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Selbst wer den Browser nicht aktiv (auf allen Endgeräten) nutzt, kennt zumindest den Namen: Firefox.

Im September 2002 veröffentlichten die Mozilla Corporation und die Mozilla Foundation eine sogenannte "Application Suite". Um möglichst wenig Speicher zu verbrauchen, sollten alle wichtigen Internetfunktionen, wie Browser, E-Mail, Adressbuch, etc. in einer Software vereint werden. Allerdings wechselte man den Ansatz, als das US-Unternehmen Apple ein Jahr später vom Gecko-Renderer, den Mozilla entwickelte, zum eigenen KHTML-Renderer wechselte. Damit Software von Mozilla auf Computern schneller startete, beschloss man einzelne und voneinander unabhängige Software zu programmieren. Der Webbrowser hieß fortan "Phoenix", das E-Mail-Programm hieß "Thunderbird" und der Kalender wurde "Sunbird" getauft. Letzteres wurde 2010 eingestellt und wird als Erweiterung für Thunderbird unter dem Namen "Lightning" bereitgestellt.

Von Phoenix zu Firefox

Symbolbild: Von Phoenix zu Firefox
Und wie wurde aus "Phoenix" nun unser "Firefox"? Alles zu seiner Zeit, denn über die Jahre hinweg wechselte Mozilla's Webbrowser seinen Namen. Als erstes klagte der US-amerikanische BIOS-Hersteller "Phoenix Technologies" gegen den Namen. Daraufhin folgte die Umbenennung zu "Firebird", doch aufgrund der Ähnlichkeit mit der Open-Source-Datenbank Firebird folgte eine letzte Namensänderung zu dem uns bekannten Namen: Firefox. Übrigens, Firefox - zu deutsch: Feuerfuchs - hat seinen Ursprung im Tierreich. Zwar gibt es nicht den Firefox, aber Inspiration für den Namen lieferten sowohl der Rotfuchs (engl. red fox) als auch der rotbraune kleine Panda (engl. red panda). Lust auf einen weiteren Fun Fact? - Aufgrund von Streitigkeiten mit dem Debian-Projekt gab es für die Linux-Distribution lange eine Abwandlung des originalen Firefox-Browsers mit dem Namen "Iceweasel". Auch die anderen Mozilla-Programme bekamen einen neuen Namen mit "Ice" bis man sich in 2016 ausgesprochen hat und alle Programme unter den originalen Namen zu finden sind.

Firefox soll minimalistisch bleiben

Symbolbild: Firefox soll minimalistisch bleiben
Auch wenn es Browser mit einer deutlich längeren Historie gibt, als Firefox sie zu bieten hat, so entwickelte man sich mit dem Internet mit. Das "Tabbed Browsing" - sprich: mehrere Websites in einem Programmfenster - oder ein privater Modus, der weder die Chronik noch Cookies speichert, sind nur zwei Beispiele, die in jedem modernen Webbrowser Standard sind.

Allerdings wurde nicht jedes neue Feature so dankbar von den Nutzer:innen angenommen. Früher konnte Firefox von Haus aus RSS-Feeds abonnieren, doch wegen zu geringer Nutzung, ist das Feature nur noch als Add-On verfügbar. Durch Add-On's - dt. Erweiterungen - lassen sich allerlei Funktionen in Firefox nachrüsten. Mozilla rechtfertigt den Schritt damit, dass der Browser nicht überladen sein soll. Im Auslieferungszustand ist nur das Nötigste für die Funktion als Webbrowser dabei, wer mehr braucht, kann sich mit den Add-On's behelfen.

Meine Lieblings-Add-On’s nennen sich "Flagfox" und "Adblock Plus". Zugegeben, Flagfox ist mehr "nerdy" statt einer nützlichen Erweiterung für alle, denn es zeigt nur das Land an, in dem der Server steht. Dahingegen ist Adblock Plus für alle, denn - wie der Name vermuten lässt - blockiert es die Werbeanzeigen auf Websites und die Werbung von bspw. YouTube-Videos. Adblock Plus stammt aus Deutschland; genauer gesagt: Köln. Eine Alternative, die selbiges tut, heißt: AdGuard. Fun Fact - oder sollte ich sagen: Not So Fun Fact: Am 03. Mai 2019 waren alle Add On's zeitweilig gesperrt. Grund war ein abgelaufenes Zertifikat auf den Mozilla Servern. Soweit zu Erweiterungen, zurück zum Browser.

Firefox-Browser auf allen Geräten - unabhängig vom Betriebssystem

Symbolbild: Firefox-Browser auf allen Geräten - unabhängig vom Betriebssystem
Kein offizielles Logo des Firefox Browsers von Mozilla.

Mittlerweile ist Firefox in 86 Sprachen für Windows, macOS, Linux, Android, iOS bzw. iPadOS und sogar für den Amazon Fire TV erhältlich. Im letzten Jahr verwendeten 7,95% der Menschen diesen Browser auf ihren Computern, womit Firefox auf Platz vier liegt. Die Systemvoraussetzungen sind heutzutage nicht mehr der Rede wert: Mindestens 512 Megabyte Arbeitsspeicher und mindestens 200 MB freier Festplattenspeicher werden benötigt. Auf den Smartphones heißt der Browser "Firefox Mobile". Obendrein gibt es für mobile Endgeräte den "Firefox Klar"-Browser, der einen automatischen Tracking-Schutz eingebaut hat. Im Gegensatz zu Android können auf mobilen Apple-Geräten keine Add-On's installiert werden. Und noch was: Könnt ihr euch noch an Gecko erinnern? Genau, der Renderer von Mozilla, den Apple auch nutzte ehe man auf den eigenen KHTML-Renderer umstieg. Davon gibt es jetzt eine Abspaltung, die sich WebKit-Renderer-Engine nennt. Durch die Bedingungen für den App Store ist Mozilla gezwungen in den mobilen Versionen Gecko nicht zu verwenden.

Ein hohes Gut: Der Datenschutz

Symbolbild: Ein hohes Gut: Der Datenschutz
Firefox punktet mit dem Datenschutz: Im Gegensatz zur Konkurrenz müssen Nutzer:innen keiner EULA (dt. Endbenutzer-Lizenzvereinbarung) zustimmen. Stattdessen gibt es unter "about:rights" einige Absätze zu "Lerne deine Rechte kennen". Wenn der Browser abstürzt, muss es explizit erlaubt werden, dass ein Absturzbericht an die Entwickler gesendet wird. Der Absturzbericht enthält eine Auflistung der installierten Add-On's sowie Informationen über den Computer, aber niemals die besuchte Website.

Manche behaupten, dass die Mozilla Foundation ihre früheren Ideale verletzte oder gar hinter sich gelassen hat. Grund dafür sind geschäftliche Beziehungen mit Google. Der Internet-Riese bezahle jährlich schätzungsweise 400 bis 450 Millionen US-Dollar, damit Google die Standard-Suchmaschine bei Firefox ist. Somit soll Google für bis zu 95% der Jahreseinnahmen verantwortlich sein. 2023 läuft der aktuelle Vertrag aus. Fraglich ist, ob der Vertrag verlängert wird, weil durch sinkende Nutzerzahlen Google das Interesse am Firefox-Browser verlieren könnte. Ein weiterer Kritikpunkt, den man sich gefallen lassen muss, ist der hohe RAM-Verbrauch. Mozilla entgegnet, dass dieses Verhalten gewollt sei, denn für ein schnelleres Wechseln zwischen Tabs werden Websites bei ausreichend System-Ressourcen zwischengespeichert.

So viel zum Browser und seiner Geschichte. Für den Abschluss habe ich noch ein Easter Egg in petto: Wer about:mozilla in die Adresszeile seines Browsers tippt, kann einen Vers aus dem Buch Mozilla lesen.

Hinweis: Der Beitrag entstand im Rahmen der Sendung radio.exe bei Radio Darmstadt. Alle Inhalte - Podcast & Skripte - gibt es online bei radioexe.de. Schalte an jedem vierten Sonntag im Monat ab 17:00Uhr live zu via 103,4MHz, DAB+ (Juli-Dezember) oder im weltweiten Stream!

©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Neuartiger Lautsprecher so dünn wie Papier

Ein Forscher-Team am MIT in Cambridge hat eine hauchdünne, flexible Schallfolie entwickelt, die fast jede Oberfläche in einen Lautsprecher umfunktionieren kann. Ein erster Prototyp hat die Maße eines Notizzettels, ist ein Zehntel Millimeter dünn und bringt gerade einmal zwei Gramm auf die Wage.

Symbolbild: Neuartiger Lautsprecher so dünn wie Papier durch Schallfolie
Die Sound-Qualität des Prototyps ist auf einem Level mit vielen Smartphone-Lautsprechern, denn die Bässe fehlen. Bei einer Spannung von 25 Volt und einer Frequenz von einem Kilohertz kann die Schallfolie bis zu 66 Dezibel laut werden. Erhöht man das auf zehn Kilohertz, dann erhöht sich der Pegel auf 86 Dezibel. Das ist vergleichbar mit Straßenlärm. Im Gegensatz zu herkömmlichen Lautsprechern verbraucht die Schallfolie nur ein Zehntel der Energie bei gleicher Größe. Zu erklären, wie die Schallfolie produziert wurde, würde den Rahmen sprengen. Doch so viel sei gesagt. Die PVDF-Schicht reagiert auf elektrische Spannungspulse mit mechanischen Bewegungen. Im Zusammenspiel mit der PET-Folie und hunderten Mikrolöchern entsteht ein für uns hörbarer Klang. Die Einsatzzwecke der Schallfolie sind vielseitig. Mittels Gegenschall könnte man Noise-Cancelling in ganzen Räumen ermöglichen oder Ultraschall erzeugen, denn dieser Lautsprecher funktioniert unabhängig von der Oberfläche; egal ob weich oder hart. Zukünftig seien sogar durchsichtige Schallfolien möglich.

Zusätzliches über aktuelle Forschungen sind hier » Wissenschaft vorzufinden.

Die beliebtesten Vornamen

Symbolbild: Die beliebtesten Vornamen
Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GdfS) mit Sitz in Wiesbaden erstellt seit 1977 eine jährliche Liste mit den beliebtesten Vornamen für Neugeborene. Dafür hat die GdfS die die Daten von 700 deutschen Standesämtern ausgewertet, sodass knapp 93% aller vergebenen Vornamen im vergangen Jahr erfasst sind. Von den über eine Million Vornamen sollen 65.000 verschiedene Namen gewesen sein. Bei den männlichen Vornamen steht Noah zum dritten mal in Folge auf Platz eins. Noah ist hebräisch und bedeutet "der Tröstende", "der Beruhigende". Die Bibel-Erzählung der Arche-Noah ist vielen bekannt. Weiter geht’s mit den Vornamen: Mat(t)(h)eo, Leon, Finn und Paul. Die Neuzugänge Luca auf Platz sechs und Emil auf Platz acht haben dafür gesorgt, dass die Namen Henry und Ben nicht mehr in der Top-Zehn sind. Bei den Mädchen konnte Emilia ihren Platz eins verteidigen. Auf Platz zwei und drei folgen: Hanna(h) und Sophia/ Sofia. Auffällig ist, dass es hier keine Neuzugänge gegeben hat; lediglich die Reihenfolge habe sich verändert. Zusätzlich enden alle Vornamen in der Aussprache auf dem hellen Vokal -a. Die Gesellschaft für deutsche Sprache bezeichnet beide Ranking als "Mischung aus Zeitlosigkeit und Zeitgeist". Das gilt auch für die "Lieblings-Zweitnamen". Bei den Mädchen sind es Marie, Maria, L(o)uise, Elisabeth, Charlotte oder Johanna. Die Folgenamen von Jungs sind oftmals: Alexander, Maximilian, Karl/ Carl, Joseph/ Josef, Johann, Michael oder Emil.

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Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen

Symbolbild: Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen
Im Dezember 2019 hat ein Mann mit einem Fitnessstudio in Niedersachsen einen zweijährigen Vertrag geschlossen. Kurz darauf sorgte Corona in Deutschland und der Welt für weitreichende Einschränkungen. Vom 14. März bis 04. Juni 2020 hatte das Fitnessstudio gezwungenermaßen geschlossen. Im Mai hat der Kunde den Vertrag gekündigt. Er forderte die Beiträge für die Monate März, April und Mai bei einem monatlichen Beitrag von 29,90€ zurück. Das Fitnessstudio hat zwar die Kündigung entgegengenommen, doch statt einer Rückzahlung verlängerte man ihm die Mitgliedschaft um drei Monate. Der Kunde war darüber wenig amüsiert und klagte. Zuerst vor dem Amtsgericht Papenburg, dann vor dem Landgericht Osnabrück; beide Gerichten gaben ihm Recht. Zuletzt trafen sich der Mann und das Fitnessstudio beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die BGH-Richter urteilten, dass Fitnessstudios die Beiträge der Monate zurückzahlen müssen, in denen coronabedingt kein Fitnessbetrieb möglich war. Zweck eines Fitnessstudios ist die regelmäßige sportliche Betätigung. Wenn das nicht möglich ist, dann wird der Vertrag nicht erfüllt. Der Vertrag könne nicht wegen "Störung der Betriebsgrundlage" verlängert werden. Grund seien spezielle Vorschriften des Bundes, die Fitnessstudios die einseitige Laufzeitverlängerung untersagten. Wer kein Geld zurückzahlen möchte, muss immerhin Wertgutscheine ausstellen. Im konkreten Fall ging es um 87€.

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©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

"Wellenbrecher" ist Wort des Jahres 2021

Seit 1977 gibt es das Wort des Jahres; so auch in diesem Jahr. Am Freitagvormittag (03.) kürte die Gesellschaft für deutsche Sprache (GdfS) in Wiesbaden "Wellenbrecher" zum Wort des Jahres.

Symbolbild: “Wellenbrecher” ist Wort des Jahres 2021
"Wellenbrecher" stehe einerseits stellvertretend für alle Maßnahmen, die getroffen wurden, um die vierte Corona-Welle zu brechen, aber auch für jene Menschen, die sich nach ihnen richten. Das Wort ist aus dem Schiffbau und Küstenschutz bekannt. Auf Platz zwei landete "SolidAHRität" wegen dem folgenschweren Unwetter im Ahrtal vom 14. auf den 15. Juli. Ebenfalls nominiert waren die Wörter Pflexit, Impfpflicht, Ampelparteien, Lockdown-Kinder, Booster, freitesten, Triell und die Bezeichnung "fünf nach zwölf". Mit "Wellenbrecher" wurde zum zweiten Mal in Folge ein Pandemie-bezogenes Wort ausgewählt. In 2020 war nämlich "Corona-Pandemie" das Wort des Jahres während man sich 2019 für "Respektrente" und 2018 für "Heißzeit" aussprach. Wort des Jahres können Ausdrücke werden, die das politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Leben sprachlich besonders beeinflussten. Die Jury verwende Medienberichte als Beleg.

Gesellschaft: Hier findest Du alles über das zwischenmenschliche » Zusammenleben der Gesellschaft.

EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen

Symbolbild: EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen
Nutzer:innen von kostenlosen E-Mail-Diensten wie T-Online oder GMX kennen sie: kleine Werbebanner im Posteingang, die echten E-Mails zum Verwechseln ähnlich sehen. Allerdings entschieden die Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, das solch sogenannte "Inbox-Werbung" nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt ist. Andernfalls werde gegen europäisches Recht verstoßen. Der Stormversorger "Städtische Werke an der Pegnitz" verklagte seinen Konkurrenten "eprimo". Eprimo habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, indem sie Anzeigen schalten, die sich als E-Mail tarnen. Dies sei irreführend und eine Belästigung für die Empfänger. Der Stromlieferant habe eine Agentur beauftragt um Werbebanner in den E-Mail-Postfächern des Dienstes T-Online zu schalten. Beim Klick auf den bezahlten Inhalt landete man auf einer Werbeseite, statt dem Empfangsdatum von echten E-Mail stand an dieser Stelle "Anzeige" und der Text war grau hinterlegt. Der Fall landete zuerst beim Bundesgerichtshof, der ihn an den EuGH weiterleitete. Dort wiesen die Richter:innen darauf hin, dass die DSGVO unsere Privatsphäre wahren und uns vor unerbetenen Werbemeldungen schützen soll. Die "Inbox-Werbung" sei "direkt und individuell", weshalb sie nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt bleibt. Sonst sei der bezahlte Inhalt mit Spam gleichzusetzen. Jetzt liegt der Spielball erneut beim Bundesgerichtshof, der entscheiden muss, ob T-Online seine Nutzer:innen ordentlich aufklärte und sich die Erlaubnis für Werbung dieser Art einholte.

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Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen

Symbolbild: Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen
Seit Mittwoch (01. Dezember) ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Die Neuauflage bietet Kunden von Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkverträgen mehr Flexibilität; unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde. Die Vertragslaufzeit von 24 Monaten bei Neuverträgen ist weiterhin zulässig. Doch wer vergisst, rechtzeitig zu kündigen, ist fortan keine weiteren zwölf Monate an seinen Provider gebunden. Sobald sich der Vertrag automatisch verlängerte, darf mit einer Frist von nur noch einem Monat kündigen. Verträge, die am Telefon geschlossen wurden, müssen in Textform bestätigt werden, wenn den Kunden keine Vertragszusammenfassung vor Vertragsschluss erreichte. Andernfalls sei der Vertrag nichtig und die Provider haben keinerlei Ansprüche. Der Bundesverband Verbraucherzentrale begrüßt die Novelle und hofft auf mehr Wettbewerb und ein besseres Preis-/ Leistungsverhältnis. So soll Telefónica bekannt gegeben haben, dass man den Aufpreis für Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit abschaffen werde. Der Verband für Telekommunikation- und Mehrwertdienste nennt es einen "guten Kompromiss", weil es Planungssicherheit biete und für Kund:innen das Beste aus zwei Welten vereine. So schön das alles auch sein mag: Im Gesetz steht noch keine Mindestbandbreite. Dieser Wert solle erst Mitte des nächsten Jahres definiert werden.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Bitkom-Studie: Neun von zehn Unternehmen von Cyberangriffen betroffen

Laut der Studie des Digitalverbands Bitkom waren in den Jahren 2020 und 2021 nahezu neun von zehn Unternehmen von Datenklau, Spionage oder Sabotage geplagt. Mittels erfolgreicher Ransomware-Angriffe werden Computer unzugänglich gemacht und ihr Betreiber erpresst. Der Ausfall von Informations- und Produktionssystemen führt zu Störungen im Betriebsablauf. So soll ein jährlicher Schaden in Höhe von 223 Milliarden Euro entstehen.

Symbolbild: Bitkom-Studie: Neun von zehn Unternehmen von Cyberangriffen betroffen
Damit ist die Schadenssumme mehr als doppelt so hoch wie in den Jahren 2018 oder 2019. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass in 59% der Unternehmen, die Home Office grundsätzlich anbieten können, es seit der Corona-Pandemie zu IT-Sicherheitsvorfällen gekommen sein soll. Achim Berg (Bitkom-Präsident) machte darauf aufmerksam, dass es nicht genüge, Mitarbeiter:innen "einfach zum Arbeiten nach Hause zu schicken". Stattdessen muss auf der To-Do-Liste jedes Unternehmens die Absicherung der Geräte und der Schutz der Kommunikationskanäle zum Unternehmen stehen. Obendrein muss für die Gefahren durch Cyberkriminalität sensibilisiert werden. Jedes zehnte Unternehmen sehe sich in seiner Existenz durch Cyberattacken bedroht, wie die von Januar bis März 2021 geführte Bitkom-Studie ergab. Sinan Selen (Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz) merkt an, dass Behörden und die Wirtschaft nur gemeinsam Cyberangriffen trotzen können.

Sämtliche Beiträge aus der digitalen Welt findest Du vollständig im Technik-Magazin » radio.exe gelistet.

Fitnessstudio muss Beiträge zurückerstatten

Symbolbild: Fitnessstudio muss Beiträge zurückerstatten
Wie das Landgericht Osnabrück entschied, sei die einseitige Verlängerung von Verträgen für Fitnessstudios aufgrund von behördlich angeordneten Schließungen rechtswidrig. Im konkreten Fall klagte ein Mann, der mit einer Sportstätte einen Vertrag über 24 Monate schloss. Allerdings hätte er die Räumlichkeiten zur Zeit des ersten Corona-Lockdowns vom 16. März 2020 bis 04. Juli 2020 nicht benutzen können. Noch im Lockdown kündigte er seinen Vertrag zum 08. Dezember 2021. Der Betreiber des Fitnessstudios kassierte weiterhin die Mitgliedsbeiträge. Der Kläger forderte die Rückerstattung des Geldes, doch sein Vertragspartner entgegnete, dass die Nutzung der Sportgeräte nachgeholt werden könne. Kurz gesagt: Das Sportunternehmen wollte die wegen der Corona-Pandemie verloren gegangenen Wochen an die eigentliche Laufzeit anhängen. Laut den Osnabrückern Richter:innen sei das unzulässig. Das Fitnessstudio konnte wegen der behördlich angeordneten Schließung seinen Part des Vertrags nicht erfüllen. Somit entfalle der Anspruch auf die Monatsbeiträge und müsse zurückerstattet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Revision wurde zugelassen.

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Preisabsprachen bei Musikinstrumenten: Strafen in Höhe von 21 Millionen Euro

Symbolbild: Preisabsprachen bei Musikinstrumenten: Strafen in Höhe von 21 Millionen Euro
Das Bundeskartellamt kündigte Geldbußen in Höhe von insgesamt 21 Millionen Euro gegen die Hersteller Yamaha, Roland, Fender, die Händler Thomann und Music Store sowie gegen verantwortliche Beschäftigte an. Kartellamtspräsident Andreas Mundt teilte mit, dass man Händler angehalten haben soll, "festgesetzte Mindestverkaufspreise nicht zu unterschreiten". Dafür soll sogenannte Price-Tracking-Software zur Überwachung von Endverbraucherpreisen seitens Yamaha und Roland zum Einsatz gekommen sein. Um Druck auszuüben, habe man Sanktionen, wie Lieferstopp oder zumindest schlechtere Konditionen angedroht bzw. verhängt. Teils wurden Mindestpreise nur sporadisch oder gar nicht überwacht. Die Händler missachteten oder umgingen die Herstellervorgaben durch Bündelung mehrerer Produkte zu einem Gesamtpreis. Thomann und Music Store hätten gefordert, dass auch andere Musik- instrumentenfachhändler die Mindestpreise einhalten. In 13 Fällen sollen die Händler Thomann und Music Store selbst Absprachen bezüglich der Preisgestaltung von Musikinstrumenten oder ergänzenden Produkten getroffen haben. Als Zeitraum wird Dezember 2014 bis April 2018 genannt, denn damals begann das Verfahren. Alle beschuldigten Unternehmen haben bei der Aufklärung des Falls kooperiert.

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Microsoft verlangt Impfnachweis

Symbolbild: Microsoft verlangt Impfnachweis
Der US-Online-Shop Amazon beschäftigt weltweit schätzungsweise 900.000 Mitarbeiter:innen. Wer nicht in den Lager, Verteilzentren oder als Lieferant tätig ist, könne bis Januar 2022 im Home Office arbeiten. Die verlängerte Möglichkeit zum Home Office treffe auf die USA sowie weitere, aber noch nicht näher genannte Länder zu. Wer ins Office ohne Home zurückkehren möchte, muss - solange man nicht vollständig geimpft ist - eine Maske tragen. Das Hard- und Softwareunternehmen Microsoft rechnet mit der vollständigen Wiedereröffnung der eigenen Büros in den Vereinigten Staaten ab frühestens Anfang Oktober. Allerdings müssten alle "Angestellten, Lieferanten und Gäste, die die Microsoft-Gebäude" betreten, ihren Impfschutz nachweisen können. Auch in diesem Fall bestätigen Ausnahmen die Regel: Wer sich aus medizinischen oder religiösen Hintergründen nicht impfen lassen kann oder möchte, ist von der Impfpflicht ausgenommen. Die Suchmaschine Google und das soziale Netzwerk Facebook möchten es Microsoft gleich tun. Tatsächlich dürfen Arbeitgeber gemäß US-Recht ihre Beschäftigten zu einer Impfung verpflichten. Der Sender CNN soll drei Mitarbeiter gekündigt haben, weil diese ungeimpft die Gebäude betraten. Bis zu dem Zeitpunkt habe man zwar eine Corona-Impfung gefordert, aber ein Nachweis war nicht notwendig; es geschah auf Vertrauensbasis. Der Sender selbst äußerte sich zu dem Vorfall (noch) nicht.

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Vonovia, Deutsche Wohnen und ihre Fusionspläne

Die führenden deutschen Wohnungskonzerne Vonovia und Deutsche Wohnen planen, eins zu werden. Nach einer Fusion verfüge der Gesamtkonzern ungefähr 550.000 Wohnungen.

Symbolbild: Vonovia, Deutsche Wohnen und ihre Fusionspläne
Schon ohne Bekanntwerden der Fusionspläne wurde Kritik laut, weil Wohnungskonzerne vielerorts als Preistreiber trotz nachlassendem Service gelten. In Berlin läuft eine Petition für ein Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Der Bestand von Unternehmen ab mehr als 3000 Wohnungen solle verstaatlicht werden. Dieses Vorhaben ist an hohe verfassungsrechtliche Bedingungen geknüpft. Rolf Buch (Vonovia-Chef) versucht, Kritiker durch Zugeständnisse zu besänftigen. In Berlin solle die Miete in den nächsten drei Jahren um jeweils höchstens 1% steigen. Fortan dürfe die Preissteigerung die Inflationsrate nicht übertreffen. Zusätzlich werde man die Sanierungskosten zum Energiesparen nicht 100%ig auf Mieter:innen umlegen, bestehende Mietverträge werden eingehalten und dem Stadtstaat Berlin werden 20.000 Wohnungen für schätzungsweise zwei Milliarden Euro angeboten. Dennoch prüft das Kartellamt, ob die Fusion den Wettbewerb negativ beeinflussen könnte. Obendrein muss mindestens die Hälfte der Aktionäre von Deutsche Wohnen dem Zusammenschluss zustimmen. Allerdings äußerte sich der Vonovia-Chef und Branchenbeobachter diesbezüglich optimistisch. Nichtsdestotrotz bleibe Deutsche Wohnen börsenorientiert, weil nicht alle Aktionäre ihre Anteile verkaufen.

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Polizei wirbt um Nachwuchs auf der Internetseite der Jungen Freiheit

Symbolbild: Polizei wirbt um Nachwuchs auf der Internetseite der Jungen Freiheit
Der Solgan: "Mit Blaulicht in die Zukunft": Darunter mehrere junge Frauen in Männer in Uniform und Schutzanzug. Soweit eine zu erwartende Werbeanzeige der hessischen Polizei für ein duales Studium. Allerdings führte der Ort, wo Menschen geworben zu Diskussionen. Die Banner-Werbung wurde auch auf der Website der rechtsgerichteten Wochenzeitung namens Junge Freiheit ausgespielt. Die hessische SPD wurde erst durch den Aufschrei auf Twitter diesbezüglich aufmerksam. Die SPD kann sich nur über zwei Szenarien erklären, wie es dazu kam. Option 1: Es handle sich um eine gezielte Aktion zur Gewinnung national bis nationalistisch gesinnter Nachwuchskräfte. Option 2: Deutsche Eichrichtungen beweisen ihre digitale Inkompetenz. Die Polizei dementiert beides. Für die Werbeaktion wurde Google-Ads-Banner-Werbung geschaltet. Damit User die Werbung sehen, genügt es, in die Zielgruppe zu gehören und evtl. zuvor passende Suchanfragen getätigt zu haben. Es lässt sich eine Blacklist führen, sodass auf bestimmten Online-Angeboten die Polizei-Werbung nicht angezeigt wird. Das soll man auch auf dem Schirm gehabt haben. Bloß enthielt jene Blacklist "nicht alle Schreibweisen der Landingpage", sodass auf einzelnen Zielseiten noch geworben wurde. Die Fehlerquelle sei identifiziert worden und das Problem behoben.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Dieburg, Münster und Darmstadt
Dieburg: Zwischen Donnerstag (27.) und Freitag (28.) soll die Mensa einer Hochschule in der "Hohen Straße" mit Farbe beschmutzt worden sein. Blaue Schmierereien zeichnen die Außenfassade. In der frühen Vergangenheit sei es zu ähnlichen Aktionen gekommen; so blieb auch ein anderes Gebäude der Hochschule in der Max-Planck-Straße nicht unverschont. Die Polizei in Dieburg prüft, ob die Fälle womöglich in Verbindung zueinander stehen. Der insgesamt entstandene Sachschaden wird auf mehrere 100€ geschätzt. Sachdienliche Hinweise bitte per Telefon an: 06071 - 96 56 0.

Münster: In der Nacht zu Freitag (28.) zwischen 01:00Uhr bis 07:30Uhr wurde eine Gartenhütte im "Eichweg" zum Tatort. Zwei Fahrräder der Marken "Cube" und "Radon" sollen aus ihr entwendet worden sein. So wird der Sachschaden auf mehrere 100€ geschätzt. Verdächtige Beobachtungen können an die Polizei in Dieburg (Kommissariat 41) entrichtet werden: 06071 - 96 56 0.

Darmstadt: Am Freitagmorgen (28.) gegen 09:50Uhr meldeten Anwohner des Donnersbergrings zwei dunkel bekleidete Männer mit Maske. Die Herren sollen versucht haben, einen Zigarettenautomat mittels Brecheisen aufzubrechen, um dessen Inhalt zu plündern. Erster Erfolg: Es gelang ihnen nicht, sodass die Männer die Flucht in Richtung Heidelberger Straße ergriffen ehe sie in der Rheinstraße von der Polizei gestoppt wurden. Im Fahrzeugraum entdeckten die Beamten einen Müllsack, der mit Zigarettenpackungen gefüllt sein soll. Außerdem kam heraus, dass die beiden - ein 26 Jahre alter Darmstädter und ein 30-jähriger Gießener - wegen ähnlicher Vergehen polizeibekannt sind. Die Täter wurden festgenommen und es wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.

©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

BGH-Urteil: Aktive Zustimmung bei Änderungen von Banken-AGB notwendig

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen verklagte die Postbank. Die Verbraucherschützer erachten die Klauseln, mit denen das Geldinstitut in der Theorie ihre AGB nach Belieben ändern kann, für unwirksam. Die Klauseln ermöglichen einen ganz neuen Vertrag.

Symbolbild: BGH-Urteil: Aktive Zustimmung bei Änderungen von Banken-AGB notwendig
Oftmals würden Kund:innen AGB-Anpassungen nur durch Abbuchungen für ein eigentlich kostenloses Konto oder weitere Dienstleistungen bemerken. Bis zuletzt wurde getreu dem Prinzip "Wenn kein Widerspruch, dann Zustimmung der neuen AGB" gearbeitet. Der Verbraucherschützer David Bode kann das nicht nachvollziehen, denn der Kunde "kann bei Vertragsabschluss nicht vorhersehen, wohin die Reise geht". Das zweifelten sowohl das Landesgericht als auch das Oberlandesgericht Köln nicht an. Allerdings sei das Prozedere europarechtlich gesetzeskonform. Das nenne sich "stillschweigende Zustimmung". Aufgrund der Brisanz durften der Bundesverband der Verbraucherzentralen beim Bundesgerichtshof - dem obersten Zivilgericht - in Revision gehen. Die Karlsruher Richter urteilten zugunsten der Anklage. Das Vorgehen der Kreditinstitute widerspreche dem Grundgedanken des Gesetzes, weil die Verbraucher unangemessen benachteiligt werden. Für den Ottonormalverbraucher resultiert das Urteil in mehr Post, die alle Bankkunden künftig erhalten werden. Es bleibt fraglich, wie nachhaltig das Urteil sein wird. Wie viele Menschen werden neuen Bank-AGB tatsächlich widersprechen?

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Apple vs. EU: Apple Music vs. Spotify

Symbolbild: Apple vs. EU: Apple Music vs. Spotify
Vor zwei Jahren reichte der schwedische Musikstreaming-Anbieter Spotify eine Beschwerde über Apple bei der EU ein. Nun hat die EU-Kommission eine Entscheidung getroffen. Das Problem sei, dass Apple mit seinem Streaming-Angebot Apple Music den Wettbewerb störe. Margrethe Vestager sagte, Apple sei "Torwächter" und Konkurrent zugleich. So hieß es ebenfalls von ihr: "Durch strikte Regeln im App Store zum Nachteil konkurrierender Musik-Streamingdienste nimmt Apple den Nutzern die Wahl, billigere Dienste zu nutzen." Apple wurde des Weiteren auch beschuldigt, Rivalen die Möglichkeit zu nehmen über günstigere Anbieter zu informieren. Mit dieser Mittelung ist die Vorstufe zu einer Kartellstrafe erbracht worden. Diese Kartellstrafe kann bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes sein. Im Falle von Apple wären es bis zu 22,83 Milliarden Euro. Apple hat auf die Entscheidung bereits geantwortet. "Die Argumentation der Kommission zugunsten von Spotify ist das Gegenteil von fairem Wettbewerb." Spotify wolle "alle Vorteile des App Stores nutzen und meint, dafür nichts zahlen zu müssen", hieß es.

Alle Inhalte mit europaweiter Relevanz sammeln wir für Dich im gleichnamigen Archiv » Europa.

Tag der Arbeit "in times of Corona"

Symbolbild: Tag der Arbeit in times of Corona
Am Tag der Arbeit waren nicht nur Demos an der Tagesliste; ebenso viele Reden. So sprach sowohl die Grünen-Vorsitzende Baerbock und Vizekanzler Scholz in Potsdam, wo beide auch als Direktkandidaten antreten. Baerbock sagte, es reiche nicht nur den Pflegekräften "zuzuklatschen" oder als Politiker danke zu sagen. Sie sagte ebenfalls, es gehe nicht einfach wieder weiter wie vorher, wenn alle geimpft seien. Scholz äußerte sich über die Kurzarbeit und die damit verbundenen Entlassungen als auch ungleiche Löhne. Laschet sprach über prekäre Arbeitsverhältnisse. Diese leisten ihm nach teils am meisten. Tarifbindung sei demnach eine Art diese Leistungen anzuerkennen. DGB-Vositzender Hoffmann, betonte, Solidarität habe das Schlimmste während der Pandemie verhindert. Ebenfalls plädierte er für besseren Gesundheitsschutz und verbindliche Regeln für das Homeoffice aus. GEW-Vorsitzende Marlis Teppe sagte, die Pandemie sei wie ein Brandbeschleuniger für bereits vorhandene Probleme.

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Mindestens 20 Tote bei Autobombenanschlag in Afghanistan

Symbolbild: Viele Tote bei Autobombenanschlag in Afghanistan
In Afghanistan - besser gesagt in der Provinzhauptstadt Pul-e-Alam explodierte eine Autobombe vor einem Studentenwohnheim. Dabei sind mindestens 20 Menschen Menschen umgekommen und mindestens 90 Zivilisten wurden verletzt. Nach behördlichen Angaben seien darunter elf in besonders kritischem Zustand und viele Schüler. Die Wucht der Bombe ließ Dächer umstehender Häuser einstürzen. Ein naheliegendes Krankenhaus soll in Mitleidenschaft gezogen worden sein. Bis dato liegt sowohl kein Bekennerschreiben vor und das konkrete Ziel des Anschlags ist unklar. Dennoch verdächtigt der afghanische Präsident Aschraf Ghani die radikal-islamistische Taliban. Seit September laufen Friedensgespräche zwischen der Regierung Afghanistans und der Taliban, die ins Stocken geraten sind. Nichtsdestotrotz lautet der Appell, sämtliche "Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht unter allen Umständen einzuhalten". In diesem Kontext kurz gesagt: Vorsätzliche Angriffe auf Zivilisten sind ein absolutes Tabu.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Biebesheim und Darmstadt
Biebesheim: Im Zeitraum zwischen Donnerstag (29.04.) 07:00Uhr bis Freitagnachmittag (30.04.) 17:00Uhr soll ein in der Sudetenstraße geparkter Pkw beschädigt worden sein. Nach aktuellem Ermittlungsstand geschah folgendes: Der Unfallverursacher streifte mit seinem Pkw den Pkw ehe der Täter den Tatbestand der Fahrerflucht erfüllte. Die Polizeistation Gernsheim setzt auch auf Zeugenanrufe: 06258 - 93 430.

Darmstadt: Eine 49-jährige Darmstädterin passierte am Freitag (30.04.) gegen 14:57Uhr mit ihrem Fahrrad die Bleichstraße. Auf Höhe der Bleichstraße 10 fährt die Frau in entgegengesetzter Fahrtrichtung auf die Fahrbahn statt auf dem Gehweg zu verweilen. Es kam zur Kollision mit einem 51-jährigen Lkw-Fahrer. Die Fahrradfahrerin wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht; der entstandene Sachschaden ist verhältnismäßig gering. Zeug:innen werden gebeten sich beim 1. Polizeirevier in Darmstadt unter 06151 - 969 36 10 zu melden.

Darmstadt: Am Freitagabend (30.04.) gegen 21:45Uhr ging beim ersten Polizeirevier ein Anruf bezüglich eines verdächtigen Koffers auf dem Luisenplatz ein. Tatsächlich fand die Funkstreife das besagte Gepäckstück am Brunnen vor dem Luisencenter, weswegen weitere Streifen und Bombenentschärfer aus Wiesbaden hinzugezogen wurden. Das ÖPNV-Verkehrskreuz war rund zwei Stunden gesperrt, weshalb Bus- und Bahnen umgeleitet werden mussten. Letztendlich entpuppte sich der Koffer als harmlos.

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©2021 Hessentrend/ YoungPOWER-Team

Das Internet ist ein Netzwerk aus Millionen von Rechnern, wie dem PC, Smartphone, Fernseher oder gar Auto, die untereinander Daten und Informationen austauschen. Dieses Konstrukt besteht im Wesentlichen aus vier Hardware-Komponenten: Server, Kabel, Router als auch den internetfähigen Clients.

Die Aufgaben von Servern

Symbolbild: Die Aufgaben von Servern
Das mittlerweile eingedeutschte Wort "Server" heißt übersetzt Diener. Kurz gesagt sind Server leistungsstarke Computer - meist ohne Bildschirm oder grafische Benutzeroberfläche -, die auf Anfragen aus dem Internet reagieren. Der Endbenutzer, also Du vor Deinem Bildschirm erhält daraufhin eine Kopie der Nachricht, einer Website, eines Videos, oder, oder, oder, denn die Originaldatei befindet sich weiterhin auf dem Server. Danach folgen die Kabel in der Rangliste der "digitalen Nahrungskette". Obwohl im privaten Umfeld oft versucht wird, so wenig Kabel wie möglich zu verwenden, sind sie für das weltweite Netz absolut notwendig. Nur so können Daten über längere Strecken, z.B. in die Vereinigten Staaten transportiert werden.

Wozu Kabel? Ich hab' WLAN!

Symbolbild: Wozu Kabel im Internet? Ich hab' WLAN!
Dabei ist die Frage berechtigt, ob man das weltweite Internet nicht auch mithilfe von Satelliten unterstützen könnte. Die Antwort lautet aus einfachen Gründen nein. Die Daten müssten eine Strecke von 44.000 Meilen - 22.000 Meilen einfach - zurücklegen. Das würde zu einer enorm hohen Latenz führen. Selbst wenn bspw. Smartphones nur kabellos im Netz unterwegs sind, ist es dennoch immer an einem Kabelnetz angeschlossen: entweder durch den Heimrouter oder die Funkzelle. Der Router wandelt bei einer Ethernet-Verbindung die Lichtsignale in technische Signale um, während Funkzellen die Informationen in Form von elektromagnetischen Wellen weiterleite. Durch das sogenannte Transmission-Control Protocol oder Internet Protocol (kurz: TCP/ IP) spielt es keine Rolle, welche Technologien Server oder Anwender benutzen. Die Dokumente werden transportiert.

Der Router: Das Navi für Deine Daten

Symbolbild: Der Router: Das Navi für Deine Daten
In jedem Fall gehört das Kabelnetz einem Provider; häufig große Dienstleister der Telekommunikation, die für die Nutzung entlohnt werden wollen. Provider ist der englische Begriff für Anbieter oder Lieferant. Mit Vertragsabschluss folgt der schon mehrfach erwähnte Router. Seine Aufgabe ist es, dass die Daten beim richtigen Gerät ankommen. Sonst könnte es passieren, dass die Websiten, die man nur im Inkognito-Modus besucht auf dem Smartphone seiner Oma landet. Ähnlich agieren die viel leistungsstärkeren Router im Server-Gebilde: sie suchen den passenden Weg, wodurch das Internet effizienter als andere Netze wurde.

Eine Analogie zum Postnetz

Symbolbild: Eine Analogie zum Postnetz
Vergleichen wir es mit dem Postnetz. Dieses ist weitaus weniger fehlertolerant, wenn sich der Absender nicht strikt an die Vorgaben hält. Das Internet ist dem überlegen, denn die Datenpakete müssen nicht den identischen Weg einschlagen. Darüber hinaus kann ein Client den Server ein weiteres Mal anfragen, wenn Pakete verloren gegangen sein sollten.

Hinweis: Der Beitrag entstand im Rahmen der Sendung radio.exe bei Radio Darmstadt. Alle Inhalte - Podcast & Skripte - gibt es online bei radioexe.de. Schalte an jedem vierten Sonntag im Monat ab 17:00Uhr live zu via 103,4MHz, DAB+ (Juli-Dezember) oder im weltweiten Stream!

©2020 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Bundesnetzagentur senkt die Kosten für die Rufnummermitnahme

Die meisten Mobilfunkverträge laufen zwei Jahre. Früher oder später stellt sich die Frage, ob man seinem Anbieter treu bleibt oder zur günstigeren Konkurrenz wechselt. Doch was ist mit der Telefonnummer? Entweder müssen alle Kontakte über den Wechsel informiert werden oder man zahlte bis zu 30€ für die Rufnummermitnahme.

Symbolbild: Bundesnetzagentur senkt die Kosten für die Rufnummermitnahme Dem widerspricht die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde durch eine Anordnung. Weil sich Freenet, 1&1 Drillisch, 1&1 Telecom sowie Telefónica querstellten, leitete die Behörde ein Entgeltprüfungsverfahren ein. Seit Montag (20.) darf die Rufnummermitnahme höchstens 6,82€ inklusive Mehrwertsteuer kosten, denn in diesem Spektrum bewegen sich die tatsächlich entstandenen Kosten für die Provider. 1&1 rechtfertigte sich nach der Urteilsverkündung, dass man auf ein erneuertes Telekommunikationsgesetz gewartet habe. Bei Telefónica wollte man ohnehin basierend auf dem Ergebnis handeln. Bei Prepaid-Karten ist zu beachten, dass ausreichend Guthaben zur Portierung (der Rufnummermitnahme), also bis zu 6,82€ vorhanden ist. Ansonsten wird der Antrag auf Rufnummermitnahme unter Umständen kommentarlos abgeleht. Um Probleme zu vermeiden, sollte der Tarifs-Inhaber dieselbe Person sein.

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Ehepaar aus Frankreich macht Städtetrip - trotz Corona

Symbolbild: Ehepaar aus Frankreich macht Städtetrip - trotz Corona
Angesichts der Corona—Pandemie und den daraus resultierenden Ausgangsbeschränkungen hielt es ein Ehepaar aus Frankreich für eine gute Gelegenheit, einen Städtetrip durch Europa zu starten. Mit dem 37-Jährigen und seiner 38-jährigen Partnerin war noch ihr jüngstes Kind an Bord. Am vergangenen Freitag (17.) wurde die Familie von einer Polizeistreife im bayrischen Siegsdorf gestoppt. Bis zu dem Zeitpunkt legte das Paar bereits 1.400km zurück. Unter anderem wollte man nach Österreich einreisen, doch das wurde ihnen bei Bad Reichenhall verweigert. Die Beamten in Bayern leiteten ein Bußgeldverfahren ein, da die beiden ihre Wohnung ohne triftigen Grund verließen. Aber auch in Frankreich wurden die Eltern gesucht und vermisst, denn die ansässige Polizeibehörde startete die Aufenthaltsermittlung nachdem sich ihre drei weiteren, aber noch minderjährige Kinder den Beamten anvertraut hatten.

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Studentin entwickelt Mundschutzmasken für Schwerhörige und Stumme

Symbolbild: Studentin entwickelt Mundschutzmasken für Schwerhörige und Stumme
Mit Beginn der neuen Woche (KW18) gilt deutschlandweit die Maskenpflicht im ÖPNV und allen Geschäften mit Kundenkontakt. Doch dadurch wird gehörlosen und stummen Menschen die Kommunikation nahezu unmöglich gemacht. Auch Ashley Lawrence stieß im Rahmen ihrer Ausbildung als Lehrerin für Taube und Schwerhörige auf das Problem ihrer Mitmenschen. Dafür entwickelte die Studentin aus dem US-Bundesstaat Kentucky spezielle Masken mit einem durchsichtigen Kunststoffelement in der Mitte, um das Lippenlesen wieder zu ermöglichen. Diese möchte sie verschenken, damit Betroffene bspw. ihrem Arzt solch eine Mundschutzmaske geben können. Mit den Einnahmen aus der mittlerweile vollendeten Spenden-Kampagne werden das Matrial finanziert und die Versandkosten beglichen. Demnächst soll ein YouTube-Tutorial zur Herstellung der Masken folgen.

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Fridays for Future verlegt Demonstrationen ins Netz

Symbolbild: Fridays for Future verlegt Demonstrationen ins Netz
Von den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ist auch die Fridays for Future-Bewegung betroffen, denn Massendemonstrationen sind verboten. Daher kam es am gestrigen Freitag (24.) zu Deutschlands erstem digitalen Klimastreik. Die mehrstündige Demonstration konnte man als Livestream bei Facebook, Twitter, Instagram sowie YouTube verfolgen. Bis zu 20.000 Zuschauer*innen schalteten gleichzeitig ein. Das Programm wurde von Beiträgen und Grußbotschaften von Musikern, wie Lena, Bosse oder Clueso, Schauspielern, Autoren als auch Wissenschaftlerinnen begleitet. Das Motto #FightEveryCrisis war unschwer auf der Wiese vor dem Reichstagsgebäude zu lesen. Rundherum lagen tausende Schilder und Banner, die von den 70 Ortsgruppen nach Berlin geschickt wurden. Fridays for Future möchte verhindern, dass der Klimaschutz durch Covid-19 in Vergessenheit gerät, weil das Klima noch weitere Generationen betrifft. Laut eigenen Angaben gab es in über 100 Ländern ähnliche Aktionen.

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AKK und die F18 Super Hornets

Die Bundeswehr hat einige Flugzeuge, die sie ab 2025 ausmustern will. Genauer handelt es sich bei den Flugzeugen um 90 Kampfflugzeuge der Tornado Reihe. In die engere Auswahlrunde sind dafür einmal eine neue Version des Eurofighters gekommen. Das andere Flugzeug ist die amerikanische F-18 Super Hornet. Bei diesem Kampfjet handelt es sich um ein Flugzeug, das spezialisiert ist um auf Flugzeugträgern zu starten und zu landen. Doch eine Forderung der USA stören den Eurofighter. Denn die neuen Flugzeuge sollen Deutschlands sogenannte "nukleare Teilhabe" garantieren. Der gesamte Plan besteht darin, dass es 45 Kampfjets des F18 Typs geben soll und 15 weitere von einem Typ namens Growler. Diese sollen für den elektronischen Kampf gerüstet sein. Fest sei aber noch nicht alles . Denn aus der SPD kamen Einwände, über welche Kramp Karrenbauer sich jedoch hinwegsetzte.

Brand in Frankfurter Hochhaus

Symbolbild: Brand in Frankfurter Hochhaus
Am Samstagmorgen (25.) gegen halb vier hat ein Pennymarkt im Frankfurter Nordend Feuer gefangen. Polizeiermittlungen nach hatte das Lager eines Penny Supermarkts im Erdgeschoss eines Hochhauses Feuer gefangen. Dann sprangen die Flammen auf die Fassaden über. 130 Feuerwehrleute und der Rettungsdienst waren im Einsatz, sodass gegen 04:50Uhr der Brand unter Kontrolle war. Insgesamt wurden zehn Wohnungen von dem Feuer so getroffen, dass sie laut der Polizei unbewohnbar sind. Bei dem Brand wurden zwei Hausbewohner leicht verletzt. Die anderen Bewohner sind in einem Bus der VGF untergebracht. Der Schaden soll sich nach ersten Schätzungen auf mindestens 500.000 € belaufen. Die Brandursache ist noch unklar.

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Waffenruhe in Libyen

Symbolbild: Waffenruhe in Libyen
Aufgrund der Anhaltenden Kämpfe in Libyen hat Bundesaußenminister Heiko Maas gemeinsam mit Vertretern aus anderen Ländern einen Apell gemacht. Gleichzeitig ist durch den Beginn des Fastenmonats Ramadan ein Aufruf entstanden bei denen es heißt: Man solle sich vom Fastenmonat inspirieren lassen und Gespräche über einen echten Waffenstillstand wieder aufzunehmen. "Der Konflikt hält unvermindert an und die Entwicklungen der vergangenen Wochen haben die Besorgnis verstärkt, besonders mit Blick auf die leidende libysche Bevölkerung" heißt es in der Erklärung von Maas, dem französischen Jean-Yves Le Drian, dem Italiener Luigi Di Maio sowie von EU-Außenbeauftragten Josep Borrell.

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©2020 Hessentrend/ YoungPOWER-Team

Bundesverfassungsgericht erlaubt Sterbehilfe

Nach den Richtern des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe verstößt das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gegen das Grundgesetz. Ihr Präsident Andreas Voßkuhle erklärt, dass das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben auch die Freiheit beinhalte, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote Dritter in Anspruch zu nehmen.

Symbolbild: Bundesverfassungsgericht erlaubt Sterbehilfe Zuvor musste man auf Grundlage vom Strafrechtsparagraf 217 aus 2015 mit bis zu einer dreijährigen Haftstrafe oder Geldstrafe rechnen. Nur Angehörige oder "Nahestehende" gingen straffrei aus. Der Gesetzgeber befürchtete, dass sich Bürger*innen womöglich unter Druck gesetzt fühlen, ihrem Leben ein Ende zu setzen. Gegen ein Sterbehilfe-Verbot klagten nun Kranke, Ärzte als auch Sterbehelfer. Dennoch bleibt die aktive Sterbehilfe - also z.B. durch eine Spritze - verboten. Bei der assistierten Variante der Sterbehilfe wird das Mittel lediglich bereit gestellt, der Patient muss es selbstständig einnehmen. Die Sozialdemokraten fordern von Gesundheitsminister Spahn (CDU) seinen Widerstand aufzugeben. Dafür warnt die Diakonie davor, dass sich alte oder kranke Menschen als Last abgestempelt fühlen und folglich die Sterbehilfe in Betracht ziehen.

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Ben Dolic singt für Deutschland beim ESC 2020

Symbolbild: Ben Dolic singt für Deutschland beim ESC 2020
Der 22-jährige Ben Dolic wird Deutschland beim diesjährigen Eurovision Song Contest in Rotterdam (Niederlande) mit dem Werk "Violent Thing" vertreten. Das entschieden die Jurys im mehrstufigen Auswahlverfahren unabhängig voneinander. Eine Jury - bestehend aus 100 ESC-Fans - soll den internationalen Musikgeschmack abbilden, während die andere mit 20 internationalen Musikprofis besetzt ist. Dolic meint, dass ein Traum für ihn in Erfüllung gehe und er alles für Deutschland geben werde. Er kam im Mai 1997 in Sloweniens Hauptstadt Ljubljana zur Welt. Mit 18 Jahren zog die Familie in die Schweiz, wodurch er mit der deutschen Sprache in Kontakt kam. Zu seinen Erfolgen zählt der zweite Platz bei The Voice of Germany vorletzten Jahres (2018). Thomas Schreiber (ARD Unterhaltungskoordinator) ist überzeugt, dass Ben Dolic schnell die deutschen sowie europäischen Fans für sich gewinnen werde. Der Song stammt vom österreichisch-bulgarischen Produzenten Boris Milanov. Seine Titel waren in den letzten vier Jahren immer unter den Top Sieben.

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Auto fährt in Rosenmontagsumzug

Symbolbild: Auto fährt in Rosenmontagsumzug
Volkmarsen ist eine Kleinstadt im Landkreis Waldeck-Frankenberg mit gerundeten 6800 Einwohnern. Wie in ganz Deutschland gab es auch dort einen Rosenmontagsumzug zu sehen, doch mit einem schwerwiegenden Zwischenfall. Ein Augenzeuge berichtete, dass gegen 14:30Uhr ein silberfarbene Mercedes-Kombi 30 Meter weit in eine Menschenmenge fuhr. Bis das Fahrzeug zum Stehen kam, soll sein Fahrer sogar beschleunigt haben. Dabei wurden mindestens 76 Personen verletzt, darunter ebenfalls 20 Kinder. Das jüngste ist zwei Jahre alt. Im Zuge dessen wurde der 29-jährige Maurice P. festgenommen. Die Ermittlungen werden ergeben, ob es ein medizinischer Notfall, technisches Versagen oder gar Absicht war. In den letzten Tagen kam heraus, dass der Verdächtige nicht alkoholisiert war. Daher erließ das Amtsgericht Kassel Haftbefehl wegen Mordversuchs. Als Konsequenz wurden sämtliche Rosenmontagsumzüge in ganz Hessen abgebrochen.

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Bürgerschaftswahl in Hamburg: SPD mit 39%

Symbolbild: Bürgerschaftswahl in Hamburg: SPD mit 39%
Bei der Bürgerschaftswahl am vergangenen Sonntag (23.) waren die 1,3 Millionen Wahlberechtigte eingeladen, über die Vergabe der 121 Parlamentssitze zu entscheiden. Die Wahlbeteiligung lag bei 63,2%. Laut dem vorläufigen amtlichen Endergebnis des Landeswahlamts ist die SPD unter ihrem Bürgermeister Peter Tschentscher die stärkste Kraft mit 39,2%. Die Grünen konnten rund ein Viertel der Wählerschaft von sich überzeugen. Die CDU verzeichnet 11,2%, die Linken liegen knapp unter 10%, während die AfD kaum über der 5%-Hürde liegt. Die FDP schaffte den Einzug ins Parlament trotz ersten Hochrechnungen nicht. Das sei einer Panne bei der Auszählung im Wahllokal im Bezirk Langehorn geschuldet. Dort wurden Stimmen der Grünen fälschlicherweise der FDP angerechnet. Einzig und allein die FDP-Spitzenkandidatin Anna von Treuenfels-Frowein sicherte sich durch ihr Direktmandat im Wahlkreis Blankenese einen Sitz.

SPD sowie Bündnis90/ Grüne zeigten schon im Wahlkampf ihre Bereitschaft für eine weitere Auflage der rot-grünen Koalition. Zur absoluten Mehrheit ist für die SPD ebenfalls die Zusammenarbeit mit CDU oder Linke möglich.

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Französischer Filmpreis: Trubel um Regisseur Roman Polanski

Symbolbild: Französischer Filmpreis: Trubel um Regisseur Roman Polanski
In der Welt gibt es viele Filmpreise. Einer von ihnen ist der französische Filmpreis César. Dieser wird seit 1975 verliehen. Damals von dem Journalisten Georges Cravenne ins Leben gerufen. Die Statue wurde von dem Bildhauer César Baldaccini entworfen. Heute gibt es 21 Kategorien, zum Vergleich, bei der Erstauflage waren es 13. In diesem Jahr fand die Preisverleihung am 22. Februar 2020 statt. Das ist erst einmal nichts Besonderes. Worüber es im Moment viel Trubel gibt, ist, dass dem Regisseur Roman Polanski, vorgeworfen wird 1975 ein Model vergewaltigt zu haben. In den USA hatte er sich bereits einem Prozess stellen müssen, in dem er gestand, Sex mit einer Minderjährigen gehabt zu haben. Bei den großflächige Demonstrationen forderten Frauenrechtler, dass sein Film abgesetzt wird.

Der Vorstand der César Akademie, also diejenigen, die entscheiden wer einen Preis erhält, ist überraschend zurückgetreten. Trotz der schwierigen Umstände bekam Polanski den Preis zum besten Regisseur.

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Wasserstoff-Tankstellen ohne Busse

Symbolbild: Wasserstoff-Tankstellen ohne Busse
Der Klimawandel schreitet voran, doch genauso tut es unsere Technik. Während in Darmstadt der erste Elektrobus unterwegs ist, geht es auch in Frankfurt, Wiesbaden als auch Mainz voran. Denn in diesen Städten wurden Wasserstoff-Tankstellen für Busse gebaut. Die wurden planmäßig fertiggestellt. Doch was an den Eröffnungsfeiern fehlte, waren die Busse. Richtig gelesen! Die Busse waren bei der Eröffnung nicht da. Das war kein Versehen der Städte, denn alle bestellten vom selben Hersteller. In Mainz hatte man sich notbedürftig mit einem geliehenen Wasserstoffbus geholfen. Doch natürlich waren alle Verantwortlichen enttäuscht, da sie es lieber mit den eigentlichen Bussen gemacht, hätten. Die Verantwortlichen teilten mit, dass es einen Vertrag gab, der durch diese unpünktliche Ablieferung gebrochen wurde.

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Türkei und Syrien: Aktuelles Lagebild

Die Situation in Syrien ist vermutlich allen bekannt, doch spitzte sie sich vor kurzem schlagartig zu. Denn syrische Kämpfer hatten per Luftangriff einigen Schaden hinter der türkischen Front angerichtet. Denn es wurden laut Angaben 33 türkische Soldaten getötet. Mehrere Ziele, darunter auch Waffendepots und Flugzeughangars seien "unter schweren Beschuss genommen und zerstört" worden, verkündete Erdogan am Samstag (29.) in Istanbul. Mehr als 300 Militärfahrzeuge seien zerstört worden, unter ihnen mehr als 90 Panzer. Auf diesem Schlag Antwortete der Türkische Präsident Recip tayip Erdogan, dass die Türkei nicht mehr dem Vetrag mit der EU folgen wird und Flüchtlinge nicht mehr stoppen werde. Laut dem Präsidenten sind bereits seit Freitag 18.000 Flüchtlinge zur Türkisch-Europäischen Grenze gegangen. Schätzungen nach zufolge kann die Zahl noch auf bis zu 30.000 steigen.

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©2020 Hessentrend/ YoungPOWER-Team