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Morddrohungen gegen Hausarzt aus Wallenhorst

Ein Hausarzt und sein Praxisteam aus Wallenhorst (Landkreis Osnabrück) stehen nach heftigen Anfeindungen unter Polizeischutz. Der Fall soll mit einem simplen Rezept begonnen haben.

Symbolbild: Morddrohungen gegen Hausarzt aus Wallenhorst
Der behandelnde Arzt verweigerte die Ausstellung des Rezepts, weil sie ihm von ihrer Skepsis gegenüber der Corona-Impfung erzählte. Kurz gesagt: Der Mediziner empfahl der Dame sich einen neuen Hausarzt zu suchen. Das Vertrauensverhältnis sei gestört, das Arzt-Patientin-Verhältnis habe keine Zukunft. Wie die Patientin später ausgesagt haben soll, wolle sie sich wegen ihres Kinderwunsches nicht impfen lassen. Der Hausarzt halte sich mit Verweis auf die Schweigepflicht zu näheren Angaben zur Frau zurück, aber setze sich für die Gesundheit seiner Mitarbeiter:innen ein. Seitdem berichtet der Mann von mehreren Nachrichten per Telefon und E-Mails im Stundentakt. Der Inhalt gehe von Beschimpfungen über Bedrohungen bis hin zu Morddrohungen; daher der Polizeischutz. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) stehe hinter dem Praxis-Team. Auch die Kassenärztliche Vereinigung (KVN) tue das, laut Uwe Lankenfeld (Osnabrücker Bezirksvorstand), wenngleich die Organisation als Aufsichtsbehörde den möglichen Verstoß gegen das Vertragsarztrecht untersuche. Die Ärztekammer in Niedersachsen (ÄKN) führe ebenfalls Ermittlungen. Gegen die Verfasser der Gewaltnachrichten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, denn Meinungsfreiheit und Hasskriminalität sind voneinander zu unterscheiden.

Gesellschaft: Hier findest Du alles über das zwischenmenschliche » Zusammenleben der Gesellschaft.

Jugend-Digitalstudie: Jugendliche mehr als 70 Std./ Woche online

Symbolbild: Jugend-Digitalstudie: Jugendliche mehr als 70 Std./ Woche online
Wie die Postbank-Jugend-Digitalstudie 2021 herausfand, halten sich Teenager im Alter zwischen 16 bis 18 Jahren wöchentlich durchschnittlich 70,4 Stunden online auf. Damit seien die Jugendlichen etwas über eine Stunde weniger im Netz als noch im Frühjahr 2020 mit durchschnittlich 71,5 Stunden, aber der Wert von 2019 - nämlich 58 Stunden/ Woche - wird deutlich übertroffen. Laut den Studienmachern lasse sich weniger als ein Drittel der Online-Zeit auf edukative Zwecke zurückführen. Täglich verbringen die Befragten 3,6 Stunden im Netz für die Schule, das Studium oder die Ausbildung. Ähnlich soll es 2020 gewesen sein, während der Wert vor der Corona-Pandemie bei 2,5 Stunden pro Tag lag. Die meiste Zeit - täglich 1,3 Stunden - nutzen die Befragten ihr Smartphone für’s Home Schooling. Dicht gefolgt von Laptops, die am Tag durchschnittlich 1,1 Stunden zum Einsatz kommen. Auf Platz drei landen Tablets und Desktop-Computer seien nur für täglich 30 Minuten das Mittel der Wahl. So liege wöchentlich für 43,7 Stunden das Augenmerk auf unseren Smartphones. Ein Jahr zuvor - 2020 - haben Jugendliche knapp drei Stunden weniger vor ihren Smartphones verbracht während es 2019 nur 36 Wochenstunden gewesen sein sollen. Für die repräsentative Studie haben die Studienmacher im Zeitraum Mai und Juni 1000 Jugendliche zu ihrem Nutzungsverhalten befragt.

Sämtliche Beiträge aus der digitalen Welt findest Du vollständig im Technik-Magazin » radio.exe gelistet.

Brand auf der Tank- und Rastanlage Gräfenhausen

Symbolbild: Brand auf der Tank- und Rastanlage Gräfenhausen
Der Großbrand an der Raststätte Gräfenhausen-Ost an der A5 im Landkreis Darmstadt-Dieburg bei Weiterstadt beschäftigte zeitweise bis zu 180 Feuerwehrleute. Am Montagmorgen (09.08.) gegen 06:50Uhr soll ein 54-jähriger Audi-Fahrer mit 150km/h gegen den Stützpfeiler der Dachkonstruktion der Tankstelle gefahren sein. Sein Auto wurde zweigeteilt und soll Feuer gefangen haben, das auf die Zapfsäulen, einen Transporter und das Dach übergriff. Der Auto-Fahrer verstarb an der Unglücksstelle. Dem Kassierer ist es zu verdanken, dass die Situation nicht eskalierte. Mittels Not-Aus-Schalter unterbrach er die Benzinzufuhr zu den Zapfsäulen, sodass nur noch das Benzin in den Zapfsäulen Feuer fing. Gemäß Informationen der Deutschen Presseagentur (DPA) ziehe der Vorfall einen einstelligen Millionenschaden mit sich. Der anliegende E-Highway - eine Teststrecke für elektrisch betriebene Lastwagen - sei ohne einen Schaden davongekommen. Jetzt - eine Tage nach dem Großbrand - beginnen die Aufräum- und Reinigungsarbeiten: das Gebäude müsse gesichert und Bauschutt müsse abgetragen werden. Der Betreiber plane einen Sichtschutz. Laut einer Unternehmenssprecherin von Tank & Rast bleibe die Tankstelle für einen längeren Zeitraum geschlossen. Polizei und Staatsanwaltschaft Darmstadt vermuten einen Suizid seitens des Mannes, weshalb die Leiche obduziert werden müsse.

Zusätzliche lokale Themen aus Darmstadt findest Du im Abschnitt » Darmstadt.

Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Viernheim und Raunheim/ Bischofsheim
Viernheim: Im Rahmen der Aktion "Stadtradeln" lädt die Polizei Viernheim zur Fahrradcodierung ein. Das soll am Montag (04. September) zwischen 08:00Uhr bis 13:00Uhr auf dem Hof der Polizei in der Kettelerstraße geschehen. Um eine telefonische Anmeldung von montags bis freitags zwischen 07:00Uhr bis 19:00Uhr wird gebeten: 06204 - 93 77 120. Schon zur Anmeldung sollte man folgende Angaben machen können: Anzahl der Drahtesel, die codiert werden sollen, die Fahrradart, denn bei E-Bikes sollte der Schlüssel für den Akku nicht vergessen werden sowie eine Telefonnummer für mögliche Rückfragen. Am Tag der Veranstaltung wird ein Ausweis sowie ein Eigentumsnachweis verlangt.

Raunheim/ Bischofsheim: Zwei Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren wird zur Last gelegt, mit einer fremden Kreditkarte in einer Tankstelle Käufe tätigen zu wollen. Die alarmierte Polizei nahm die Minderjährigen am Donnerstag (12.) gegen 10:45Uhr vorläufig fest. Unklar ist, ob die Tatverdächtigen die Karte bloß gefunden oder auch gestohlen haben. Die Karteninhaberin bemerkte den Verlust ihrer Kreditkarte, als ihr drei Abbuchungen in Höhe von ca. 245€ auffielen, denn beim Lebensmitteleinkauf am Mittwoch (11.) sei die Bankkarte noch vorhanden gewesen. Es soll Anzeige erstattet worden sein, sodass die Jugendlichen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

Service: Zur Erinnerung: Sowohl die Anfertigung als auch die Verbreitung von privaten Fahndungsaufrufen oder Behauptungen, die Menschen öffentlich an den Pranger stellen können, können ein strafrechtliches Nachspiel haben. Das Ermitteln und Öffentlichkeitsfahndungen sei ausschließlich Aufgabe der Polizei und Staatsanwaltschaft. Obendrein brauche es für eine Öffentlichkeitsfahndung einen richterlichen Beschluss. Stattdessen sollte man sämtliches Bildmaterial, das Straftaten dokumentiert der Polizei übergeben und sich als Zeuge anbieten. Alles andere könne den Erfolg der Ermittlungsbehörden gefährden. Wer private Fahndungsaufrufe sieht, sollte diese einerseits kritisch hinterfragen und gegebenenfalls der Polizei melden.

Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.

©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

BGH-Urteil: Aktive Zustimmung bei Änderungen von Banken-AGB notwendig

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen verklagte die Postbank. Die Verbraucherschützer erachten die Klauseln, mit denen das Geldinstitut in der Theorie ihre AGB nach Belieben ändern kann, für unwirksam. Die Klauseln ermöglichen einen ganz neuen Vertrag.

Symbolbild: BGH-Urteil: Aktive Zustimmung bei Änderungen von Banken-AGB notwendig
Oftmals würden Kund:innen AGB-Anpassungen nur durch Abbuchungen für ein eigentlich kostenloses Konto oder weitere Dienstleistungen bemerken. Bis zuletzt wurde getreu dem Prinzip "Wenn kein Widerspruch, dann Zustimmung der neuen AGB" gearbeitet. Der Verbraucherschützer David Bode kann das nicht nachvollziehen, denn der Kunde "kann bei Vertragsabschluss nicht vorhersehen, wohin die Reise geht". Das zweifelten sowohl das Landesgericht als auch das Oberlandesgericht Köln nicht an. Allerdings sei das Prozedere europarechtlich gesetzeskonform. Das nenne sich "stillschweigende Zustimmung". Aufgrund der Brisanz durften der Bundesverband der Verbraucherzentralen beim Bundesgerichtshof - dem obersten Zivilgericht - in Revision gehen. Die Karlsruher Richter urteilten zugunsten der Anklage. Das Vorgehen der Kreditinstitute widerspreche dem Grundgedanken des Gesetzes, weil die Verbraucher unangemessen benachteiligt werden. Für den Ottonormalverbraucher resultiert das Urteil in mehr Post, die alle Bankkunden künftig erhalten werden. Es bleibt fraglich, wie nachhaltig das Urteil sein wird. Wie viele Menschen werden neuen Bank-AGB tatsächlich widersprechen?

Was entscheiden die Gerichte sonst noch? Du erfährst es mit einem Klick auf » Law!

Apple vs. EU: Apple Music vs. Spotify

Symbolbild: Apple vs. EU: Apple Music vs. Spotify
Vor zwei Jahren reichte der schwedische Musikstreaming-Anbieter Spotify eine Beschwerde über Apple bei der EU ein. Nun hat die EU-Kommission eine Entscheidung getroffen. Das Problem sei, dass Apple mit seinem Streaming-Angebot Apple Music den Wettbewerb störe. Margrethe Vestager sagte, Apple sei "Torwächter" und Konkurrent zugleich. So hieß es ebenfalls von ihr: "Durch strikte Regeln im App Store zum Nachteil konkurrierender Musik-Streamingdienste nimmt Apple den Nutzern die Wahl, billigere Dienste zu nutzen." Apple wurde des Weiteren auch beschuldigt, Rivalen die Möglichkeit zu nehmen über günstigere Anbieter zu informieren. Mit dieser Mittelung ist die Vorstufe zu einer Kartellstrafe erbracht worden. Diese Kartellstrafe kann bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes sein. Im Falle von Apple wären es bis zu 22,83 Milliarden Euro. Apple hat auf die Entscheidung bereits geantwortet. "Die Argumentation der Kommission zugunsten von Spotify ist das Gegenteil von fairem Wettbewerb." Spotify wolle "alle Vorteile des App Stores nutzen und meint, dafür nichts zahlen zu müssen", hieß es.

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Tag der Arbeit "in times of Corona"

Symbolbild: Tag der Arbeit in times of Corona
Am Tag der Arbeit waren nicht nur Demos an der Tagesliste; ebenso viele Reden. So sprach sowohl die Grünen-Vorsitzende Baerbock und Vizekanzler Scholz in Potsdam, wo beide auch als Direktkandidaten antreten. Baerbock sagte, es reiche nicht nur den Pflegekräften "zuzuklatschen" oder als Politiker danke zu sagen. Sie sagte ebenfalls, es gehe nicht einfach wieder weiter wie vorher, wenn alle geimpft seien. Scholz äußerte sich über die Kurzarbeit und die damit verbundenen Entlassungen als auch ungleiche Löhne. Laschet sprach über prekäre Arbeitsverhältnisse. Diese leisten ihm nach teils am meisten. Tarifbindung sei demnach eine Art diese Leistungen anzuerkennen. DGB-Vositzender Hoffmann, betonte, Solidarität habe das Schlimmste während der Pandemie verhindert. Ebenfalls plädierte er für besseren Gesundheitsschutz und verbindliche Regeln für das Homeoffice aus. GEW-Vorsitzende Marlis Teppe sagte, die Pandemie sei wie ein Brandbeschleuniger für bereits vorhandene Probleme.

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Mindestens 20 Tote bei Autobombenanschlag in Afghanistan

Symbolbild: Viele Tote bei Autobombenanschlag in Afghanistan
In Afghanistan - besser gesagt in der Provinzhauptstadt Pul-e-Alam explodierte eine Autobombe vor einem Studentenwohnheim. Dabei sind mindestens 20 Menschen Menschen umgekommen und mindestens 90 Zivilisten wurden verletzt. Nach behördlichen Angaben seien darunter elf in besonders kritischem Zustand und viele Schüler. Die Wucht der Bombe ließ Dächer umstehender Häuser einstürzen. Ein naheliegendes Krankenhaus soll in Mitleidenschaft gezogen worden sein. Bis dato liegt sowohl kein Bekennerschreiben vor und das konkrete Ziel des Anschlags ist unklar. Dennoch verdächtigt der afghanische Präsident Aschraf Ghani die radikal-islamistische Taliban. Seit September laufen Friedensgespräche zwischen der Regierung Afghanistans und der Taliban, die ins Stocken geraten sind. Nichtsdestotrotz lautet der Appell, sämtliche "Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht unter allen Umständen einzuhalten". In diesem Kontext kurz gesagt: Vorsätzliche Angriffe auf Zivilisten sind ein absolutes Tabu.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Biebesheim und Darmstadt
Biebesheim: Im Zeitraum zwischen Donnerstag (29.04.) 07:00Uhr bis Freitagnachmittag (30.04.) 17:00Uhr soll ein in der Sudetenstraße geparkter Pkw beschädigt worden sein. Nach aktuellem Ermittlungsstand geschah folgendes: Der Unfallverursacher streifte mit seinem Pkw den Pkw ehe der Täter den Tatbestand der Fahrerflucht erfüllte. Die Polizeistation Gernsheim setzt auch auf Zeugenanrufe: 06258 - 93 430.

Darmstadt: Eine 49-jährige Darmstädterin passierte am Freitag (30.04.) gegen 14:57Uhr mit ihrem Fahrrad die Bleichstraße. Auf Höhe der Bleichstraße 10 fährt die Frau in entgegengesetzter Fahrtrichtung auf die Fahrbahn statt auf dem Gehweg zu verweilen. Es kam zur Kollision mit einem 51-jährigen Lkw-Fahrer. Die Fahrradfahrerin wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht; der entstandene Sachschaden ist verhältnismäßig gering. Zeug:innen werden gebeten sich beim 1. Polizeirevier in Darmstadt unter 06151 - 969 36 10 zu melden.

Darmstadt: Am Freitagabend (30.04.) gegen 21:45Uhr ging beim ersten Polizeirevier ein Anruf bezüglich eines verdächtigen Koffers auf dem Luisenplatz ein. Tatsächlich fand die Funkstreife das besagte Gepäckstück am Brunnen vor dem Luisencenter, weswegen weitere Streifen und Bombenentschärfer aus Wiesbaden hinzugezogen wurden. Das ÖPNV-Verkehrskreuz war rund zwei Stunden gesperrt, weshalb Bus- und Bahnen umgeleitet werden mussten. Letztendlich entpuppte sich der Koffer als harmlos.

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