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NFT-Profilbilder für Twitter-Blue-Abonnenten

Twitter Blue ist die kostenpflichtige Version des sozialen Netzwerks Twitter. Für einen monatlichen Preis erhalten Abonnent:innen Zugang zu Premium-Funktionen. Das Bezahlmodell ist bisher nur für die Regionen USA, Kanada, Australien und Neuseeland freigeschaltet. Die Plattform möchte zunehmend Blockchain-Technologien integrieren. Schon länger kann man Trinkgelder in Bitcoin verteilen. Hinzugekommen ist die Möglichkeit, eigene NFT als Profilbild zu nutzen.

Symbolbild: NFT-Profilbilder für Twitter-Blue-Abonnenten
Kurzer Exkurs: NFT steht für Non-Fungible-Token (dt. nicht-austauschbarer Token). Ganz grob gesagt: Mittels NFT kann man die Echtheit von digitalen Objekten beweisen.

Um NFTs als Profilbild verwenden zu können, muss man sein Crypto-Wallet mit Twitter verknüpfen. Diese Profilbilder sind dann nicht mehr rund, sondern sechseckig. Ein Tippen aufs Profilbild zeigt entsprechende Details zum NFT und bietet einen Absprung zum OpenSea-Marktplatz, wo man bspw. den Transaktionsverlauf einsehen kann.

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Mindestens sechs Tote und 25 Verletzte bei Hochhausbrand

Symbolbild. Mindestens sechs Tote und 25 Verletzte bei Hochhausbrand
Bei einem Brand in einem Hochhaus in der indischen Metropole Mumbai sind am Samstag (22.) mindestens sechs Menschen ums Leben gekommen. Weitere 25 Personen sind verletzt, wovon sich vier in einem kritischen Zustand befinden. Laut der Bürgermeisterin Kishori Pednekar sei das Feuer im Süden der Millionenstadt auf einen Kurzschluss zurückzuführen. Laut Zeugenberichten soll das Feuer in der 15. Etage ausgebrochen sein und habe sich dann auf die darüberliegenden Stockwerke ausgeweitet. Die Feuerwehr hatte den Brand nach drei Stunden unter Kontrolle. In Indien kommt es häufiger zu gefährlichen Bränden, weil Gebäude unzureichend gewartet werden und keine Notausgänge vorhanden sind. Brände infolge von schlechter oder einer veralteten elektrischen Ausstattung stellen keine Seltenheit dar.

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Mobilfunkmasten: Erst bauen - dann genehmigen

Symbolbild: Mobilfunkmasten: Erst bauen - dann genehmigen
Auch im neuen Jahr sind Funklöcher hierzulande nichts ungewöhnliches. Die Netzbetreiber schieben der Bürokratie die Schuld zu, weshalb sie einen neuen Weg planen, doch dieser Vorstoß stößt auf Widerstand. Markus Haas (Telefónica-Deutschlandchef) wünschte sich mehr Tempo beim Netzausbau. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung sprach er von "Erst bauen - dann genehmigen". Dieses Konzept werde in Spanien bereits gelebt. Helmut Dedy überzeugt das nicht. "Diese Forderung verkennt die Realität". Viele Bauarbeiten für Antennen oder Mobilfunkmasten müssen gar nicht genehmigt werden. Wenn doch, gehe der Bau selten direkt los, womit der Spielball wieder bei den Netzbetreibern liegt. Vielmehr sei eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz für die Technologie notwendig. Insgesamt seien die Städte "verlässliche Partner beim Netzausbau", auch wenn Sicherheitsaspekte, Denkmalschutz oder die bauliche Situation manchmal zur Ablehnung führe. Der Branchenverband Bitkom bemängelt, dass das Antragsverfahren viel länger dauere als der eigentliche Bau. Aktuell sind 18 bis 20 Monate für die Erschließung neuer Standorte nicht ungewöhnlich. Der Verband fordert eine Obergrenze von drei Monaten bis zur Entscheidung. Übrigens, Telefónica wolle Standorte auf eigene Kosten zurückbauen, falls ein Antrag abgelehnt wird.

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©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Bitkom-Studie: Neun von zehn Unternehmen von Cyberangriffen betroffen

Laut der Studie des Digitalverbands Bitkom waren in den Jahren 2020 und 2021 nahezu neun von zehn Unternehmen von Datenklau, Spionage oder Sabotage geplagt. Mittels erfolgreicher Ransomware-Angriffe werden Computer unzugänglich gemacht und ihr Betreiber erpresst. Der Ausfall von Informations- und Produktionssystemen führt zu Störungen im Betriebsablauf. So soll ein jährlicher Schaden in Höhe von 223 Milliarden Euro entstehen.

Symbolbild: Bitkom-Studie: Neun von zehn Unternehmen von Cyberangriffen betroffen
Damit ist die Schadenssumme mehr als doppelt so hoch wie in den Jahren 2018 oder 2019. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass in 59% der Unternehmen, die Home Office grundsätzlich anbieten können, es seit der Corona-Pandemie zu IT-Sicherheitsvorfällen gekommen sein soll. Achim Berg (Bitkom-Präsident) machte darauf aufmerksam, dass es nicht genüge, Mitarbeiter:innen "einfach zum Arbeiten nach Hause zu schicken". Stattdessen muss auf der To-Do-Liste jedes Unternehmens die Absicherung der Geräte und der Schutz der Kommunikationskanäle zum Unternehmen stehen. Obendrein muss für die Gefahren durch Cyberkriminalität sensibilisiert werden. Jedes zehnte Unternehmen sehe sich in seiner Existenz durch Cyberattacken bedroht, wie die von Januar bis März 2021 geführte Bitkom-Studie ergab. Sinan Selen (Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz) merkt an, dass Behörden und die Wirtschaft nur gemeinsam Cyberangriffen trotzen können.

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Fitnessstudio muss Beiträge zurückerstatten

Symbolbild: Fitnessstudio muss Beiträge zurückerstatten
Wie das Landgericht Osnabrück entschied, sei die einseitige Verlängerung von Verträgen für Fitnessstudios aufgrund von behördlich angeordneten Schließungen rechtswidrig. Im konkreten Fall klagte ein Mann, der mit einer Sportstätte einen Vertrag über 24 Monate schloss. Allerdings hätte er die Räumlichkeiten zur Zeit des ersten Corona-Lockdowns vom 16. März 2020 bis 04. Juli 2020 nicht benutzen können. Noch im Lockdown kündigte er seinen Vertrag zum 08. Dezember 2021. Der Betreiber des Fitnessstudios kassierte weiterhin die Mitgliedsbeiträge. Der Kläger forderte die Rückerstattung des Geldes, doch sein Vertragspartner entgegnete, dass die Nutzung der Sportgeräte nachgeholt werden könne. Kurz gesagt: Das Sportunternehmen wollte die wegen der Corona-Pandemie verloren gegangenen Wochen an die eigentliche Laufzeit anhängen. Laut den Osnabrückern Richter:innen sei das unzulässig. Das Fitnessstudio konnte wegen der behördlich angeordneten Schließung seinen Part des Vertrags nicht erfüllen. Somit entfalle der Anspruch auf die Monatsbeiträge und müsse zurückerstattet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Revision wurde zugelassen.

Was entscheiden die Gerichte sonst noch? Du erfährst es mit einem Klick auf » Law!

Preisabsprachen bei Musikinstrumenten: Strafen in Höhe von 21 Millionen Euro

Symbolbild: Preisabsprachen bei Musikinstrumenten: Strafen in Höhe von 21 Millionen Euro
Das Bundeskartellamt kündigte Geldbußen in Höhe von insgesamt 21 Millionen Euro gegen die Hersteller Yamaha, Roland, Fender, die Händler Thomann und Music Store sowie gegen verantwortliche Beschäftigte an. Kartellamtspräsident Andreas Mundt teilte mit, dass man Händler angehalten haben soll, "festgesetzte Mindestverkaufspreise nicht zu unterschreiten". Dafür soll sogenannte Price-Tracking-Software zur Überwachung von Endverbraucherpreisen seitens Yamaha und Roland zum Einsatz gekommen sein. Um Druck auszuüben, habe man Sanktionen, wie Lieferstopp oder zumindest schlechtere Konditionen angedroht bzw. verhängt. Teils wurden Mindestpreise nur sporadisch oder gar nicht überwacht. Die Händler missachteten oder umgingen die Herstellervorgaben durch Bündelung mehrerer Produkte zu einem Gesamtpreis. Thomann und Music Store hätten gefordert, dass auch andere Musik- instrumentenfachhändler die Mindestpreise einhalten. In 13 Fällen sollen die Händler Thomann und Music Store selbst Absprachen bezüglich der Preisgestaltung von Musikinstrumenten oder ergänzenden Produkten getroffen haben. Als Zeitraum wird Dezember 2014 bis April 2018 genannt, denn damals begann das Verfahren. Alle beschuldigten Unternehmen haben bei der Aufklärung des Falls kooperiert.

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Microsoft verlangt Impfnachweis

Symbolbild: Microsoft verlangt Impfnachweis
Der US-Online-Shop Amazon beschäftigt weltweit schätzungsweise 900.000 Mitarbeiter:innen. Wer nicht in den Lager, Verteilzentren oder als Lieferant tätig ist, könne bis Januar 2022 im Home Office arbeiten. Die verlängerte Möglichkeit zum Home Office treffe auf die USA sowie weitere, aber noch nicht näher genannte Länder zu. Wer ins Office ohne Home zurückkehren möchte, muss - solange man nicht vollständig geimpft ist - eine Maske tragen. Das Hard- und Softwareunternehmen Microsoft rechnet mit der vollständigen Wiedereröffnung der eigenen Büros in den Vereinigten Staaten ab frühestens Anfang Oktober. Allerdings müssten alle "Angestellten, Lieferanten und Gäste, die die Microsoft-Gebäude" betreten, ihren Impfschutz nachweisen können. Auch in diesem Fall bestätigen Ausnahmen die Regel: Wer sich aus medizinischen oder religiösen Hintergründen nicht impfen lassen kann oder möchte, ist von der Impfpflicht ausgenommen. Die Suchmaschine Google und das soziale Netzwerk Facebook möchten es Microsoft gleich tun. Tatsächlich dürfen Arbeitgeber gemäß US-Recht ihre Beschäftigten zu einer Impfung verpflichten. Der Sender CNN soll drei Mitarbeiter gekündigt haben, weil diese ungeimpft die Gebäude betraten. Bis zu dem Zeitpunkt habe man zwar eine Corona-Impfung gefordert, aber ein Nachweis war nicht notwendig; es geschah auf Vertrauensbasis. Der Sender selbst äußerte sich zu dem Vorfall (noch) nicht.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann