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NFT-Profilbilder für Twitter-Blue-Abonnenten

Twitter Blue ist die kostenpflichtige Version des sozialen Netzwerks Twitter. Für einen monatlichen Preis erhalten Abonnent:innen Zugang zu Premium-Funktionen. Das Bezahlmodell ist bisher nur für die Regionen USA, Kanada, Australien und Neuseeland freigeschaltet. Die Plattform möchte zunehmend Blockchain-Technologien integrieren. Schon länger kann man Trinkgelder in Bitcoin verteilen. Hinzugekommen ist die Möglichkeit, eigene NFT als Profilbild zu nutzen.

Symbolbild: NFT-Profilbilder für Twitter-Blue-Abonnenten
Kurzer Exkurs: NFT steht für Non-Fungible-Token (dt. nicht-austauschbarer Token). Ganz grob gesagt: Mittels NFT kann man die Echtheit von digitalen Objekten beweisen.

Um NFTs als Profilbild verwenden zu können, muss man sein Crypto-Wallet mit Twitter verknüpfen. Diese Profilbilder sind dann nicht mehr rund, sondern sechseckig. Ein Tippen aufs Profilbild zeigt entsprechende Details zum NFT und bietet einen Absprung zum OpenSea-Marktplatz, wo man bspw. den Transaktionsverlauf einsehen kann.

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Mindestens sechs Tote und 25 Verletzte bei Hochhausbrand

Symbolbild. Mindestens sechs Tote und 25 Verletzte bei Hochhausbrand
Bei einem Brand in einem Hochhaus in der indischen Metropole Mumbai sind am Samstag (22.) mindestens sechs Menschen ums Leben gekommen. Weitere 25 Personen sind verletzt, wovon sich vier in einem kritischen Zustand befinden. Laut der Bürgermeisterin Kishori Pednekar sei das Feuer im Süden der Millionenstadt auf einen Kurzschluss zurückzuführen. Laut Zeugenberichten soll das Feuer in der 15. Etage ausgebrochen sein und habe sich dann auf die darüberliegenden Stockwerke ausgeweitet. Die Feuerwehr hatte den Brand nach drei Stunden unter Kontrolle. In Indien kommt es häufiger zu gefährlichen Bränden, weil Gebäude unzureichend gewartet werden und keine Notausgänge vorhanden sind. Brände infolge von schlechter oder einer veralteten elektrischen Ausstattung stellen keine Seltenheit dar.

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Mobilfunkmasten: Erst bauen - dann genehmigen

Symbolbild: Mobilfunkmasten: Erst bauen - dann genehmigen
Auch im neuen Jahr sind Funklöcher hierzulande nichts ungewöhnliches. Die Netzbetreiber schieben der Bürokratie die Schuld zu, weshalb sie einen neuen Weg planen, doch dieser Vorstoß stößt auf Widerstand. Markus Haas (Telefónica-Deutschlandchef) wünschte sich mehr Tempo beim Netzausbau. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung sprach er von "Erst bauen - dann genehmigen". Dieses Konzept werde in Spanien bereits gelebt. Helmut Dedy überzeugt das nicht. "Diese Forderung verkennt die Realität". Viele Bauarbeiten für Antennen oder Mobilfunkmasten müssen gar nicht genehmigt werden. Wenn doch, gehe der Bau selten direkt los, womit der Spielball wieder bei den Netzbetreibern liegt. Vielmehr sei eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz für die Technologie notwendig. Insgesamt seien die Städte "verlässliche Partner beim Netzausbau", auch wenn Sicherheitsaspekte, Denkmalschutz oder die bauliche Situation manchmal zur Ablehnung führe. Der Branchenverband Bitkom bemängelt, dass das Antragsverfahren viel länger dauere als der eigentliche Bau. Aktuell sind 18 bis 20 Monate für die Erschließung neuer Standorte nicht ungewöhnlich. Der Verband fordert eine Obergrenze von drei Monaten bis zur Entscheidung. Übrigens, Telefónica wolle Standorte auf eigene Kosten zurückbauen, falls ein Antrag abgelehnt wird.

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©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Google durchforstet Dateien des Cloud-Speichers Drive

Google hat Mitte Dezember eine neue Richtlinie für den Cloud-Speicherdienst Drive angekündigt. In den "Richtlinien zur Verwendung von Google-Produkten" wird "gefährlichen und illegalen Aktivitäten", "Belästigung, Mobbing und Drohung", "Hassrede", Identitätsdiebstahl, Phishing, Spam, "nicht einvernehmlichen, freizügigen Bildern", nicht autorisierten Bildern von Minderjährigen, Blut, drastischer Gewaltdarstellung, Propaganda und urheberrechtlich geschützten Inhalten noch stärker der Kampf angesagt.

Symbolbild: Google durchforstet Dateien des Cloud-Speichers Drive
Der US-Konzern wolle den Zugriff auf Dateien beschränken, die gegen die Unternehmensrichtlinien und Nutzungsbedingungen verstoßen. Insofern bemühe sich der Tech-Konzern, einschlägige Dateien zu identifizieren. Um einen flächendeckenden Scan aller hochgeladenen Inhalte bewerkstelligen zu können, komme man um einen "quasi-Upload-Filter" nicht herum. Schlägt der Algorithmus Alarm, dann werden die betroffenen Inhalte dem Nutzer gemeldet. Diese Dateien können fortan nicht mehr mit Dritten geteilt werden. Bei bereits geteilten Medien wird allen Nutzern außer dem Eigentümer der Zugriff entzogen. Wiederholte Verstöße können die "Kündigung ihres Kontos" herbeiführen. Google argumentiert im Sinne der Nutzer:innen, die der Konzern vor missbräuchlichen Inhalten schützen wolle. Außerdem möchte Google wohl sich selbst; vor Missbrauch der eigenen Infrastruktur schützen. Der Internetgigant äußerte sich bislang nicht, wie sein System rechtswidrige von Inhalten für edukative Zwecke unterscheiden kann.

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Nach Flutkatastrophe im Ahrtal: DSL-Anschlüsse repariert und Glasfaser verlegt

Symbolbild: Nach Flutkatastrophe im Ahrtal: DSL-Anschlüsse repariert und Glasfaser verlegt
Der anhaltende Starkregen vom 12. bis 15. Juli in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen forderte über 100 Tote, viele verloren ihr Zuhause. So verheerend das Ereignis war, es geht wieder bergauf. Die Deutsche Telekom gab bekannt, dass 97% der durch die Flutkatastrophen im Sommer beschädigten Festnetzanschlüsse wieder repariert seien. Konkret heißt das: Von den 103.000 Anschlüssen seien nur noch 5.000 verbleibend. Mehr als die Hälfte - nämlich 3.000 - werden noch innerhalb des ersten Quartals 2022 instandgesetzt. Rund 2.000 Anschlüsse seien durch zerstörte Straßen, Brücken oder Häuser seien auch auf lange Sicht nicht zu retten. Die Telekom habe alle betroffenen Kund:innen informiert sowie mit kostenlosen, mobilfunkbasierten Ersatzprodukten informiert. Wo das Kupfernetz nachhaltig beschädigt wurde, habe man angefangen, ein FTTH-Netz (Fiber to the home) aufzubauen. Noch in 2022 sollen davon knapp 40.000 Haushalte und Unternehmen profitieren, die direkt mit Glasfaser angebunden werden. Im darauffolgenden Jahr sollen 25.000 weitere FFTH-Anschlüsse in den betroffenen NRW-Kommunen hinzukommen.

Wissenschaftler sehen einen Zusammenhang zwischen der Flutkatastrophe und dem Klimawandel. Durch eine erhöhte weltweite Durchschnittstemperatur habe sich ebenso die Wahrscheinlichkeit solcher Ereignisse vervielfacht. Statistisch gesehen trete an der Ahr einmal in 500 Jahre eine Katastrophe dieser Ausmaße ein.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

"Wellenbrecher" ist Wort des Jahres 2021

Seit 1977 gibt es das Wort des Jahres; so auch in diesem Jahr. Am Freitagvormittag (03.) kürte die Gesellschaft für deutsche Sprache (GdfS) in Wiesbaden "Wellenbrecher" zum Wort des Jahres.

Symbolbild: “Wellenbrecher” ist Wort des Jahres 2021
"Wellenbrecher" stehe einerseits stellvertretend für alle Maßnahmen, die getroffen wurden, um die vierte Corona-Welle zu brechen, aber auch für jene Menschen, die sich nach ihnen richten. Das Wort ist aus dem Schiffbau und Küstenschutz bekannt. Auf Platz zwei landete "SolidAHRität" wegen dem folgenschweren Unwetter im Ahrtal vom 14. auf den 15. Juli. Ebenfalls nominiert waren die Wörter Pflexit, Impfpflicht, Ampelparteien, Lockdown-Kinder, Booster, freitesten, Triell und die Bezeichnung "fünf nach zwölf". Mit "Wellenbrecher" wurde zum zweiten Mal in Folge ein Pandemie-bezogenes Wort ausgewählt. In 2020 war nämlich "Corona-Pandemie" das Wort des Jahres während man sich 2019 für "Respektrente" und 2018 für "Heißzeit" aussprach. Wort des Jahres können Ausdrücke werden, die das politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Leben sprachlich besonders beeinflussten. Die Jury verwende Medienberichte als Beleg.

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EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen

Symbolbild: EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen
Nutzer:innen von kostenlosen E-Mail-Diensten wie T-Online oder GMX kennen sie: kleine Werbebanner im Posteingang, die echten E-Mails zum Verwechseln ähnlich sehen. Allerdings entschieden die Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, das solch sogenannte "Inbox-Werbung" nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt ist. Andernfalls werde gegen europäisches Recht verstoßen. Der Stormversorger "Städtische Werke an der Pegnitz" verklagte seinen Konkurrenten "eprimo". Eprimo habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, indem sie Anzeigen schalten, die sich als E-Mail tarnen. Dies sei irreführend und eine Belästigung für die Empfänger. Der Stromlieferant habe eine Agentur beauftragt um Werbebanner in den E-Mail-Postfächern des Dienstes T-Online zu schalten. Beim Klick auf den bezahlten Inhalt landete man auf einer Werbeseite, statt dem Empfangsdatum von echten E-Mail stand an dieser Stelle "Anzeige" und der Text war grau hinterlegt. Der Fall landete zuerst beim Bundesgerichtshof, der ihn an den EuGH weiterleitete. Dort wiesen die Richter:innen darauf hin, dass die DSGVO unsere Privatsphäre wahren und uns vor unerbetenen Werbemeldungen schützen soll. Die "Inbox-Werbung" sei "direkt und individuell", weshalb sie nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt bleibt. Sonst sei der bezahlte Inhalt mit Spam gleichzusetzen. Jetzt liegt der Spielball erneut beim Bundesgerichtshof, der entscheiden muss, ob T-Online seine Nutzer:innen ordentlich aufklärte und sich die Erlaubnis für Werbung dieser Art einholte.

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Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen

Symbolbild: Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen
Seit Mittwoch (01. Dezember) ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Die Neuauflage bietet Kunden von Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkverträgen mehr Flexibilität; unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde. Die Vertragslaufzeit von 24 Monaten bei Neuverträgen ist weiterhin zulässig. Doch wer vergisst, rechtzeitig zu kündigen, ist fortan keine weiteren zwölf Monate an seinen Provider gebunden. Sobald sich der Vertrag automatisch verlängerte, darf mit einer Frist von nur noch einem Monat kündigen. Verträge, die am Telefon geschlossen wurden, müssen in Textform bestätigt werden, wenn den Kunden keine Vertragszusammenfassung vor Vertragsschluss erreichte. Andernfalls sei der Vertrag nichtig und die Provider haben keinerlei Ansprüche. Der Bundesverband Verbraucherzentrale begrüßt die Novelle und hofft auf mehr Wettbewerb und ein besseres Preis-/ Leistungsverhältnis. So soll Telefónica bekannt gegeben haben, dass man den Aufpreis für Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit abschaffen werde. Der Verband für Telekommunikation- und Mehrwertdienste nennt es einen "guten Kompromiss", weil es Planungssicherheit biete und für Kund:innen das Beste aus zwei Welten vereine. So schön das alles auch sein mag: Im Gesetz steht noch keine Mindestbandbreite. Dieser Wert solle erst Mitte des nächsten Jahres definiert werden.

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EuGH: Zero Rating verstößt gegen Netzneutralität

Vodafone Pass von Vodafone sowie Stream On von der Deutschen Telekom sind optionale Tarife für Mobilfunkkunden, wobei der Datenverbrauch von bestimmten Anwendungen, wie Messengern, Musik- oder Video-Streaming-Apps nicht vom Datenvolumen abgezogen wird. Telefónica habe keine vergleichbaren Lösungen im Portfolio. Gegen diese "Nulltarif-Optionen" klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Oberlandesgericht Düsseldorf reichte den Fall weiter an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Richter:innen in Luxemburg urteilten am Donnerstag (02.09), dass die Provider damit gegen die Netzneutralität verstoßen haben, weil eine "Unterscheidung innerhalb des Internetverkehrs" aufgrund "kommerzieller Erwägungen" getätigt werde.

Symbolbild: EuGH: Zero Rating verstößt gegen Netzneutralität
Das Gebot der Netzneutralität greift in der EU seit 2015. Laut dem EuGH missachtete man die "aufgestellte Pflicht, den Verkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln". Die Bundesnetzagentur sah in den sogenannten "Nulltarif-Optionen" per se kein Problem. Allerdings verlangte die Aufsichtsbehörde Änderungen in den Tarifbedingungen. So dürfe das Angebot aufgrund der europäischen Roaming-Regulierung nicht auf Deutschland beschränkt sein und die Bandbreite dürfe nicht künstlich limitiert werden.

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Apple verschiebt Suche nach Kinderpornografie auf iOS-Geräten

Symbolbild: Apple verschiebt Suche nach Kinderpornografie auf iOS-Geräten
Mit dem nächsten großen Release für Apples Geräte - iOS 15 - wolle man die Sicherheit von Kindern im Netz erhöhen, indem Minderjährige vor unpassenden Inhalten geschützt werden. In den Vereinigten Staaten sollte ein weiteres Feature hinzukommen. Die Foto-Bibliothek sowie die iCloud im Allgemeinen sollte nach Kinderpornografie durchforstet werden. Schlägt das Tool Alarm und es war kein False-Positive, so hätte der Tech-Konzern die Strafverfolgungsbehörden informiert. Doch der Plan, mit einem Automatismus gegen die Verbreitung von Material, das sexualisierte Gewalt an Kindern zeigt, vorzugehen, trifft auf Kritik. Der Whistleblower Edward Snowden sieht in dem Vorhaben eine Massenüberwachungsmaschine. Des Weiteren befürchten Datenschutzorganisationen, dass das der Scanmechanismus missbraucht wird. Staaten könnten Druck auf Apple auswirken, sodass die iPhones, iPads oder macs nicht mehr nur nach Kinderpornografie, sondern auch bspw. nach regimekritischen Inhalten durchsucht werden. So kam es, dass das Hard- und Softwareunternehmen einen Rückzieher machte - zumindest vorerst. Man wolle sich mehr Zeit lassen, um diese Funktion weiterzuentwickeln und das Feedback von Fans, Forschern sowie Interessengruppen einfließen lassen.

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10 Jahre CSD Darmstadt

Unter dem Motto “10 Jahre CSD Darmstadt” versammelten sich am Samstag (21.) zahlreiche Anhänger der LGBTIQ+-Community, um den Christopher Street Day oder auch Pride genannt, zu feiern.

Symbolbild: 10 Jahre CSD Darmstadt
Der Veranstalter vielbunt e.V. lud nicht nur Schwule, Lesben, Bisexuelle, Trans* und Inter* Menschen, sondern alle Darmstädter:innen, Freund:innen und Organisationen ein. Von 12:00Uhr bis 14:00Uhr stand die Demoparade durch die Darmstädter Innenstadt auf dem Programmplan. Vom Karolinenplatz am Hessischen Landesmuseum vorbei ging es quer über den Luisenplatz gefolgt von einem Marsch durch die Fußgängerzone der Innenstadt. Von der Kreuzung Rhein-/ Neckar-Straße verlief die Demoparade über den Ludwigsplatz über die Schulstraße zurück zum Karolinenplatz. Von 14:00Uhr bis nach 22:00Uhr können sich die 1000 zugelassenen Gäste auf dem CSD Festplatz Karolinenplatz auf ein Bühnenprogramm freuen. Wer aufs Festgelände möchte, braucht Glück und einen 3G-Nachweis, also "geimpft, genesen oder getestet". Schon in den vergangenen sieben Tagen (13.08. bis 20.08.) wurde im Rahmen der CSD Pride Week ein darmstadtweites Programm geboten.

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Ransomware - Social Engineering

Symbolbild: Ransomware - Social Engineering
Ein neuer Fall von Social Engineering macht es Unternehmen künftig noch schwerer, ihre IT-Infrastruktur vor Cyberattacken abzusichern. Wurden unwissende Mitarbeiter:innen bislang nur als Mittel zum Zweck gebraucht, so heißt es in einer E-Mail, die der IT-Sicherheitsfirma "Abnormal Security" vorliegt: "Wenn du die DemonWare-Ransomware auf Computern in deiner Firma installierst, bekommst du als Belohnung eine Million US-Dollar in Bitcoin". Angeblich möchte er mit der Betrugsmasche sein Start-Up finanzieren, das hinter dem sozialen Netzwerk Sociogram stehe. Um mehr über den Spammer herauszufinden, gab man sich als Mitarbeiter einer fiktiven Firma aus. Wirklich professionell soll sich der Cyberkriminelle nicht verhalten haben. Die IT-Sicherheitsforscher kennen seinen echten Namen und die angepeilte Lösegeldsumme in Höhe von 2,5 Millionen US-Dollar verringerte er schlagartig auf 250.000 US-Dollar auf zuletzt 120.000 US-Dollar, als man ihm erzählte, dass das Fake-Unternehmen jährlich "nur" 50 Millionen US-Dollar einnehmen würde. Im weiteren Chat-Verlauf soll der Erpresser geschrieben haben, dass er die Ransomware mittels Python selbst gestaltet habe. Doch, wie Abnormal Security auf ihrem Blog mitteilte, sei der DemonWare-Quellcode auf GitHub frei verfügbar. Das Projekt soll ursprünglich ins Leben gerufen worden sein, um aufzuzeigen, wie leicht Ransomware programmiert werden könne und wie sie funktioniere.

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Neue Woche, neue Herausforderungen - GDL kündigt neue Streiks an

Symbolbild: Neue Woche, neue Herausforderungen - GDL kündigt neue Streiks an
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) forderte ihre Mitglieder zu einem weiteren Streik in der laufenden Tarifrunde auf. Schon in der vergangenen Woche bestreikte die GDL den Nah- und Fernverkehr der Deutschen Bahn zwei Tage lang. Trotz Notfahrplan habe die Bahn viele Fahrten ersatzlos streichen müssen. Diesmal werde den Fahrgästen mehr Zeit gegeben, sich auf den bevorstehenden Streik vorzubereiten. Von Samstagnachmittag (21.) ab 17:00Uhr werde der Güterverkehr- und von Montag (23.) ab 02:00Uhr bis Mittwoch (25.) 02:00Uhr werde auch der Personenverkehr gestört. Claus Weselsky (GDL-Chef) betrachtet Streiks als letztes Mittel, weil das Bahn-Management die Lage aussitzen wolle. Die Gewerkschaft kämpfe für Lohnerhöhungen von 3,2%, den Schutz der Rente und eine Corona-Prämie in Höhe von 600€. Anders als die größere Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) werde man keine Nullrunde bei den Gehältern akzeptieren. Martin Seiler (Personalvorstand) wirft der GDL einen gewerkschaftspolitischen Kampf um Ausweitung und Einfluss auf dem Rücken der Zugreisenden vor. In zehn Bundesländern dauern die Sommerferien noch an. Gegenüber den Millionen Fahrgästen werde man sich "maximal kulant" verhalten. Nachdem die Verhandlungen durch die GDL im Juni abgebrochen wurden, stimmten die Mitglieder in einer Urabstimmung für die Streiks.

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Polizei holt sich das Cannabis von LIDL

Symbolbild: Polizei holt sich das Cannabis von LIDL
"Cannabis-Cookies", "Cannabis-Energy-Drinks", "Hash-Brownies": Insgesamt 21 Produkte dieser Art laut Werbung sollte es bei LIDL zu kaufen geben. Dafür traf der Lebensmitteldiscounter der Schwarz-Gruppe eine Vereinbarung mit einem Start-up. 1,5 Millionen CBD- und THC-freie Artikel von "The Green Dealers" sollten an entsprechende LIDL-Filialen geliefert werden. Die Produkte hätte keine berauschende oder gesundheitsfördernde Wirkung, sondern sollten nur mit ihrem Hanf-Geschmack und ihrer speziellen Aufmachung überzeugen. Übrigens, THC heißt ausgeschrieben Tetrahydrocannabinol und CBD ist die Abkürzung von Cannabidiol. Am Montag (16.) beschlagnahmten die Ermittler diverse Cannabis-Produkte in einer Filiale in Rosenheim. Zur weiteren Untersuchung auf womöglich verbotene Substanzen habe man das Beweismaterial ins kriminaltechnische Labor des LKAs nach München gebracht. Wegen Cannabis- oder Hanf-Produkten machte die bayerische Justiz schon häufiger Probleme. Teile der Ware von Münchner-"Hanf im Glück"-Läden wurden beschlagnahmt. Gegen einen harmlosen Hanf-Tee laufen Ermittlungen wegen bandenmäßigen Rauschgifthandels. LIDL reagierte, indem man die Cannabis-Produkte aus dem Sortiment nahm.

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Vodafone und Telekom schalten 3G/ UMTS ab - Telefónica folgt

Vor 21 Jahren, im Jahr 2000 machten Mobilfunkanbieter 100 Milliarden Mark - umgerechnet ca. 50 Milliarden Euro - locker, um Frequenzen für das UMTS-Netz ersteigern zu können. Telekom und Vodafone schalten am 30. Juni das Universal Mobile Telecommunications System-Netz (kurz: UMTS) ab. Telefónica zögert den Schritt noch bis Jahresende hinaus.

Symbolbild: Vodafone und Telekom schalten 3G/ UMTS ab - Telefónica folgt
UMTS? Nie gehört! Was geht mich das an? Kommt darauf an, denn der breiten Masse ist UMTS als 3G bekannt. Der Standard 3G kann mit wenigen großen Downloads umgehen, aber durch die vielen Smartphones wurde das Gegenteil verlangt: viele Apps laden wenige Daten. 3G war nie flächendeckend verfügbar. Seit dem Mobilfunkstandard der vierten Generation (4G) wird 3G nicht weiter ausgebaut. Solange das eigene Smartphone vier oder sogar 5G-fähig ist, müssen Mobilfunkkunden in der Regel nichts beachten. Unter Umständen wird eine neue SIM-Karte fällig. Wenn dem so ist, sollte der Netzbetreiber auf seine Kund:innen zugekommen sein. Zu alte Geräte schalten auf das langsame 2G-Netz um. Allerdings liege der Anteil von 3G am Gesamt-Traffic im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Die Mobilfunkanbieter senken durch die Abschaltung von UMTS ihre Kosten, denn 3G-Basisstationen gelten als besonders energiehungrig. Obendrein können die frei gewordenen Frequenzen für 4G genutzt werden, was auch Kund:innen freuen dürfte. Unsere Nachbarländer haben andere Herangehensweisen. In den Niederlanden variiert es je nach Anbieter während die Schweiz 2G abschalten und 3G noch behalten möchte.

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EU-Kommission ist ein ausgezeichneter Krake

Symbolbild: EU-Kommission ist ein ausgezeichneter Krake
Weltweit werden Jahr für Jahr die Big Brother Awards für Datensünder aus Wirtschaft und Politik verliehen. Die französische Tageszeitung Le Monde umschrieb den Negativpreis mit den Worten „Oscars für Datenkraken“. In Deutschland kühren unter anderem Digitalcourage e.V. sowie der Chaos Computer Club die Sieger. In der Kategorie „Gesundheit“ ist niemand so scharf auf die Daten seiner Kund:innen wie Doctolib aus Berlin. Das Unternehmen vermittelt Arzttermine, doch dabei missachte es die Vertraulichkeitspflicht. Obendrein zapfe man Daten aus Arztpraxen für kommerzielle Zwecke ab. Die EU-Kommission gewinnt in der Kategorie „Verkehr“. Seit diesem Jahr müssen alle Neuwagen das On-Board Fuel Consumption Meter Verfahren (kurz: OBFCM) unterstützen. Dabei werden einerseits große Mengen an technischen Daten aufgezeichnet und an die Fahrzeughersteller übermittelt. Die EU verweist auf eigene Rechtsvorschriften zur Emissionsreduzierung. Außerdem könne jeder Fahrzeughalter gemäß DSGVO dem Vorgehen widersprechen. Proctorio GmbH nennt sich das Unternehmen, das den Big Brother Award in der Kategorie „Bildung“ erhielt. Google belegt Platz eins in der Kategorie „Was mich wirklich wütend macht“.

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Landesarbeitsgericht Frankfurt urteilt gegen Lieferando

Symbolbild: Landesarbeitsgericht Frankfurt urteilt gegen Lieferando
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) schätzt, dass im Raum Frankfurt/ Offenbach ca. 700 Menschen für Lieferando Essen bis an die Haustür von hungrigen Kunden liefern. Ihr Verdienst sei knapp über dem Mindestlohn. Nun fordern zwei Lieferando-Kuriere von ihrem Arbeitgeber, dass ihnen dienstliche Fahrräder und Smartphones gestellt werden. Denn laut Vertrag mit dem Essens-Lieferdienst müssen sie für ihr Equipment und entsprechend viel Datenvolumen selbst aufkommen. Dementsprechend reichten sie eine Klage beim Landesarbeitsgericht ein und bekamen Recht. Die Arbeitsrichter stellen klar, dass Betriebsmittel, wie ein Fahrrad oder Smartphone und laufende Kosten, wie das Datenvolumen vom Arbeitgeber zu tragen sind. Die aktuelle Vertragsgestaltung benachteilige die Fahrer unangemessen. Zwar würden zunehmend Dienstfahrräder angeboten und eine Wertungspauschale bei Nutzung von eigenem Equipment gezahlt, aber im selben Atemzug werde 100€-Pfand für Lieferando-Ausstattung verlangt, die die Fahrer nicht bekommen.
Allerdings habe das Urteil noch keine konkreten Auswirkungen, denn es ist nicht rechtskräftig. Aufgrund der potentiell fundamentalen Bedeutung der Klage wurde die Revision beim Bundesarbeitsgericht mit Sitz in Erfurt zugelassen.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Rüsselsheim, Bürstadt und Darmstadt
Rüsselsheim: Am späten Donnerstagabend (24.) gegen 23:00Uhr sind derweil noch Unbekannte in ein Bürogebäude „Am Brückweg“ eingestiegen. Dazu haben die Kriminellen ein Fenster aufgehebelt. Glück im Unglück: Auf ihrem Rundgang nach Wertgegenständen lassen sie nur ein Notebook mitgehen ehe die Täter das Weite suchen. Sachdienliche Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Rüsselsheim (Kommissariat 21/22 ) unter folgender Telefonnummer: 06142 - 69 60.

Bürstadt: Zwischen Donnerstagnachmittag (24.) und Freitagmorgen (25.) geriet ein in der Hagenstraße geparkter Transporter ins Visier von Kriminellen. Auf noch unbekannte Art und Weise öffnete man das Fahrzeug. Ziel der Aktion sei wohl der Inhalt des Transporters gewesen, denn die Straftäter entwendeten Elektro-Werkzeug im Wert von rund 1.200€. Die Kriminalpolizei in Heppenheim (Kommissariat 21/ 22) freut sich über Beobachtungen zur Aufklärung des Falls: 06252 - 70 60.

Darmstadt: Am Samstagmorgen (26.) gegen 3:15Uhr wird Feuer in einem Mehrfamilienhaus in der Taunusstraße gemeldet. Aus unbekannten Gründen sei der Brand zuerst auf dem Balkon einer Wohnungs ausgebrochen. Anschließend seien die Scheiben der Balkontür und weitere Fenster zu Bruch gegangen, sodass sich die Flammen auf den Küchenbereich ausdehnen konnten. Das 26- und 28-jährige Paar konnte sich selbstständig mitsamt ihrem Dackel ins Freie retten. Ebenso die weiteren rund 20 Hausbewohner, die nach entsprechenden Lüftungsmaßnahmen in ihre Wohnungen zurückkehren durften. Das Paar konnte bei Bekannten unterkommen, denn ihre Wohnung gelte als unbewohnbar. Der Sachschaden wird auf mindestens 100.000€ geschätzt. Die Kriminalpolizei ermittelt.

Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.

©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann