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Sicher unterwegs, auch auf Reisen

Symbolbild: Sicher unterwegs, auch auf Reisen
In einigen Bundesländern sind die Sommerferien schon in vollem Gange; hier bei uns in Hessen sind sie immerhin in greifbarer Nähe. Passend dazu gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Tipps, sodass der Urlaub nur aufgrund schöner Erlebnisse in Erinnerung bleibt.

Mancher Ärger lässt sich schon vor der eigentlichen Reise verhindern. Wer Reisepässe, Ausweise, Impfpässe und sonstige Buchungsunterlagen vorsorglich einscannt, soll die Dateien nur verschlüsselt auf einem USB-Stick oder in der Cloud ablegen. Eventuell genügen auch nur die Kopien, sodass die Originale zu Hause bleiben dürfen. Ein Urlaub dient auch der Entspannung. Daher sollten nur absolut notwendige Geräte eingepackt und auf den neusten Stand gebracht werden. Diese Geräte sollten mit einem Passwort oder biometrischen Daten, z.B. Fingerabdruck geschützt werden. Besonders sensible Apps und Dienste können mittels Zwei-Faktor-Authentisierung zusätzlich abgeriegelt werden. Wer sich keine Passwörter merken kann, sollte auf Passwörter auf Notizzetteln verzichten und vor der Reise sich mit Passwort-Managern vertraut machen. Wenn die ganze Familie außer Haus ist, bietet es sich an, das WLAN zu deaktivieren oder gar den ganzen Router auszuschalten; das spart auch noch ein wenig Energie. Wer ein Smarthome betreibt, kann es in den "Abwesenheitsmodus" schalten.

Prepaid-SIM-Karten verhindern eine hohe Telefonrechnung. Wer dennoch nicht auf seinen Vertrag mitsamt der Nummer verzichten kann, sollte insbesondere im EU-Ausland das "Datenroaming" in den Einstellungen deaktivieren.

Mittlerweile sind öffentliche WLAN-Hotspots weit verbreitet. Diese Netzwerke haben entweder ein schwaches oder gar kein Passwort. Wer es nicht braucht, sollte auf die Nutzung verzichten. In jedem Fall gilt: Niemals mit dem Administrator-Account online gehen. Stattdessen einen zweiten Benutzer einrichten. Darüber hinaus sollten öffentliche PCs, wie in Internetcafés gemieden werden. Auch im Urlaub gilt: Keinen Links in E-Mails folgen. Besser die Website der eigenen Bank oder des Online-Shops selbst eintippen und auf das grüne Schloss (https://) achten.

Schnappschüsse aus dem Urlaub mit aller Welt zu teilen, mag zwar schön sein, doch es birgt auch Gefahren: Kriminelle wissen dadurch, dass ihr nicht zu Hause seid. Also, Bilder erst nach dem Urlaub in den sozialen Netzwerken teilen.

Weitere Berichte aus der digitalen Welt sind in der Kategorie » Leben im Netz gelistet.

Wetter

Der Sonntag macht seinem Namen alle Ehre; zumindest anfänglich, denn im Tagesverlauf überwiegen dann doch die Wolken. Immerhin bleibt es trocken. Zwar geht steigt das Thermometer nur auf 24 Grad an, aber die Tiefsttemperatur verändert sich nicht.

Am Montag duellieren sich Sonne und Wolken, wobei die Wolken das Duell gewinnen: Es wird überwiegend wolkig, aber trocken. Das alles bei Temperaturen zwischen 13 bis höchstens 26 Grad.

Der Dienstag wird sommerlich. Es sind nur leichte Wolken bei bis zu 30 Grad zu erwarten.

©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

EuGH: Zero Rating verstößt gegen Netzneutralität

Vodafone Pass von Vodafone sowie Stream On von der Deutschen Telekom sind optionale Tarife für Mobilfunkkunden, wobei der Datenverbrauch von bestimmten Anwendungen, wie Messengern, Musik- oder Video-Streaming-Apps nicht vom Datenvolumen abgezogen wird. Telefónica habe keine vergleichbaren Lösungen im Portfolio. Gegen diese "Nulltarif-Optionen" klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Oberlandesgericht Düsseldorf reichte den Fall weiter an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Richter:innen in Luxemburg urteilten am Donnerstag (02.09), dass die Provider damit gegen die Netzneutralität verstoßen haben, weil eine "Unterscheidung innerhalb des Internetverkehrs" aufgrund "kommerzieller Erwägungen" getätigt werde.

Symbolbild: EuGH: Zero Rating verstößt gegen Netzneutralität
Das Gebot der Netzneutralität greift in der EU seit 2015. Laut dem EuGH missachtete man die "aufgestellte Pflicht, den Verkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln". Die Bundesnetzagentur sah in den sogenannten "Nulltarif-Optionen" per se kein Problem. Allerdings verlangte die Aufsichtsbehörde Änderungen in den Tarifbedingungen. So dürfe das Angebot aufgrund der europäischen Roaming-Regulierung nicht auf Deutschland beschränkt sein und die Bandbreite dürfe nicht künstlich limitiert werden.

Was entscheiden die Gerichte sonst noch? Du erfährst es mit einem Klick auf » Law!

Apple verschiebt Suche nach Kinderpornografie auf iOS-Geräten

Symbolbild: Apple verschiebt Suche nach Kinderpornografie auf iOS-Geräten
Mit dem nächsten großen Release für Apples Geräte - iOS 15 - wolle man die Sicherheit von Kindern im Netz erhöhen, indem Minderjährige vor unpassenden Inhalten geschützt werden. In den Vereinigten Staaten sollte ein weiteres Feature hinzukommen. Die Foto-Bibliothek sowie die iCloud im Allgemeinen sollte nach Kinderpornografie durchforstet werden. Schlägt das Tool Alarm und es war kein False-Positive, so hätte der Tech-Konzern die Strafverfolgungsbehörden informiert. Doch der Plan, mit einem Automatismus gegen die Verbreitung von Material, das sexualisierte Gewalt an Kindern zeigt, vorzugehen, trifft auf Kritik. Der Whistleblower Edward Snowden sieht in dem Vorhaben eine Massenüberwachungsmaschine. Des Weiteren befürchten Datenschutzorganisationen, dass das der Scanmechanismus missbraucht wird. Staaten könnten Druck auf Apple auswirken, sodass die iPhones, iPads oder macs nicht mehr nur nach Kinderpornografie, sondern auch bspw. nach regimekritischen Inhalten durchsucht werden. So kam es, dass das Hard- und Softwareunternehmen einen Rückzieher machte - zumindest vorerst. Man wolle sich mehr Zeit lassen, um diese Funktion weiterzuentwickeln und das Feedback von Fans, Forschern sowie Interessengruppen einfließen lassen.

Gesellschaft: Hier findest Du alles über das zwischenmenschliche » Zusammenleben der Gesellschaft.

©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann