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Gullydeckel-Prozess: 1 Jahr und neun Monate Haft

Das Amtsgericht Bad Berleburg verurteilte einen Lokführer der Hessischen Landesbahn wegen Vortäuschens einer Straftat und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr zu einer Haftstrafe ohne Bewährung von einem Jahr und neun Monaten. Das Urteil ist gegenwärtig noch nicht rechtskräftig. Die Richter sehen es als erwiesen, dass der 50-Jährige den Anschlag auf seinen Zug mit zwei Gullydeckeln inszenierte. Dafür soll er im April 2019 zwei Gullydeckel mit jeweils einem Seil an einem Brückengeländer nahe der Grenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Hessen befestigt haben.

Symbolbild: Gullydeckel-Prozess: 1 Jahr und neun Monate Haft
Am Morgen fuhr er mit seiner Regionalbahn dagegen. Die Gullydeckel hinterließen ein großes Loch in der Frontscheibe. Der Lokführer blieb unverletzt und glücklicherweise waren keine Fahrgäste im Zug. Zunächst lobten ihn die Ermittler für sein "instinktiv richtiges Handeln. Dass er mit nur 50km/h unterwegs war, wurde kaum infrage gestellt. Schlussendlich fanden Ermittler seine DNA an den Gullydeckeln und Seilen. Außerdem sollen laut einem Gutachter auch die Faserspuren zu ihm gehören. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand man Schneidewerkzeug, Handschuhe sowie ähnliche Knoten wie am Tatort am Gullydeckel. Sein Motiv bleibt unklar. Die Verteidigung forderte einen Freispruch.

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45.000€ Rechnung für Amoklauf-Fake

Symbolbild: 45.000€ Rechnung für Amoklauf-Fake
Im Juni kündigte ein 13 Jahre alter Schüler einen Amoklauf in einer Schule in Mümmelmannsberg (Hamburg) an. Folglich kam es zu einem umfangreichen Polizeieinsatz. Das Schulgebäude wurde geräumt, angrenzende Straßen wurden weiträumig abgesperrt und sogar ein Hubschrauber sei im Einsatz gewesen. Als die Ermittler dem 13-Jährigen auf die Schliche kam, war schnell ersichtlich, dass es keine Bedrohungslage gab, sondern es sich um einen schlechten Scherz handelte. Der Einsatz wurde daraufhin abgebrochen. Am Dienstag (29. September) gab die Polizei Hamburg via Twitter bekannt, dass sie "gesetzlich verpflichtet [sind], die Kosten des Einsatzes zu erheben, und [...] dem Verursacher des Einsatzes eine Gebührenrechnung über 45.000 Euro übermittelt [haben]." Strafrechtliche Konsequenzen hat der Jugendliche nicht zu befürchten, weil er mit seinen 13-Jahren noch nicht strafmündig ist.

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Ein US-Präsident, ein Virus und eine Geschichte

Symbolbild: Ein US-Präsident, ein Virus und eine Geschichte
Donald Trump hat nach eigenen Angaben das Corona-Virus, genau das Virus was er vor knapp 3 Monaten für junge Menschen als "Schnupfen" einstufte. Mittlerweile hält er sich in einem Militärkrankenhaus in der Nähe von Washington auf, laut dem Weißen-Haus als reine Vorsichtsmaßnahme. Dabei wird der übergewichtige 74-Jährige, der zu Risikogruppe gehört, seinen Job aus dem Medical Center in Maryland weiterführen und nicht an den Vizepräsident Mike Pence übergeben. Er nehme mittlerweile Antikörper, Zink, Vitamin D, das Magenmittel Famotidin, das Schlafhormon Melatonin und Aspirin ein. Mehrere Menschen aus seinem Umfeld wurden auch infiziert, die First-Lady Melania Trump blieb im Weißen Haus; trotz eines positiven Tests.

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Melonen in der Wüste durch "Nanoton"

Symbolbild: Melonen in der Wüste durch "Nanoton"
Am Rand des Nils wachsen Pflanzen. Toll, oder? Das berichten wir natürlich nicht ohne Grund, denn sie können nur aus einem bestimmten Grund dort Wachsen: Ton!

Diese Erkenntnis benutzen ein norwegisches Projekt bzw. Startup. Zehn Jahre lang forschten sie an der richtigen Lehm-Konzentration, um den Wüstenboden fruchtbar zu machen. "Magere Böden haben Mühe, Feuchtigkeit zu speichern oder Pflanzen gedeihen zu lassen. Das Vorhandensein von Lehm im richtigen Verhältnis kann das dramatisch ändern", so Ole Sivertsen (Geschäftsführer Desert Control) gegenüber dem BBC. Das Gemisch nennt sich "Nanoton" und hat sich bereits in Dubai im März dieses Jahrs bewährt, denn nach 40 Tagen konnten die angepflanzten Melonen geerntet werden.

Zusätzliches über aktuelle Forschungen sind hier » Wissenschaft vorzufinden.

Schwere Unwetter in Südfrankreich

Symbolbild: Schwere Unwetter in Südfrankreich
Ein Starkregen, der bis in die vergangene Nacht dauerte, verursachte in der französischen Riviera-Metropole Nizza Überschwemmungen. Als Reaktion wurde sowohl der Flugverkehr eingestellt als auch alle Bahnhöfe der Region geschlossen. Nachdem sich laut dem Bürgermeister Christian Estrosi die Wetterlage allmählich beruhigt, ist es Zeit für eine erste Bilanz. Neben den zahlreichen Sachschäden werden neun Menschen vermisst. Unter ihnen sollen auch zwei Feuerwehrleute sein, deren Einsatzfahrzeug am späten Freitagabend (02.) von den Wassermassen mitgerissen wurde. 50 Kilometer nördlich von Nizza suchten zwei Bewohner Schutz auf dem Dach ihres Hauses. Doch das Haus stürzte ein, woraufhin die beiden in den Fluten verschwinden. Bis zu 13.500 Haushalte waren teilweise von der Stromversorgung abgekapselt. Manche Dörfer wurden gänzlich von der Außenwelt abgeschnitten, so z.B. das Dorf Saint-Martin-Vésubie, wo die Brücke einstürzte.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen
Hockenheim: Ein Einbruch in einen Wohnwagen auf der Autobahnraststätte Hockenheim zieht für ein holländisches Ehepaar einen Gesamtschaden von mehreren tausend Euro mit sich. In der Nacht auf Dienstag (29. September) entwendeten die Unbekannten eine Handtasche, ein Tablet, ein Laptop, eine Kamera, Bargeld und persönliche Papiere. Die Autobahnpolizei Walldorf freut sich über sachdienliche Hinweise; Telefonnummer 06227-35 82 60.

Bickenbach: Die Polizei verhaftete einen 29-jährigen Wohnsitzlosen, der am Dienstagabend (29. September) in ein Firmengelände in der Philipp-Reis-Straße eingebrochen sein soll. Beim Einschlagen einer Glasscheibe löste er die Alarmanlage aus. Eine Streife rückte aus und erwischte den mutmaßlichen Täter bei seinem Fluchtversuch ins Freie. Was er entwenden wollte, werden die Ermittlungen klären müssen. Der polizeibekannte und mittlerweile Festgenommene Mann hat mit einem Strafverfahren wegen besonders schweren Diebstahls zu rechnen.

Hemsbach: Am Mittwochabend (30. September) kurz vor Mitternacht bemerkten die Beamten einen Opel, der mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Sie verfolgten den 43 Jahre alten Autofahrer bis zur A5 in Richtung Heidelberg. Dabei soll der Mann die Polizisten mit ausgestrecktem Mittelfinger beleidigt haben. Ein Alkoholtest gab einen Wert von 0,4 Promille an und auch ein Drogentest konnte Spuren von Amphetamin, Kokain sowie Cannabis nachweisen. Ein Fahrverbot für ihn ist wahrscheinlich.

Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.

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OLG München: Busfahrer sind für Fahrgast-Stürze nicht haftbar

Busfahrer sind nur in Ausnahmefällen schuld, wenn ein Fahrgast durch das Verkehrsgeschehen zum Sturz kommt.

Symbolbild: OLG München: Busfahrer sind für Fahrgast-Stürze nicht haftbar Im konkreten Fall stieg ein Fahrgast in den Linienbus ein und ging zum Fahrkartenautomat. Kurz nach dem Anfahren legte der Busfahrer eine Vollbremsung ein, weil ein Fußgänger achtlos auf die Straße ging. Der Fahrgast stürzte, wodurch er sich am Arm schwer verletzte. Daraufhin verlangte die Versicherung des Mannes Schadensersatz vom Busfahrer. Doch dieser weigerte sich zu zahlen, denn jeder Fahrgast ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich, indem man zügig Platz nimmt oder sich zumindest festhält. Das Oberlandesgericht (OLG) München gibt dem Busfahrer recht. Laut den Richtern war die Vollbremsung ein angemessenes Mittel, um eine schwerwiegende Kollision vorzubeugen. Des weiteren habe der Busfahrer einen Fahrplan einzuhalten, weshalb keine Kontrollen verlangt werden können. Einzige Ausnahme: Wenn die Person erkennbar eingeschränkt oder hilfsbedürftig wäre.

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13-Jähriger darf über Tesla-Gigafactory Berlin fliegen

Symbolbild: 13-Jähriger darf über Tesla-Gigafactory Berlin fliegen
Über das Geschehen rund um Teslas zukünftige Gigafactory in Grünheide berichteten wir bereits mehrfach. Ende März veröffentlichte der 13-Jährige, der im Internet als Tesla Kid Berlin auftritt auf YouTube ein Video mit dem Titel "Keine Drohnen-Aufnahme von Tesla Giga Berlin mehr". Tesla Kid erzählt von einem weiteren Flugversuch. Nach nur zehn Minuten sei er von Security-Mitarbeitern entdeckt und gebeten worden die Drohne zu landen, denn sämtliche Flüge über dem Areal sind illegal, weil es Privateigentum ist. Später kam die Polizei hinzu, denn der Jugendliche befand sich in einer Flugverbotszone. Erst mit einem Abstand von 400 Metern dürfte er wieder abheben. Wie der Drohnen-Dienstleister Flynex erklärte, liegt der Flugraum in der Kontrollzone des Flughafens Berlin-Schönefeld. Im konkreten Fall hätte Tesla Kid nur ein Problem mit Tesla bekommen können. Doch ganz im Gegenteil! Der Podcast "Third Row Tesla" teilte sein Video. Nach fünf Minuten antwortete Tesla-Chef Elon Musk höchstpersönlich mit den Worten "Fine by me", also "Von mir aus kein Problem". Solange Tesla Kid unter 50 Meter fliegt und deutsche Behörden einen Tweet des CEOs als offizielle Erlaubnis akzeptieren, darf er wieder über die Gigafactory Baustelle fliegen.

Gießener gewinnt 5,2 Millionen Euro im Lotto

Symbolbild: Gießener gewinnt 5,2 Millionen Euro im Lotto
Zumindest finanziell als Folge des Corona-Virus muss sich ein Hesse weniger Sorgen machen. Der Gießener gewann bei der Eurojackpot-Ziehung am Freitag (10.) 5,2 Millionen Euro, wie Lotto Hessen am Samstag mitteilte. Zwar war der Topf der Gewinnklasse zwei insgesamt 20,8 Millionen Euro groß, doch den muss er sich mit drei weiteren Spielern aus Brandenburg, der Slowakei und Finnland teilen. In Helsinki wurden auch die Zahlen gezogen: 2-7-8-43-50 inklusive der Eurozahlen 2 und 3 (alle Angaben ohne Gewähr). Für den 90 Millionen Jackpot fehlte dem Mittelhesse die zweite richtige Eurozahl, die 3. Für seine zehn Tipps zahlte er lediglich 20€. Laut Lotto Hessen werde der Gewinn in Kürze automatisch auf das Bankkonto überwiesen, das er mit seinem Online-Account verknüpft hat. Damit ist er der dritte hessische Millionär in 2020. Den Rekord hält ein Nordhesse, der im Juli 2016 rund 84,8 Millionen Euro absahnte.

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Entspricht meine Surf-Geschwindigkeit den vertraglichen Vereinbarungen?

Symbolbild: Entspricht meine Surf-Geschwindigkeit den vertraglichen Vereinbarungen?
Gerade jetzt, wo Home-Office sowie Home-Schooling notgedrungen angesagt sind, ist ein konstanter und schneller Internetanschluss wichtiger denn je. Die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde der Provider hat festgelegt, wann verärgerte Kund*innen Abhilfe verlangen oder außerordentlich kündigen dürfen. Zuallererst sollte man mit dem Online-Tool Breitbandmessung der Netzagentur an zwei aufeinanderfolgenden Tagen jeweils zehn Messungen durchführen. Wichtig ist, dass der Rechner via LAN-Verbindung ins Netz geht. Jedes Testergebnis sollte mit einem Screenshot oder Ausdruck gesichert werden. Im Anschluss darf man auf den Dienstleister zugehen, wenn a) nicht täglich mindestens einmal 90% der zugesicherten Maximalgeschwindigkeit erreicht wurde oder b) die übliche Geschwindigkeit nicht in 18/ 20 Fällen überschritten wurde oder c) mindestens einmal täglich die Minimalgeschwindigkeit unterschritten wurde. Treffen ein oder mehrere Fälle bei Dir zu, dann informiere Deinen Provider schriftlich und setze ihm eine Frist von innerhalb von zwei Wochen zu handeln. Tut er das nicht, darfst Du außerordentlich kündigen oder den Vertrag auf einen günstigeren Tarif herabstufen. Das jedoch unbedingt mit der alten Vertragslaufzeit und ohne weitere Kosten.

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Ein erfolgreicher Fehlschlag? - 50 Jahre Apollo 13

Symbolbild: Ein erfolgreicher Fehlschlag? - 50 Jahre Apollo 13
"Houston, we've had a problem here". Eines der bekanntesten Zitate der Raumfahrt stammt von der Apollo 13 Crew aus 300.000 Kilometern Entfernung. Dabei startete die Saturn-5-Rakete am 11. April 1970 vom Kennedy Space Center in Florida. Nach der ersten bemannten Fluglandung mit der Apollo 11 im Juli 1969 schien es nach einer Routine. Doch schon bald würden er, Kommandant Jim Lovell mit seinen seine Kollegen Fred Haise und Jack Swigert um ihr Leben kämpfen. Am 13. April folgte Astronaut Swigert der Anweisung Ventilatoren und Heizelemente in den beiden Sauerstofftanks zu aktivieren. Danach sei ein Sauerstofftank explodiert, wodurch der andere mitsamt der Zuleitungen erheblich in Mitleidenschaft gezogen wurde. Strom und Atemluft werden für nur noch maximal zwei Stunden reichen. Die Lösung in der brenzlichen Lage war die Mondlandefähre. Doch es gab einen Haken: Das Raumschiff war nur für zwei Menschen mit höchstens 45 stündigen Aufenthalt vorgesehen. Daher musste selbst bei Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt massiv Energie und Wasser gespart werden. Dadurch war die Crew dehydriert und völlig erschöpft. Trotzdem gelang es den Astronauten kurz vor der Landung die inaktive Kommandokapsel zu reaktivieren, denn nur sie verfügte über den lebensnotwendigen Hitzeschild zum Wiedereintritt in die Erdatmosphäre. Am 17. April kam es dann zur Landung im Pazifik. Die NASA nennt den Vorfall einen "erfolgreichen Fehlschlag". Zwar sei die Mondlandung nicht geglückt, aber alle Astronauten sind lebend zurückgekehrt.

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Mehr Organspenden zu Beginn des Jahres

Symbolbild: Mehr Organspenden zu Beginn des Jahres
Bereits in der Vergangenheit wurde darüber debattiert, wie man die niedrige Zahl der Organspenden erhöhen könnte. Doch für die ersten drei Monate dieses Jahres hat die Deutsche Stiftung Organtransplantation (kurz: DSO) bekanntgegeben, dass 260 Menschen ihre Organe gespendet haben. Im Vergleich zum Vorjahr sind das rund 16% mehr. Axel Rahmel erklärte sich den Anstieg damit, dass die Debatte sehr viel damit zu tun hat. Doch jetzt könnte es wieder schwieriger werden. Denn die Zahlen der Spender von Organen sind im März aufgrund der Pandemie drastisch gesunken. So gilt jetzt auch bei Organen erhöhte Sicherheit. Denn auch die werden ab sofort erweitert untersucht, damit eine Infektion auszuschließen ist.

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