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"Mein Kampf" kostenlos, kommentiert im Internet

Mit der kommentierten Ausgabe von "Mein Kampf" stand das Institut für Zeitgeschichte (IfZ) im Jahr 2016 auf der Spiegel-Bestsellerliste in der Kategorie Sachbücher. Aktuell wird die 13. Auflage verkauft; und wer möchte kann nun all das kostenlos im Netz lesen.

Symbolbild: Mein Kampf kostenlos, kommentiert im Internet
"Mein Kampf" ist als zweibändiges Machwerk Adolf Hitlers in den Jahren 1924 bis 1926 entstanden. Dazu gehört eine stark angepasste Biografie Hitlers sowie die gesetzten Ziele des NS-Regimes. Daher ist "Mein Kampf" eine bedeutsame Quelle für die Nationalsozialismus-Forschung. Mit Kriegsende und nachdem sich Hitler das Leben nahm, wurden die Urheberrechte an den Freistaat Bayern übertragen. So wurde bis 2016 jedwede Neuauflage verhindert. Dennoch müsse das IfZ bereits vor 2016 - als "Mein Kampf" gemeinfrei wurde - an der kommentierten Fassung gearbeitet haben. Kritik dafür gab es damals vom Zentralrat der Juden in Deutschland. Das IfZ trotzte der Kritik, dass eine kommentierte Ausgabe in jedem Fall besser sei als eine nicht-kommentierte. Ziel sei, "Hitler und seine Propaganda nachhaltig zu dekonstruieren". Somit ist die "Entmystifizierung […] ein Beitrag zur historisch-politischen Aufklärung". Wer sein Geschichtswissen anreichern möchte, kann die Website mein-kampf-edition.de abrufen. Dort kann man entweder zu einer bestimmten Seite springen oder nach Inhalt oder Kommentierung durchsuchen. Leider gibt es keine Datei zum herunterladen. Im Vorwort schreibt IfZ-Direktor Andreas Wirsching: Die "Veröffentlichung im Netz sei vielfach gewünscht worden". Damit stellt man den online kursierenden Fassungen "einen seriösen, wissenschaftlich fundierten Referenzpunkt entgegen."

Zusätzliches über aktuelle Forschungen sind hier » Wissenschaft vorzufinden.

164 Millionen Euro: Suche nach Bitcoin-Schatz auf Müllkippe

Symbolbild: 164 Millionen Euro: Suche nach Bitcoin-Schatz auf Müllkippe
Wir reisen zurück ins Jahr 2009. Die Kryptowährung Bitcoin (BTC) steckt noch in den Kinderschuhen. Wer hätte den Hype damals erahnen können. Und dennoch schürft ihr haufenweise Bitcoins - zwischen 7.500 und 8.000 -, aber ihr entsorgt die Festplatte mit den privaten Schlüsseln. Das ist die Geschichte des Informatikers James Howells. Nach derzeitigem Wechselkurs liegt auf der Müllkippe der Stadt Newport ein Schatz in Höhe von 164 Millionen Euro.

So sollen nun 11 Millionen US-Dollar investiert werden, um tausende Tonnen Müll systematisch zu durchsuchen. Das Vorhaben könne bis zu drei Jahre; mindestens aber 18 Monate dauern. Die meiste Arbeit werde von Roboterhunden und der KI-gestützten Sortiermaschine erledigt, die Festplatten auf dem Förderband erkennt. Hinzu kommen menschliche Helfer; darunter acht Profis aus den Bereichen KI und Datenrettung.

Wenn das Projekt erfolgreich endet, landen je 30% des Bitcoin-Schatzes bei James Howells, dem Grabungsteam und den zwei Investoren aus Deutschland und der Schweiz. Die restlichen zehn Prozent sind für die Kommune gedacht. Außerdem soll so viel Müll wie möglich wiederverwendet werden; nur der Rest geht wieder auf die Müllkippe. Doch die Kommune ist nicht überzeugt: "Nichts, was Herr Howells uns präsentiert, könnte uns zu einer Zustimmung bringen", so ein Stadtrat gegenüber Business Insider. Für die Kommune wiegen die Umweltrisiken schwerer.

Wie viele Bitcoins insgesamt verloren wurden, lässt sich nur schätzen. Laut einer Studie des Blockchain-Analysehauses Chainalysis aus dem Jahr 2020 können es bis zu 3,7 Millionen Bitcoin sein. An der Studie kann bemängelt werden, dass Guthaben, das seit mindestens fünf Jahren nicht bewegt wurde als verloren gewertet wurde.

Weitere Berichte aus der digitalen Welt sind in der Kategorie » Leben im Netz gelistet.

EU-Gericht bestätigt Sendeverbot für RT

Symbolbild: EU-Gericht bestätigt Sendeverbot für RT
Nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine hat die EU-Kommission die Ausstrahlung von russischen staatlichen Rundfunkangeboten in der EU verboten. Wenige Tage später - wir haben Anfang März - änderte der EU-Rat einen Beschluss aus dem Jahr 2014. Dem Beschluss wurde ein Passus hinzugefügt, womit die Rundfunklizenz und Übertragungsrechte von RT France, English, UK, Germany, Spanish und Sputnik ausgesetzt wurden. Für RT DE gilt bereits seit Februar ein Sendeverbot. Hierzulande bemängeln die Medienanstalten die fehlende Rundfunklizenz.

Gegen das Sendeverbot klagte der RT-Sender für ein französischsprachiges Publikum. Der Sender sieht durch den Passus vom 01. März sein Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit verletzt. Nun hat das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg dem EU-Rat Recht gegeben. Für ihr Urteil sind die Richter davon ausgegangen, dass der EU-Rat mit dem Verbot Propaganda unterbinden wollte. Denn es seien Tatsachen von Unternehmen schwerwiegend verzerrt worden, die zumindest indirekt von der russischen Regierung kontrolliert würden. RT bemängelte, dass sie nicht ausreichend vom EU-Rat angehört wurden. Auch das erklärt sich das Gericht damit, dass ein Krieg als außergewöhnlicher Kontext gewertet werden kann, der eine schnelle Reaktion erfordert.

Was entscheiden die Gerichte sonst noch? Du erfährst es mit einem Klick auf » Law!

©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Sterbehilfe-Verbot in Österreich gekippt

Die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende, kurz ÖGHL, sprach von einem historischen Durchbruch: Österreichs Verfassungsrichter haben das Sterbehilfe-Verbot aufgehoben.

Symbolbild: Sterbehilfe-Verbot in Österreich gekippt
Das gesetzliche Verbot der Hilfeleistung zum Suizid verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung, urteilte der Verfassungsgerichtshof in Wien. Es sei verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten. Das Recht auf freie Selbstbestimmung umfasse "sowohl das Recht auf die Gestaltung des Lebens als auch das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben", erklärten die Richter.

Die österreichische Regierung hat nun bis zum 1. Januar 2022 Zeit, die Sterbehilfe gesetzlich zu regeln. Gegen das Sterbehilfe-Verbot hatten mehrere Betroffene geklagt; darunter zwei Schwerkranke. Derzeit kann Sterbehilfe in Österreich mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Tötung auf Verlangen wird auch weiterhin strafbar bleiben. Österreich ziehe damit im internationalen Vergleich nach, wenn auch mit einiger Verspätung. In Belgien, Luxemburg und den Niederlanden beispielsweise ist aktive Sterbehilfe durch den Arzt unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Traditionell katholische Staaten, zu denen neben Österreich auch Irland und Polen zählen, hielten aber bisher an dem Verbot fest.

Zusätzliche Themen aus der DACH-Region sind in der Kategorie » DACH gelistet.

Öffentlich-Rechtliche Sender kündigen Verfassungsbeschwerde an

Symbolbild: Öffentlich-Rechtliche Sender kündigen Verfassungsbeschwerde an
Nach dem Rückzug von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff, wissen ARD, ZDF und das Deutschlandradio bis dato noch nicht, welche Geldmenge man im nächsten Jahr (nicht) erwarten kann. Die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36€ je Monat bleibt vorerst unwirksam. Dafür müssten alle 16 Landesparlamente dem Beschluss der Staatsvertragsnovelle zustimmen. Würde der Rundfunkbeitrag steigen, so wäre das die erste Erhöhung seit 2009 nachdem die Gebühren im Jahr 2015 sogar um 48 Cent gesunken sind. Der Vollständigkeit halber sollte man nicht unerwähnt lassen, dass die Einnahmen 2013 durch die Umstellung auf das Prinzip der Wohnungsabgabe deutlich in die Höhe gegangen sind. 2018 sind beim Beitragsservice insgesamt etwas über acht Milliarden Euro eingegangen, wovon 7,86 Milliarden Euro an ARD, ZDF und Deutschlandradio flossen. 115 Millionen Euro wurden an die Landesmedienanstalten gezahlt. Die ARD-Sender werden voraussichtlich gemeinschaftlich klagen. "Eine Verfassungsbeschwerde ist leider unausweichlich", sagte WDR-Intendant und ARD-Vorsitzende Tom Buhrow. ZDF-Intendant Thomas Bellut sieht "keine andere Möglichkeit, als das Bundesverfassungsgericht anzurufen" und das Deutschlandradio befürchtet seinen "staatsvertraglich vorgegebenen Programmauftrag" nicht mehr erfüllen zu können.

Sämtliche Berichterstattung aus Deutschland sammelten wir für Dich in der Kategorie » DE.

Cyberangriff auf europäische Arzneimittelagentur

Symbolbild: Cyberangriff auf europäische Arzneimittelagentur
Bei einem Cyberangriff auf die europäische Arzneimittelbehörde (EMA) erbeuteten Hacker Dokumente über den Coronaimpfstoff der Mainzer Firma Biontech. Ein erfolgreicher direkter Angriff auf die Computersysteme der beteiligten Pharmakonzerne konnte nicht festgestellt werden. Die EMA mit Sitz in Amsterdam hält sich mit Angaben bezüglich der Cyberattacke sehr zurück. So ist schlicht von "einigen Dokumenten" die Rede und bei der Frage nach möglichen Täter schweigt man gänzlich. Nichtsdestotrotz sei laut EMA-Chefin Emer Cooke die europäische Arzneimittelagentur weiterhin "voll funktionsfähig". Auch der Zulassungstermin für den Impfstoff werde sich nicht verschieben. Mikko Hyppönen (F-Secure) vermutet hinter dem Cyberangriff Hacker im Auftrag eines Staates. Seiner Auffassung nach werden Angreifer den "einfachsten Weg finden, um Zugang zu den Daten zu erhalten, hinter denen sie her sind". Im aktuellen Fall war das IT-System der EMA wohl eine leichter zu überwindende Hürde. Ein wirksamer Corona-Impfstoff kann die Rückkehr zu einem Leben ohne Lockdown bedeuten. In Russland wurde bereits Mitte August der Impfstoff "Sputnik V" zugelassen. In China wurde der per Notfallzulassung zugelassene Sinovac-Impfstoff bereits an hunderttausende Menschen verteilt.

Sämtliche Berichterstattung von uns über das Corona-Virus sammelten wir für Dich unter dem Schlagwort » Corona.

Blogger und Journalist im Iran hingerichtet

Symbolbild: Blogger und Journalist im Iran hingerichtet
Im Iran wurde erneut ein prominenter iranischer Journalist und Oppositioneller hingerichtet. Ruhollah Sam war der Sohn eines renommierten schiitischen Geistlichen. Dem Staatsfernsehen und der staatlichen Nachrichten Agentur IRNA nach, sei er am Samstag (12.) erhängt worden. Der Grund dafür war, dass der 47-Jährige während den Protesten gegen die Regierung im Winter 2017/ 2018 eine leitende Rolle gespielt habe. Er hatte ebenfalls mehrere Portale wie zum Beispiel "Amad News" betrieben. Auf dieser Website hatte er fünf Millionen Follower. Dort wurden auch die Termine für die Demonstrationen gegen die Regierung bekannt gegeben. Der Journalist habe zu der Zeit eigentlich als anerkannter Flüchtling in Frankreich gelebt. Es ist noch unklar, wie er aus Frankreich in den Iran kam. 2019 gab die Revolutionsgarde bekannt, dass sie den Journalisten festgenommen haben. Mehreren Medienberichten nach wurde er in den Irak gelockt. Dort wurde er festgenommen und in den Iran gebracht. Im Juni wurde er dann wegen "Korruption auf Erden" verurteilt. Dieser Begriff wird benutzt, wenn es um Spionage geht oder um mutmaßliche Versuche, die Regierung zu stürzen.

Alle weltweiten Ereignisse findest Du im Archiv » Weltweit vor.

Annäherungen gegenüber Israel

Symbolbild: Annäherungen gegenüber Israel
Vor Kurzem näherten sich die Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrain und Sudan Israel an. Jetzt ist ein weiteres Land hinzugekommen. Am Donnerstag gab Donald Trump über Twitter bekannt, dass sich Marokko ebenfalls Israel angenähert hat. Eingefädelt wurde diese Annäherung durch den Schwiegersohn Trumps, als auch dem Zuständigen für den Nahost-Frieden Jared Kushner. Im Mai 2019 flog Kushner nach Marokko. Dort sprach er dann auch mit dem marokkanischem König Mohammed VI. Unter anderem war das Verhältnis zwischen Marokko und Israel Thema des Gesprächs. Am vergangenen Donnerstag verkündete der israelische Premier Benjamin Netanyahu, dass er sich über diese "historische Einigung" wie er sie nennt, freut. Es ist immer wieder die Rede von der sogenannten "Natanyahu-Doktrin". Offiziell ging der Konflikt schon einige Zeit um Phosphatvorkommen. "Nach zwei Putschversuchen des marokkanischen Militärs gegen das eigene Königshaus in den frühen Siebzigerjahren war die Eroberung der Westsahara auch eine symbolische Rückkehr der Monarchie ins Machtzentrum des Landes", sagt der Nahostforscher Johannes Becke.

Alles rund um Geschehnisse in der Politik bündelten wir in der Kategorie » Politik.

Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen
Weiterstadt: Am Mittwochmittag (09.) gegen 13:15 Uhr kam es zu einem Verkehrsunfall mit anschließender Fahrerflucht. In den Vorfall war ein 13-jähriger Radfahrer verwickelt, der auf dem Radweg von Erzhausen in Richtung Weiterstadt unterwegs war; so auch der unbekannte Fahrzeugführer eines roten Autos. Am Ende einer Brücke bog der Autofahrer rechts in die Wixhäuser Straße ab, während der Junge weiterhin geradeaus fahren wollte, wodurch es zum Zusammenstoß gekommen sein soll. Er stürzt und verletzt sich leicht. Ob ein Schaden am Fahrzeug entstand, ist derweil Ermittlungsgegenstand. Das 3. Polizeirevier in Darmstadt setzt auch auf Zeugenanrufe: 06151 - 969 38 10.

Roßdorf: Am Donnerstagabend (10.) endete die Autofahrt für eine 39-Jährige auf der Polizeidienststelle. Es soll damit angefangen haben, dass die Frau auf einen Kontrollort zufuhr, wobei die Ordnungshüter durch einen Sprung noch ausweichen konnten. Anschließend habe sie die Anhaltesignale der Polizei auf der B38 in Höhe des Alten Darmstädter Wegs ignoriert. Die Verfolgungsjagd endete nahe der Kreuzung Erbacher Straße mit einer vorläufigen Festnahme, um der Dame auf der Polizeistation Blut entnehmen zu können. Des Weiteren wurde ein Verfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet.

Lorsch: Am Freitagabend (11.) gegen 20:00 Uhr kommt ein Porsche-Fahrer am Kaiser-Wilhelm-Platz rechts von der Straße ab und fuhr letztendlich gegen eine Hauswand. Sowohl der 32-Jährige als auch sein gleichaltriger Beifahrer wurden leicht verletzt und zur Blutentnahme aufs Revier bestellt. Das Fahrzeug ist polizeilich sichergestellt worden. Der Sachschaden beläuft sich auf mehrere 10.000€.

Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.

©2020 Hessentrend/ YoungPOWER-Team

Furcht um Rückschritt führte zum Fortschritt

Symbolbild: Das Internet als dezentrales Netz

Die Geschichte des Internets ist so alt, wie der erste Satellit. Im Jahre 1957 schickte die Sowjetunion den Satelliten Sputnik 1 ins Weltall. Dadurch sorgten sich die USA um einen nuklearen Raketenangriff, wodurch sie sich indirekt zu technischem Fortschritt gedrängt fühlten. Um dieses Ziel zu erreichen wurde die DARPA, die Kurzform von Defense Advanced Research Project Agency, gegründet. Ihr Ziel war es den Wissens- und Informationsaustausch durch die Entwicklung eines computergesteuerten Netzwerkes zu beschleunigen. 1963 kam auch Wissenschaftlern die Idee, ihre Computer zu vernetzen, um komplizierte Berechnungen durchführen zu können. Noch im selben Jahrzehnt starteten die ersten Versuche zur Datenübermittlung. Es galt das Wort "LOGIN" als erste Nachricht im Internet an einen entfernten Rechner zu schicken. Anfänglich stürzte das System noch nach "LOG" ab. So kam es, dass sich vier Universitäten aus Kalifornien und Utah zusammenschlossen.

Die erste E-Mail

Symbolbild: Die erste E-Mail im Internet
Schon 1970 existierte ein Netz aus mehreren tausend Rechnern. Die erste E-Mail ging 1971 aus Cambridge in Massachusetts ins Netz. Das @-Zeichen wird seit eh und je für E-Mail-Adressen genutzt, um den Empfänger-Namen und seinem Provider voneinander zu trennen. Zwei Jahre später gab es insgesamt 37 Rechnernetze über den Globus verteilt. Die Kommunikation lief teilweise über Satellit. Das ARPANET war geboren. Seine Besonderheit war die Dezentralität; es gab keinen zentralen Netzknoten. Dadurch war das Netz ausfallsicherer, aber auch der Datenaustausch verschnellerte sich, denn die Datenpakete ließen sich parallel über diverse Routen versenden. Das war auch wichtig, denn die damalige Netzgeschwindigkeit lag bei wenigen kbit/s.

Der Wandel vom ARPANET zum Internet (durch HTML)

Symbolbild: Der Wandel vom ARPANET zum Internet (durch HTML)
HTML-Quelltext

Ab den 1980er Jahren wurde aus dem ARPANET ein allgemein zugängliches Computernetz. Zu dem Austausch von Wissen kam der Verwendungszweck der Kommunikation hinzu. Einen weiteren Meilenstein erlangte das Internet durch Tim Berners-Lee. Am europäischen Forschunszentrum CERN erfand er die Seitenbeschreibungssprache HTML für die Darstellung inklusive dem Hypertext zum Finden der Inhalte. Es ist die Basis des World Wide Webs. Durch sein Gesamtpaket können auch Laien im Netz recherchieren, denn es ermöglicht die Verlinkung von Inhalten, wie Texten, Bilder oder Filmen. Der Chef von Tim Berners-Lee kommentierte die Idee mit "Wage, aber aufregend". Du möchtest wissen, wie die erste Website aussah? Unter der originalen Domain info.cern.ch existiert selbst heutzutage noch eine Kopie von den ursprünglichen Inhalten.

Hinweis: Der Beitrag entstand im Rahmen der Sendung radio.exe bei Radio Darmstadt. Alle Inhalte - Podcast & Skripte - gibt es online bei radioexe.de. Schalte an jedem vierten Sonntag im Monat ab 17:00Uhr live zu via 103,4MHz, DAB+ (Juli-Dezember) oder im weltweiten Stream!

©2020 Hessentrend/ Leon Ebersmann