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Selbst wer den Browser nicht aktiv (auf allen Endgeräten) nutzt, kennt zumindest den Namen: Firefox.

Im September 2002 veröffentlichten die Mozilla Corporation und die Mozilla Foundation eine sogenannte "Application Suite". Um möglichst wenig Speicher zu verbrauchen, sollten alle wichtigen Internetfunktionen, wie Browser, E-Mail, Adressbuch, etc. in einer Software vereint werden. Allerdings wechselte man den Ansatz, als das US-Unternehmen Apple ein Jahr später vom Gecko-Renderer, den Mozilla entwickelte, zum eigenen KHTML-Renderer wechselte. Damit Software von Mozilla auf Computern schneller startete, beschloss man einzelne und voneinander unabhängige Software zu programmieren. Der Webbrowser hieß fortan "Phoenix", das E-Mail-Programm hieß "Thunderbird" und der Kalender wurde "Sunbird" getauft. Letzteres wurde 2010 eingestellt und wird als Erweiterung für Thunderbird unter dem Namen "Lightning" bereitgestellt.

Von Phoenix zu Firefox

Symbolbild: Von Phoenix zu Firefox
Und wie wurde aus "Phoenix" nun unser "Firefox"? Alles zu seiner Zeit, denn über die Jahre hinweg wechselte Mozilla's Webbrowser seinen Namen. Als erstes klagte der US-amerikanische BIOS-Hersteller "Phoenix Technologies" gegen den Namen. Daraufhin folgte die Umbenennung zu "Firebird", doch aufgrund der Ähnlichkeit mit der Open-Source-Datenbank Firebird folgte eine letzte Namensänderung zu dem uns bekannten Namen: Firefox. Übrigens, Firefox - zu deutsch: Feuerfuchs - hat seinen Ursprung im Tierreich. Zwar gibt es nicht den Firefox, aber Inspiration für den Namen lieferten sowohl der Rotfuchs (engl. red fox) als auch der rotbraune kleine Panda (engl. red panda). Lust auf einen weiteren Fun Fact? - Aufgrund von Streitigkeiten mit dem Debian-Projekt gab es für die Linux-Distribution lange eine Abwandlung des originalen Firefox-Browsers mit dem Namen "Iceweasel". Auch die anderen Mozilla-Programme bekamen einen neuen Namen mit "Ice" bis man sich in 2016 ausgesprochen hat und alle Programme unter den originalen Namen zu finden sind.

Firefox soll minimalistisch bleiben

Symbolbild: Firefox soll minimalistisch bleiben
Auch wenn es Browser mit einer deutlich längeren Historie gibt, als Firefox sie zu bieten hat, so entwickelte man sich mit dem Internet mit. Das "Tabbed Browsing" - sprich: mehrere Websites in einem Programmfenster - oder ein privater Modus, der weder die Chronik noch Cookies speichert, sind nur zwei Beispiele, die in jedem modernen Webbrowser Standard sind.

Allerdings wurde nicht jedes neue Feature so dankbar von den Nutzer:innen angenommen. Früher konnte Firefox von Haus aus RSS-Feeds abonnieren, doch wegen zu geringer Nutzung, ist das Feature nur noch als Add-On verfügbar. Durch Add-On's - dt. Erweiterungen - lassen sich allerlei Funktionen in Firefox nachrüsten. Mozilla rechtfertigt den Schritt damit, dass der Browser nicht überladen sein soll. Im Auslieferungszustand ist nur das Nötigste für die Funktion als Webbrowser dabei, wer mehr braucht, kann sich mit den Add-On's behelfen.

Meine Lieblings-Add-On’s nennen sich "Flagfox" und "Adblock Plus". Zugegeben, Flagfox ist mehr "nerdy" statt einer nützlichen Erweiterung für alle, denn es zeigt nur das Land an, in dem der Server steht. Dahingegen ist Adblock Plus für alle, denn - wie der Name vermuten lässt - blockiert es die Werbeanzeigen auf Websites und die Werbung von bspw. YouTube-Videos. Adblock Plus stammt aus Deutschland; genauer gesagt: Köln. Eine Alternative, die selbiges tut, heißt: AdGuard. Fun Fact - oder sollte ich sagen: Not So Fun Fact: Am 03. Mai 2019 waren alle Add On's zeitweilig gesperrt. Grund war ein abgelaufenes Zertifikat auf den Mozilla Servern. Soweit zu Erweiterungen, zurück zum Browser.

Firefox-Browser auf allen Geräten - unabhängig vom Betriebssystem

Symbolbild: Firefox-Browser auf allen Geräten - unabhängig vom Betriebssystem
Kein offizielles Logo des Firefox Browsers von Mozilla.

Mittlerweile ist Firefox in 86 Sprachen für Windows, macOS, Linux, Android, iOS bzw. iPadOS und sogar für den Amazon Fire TV erhältlich. Im letzten Jahr verwendeten 7,95% der Menschen diesen Browser auf ihren Computern, womit Firefox auf Platz vier liegt. Die Systemvoraussetzungen sind heutzutage nicht mehr der Rede wert: Mindestens 512 Megabyte Arbeitsspeicher und mindestens 200 MB freier Festplattenspeicher werden benötigt. Auf den Smartphones heißt der Browser "Firefox Mobile". Obendrein gibt es für mobile Endgeräte den "Firefox Klar"-Browser, der einen automatischen Tracking-Schutz eingebaut hat. Im Gegensatz zu Android können auf mobilen Apple-Geräten keine Add-On's installiert werden. Und noch was: Könnt ihr euch noch an Gecko erinnern? Genau, der Renderer von Mozilla, den Apple auch nutzte ehe man auf den eigenen KHTML-Renderer umstieg. Davon gibt es jetzt eine Abspaltung, die sich WebKit-Renderer-Engine nennt. Durch die Bedingungen für den App Store ist Mozilla gezwungen in den mobilen Versionen Gecko nicht zu verwenden.

Ein hohes Gut: Der Datenschutz

Symbolbild: Ein hohes Gut: Der Datenschutz
Firefox punktet mit dem Datenschutz: Im Gegensatz zur Konkurrenz müssen Nutzer:innen keiner EULA (dt. Endbenutzer-Lizenzvereinbarung) zustimmen. Stattdessen gibt es unter "about:rights" einige Absätze zu "Lerne deine Rechte kennen". Wenn der Browser abstürzt, muss es explizit erlaubt werden, dass ein Absturzbericht an die Entwickler gesendet wird. Der Absturzbericht enthält eine Auflistung der installierten Add-On's sowie Informationen über den Computer, aber niemals die besuchte Website.

Manche behaupten, dass die Mozilla Foundation ihre früheren Ideale verletzte oder gar hinter sich gelassen hat. Grund dafür sind geschäftliche Beziehungen mit Google. Der Internet-Riese bezahle jährlich schätzungsweise 400 bis 450 Millionen US-Dollar, damit Google die Standard-Suchmaschine bei Firefox ist. Somit soll Google für bis zu 95% der Jahreseinnahmen verantwortlich sein. 2023 läuft der aktuelle Vertrag aus. Fraglich ist, ob der Vertrag verlängert wird, weil durch sinkende Nutzerzahlen Google das Interesse am Firefox-Browser verlieren könnte. Ein weiterer Kritikpunkt, den man sich gefallen lassen muss, ist der hohe RAM-Verbrauch. Mozilla entgegnet, dass dieses Verhalten gewollt sei, denn für ein schnelleres Wechseln zwischen Tabs werden Websites bei ausreichend System-Ressourcen zwischengespeichert.

So viel zum Browser und seiner Geschichte. Für den Abschluss habe ich noch ein Easter Egg in petto: Wer about:mozilla in die Adresszeile seines Browsers tippt, kann einen Vers aus dem Buch Mozilla lesen.

Hinweis: Der Beitrag entstand im Rahmen der Sendung radio.exe bei Radio Darmstadt. Alle Inhalte - Podcast & Skripte - gibt es online bei radioexe.de. Schalte an jedem vierten Sonntag im Monat ab 17:00Uhr live zu via 103,4MHz, DAB+ (Juli-Dezember) oder im weltweiten Stream!

©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Sollten Wochenend-Feiertage nachgeholt werden?

Des einen Freud ist des anderen Leid'. Die Weihnachtsfeiertage waren letztes Jahr am Wochenende, Neujahr war samstags und der "Tag der Arbeit" am 01. Mai fällt dieses Jahr auf einen Sonntag. Arbeitgeber freut’s, doch für alle Beschäftigten bedeutet es weniger Freizeit. Schon länger wird diskutiert, ob man Feiertage nachholen sollte.

Symbolbild: Sollten Wochenend-Feiertage nachgeholt werden?
In Spanien, Belgien, Luxemburg und Großbritannien werden Wochenend-Feiertage am nächsten Werktag nachgeholt. Dagegen spricht, dass Deutschland und Dänemark bereits ohne die Regelung die meisten Feiertage haben. Nur Spanien könnte das derweil durch nachgeholte Feiertage überbieten. Allerdings seien dort nur 22 Urlaubstage üblich. In Deutschland äußerten Politiker der Linken und Grünen den Vorschlag, Feiertage nachzuholen. Bis es ein Gesetz gibt, wonach Feiertage nachgeholt werden, können Arbeitgeber ihren Angestellten mit bspw. einem eigenen Brückentag oder einem weiteren Urlaubstag entgegenkommen.

Gesellschaft: Hier findest Du alles über das zwischenmenschliche » Zusammenleben der Gesellschaft.

Ausgezeichnete Datenkraken - Big Brother Awards

Mit den "Big Brother Awards" werden Unternehmen und Behörden ausgezeichnet, die entweder besonders gierig nach oder den Schutz von personenbezogenen Daten nicht allzu ernst nehmen. In insgesamt 19 Ländern wurden bzw. werden die "Oscars für Datenkraken" verliehen. Hier bei uns in Deutschland veranstalten der Verein Digitalcourage e.V., die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V., die Internationale Liga für Menschenrechte und der Chaos Computer Club die Big Brother Awards.

Symbolbild: Ausgezeichnete Datenkraken - Big Brother Awards
In der Kategorie "Arbeitswelt" ging der Negativpreis das Unternehmen hinter Lieferando yd.yourdelivery GmbH für ihre "unzulässige Totalkontrolle". Die sogenannten "Rider" benötigen für ihre Arbeit die Scoober-App, die im Abstand von 15 bis 20 Sekunden den Standort übermittelt. Aufgrund von intransparenter Datenbündelung gewann in der Kategorie "Verbraucherschutz" das schwedische Fintech-Unternehmen Klarna. Klarna ist nicht nur ein Zahlungsdienstleister, sondern auch noch Shopping-Service, Preisvergleichsportal, persönlicher Finanzmanager, Bonitätskontrolleur und eine Bank.

Doch auch Behörden kommen dieses Jahr nicht zu kurz. Für die "dauerhafte Sabotage von Bemühungen, europäisches Datenschutzrecht durchzusetzen" geht der Preis in der Kategorie "Lebenswerk" nach Irland zur Datenschutzbehörde (DPC). In der Rubrik "Technik" gewann die Bundesdruckerei GmbH für ihre unsinnige Verwendung und Beförderung von Blockchain-Technologie, die energiehungrig ist und Folgen für den Datenschutz habe. Ein Projekt soll zum Ziel gehabt haben, die Echtheit von Schulzeugnissen mittels Blockchain-Technik zu belegen. In der Kategorie "Behörden und Verwaltung" wurde das Bundeskriminalamt (BKA) ausgezeichnet. Alle weiteren Gewinner und ausführlichen Begründungen gibt's online auf der Website zum Award: bigbrotherwarads.de.

Sämtliche Berichterstattung aus Deutschland sammelten wir für Dich in der Kategorie » DE.

Frühjahrsputz im Google Play Store

Symbolbild: Frühjahrsputz im Google Play Store
Google hat 1,2 Millionen Apps aus dem Play Store entfernt, die gegen die eigenen Richtlinien verstoßen. Zusätzlich wurden 190.000 Entwickler-Konten gesperrt, die schädliche oder Spam-Apps verbreiten. Wegen Inaktivität oder von Besitzer aufgegebene Konten wurden knapp eine halbe Million weitere Entwickler-Konten gesperrt. Die diesmal große Zahlen seien einem neuen Überprüfungsprozess geschuldet. Vor einem Jahr hat Google einen neuen Datensicherheitsabschnitt im Play Store angekündigt. Damit werde Nutzern auf den Punkt gebracht gezeigt, wie sehr die Apps in die Privatsphäre der Anwender:innen eingreifen. Bis zum 20. Juli müssen App-Entwickler bspw. angeben, welche Daten aus welchem Grund die App sammelt.

Laut Google haben 98% der Apps, die auf Android 11 oder höher aktualisiert wurden, den Zugriff auf sensible Software-Schnittstellen (APIs) heruntergefahren. Obendrein wird vermehrt gegen Android 12-Apps vorgegangen, die unberechtigt und/ oder zweckentfremdet die Barrierefreiheit-APIs nutzen. Apps, die sich nur an Kinder richten, ist die Sammlung von Advertising-IDs und Geräte-IDs untersagt. Es besteht die Möglichkeit, die gesamte Werbe-ID zu löschen.

Weitere Berichte aus der digitalen Welt sind in der Kategorie » Leben im Netz gelistet.

©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

"Wellenbrecher" ist Wort des Jahres 2021

Seit 1977 gibt es das Wort des Jahres; so auch in diesem Jahr. Am Freitagvormittag (03.) kürte die Gesellschaft für deutsche Sprache (GdfS) in Wiesbaden "Wellenbrecher" zum Wort des Jahres.

Symbolbild: “Wellenbrecher” ist Wort des Jahres 2021
"Wellenbrecher" stehe einerseits stellvertretend für alle Maßnahmen, die getroffen wurden, um die vierte Corona-Welle zu brechen, aber auch für jene Menschen, die sich nach ihnen richten. Das Wort ist aus dem Schiffbau und Küstenschutz bekannt. Auf Platz zwei landete "SolidAHRität" wegen dem folgenschweren Unwetter im Ahrtal vom 14. auf den 15. Juli. Ebenfalls nominiert waren die Wörter Pflexit, Impfpflicht, Ampelparteien, Lockdown-Kinder, Booster, freitesten, Triell und die Bezeichnung "fünf nach zwölf". Mit "Wellenbrecher" wurde zum zweiten Mal in Folge ein Pandemie-bezogenes Wort ausgewählt. In 2020 war nämlich "Corona-Pandemie" das Wort des Jahres während man sich 2019 für "Respektrente" und 2018 für "Heißzeit" aussprach. Wort des Jahres können Ausdrücke werden, die das politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Leben sprachlich besonders beeinflussten. Die Jury verwende Medienberichte als Beleg.

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EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen

Symbolbild: EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen
Nutzer:innen von kostenlosen E-Mail-Diensten wie T-Online oder GMX kennen sie: kleine Werbebanner im Posteingang, die echten E-Mails zum Verwechseln ähnlich sehen. Allerdings entschieden die Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, das solch sogenannte "Inbox-Werbung" nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt ist. Andernfalls werde gegen europäisches Recht verstoßen. Der Stormversorger "Städtische Werke an der Pegnitz" verklagte seinen Konkurrenten "eprimo". Eprimo habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, indem sie Anzeigen schalten, die sich als E-Mail tarnen. Dies sei irreführend und eine Belästigung für die Empfänger. Der Stromlieferant habe eine Agentur beauftragt um Werbebanner in den E-Mail-Postfächern des Dienstes T-Online zu schalten. Beim Klick auf den bezahlten Inhalt landete man auf einer Werbeseite, statt dem Empfangsdatum von echten E-Mail stand an dieser Stelle "Anzeige" und der Text war grau hinterlegt. Der Fall landete zuerst beim Bundesgerichtshof, der ihn an den EuGH weiterleitete. Dort wiesen die Richter:innen darauf hin, dass die DSGVO unsere Privatsphäre wahren und uns vor unerbetenen Werbemeldungen schützen soll. Die "Inbox-Werbung" sei "direkt und individuell", weshalb sie nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt bleibt. Sonst sei der bezahlte Inhalt mit Spam gleichzusetzen. Jetzt liegt der Spielball erneut beim Bundesgerichtshof, der entscheiden muss, ob T-Online seine Nutzer:innen ordentlich aufklärte und sich die Erlaubnis für Werbung dieser Art einholte.

Was entscheiden die Gerichte sonst noch? Du erfährst es mit einem Klick auf » Law!

Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen

Symbolbild: Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen
Seit Mittwoch (01. Dezember) ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Die Neuauflage bietet Kunden von Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkverträgen mehr Flexibilität; unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde. Die Vertragslaufzeit von 24 Monaten bei Neuverträgen ist weiterhin zulässig. Doch wer vergisst, rechtzeitig zu kündigen, ist fortan keine weiteren zwölf Monate an seinen Provider gebunden. Sobald sich der Vertrag automatisch verlängerte, darf mit einer Frist von nur noch einem Monat kündigen. Verträge, die am Telefon geschlossen wurden, müssen in Textform bestätigt werden, wenn den Kunden keine Vertragszusammenfassung vor Vertragsschluss erreichte. Andernfalls sei der Vertrag nichtig und die Provider haben keinerlei Ansprüche. Der Bundesverband Verbraucherzentrale begrüßt die Novelle und hofft auf mehr Wettbewerb und ein besseres Preis-/ Leistungsverhältnis. So soll Telefónica bekannt gegeben haben, dass man den Aufpreis für Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit abschaffen werde. Der Verband für Telekommunikation- und Mehrwertdienste nennt es einen "guten Kompromiss", weil es Planungssicherheit biete und für Kund:innen das Beste aus zwei Welten vereine. So schön das alles auch sein mag: Im Gesetz steht noch keine Mindestbandbreite. Dieser Wert solle erst Mitte des nächsten Jahres definiert werden.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Vonovia, Deutsche Wohnen und ihre Fusionspläne

Die führenden deutschen Wohnungskonzerne Vonovia und Deutsche Wohnen planen, eins zu werden. Nach einer Fusion verfüge der Gesamtkonzern ungefähr 550.000 Wohnungen.

Symbolbild: Vonovia, Deutsche Wohnen und ihre Fusionspläne
Schon ohne Bekanntwerden der Fusionspläne wurde Kritik laut, weil Wohnungskonzerne vielerorts als Preistreiber trotz nachlassendem Service gelten. In Berlin läuft eine Petition für ein Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Der Bestand von Unternehmen ab mehr als 3000 Wohnungen solle verstaatlicht werden. Dieses Vorhaben ist an hohe verfassungsrechtliche Bedingungen geknüpft. Rolf Buch (Vonovia-Chef) versucht, Kritiker durch Zugeständnisse zu besänftigen. In Berlin solle die Miete in den nächsten drei Jahren um jeweils höchstens 1% steigen. Fortan dürfe die Preissteigerung die Inflationsrate nicht übertreffen. Zusätzlich werde man die Sanierungskosten zum Energiesparen nicht 100%ig auf Mieter:innen umlegen, bestehende Mietverträge werden eingehalten und dem Stadtstaat Berlin werden 20.000 Wohnungen für schätzungsweise zwei Milliarden Euro angeboten. Dennoch prüft das Kartellamt, ob die Fusion den Wettbewerb negativ beeinflussen könnte. Obendrein muss mindestens die Hälfte der Aktionäre von Deutsche Wohnen dem Zusammenschluss zustimmen. Allerdings äußerte sich der Vonovia-Chef und Branchenbeobachter diesbezüglich optimistisch. Nichtsdestotrotz bleibe Deutsche Wohnen börsenorientiert, weil nicht alle Aktionäre ihre Anteile verkaufen.

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Polizei wirbt um Nachwuchs auf der Internetseite der Jungen Freiheit

Symbolbild: Polizei wirbt um Nachwuchs auf der Internetseite der Jungen Freiheit
Der Solgan: "Mit Blaulicht in die Zukunft": Darunter mehrere junge Frauen in Männer in Uniform und Schutzanzug. Soweit eine zu erwartende Werbeanzeige der hessischen Polizei für ein duales Studium. Allerdings führte der Ort, wo Menschen geworben zu Diskussionen. Die Banner-Werbung wurde auch auf der Website der rechtsgerichteten Wochenzeitung namens Junge Freiheit ausgespielt. Die hessische SPD wurde erst durch den Aufschrei auf Twitter diesbezüglich aufmerksam. Die SPD kann sich nur über zwei Szenarien erklären, wie es dazu kam. Option 1: Es handle sich um eine gezielte Aktion zur Gewinnung national bis nationalistisch gesinnter Nachwuchskräfte. Option 2: Deutsche Eichrichtungen beweisen ihre digitale Inkompetenz. Die Polizei dementiert beides. Für die Werbeaktion wurde Google-Ads-Banner-Werbung geschaltet. Damit User die Werbung sehen, genügt es, in die Zielgruppe zu gehören und evtl. zuvor passende Suchanfragen getätigt zu haben. Es lässt sich eine Blacklist führen, sodass auf bestimmten Online-Angeboten die Polizei-Werbung nicht angezeigt wird. Das soll man auch auf dem Schirm gehabt haben. Bloß enthielt jene Blacklist "nicht alle Schreibweisen der Landingpage", sodass auf einzelnen Zielseiten noch geworben wurde. Die Fehlerquelle sei identifiziert worden und das Problem behoben.

Weitere technische Berichterstattungen sind im Technik-Magazin » radio.exe gelistet.

Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Dieburg, Münster und Darmstadt
Dieburg: Zwischen Donnerstag (27.) und Freitag (28.) soll die Mensa einer Hochschule in der "Hohen Straße" mit Farbe beschmutzt worden sein. Blaue Schmierereien zeichnen die Außenfassade. In der frühen Vergangenheit sei es zu ähnlichen Aktionen gekommen; so blieb auch ein anderes Gebäude der Hochschule in der Max-Planck-Straße nicht unverschont. Die Polizei in Dieburg prüft, ob die Fälle womöglich in Verbindung zueinander stehen. Der insgesamt entstandene Sachschaden wird auf mehrere 100€ geschätzt. Sachdienliche Hinweise bitte per Telefon an: 06071 - 96 56 0.

Münster: In der Nacht zu Freitag (28.) zwischen 01:00Uhr bis 07:30Uhr wurde eine Gartenhütte im "Eichweg" zum Tatort. Zwei Fahrräder der Marken "Cube" und "Radon" sollen aus ihr entwendet worden sein. So wird der Sachschaden auf mehrere 100€ geschätzt. Verdächtige Beobachtungen können an die Polizei in Dieburg (Kommissariat 41) entrichtet werden: 06071 - 96 56 0.

Darmstadt: Am Freitagmorgen (28.) gegen 09:50Uhr meldeten Anwohner des Donnersbergrings zwei dunkel bekleidete Männer mit Maske. Die Herren sollen versucht haben, einen Zigarettenautomat mittels Brecheisen aufzubrechen, um dessen Inhalt zu plündern. Erster Erfolg: Es gelang ihnen nicht, sodass die Männer die Flucht in Richtung Heidelberger Straße ergriffen ehe sie in der Rheinstraße von der Polizei gestoppt wurden. Im Fahrzeugraum entdeckten die Beamten einen Müllsack, der mit Zigarettenpackungen gefüllt sein soll. Außerdem kam heraus, dass die beiden - ein 26 Jahre alter Darmstädter und ein 30-jähriger Gießener - wegen ähnlicher Vergehen polizeibekannt sind. Die Täter wurden festgenommen und es wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.

©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Taifun "Vamco" auf den Philippinen

Zwei Tage lang - von Mittwoch (11.) bis Donnerstag (12.) - zog der Taifun Vamco über die Philippinen. Vamco soll zu den schwersten seiner Art seit Jahren zählen.

Symbolbild: Taifun "Vamco" auf den Philippinen
Er soll mit bis zu 155km/h gewütet haben sowie massive Regenfälle mit sich gezogen haben. Durch Überschwemmungen in der Hauptstadt Manila sind nach aktuellen Angaben der Behörden vor Ort mindestens 53 Menschen ums Leben gekommen; weitere 22 werden noch vermisst. Darüber hinaus waren auf der Hauptinsel Luzon über eine Million Menschen von der Stromversorgung abgekapselt; 400.000 Einwohner:innen mussten ihre Häuser verlassen. Mittlerweile habe Taifun Vamco abgeschwächt die Philippinen verlassen. Vamco war der 21. seit Jahresbeginn und sogar der fünfte binnen eines Monats. Einige Bürger:innen hatten noch mit den Folgen der vorhergehenden Stürme zu kämpfen.

Alle weltweiten Ereignisse findest Du im Archiv » Weltweit vor.

Niederlande verbieten Silvester-Feuerwerk

Symbolbild: Niederlande verbieten Silvester-Feuerwerk
Die Niederlande hat als erstes Land Europas ein vollständiges Silvester-Feuerwerksverbot beschlossen. Raketen und Böller dürfen weder gezündet, noch gekauft werden. Das gab Ministerpräsident Mark Rutte bekannt. Damit wolle man verhindern, dass sich Ärzte und Krankenpfleger zusätzlich um Menschen kümmern müssten, die sich an Feuerwerkskörpern verletzen. Durch die Corona-Pandemie ist das niederländische Gesundheitswesen derart an die Belastungsgrenze geraten, dass zentrale Stellen das Verbot von Verkauf und Zündung forderten. Rund um die Jahreswende seien die Erste-Hilfe-Einheiten ohnehin überstrapaziert, warnte auch die Polizei. Im vergangenen Jahr mussten nach offiziellen Angaben mehr als 1300 Menschen wegen Verletzungen durch Feuerwerkskörper behandelt werden. Die Hersteller von Feuerwerkskörpern kritisierten die Ankündigung. Man befürchte, dass einige Feuerwerksbegeisterte auf illegale Feuerwerkskörper zurückgreifen werden. Die Branche werde mit insgesamt rund 40 Millionen Euro entschädigt, teilte die zuständige Staatssekretärin am Freitag mit. Wer sich nicht an das Verbot halte, müsse mit einer Geldstrafe von 100€ und einem Eintrag ins Strafregister rechnen.

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Amazon verklagt Influencerinnen

Symbolbild: Amazon verklagt Influencerinnen
Der Onlinehändler Amazon verklagt sowohl zwei Influencerinnen als auch elf weitere Personen aufgrund von Etikettenschwindel und irreführender Werbung. Die beschuldigten sollen gefälschte Gucci-Gürtel, Sonnenbrillen, Armbänder, Geldbeutel und Dior-Handtaschen beworben und unter die Menschen gebracht haben. Dazu wendeten sie einen Trick an: Auf der eigenen Website oder in mehreren sozialen Netzwerken, wie Instagram oder TikTok veröffentlichte man Bilder von den Plagiaten. In einem zweiten Schritt verlinkten sie auf Amazon, aber mit dem Hinweis, dass die Produktbilder auf der Verkaufsplattform im Vergleich zu der Originalware anders aussehen. So kam es, dass ein Gucci-Gürtel nicht mehr 400 US-Dollar, sondern nur 50 US-Dollar kostete. Durch ihre "ausgeklügelte Kampagne" - so die Gerichtsdokumente - sei es ihnen gelungen, Amazons Fälschungserkennungs-Tools auszuhebeln. Die Website bzw. die entsprechenden SocialMedia Profile sind entweder nicht erreichbar oder auf privat geschaltet.

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Familienministerin Giffey: Ich bin "nicht abhängig von diesem Titel"

Bereits vor einem Jahr wurde Bundesfamilienministern Franziska Giffey vorgeworfen, dass ihr Doktortitel ein Plagiatsfall sei. Damals wurde von der Freien Universität Berlin eine Untersuchung beendet, doch vor kurzer Zeit kamen die Vorwürfe wieder hoch. Giffey hatte sich zu den erneuten Vorwürfen geäußert und meinte: "Wer ich bin und was ich kann, ist nicht abhängig von diesem Titel". Sie hat den Titel abgelegt, nachdem man aus der CDU die Überprüfung der Arbeit wollte. Die FU Berlin hatte ein Wiederaufrollen der Arbeit und der Untersuchungen bereits angekündigt. Aus der FPD kam die Forderung, dass sie ihr Amt niederlegen soll. Denn die ehemalige Bezirksbürgermeisterin hat vor beim anstehenden Parteitag der SPD für den Landesvorsitz zu kandidieren. Giffey meinte ebenfalls, dass sie ihr Amt nicht niederlegen wird und ihre Pläne weiterverfolgen möchte.

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USA: Wie geht's weiter nach den Wahlen?

Ein Ergebnis der US-Wahlen haben wir mitlerweile. Die Wählerstimmen wurden so weit ausgezählt, dass man die Staaten den einzelnen Kandidaten und Parteien zuschhreiben kann. Was jedoch noch offen bleibt, ist wie die Wahlleute im Dezember wählen werden. Seit einiger Zeit hat sich Trump zu Wort gemeldet. Er hatte einen Monolog zum Thema Corona-Impfstoffe veröffentlich. Zu dessen Ende sagte der aktuelle Präsiden: "Thank you, everybody, thank you very much!" Es scheint Vieler nach das erste Zeichen einer Annerkennung des Ergebnisses zu sein. Das aktuelle Ergebnis ist: 306 Wahlleute für den Demokraten Joe Biden und 232 für Donald Trump. Ebenfalls sagte Trump: "Ich werde nicht, diese Regierung wird nicht in einen Lockdown gehen." Biden hatte bereits angekündigt, Maßnahmen gegen Covid-19 einzuleiten, doch auf der neu veröffentlichten Website ist kein Wort von einem Lockdown zu lesen. Eher geht es um Investitionen und erweiterung der Test-Möglichkeiten

Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen
Gernsheim: Am Freitag (13.) um 18:22 Uhr wurde die Feuerwehr zu einem Brand in einem zweistöckigen Mehrparteienhaus in der Marienstraße gerufen. Glück im Unglück: Die zu dem Zeitpunkt anwesenden Bewohner konnten noch rechtzeitig selbstständig das Gebäude verlassen. Der Sachschaden wird auf 100.000€ geschätzt. Jetzt liegt es an der Kriminalpolizei Rüsselsheim, die Brandursache zu ermitteln. Nach aktuellen Erkenntnissen sei das Feuer in einem Zimmer der Erdgeschosswohnung ausgebrochen und habe sich auf die gesamte Wohnung ausgedehnt. Die Wohnung ist unbewohnbar. Ihre Bewohner sind derweil in einer anderen Wohnung im zweiten Obergeschoss untergekommen.

Alsbach-Hähnlein: In der Nacht auf Freitag (13.) soll ein Fenster der Gemeindeverwaltung in der Bickenbacher Straße beschädigt worden sein. Das Loch in der Sicherheitsglasscheibe werde Kosten von mindestens 5000€ mit sich ziehen. Wem etwas aufgefallen ist, soll sich bei der dezentralen Ermittlungsgruppe Pfungstadt melden: 06157-9 50 90.

Eppertshausen: Am frühen Samstagmorgen gegen 02:20 Uhr stieß der Fahrer eines silbernen Pkws mit zwei weiteren in der Friedhofstraße geparkten Fahrzeugen zusammen. Die Folge: Die Fahrzeuge wurden meterweit geschoben und dabei stark beschädigt. Der Unfallverursacher ergriff die Flucht, weshalb die Polizeistation Dieburg auf Zeugenhinweise setzt: 06071-96 56 0.

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©2020 Hessentrend/ YoungPOWER-Team

DNS-Server im Alltag

Symbolbild: DNS-Server im Alltag
Spätestens wenn man mit dem heimischen PC nicht mehr E-Mails schreiben können sollte, der Fernseher die Videowiedergabe verweigert oder sich nicht das neuste Update eines Videospiels laden lässt, stößt man auf DNS-Server. Zur Problembehebung wird oft empfohlen zumindest einen Blick auf die DNS-Einträge zu werfen und/ oder diese gegebenenfalls zu ändern.

Was sind DNS-Server?

Symbolbild: Was sind DNS-Server?
DNS ist die Abkürzung für den technischen Begriff Domain Name System. Ohne es zu wissen, tragen sie einen bedeutenden - wenn nicht den bedeutendsten - Teil zum weltweiten Internet bei. DNS-Servern haben wir es als Menschen vor den Bildschirmen zu verdanken, dass wir in die Adresszeile unseres Browsers einen einprägsamen Namen wie hessentrend.de eingeben können anstatt die IP-Adresse zu kennen. Kurzum: DNS-Server sind das Telefonbuch des Internets, denn in beiden Fällen kennt man sein Ziel, aber nicht den Weg dorthin.

Die Hierarchie der DNS-Server

Symbolbild: Die Hierarchie der DNS-Server
Ohne es zu wahrzunehmen, haben wir alle einen DNS-Server bei uns zu Hause stehen: das Multifunktionswerkzeug schlechthin - der Router. Doch bei der Fülle an Websites liegt es nahe, dass der Heimrouter nicht alle Internetadressen inklusive deren IP-Adressen kennen kann. Sollte der Router mal nicht eine Domain einer IP-Adresse zuordnen können - man sagt auch "einen Domainnamen auflösen" - wird ein übergeordnetes System angefragt. Sofern keine Konfigurationen geändert wurden, ist das der DNS-Server deines Internet Service Providers (kurz: ISP), wie Telekom, Vodafone, 1&1, etc. Sollte auch deren System überfragt sein, reicht es die Anfrage bspw. an die DNS-Server des Domain Registrars weiter. Für sämtliche Adressen, die auf .de enden ist das die Denic. Die Denic hat den Vorteil, dass bei ihr für jede .de-Domain die passenden DNS-Server eingetragen sind. In diesem Fall spricht man häufig von Nameservern. Spätestens jetzt konnte der Domainname aufgelöst werden, die Websitedaten werden vom Webserver geladen und wir landen auf der gewünschten Internetseite.

Aber halt! Damit nicht jedes Mal wieder alle Server gebraucht werden, speichert jeder von ihnen die Antwort für einen Zeitraum von standardmäßig 24 Stunden. Manchmal lässt sich die Time to live (kurz: TTL) auch vom Domain Besitzer beeinflussen. Wichtig zu erwähnen ist auch, dass das vorgestellte Fallbeispiel von der Realität abweichen kann. Jeder DNS-Server entscheidet selbst, welches übergeordnete System er um Hilfe bittet. Es kann auch sein, dass manche Systeme plötzlich kurzzeitig oder dauerhaft offline sind.

DNS-Einstellungen ändern & eigene DNS-Server

Wie von uns in der Einleitung erwähnt, lohnt sich ein Blick in die DNS-Einstellungen des jeweiligen Gerätes oder Routers, wenn der Internetzugang plötzlich nicht mehr funktionieren sollte. Zur Fehlereingrenzung und/ oder -behebung kannst Du die IPv4-Adressen des wohl bekanntesten DNS-Server von Cloudflare eintragen. Diese lauten: 1.1.1.1 sowie 1.0.0.1. Ein weiterer Vorteil ist ein potentiell freieres Web, weil es schon mehrfach vorkam, dass deutsche ISP von Unternehmen oder spätestens per Gerichtsurteil gezwungen wurden bestimmte Anfragen zu blockieren. Selbiges Schicksal kann ebenso Cloudflare, Google oder OpenDNS widerfahren, weshalb der Gedanke einen eigenen DNS-Server zu betreiben nicht so abwegig klingt. Für den familiären Betrieb eignen sich schon die virtuellen Server (kurz: vServer) für wenige Euros im Monat oder eine eigene Maschine wie den Einplatinencomputer Raspberry Pi. Steht der DNS-Server bei dir zu Hause hast du das weltweit am schnellsten zu erreichende System.

Symbolbild: DNS-Einstellungen ändern & eigene DNS-Server
Obwohl wir noch vor wenigen Zeilen einen eigenen DNS-Server für ein uneingeschränktes Surfen im Web vorschlugen, kann man sich diese "Macht" natürlich auch zu Nutze machen und selbst zensieren. Damit meinen wir nicht unbedingt irgendwelche Dienste grundlos zu blockieren, sondern nur Werbeinhalte auszublenden. Ein beliebtes Tool ist PiHole, das wir in in einer der folgenden Sendungen genauer unter die Lupe nehmen werden.

FunFact zum Abschluss

Symbolbild: Es gab tatsächlich ein waschechtes Telefonbuch des Internets
Früher - noch lange zuvor als das Internet in Deutschland überhaupt als Neuland betitelt wurde - gab es tatsächlich ein Telefonbuch des Internets. Zu jeder Website-URL wurde die die dazugehörige IP-Adresse notiert. In gewissen Abständen wurde diese händisch gepflegte Liste an andere Internetnutzer versendet. Heutzutage wäre das aufgrund der Masse kaum noch zu bewältigen und das gravierendere Problem: es gibt zu wenige IPv4-Adressen, weshalb ein Webserver mit nur einer IP-Adresse oft mehrere Websiten bereitstellt.

Hinweis: Der Beitrag entstand im Rahmen der Sendung radio.exe bei Radio Darmstadt. Alle Inhalte - Podcast & Skripte - gibt es online bei radioexe.de. Schalte an jedem vierten Sonntag im Monat ab 17:00Uhr live zu via 103,4MHz, DAB+ (Juli-Dezember) oder im weltweiten Stream!

©2020 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Facebook entfernt rechtspopulistisches "Compact-Magazin"

Die sozialen Netzwerke Facebook und Instagram sperrten die Accounts des rechtspopulistischen "Compact-Magazins". Das soziale Netzwerk argumentiert mit ihrem Regelwerk gegen Hass im Netz gegen das die Herausgeber von Compact verstoßen haben.

Symbolbild: Facebook entfernt rechtspopulistisches "Compact-Magazin"
Die entsprechenden Seiten bzw. die Inhalte seien seit Freitagabend nicht mehr verfügbar, wenn man versucht diese aufzurufen. Facebook bestätigte WDR sowie NDR den nicht angekündigten Entschluss. Doch gänzlich spontan war der Entschluss sicherlich nicht, denn immer mehr Werbepartner machen Druck, indem sie drohen, auf Facebook keine Werbung mehr zu schalten, wenn das Netzwerk nicht konsequent gegen Hass im Netz reagiere. Das Compact-Magazin verbreitet rechte Verschwörungstheorien und rührte für die mittlerweile aufgelöste Demonstration gegen die Corona-Auflagen in Berlin kräftig die Werbetrommel. Die Compact-Seite bei Facebook zählte 90.000 Likes.

Weitere Beiträge aus der digitalen Welt findest Du vollständig im Technik-Magazin » radio.exe gelistet.

Blaulicht-Meldungen Spezial: 35-Jähriger ruft verfassungsfeindliche Parolen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen Spezial: 35-Jähriger ruft verfassungsfeindliche Parolen
Am Mittwoch (26.) gegen 17:45 Uhr kommt es in der Rheinstraße/ Ecke Grafenstraße bei der Baustelle zu einer verbalen sowie körperlichen Auseinandersetzung. Ein 35-jähriger Mann soll zuerst zwei junge Männer dunklen Hauttyps rassistisch beleidigt haben ehe er sie tätlich angriff. Ein Zeuge filmte das Geschehen und stellte den Videoclip ins Internet. Dort ist zu hören wie er mehrfach den Führer des NS-Regimes gutheißt bevor er auf den Luisenplatz flüchtet. Laut dem Zeugen, der auf Instagram als mo_som zu finden ist, versuchte der Mann im weißen Hemd mit einem Taxi zu entkommen. Als die Polizei nach dem gescheiterten Fluchtversuch eintraf, soll der Täter gegenüber dem Zeugen, der Zivilcourage zeigte, gesagt haben, dass man ihn wie die Juden im KZ vergasen solle. Laut mo_som war der 35-Jährige weder alkoholisiert noch stand er unter Drogeneinfluss. Die Beamten nahmen die Personalien des Darmstädters auf und schalteten zugleich den Staatsschutz ein. Zur Aufklärung der Tat bittet Polizeisprecherin Katrin Pipping vor allem die zwei jungen Männer sich auf der Dienststelle zu melden; aber auch alle anderen Zeugen werden zu einem Anruf unter der 06151-9690 gebeten.

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Kollegentaxi: Polizisten holen betrunkenen Kollegen ab

Symbolbild: Kollegentaxi: Polizisten holen betrunkenen Kollegen ab
Laut dem Redaktionsnetzwerk extratipp.com filmte ein Anwohner schon Ende Januar wie Polizisten einen Kollegen von einem offenbar privaten Kneipenbesuch mit einem Streifenwagen abholen. Anschließend fahren sie falsch herum in die Einbahnstraße im Offenbacher Nordend. Der Redakteur Christian Reinartz bemühte sich seitdem um einen Kontakt bis ihm Mitte August der Geduldsfaden riss, er sich ans Innenministerium wandte und den Vorfall publik machte. Urplötzlich bestätigte das Polizeipräsidium Südosthessen in Offenbach den Vorwurf und sagte, dass kein dienstlicher Grund vorlag; weder für das Abholen noch die Missachtung der StVO. Drei Beamte sind identifiziert, die allesamt mit Disziplinarverfahren zu rechnen haben. Unter ihnen sei auch der Revierleiter, der von seinen Aufgaben entbunden und innerhalb des Präsidiums versetzt wurde. Andreas Grün von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) nennt das Verhalten "nicht tolerierbar". Auch sonst - aufgrund rechtsextremer Netzwerke, Polizeigewalt und den NSU-2.0-Drohschreiben bekleckert sich die Polizei zur Zeit nicht mit Ruhm.

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Neuseeland: Lebenslange Haftstrafe für Christchurch-Attentäter

Symbolbild: Neuseeland: Lebenslange Haftstrafe für Christchurch-Attentäter
Im März 2019 im neuseeländischen Christchurch griff ein 29-jähriger Rechtsextremist aus Australien zwei Moscheen an, wobei er 51 Menschen das Leben nahm und 50 weitere teils lebensgefährlich verletzte. Die gesamte Tat streamte er per Helmkamera in weltweite Internet - wir berichteten. Die Überlebenden des Attentats sind arbeitsunfähig oder leiden unter starken Schmerzen. Am Donnerstag (27.) verurteilte Richter Cameron Mander den Terroristen zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung. Damit entspricht das Urteil der Forderung der Staatsanwalt, das zugleich das höchste Strafmaß des Pazifikstaats ist. Premierministerin Jacinda Ardern begrüßt das Urteil: "Er verdient völlige Stille auf Lebenszeit". Ihre Regierung verschärfte im Zuge des Attentats die Waffengesetze. Erst im März diesen Jahres bekannte sich der Rechtsextremist in allen Anklagepunkten schuldig. Diese lauten: 51-facher Mord, 41-facher versuchter Mord sowie Terrorismus. Er ist der Erste, der nach dem "Terrorism Suppression Act" von 2002 verurteilt wurde.

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Cyberkriminalität: Viele Taten wenig Ermittlernachwuchs

Symbolbild: Cyberkriminalität: Viele Taten wenig Ermittlernachwuchs
Im Jahre 2019 stieg die Anzahl an Straftaten, die im oder durch das Internet begangen worden sind von 33.334 auf über 35.000 im Vergleich zum Vorjahr an. 2017 sollen es noch unter 20.000 Fälle gewesen sein. Daher - im Kampf gegen Cyberkriminalität - wurden die Studienmöglichkeiten bei der Kriminalpolizei in Hessen erweitert. Ab September hätte der Studiengang Cyberkriminalistik in Mühlheim am Main (Landkreis Offenbach) studiert werden können. Doch mangels Interesse wurde der Studienstart abgesagt und auf Februar 2021 verschoben. Von den 50 möglichen Plätzen hätten mindestens 18 belegt werden müssen, aber laut Michael Rudolph (Polizeiakademie Hessen) lag die Bewerberzahl "im oberen einstelligen Bereich". Innenminister Peter Beuth (CDU) sieht diesbezüglich einen "großen Personalbedarf" und Andreas Grün von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) kann sich das mangelnde Interesse nicht erklären. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter kritisiert die Studiengruppe. Es brauche studierte Informatiker*innen, die mit ihrer Expertise zur Aufklärung von Straftaten beitragen statt IT-versierten Sachbearbeitern.

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Spam in all seinen Gestalten - Ein Auszug
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Wie bitte? All das klingt zu schön, um wahr zu sein? Stimmt, denn das sind die wohl bekanntesten Beispiele für sogenannten Spam.

Laut einer Datenerhebung waren im Dezember 2019 über 57% aller versendeten E-Mails Spam. Bereits vor einigen Jahren gaben mehr als 65% der deutschen Internetnutzer an mindestens einmal solch unerwünschte Nachrichten im Posteingang vorgefunden zu haben. Der weltweite Anteil von Mails mit schadhaften Anhängen lag bei 6%. Spam ist nicht nur lästig, sondern verursacht hohe finanzielle Schäden.

Was haben Dosenfleisch und Spam gemein? Die Definition:

Symbolbild: Was haben Dosenfleisch und Spam gemein?
Spam beschreibt das massenhaft, wahllose Verteilen von ungewollten Nachrichten. In der Regel passiert dies via E-Mail, aber auch viele Popups auf Websites sind als Spam einzuordnen. Ursprünglich war Spam der Markenname für das Dosenfleisch "Spiced Pork and Ham" einer amerikanischen Firma. Später, in einem britischen Sketch fiel das Wort Spam innerhalb von drei Minuten über 120 Mal, wodurch ein vernünftiges Gespräch unmöglich gemacht wurde.

Die Absender von Spam-Nachrichten - kurz: Spammer - versuchen deren Produkte fragwürdiger Natur, weil sie gefälscht oder womöglich sogar giftig sind, auf diesem Weg an den Mann zu bringen. Die Spammer haben sich in diesem Fall des Verstoßes gegen den unlauteren Wettbewerb schuldig gemacht. Eine andere Motivation ist der Betrug. Entweder tritt das Opfer für eine vermeintlich gute Sache in Vorkasse oder man tippt nichtsahnend seine wahren Zugangsdaten zum Online-Banking auf eine gefälschte Website seines Kreditinstituts. Dann spricht man auch von "Phishing". Ein letzter Grund ist die Verbreitung von Schadsoftware, die ab einem gewissen Grad die Funktionsfähigkeit des Internets ein wenig einschränkt.

Wie gelangen die Spammer an die Daten?

Symbolbild: Wie gelangen die Spammer an die Daten?
Im Anschluss stellt sich die Frage, wie Unbekannte an die persönliche E-Mail-Adresse gelangen. Die wohl umständlichste Methode ist, dass eine Schadsoftware auf einem Gerät installiert wird, die private Daten ausspäht. Oft werden auch Datenbanken mit den Kundendaten von Online-Versandhändlern geknackt und im zweiten Schritt verkauft. Zumindest etwas legaler unterwegs sind die Crawler, die das Internet nach Mail-Adressen durchsucht. Crawler sind allgemein Programme zum durchforsten des WorldWideWeb und meist nur ein Thema, wenn man sein E-Mail-Postfach bspw. im Impressum hinterlegen musste. Ein weiteres Verfahren ist, dass sich die Spammer einen öffentlichen Mail-Provider, wie GMX vorknöpfen und systematisch gängige Vornamen-Nachnamen-Kombinationen ausprobieren.

Der korrekte Umgang mit Spam

Symbolbild: Der korrekte Umgang mit Spam
Um auf Werbemüll oder E-Mails mit böswilligen Absichten angemessen reagieren zu können, muss die Nachricht erstmal als solche entlarvt werden. Früher waren noch fehlerhafte Rechtschreibung, Grammatik oder Zeichensetzung ein Indiz, aber Spammer lernen leider dazu. Deshalb raten wir zur größten Vorsicht bei E-Mails von unbekannten Absendern und/ oder nichtssagendem Inhalt. Oft sind Betreff, z.B. "Ihre Rechnung", "Ihr Anruf" und Anrede, z.B. "Sehr geehrte Damen und Herren..." allgemein gehalten. Nicht selten geht eine Mail an viele Empfänger, was bei einer vermeintlichen E-Mail von der Bank etwas skurril ist.

Symbolbild: 6% aller versendeten Nachrichten enthalten schadhafte Dateien
Einmal erkannt, sind Spam-Mails ein Fall für den Papierkorb; niemals Dateien herunterladen, Links anklicken, auf die Nachricht antworten oder überhaupt öffnen. Es ist eine Leichtigkeit herauszufinden, wer so neugierig ist und die E-Mail liest. Die Konsequenz: Noch mehr Spam für euch. Glücklicherweise sortieren die Filter von einigen Mail-Providern sehr zuverlässig den Datenmüll aus, doch natürlich sind die nicht fehlerfrei, weshalb auch eine gewünschte E-Mail im Spam-Ordner landet oder Spam sich an den Filter vorbeischleicht. Wenn euch stets derselbe Absender im Posteingang belästigt, dann setzt seine E-Mail-Adresse auf die Blacklist. Das ist besonders bei Newslettern ratsam, die keine Abbestellen-Funktion anbieten oder deren Herkunft unbekannt ist.

Ein nützliches Tool gegen Online-Werbung im Allgemeinen sind Adblocker, die als Browser-Erweiterung installiert werden können. Der Werbeblocker Adblock Plus stammt sogar aus Köln. Für all diejenigen, die es wissen wollen, bietet sich mit PiHole ein netzwerkweiter Adblocker; dazu in einem anderen Beitrag mehr. Allgemein hilft es seine eigenen Geräte mit den neuesten Sicherheitsupdates auszustatten sowie eine AntiViren-Software zu installieren. Ein weiterer Tipp: Schalte die Vorschau-Funktion in deinem Mail-Client aus.

Unsere Tipps, um Spam zu vermeiden

Symbolbild: Unsere Tipps, um Spam zu vermeiden
Zum Schluss stellt sich die Frage, wie das eigene Postfach möglichst lange von sinnlosen Inhalten verschont bleibt. Es wird zwar niemals einen 100%igen Schutz geben, weshalb ein gesundes Misstrauen stets erforderlich ist, aber es gibt einige Stellschrauben, die sich anwenden lassen. Gehe mit deinen privaten Daten im Netz so sparsam um wie möglich. Das heißt: Nein zu Gewinnspielen oder sonstigen Marketingaktionen.

Wenn es unbedingt sein muss, bietet sich unser nächster Tipp an: Erstelle dir insgesamt drei E-Mail-Accounts. Eine E-Mail-Adresse gibst du an Familie, Freunde, Verwandte, Kollegen, etc. zur Kommunikation weiter. Mit dem zweiten Account registrierst du dich bei seriösen Anbieter wie Amazon oder ebay, aber schreibst keine Nachrichten. Hier empfiehlt sich etwas zusammenhangsloses, z.B. "PuzzleWolf49" Mit dem letzten E-Mail-Konto loggst du dich in kostenlose WLAN-Netze ein oder nimmst an Gewinnspielen teil bis die Tasten glühen. Wenn es irgendwann zu viel sein sollte, kann der Account ohne weiteres gelöscht werden. Natürlich lässt sich das ebenso mit dem Haupt- oder Zweitkonto machen, aber es wird mit deutlich mehr Aufwand verbunden sein, weshalb wird davon abraten. Die nachhaltigste Herangehensweise ist die regelmäßige Pflege seines Spam-Filters wie vor zuvor beschrieben.

Hinweis: Der Beitrag entstand im Rahmen der Sendung radio.exe bei Radio Darmstadt. Alle Inhalte - Podcast & Skripte - gibt es online bei radioexe.de. Schalte an jedem vierten Sonntag im Monat ab 17:00Uhr live zu via 103,4MHz, DAB+ (Juli-Dezember) oder im weltweiten Stream!

©2020 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Asteroid Darmstadt 220 Millionen Kilometer entfernt

Darf ich vorstellen? Darmstadt, ein Kleinplanet von zwei Kilometer Durchmesser, der geschätzte 220 Millionen Kilometer von der Erde entfernt ist. Seine Umlaufbahn verläuft zwischen Mars und Jupiter und für eine Sonnenumrundung benötigt Asteroid Darmstadt fünfeinhalb Jahre.

Symbolbild: Asteriod Darmstadt
Symbolbild

Im Gegensatz zu der Stadt wird der Kleinplanet Darmstadt nicht verschluckt, wenn sich die Sonne in vier Milliarden Jahren zu einem roten Riesenstern aufblähen sollte. Er werde in sicherer Entfernung seine Runden drehen. Als Kleinplanet gelten prinzipiell alle Himmelskörper, die keine Planeten oder Kometen sind. Sein Entdecker ist der Egelsbacher Erwin Schwab, der beim GSI Helmholtzzentrum in der Grundlagenforschung arbeitet. Mittlerweile sucht er für die ESA nach Kometen. Er fand den Kleinplanet Darmstadt mithilfe eines Teleskops in den USA, welches er von zuhause aus fernsteuern konnte. Bereits mit 17 Jahren begann er mit der Suche nach Kleinplaneten. Offiziell hat er 88 solcher Kleinplaneten entdeckt, womit er unter den 100 weltweit besten Amateurastronomen vertreten ist. Ein Asteroid wurde nach ihm benannt.

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Verschärfte Richtlinien für Tabakwerbung

Symbolbild: Verschärfte Richtlinien für Tabakwerbung
Schätzungsweise 100 Millionen Euro pro Jahr gebe die Tabakindustrie für Kino- und Außenwerbung aus. Doch nachdem die Bedenken der Unionsfraktion aus dem Weg geräumt werden konnte, billigte der Bundestag ein weitreichendes Tabakwerbeverbot. Jetzt muss noch der Bundesrat dem Vorhaben zustimmen. Mit Beginn des nächsten Jahres dürfen Raucher*innen nur noch vor Filmen mit jugendgefährdendem Inhalten; sprich FSK18 geworben werden. Im selben Jahr wird das Verteilen von Gratis-Proben außerhalb von Fachgeschäften verboten. Ab 2022 kommt ein Werbeverbot auf Außenflächen, wie Plakatwänden oder Litfaßsäulen hinzu. Für sogenannte Tabakerhitzer greift die Regelung erst ab 2023, noch ein weiteres Jahr später erwischt es die E-Zigaretten. Den Kommunen wird dadurch eine gewisse Geldmenge fehlen, denn sie verdienen an der Werbung an Haltestellen. Kritik kommt von der Tabakindustrie selbst. Sie beruft sich auf das unterschiedliche Gesundheitsrisiko von konventionellen Zigaretten im Vergleich zu den neuen Produktkategorien. Claudia Oeking (Geschäftsführerin Philip Morris) bezeichnet die Unternehmenswerbung als "Aufklärung", um Kund*innen zum "Umstieg auf schadstoffärmere Produkte" zu bewegen.

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TikTok liest die Zwischenablage der iPhones aus

Symbolbild: TikTok liest die Zwischenablage der iPhones aus
Die Zwischenablage. Nicht jeden ist sie ein Begriff, aber ihr haben wir es zu verdanken, dass wir einen Text kopieren oder ausschneiden und anderswo einfügen können. Private Nachrichten, Links oder Passwörter; was hatte man eigentlich nicht in der Zwischenablage. Blöd nur, wenn Apps unbefugt die Daten auslesen. Das wird den Menschen hinter der App TikTok vorgeworfen. Schon im Februar warnten Sicherheitsforscher vor der Gefahr des Auslesens und im März kam der Name TikTok ins Spiel. Gegenüber Forbes schob das Unternehmen einem veralteten Software Development Kit (SDK) von Google die Schuld zu. Man beteuerte es bald auszutauschen. Nun ist Beta-Testern der kürzlich vorgestellten iOS14 Version aufgefallen, dass TikTok alle ein bis drei Tastaturanschläge das Clipboard auslese. Diesmal argumentiert man mit der Bekämpfung von Spam, indem die Benutzereingabe mit der Zwischenablage abgeglichen werde, um doppelte Kommentare zu reduzieren. Angeblich seien dabei niemals Inhalte gespeichert oder an die TikTok-Server übermittelt worden. Laut The Telegraph lesen ebenso die Apps AccuWeather, AliExpress, Call of Duty Mobile sowie Patreon das Clipboard aus.

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Wahlrechtsreform

Symbolbild: Wahlrechtsreform
Eine Millarde Euro: So viel kostet der aktuelle Bundestag mit 709 Sitzen den Steuerzahler. Für den Bund der Steuerzahler ist allein diese Summe Grund genug für eine Wahlrechtsreform. Ziel ist, den Bundestag arbeitsfähig zu behalten, indem zu viele Abgeordnete vermieden werden. Ursprünglich sah das Bundeswahlgesetz nur 598 Abgeordnete vor. Doch es kommt zu sogenannten Überhangmandaten, wenn mehr Abgeordnete einer Partei über die Erstimme in den Bundestag einziehen als ihr über die Zweitstimme zustehen würden. Um das Kräfteverhältnis dennoch zu wahren gibt es Ausgleichsmandate, um den Zweitstimmenprozentsatz wiederherzustellen. Daher wird befürchtet, dass das Parlament nach der Bundestagswahl im Herbst 2021 auf über 800 Sitze anwachsen könnte. Um dem entgegenzuwirken schuf man Modelle, wovon wir einige vorstellen. Grüne, FDP und Linke planen die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 250 zu reduzieren, wodurch es weniger Direktmandate gebe. Außerdem soll das Sitzkontigentverfahren, also die Aufteilung nach dem Bevölkerungsanteil der Bundesländer abgeschaffen werden. Die AfD möchte Politikern mit dem schwächsten Ergebnis das Direktmandat verwehren, wenn seine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate hat, als ihr über die Zweitstimme zustehen. Die SPD plant den Bundestag auf 690 Sitze zu limitieren. Darüber hinausgehende Überhangmandate sollen nicht zugeteilt werden. Ralf-Brinkhaus (CDU) möchte nur noch 280 Wahlkreise haben, aber vor allem für seinen Notfallmechanismus erntet er von den Grünen und der CSU Kritik.

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UNICEF-Jahrespressekonferenz: Gewalt gegen Kinder

Symbolbild: UNICEF-Jahrespressekonferenz: Gewalt gegen Kinder
Laut UNICEF haben sich die nachgewiesenen Gewalttaten gegen Kinder in den letzten zehn Jahren in Krisengebieten nahezu verdreifacht. Seit 2010 verzeichnete die Menschenrechtsorganisation insgesamt 170.000 schwere Misshandlungen gegen Kinder; das ist ein Tagesdurchschnitt von 45 Fällen. Die Vergehen: Tötung, Verstümmelung, sexuelle Gewalt, Entführungen sowie Angriffe auf Schulen oder Krankenhäuser. Kinder in Konflikt- und Krisengebieten sind sowohl Luftangriffen, Landminen als auch dem Raketen- und Artielleriebeschuss ausgesetzt. Besonders schlimm erwische es Minderjährige in Syrien, im Kongo und im Jemen. Henrietta Fore (UNICEF-Chefin) prangert an, dass Konflikte zunehmend mehr junge Menschen das Leben kosten, "weil sich kriegsführende Parteien über" grundlegendste Regeln hinwegsetzen zu scheinen: dem Schutz von Kindern.

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Schatzsuche: Mann findet millionenschwere Truhe

Einmal einen richtigen Schatz finden; wie schön das wäre! Und für einen Mann ist aus dem Traum Realität geworden.

Symbolbild: Schatzsuche: Mann findet millionenschwere Schatz-Truhe Vor zehn Jahren veröffentlichte der Millionär Forrest Fenn seine Biografie. Darin war ein rätselhaftes Gedicht enthalten, das zu einer Truhe mit einem Schatz im Wert von über einer Million US-Dollar führen sollte. Die 9kg-schwere Bronze-Truhe war mit Goldstaub besprüht und beinhaltete seltene Goldmünzen, Juwelen, präkolumbianische Tierfiguren, prähistorische Spiegel sowie antiken Schmuck mit Rubinen oder Smaragden. Der Kunsthändler Fenn rechtfertigte seine Idee damit, dass er möchte, dass man seinen Schatz sucht und dabei ein bisschen was erlebt. Bis 2013 gab er weitere Tipps, wie z.B., dass der Schatz auf der US-Seite der Rocky Mountains begraben liegt. Mehr als 250.000 sollen die Gebirgskette nach dem Schatz abgesucht haben, wobei vier Menschen starben. Wie Forrest Fenn auf seiner Website mitteilt, sei die Suche nach zehn Jahren beendet, denn der Schatz wurde gefunden, aber er wisse nicht von wem. Der Schatz befand sich "unter dem Sternenhimmel in der üppigen bewaldeten Vegetation der Rocky Mountains".

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Mordfall Olof Palme

Symbolbild: Mordfall Olof Palme
Schwedens Ministerpräsident Olof Palme wurde vor 34 Jahren ermordet. Am 28. Februar 1986 nachts gegen halb zwölf machte die Meldung die Runde, dass er am Abend in der Innenstadt erschossen wurde. Damals sei die Polizei überfordert gewesen, denn sie habe bei der Spuren- und Tätersuche in den entscheidenen Stunden nach dem Mord Fehler gemacht. Die Ermittlungen konnten nie abgeschlossen worden. Stattdessen befasste sich Staatsanwalt Krister Petersson in den vergangenen dreieinhalb Jahren mit den 100.000 Ermittlungsakten, um den Fall aufzuklären. Seine Erkenntnis: Stig Engstörm ist der Mörder. Von den Medien wird er Skandia-Mann genannt, da er bis kurz vor der Tat im "Skandia"-Gebäude arbeitete. Zunächst habe er sich als Zeuge gemeldet und sich fortfahrend in Widersprüche verwickelt. Staatsanwalt Petersson nennt ihn einen "Palme-Hasser" sowie "Waffenkenner". Obwohl es einen neuen Hauptverdächtigen gibt, stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein, weil auch Engström seit einigen Jahren tot ist. Stefan Löfven (amtierende Ministerpräsident) wünscht sich, dass jetzt die Wunde heilen kann. Es bleibt unklar, ob es Hintermänner gab.

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BVerfG: Kritik an AfD verletzt Chancengleichheit

Symbolbild: BVerfG: Kritik an AfD verletzt Chancengleichheit
Schon 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht zugunsten der AfD, als die Bundesbildungsministerin Johanna Wanka auf der Ministeriumsseite die Partei mit den Worten "Rote Karte für die AfD" kritisierte. Laut den Karlsruher Richter*innen ist auch ihr prinzipiell die politische Meinungsäußerung gestattet, aber nicht auf der Ministeriumsseite. Ähnlich urteilte man im Falle von Seehofer (CSU), der der Deutschen-Presse-Agentur ein Interview gab, in dem er die AfD scharf kritisierte. So beschrieb Seehofer das Verhalten der Partei als "staatzersetzend". Das Interview war zeitweise auf der Website des Bundesinnenministeriums zu lesen. Auch hier kommt das BVerfG zum Entschluss, dass alle Parteien gleichberechtigt werden müssen. Das sei nicht möglich, wenn sich Staatsorgane gegen eine Partei aussprechen. Andreas Voßkuhle (Präsident BVerfG) erklärt, dass die Öffentlichkeitsarbeit dort ende, wo Werbung für oder gegen einzelne Parteien oder Personen gemacht werde. Seehofer hätte staatliche Ressourcen, die ihm allein aufgrund seines Regierungsamtes zur Verfügung stehen, wie die offizielle Homepage, nicht nutzen dürfen.

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Kein Schadensersatz für mangelhafte Brustimplantate aus Frankreich

Symbolbild: Kein Schadensersatz für mangelhafte Brustimplantate aus Frankreich
2010 war aufgeflogen, dass der französische Hersteller Poly Implant Prothèse SA (kurz: PIP) jahrelang billigstes Industriesilikon statt dem teuren Medizinsilikon für Brustimplantate verwendete. Weltweit sollen sich 400.000 Frauen solche Implantate nach Krebserkrankungen oder zur Brustvergrößerung haben einsetzen lassen. 5000 davon stammen aus Deutschland. Nun wies der Europäische Gerichtshof die Schadensersatzansprüche einer Klägerin aus Deutschland ab, denn die Richter fanden im EU-Recht kein anwendbares Gesetz. Im Vertrag mit PIP steht, dass die Versicherung nur für Schäden aufkommen wird, die in Frankreich entstanden sind. Aus diesem Grund fragte das Oberlandesgericht Frankfurt beim EuGH nach, ob jene Klausel gegen das Diskriminierungsverbot auf Grundlage der Staatsangehörigkeit verstößt. Mitnichten, urteilen die Luxemburger Richter, da es eine Sache der Staaten sei, Haftpflichtversicherungen für Medizinprodukte vorauszusetzen.

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Twitter sperrt 170.000 Accounts

Symbolbild: Twitter sperrt 170.000 Accounts
Twitter, die Plattform mit 330 Millionen monatlich aktiven Nutzern, hat nach eigenen Angaben Nutzerkonten mit bestimmten Inhalten gesperrt. Spezifischer ausgedrückt, handelt es sich bei den Konten bei einem Großteil um chinesische Accounts, die Twitter nach hochaktiv Falschinformationen zur Situation in China in Verbindung mit Covid-19 verbreiten. Ebenso wurden Falschinformationen zur Sonderverwaltungszone Hong Kong und den Protesten vor Ort getextet. In der Minderheit der Konten waren welche, die russische oder türkische Interessen verfolgten. Unter den russischen Accounts befinden sich auch bekanntere Politiker. Twitter hat im Gegensatz zu Facebook nähere Daten zu den Konten veröffentlicht.

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