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Sonos schickt Kunden zu viele Lautsprecher

Sonos ist ein US-amerikanischer Hersteller von Lautsprecher-Systemen, die über WLAN kommunizieren und gesteuert werden. Nun häufen sich in den USA die Berichte über den Mehrfachversand von Sonos-Bestellungen. Das Technik-Magazin The Verge berichtete nach mehreren Reddit-Einträgen.

Symbolbild: Sonos schickt Kunden zu viele Lautsprecher
Ein anonymer Leser meldete sich bei The Verge. Er habe nur fünf Produkte bestellt, doch geliefert wurden 30 Pakete, also die sechsfache Menge. Auch sechsmal wurde das Geld von seinem Konto abgebucht; nämlich ca. 6.000 US-Dollar. Das Unternehmen bestätigte die Versandprobleme und hat sich in einem Statement verpflichtet, die Abbuchungen für nicht bestellte Produkte zurückzubuchen. Selbst dann, wenn die überzähligen Pakete (noch) nicht zurückgesendet wurden. The Verge verweist auf die US-Verbraucherschutzbehörde Federal Trade Commission. Die Aussagen sind eindeutig: Nicht bestellte Ware muss nicht bezahlt werden. Ebensowenig ist man verpflichtet, die Ware zurückzusenden. Rechtlich gesehen dürfen Kund:innen die Lautsprecher als kostenloses Geschenk behalten. Dass, das dem Unternehmen nicht passt, wird eindeutig nachdem sie mit kostenlosen Rücksendelabeln reagierten. Bisher sind keine bestätigte Fälle außerhalb der USA bekannt.

Weitere Berichte aus der digitalen Welt sind in der Kategorie » Leben im Netz gelistet.

BVerfG-Urteil: Merkel-Äußerung verletzte Rechte der AfD

Symbolbild: BVerfG-Urteil: Merkel-Äußerung verletzte Rechte der AfD
Zeit für eine Rückblende: Thüringen hat einen neuen Landtag gewählt. Einige Zeit vergeht ehe im dritten Wahlgang der FDPler Thomas Kemmerich die Wahl zum Ministerpräsidenten gewinnt; mit den Stimmen von FDP, CDU und AfD. Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel ist währenddessen in Südafrika unterwegs, doch sie gibt eine Pressekonferenz. Dort bezeichnete sie es als unverzeihlich, dass die CDU mit der AfD für Kemmerich stimmte. Laut ihrer Aussage müsse die Wahl rückgängig gemacht werden.

Daraufhin hat die AfD Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, denn Merkel habe durch ihre Aussage das Recht auf Chancengleichheit der AfD verletzt. Die Richter:innen am Bundesverfassungsgericht teilten die Auffassung der AfD, obwohl drei von acht dagegen waren. Bereits in der Vergangenheit hat es Urteile gegeben, die die Neutralität der Ministerinnen und Minister unterstreicht. Wer sich als Regierungsmitglied äußert, muss sich gegenüber allen Parteien grundsätzlich neutral verhalten. Mit diesem Urteil gilt das nun auch zweifelsfrei für Bundeskanzler und Bundeskanzlerinnen. Einzige Ausnahme ist, wenn sich Regierungsmitglieder eindeutig als Parteimitglieder äußern. Solch ein Fall wäre z.B. im Wahlkampf. Allerdings hat Merkel ihre Aussage im Rahmen einer Pressekonferenz der Regierung getätigt.

Was entscheiden die Gerichte sonst noch? Du erfährst es mit einem Klick auf » Law!

Blaulicht-Meldungen

Darmstadt: Zwischen vergangenen Freitag (10.) und Samstag (11.) wurde der Schulgarten der Georg-Büchner-Schule in der Nieder-Ramstädter-Straße zum Tatort. Unbekannte haben dort mehrere Pflanzen ausgerissen. Das ist der Grund, weswegen die Polizei die Ermittlung wegen des Verdachts der gemeinschädlichen Sachbeschädigung aufgenommen hat. Über sachdienliche Hinweise freut sich das Kommissariat 43: 06151 - 96 90.

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus der Region
Viernheim: Am Montagnachmittag (13.) stoppten die zivilen Verkehrsfahnder des Polizeipräsidiums Südhessen ein Fahrzeug in der Nibelungenstraße. Dessen Insassen waren ein 46 Jahre alter Fahrer sowie sein 41-jähriger Beifahrer. Wie sich herausstellte hat der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Drogen gestanden und besaß keinen Führerschein. Bei seinem Mitfahrer fanden die Gesetzeshüter geringe Mengen Kokain und Heroin. Doch für den Fahrer wurde es noch unangenehmer: Wie sich herausstellte, lag gegen ihn ein Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr und Diebstahls vor. Daraufhin wurden beide Männer festgenommen. Der Beifahrer durfte nach Abschluss der erkennungsdienstlichen Maßnahmen wieder gehen.

Seeheim-Jugenheim: Seit vergangenen Donnerstag (09.) wird Michael Stefan Lelkes vermisst. Zuletzt wurde der 60 Jahre alte Mann beim Verlassen der Wohneinrichtung in der Birkenstraße gesehen. Er ist ca. 1,80m groß, hat eine schlanke Statur und trägt helle kurze Haare. Es wird vermutet, dass sich Herr Lelkes im Bahnhofsviertel in Frankfurt aufhalten könnte. Die Polizei geht von einer hilflosen Lage des 60-Jährigen aus, weil er dringend auf ärztliche Hilfe angewiesen ist. Hinweise zum Verbleib des Mannes nimmt die Kriminalpolizei in Darmstadt (Kommissariat 10) entgegen: 06151 - 96 90.

Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.

©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Neuartiger Lautsprecher so dünn wie Papier

Ein Forscher-Team am MIT in Cambridge hat eine hauchdünne, flexible Schallfolie entwickelt, die fast jede Oberfläche in einen Lautsprecher umfunktionieren kann. Ein erster Prototyp hat die Maße eines Notizzettels, ist ein Zehntel Millimeter dünn und bringt gerade einmal zwei Gramm auf die Wage.

Symbolbild: Neuartiger Lautsprecher so dünn wie Papier durch Schallfolie
Die Sound-Qualität des Prototyps ist auf einem Level mit vielen Smartphone-Lautsprechern, denn die Bässe fehlen. Bei einer Spannung von 25 Volt und einer Frequenz von einem Kilohertz kann die Schallfolie bis zu 66 Dezibel laut werden. Erhöht man das auf zehn Kilohertz, dann erhöht sich der Pegel auf 86 Dezibel. Das ist vergleichbar mit Straßenlärm. Im Gegensatz zu herkömmlichen Lautsprechern verbraucht die Schallfolie nur ein Zehntel der Energie bei gleicher Größe. Zu erklären, wie die Schallfolie produziert wurde, würde den Rahmen sprengen. Doch so viel sei gesagt. Die PVDF-Schicht reagiert auf elektrische Spannungspulse mit mechanischen Bewegungen. Im Zusammenspiel mit der PET-Folie und hunderten Mikrolöchern entsteht ein für uns hörbarer Klang. Die Einsatzzwecke der Schallfolie sind vielseitig. Mittels Gegenschall könnte man Noise-Cancelling in ganzen Räumen ermöglichen oder Ultraschall erzeugen, denn dieser Lautsprecher funktioniert unabhängig von der Oberfläche; egal ob weich oder hart. Zukünftig seien sogar durchsichtige Schallfolien möglich.

Zusätzliches über aktuelle Forschungen sind hier » Wissenschaft vorzufinden.

Die beliebtesten Vornamen

Symbolbild: Die beliebtesten Vornamen
Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GdfS) mit Sitz in Wiesbaden erstellt seit 1977 eine jährliche Liste mit den beliebtesten Vornamen für Neugeborene. Dafür hat die GdfS die die Daten von 700 deutschen Standesämtern ausgewertet, sodass knapp 93% aller vergebenen Vornamen im vergangen Jahr erfasst sind. Von den über eine Million Vornamen sollen 65.000 verschiedene Namen gewesen sein. Bei den männlichen Vornamen steht Noah zum dritten mal in Folge auf Platz eins. Noah ist hebräisch und bedeutet "der Tröstende", "der Beruhigende". Die Bibel-Erzählung der Arche-Noah ist vielen bekannt. Weiter geht’s mit den Vornamen: Mat(t)(h)eo, Leon, Finn und Paul. Die Neuzugänge Luca auf Platz sechs und Emil auf Platz acht haben dafür gesorgt, dass die Namen Henry und Ben nicht mehr in der Top-Zehn sind. Bei den Mädchen konnte Emilia ihren Platz eins verteidigen. Auf Platz zwei und drei folgen: Hanna(h) und Sophia/ Sofia. Auffällig ist, dass es hier keine Neuzugänge gegeben hat; lediglich die Reihenfolge habe sich verändert. Zusätzlich enden alle Vornamen in der Aussprache auf dem hellen Vokal -a. Die Gesellschaft für deutsche Sprache bezeichnet beide Ranking als "Mischung aus Zeitlosigkeit und Zeitgeist". Das gilt auch für die "Lieblings-Zweitnamen". Bei den Mädchen sind es Marie, Maria, L(o)uise, Elisabeth, Charlotte oder Johanna. Die Folgenamen von Jungs sind oftmals: Alexander, Maximilian, Karl/ Carl, Joseph/ Josef, Johann, Michael oder Emil.

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Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen

Symbolbild: Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen
Im Dezember 2019 hat ein Mann mit einem Fitnessstudio in Niedersachsen einen zweijährigen Vertrag geschlossen. Kurz darauf sorgte Corona in Deutschland und der Welt für weitreichende Einschränkungen. Vom 14. März bis 04. Juni 2020 hatte das Fitnessstudio gezwungenermaßen geschlossen. Im Mai hat der Kunde den Vertrag gekündigt. Er forderte die Beiträge für die Monate März, April und Mai bei einem monatlichen Beitrag von 29,90€ zurück. Das Fitnessstudio hat zwar die Kündigung entgegengenommen, doch statt einer Rückzahlung verlängerte man ihm die Mitgliedschaft um drei Monate. Der Kunde war darüber wenig amüsiert und klagte. Zuerst vor dem Amtsgericht Papenburg, dann vor dem Landgericht Osnabrück; beide Gerichten gaben ihm Recht. Zuletzt trafen sich der Mann und das Fitnessstudio beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die BGH-Richter urteilten, dass Fitnessstudios die Beiträge der Monate zurückzahlen müssen, in denen coronabedingt kein Fitnessbetrieb möglich war. Zweck eines Fitnessstudios ist die regelmäßige sportliche Betätigung. Wenn das nicht möglich ist, dann wird der Vertrag nicht erfüllt. Der Vertrag könne nicht wegen "Störung der Betriebsgrundlage" verlängert werden. Grund seien spezielle Vorschriften des Bundes, die Fitnessstudios die einseitige Laufzeitverlängerung untersagten. Wer kein Geld zurückzahlen möchte, muss immerhin Wertgutscheine ausstellen. Im konkreten Fall ging es um 87€.

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EU-Kommission plant einheitliche Ladeverfahren - oder auch "Anti-Apple-Gesetz"?

Am Donnerstag (23.) legte die EU-Kommission einen Vorschlag zur "Harmonisierung der Richtlinie über Funkanlagen" vor. Was kryptisch klingt, heißt im Grunde, dass Handys, Tablets, Laptops, Kopfhörer, Digitalkameras, E-Reader, Fitnesstracker, Handheld-Spielekonsolen, tragbare Lautsprecher oder ähnliche Geräte mit einem einheitlichen Ladeverfahren ausgestattet werden sollen. Im Zuge dessen wird mit USB-Typ-C geliebäugelt, weshalb der Entwurf der EU-Kommission scherzhaft "Anti-Apple-Gesetz" genannt wird.

Symbolbild: EU-Kommission plant einheitliche Ladeverfahren - oder auch Anti-Apple-Gesetz?
Obwohl der US-Konzern bei seinen Tablets sowie Laptops auch USB-C nutzt, wird für die Smartphones auf den eigenen Lightning-Stecker zurückgegriffen. Das Hard- und Softwareunternehmen Apple argumentiert, dass Standards ein Hemmnis für Innovation sei, da bspw. Smartphones ohne Stecker durch die Reform gar nicht möglich seien. Außerdem habe der Tech-Riese schon seit dem Release des iPhones 12 kein Ladekabel mehr beigelegt. Das Netzteil - also der Part, der den Netzstrom umwandelt - solle erst mit einer Novelle der Ökodesign-Verordnung vereinheitlicht werden. Nach Schätzungen der EU-Regierungsinstitution werden somit 980 Tonnen Elektromüll pro Jahr vermieden und wir Bürger sollen insgesamt bis zu 250 Millionen Euro je Jahr einsparen. Sobald der Entwurf zum "Anti-Apple-Gesetz" zur verbindlichen Richtlinie geworden ist, wird Unternehmen eine 24-monatige Übergangszeit gewährt.

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Entwarnung nach Hackerangriff auf das Statistische Bundesamt

Symbolbild: Entwarnung nach Hackerangriff auf das Statistische Bundesamt
Nach einem Hackerangriff auf das Statistische Bundesamt deren Chef Georg Thiel auch der Bundeswahlleiter ist, gibt das Amt mit Sitz in Wiesbaden und das Innenministerium Entwarnung. Laut "Business Insider", die über den Vorfall am Donnerstag (23.) berichteten, sei es Unbekannten gelungen, Schadsoftware zu installieren, die einen Fernzugriff auf den Server und Dateisystem ermöglicht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schätzt die Aktion im Zusammenhang mit der Bundestagswahl ein. So redlich ist das Innenministerium nicht, weswegen vorerst unklar bleibt, wer dahintersteckt. Der Angriff sei schnell lokalisiert worden. Betroffen sei die Technik für den Zensus, das ist die Erhebung der Bevölkerungszahlen in Deutschland. Das BSI prüfe die Anlage. Nach aktuellem Stand sei der betroffene Server nicht manipuliert worden und Daten seien auch nicht abhanden gekommen. Glücklicherweise sind der interne Wahlserver für die Ermittlung des Wahlergebnisses und das Internetangebot des Bundeswahlleiters in getrennten Netzen, sodass keine Gefahrenlage für die Sicherheit der Bundestagswahl bestehe.

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Bedingungen für Blutspenden geändert

Symbolbild: Bedingungen für Blutspenden geändert
Neue Zulassungskriterien für eine Blutspende könnten mehr homosexuelle Männer und Menschen mit "sexuelle[m] Risikoverhalten" zu Blutspendern werden. So müsse der letzte Sexualkontakt dieser Art fortan mindestens vier statt - wie bisher zwölf - Monate zurückliegen. Nach dieser Zeitspanne gebe es kein erhöhtes Risiko für Empfänger:innen von Blut und Blutprodukten, sich mit Infektionskrankheiten, wie Hepatitis-B, Hepatitis-C oder HIV anzustecken. Die sogenannte "Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten" wurde von der Bundesärztekammer (BÄK) sowie durch das Paul-Ehrlich-Institut dementsprechend überarbeitet. Bisher habe man Freiwillige ausgeschlossen, die ein Sexualverhalten haben, dass "gegenüber der Allgemeinbevölkerung [ein] deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko" für Infektionskrankheiten aufweise. Kurz gesagt: Es wurden Menschen mit häufig wechselnden Sexualpartnern, Prostituierte, transsexuelle Menschen sowie Schwule von der Blutspende abgehalten. Allerdings kam eine Analyse von BÄK, Bundesgesundheitsministerium und Bundesbehörden zu der Erkenntnis, dass "weiterhin [eine] Feststellung der Spendereignung und Testung der Spenden" erforderlich sei. Björn Beck (Vorstand der Deutschen Aidshilfe) nennt die Reform einen Schritt in die richtige Richtung, wenngleich das Problem noch nicht vollständig gelöst sei.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann