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Neuartiger Lautsprecher so dünn wie Papier

Ein Forscher-Team am MIT in Cambridge hat eine hauchdünne, flexible Schallfolie entwickelt, die fast jede Oberfläche in einen Lautsprecher umfunktionieren kann. Ein erster Prototyp hat die Maße eines Notizzettels, ist ein Zehntel Millimeter dünn und bringt gerade einmal zwei Gramm auf die Wage.

Symbolbild: Neuartiger Lautsprecher so dünn wie Papier durch Schallfolie
Die Sound-Qualität des Prototyps ist auf einem Level mit vielen Smartphone-Lautsprechern, denn die Bässe fehlen. Bei einer Spannung von 25 Volt und einer Frequenz von einem Kilohertz kann die Schallfolie bis zu 66 Dezibel laut werden. Erhöht man das auf zehn Kilohertz, dann erhöht sich der Pegel auf 86 Dezibel. Das ist vergleichbar mit Straßenlärm. Im Gegensatz zu herkömmlichen Lautsprechern verbraucht die Schallfolie nur ein Zehntel der Energie bei gleicher Größe. Zu erklären, wie die Schallfolie produziert wurde, würde den Rahmen sprengen. Doch so viel sei gesagt. Die PVDF-Schicht reagiert auf elektrische Spannungspulse mit mechanischen Bewegungen. Im Zusammenspiel mit der PET-Folie und hunderten Mikrolöchern entsteht ein für uns hörbarer Klang. Die Einsatzzwecke der Schallfolie sind vielseitig. Mittels Gegenschall könnte man Noise-Cancelling in ganzen Räumen ermöglichen oder Ultraschall erzeugen, denn dieser Lautsprecher funktioniert unabhängig von der Oberfläche; egal ob weich oder hart. Zukünftig seien sogar durchsichtige Schallfolien möglich.

Zusätzliches über aktuelle Forschungen sind hier » Wissenschaft vorzufinden.

Die beliebtesten Vornamen

Symbolbild: Die beliebtesten Vornamen
Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GdfS) mit Sitz in Wiesbaden erstellt seit 1977 eine jährliche Liste mit den beliebtesten Vornamen für Neugeborene. Dafür hat die GdfS die die Daten von 700 deutschen Standesämtern ausgewertet, sodass knapp 93% aller vergebenen Vornamen im vergangen Jahr erfasst sind. Von den über eine Million Vornamen sollen 65.000 verschiedene Namen gewesen sein. Bei den männlichen Vornamen steht Noah zum dritten mal in Folge auf Platz eins. Noah ist hebräisch und bedeutet "der Tröstende", "der Beruhigende". Die Bibel-Erzählung der Arche-Noah ist vielen bekannt. Weiter geht’s mit den Vornamen: Mat(t)(h)eo, Leon, Finn und Paul. Die Neuzugänge Luca auf Platz sechs und Emil auf Platz acht haben dafür gesorgt, dass die Namen Henry und Ben nicht mehr in der Top-Zehn sind. Bei den Mädchen konnte Emilia ihren Platz eins verteidigen. Auf Platz zwei und drei folgen: Hanna(h) und Sophia/ Sofia. Auffällig ist, dass es hier keine Neuzugänge gegeben hat; lediglich die Reihenfolge habe sich verändert. Zusätzlich enden alle Vornamen in der Aussprache auf dem hellen Vokal -a. Die Gesellschaft für deutsche Sprache bezeichnet beide Ranking als "Mischung aus Zeitlosigkeit und Zeitgeist". Das gilt auch für die "Lieblings-Zweitnamen". Bei den Mädchen sind es Marie, Maria, L(o)uise, Elisabeth, Charlotte oder Johanna. Die Folgenamen von Jungs sind oftmals: Alexander, Maximilian, Karl/ Carl, Joseph/ Josef, Johann, Michael oder Emil.

Sämtliche Berichterstattung aus Deutschland sammelten wir für Dich in der Kategorie » DE.

Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen

Symbolbild: Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen
Im Dezember 2019 hat ein Mann mit einem Fitnessstudio in Niedersachsen einen zweijährigen Vertrag geschlossen. Kurz darauf sorgte Corona in Deutschland und der Welt für weitreichende Einschränkungen. Vom 14. März bis 04. Juni 2020 hatte das Fitnessstudio gezwungenermaßen geschlossen. Im Mai hat der Kunde den Vertrag gekündigt. Er forderte die Beiträge für die Monate März, April und Mai bei einem monatlichen Beitrag von 29,90€ zurück. Das Fitnessstudio hat zwar die Kündigung entgegengenommen, doch statt einer Rückzahlung verlängerte man ihm die Mitgliedschaft um drei Monate. Der Kunde war darüber wenig amüsiert und klagte. Zuerst vor dem Amtsgericht Papenburg, dann vor dem Landgericht Osnabrück; beide Gerichten gaben ihm Recht. Zuletzt trafen sich der Mann und das Fitnessstudio beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die BGH-Richter urteilten, dass Fitnessstudios die Beiträge der Monate zurückzahlen müssen, in denen coronabedingt kein Fitnessbetrieb möglich war. Zweck eines Fitnessstudios ist die regelmäßige sportliche Betätigung. Wenn das nicht möglich ist, dann wird der Vertrag nicht erfüllt. Der Vertrag könne nicht wegen "Störung der Betriebsgrundlage" verlängert werden. Grund seien spezielle Vorschriften des Bundes, die Fitnessstudios die einseitige Laufzeitverlängerung untersagten. Wer kein Geld zurückzahlen möchte, muss immerhin Wertgutscheine ausstellen. Im konkreten Fall ging es um 87€.

Was entscheiden die Gerichte sonst noch? Du erfährst es mit einem Klick auf » Law!

©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Steinkohlekraftwerk Datteln 4 geht ans Netz

Obwohl feststeht, dass bis 2038 alle deutschen Kohlekraftwerke abgeschaltet werden sollen, scheint es umso absurder, dass am Samstag (30.) ein neues Steinkohlekraftwerk in den kommerziellen Betrieb ging. Datteln 4 verzeichnet neun Jahre Verspätung.

Symbolbild: Steinkohlekraftwerk Datteln 4 geht ans Netz Das Projekt war geplagt von Planungsfehlern, technischen Pannen sowie unzähligen Gerichtsprozessen. Dennoch soll Datteln 4 deutschlandweit das leistungsstärkste, aber zugleich umweltfreundlichste Kohlekraftwerk sein und im Zuge dessen mehrere alte Anlagen ersetzen. Dennoch empfahl die Kohlekommission der Bundesregierung Datteln 4 nicht mehr ans Netz gehen zu lassen. Die Inbetriebnahme wird seit Mitternacht von lautstark friedlichen Demonstrationen begleitet. Die Umweltschützer, darunter sowohl Anhänger*innen von Fridays for Future, Greenpeace als auch "Ende Gelände" betiteln den Schritt als "Klimakrise made in Germany". Insgesamt zehn Versammlungen wurden der Polizei Recklinghausen gemeldet.

Zusätzliche lokale Themen - sicherlich auch aus Deiner Nähe - findest Du im Abschnitt » Lokales vor.

44,2 Tbit/s: Forscher brechen Datendurchsatzrekord

Symbolbild: 44,2 Tbit/s: Forscher brechen Datendurchsatzrekord
Laut dem Fachblatt Nature Communications ist es einem Forscherteam aus drei australischen Universitäten gelungen, einen neuen Rekord in puncto Internetgeschwindigkeit aufzustellen. Die Datenübertragungsrate betrug 44,2 Tbit/s. Für den Versuch wurden gewöhnliche Glasfaserkabel über eine Strecke von 75km genutzt. Ein notwendiges Add-On war ein zusätzlicher Chip. Statt Lasersinalen verwendeten die Wissenschaftler sogenannte Mikrokämme (auch: Micro-Combs); besser bekannt als Siliton-Kristalle zur Informationsübermittlung. Bill Corcoran (Hauptautor der Studie) zeigt sich beruhigt, dass bereits verbaute Infrastruktur das Rückgrat zukünftiger Kommunikationsnetze sein könne. So schön das gelungene Experiment klingt, wird diese ultraschnelle Datenübertragung in erster Linie Rechenzentren statt Privatleute ansprechen. Laut den Daten von cable.co.uk waren wir Deutschen in 2019 mit 25 Mbit/s im Netz unterwegs. Eine Datei von 5GB bräuchte 28 Minuten zum herunterladen. Die 44,2 Tbit/s sind rund zwei Millionen Mal so schnell. Daran können auch die 91 Mbit/s für Deutschland im April laut speedtest.net nichts ändern.

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Urteil im Missbrauchsprozess Bergisch Gladbach

Symbolbild: Urteil im Missbrauchsprozess Bergisch Gladbach
Das Landgericht Kleve verurteilte einen 27-Jährigen in Moers zu zehn Jahren Haft inklusive der Unterbringung in der geschlossenen Psychatrie. Damit gehen die Richter über die Forderungen der Staatsanwaltschaft von neun sowie der Verteidigung von sieben Jahren hinaus. Der Soldat gesteht, dass er teils schweren sexuellen Missbrauch in über 30 Fällen an vier Kleinkindern im Alter von einem bis fünf Jahren begangen hat. Die Opfer sollen sein eigener Stiefsohn, die leibliche Tochter, eine Nichte und die Tochter eines Chat-Partners gewesen sein. Hinzu kommt der Vorwurf kinderpornografische Inhalte von einem 7-jährigen Mädchen angefertigt zu haben und Bildaufnahmen seiner Taten mit Chat-Partnern getauscht zu haben. Die Ermittlungen in Bergisch Gladbach haben bundesweite Auswirkungen. Zwei weitere Tatverdächtige sind inhaftiert. Allein in Nordrhein-Westfalen gibt es 21 Beschuldigte, wovon neun in Untersuchungshaft sitzen. In Mönchengladbach wird zwei Männern, vom Landgericht Köln einem Mann sowie vom Landgericht Kleve einem 61-Jährigen der Prozess gemacht.

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Todesfall George Floyd

Symbolbild: Todesfall George Floyd
Der Afroamerikaner George Floyd verstarb durch rassistische Polizeigewalt. Am Montag den 25.Mai gegen 20:00Uhr Ortszeit von Minneapolis im US-Bundesstaat Minnesota wurde der 46-Jährige unbewaffnet festgenommen. Die Gründe für den Polizeieinsatz sind widersprüchlich. Angeblich habe ein Mitarbeiter eines Lebensmittelgeschäfts die Polizisten informiert, da Floyd mit einem gefläschten 20-Dollar-Schein bezahlt habe. Die Polizei nimmt sich selbst in Schutz, indem behauptet wird, dass George Floyd unter Drogeneinfluss stand und physischen Widerstand leistete. Tatsächlich dokumentiert die Überwachungskamera eines Restaurants die widerstandslose Festnahme. Doch damit nicht genug. Insgesamt fast neun Minuten kniete der weiße Polizeibeamte Derek Chauvin auf seinem Hals. Ein weiteres Video zeigt, wie es zwei seiner drei Kollegen ihm gleichtun. Mit dem Satz "I cant't breathe!" (dt.: Ich kann nicht atmen!) fleht er die Polizisten an, ihn von der Qual zu befreien. Das taten sie erst, als der Rettungsdienst eintraf, aber wenig später verstirbt er. Laut der örtlichen Gerichtsmedizin sei die Polizeigewalt nicht ausschlaggebend für seinen Tod. Gerade deshalb fordert Floyds Familie eine zweite, unabhängige Autopsie.

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©2020 Hessentrend/ Leon Ebersmann