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Bitkom-Studie: Neun von zehn Unternehmen von Cyberangriffen betroffen

Laut der Studie des Digitalverbands Bitkom waren in den Jahren 2020 und 2021 nahezu neun von zehn Unternehmen von Datenklau, Spionage oder Sabotage geplagt. Mittels erfolgreicher Ransomware-Angriffe werden Computer unzugänglich gemacht und ihr Betreiber erpresst. Der Ausfall von Informations- und Produktionssystemen führt zu Störungen im Betriebsablauf. So soll ein jährlicher Schaden in Höhe von 223 Milliarden Euro entstehen.

Symbolbild: Bitkom-Studie: Neun von zehn Unternehmen von Cyberangriffen betroffen
Damit ist die Schadenssumme mehr als doppelt so hoch wie in den Jahren 2018 oder 2019. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass in 59% der Unternehmen, die Home Office grundsätzlich anbieten können, es seit der Corona-Pandemie zu IT-Sicherheitsvorfällen gekommen sein soll. Achim Berg (Bitkom-Präsident) machte darauf aufmerksam, dass es nicht genüge, Mitarbeiter:innen "einfach zum Arbeiten nach Hause zu schicken". Stattdessen muss auf der To-Do-Liste jedes Unternehmens die Absicherung der Geräte und der Schutz der Kommunikationskanäle zum Unternehmen stehen. Obendrein muss für die Gefahren durch Cyberkriminalität sensibilisiert werden. Jedes zehnte Unternehmen sehe sich in seiner Existenz durch Cyberattacken bedroht, wie die von Januar bis März 2021 geführte Bitkom-Studie ergab. Sinan Selen (Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz) merkt an, dass Behörden und die Wirtschaft nur gemeinsam Cyberangriffen trotzen können.

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Fitnessstudio muss Beiträge zurückerstatten

Symbolbild: Fitnessstudio muss Beiträge zurückerstatten
Wie das Landgericht Osnabrück entschied, sei die einseitige Verlängerung von Verträgen für Fitnessstudios aufgrund von behördlich angeordneten Schließungen rechtswidrig. Im konkreten Fall klagte ein Mann, der mit einer Sportstätte einen Vertrag über 24 Monate schloss. Allerdings hätte er die Räumlichkeiten zur Zeit des ersten Corona-Lockdowns vom 16. März 2020 bis 04. Juli 2020 nicht benutzen können. Noch im Lockdown kündigte er seinen Vertrag zum 08. Dezember 2021. Der Betreiber des Fitnessstudios kassierte weiterhin die Mitgliedsbeiträge. Der Kläger forderte die Rückerstattung des Geldes, doch sein Vertragspartner entgegnete, dass die Nutzung der Sportgeräte nachgeholt werden könne. Kurz gesagt: Das Sportunternehmen wollte die wegen der Corona-Pandemie verloren gegangenen Wochen an die eigentliche Laufzeit anhängen. Laut den Osnabrückern Richter:innen sei das unzulässig. Das Fitnessstudio konnte wegen der behördlich angeordneten Schließung seinen Part des Vertrags nicht erfüllen. Somit entfalle der Anspruch auf die Monatsbeiträge und müsse zurückerstattet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Revision wurde zugelassen.

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Preisabsprachen bei Musikinstrumenten: Strafen in Höhe von 21 Millionen Euro

Symbolbild: Preisabsprachen bei Musikinstrumenten: Strafen in Höhe von 21 Millionen Euro
Das Bundeskartellamt kündigte Geldbußen in Höhe von insgesamt 21 Millionen Euro gegen die Hersteller Yamaha, Roland, Fender, die Händler Thomann und Music Store sowie gegen verantwortliche Beschäftigte an. Kartellamtspräsident Andreas Mundt teilte mit, dass man Händler angehalten haben soll, "festgesetzte Mindestverkaufspreise nicht zu unterschreiten". Dafür soll sogenannte Price-Tracking-Software zur Überwachung von Endverbraucherpreisen seitens Yamaha und Roland zum Einsatz gekommen sein. Um Druck auszuüben, habe man Sanktionen, wie Lieferstopp oder zumindest schlechtere Konditionen angedroht bzw. verhängt. Teils wurden Mindestpreise nur sporadisch oder gar nicht überwacht. Die Händler missachteten oder umgingen die Herstellervorgaben durch Bündelung mehrerer Produkte zu einem Gesamtpreis. Thomann und Music Store hätten gefordert, dass auch andere Musik- instrumentenfachhändler die Mindestpreise einhalten. In 13 Fällen sollen die Händler Thomann und Music Store selbst Absprachen bezüglich der Preisgestaltung von Musikinstrumenten oder ergänzenden Produkten getroffen haben. Als Zeitraum wird Dezember 2014 bis April 2018 genannt, denn damals begann das Verfahren. Alle beschuldigten Unternehmen haben bei der Aufklärung des Falls kooperiert.

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Microsoft verlangt Impfnachweis

Symbolbild: Microsoft verlangt Impfnachweis
Der US-Online-Shop Amazon beschäftigt weltweit schätzungsweise 900.000 Mitarbeiter:innen. Wer nicht in den Lager, Verteilzentren oder als Lieferant tätig ist, könne bis Januar 2022 im Home Office arbeiten. Die verlängerte Möglichkeit zum Home Office treffe auf die USA sowie weitere, aber noch nicht näher genannte Länder zu. Wer ins Office ohne Home zurückkehren möchte, muss - solange man nicht vollständig geimpft ist - eine Maske tragen. Das Hard- und Softwareunternehmen Microsoft rechnet mit der vollständigen Wiedereröffnung der eigenen Büros in den Vereinigten Staaten ab frühestens Anfang Oktober. Allerdings müssten alle "Angestellten, Lieferanten und Gäste, die die Microsoft-Gebäude" betreten, ihren Impfschutz nachweisen können. Auch in diesem Fall bestätigen Ausnahmen die Regel: Wer sich aus medizinischen oder religiösen Hintergründen nicht impfen lassen kann oder möchte, ist von der Impfpflicht ausgenommen. Die Suchmaschine Google und das soziale Netzwerk Facebook möchten es Microsoft gleich tun. Tatsächlich dürfen Arbeitgeber gemäß US-Recht ihre Beschäftigten zu einer Impfung verpflichten. Der Sender CNN soll drei Mitarbeiter gekündigt haben, weil diese ungeimpft die Gebäude betraten. Bis zu dem Zeitpunkt habe man zwar eine Corona-Impfung gefordert, aber ein Nachweis war nicht notwendig; es geschah auf Vertrauensbasis. Der Sender selbst äußerte sich zu dem Vorfall (noch) nicht.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Adolf Hitler Uunona ist neuer Landrat in Namibia

In dem namibischen Wahlkreis Impundja wurde ein neuer Landrat gewählt, der als Bürgerrechtler und Freiheitskämpfer betitelt wird. Wegen seines besonderen Namens hat "Adolf Hitler Uunona" es in einige Schlagzeilen geschafft.

Symbolbild: Adolf Hitler Uunona ist neuer Landrat in Namibia
Der neue Landrat ist von der Regierungspartei Swapo mit 84,88% der Stimmen im Norden des Landes gewählt worden. Auf Twitter gab es viele verwunderte Personen, die sich gefragt haben wie eine Person solch Einen bekommt. Adolf Hitler Uunona erklärt es so, dass zur Kolonialzeit sehr viele deutschstämmige Menschen dort gelebt haben. Es war auch Tradition, dass die Kinder oft nach oder von den Arbeitgebern benannt wurden. Da die deutschen Probleme mit den einheimischen Namen hatten gaben sie ihnen Deutsche. Sein Vater habe ihm dann den Namen des NS-Diktators gegeben. Er wusste dabei nicht, wofür er steht. Jetzt sei es zu spät, seinen Namen zu wechseln, da er auf allen Dokumenten steht, meinte er.

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Gangbang in "Times of Corona"

Symbolbild: Gangbang in times of Corona
Mit Beginn des zweiten Lockdowns in Belgien seit Ende Oktober gilt sowohl eine nächtliche Ausgangssperre als auch Treffen von über vier Personen sind untersagt. So kam es, dass die Brüsseler Polizei am vergangenen Freitag (04.) von Anwohnern der Rue des Pierres wegen nächtlicher Ruhestörung alarmiert wurde. Der Lärm soll dort aus einer Wohnung im ersten Stockwerk über einer geschlossenen Kneipe gekommen sein. Statt auf eine, zwei, drei oder vier Personen, stießen die Gesetzeshüter auf bis zu 25 Menschen - mehrheitlich Männer; bei denen es gemäß Berichterstattung an Kleidung mangelte. Die Veranstaltung wird von belgischen Medien als Orgie beschrieben. Die Polizei stellte die Identitäten der Anwesenden fest, wobei sich zwei mit ihren Diplomatenpässen ausgewiesen haben, verhängte Bußgelder und löste das Vergnügen auf. Jozsef Szajer - er ist Mitglied der ungarischen Regierungspartei Fidesz und Vertrauter des Premiers Viktor Orban - versuchte erfolglos über die Dachrinne zu flüchten. In seinem Rucksack fand man Drogen vor. Aber, halt, es wird noch absurder: Szajer ist jemand, der sich bei einem mutmaßlichen Gangbang in Brüssel auslebt, während er in Ungarn die Rechte der LGBTQ+-Community untergräbt. In 2011 soll er an einer Verfassungsänderung beteiligt gewesen sein, die die Ehe nur noch zwischen Frau und Mann gestattet. Schon vergangenes Wochenende hat er den Rücktritt von seiner Position als EU-Abgeordneter wegen damals "persönlichen Gründen" angekündigt.

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Bundesinnenminister verbietet "Sturmbrigade 44"

Symbolbild: Bundesinnenminister verbietet Sturmbrigade 44
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat am Dienstag (01.) die rechtsextreme Gruppierung Sturmbrigade 44 als Teil der Wolfsbrigade 44 verboten. Diesbezüglich wurden am Dienstagmorgen in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern sowie Nordrhein-Westfalen die Wohnungen von 13 Vereinsmitgliedern durchsucht. Ziel der Aktion sei gewesen, sowohl Vereinsvermögen als auch eventuell vorhandene rechtsextremistische Propagandamittel sicherzustellen. Schon im letzten Sommer wurden in dieser Angelegenheit bundesweit insgesamt elf Wohnungen durchsucht. Anfang 2018 fand man eine Tasche mit Waffen und einem T-Shirt mit dem Aufdruck "Sturmbrigade 44 Köthen-Anhalt" in einem Zug vor. Die mutmaßlich gewaltbereite Gruppe soll Symbole, wie einen Totenkopf verwenden. Auf Anfrage der Linken teilte die Bundesregierung mit, dass Sturmbrigade 44 eine Gruppierung mit eigenen Statuten, einer strikten Rollenverteilung, Hierarchie und einem strengen Verhaltenskodex sei. So soll die nun illegale Vereinigung ein "Wiedererstarken eines freien Vaterlandes" nach dem "germanischen Sittengesetz" anstreben.

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Autoattacke in Trier

Symbolbild: Autoattacke in Trier
Bei seiner Amokfahrt durch die Fußgängerzone der Trierer Innenstadt, tötete ein 51-Jähriger mindestens fünf Menschen - darunter ein neun Wochen altes Mädchen - und mindestens 14 Menschen wurden teilweise schwer verletzt. Von einer politisch motivierten Tat wird nicht ausgegangen, aber durch die gefahrenen "Zickzacklinien" so Innenminister Roger Lewentz (SPD), habe der Täter Verletzungen bei den an- bzw. überfahrenen Menschen hingenommen. Daher laufen derweil Ermittlungen gegen den SUV-Fahrer wegen mehrfachen Mordes, Mordversuch sowie gefährlicher Körperverletzung. Der nicht-vorbestrafte 51-Jährige aus dem Kreis Trier-Saarburg sei womöglich psychisch krank. Bei ihm wurde ein Atemalkoholwert von 1,4 Promille festgestellt. Darüber hinaus soll er die letzten Tage im Auto verbracht haben. Nachdem die Polizei das Kfz wenige Minuten nach Eingang des Notrufs stoppen konnte, wurde die Innenstadt weiträumig abgesperrt.

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Argentinische Sonderabgabe

Symbolbild: Argentinische Sonderabgabe
In Argentinien beschloss der Senat ein neues Gesetz, mit dem die reichsten Menschen des Landes eine neue und höhere Steuer zahlen müssen. Vorher hatte ebenfalls die Abgeordnetenkammer das Gesetz angenommen. Die Regierung um Präsident Fernández begrüßte die Steuererhöhung. Denn mit dem Geld plant der Präsident eine Corona-Hilfe für die armen Menschen seines Landes. Die Steuererhöhung wird sich auf die reichsten 12.000 Menschen beziehen. Von diesen werden rund 3,5 Prozent ihres Vermögens eingezogen, welches sie im Inland haben. Von dem Geld, welches im Ausland sitzt, werden rund 5,25% einbezogen. Die Regierung erhofft sich dadurch rund drei Milliarden Euro. Da es nur die reichsten betrifft, bezeichnen viele die Steuer auch als Millionärssteuer. 20% dieser Steuer sollen der Regierung nach in medizinische Versorgung fließen. Der Rest soll an Unternehmen, Stipendien, Studenten und soziale Entwicklung gehen.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen
Mörfelden-Walldorf: Ein Fahrzeug, das im Zeitraum von Mittwoch (25.11) 18:00 Uhr bis Donnerstag (26.11) 16:00Uhr auf dem Parkplatz in der Bahnstraße abgestellt wurde, wurde mit grüner Farbe beschmiert. Die Polizei Mörfelden-Walldorf leitete ein Verfahren wegen Sachbeschädigung ein und setzt auf Zeugenhinweise: 06105 - 400 60.

Breuberg: In der Nacht auf Freitag (04.) brachen Unbekannte in gleich vier Gewerbebetriebe in Hainstadt „An der Schulzenwiese“ ein. Dafür wurden massive Stahltore, Türen sowie Fenster aufgebrochen. Auf dem Gelände eines Autoservicebetriebs demontierten die Täter die Überwachungstechnik und entwendeten einen VW Touran, der aufgrund seiner defekten Lichtmaschine auf einem Feldweg zurückgelassen wurde. Zu dem Sachschaden in Höhe von 5000€ kommen mindestens 600€ Diebesgut hinzu. Die Kriminalpolizei Erbach bittet um sachdienliche Hinweise: 06062 - 95 30.

Höchst/ Mümling-Grumbach: Am Freitagmorgen (04.) gegen 10:30 Uhr wurde eine 44-jährige von einem Husky zuerst angesprungen ehe das Tier zubiss. Die Joggerin kam dem ca. 50-Jahre alten dreifachen Hundehalter auf dem Radweg "Im Wolfsgrund" entgegen. Nun sucht die örtliche Polizeidienststelle nach jenem Hundehalter sowie einem Spaziergängerpaar, welches den Vorfall beobachtete: 06163 - 94 10.

Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.

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