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RMV plant Pendant zur "Bahncard 25"

Der Aufsichtsrat vom Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) hat ein neues Rabattmodell beschlossen, das der "BahnCard 25" ähnelt. Ab Januar 2023 lässt sich 25% bei Kurzstrecken-, Einzel- oder Tageskarten sparen.

Symbolbild: RMV plant Pendant zur Bahncard 25
Wer vom Rabatt profitieren möchte, muss 10€ für einen Zeitraum von 30 Tagen investieren. Der Rabatt lässt sich sowohl mit der RMV-App als auch den eTickets nutzen. Frankfurts umstrittener Oberbürgermeister und RMV-Aufsichtsratschef Peter Feldmann (SPD) argumentiert mit dem 9€-Ticket. Das 9€-Ticket zeigt, wie sehr niedrige und attraktive Tarife von den Fahrgästen angenommen werden. Doch wer wird von dem Angebot profitieren? Vielfahrer sind es nicht. Die fahren bereits jetzt mit ihren Monats-, Jahres-, Job- oder Semestertickets. Wer Kurzstrecken bis zu 1,50€ fährt, wird erst ab der 27. Fahrt davon profitieren. Außerdem bleibt der schon vorhandene Prepaid-Rabatt in Höhe von 20% für Einzelfahrkarten erhalten. Es bleibt fraglich, ob Fahrgäste den Rabatt überhaupt im Geldbeutel bemerken werden. Schließlich erhöht der RMV seine Preise im Juli um durchschnittlich 3,9% nachdem man ihn bereits im Januar um durchschnittlich 1,5% erhöht hat.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Südhessen
Darmstadt: Wer sein Fahrrad besser gegen einen möglichen Diebstahl schützen möchte, kann das mit einer kostenlosen Fahrradcodierung am Mittwoch (15. Juni) von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr machen. Hinter der Aktion steckt das 1. Polizeirevier in Darmstadt. Die Gesetzeshüter bitten um eine telefonische Anmeldung. Zwischen 08:00 Uhr und 15:00 Uhr ist das unter den folgenden Telefonnummern möglich: 06151 - 969 411 02 oder 06151 - 969 411 03. Für die Codierung müssen der Personalausweis - oder Gleichwertiges - sowie ein Eigentumsnachweis mitgebracht werden. Bei E-Bikes oder Pedelecs darf der Batterieschlüssel nicht vergessen werden. Die Polizei merkt an, dass Carbon-Räder von dem Angebot ausgeschlossen sind.

Modautal-Brandau: In der Nacht zum Montag (29. - 30. Mai) haben sich Unbekannte gewaltsamen Zutritt in die Bäckerei in der Gadernheimer Straße verschafft. Zwischen 19:00 Uhr bis 04:00 Uhr sollen sie den Verkaufsraum nach Beute durchsucht haben ehe die Kriminellen mit zwei gefüllten Registrierkassen den Tatort verlassen. Die Darmstädter Kriminalpolizei (Kommissariat 21/ 22) ermittelt wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls. Zeug:innen sollen sich telefonisch melden: 06151 - 96 90.

Bensheim: Am Montagmorgen (30. Mai) zwischen 02:55 Uhr bis 03:30 Uhr ist ein noch unbekannter Mann in das Café in der Hauptstraße/ Nähe Zeller Straße eingebrochen. Drei Kameras filmten ihn, wie er zwei Schachteln Zigaretten im Wert von 13€ gestohlen hat. Aufgrund der Kamerabilder fällt auch die Beschreibung recht üppig aus. Der Täter wird auf 25 bis 30 Jahre geschätzt und soll bei einer normalen Statur ungefähr 1,90m groß sein. Der Mann hat dunkle kurze Haare und einen Dreitagebart. Während der Tat ist er unterwegs gewesen mit einem dunklen Rucksack und dunkelblauen ADIDAS-Sneakern mit weißer Sohle. Wer Angaben zum Gesuchten machen kann, soll sich beim Kommissariat 41 melden: 06251 - 84 68 0.

Lampertheim: Mehr als nur "ein bisschen zu schnell" ist ein 29-jähriger Motorradfahrer in der Rosenaustraße am Donnerstag (09.) unterwegs gewesen. Die zivilen Verkehrsfahnder des Polizeipräsidiums haben ihn aus dem Verkehr gezogen als er mit 105km/h auf den Tacho durch eine Tempo 30 Straße fuhr. Er hat jetzt zwei Punkte im Fahreignungsregister, muss 800€ Bußgeld zahlen und darf die nächsten drei Monate zu Fuß gehen.

Viernheim: Am Mittwochnachmittag (08.) gegen 17:30 Uhr kam es zu einem Verkehrsunfall in der Kreuzung Kühnerstraße/ Kirschenstraße. Die 10-jährige Radfahrerin wollte mit ihrem Fahrrad die Kühnerstraße durchfahren während eine 29-jährige Autofahrerin auf der Kirschenstraße gefahren ist. Beide stammen aus dem Kreis Bergstraße. An der Kreuzung kam es dann zum Zusammenstoß. Das Mädchen wurde wegen ihrer Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Der entstandene Sachschaden ist im Vergleich nicht der Rede wert.

Darmstadt: Unbekannte haben ihr Unwesen im Bereich "Große Bachgasse"/ "Ludwig-Metzger-Platz" getrieben. Dort sollen sie ein Mahnmal mit gelber und weißer Farbe beschmiert haben. Der Schaden wurde erst Tag der Anzeige - Mittwoch (08.) - entdeckt, sodass sich der Tatzeitraum nicht weiter eingrenzen lässt. Der Sachschaden liegt bei mindestens 3000€, weswegen die Beamten des Kommissariats 43 wegen Sachbeschädigung ermitteln. Wer sachdienliche Hinweise geben kann, möge sich bei den Ermittlern telefonisch melden: 06151 - 96 90.

Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.

©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Eine Tragödie endet: Flughafen BER darf eröffnen

Mit neun Jahren Verspätung steht der geplanten Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens BER am 31. Oktober nichts mehr im Weg. Am Dienstag (28. April) gab die Baubehörde das Hauptterminal zur Nutzung frei.

Symbolbild: Eine Tragödie endet: Flughafen BER darf eröffnen Die Kosten haben sich seit dem ersten Spatenstich in 2006 von geplanten zwei Milliarden Euro auf 6,44 Milliarden Euro mehr als verdreifacht. Die Baustelle des BER war geprägt von Planungsfehlern, Baumängeln und Technikproblemen: zu kurze Rolltreppen, eine falsche Raumnummerierung, Licht, das nicht ausging. Aber das größte Sorgenkind war der Brandschutz. Nach jahrelangem Umbau und einem entflochtenen Kabelsalat stellte der TÜV vergangene Woche alle benötigten Prüfbescheinigungen aus. Jetzt brauchen die Flughafenbetreiber nur noch die Erlaubnis der Luftfahrtbehörde. Bei einem reibungslosen Ablauf soll der Innenstadtflughafen Tegel am 08. November schließen. Für Juni und Juli werden Menschen eingeladen, die künftigen Abläufe im BER zu testen: von der Ankunft, zum Check-In auf das Gate.

Zusätzliche lokale Themen - sicherlich auch aus Deiner Nähe - findest Du im Abschnitt » Lokales vor.

StVO: Angeben kostet bis zu 100€ Bußgeld

Symbolbild: StVO: Angeben kostet bis zu 100€ Bußgeld
Seit Dienstag (28. April) gelten neue verschärfte Spielregeln im Straßenverkehr. Wer keine Rettungsgasse bildet oder sie zum eigenen Vorteil missbraucht, muss neben 200€ bis 320€ Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg nun auch mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Zur Erinnerung: Die Rettungsgasse wird stets zwischen der linken und allen anderen Fahrspuren gebildet. Wer in Ortschaften 21km/h oder außerorts mindestens 26km/h zu schnell ist, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 80€, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Das Halten in zweiter Reihe sowie Parken auf Geh- oder Radwegen wird mit mindestens 55€ bestraft; bis zu 100€ und ein Punkt sind möglich. Zukünftig dürfen auch Radfahrer*innen auf dem Radweg den grünen Pfeil benutzen. Beim Überholen von "Radlern" ist auf einen 2 Meter Abstand zu achten. Systeme, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, sind verboten. Wer dennoch mit einer Blitzer-App erwischt wird, muss 75€ zur Strafe zahlen. Auch das sinnbefreite Umherfahren, um sein Fahrzeug zu präsentieren, kostet 100€.

Sämtliche Berichterstattung aus Deutschland sammelten wir für dich in der Kategorie » DE.

Erster Mai: Proteste zum Tag der Arbeit trotz Corona

Symbolbild: Erster Mai: Proteste zum Tag der Arbeit trotz Corona
Sowohl in Berlin als auch Hamburg versammelten sich trotz der Corona-Krise jeweils Hunderte zu Demonstrationen anlässlich zum Tag der Arbeit. Mit Einbruch der Dunkelheit kam es in Berlin-Kreuzfeld zu Rangeleien mit den Beamten. Flaschen und Steine seien geflogen, Einsatzkräfte wurden verletzt. Das Resultat sind 50 Festnahmen, 100 Personenfeststellungen und sechs Menschen, die dem Haftrichter vorgeführt werden. Das teilte Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik mit. In Hamburg im Schanzenviertel gelang es der Polizei eine nicht-genehmigte Versammlung linker Demonstranten durch den Einsatz von Wasserwerfern aufzulösen. In der Nähe des Fischmarkts der Hansestadt bewarf man den Geldautomaten einer Bankfiliale mit Bodenplatten. Vier Tatverdächtige sind diesbezüglich festgenommen worden.

Mehr Artikel von uns über das Corona-Virus sammelten wir für Dich unter dem Schlagwort » Corona.

Bis zu 10.000€ Soforthilfe für Vereine

Symbolbild: Bis zu 10.000€ Soforthilfe für Vereine
Mit Beginn des aktuellen Monats startete das Land Hessen sein Programm "Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit". Hessenweit können bis zu 41.000 gemeinnützige Vereine mit Soforthilfen bis zu 10.000€ rechnen. Mit diesen Geld soll die Nachwuchsarbeit unterstützt werden, die Kosten für Miete, den Betrieb oder Instandhaltungen bezahlt werden oder auch die Gebühren für in Auftrag gegebene, aber durch Corona abgesagte Projekte beglichen werden. Dabei ist zu beachten, dass die finanzielle Schieflage erst seit frühestens dem 11. März ihren Lauf nahm. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Corona-Virus-Pandemie überhaupt eine existenzbedrohliche finanzielle Notlage oder einen Liquiditätsengpass auslöste. Liquidität bedeutet, dass ein Wirtschaftssubjekt, z.B. Unternehmen, Einzelpersonen als auch Vereine, zu jedem Zeitpunkt ihren Zahlungsverpflichtungen aus Schulden nachkommen zu können.

Unser Themen-Archiv "Engagement" heißt ab sofort "Gesellschaft". Hier findest Du alles über das zwischenmenschliche » Zusammenleben der Gesellschaft.

Kraftwerk vs. Rapper Pelham: Rechtsstreit geht in eine neue Runde

Symbolbild: Kraftwerk vs. Rapper Pelham: Rechtsstreit geht in eine neue Runde
Seit 23 Jahren treffen sich der Frankfurter Rapper Pelham und die Elektropop-Gruppe Kraftwerk des häufigeren vor Gericht. Pelham nutzte damals für einen Song der Rapperin Sabrina Seltur ein 2-sekündiges Sample, also ein Musikschnipsel aus Kraftwerks "Metall auf Metall". Das missfiel ihnen und reichten Klage ein, weil man sie nicht gefragt habe. Der Fall wanderte bis zum europäischen Gerichtshof (EuGH). Zum dritten Mal lag der Ball beim Bundesgerichtshof (BHG) in Karlsruhe. Am Donnerstag (30. April) kamen die dortigen Richter zum Entschluss, dass Pelhams Verhalten nicht astrein, aber weitestgehend von der Kunstfreiheit gedeckt war. Seit Dezember 2002 verschärft eine EU-Richtlinie das Sampling. Seitdem ist das Einbauen von Songschnipseln nur noch erlaubt, wenn er nicht mehr im neuen Song wiedererkennbar ist. Die Frage ist, ob noch Tonträger nach 2002 mit Selturs Titel hergestellt wurden. Diesbezüglich muss jetzt wieder das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg urteilen.

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©2020 Hessentrend/ Leon Ebersmann