistische Bundesamt
Nach einem Hackerangriff auf das Statistische Bundesamt deren Chef Georg Thiel auch der Bundeswahlleiter ist, gibt das Amt mit Sitz in Wiesbaden und das Innenministerium Entwarnung. Laut "Business Insider", die über den Vorfall am Donnerstag (23.) berichteten, sei es Unbekannten gelungen, Schadsoftware zu installieren, die einen Fernzugriff auf den Server und Dateisystem ermöglicht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schätzt die Aktion im Zusammenhang mit der Bundestagswahl ein. So redlich ist das Innenministerium nicht, weswegen vorerst unklar bleibt, wer dahintersteckt. Der Angriff sei schnell lokalisiert worden. Betroffen sei die Technik für den Zensus, das ist die Erhebung der Bevölkerungszahlen in Deutschland. Das BSI prüfe die Anlage. Nach aktuellem Stand sei der betroffene Server nicht manipuliert worden und Daten seien auch nicht abhanden gekommen. Glücklicherweise sind der interne Wahlserver für die Ermittlung des Wahlergebnisses und das Internetangebot des Bundeswahlleiters in getrennten Netzen, sodass keine Gefahrenlage für die Sicherheit der Bundestagswahl bestehe.

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Bedingungen für Blutspenden geändert

Symbolbild: Bedingungen für Blutspenden geändert
Neue Zulassungskriterien für eine Blutspende könnten mehr homosexuelle Männer und Menschen mit "sexuelle[m] Risikoverhalten" zu Blutspendern werden. So müsse der letzte Sexualkontakt dieser Art fortan mindestens vier statt - wie bisher zwölf - Monate zurückliegen. Nach dieser Zeitspanne gebe es kein erhöhtes Risiko für Empfänger:innen von Blut und Blutprodukten, sich mit Infektionskrankheiten, wie Hepatitis-B, Hepatitis-C oder HIV anzustecken. Die sogenannte "Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten" wurde von der Bundesärztekammer (BÄK) sowie durch das Paul-Ehrlich-Institut dementsprechend überarbeitet. Bisher habe man Freiwillige ausgeschlossen, die ein Sexualverhalten haben, dass "gegenüber der Allgemeinbevölkerung [ein] deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko" für Infektionskrankheiten aufweise. Kurz gesagt: Es wurden Menschen mit häufig wechselnden Sexualpartnern, Prostituierte, transsexuelle Menschen sowie Schwule von der Blutspende abgehalten. Allerdings kam eine Analyse von BÄK, Bundesgesundheitsministerium und Bundesbehörden zu der Erkenntnis, dass "weiterhin [eine] Feststellung der Spendereignung und Testung der Spenden" erforderlich sei. Björn Beck (Vorstand der Deutschen Aidshilfe) nennt die Reform einen Schritt in die richtige Richtung, wenngleich das Problem noch nicht vollständig gelöst sei.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Bitkom-Studie: Neun von zehn Unternehmen von Cyberangriffen betroffen

Laut der Studie des Digitalverbands Bitkom waren in den Jahren 2020 und 2021 nahezu neun von zehn Unternehmen von Datenklau, Spionage oder Sabotage geplagt. Mittels erfolgreicher Ransomware-Angriffe werden Computer unzugänglich gemacht und ihr Betreiber erpresst. Der Ausfall von Informations- und Produktionssystemen führt zu Störungen im Betriebsablauf. So soll ein jährlicher Schaden in Höhe von 223 Milliarden Euro entstehen.

Symbolbild: Bitkom-Studie: Neun von zehn Unternehmen von Cyberangriffen betroffen
Damit ist die Schadenssumme mehr als doppelt so hoch wie in den Jahren 2018 oder 2019. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass in 59% der Unternehmen, die Home Office grundsätzlich anbieten können, es seit der Corona-Pandemie zu IT-Sicherheitsvorfällen gekommen sein soll. Achim Berg (Bitkom-Präsident) machte darauf aufmerksam, dass es nicht genüge, Mitarbeiter:innen "einfach zum Arbeiten nach Hause zu schicken". Stattdessen muss auf der To-Do-Liste jedes Unternehmens die Absicherung der Geräte und der Schutz der Kommunikationskanäle zum Unternehmen stehen. Obendrein muss für die Gefahren durch Cyberkriminalität sensibilisiert werden. Jedes zehnte Unternehmen sehe sich in seiner Existenz durch Cyberattacken bedroht, wie die von Januar bis März 2021 geführte Bitkom-Studie ergab. Sinan Selen (Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz) merkt an, dass Behörden und die Wirtschaft nur gemeinsam Cyberangriffen trotzen können.

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Fitnessstudio muss Beiträge zurückerstatten

Symbolbild: Fitnessstudio muss Beiträge zurückerstatten
Wie das Landgericht Osnabrück entschied, sei die einseitige Verlängerung von Verträgen für Fitnessstudios aufgrund von behördlich angeordneten Schließungen rechtswidrig. Im konkreten Fall klagte ein Mann, der mit einer Sportstätte einen Vertrag über 24 Monate schloss. Allerdings hätte er die Räumlichkeiten zur Zeit des ersten Corona-Lockdowns vom 16. März 2020 bis 04. Juli 2020 nicht benutzen können. Noch im Lockdown kündigte er seinen Vertrag zum 08. Dezember 2021. Der Betreiber des Fitnessstudios kassierte weiterhin die Mitgliedsbeiträge. Der Kläger forderte die Rückerstattung des Geldes, doch sein Vertragspartner entgegnete, dass die Nutzung der Sportgeräte nachgeholt werden könne. Kurz gesagt: Das Sportunternehmen wollte die wegen der Corona-Pandemie verloren gegangenen Wochen an die eigentliche Laufzeit anhängen. Laut den Osnabrückern Richter:innen sei das unzulässig. Das Fitnessstudio konnte wegen der behördlich angeordneten Schließung seinen Part des Vertrags nicht erfüllen. Somit entfalle der Anspruch auf die Monatsbeiträge und müsse zurückerstattet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Revision wurde zugelassen.

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Preisabsprachen bei Musikinstrumenten: Strafen in Höhe von 21 Millionen Euro

Symbolbild: Preisabsprachen bei Musikinstrumenten: Strafen in Höhe von 21 Millionen Euro
Das Bundeskartellamt kündigte Geldbußen in Höhe von insgesamt 21 Millionen Euro gegen die Hersteller Yamaha, Roland, Fender, die Händler Thomann und Music Store sowie gegen verantwortliche Beschäftigte an. Kartellamtspräsident Andreas Mundt teilte mit, dass man Händler angehalten haben soll, "festgesetzte Mindestverkaufspreise nicht zu unterschreiten". Dafür soll sogenannte Price-Tracking-Software zur Überwachung von Endverbraucherpreisen seitens Yamaha und Roland zum Einsatz gekommen sein. Um Druck auszuüben, habe man Sanktionen, wie Lieferstopp oder zumindest schlechtere Konditionen angedroht bzw. verhängt. Teils wurden Mindestpreise nur sporadisch oder gar nicht überwacht. Die Händler missachteten oder umgingen die Herstellervorgaben durch Bündelung mehrerer Produkte zu einem Gesamtpreis. Thomann und Music Store hätten gefordert, dass auch andere Musik- instrumentenfachhändler die Mindestpreise einhalten. In 13 Fällen sollen die Händler Thomann und Music Store selbst Absprachen bezüglich der Preisgestaltung von Musikinstrumenten oder ergänzenden Produkten getroffen haben. Als Zeitraum wird Dezember 2014 bis April 2018 genannt, denn damals begann das Verfahren. Alle beschuldigten Unternehmen haben bei der Aufklärung des Falls kooperiert.

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Microsoft verlangt Impfnachweis

Symbolbild: Microsoft verlangt Impfnachweis
Der US-Online-Shop Amazon beschäftigt weltweit schätzungsweise 900.000 Mitarbeiter:innen. Wer nicht in den Lager, Verteilzentren oder als Lieferant tätig ist, könne bis Januar 2022 im Home Office arbeiten. Die verlängerte Möglichkeit zum Home Office treffe auf die USA sowie weitere, aber noch nicht näher genannte Länder zu. Wer ins Office ohne Home zurückkehren möchte, muss - solange man nicht vollständig geimpft ist - eine Maske tragen. Das Hard- und Softwareunternehmen Microsoft rechnet mit der vollständigen Wiedereröffnung der eigenen Büros in den Vereinigten Staaten ab frühestens Anfang Oktober. Allerdings müssten alle "Angestellten, Lieferanten und Gäste, die die Microsoft-Gebäude" betreten, ihren Impfschutz nachweisen können. Auch in diesem Fall bestätigen Ausnahmen die Regel: Wer sich aus medizinischen oder religiösen Hintergründen nicht impfen lassen kann oder möchte, ist von der Impfpflicht ausgenommen. Die Suchmaschine Google und das soziale Netzwerk Facebook möchten es Microsoft gleich tun. Tatsächlich dürfen Arbeitgeber gemäß US-Recht ihre Beschäftigten zu einer Impfung verpflichten. Der Sender CNN soll drei Mitarbeiter gekündigt haben, weil diese ungeimpft die Gebäude betraten. Bis zu dem Zeitpunkt habe man zwar eine Corona-Impfung gefordert, aber ein Nachweis war nicht notwendig; es geschah auf Vertrauensbasis. Der Sender selbst äußerte sich zu dem Vorfall (noch) nicht.

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Cum-Ex-Geschäfte sind Steuerhinterziehung

Bei den später genannten Cum-Ex-Geschäften wurden zum Dividendenstichtag einmal Steuern an das Finanzamt entrichtet, aber zwei- oder mehrmals vom Fiskus - der öffentlichen Hand - zurückerstattet. Cum steht für "mit Dividende" und Ex bedeutet "ohne Dividende". In die kriminellen Machenschaften sollen hunderte Menschen verwickelt sein, die Deutschland um viele Millionen Euro - wenn nicht Milliarden Euro - betrogen.

Symbolbild: Cum-Ex-Geschäfte sind Steuerhinterziehung
Gemäß den Cum-Ex-Files soll Europa um mindestens 55 Milliarden Euro erleichtert worden sein. Daher wurde und wird im Bundesgebiet gegen ca. 1000 Cum-Ex-Verdächtige ermittelt. Zwei britische Aktienhändler - Martin S. und Nicholas D. - sowie die Hamburger Privatbank M.M. Warburg wurden schon im März 2020 vom Landgericht Bonn wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Einer der beiden sollte 14 Millionen Euro, die Bank M.M. Warburg sollte 176 Millionen Euro zurückzahlen. Die Beklagten legten Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein. Sie argumentieren, dass man lediglich Lücken im Steuerrecht ausgenutzt hätte. Dem können die BGH-Richter nicht folgen, denn man wies die Berufung mit einem Grundsatzurteil zurück. Es gebe eine "klare Regelung [...], gegen die die Beteiligten nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Landgerichts verstoßen haben". Das Grundsatzurteil kann Auswirkungen auf noch laufende Prozesse in Deutschland haben, aber Sven Siegold (EU-Abgeordneter, B90/ Grüne) prophezeit keine allzu großen Veränderungen.

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Deutschlands erstes Haus aus dem 3D-Drucker

Symbolbild: Deutschlands erstes Haus aus dem 3D-Drucker
Ina Scharrenbach (Bauministerin in NRW, CDU) weihte am Montag (26.) in Beckum das deutschlandweit erste Haus ein, welches aus dem 3D-Drucker entstanden ist. Das zweigeschossige Einfamilienhaus biete eine Wohnfläche von 160m2. Der 3D-Drucker habe digital gesteuert zentimeterdick Spezialmörtel und Beton aufgetragen. Wie teuer das Projekt war, ist nicht eindeutig zu sagen. Allerdings ist bekannt, dass das Land Nordrhein-Westfalen das Vorhaben mit knapp 200.000€ gefördert haben soll. Vorrangiges Ziel sei, Erfahrungen zu sammeln, die richtungsweisend für die ganze Baubranche sein könnten, indem man diesen Herstellungsprozess etabliert. Häuser aus dem 3D-Drucker seien schneller gebaut, weil nicht mehr Stein um Stein gebaut werden muss. Laut dem Bauministerium schaffe der 3D-Drucker einen Quadratmeter binnen fünf Minuten. Außerdem seien besonders aufwendige Designs, wie Rundungen leichter umsetzbar. "Nur mehr Wohnraum sorgt für günstige Mieten", so Ina Scharrenbach. Auch in den USA, Frankreich, Belgien und den Niederlanden gibt es weitere 3D-Drucker-Häuser.

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Polizei Hessen bekommt Dienst-Smartphones

Symbolbild: Polizei Hessen bekommt Dienst-Smartphones
Gegenwärtig sollen bis zu 4.000 Smartphones den Alltag hessischer Polizist:innen unterstützen. Anfang nächsten Jahres soll die Zahl auf 10.500 Dienst-Smartphones steigen bis Ende 2022 alle 17.600 Polizist:innen Hessens mit einem eigenen Gerät ausgestattet werden. Dafür nehme die Landesregierung 75 Millionen Euro in die Hand. Digitalministerin Kristina Sinemus sagte bei der Vorführung der digitalen Tools am Donnerstag (29.), dass die Tools Stift, Zettel und Funkgerät ersetzen würden. Auch Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) war bei der Pressekonferenz anwesend. Er sprach von einem beschleunigten Informationsfluss zwischen Einsatzkräften und der -Leitung. Die schnellere Unfallaufnahme, Kontrollen sowie Beweissicherungen resultieren in einer Zeitersparnis, welche mehr Einsätze - ergo: mehr Polizeipräsenz - ermöglicht. Speziell entwickelte Polizei-Apps sollen eine sowohl schnellere als auch datenschutzkonforme Abfrage und Weitergabe von dienstlichen Informationen am Einsatzort ermöglichen. Eine Personenabfrage via App soll nur mittels biometrischer Daten möglich sein. Das hessische Innenministerium teilte mit, dass in den vergangenen Monaten eine neue Serverplattform hochgezogen wurde. Bevor die Smartphones den Alltag von Polizist:innen unterstützen werden, müssen die Geräte auf die Serverplattform angepasst werden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürchtet, dass dieser Prozess bis zu zwei Jahre dauern könnte.

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Explosion im Chempark-Leverkusen

Symbolbild: Explosion im Chempark-Leverkusen
Am Dienstagmorgen (27.) kam es zu einer schweren Explosion im Chempark Leverkusen im Stadtteil Bürrig. Ein Tanklager mit chlorierten Lösungsmitteln im Entsorgungszentrum des Unternehmens Currenta soll Feuer gefangen haben. Nach aktuellem Stand wurden durch den Unfall 31 Menschen verletzt; ein Schwerverletzter soll im Krankenhaus verstorben sein. Vier weitere Personen haben die Einsatzkräfte am Unglücksort tot aufgefunden. Zwei Personen werden noch vermisst; die Suche geht weiter. Das Landesumweltamt (LANUV) rät zur Vorsicht, weil die durch die Explosion entstandene Rauchwolke Dioxinverbindungen enthalten kann, die in hoher Konzentration als krebserregend gelten. Allerdings dauern die Ermittlungen diesbezüglich an. Jeglicher Rußniederschlag solle unverzüglich der Bürgerhotline der Stadt Leverkusen telefonisch gemeldet werden: 0214 - 40 63 33 3. Darüber hinaus gibt es folgende Handlungsempfehlungen: Auf Obst bzw. Gemüse aus dem Garten solle verzichtet werden. Spielplätze, Spielgeräte, Gartenmöbel, Pools, etc., die vom Ruß befallen sind, dürften vorsorglich nicht benutzt werden. Von einer eigenmächtigen Reinigung der verschmutzten Geräte wird abgeraten. In Bezug auf nicht-aufschiebbare Gartenarbeit wird empfohlen, Handschuhe zu tragen. Wer von draußen eine Wohnung oder ein Haus betritt, möge die Schuhe ausziehen. Noch ist unklar, was ursächlich für die Explosion war. Die Vermutungen reichen von "Mischung von Stoffen" oder "Substanzen, die empfindlich auf Erschütterungen reagieren" bis hin zu "Arbeiten im Umfeld" des Unfallortes.

Ergänzung: Bei der gemeinsamen Pressekonferenz der Stadt Leverkusen und des Landesumweltamtes (LANUV) am Freitag (29.) ab 14:30Uhr kam heraus, dass die Rückstände nur gering schadstoffbelastet seien. Rückstände von Dioxin und dioxinähnlichen Stoffen ließen sich nicht finden.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Darmstadt
Darmstadt: Das 1. Polizeirevier in Darmstadt bietet am Montag (02.08.) eine kostenlose Fahrradcodierung auf dem Gelände des Reviers in der Bismarckstraße. Eine telefonische Voranmeldung wird empfohlen und ist montags bis freitags zwischen 08:00Uhr bis 14:00Uhr möglich: 06151 - 969 41 103. Für die Fahrradcodierung wird ein Identifikationsdokument sowie ein Eigentumsnachweis dringend benötigt. Bei E-Bikes oder Pedelecs kommt der Batterieschlüssel hinzu. Carbon-Räder seien für die Codierung leider ungeeignet.

Darmstadt: In der Nacht von Samstag auf Sonntag (25.) wurde ein neugeborener - nicht älter als fünf Stunden - männlicher Säugling im Bereich "Ärztlicher Bereitschaftsdienst" des Klinikums Darmstadt ausgesetzt. Eine aufmerksame Patientin habe die Schreie des Kleinkindes bemerkt. Gegen 02:00Uhr war der Säugling stark unterkühlt, aber sein Zustand stabilisierte sich in der Kinderklinik. Das Baby samt Schnuller mit gelbem Band befand sich unbekleidet in einem Frottee-Handtuch mit einer Nilpferdstickerei in einem weißen Flechtkorb. Über dem Kind lag eine weiße Kindersteppdecke. Für nähere Angaben zum Kind oder Verbleib der Mutter ist die Polizei telefonisch erreichbar: 06151 - 96 90.

Darmstadt: Am Donnerstag (29.) kam es auf dem Platz der deutschen Einheit zu einem Verkehrsunfall zwischen einer Radfahrerin und einer Straßenbahn der Linie 3. Nach aktuellen Ermittlungen wollte die 23-jährige Darmstädterin die Gleise überqueren, wobei sie die ankommende Tram aus der Goebelstraße übersehen haben muss. Trotz Vollbremsung kam es zur Kollision, wobei die Radfahrerin stürzte. Sie wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Katastrophenfall im Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist die Heimat von 158.000 Einwohner:innen. Dort wurde aufgrund eines schweren Befalls mit Schadsoftware im Netzwerk der Katastrophenfall ausgerufen.

Symbolbild: Katastrophenfall im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Es ist von "unmittelbare(n) Auswirkungen" "auf alle Bereiche des Spektrums des Landkreises" Anhalt-Bitterfeld die Rede. Weitere Folgen seien noch nicht absehbar. Das letzte Mal wurde der Katastrophenfall im Jahr 2013 wegen Hochwasser ausgerufen. Er ermögliche schnelle Entscheidungen zu treffen sowie externe Hilfe anzufordern. Im aktuellen Fall wird der Landkreis Anhalt-Bitterfeld von Spezialisten aus Bundes- und Landesbehörden sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt. Am Montag erfolge eine erste Auswertung der Kenntnisse. Der weitreichende Befall soll am Dienstag seinen Lauf genommen haben. Aus unbekannter Quelle infizierten sich mehrere Server. Eine nicht näher genannte Zahl an Dateien seien verschlüsselt. Alle kritischen Systeme habe man vom Netz getrennt, um Datenabfluss zu verhindern. Es ist bekannt, dass der Landkreis Anhalt-Bitterfeld Strafanzeige stellte. Dafür ist es ungewiss, ob auch Lösegeldforderungen eingegangen sind. Jetzt müssen vorrangig drei Schwerpunkte bearbeitet werden. Es gelte, die Infektionsquelle ausfindig zu machen. Aktuell wird eine Microsoft-Sicherheitslücke bei den Druckern vermutet. Zweitens müsse die IT-Infrastruktur wieder laufen, um drittens wieder für die Bürger:innen Dienstleistungen erbringen zu können.

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Totes Ehepaar im Main-Kinzig-Kreis: Frau erschossen, Mann begeht Suizid

Symbolbild: Totes Ehepaar im Main-Kinzig-Kreis: Frau erschossen, Mann begeht Suizid
Wie die Staatsanwaltschaft Hanau und die Polizei bekanntgaben, entdeckte man am Donnerstagmorgen einen leblosen Frauenkörper in einem Café in der Innenstadt von Steinau an der Straße. Es stellte sich heraus, dass die 52-jährige durch Fremdeinwirkung - besser gesagt durch Schüsse - umgekommen sein müsse. Am selben Tag sei der 68-jährige Ehemann in einem Waldstück im benachbarten Bad Orb tot aufgefunden worden. Die Staatsanwaltschaft Hanau erklärt sich die Situation folgendermaßen: Der Ehemann habe zuerst die Frau erschossen ehe er sich mit einer Schusswaffe selbst das Leben nahm. Zum Motiv konnte oder wollte man keine Auskunft erteilen. Der Polizei ist das Ehepaar seit Anfang April bekannt, denn damals versuchte der 68-Jährige seine Frau mittels Würgen umzubringen. Es kam zu einem Polizeieinsatz mit Unterstützung durch das SEK. Im Zuge dessen wurden mehrere scharfe Schusswaffen aus der Wohnung sichergestellt. Bloß genügte der Tatvorwurf nicht für eine Untersuchungshaft. Stattdessen verhängte man ein Kontaktverbot.

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Olympische Spiele in Tokio ohne Zuschauer

Symbolbild: Olympische Spiele in Tokio ohne Zuschauer
Die Olympischen Sommerspiele werden vom 23. Juli bis 08. August in Japans Hauptstadt Tokio ausgetragen. Im Gegensatz zur EM werden Fans vor Ort gänzlich von den Wettbewerben ausgeschlossen. Das ist das Ergebnis der Beratungen zwischen dem japanischen Gastgeber sowie des Internationalen Olympischen Komitees (IOC). Bisher sollten noch bis zu 10.000 Fans je Wettkampf zugelassen werden, während man ausländischen Zuschauern schon im März die Einreise verweigerte. Die Regierung um Ministerpräsident Yoshihide Suga kam zum Entschluss, während dem Sportwettkampf den Notstand auszurufen. Der mittlerweile vierte Notstand sei den deutlich steigenden Infektionszahlen geschuldet. Die neuen Regeln gelten voraussichtlich ab Montag (12.) bis zum 22. August. Damit möchte man das Ausschenken von Alkohol verhindern und Karaoke verbieten. Zusätzlich wird an Japans Bürger:innen appelliert zu Hause zu bleiben. Thomas Bach (IOC-Präsident) selbst reiste in die Olympiastadt. Er begab sich in eine 3-tägige Quarantäne in einem 5-Sterne-Hotel in der Innenstadt. An seinem Anreisetag meldete Tokios Stadtverwaltung 896 neue Infektionsfälle. Die Neuinfektionen übertreffen seit 19 Tagen den Wert des identischen Tages in der Vorwoche.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Mannheim und Rauenberg
Mannheim: Ein 31-jähriger BMW-Fahrer, ein 30-jähriger VW-Fahrer sowie ein 38-jähriger Audi-Fahrer lieferten sich in der Nacht von Donnerstag (01.) auf Freitag (02.) ein illegales Autorennen. Die Spritztour habe auf der B36 zwischen Mannheim und Schwetzingen stattgefunden. Zunächst konnte nur der Audi-Fahrer gestoppt werden. Mittlerweile sind alle drei Fahrzeuge beschlagnahmt und die Führerscheine wurden allesamt einkassiert.

Mannheim: Das Amtsgericht Mannheim erließ am Donnerstag (08.) Haftbefehl gegen einen 17-Jährigen. Er stehe unter Verdacht, exhibitionistische Handlungen begangen sowie Mitmenschen sexuell belästigt zu haben. Laut einem Polizeibericht soll der Jugendliche schon am Mittwoch (07.) vor einer jungen Frau an einer ÖPNV-Haltestelle sowie vor mehreren Fahrgästen in der Straßenbahnlinie 5 sein Geschlechtsteil entblößt und Selbstliebe praktiziert haben. Zwei Frauen soll der 17-Jährige unaufgefordert ans Gesäß gefasst und sie zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben. Ein Mann, der Zivilcourage zeigte, erlitt Tritte in den Genitalbereich und musste sich Beleidigungen anhören. Bevor der Jugendliche die Bahn verließ, soll der Jugendliche den Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben sowie am Oberkörper und Knie verletzt haben. Zeug:innen dürfen sich gerne bei den Ermittlern telefonisch melden: 0621 - 1 - 74 44 44

Rauenberg: Am Freitagmorgen (09.) gegen 08:30Uhr fiel ein Geldautomat im Einkaufszentrum in der "Frankenäcker"-Straße Kriminellen zum Opfer. Die Täter entwendeten 20.000€ und sorgten obendrein für einen Sachschaden in Höhe von mindestens 100.000€. Anschließend ergriff man in einem schwarzen hochmotorisierten Audi A6 die Flucht über die die Anschlussstelle Wiesloch/ Rauchenberg auf die A6. Die weitere Fahrt verlief zunächst über die A5 in Richtung Frankfurt über die A659 und zuletzt auf die A67 in Richtung Darmstadt. Sachdienliche Hinweise werden unter 0621 - 1 - 74 44 44 entgegengenommen.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Gesteinsbrocken machen OSIRIS REX einen Strich durch die Rechnung

Am 8.September 2016 startete die sogenannte Origins Spectral Interpretation Resource Identification Security Regolith Explorer Sonde (kurz: OSIRIS REX). Die Trägerrakete Atlas V brachte die Sonde damals auf Kurs des Asteroiden Bennu.

Symbolbild: Gesteinsbrocken machen Sonde
Dort sollte die Sonde am Abend vom Freitag auf Samstag (24.) Proben aufnehmen. Die Aufnahme verlief der NASA nach gut und die Mindestanforderung von 60 Gramm, die der Roboterarm der Sonde TAGSAM (Touch-And-Go Sample Acquisition Mechanism) aufsammeln sollte, wurden erfüllt. Doch neue Aussagen der NASA bestätigen, dass die Sonde einen Teil der Proben verloren hat. Das ganze sei passiert, weil sich größere Gesteinsbrocken verkeilt haben, wodurch der Deckel des Sammelarms nicht richtig geschlossen werden konnte. Es ist nicht bekannt, wie viel Material der insgesamt 400 Gramm verloren gegangen sind.

Zusätzliches über aktuelle Forschungen sind hier » Wissenschaft vorzufinden.

Cyberbunker-Prozess: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - oder doch?

Symbolbild: Cyberbunker-Prozess: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - oder doch?
Am Montag (19.) begann der Prozess gegen den Niederländer Johan X sowie sieben seiner Mitarbeiter; einige von ihnen sind Familienangehörige. Die Staatsanwaltschaft Trier wirft den Angeklagten Beihilfe zu über 249.000 Straftaten vor, die über die technische Infrastruktur des Rechenzentrums in einem ehemaligen Bunker der Bundeswehr in Traben-Trarbach (Rheinland-Pfalz) begangen wurden. Drogen, gefälschte Dokumente, Falschgeld: All das ließ sich mit wenigen Klicks bestellen. Die Betreiber nannten ihr Rechenzentrum auf vier unterirdischen Stockwerken "bulletproof" (dt.: kugelsicher), womit gemeint war, dass die Daten nicht nur digital verschlüsselt wurden, sondern auch vor physischen Zugriff durch die Sicherheitsbehörden geschützt sein sollten. Die Behörden ermittelten schon seit 2015, aber es dauerte seine Zeit bis es zu einer Razzia kam, weil man lange einen mutmaßlich irischen Mafiaboss vermutete. Im September 2019 war es dann soweit und ein Großaufgebot der Polizei stürmte das Bunkergelände.

Im Strafprozess, der bis Ende 2021 dauern soll, müssen die Richter:innen klären, ob Johan X und seine Mitarbeiter:innen überhaupt von den illegalen Machenschaften über ihre Server wussten, aber nichts dagegen taten oder es womöglich sogar unterstützten. Laut dem Providerprivileg muss ein Plattformbetreiber nicht überprüfen, wozu seine Dienstleistung womöglich missbraucht wird.

Was entscheiden die Gerichte sonst noch? Du erfährst es mit einem Klick auf » Law!

Reform des Jugendmedienschutz-Gesetzes

Symbolbild: Reform des Jugendmedienschutz-Gesetzes
Schon vergangenen Mittwoch (14.) beschloss das Bundeskabinett den Entwurf zur Reform des Jugendmedienschutzes. Die letzte Version dieses Gesetzes stammt noch aus einer Zeit ohne Smartphones und soziale Medien. Ziel ist, dass Kinder und Jugendliche digitale Angebote sicher nutzen können. Dabei werden nicht nur Inhalte unter die Lupe genommen, sondern ebenso Funktionalitäten wie ein Chat in einem Online-Spiel, der von Fremden zur Kommunikation mit Kindern missbraucht werden kann. Daher sollen Plattformbetreiber - sowohl national als auch international - künftig gezwungen werden eine Altersüberprüfung einzuführen und sichere - im Sinne von altersgerechten - Voreinstellungen zu treffen, wenn sie keine Bußgelder riskieren wollen. Daher prüft die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion, ob es dafür eine neue Bundeszentrale brauche oder man die Zuständigkeit an bestehende Institutionen reichen kann. Im besten Falle, wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, tritt das Update des Jugendmedienschutzgesetzes schon im Frühjahr 2021 in Kraft.

Weitere Beiträge aus der digitalen Welt findest Du vollständig im Technik-Magazin » radio.exe gelistet.

Proteste in Polen nach Abtreibungsurteil

Symbolbild: Proteste in Polen nach Abtreibungsurteil
Seit einiger Zeit ist in Polen die Diskussion um das Verbot von Abtreibungen im Raum. Am Freitag (23.) kam es nach dem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts wieder zu Protesten. Das Urteil erklärte, dass eine Abtreibung auch bei einer Fehlbildung illegal ist. Seither gibt es viele Demonstrationen im Land und auch auf den sozialen Netzwerken wird protestiert. Krystyna Kacpura (Leiterin des Verbands für Frauen und Familienplanung) sagte: "Die Entscheidung bedeutet ein totales Abtreibungsverbot in Polen, weil 98% der legalen Abtreibungen in Polen Missbildungen des Fötus betreffen". Sie meinte ebenso, dass vor allem ärmere Frauen davon betroffen sein könnten, da sie jetzt illegale und gefährliche Maßnahmen in Anspruch nehmen müssten. Die konservative PiS Regierungspartei möchte einen Abbruch der Schwangerschaft nur noch bei unmittelbarer Bedrohung der Schwangeren oder bei einer Schwangerschaft durch Inzest.

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Wetterballon-Experiment von Darmstädter Schule

Symbolbild: Wetterballon-Experiment von Darmstädter Schule
Die Justus-Liebig-Schule (LiO) ließ am Dienstag (20.) einen Wetterballon steigen. Seit August letzten Jahres haben Schüler:innen im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts der zehnten Klasse das fächerübergreifende Projekt "LiO goes Stratosphäre" durchgeführt. Dabei wurde eine Sonde mit verschiedenen Messinstrumenten, Kameras sowie kleinen Experimenten ausgestattet. Ein solches Experiment aus dem Biologie-Kurs war, zuvor gesuchte Bärtierchen mit zu schicken und anschließend ihre Verhaltensweisen bei dem herrschenden Druck zu analysieren.

Um 12:54Uhr verließ der Ballon unter Jubel der Schülerschaft den Boden des Schulhofes und begab sich auf seine Reise in Richtung Stratosphäre. Doch das war nur der vorläufige Höhepunkt des Projekts: Ein Team aus Schüler:innen und Lehrern begab sich auf Bergungsmission; immer angeführt vom Ballon und einer Prognose der finalen Koordinaten. Nachdem der Ballon um 14:40Uhr erfolgreich beim Höchstpunkt von 34.673m platzte, segelte die Sonde mit Hilfe eines eingebauten Fallschirmes zu Boden. Diese konnte noch am Abend in Neukenroth bei Coburg vom Team geborgen werden. Jetzt folgt die Auswertung der gesammelten Daten.

Projektleiter Patrick Hartmann stellte sich den Fragen des YoungPOWER-Teams. Erste Analysen hätten ergeben, dass "alle Aufzeichnungsgeräte funktioniert haben und alle Tierchen der Biologen leben." Nicht immer lief alles so glatt: "Kurz vor Start hat in einem Aufzeichnungsgerät die Speicherkarte gefehlt und wir hätten es fast nicht bemerkt", so Hartmann. "Das Zweite hat kurz vor dem Start den Geist aufgegeben, sodass es ausgetauscht werden musste." Trotz der kleinen Rückschläge ist er glücklich: "Ich habe mir erhofft, dass ihr Schüler mit Begeisterung bei dem Projekt dabei seid und dass wir geile Aufnahmen aus der Stratosphäre bekommen, was auch gelungen ist."

Zusätzliche lokale Themen aus Darmstadt findest Du im Abschnitt » Darmstadt vor.

Rassismus-Debatte: Polizei-Studie kommt

Symbolbild: Rassismus-Debatte: Polizei-Studie kommt
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gibt auf. Nach monatelangem Streit rund um die Studie zu Rassismus in der Polizei stimmt er ihr nun endlich zu, doch nicht ohne einen Kompromiss mit der SPD. Der CSU-Politiker besteht darauf, gleichzeitig auch Schwierigkeiten im Alltag der Sicherheitsbeamten zu untersuchen; vor allem das Verhältnis zwischen Gesellschaft und Polizei. Es sei falsch, sich bei der Untersuchung dieses Phänomens ausschließlich auf die Sicherheitsbehörden zu konzentrieren, denn damit würde man die Polizei unter Generalverdacht stellen, erklärt Seehofer. Man möchte herausfinden, warum sich mitunter "Vorurteile gegen bestimmte gesellschaftliche Gruppen" bei einzelnen Beamten verfestigen und was dagegen getan werden kann.

Außerdem sollen sich Union und SPD auch bei der seit langem geplanten Gesetzesergänzung des Verfassungsrechts geeinigt haben. Die sogenannte Online-Durchsuchung und die Befugnisse des Verfassungsschutzes, verschlüsselte Nachrichten mitzulesen, standen hierbei im Mittelpunkt.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen
Erzhausen: Am Montag (19.) entwendete ein Mann einen Messing-Briefbeschwerer aus einem Einfamilienhaus im Dreieichring. Dazu habe sich der auf 30 bis 40 Jahre alte geschätzte Mann mit schlanker Statur, braunen kurzen Haaren, einer cognacfarbenen Lederjacke sowie einer blauen Jeans nach einer Telefonnummer im Telefonbuch erkundigt. Die Polizei ermittelt nun wegen des Tatbestandes des Trickdiebstahls und warnt, Fremde in die eigenen vier Wände zu lassen.

Ober-Ramstadt: Am Dienstag (20.) zwischen 12:45Uhr und 13:45Uhr ist es einem Dieb gelungen, zwei Kassen aus den Büroschränken einer Physiotherapiepraxis in der Leuschnerstraße zu stehlen. Nach ersten Erkenntnissen nutzte der Unbekannte das kurze Zeitfenster der Unachtsamkeit, um zuzuschlagen. Die Höhe der Beute ist nicht bekannt. Die Ermittlungsgruppe Ober-Ramstadt hofft auf Hinweise: 06154 - 63 300.

Mörfelden-Walldorf: Ebenfalls am Dienstag (20.) sorgte ein berauschter 24-Jähriger für Aufsehen. Gegen 19:00Uhr gingen vermehrt Notrufe bei der Polizei ein, weil aufmerksame Bürger:innen am örtlichen Bahnhof einen Mann mit einer Schusswaffe bemerkten. Bei seiner Festnahme in der Farmstraße stellte sich heraus, dass es sich lediglich um die Nachbildung einer Maschinenpistole handelte. Des Weiteren fanden die Gesetzeshüter bei ihm Ecstasy-Pillen, welche umgehend beschlagnahmt wurden. Gegen den 24-Jährigen wird wegen des Verstoßes gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz ermittelt.

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©2020 Hessentrend/ YoungPOWER-Team

Was sind IP-Adressen?

Symbolbild: IP-Adressen sind die Lieferadressen für Daten
Jedes System, das Teil von einem Netzwerk ist, erhält eine IP-Adresse, damit eindeutige Rückschlüsse auf das jeweilige Gerät möglich sind. Eine IP-Adresse ist vergleichbar mit einer Lieferadresse, doch statt physischer Ware werden dem Empfänger Daten zugestellt. Obwohl IP-Adressen weltweit einzigartig sind, kann es passieren, dass dein Handy bei dir im Heimnetzwerk die Gleiche hat, wie die Spielekonsole Deines Kumpels bei ihm zu Hause. Das Stichwort lautet private vs. öffentliche Adressen. Ersteres hilft dem heimischen Router die Anfrage an das passende Gerät weiterzuleiten.

Private vs. öffentliche IP-Adressen

Symbolbild: Private vs. öffentliche IP-Adressen
So beginnen sämtliche private Adressen der Router des Berliner Herstellers AVM mit 192.168.178.xxx. Auf Wunsch lässt sich der IP-Adressbereich in der Benutzeroberfläche ändern. Diese Freiheit gibt es bei öffentlichen IP-Adressen nicht, denn die werden vom Provider zufällig vergeben und in einem bestimmten Intervall geändert. Grund hierfür ist, dass bald nicht mehr genügend IPv4-Adressen zur Verfügung stehen werden. Rein rechnerisch gibt es ein Kontingent von etwas über vier Milliarden IPv4-Adressen. Ungefähr so hoch war die Weltbevölkerung als man sich auf das Schema einigte. Das Internet Protocol der sechsten Version soll diesbezüglich Abhilfe schaffen, doch das ist ein neues Thema.

IP-Adressen führen nicht immer zum Ziel

Symbolbild: IP-Adressen führen nicht immer zum Ziel
Wer die öffentliche IP-Adresse kennt, kann auf das System zugreifen. Aber zum Glück blockieren Router standardmäßig alle Anfragen aus dem Internet auf Geräte im heimischen Netzwerk. Bei Webservern ist das etwas anders. In den Fällen ist es gewünscht, dass diese auf User-Interaktionen reagieren. Doch davon merken die meisten nichts. Den Komfort haben wir DNS-Servern zu verdanken. Statt einer Zahlenkombination braucht es nur die Domain, sozusagen den Namen einer Website. Selbst wenn man den unpraktischen Weg einschlagen würde und wüsste, dass die IP-Adresse 51.89.85.76 zur Webpräsenz von hessentrend.de führt, kommt man nicht weit, denn oft beherbergt ein Webserver mehrere Websites. Das ist das Prinzip von Shared Hosting, da sich ein alleiniger Server für die wenigsten Webpräsenzen lohnen wird.

Der Aufbau von Domains

Symbolbild: Der Aufbau von Domains
Domains folgen immer demselben Schema, das sich anhand der Website von hessentrend.de erklären lässt. Die URL lautet www.hessentrend.de und ist in drei Abschnitte unterteilt, die durch einen Punkt voneinander getrennt sind: "www", "hessentrend" und "de". Das de ist die sogenannte Top Level Domain (kurz: TLD). Sie besagt, dass die Adresse bei der DENIC in Deutschland registriert wurde, die für alle de-Websites zuständig ist. hessentrend lautet der Name des Rechners. Das ist die Second Level Domain (kurz: SLD). Deutsche SLDs dürfen zwischen ein bis 63 Zeichen lang sein, alle Buchstaben des lateinischen Alphabets, die Ziffern 0-9 als auch die 93 Zeichen der Liste für internationalisierte Domains beinhalten. Selbst Bindestriche sind erlaubt, wenn dieser nicht an erster, letzter oder dritter und vierter Stelle steht. Das www ist wohl die bekannteste Subdomain überhaupt. Durch Subdomains lassen sich mit einer Second Level Domain mehrere Angebote, wie ein E-Mail-Dienst betreiben. Weltweit aktive Unternehmen können z.B. für jede Sprache eine Subdomain anlegen.

Hinweis: Der Beitrag entstand im Rahmen der Sendung radio.exe bei Radio Darmstadt. Alle Inhalte - Podcast & Skripte - gibt es online bei radioexe.de. Schalte an jedem vierten Sonntag im Monat ab 17:00Uhr live zu via 103,4MHz, DAB+ (Juli-Dezember) oder im weltweiten Stream!

©2020 Hessentrend/ Leon Ebersmann

DNS-Server im Alltag

Symbolbild: DNS-Server im Alltag
Spätestens wenn man mit dem heimischen PC nicht mehr E-Mails schreiben können sollte, der Fernseher die Videowiedergabe verweigert oder sich nicht das neuste Update eines Videospiels laden lässt, stößt man auf DNS-Server. Zur Problembehebung wird oft empfohlen zumindest einen Blick auf die DNS-Einträge zu werfen und/ oder diese gegebenenfalls zu ändern.

Was sind DNS-Server?

Symbolbild: Was sind DNS-Server?
DNS ist die Abkürzung für den technischen Begriff Domain Name System. Ohne es zu wissen, tragen sie einen bedeutenden - wenn nicht den bedeutendsten - Teil zum weltweiten Internet bei. DNS-Servern haben wir es als Menschen vor den Bildschirmen zu verdanken, dass wir in die Adresszeile unseres Browsers einen einprägsamen Namen wie hessentrend.de eingeben können anstatt die IP-Adresse zu kennen. Kurzum: DNS-Server sind das Telefonbuch des Internets, denn in beiden Fällen kennt man sein Ziel, aber nicht den Weg dorthin.

Die Hierarchie der DNS-Server

Symbolbild: Die Hierarchie der DNS-Server
Ohne es zu wahrzunehmen, haben wir alle einen DNS-Server bei uns zu Hause stehen: das Multifunktionswerkzeug schlechthin - der Router. Doch bei der Fülle an Websites liegt es nahe, dass der Heimrouter nicht alle Internetadressen inklusive deren IP-Adressen kennen kann. Sollte der Router mal nicht eine Domain einer IP-Adresse zuordnen können - man sagt auch "einen Domainnamen auflösen" - wird ein übergeordnetes System angefragt. Sofern keine Konfigurationen geändert wurden, ist das der DNS-Server deines Internet Service Providers (kurz: ISP), wie Telekom, Vodafone, 1&1, etc. Sollte auch deren System überfragt sein, reicht es die Anfrage bspw. an die DNS-Server des Domain Registrars weiter. Für sämtliche Adressen, die auf .de enden ist das die Denic. Die Denic hat den Vorteil, dass bei ihr für jede .de-Domain die passenden DNS-Server eingetragen sind. In diesem Fall spricht man häufig von Nameservern. Spätestens jetzt konnte der Domainname aufgelöst werden, die Websitedaten werden vom Webserver geladen und wir landen auf der gewünschten Internetseite.

Aber halt! Damit nicht jedes Mal wieder alle Server gebraucht werden, speichert jeder von ihnen die Antwort für einen Zeitraum von standardmäßig 24 Stunden. Manchmal lässt sich die Time to live (kurz: TTL) auch vom Domain Besitzer beeinflussen. Wichtig zu erwähnen ist auch, dass das vorgestellte Fallbeispiel von der Realität abweichen kann. Jeder DNS-Server entscheidet selbst, welches übergeordnete System er um Hilfe bittet. Es kann auch sein, dass manche Systeme plötzlich kurzzeitig oder dauerhaft offline sind.

DNS-Einstellungen ändern & eigene DNS-Server

Wie von uns in der Einleitung erwähnt, lohnt sich ein Blick in die DNS-Einstellungen des jeweiligen Gerätes oder Routers, wenn der Internetzugang plötzlich nicht mehr funktionieren sollte. Zur Fehlereingrenzung und/ oder -behebung kannst Du die IPv4-Adressen des wohl bekanntesten DNS-Server von Cloudflare eintragen. Diese lauten: 1.1.1.1 sowie 1.0.0.1. Ein weiterer Vorteil ist ein potentiell freieres Web, weil es schon mehrfach vorkam, dass deutsche ISP von Unternehmen oder spätestens per Gerichtsurteil gezwungen wurden bestimmte Anfragen zu blockieren. Selbiges Schicksal kann ebenso Cloudflare, Google oder OpenDNS widerfahren, weshalb der Gedanke einen eigenen DNS-Server zu betreiben nicht so abwegig klingt. Für den familiären Betrieb eignen sich schon die virtuellen Server (kurz: vServer) für wenige Euros im Monat oder eine eigene Maschine wie den Einplatinencomputer Raspberry Pi. Steht der DNS-Server bei dir zu Hause hast du das weltweit am schnellsten zu erreichende System.

Symbolbild: DNS-Einstellungen ändern & eigene DNS-Server
Obwohl wir noch vor wenigen Zeilen einen eigenen DNS-Server für ein uneingeschränktes Surfen im Web vorschlugen, kann man sich diese "Macht" natürlich auch zu Nutze machen und selbst zensieren. Damit meinen wir nicht unbedingt irgendwelche Dienste grundlos zu blockieren, sondern nur Werbeinhalte auszublenden. Ein beliebtes Tool ist PiHole, das wir in in einer der folgenden Sendungen genauer unter die Lupe nehmen werden.

FunFact zum Abschluss

Symbolbild: Es gab tatsächlich ein waschechtes Telefonbuch des Internets
Früher - noch lange zuvor als das Internet in Deutschland überhaupt als Neuland betitelt wurde - gab es tatsächlich ein Telefonbuch des Internets. Zu jeder Website-URL wurde die die dazugehörige IP-Adresse notiert. In gewissen Abständen wurde diese händisch gepflegte Liste an andere Internetnutzer versendet. Heutzutage wäre das aufgrund der Masse kaum noch zu bewältigen und das gravierendere Problem: es gibt zu wenige IPv4-Adressen, weshalb ein Webserver mit nur einer IP-Adresse oft mehrere Websiten bereitstellt.

Hinweis: Der Beitrag entstand im Rahmen der Sendung radio.exe bei Radio Darmstadt. Alle Inhalte - Podcast & Skripte - gibt es online bei radioexe.de. Schalte an jedem vierten Sonntag im Monat ab 17:00Uhr live zu via 103,4MHz, DAB+ (Juli-Dezember) oder im weltweiten Stream!

©2020 Hessentrend/ Leon Ebersmann