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Selbst wer den Browser nicht aktiv (auf allen Endgeräten) nutzt, kennt zumindest den Namen: Firefox.

Im September 2002 veröffentlichten die Mozilla Corporation und die Mozilla Foundation eine sogenannte "Application Suite". Um möglichst wenig Speicher zu verbrauchen, sollten alle wichtigen Internetfunktionen, wie Browser, E-Mail, Adressbuch, etc. in einer Software vereint werden. Allerdings wechselte man den Ansatz, als das US-Unternehmen Apple ein Jahr später vom Gecko-Renderer, den Mozilla entwickelte, zum eigenen KHTML-Renderer wechselte. Damit Software von Mozilla auf Computern schneller startete, beschloss man einzelne und voneinander unabhängige Software zu programmieren. Der Webbrowser hieß fortan "Phoenix", das E-Mail-Programm hieß "Thunderbird" und der Kalender wurde "Sunbird" getauft. Letzteres wurde 2010 eingestellt und wird als Erweiterung für Thunderbird unter dem Namen "Lightning" bereitgestellt.

Von Phoenix zu Firefox

Symbolbild: Von Phoenix zu Firefox
Und wie wurde aus "Phoenix" nun unser "Firefox"? Alles zu seiner Zeit, denn über die Jahre hinweg wechselte Mozilla's Webbrowser seinen Namen. Als erstes klagte der US-amerikanische BIOS-Hersteller "Phoenix Technologies" gegen den Namen. Daraufhin folgte die Umbenennung zu "Firebird", doch aufgrund der Ähnlichkeit mit der Open-Source-Datenbank Firebird folgte eine letzte Namensänderung zu dem uns bekannten Namen: Firefox. Übrigens, Firefox - zu deutsch: Feuerfuchs - hat seinen Ursprung im Tierreich. Zwar gibt es nicht den Firefox, aber Inspiration für den Namen lieferten sowohl der Rotfuchs (engl. red fox) als auch der rotbraune kleine Panda (engl. red panda). Lust auf einen weiteren Fun Fact? - Aufgrund von Streitigkeiten mit dem Debian-Projekt gab es für die Linux-Distribution lange eine Abwandlung des originalen Firefox-Browsers mit dem Namen "Iceweasel". Auch die anderen Mozilla-Programme bekamen einen neuen Namen mit "Ice" bis man sich in 2016 ausgesprochen hat und alle Programme unter den originalen Namen zu finden sind.

Firefox soll minimalistisch bleiben

Symbolbild: Firefox soll minimalistisch bleiben
Auch wenn es Browser mit einer deutlich längeren Historie gibt, als Firefox sie zu bieten hat, so entwickelte man sich mit dem Internet mit. Das "Tabbed Browsing" - sprich: mehrere Websites in einem Programmfenster - oder ein privater Modus, der weder die Chronik noch Cookies speichert, sind nur zwei Beispiele, die in jedem modernen Webbrowser Standard sind.

Allerdings wurde nicht jedes neue Feature so dankbar von den Nutzer:innen angenommen. Früher konnte Firefox von Haus aus RSS-Feeds abonnieren, doch wegen zu geringer Nutzung, ist das Feature nur noch als Add-On verfügbar. Durch Add-On's - dt. Erweiterungen - lassen sich allerlei Funktionen in Firefox nachrüsten. Mozilla rechtfertigt den Schritt damit, dass der Browser nicht überladen sein soll. Im Auslieferungszustand ist nur das Nötigste für die Funktion als Webbrowser dabei, wer mehr braucht, kann sich mit den Add-On's behelfen.

Meine Lieblings-Add-On’s nennen sich "Flagfox" und "Adblock Plus". Zugegeben, Flagfox ist mehr "nerdy" statt einer nützlichen Erweiterung für alle, denn es zeigt nur das Land an, in dem der Server steht. Dahingegen ist Adblock Plus für alle, denn - wie der Name vermuten lässt - blockiert es die Werbeanzeigen auf Websites und die Werbung von bspw. YouTube-Videos. Adblock Plus stammt aus Deutschland; genauer gesagt: Köln. Eine Alternative, die selbiges tut, heißt: AdGuard. Fun Fact - oder sollte ich sagen: Not So Fun Fact: Am 03. Mai 2019 waren alle Add On's zeitweilig gesperrt. Grund war ein abgelaufenes Zertifikat auf den Mozilla Servern. Soweit zu Erweiterungen, zurück zum Browser.

Firefox-Browser auf allen Geräten - unabhängig vom Betriebssystem

Symbolbild: Firefox-Browser auf allen Geräten - unabhängig vom Betriebssystem
Kein offizielles Logo des Firefox Browsers von Mozilla.

Mittlerweile ist Firefox in 86 Sprachen für Windows, macOS, Linux, Android, iOS bzw. iPadOS und sogar für den Amazon Fire TV erhältlich. Im letzten Jahr verwendeten 7,95% der Menschen diesen Browser auf ihren Computern, womit Firefox auf Platz vier liegt. Die Systemvoraussetzungen sind heutzutage nicht mehr der Rede wert: Mindestens 512 Megabyte Arbeitsspeicher und mindestens 200 MB freier Festplattenspeicher werden benötigt. Auf den Smartphones heißt der Browser "Firefox Mobile". Obendrein gibt es für mobile Endgeräte den "Firefox Klar"-Browser, der einen automatischen Tracking-Schutz eingebaut hat. Im Gegensatz zu Android können auf mobilen Apple-Geräten keine Add-On's installiert werden. Und noch was: Könnt ihr euch noch an Gecko erinnern? Genau, der Renderer von Mozilla, den Apple auch nutzte ehe man auf den eigenen KHTML-Renderer umstieg. Davon gibt es jetzt eine Abspaltung, die sich WebKit-Renderer-Engine nennt. Durch die Bedingungen für den App Store ist Mozilla gezwungen in den mobilen Versionen Gecko nicht zu verwenden.

Ein hohes Gut: Der Datenschutz

Symbolbild: Ein hohes Gut: Der Datenschutz
Firefox punktet mit dem Datenschutz: Im Gegensatz zur Konkurrenz müssen Nutzer:innen keiner EULA (dt. Endbenutzer-Lizenzvereinbarung) zustimmen. Stattdessen gibt es unter "about:rights" einige Absätze zu "Lerne deine Rechte kennen". Wenn der Browser abstürzt, muss es explizit erlaubt werden, dass ein Absturzbericht an die Entwickler gesendet wird. Der Absturzbericht enthält eine Auflistung der installierten Add-On's sowie Informationen über den Computer, aber niemals die besuchte Website.

Manche behaupten, dass die Mozilla Foundation ihre früheren Ideale verletzte oder gar hinter sich gelassen hat. Grund dafür sind geschäftliche Beziehungen mit Google. Der Internet-Riese bezahle jährlich schätzungsweise 400 bis 450 Millionen US-Dollar, damit Google die Standard-Suchmaschine bei Firefox ist. Somit soll Google für bis zu 95% der Jahreseinnahmen verantwortlich sein. 2023 läuft der aktuelle Vertrag aus. Fraglich ist, ob der Vertrag verlängert wird, weil durch sinkende Nutzerzahlen Google das Interesse am Firefox-Browser verlieren könnte. Ein weiterer Kritikpunkt, den man sich gefallen lassen muss, ist der hohe RAM-Verbrauch. Mozilla entgegnet, dass dieses Verhalten gewollt sei, denn für ein schnelleres Wechseln zwischen Tabs werden Websites bei ausreichend System-Ressourcen zwischengespeichert.

So viel zum Browser und seiner Geschichte. Für den Abschluss habe ich noch ein Easter Egg in petto: Wer about:mozilla in die Adresszeile seines Browsers tippt, kann einen Vers aus dem Buch Mozilla lesen.

Hinweis: Der Beitrag entstand im Rahmen der Sendung radio.exe bei Radio Darmstadt. Alle Inhalte - Podcast & Skripte - gibt es online bei radioexe.de. Schalte an jedem vierten Sonntag im Monat ab 17:00Uhr live zu via 103,4MHz, DAB+ (Juli-Dezember) oder im weltweiten Stream!

©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Bitkom-Studie: Neun von zehn Unternehmen von Cyberangriffen betroffen

Laut der Studie des Digitalverbands Bitkom waren in den Jahren 2020 und 2021 nahezu neun von zehn Unternehmen von Datenklau, Spionage oder Sabotage geplagt. Mittels erfolgreicher Ransomware-Angriffe werden Computer unzugänglich gemacht und ihr Betreiber erpresst. Der Ausfall von Informations- und Produktionssystemen führt zu Störungen im Betriebsablauf. So soll ein jährlicher Schaden in Höhe von 223 Milliarden Euro entstehen.

Symbolbild: Bitkom-Studie: Neun von zehn Unternehmen von Cyberangriffen betroffen
Damit ist die Schadenssumme mehr als doppelt so hoch wie in den Jahren 2018 oder 2019. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass in 59% der Unternehmen, die Home Office grundsätzlich anbieten können, es seit der Corona-Pandemie zu IT-Sicherheitsvorfällen gekommen sein soll. Achim Berg (Bitkom-Präsident) machte darauf aufmerksam, dass es nicht genüge, Mitarbeiter:innen "einfach zum Arbeiten nach Hause zu schicken". Stattdessen muss auf der To-Do-Liste jedes Unternehmens die Absicherung der Geräte und der Schutz der Kommunikationskanäle zum Unternehmen stehen. Obendrein muss für die Gefahren durch Cyberkriminalität sensibilisiert werden. Jedes zehnte Unternehmen sehe sich in seiner Existenz durch Cyberattacken bedroht, wie die von Januar bis März 2021 geführte Bitkom-Studie ergab. Sinan Selen (Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz) merkt an, dass Behörden und die Wirtschaft nur gemeinsam Cyberangriffen trotzen können.

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Fitnessstudio muss Beiträge zurückerstatten

Symbolbild: Fitnessstudio muss Beiträge zurückerstatten
Wie das Landgericht Osnabrück entschied, sei die einseitige Verlängerung von Verträgen für Fitnessstudios aufgrund von behördlich angeordneten Schließungen rechtswidrig. Im konkreten Fall klagte ein Mann, der mit einer Sportstätte einen Vertrag über 24 Monate schloss. Allerdings hätte er die Räumlichkeiten zur Zeit des ersten Corona-Lockdowns vom 16. März 2020 bis 04. Juli 2020 nicht benutzen können. Noch im Lockdown kündigte er seinen Vertrag zum 08. Dezember 2021. Der Betreiber des Fitnessstudios kassierte weiterhin die Mitgliedsbeiträge. Der Kläger forderte die Rückerstattung des Geldes, doch sein Vertragspartner entgegnete, dass die Nutzung der Sportgeräte nachgeholt werden könne. Kurz gesagt: Das Sportunternehmen wollte die wegen der Corona-Pandemie verloren gegangenen Wochen an die eigentliche Laufzeit anhängen. Laut den Osnabrückern Richter:innen sei das unzulässig. Das Fitnessstudio konnte wegen der behördlich angeordneten Schließung seinen Part des Vertrags nicht erfüllen. Somit entfalle der Anspruch auf die Monatsbeiträge und müsse zurückerstattet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Revision wurde zugelassen.

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Preisabsprachen bei Musikinstrumenten: Strafen in Höhe von 21 Millionen Euro

Symbolbild: Preisabsprachen bei Musikinstrumenten: Strafen in Höhe von 21 Millionen Euro
Das Bundeskartellamt kündigte Geldbußen in Höhe von insgesamt 21 Millionen Euro gegen die Hersteller Yamaha, Roland, Fender, die Händler Thomann und Music Store sowie gegen verantwortliche Beschäftigte an. Kartellamtspräsident Andreas Mundt teilte mit, dass man Händler angehalten haben soll, "festgesetzte Mindestverkaufspreise nicht zu unterschreiten". Dafür soll sogenannte Price-Tracking-Software zur Überwachung von Endverbraucherpreisen seitens Yamaha und Roland zum Einsatz gekommen sein. Um Druck auszuüben, habe man Sanktionen, wie Lieferstopp oder zumindest schlechtere Konditionen angedroht bzw. verhängt. Teils wurden Mindestpreise nur sporadisch oder gar nicht überwacht. Die Händler missachteten oder umgingen die Herstellervorgaben durch Bündelung mehrerer Produkte zu einem Gesamtpreis. Thomann und Music Store hätten gefordert, dass auch andere Musik- instrumentenfachhändler die Mindestpreise einhalten. In 13 Fällen sollen die Händler Thomann und Music Store selbst Absprachen bezüglich der Preisgestaltung von Musikinstrumenten oder ergänzenden Produkten getroffen haben. Als Zeitraum wird Dezember 2014 bis April 2018 genannt, denn damals begann das Verfahren. Alle beschuldigten Unternehmen haben bei der Aufklärung des Falls kooperiert.

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Microsoft verlangt Impfnachweis

Symbolbild: Microsoft verlangt Impfnachweis
Der US-Online-Shop Amazon beschäftigt weltweit schätzungsweise 900.000 Mitarbeiter:innen. Wer nicht in den Lager, Verteilzentren oder als Lieferant tätig ist, könne bis Januar 2022 im Home Office arbeiten. Die verlängerte Möglichkeit zum Home Office treffe auf die USA sowie weitere, aber noch nicht näher genannte Länder zu. Wer ins Office ohne Home zurückkehren möchte, muss - solange man nicht vollständig geimpft ist - eine Maske tragen. Das Hard- und Softwareunternehmen Microsoft rechnet mit der vollständigen Wiedereröffnung der eigenen Büros in den Vereinigten Staaten ab frühestens Anfang Oktober. Allerdings müssten alle "Angestellten, Lieferanten und Gäste, die die Microsoft-Gebäude" betreten, ihren Impfschutz nachweisen können. Auch in diesem Fall bestätigen Ausnahmen die Regel: Wer sich aus medizinischen oder religiösen Hintergründen nicht impfen lassen kann oder möchte, ist von der Impfpflicht ausgenommen. Die Suchmaschine Google und das soziale Netzwerk Facebook möchten es Microsoft gleich tun. Tatsächlich dürfen Arbeitgeber gemäß US-Recht ihre Beschäftigten zu einer Impfung verpflichten. Der Sender CNN soll drei Mitarbeiter gekündigt haben, weil diese ungeimpft die Gebäude betraten. Bis zu dem Zeitpunkt habe man zwar eine Corona-Impfung gefordert, aber ein Nachweis war nicht notwendig; es geschah auf Vertrauensbasis. Der Sender selbst äußerte sich zu dem Vorfall (noch) nicht.

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