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Bitkom-Studie: Neun von zehn Unternehmen von Cyberangriffen betroffen

Laut der Studie des Digitalverbands Bitkom waren in den Jahren 2020 und 2021 nahezu neun von zehn Unternehmen von Datenklau, Spionage oder Sabotage geplagt. Mittels erfolgreicher Ransomware-Angriffe werden Computer unzugänglich gemacht und ihr Betreiber erpresst. Der Ausfall von Informations- und Produktionssystemen führt zu Störungen im Betriebsablauf. So soll ein jährlicher Schaden in Höhe von 223 Milliarden Euro entstehen.

Symbolbild: Bitkom-Studie: Neun von zehn Unternehmen von Cyberangriffen betroffen
Damit ist die Schadenssumme mehr als doppelt so hoch wie in den Jahren 2018 oder 2019. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass in 59% der Unternehmen, die Home Office grundsätzlich anbieten können, es seit der Corona-Pandemie zu IT-Sicherheitsvorfällen gekommen sein soll. Achim Berg (Bitkom-Präsident) machte darauf aufmerksam, dass es nicht genüge, Mitarbeiter:innen "einfach zum Arbeiten nach Hause zu schicken". Stattdessen muss auf der To-Do-Liste jedes Unternehmens die Absicherung der Geräte und der Schutz der Kommunikationskanäle zum Unternehmen stehen. Obendrein muss für die Gefahren durch Cyberkriminalität sensibilisiert werden. Jedes zehnte Unternehmen sehe sich in seiner Existenz durch Cyberattacken bedroht, wie die von Januar bis März 2021 geführte Bitkom-Studie ergab. Sinan Selen (Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz) merkt an, dass Behörden und die Wirtschaft nur gemeinsam Cyberangriffen trotzen können.

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Fitnessstudio muss Beiträge zurückerstatten

Symbolbild: Fitnessstudio muss Beiträge zurückerstatten
Wie das Landgericht Osnabrück entschied, sei die einseitige Verlängerung von Verträgen für Fitnessstudios aufgrund von behördlich angeordneten Schließungen rechtswidrig. Im konkreten Fall klagte ein Mann, der mit einer Sportstätte einen Vertrag über 24 Monate schloss. Allerdings hätte er die Räumlichkeiten zur Zeit des ersten Corona-Lockdowns vom 16. März 2020 bis 04. Juli 2020 nicht benutzen können. Noch im Lockdown kündigte er seinen Vertrag zum 08. Dezember 2021. Der Betreiber des Fitnessstudios kassierte weiterhin die Mitgliedsbeiträge. Der Kläger forderte die Rückerstattung des Geldes, doch sein Vertragspartner entgegnete, dass die Nutzung der Sportgeräte nachgeholt werden könne. Kurz gesagt: Das Sportunternehmen wollte die wegen der Corona-Pandemie verloren gegangenen Wochen an die eigentliche Laufzeit anhängen. Laut den Osnabrückern Richter:innen sei das unzulässig. Das Fitnessstudio konnte wegen der behördlich angeordneten Schließung seinen Part des Vertrags nicht erfüllen. Somit entfalle der Anspruch auf die Monatsbeiträge und müsse zurückerstattet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Revision wurde zugelassen.

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Preisabsprachen bei Musikinstrumenten: Strafen in Höhe von 21 Millionen Euro

Symbolbild: Preisabsprachen bei Musikinstrumenten: Strafen in Höhe von 21 Millionen Euro
Das Bundeskartellamt kündigte Geldbußen in Höhe von insgesamt 21 Millionen Euro gegen die Hersteller Yamaha, Roland, Fender, die Händler Thomann und Music Store sowie gegen verantwortliche Beschäftigte an. Kartellamtspräsident Andreas Mundt teilte mit, dass man Händler angehalten haben soll, "festgesetzte Mindestverkaufspreise nicht zu unterschreiten". Dafür soll sogenannte Price-Tracking-Software zur Überwachung von Endverbraucherpreisen seitens Yamaha und Roland zum Einsatz gekommen sein. Um Druck auszuüben, habe man Sanktionen, wie Lieferstopp oder zumindest schlechtere Konditionen angedroht bzw. verhängt. Teils wurden Mindestpreise nur sporadisch oder gar nicht überwacht. Die Händler missachteten oder umgingen die Herstellervorgaben durch Bündelung mehrerer Produkte zu einem Gesamtpreis. Thomann und Music Store hätten gefordert, dass auch andere Musik- instrumentenfachhändler die Mindestpreise einhalten. In 13 Fällen sollen die Händler Thomann und Music Store selbst Absprachen bezüglich der Preisgestaltung von Musikinstrumenten oder ergänzenden Produkten getroffen haben. Als Zeitraum wird Dezember 2014 bis April 2018 genannt, denn damals begann das Verfahren. Alle beschuldigten Unternehmen haben bei der Aufklärung des Falls kooperiert.

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Microsoft verlangt Impfnachweis

Symbolbild: Microsoft verlangt Impfnachweis
Der US-Online-Shop Amazon beschäftigt weltweit schätzungsweise 900.000 Mitarbeiter:innen. Wer nicht in den Lager, Verteilzentren oder als Lieferant tätig ist, könne bis Januar 2022 im Home Office arbeiten. Die verlängerte Möglichkeit zum Home Office treffe auf die USA sowie weitere, aber noch nicht näher genannte Länder zu. Wer ins Office ohne Home zurückkehren möchte, muss - solange man nicht vollständig geimpft ist - eine Maske tragen. Das Hard- und Softwareunternehmen Microsoft rechnet mit der vollständigen Wiedereröffnung der eigenen Büros in den Vereinigten Staaten ab frühestens Anfang Oktober. Allerdings müssten alle "Angestellten, Lieferanten und Gäste, die die Microsoft-Gebäude" betreten, ihren Impfschutz nachweisen können. Auch in diesem Fall bestätigen Ausnahmen die Regel: Wer sich aus medizinischen oder religiösen Hintergründen nicht impfen lassen kann oder möchte, ist von der Impfpflicht ausgenommen. Die Suchmaschine Google und das soziale Netzwerk Facebook möchten es Microsoft gleich tun. Tatsächlich dürfen Arbeitgeber gemäß US-Recht ihre Beschäftigten zu einer Impfung verpflichten. Der Sender CNN soll drei Mitarbeiter gekündigt haben, weil diese ungeimpft die Gebäude betraten. Bis zu dem Zeitpunkt habe man zwar eine Corona-Impfung gefordert, aber ein Nachweis war nicht notwendig; es geschah auf Vertrauensbasis. Der Sender selbst äußerte sich zu dem Vorfall (noch) nicht.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Vonovia, Deutsche Wohnen und ihre Fusionspläne

Die führenden deutschen Wohnungskonzerne Vonovia und Deutsche Wohnen planen, eins zu werden. Nach einer Fusion verfüge der Gesamtkonzern ungefähr 550.000 Wohnungen.

Symbolbild: Vonovia, Deutsche Wohnen und ihre Fusionspläne
Schon ohne Bekanntwerden der Fusionspläne wurde Kritik laut, weil Wohnungskonzerne vielerorts als Preistreiber trotz nachlassendem Service gelten. In Berlin läuft eine Petition für ein Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Der Bestand von Unternehmen ab mehr als 3000 Wohnungen solle verstaatlicht werden. Dieses Vorhaben ist an hohe verfassungsrechtliche Bedingungen geknüpft. Rolf Buch (Vonovia-Chef) versucht, Kritiker durch Zugeständnisse zu besänftigen. In Berlin solle die Miete in den nächsten drei Jahren um jeweils höchstens 1% steigen. Fortan dürfe die Preissteigerung die Inflationsrate nicht übertreffen. Zusätzlich werde man die Sanierungskosten zum Energiesparen nicht 100%ig auf Mieter:innen umlegen, bestehende Mietverträge werden eingehalten und dem Stadtstaat Berlin werden 20.000 Wohnungen für schätzungsweise zwei Milliarden Euro angeboten. Dennoch prüft das Kartellamt, ob die Fusion den Wettbewerb negativ beeinflussen könnte. Obendrein muss mindestens die Hälfte der Aktionäre von Deutsche Wohnen dem Zusammenschluss zustimmen. Allerdings äußerte sich der Vonovia-Chef und Branchenbeobachter diesbezüglich optimistisch. Nichtsdestotrotz bleibe Deutsche Wohnen börsenorientiert, weil nicht alle Aktionäre ihre Anteile verkaufen.

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Polizei wirbt um Nachwuchs auf der Internetseite der Jungen Freiheit

Symbolbild: Polizei wirbt um Nachwuchs auf der Internetseite der Jungen Freiheit
Der Solgan: "Mit Blaulicht in die Zukunft": Darunter mehrere junge Frauen in Männer in Uniform und Schutzanzug. Soweit eine zu erwartende Werbeanzeige der hessischen Polizei für ein duales Studium. Allerdings führte der Ort, wo Menschen geworben zu Diskussionen. Die Banner-Werbung wurde auch auf der Website der rechtsgerichteten Wochenzeitung namens Junge Freiheit ausgespielt. Die hessische SPD wurde erst durch den Aufschrei auf Twitter diesbezüglich aufmerksam. Die SPD kann sich nur über zwei Szenarien erklären, wie es dazu kam. Option 1: Es handle sich um eine gezielte Aktion zur Gewinnung national bis nationalistisch gesinnter Nachwuchskräfte. Option 2: Deutsche Eichrichtungen beweisen ihre digitale Inkompetenz. Die Polizei dementiert beides. Für die Werbeaktion wurde Google-Ads-Banner-Werbung geschaltet. Damit User die Werbung sehen, genügt es, in die Zielgruppe zu gehören und evtl. zuvor passende Suchanfragen getätigt zu haben. Es lässt sich eine Blacklist führen, sodass auf bestimmten Online-Angeboten die Polizei-Werbung nicht angezeigt wird. Das soll man auch auf dem Schirm gehabt haben. Bloß enthielt jene Blacklist "nicht alle Schreibweisen der Landingpage", sodass auf einzelnen Zielseiten noch geworben wurde. Die Fehlerquelle sei identifiziert worden und das Problem behoben.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Dieburg, Münster und Darmstadt
Dieburg: Zwischen Donnerstag (27.) und Freitag (28.) soll die Mensa einer Hochschule in der "Hohen Straße" mit Farbe beschmutzt worden sein. Blaue Schmierereien zeichnen die Außenfassade. In der frühen Vergangenheit sei es zu ähnlichen Aktionen gekommen; so blieb auch ein anderes Gebäude der Hochschule in der Max-Planck-Straße nicht unverschont. Die Polizei in Dieburg prüft, ob die Fälle womöglich in Verbindung zueinander stehen. Der insgesamt entstandene Sachschaden wird auf mehrere 100€ geschätzt. Sachdienliche Hinweise bitte per Telefon an: 06071 - 96 56 0.

Münster: In der Nacht zu Freitag (28.) zwischen 01:00Uhr bis 07:30Uhr wurde eine Gartenhütte im "Eichweg" zum Tatort. Zwei Fahrräder der Marken "Cube" und "Radon" sollen aus ihr entwendet worden sein. So wird der Sachschaden auf mehrere 100€ geschätzt. Verdächtige Beobachtungen können an die Polizei in Dieburg (Kommissariat 41) entrichtet werden: 06071 - 96 56 0.

Darmstadt: Am Freitagmorgen (28.) gegen 09:50Uhr meldeten Anwohner des Donnersbergrings zwei dunkel bekleidete Männer mit Maske. Die Herren sollen versucht haben, einen Zigarettenautomat mittels Brecheisen aufzubrechen, um dessen Inhalt zu plündern. Erster Erfolg: Es gelang ihnen nicht, sodass die Männer die Flucht in Richtung Heidelberger Straße ergriffen ehe sie in der Rheinstraße von der Polizei gestoppt wurden. Im Fahrzeugraum entdeckten die Beamten einen Müllsack, der mit Zigarettenpackungen gefüllt sein soll. Außerdem kam heraus, dass die beiden - ein 26 Jahre alter Darmstädter und ein 30-jähriger Gießener - wegen ähnlicher Vergehen polizeibekannt sind. Die Täter wurden festgenommen und es wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.

©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann