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"Mein Kampf" kostenlos, kommentiert im Internet

Mit der kommentierten Ausgabe von "Mein Kampf" stand das Institut für Zeitgeschichte (IfZ) im Jahr 2016 auf der Spiegel-Bestsellerliste in der Kategorie Sachbücher. Aktuell wird die 13. Auflage verkauft; und wer möchte kann nun all das kostenlos im Netz lesen.

Symbolbild: Mein Kampf kostenlos, kommentiert im Internet
"Mein Kampf" ist als zweibändiges Machwerk Adolf Hitlers in den Jahren 1924 bis 1926 entstanden. Dazu gehört eine stark angepasste Biografie Hitlers sowie die gesetzten Ziele des NS-Regimes. Daher ist "Mein Kampf" eine bedeutsame Quelle für die Nationalsozialismus-Forschung. Mit Kriegsende und nachdem sich Hitler das Leben nahm, wurden die Urheberrechte an den Freistaat Bayern übertragen. So wurde bis 2016 jedwede Neuauflage verhindert. Dennoch müsse das IfZ bereits vor 2016 - als "Mein Kampf" gemeinfrei wurde - an der kommentierten Fassung gearbeitet haben. Kritik dafür gab es damals vom Zentralrat der Juden in Deutschland. Das IfZ trotzte der Kritik, dass eine kommentierte Ausgabe in jedem Fall besser sei als eine nicht-kommentierte. Ziel sei, "Hitler und seine Propaganda nachhaltig zu dekonstruieren". Somit ist die "Entmystifizierung […] ein Beitrag zur historisch-politischen Aufklärung". Wer sein Geschichtswissen anreichern möchte, kann die Website mein-kampf-edition.de abrufen. Dort kann man entweder zu einer bestimmten Seite springen oder nach Inhalt oder Kommentierung durchsuchen. Leider gibt es keine Datei zum herunterladen. Im Vorwort schreibt IfZ-Direktor Andreas Wirsching: Die "Veröffentlichung im Netz sei vielfach gewünscht worden". Damit stellt man den online kursierenden Fassungen "einen seriösen, wissenschaftlich fundierten Referenzpunkt entgegen."

Zusätzliches über aktuelle Forschungen sind hier » Wissenschaft vorzufinden.

164 Millionen Euro: Suche nach Bitcoin-Schatz auf Müllkippe

Symbolbild: 164 Millionen Euro: Suche nach Bitcoin-Schatz auf Müllkippe
Wir reisen zurück ins Jahr 2009. Die Kryptowährung Bitcoin (BTC) steckt noch in den Kinderschuhen. Wer hätte den Hype damals erahnen können. Und dennoch schürft ihr haufenweise Bitcoins - zwischen 7.500 und 8.000 -, aber ihr entsorgt die Festplatte mit den privaten Schlüsseln. Das ist die Geschichte des Informatikers James Howells. Nach derzeitigem Wechselkurs liegt auf der Müllkippe der Stadt Newport ein Schatz in Höhe von 164 Millionen Euro.

So sollen nun 11 Millionen US-Dollar investiert werden, um tausende Tonnen Müll systematisch zu durchsuchen. Das Vorhaben könne bis zu drei Jahre; mindestens aber 18 Monate dauern. Die meiste Arbeit werde von Roboterhunden und der KI-gestützten Sortiermaschine erledigt, die Festplatten auf dem Förderband erkennt. Hinzu kommen menschliche Helfer; darunter acht Profis aus den Bereichen KI und Datenrettung.

Wenn das Projekt erfolgreich endet, landen je 30% des Bitcoin-Schatzes bei James Howells, dem Grabungsteam und den zwei Investoren aus Deutschland und der Schweiz. Die restlichen zehn Prozent sind für die Kommune gedacht. Außerdem soll so viel Müll wie möglich wiederverwendet werden; nur der Rest geht wieder auf die Müllkippe. Doch die Kommune ist nicht überzeugt: "Nichts, was Herr Howells uns präsentiert, könnte uns zu einer Zustimmung bringen", so ein Stadtrat gegenüber Business Insider. Für die Kommune wiegen die Umweltrisiken schwerer.

Wie viele Bitcoins insgesamt verloren wurden, lässt sich nur schätzen. Laut einer Studie des Blockchain-Analysehauses Chainalysis aus dem Jahr 2020 können es bis zu 3,7 Millionen Bitcoin sein. An der Studie kann bemängelt werden, dass Guthaben, das seit mindestens fünf Jahren nicht bewegt wurde als verloren gewertet wurde.

Weitere Berichte aus der digitalen Welt sind in der Kategorie » Leben im Netz gelistet.

EU-Gericht bestätigt Sendeverbot für RT

Symbolbild: EU-Gericht bestätigt Sendeverbot für RT
Nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine hat die EU-Kommission die Ausstrahlung von russischen staatlichen Rundfunkangeboten in der EU verboten. Wenige Tage später - wir haben Anfang März - änderte der EU-Rat einen Beschluss aus dem Jahr 2014. Dem Beschluss wurde ein Passus hinzugefügt, womit die Rundfunklizenz und Übertragungsrechte von RT France, English, UK, Germany, Spanish und Sputnik ausgesetzt wurden. Für RT DE gilt bereits seit Februar ein Sendeverbot. Hierzulande bemängeln die Medienanstalten die fehlende Rundfunklizenz.

Gegen das Sendeverbot klagte der RT-Sender für ein französischsprachiges Publikum. Der Sender sieht durch den Passus vom 01. März sein Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit verletzt. Nun hat das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg dem EU-Rat Recht gegeben. Für ihr Urteil sind die Richter davon ausgegangen, dass der EU-Rat mit dem Verbot Propaganda unterbinden wollte. Denn es seien Tatsachen von Unternehmen schwerwiegend verzerrt worden, die zumindest indirekt von der russischen Regierung kontrolliert würden. RT bemängelte, dass sie nicht ausreichend vom EU-Rat angehört wurden. Auch das erklärt sich das Gericht damit, dass ein Krieg als außergewöhnlicher Kontext gewertet werden kann, der eine schnelle Reaktion erfordert.

Was entscheiden die Gerichte sonst noch? Du erfährst es mit einem Klick auf » Law!

©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

EU-Kommission plant einheitliche Ladeverfahren - oder auch "Anti-Apple-Gesetz"?

Am Donnerstag (23.) legte die EU-Kommission einen Vorschlag zur "Harmonisierung der Richtlinie über Funkanlagen" vor. Was kryptisch klingt, heißt im Grunde, dass Handys, Tablets, Laptops, Kopfhörer, Digitalkameras, E-Reader, Fitnesstracker, Handheld-Spielekonsolen, tragbare Lautsprecher oder ähnliche Geräte mit einem einheitlichen Ladeverfahren ausgestattet werden sollen. Im Zuge dessen wird mit USB-Typ-C geliebäugelt, weshalb der Entwurf der EU-Kommission scherzhaft "Anti-Apple-Gesetz" genannt wird.

Symbolbild: EU-Kommission plant einheitliche Ladeverfahren - oder auch Anti-Apple-Gesetz?
Obwohl der US-Konzern bei seinen Tablets sowie Laptops auch USB-C nutzt, wird für die Smartphones auf den eigenen Lightning-Stecker zurückgegriffen. Das Hard- und Softwareunternehmen Apple argumentiert, dass Standards ein Hemmnis für Innovation sei, da bspw. Smartphones ohne Stecker durch die Reform gar nicht möglich seien. Außerdem habe der Tech-Riese schon seit dem Release des iPhones 12 kein Ladekabel mehr beigelegt. Das Netzteil - also der Part, der den Netzstrom umwandelt - solle erst mit einer Novelle der Ökodesign-Verordnung vereinheitlicht werden. Nach Schätzungen der EU-Regierungsinstitution werden somit 980 Tonnen Elektromüll pro Jahr vermieden und wir Bürger sollen insgesamt bis zu 250 Millionen Euro je Jahr einsparen. Sobald der Entwurf zum "Anti-Apple-Gesetz" zur verbindlichen Richtlinie geworden ist, wird Unternehmen eine 24-monatige Übergangszeit gewährt.

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Entwarnung nach Hackerangriff auf das Statistische Bundesamt

Symbolbild: Entwarnung nach Hackerangriff auf das Statistische Bundesamt
Nach einem Hackerangriff auf das Statistische Bundesamt deren Chef Georg Thiel auch der Bundeswahlleiter ist, gibt das Amt mit Sitz in Wiesbaden und das Innenministerium Entwarnung. Laut "Business Insider", die über den Vorfall am Donnerstag (23.) berichteten, sei es Unbekannten gelungen, Schadsoftware zu installieren, die einen Fernzugriff auf den Server und Dateisystem ermöglicht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schätzt die Aktion im Zusammenhang mit der Bundestagswahl ein. So redlich ist das Innenministerium nicht, weswegen vorerst unklar bleibt, wer dahintersteckt. Der Angriff sei schnell lokalisiert worden. Betroffen sei die Technik für den Zensus, das ist die Erhebung der Bevölkerungszahlen in Deutschland. Das BSI prüfe die Anlage. Nach aktuellem Stand sei der betroffene Server nicht manipuliert worden und Daten seien auch nicht abhanden gekommen. Glücklicherweise sind der interne Wahlserver für die Ermittlung des Wahlergebnisses und das Internetangebot des Bundeswahlleiters in getrennten Netzen, sodass keine Gefahrenlage für die Sicherheit der Bundestagswahl bestehe.

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Bedingungen für Blutspenden geändert

Symbolbild: Bedingungen für Blutspenden geändert
Neue Zulassungskriterien für eine Blutspende könnten mehr homosexuelle Männer und Menschen mit "sexuelle[m] Risikoverhalten" zu Blutspendern werden. So müsse der letzte Sexualkontakt dieser Art fortan mindestens vier statt - wie bisher zwölf - Monate zurückliegen. Nach dieser Zeitspanne gebe es kein erhöhtes Risiko für Empfänger:innen von Blut und Blutprodukten, sich mit Infektionskrankheiten, wie Hepatitis-B, Hepatitis-C oder HIV anzustecken. Die sogenannte "Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten" wurde von der Bundesärztekammer (BÄK) sowie durch das Paul-Ehrlich-Institut dementsprechend überarbeitet. Bisher habe man Freiwillige ausgeschlossen, die ein Sexualverhalten haben, dass "gegenüber der Allgemeinbevölkerung [ein] deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko" für Infektionskrankheiten aufweise. Kurz gesagt: Es wurden Menschen mit häufig wechselnden Sexualpartnern, Prostituierte, transsexuelle Menschen sowie Schwule von der Blutspende abgehalten. Allerdings kam eine Analyse von BÄK, Bundesgesundheitsministerium und Bundesbehörden zu der Erkenntnis, dass "weiterhin [eine] Feststellung der Spendereignung und Testung der Spenden" erforderlich sei. Björn Beck (Vorstand der Deutschen Aidshilfe) nennt die Reform einen Schritt in die richtige Richtung, wenngleich das Problem noch nicht vollständig gelöst sei.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann