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SIM-Swapping: 68 Millionen US-Dollar Schaden in 2021

Das sogenannte SIM-Swapping geschieht in mehreren Schritten. Zuerst sammeln die Cyberkriminellen Informationen über ihr Opfer. Dabei greifen sie unter anderem auf öffentliche Social Media Beiträge zurück. Als nächstes wendet man sich an den Mobilfunkanbieter des Opfers, um eine neue SIM-Karte oder die Rufnummernmitnahme zu beantragen. Hat der Angreifer nun zugriff auch die Telefonnummer, so kann er sich mittels "Passwort vergessen" Zugriff zu Online-Diensten verschaffen oder eine SMS-basierte Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) umgehen. Das FBI warne vor der Masche.

Symbolbild: SIM-Swapping: 68 Millionen US-Dollar Schaden in 2021
Im vergangenen Jahr seien 1611 Fälle bei einem Gesamtschaden in Höhe von 68 Millionen US-Dollar gemeldet worden. Von 2018 bis 2020 sollen es vergleichsweise nur 320 Fälle und 12 Millionen US-Dollar als Schadenssumme gewesen sein. Die Zahlen beziehen sich auf die USA. Zwar hatte die Masche auch in Deutschland Erfolg, aber mittlerweile sei das Thema durch verbesserte Sicherheitsmaßnahmen hierzulande nicht mehr der Rede wert. Telefónica könne seit zwei Jahren keine Aktivitäten in dieser Form feststellen. Ähnlich ginge es der Telekom, die zuletzt 2019 diesbezüglich mit den Behörden zusammen arbeitete. Damit der Betrug theoretisch funktioniert, bräuchte es Helfershelfer im Umfeld der Vertriebspartner. Vodafone gab bekannt, dass eine neue SIM-Karten nur an die bisher bekannte Anschrift des Kunden verschickt werden. Außerdem sei der SIM-Swap nur mit dem Kundenkennwort möglich. Die Rufnummermitnahme müsse mit dem alten und dem neuen Anbieter abgesprochen werden. Die Nachrichten-Website heise wartet noch auf die Stellungnahme vom LKA Niedersachsen und des BKAs.

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Telegram sperrt mehr als 60 Kanäle

Symbolbild: Telegram sperrt mehr als 60 Kanäle
Wurden Inhalte auf Facebook oder YouTube wegen Falschinformation oder Hetze gesperrt, so hat man sich auf Telegram wiedergefunden. Im Gegensatz zur Konkurrenz, wie WhatsApp oder Signal ist die Gruppengröße oder das Weiterleiten von Nachrichten nahezu unbeschränkt. Telegram hat den Ruf, jegliche Inhalte ohne Moderation zuzulassen. Beziehungsweise hatte, denn laut einem Zeitungsbericht habe man dem Druck der Bundesregierung nachgegeben und über 60 Kanäle unzugänglich gemacht. Nachdem die Bundesregierung den Kontakt mit dem Plattformbetreiber aufzunehmen versuchte, soll es Anfang des Monats zu ersten Gesprächen gekommen sein. Das Bundeskriminalamt ließ Telegram Lösch-Anträge zukommen; bisher 64 Anträge sollen bearbeitet worden. Auch der Kanal vom rechtsradikalen Verschwörungserzähler Attila Klaus Peter Hildmann ist gesperrt. Die Süddeutsche Zeitung zitiert die Innenministerin Nancy Faeser (SPD): "Telegram darf nicht länger ein Brandbeschleuniger für Rechtsextreme, Verschwörungsideologen und andere Hetzer sein.". Morddrohungen und generell Hass-Nachrichten müssten konsequent gelöscht und strafrechtlich verfolgt werden.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Viernheim, Rüsselsheim und Groß-Gerau
Symbolbild

Viernheim: Die Polizei fahndet nach einem gestohlenen weinroten Mini Clubman S, der bis zuletzt mit dem amtlichen Kennzeichen HP-MC 851 unterwegs war. Das Fahrzeug fährt mit einem Originalschlüssel. Der Schlüssel und Schmuck wurden beim Einbruch in ein Einfamilienhaus in der Straße "Am Schlangenpfad" zwischen Montag (07.) bis Mittwoch (09.) gestohlen. Der Gesamtschaden wird auf mindestens 20.000€ geschätzt. Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Heppenheim entgegen: 06252 - 70 60.

Rüsselsheim: Am Donnerstagabend (10.) gegen 23:55 Uhr beförderte ein 56-jähriger Taxifahrer eine vierköpfige Gruppe - eine etwa 20-jährige Frau und drei ähnlich alte Männer - von Raunheim nach Königstädten. Als es an der Ecke Bensheimer Straße/ Auerbacher Straße zur Zahlung in Höhe von 25€ kommen sollte, sprühte einer der Männer dem Taxifahrer Pfefferspray ins Gesicht. Anschließend ergriffen sie in Richtung Grundschule die Flucht. Das Kommissariat der Polizei in Rüsselsheim ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung und bittet um sachdienliche Hinweise: 06142 - 69 60.

Groß-Gerau: In der Nacht zum Freitag (11.) wurde der Supermarkt "Am Marktplatz" von Kriminellen heimgesucht. Nachdem sie sich über ein Fenster gewaltsamen Zutritt verschafften, brachen die Täter zwei Tresore auf, um ans Bargeld zu gelangen. Die genaue Geldmenge ist nicht bekannt. Außerdem sollen Kosmetikartikel gestohlen worden sein. Zeug:innen dürfen sich bei der Polizei Groß-Gerau melden: 06152 - 17 50.

Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.

©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

NFT-Profilbilder für Twitter-Blue-Abonnenten

Twitter Blue ist die kostenpflichtige Version des sozialen Netzwerks Twitter. Für einen monatlichen Preis erhalten Abonnent:innen Zugang zu Premium-Funktionen. Das Bezahlmodell ist bisher nur für die Regionen USA, Kanada, Australien und Neuseeland freigeschaltet. Die Plattform möchte zunehmend Blockchain-Technologien integrieren. Schon länger kann man Trinkgelder in Bitcoin verteilen. Hinzugekommen ist die Möglichkeit, eigene NFT als Profilbild zu nutzen.

Symbolbild: NFT-Profilbilder für Twitter-Blue-Abonnenten
Kurzer Exkurs: NFT steht für Non-Fungible-Token (dt. nicht-austauschbarer Token). Ganz grob gesagt: Mittels NFT kann man die Echtheit von digitalen Objekten beweisen.

Um NFTs als Profilbild verwenden zu können, muss man sein Crypto-Wallet mit Twitter verknüpfen. Diese Profilbilder sind dann nicht mehr rund, sondern sechseckig. Ein Tippen aufs Profilbild zeigt entsprechende Details zum NFT und bietet einen Absprung zum OpenSea-Marktplatz, wo man bspw. den Transaktionsverlauf einsehen kann.

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Mindestens sechs Tote und 25 Verletzte bei Hochhausbrand

Symbolbild. Mindestens sechs Tote und 25 Verletzte bei Hochhausbrand
Bei einem Brand in einem Hochhaus in der indischen Metropole Mumbai sind am Samstag (22.) mindestens sechs Menschen ums Leben gekommen. Weitere 25 Personen sind verletzt, wovon sich vier in einem kritischen Zustand befinden. Laut der Bürgermeisterin Kishori Pednekar sei das Feuer im Süden der Millionenstadt auf einen Kurzschluss zurückzuführen. Laut Zeugenberichten soll das Feuer in der 15. Etage ausgebrochen sein und habe sich dann auf die darüberliegenden Stockwerke ausgeweitet. Die Feuerwehr hatte den Brand nach drei Stunden unter Kontrolle. In Indien kommt es häufiger zu gefährlichen Bränden, weil Gebäude unzureichend gewartet werden und keine Notausgänge vorhanden sind. Brände infolge von schlechter oder einer veralteten elektrischen Ausstattung stellen keine Seltenheit dar.

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Mobilfunkmasten: Erst bauen - dann genehmigen

Symbolbild: Mobilfunkmasten: Erst bauen - dann genehmigen
Auch im neuen Jahr sind Funklöcher hierzulande nichts ungewöhnliches. Die Netzbetreiber schieben der Bürokratie die Schuld zu, weshalb sie einen neuen Weg planen, doch dieser Vorstoß stößt auf Widerstand. Markus Haas (Telefónica-Deutschlandchef) wünschte sich mehr Tempo beim Netzausbau. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung sprach er von "Erst bauen - dann genehmigen". Dieses Konzept werde in Spanien bereits gelebt. Helmut Dedy überzeugt das nicht. "Diese Forderung verkennt die Realität". Viele Bauarbeiten für Antennen oder Mobilfunkmasten müssen gar nicht genehmigt werden. Wenn doch, gehe der Bau selten direkt los, womit der Spielball wieder bei den Netzbetreibern liegt. Vielmehr sei eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz für die Technologie notwendig. Insgesamt seien die Städte "verlässliche Partner beim Netzausbau", auch wenn Sicherheitsaspekte, Denkmalschutz oder die bauliche Situation manchmal zur Ablehnung führe. Der Branchenverband Bitkom bemängelt, dass das Antragsverfahren viel länger dauere als der eigentliche Bau. Aktuell sind 18 bis 20 Monate für die Erschließung neuer Standorte nicht ungewöhnlich. Der Verband fordert eine Obergrenze von drei Monaten bis zur Entscheidung. Übrigens, Telefónica wolle Standorte auf eigene Kosten zurückbauen, falls ein Antrag abgelehnt wird.

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©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Google durchforstet Dateien des Cloud-Speichers Drive

Google hat Mitte Dezember eine neue Richtlinie für den Cloud-Speicherdienst Drive angekündigt. In den "Richtlinien zur Verwendung von Google-Produkten" wird "gefährlichen und illegalen Aktivitäten", "Belästigung, Mobbing und Drohung", "Hassrede", Identitätsdiebstahl, Phishing, Spam, "nicht einvernehmlichen, freizügigen Bildern", nicht autorisierten Bildern von Minderjährigen, Blut, drastischer Gewaltdarstellung, Propaganda und urheberrechtlich geschützten Inhalten noch stärker der Kampf angesagt.

Symbolbild: Google durchforstet Dateien des Cloud-Speichers Drive
Der US-Konzern wolle den Zugriff auf Dateien beschränken, die gegen die Unternehmensrichtlinien und Nutzungsbedingungen verstoßen. Insofern bemühe sich der Tech-Konzern, einschlägige Dateien zu identifizieren. Um einen flächendeckenden Scan aller hochgeladenen Inhalte bewerkstelligen zu können, komme man um einen "quasi-Upload-Filter" nicht herum. Schlägt der Algorithmus Alarm, dann werden die betroffenen Inhalte dem Nutzer gemeldet. Diese Dateien können fortan nicht mehr mit Dritten geteilt werden. Bei bereits geteilten Medien wird allen Nutzern außer dem Eigentümer der Zugriff entzogen. Wiederholte Verstöße können die "Kündigung ihres Kontos" herbeiführen. Google argumentiert im Sinne der Nutzer:innen, die der Konzern vor missbräuchlichen Inhalten schützen wolle. Außerdem möchte Google wohl sich selbst; vor Missbrauch der eigenen Infrastruktur schützen. Der Internetgigant äußerte sich bislang nicht, wie sein System rechtswidrige von Inhalten für edukative Zwecke unterscheiden kann.

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Nach Flutkatastrophe im Ahrtal: DSL-Anschlüsse repariert und Glasfaser verlegt

Symbolbild: Nach Flutkatastrophe im Ahrtal: DSL-Anschlüsse repariert und Glasfaser verlegt
Der anhaltende Starkregen vom 12. bis 15. Juli in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen forderte über 100 Tote, viele verloren ihr Zuhause. So verheerend das Ereignis war, es geht wieder bergauf. Die Deutsche Telekom gab bekannt, dass 97% der durch die Flutkatastrophen im Sommer beschädigten Festnetzanschlüsse wieder repariert seien. Konkret heißt das: Von den 103.000 Anschlüssen seien nur noch 5.000 verbleibend. Mehr als die Hälfte - nämlich 3.000 - werden noch innerhalb des ersten Quartals 2022 instandgesetzt. Rund 2.000 Anschlüsse seien durch zerstörte Straßen, Brücken oder Häuser seien auch auf lange Sicht nicht zu retten. Die Telekom habe alle betroffenen Kund:innen informiert sowie mit kostenlosen, mobilfunkbasierten Ersatzprodukten informiert. Wo das Kupfernetz nachhaltig beschädigt wurde, habe man angefangen, ein FTTH-Netz (Fiber to the home) aufzubauen. Noch in 2022 sollen davon knapp 40.000 Haushalte und Unternehmen profitieren, die direkt mit Glasfaser angebunden werden. Im darauffolgenden Jahr sollen 25.000 weitere FFTH-Anschlüsse in den betroffenen NRW-Kommunen hinzukommen.

Wissenschaftler sehen einen Zusammenhang zwischen der Flutkatastrophe und dem Klimawandel. Durch eine erhöhte weltweite Durchschnittstemperatur habe sich ebenso die Wahrscheinlichkeit solcher Ereignisse vervielfacht. Statistisch gesehen trete an der Ahr einmal in 500 Jahre eine Katastrophe dieser Ausmaße ein.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

"Wellenbrecher" ist Wort des Jahres 2021

Seit 1977 gibt es das Wort des Jahres; so auch in diesem Jahr. Am Freitagvormittag (03.) kürte die Gesellschaft für deutsche Sprache (GdfS) in Wiesbaden "Wellenbrecher" zum Wort des Jahres.

Symbolbild: “Wellenbrecher” ist Wort des Jahres 2021
"Wellenbrecher" stehe einerseits stellvertretend für alle Maßnahmen, die getroffen wurden, um die vierte Corona-Welle zu brechen, aber auch für jene Menschen, die sich nach ihnen richten. Das Wort ist aus dem Schiffbau und Küstenschutz bekannt. Auf Platz zwei landete "SolidAHRität" wegen dem folgenschweren Unwetter im Ahrtal vom 14. auf den 15. Juli. Ebenfalls nominiert waren die Wörter Pflexit, Impfpflicht, Ampelparteien, Lockdown-Kinder, Booster, freitesten, Triell und die Bezeichnung "fünf nach zwölf". Mit "Wellenbrecher" wurde zum zweiten Mal in Folge ein Pandemie-bezogenes Wort ausgewählt. In 2020 war nämlich "Corona-Pandemie" das Wort des Jahres während man sich 2019 für "Respektrente" und 2018 für "Heißzeit" aussprach. Wort des Jahres können Ausdrücke werden, die das politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Leben sprachlich besonders beeinflussten. Die Jury verwende Medienberichte als Beleg.

Gesellschaft: Hier findest Du alles über das zwischenmenschliche » Zusammenleben der Gesellschaft.

EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen

Symbolbild: EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen
Nutzer:innen von kostenlosen E-Mail-Diensten wie T-Online oder GMX kennen sie: kleine Werbebanner im Posteingang, die echten E-Mails zum Verwechseln ähnlich sehen. Allerdings entschieden die Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, das solch sogenannte "Inbox-Werbung" nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt ist. Andernfalls werde gegen europäisches Recht verstoßen. Der Stormversorger "Städtische Werke an der Pegnitz" verklagte seinen Konkurrenten "eprimo". Eprimo habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, indem sie Anzeigen schalten, die sich als E-Mail tarnen. Dies sei irreführend und eine Belästigung für die Empfänger. Der Stromlieferant habe eine Agentur beauftragt um Werbebanner in den E-Mail-Postfächern des Dienstes T-Online zu schalten. Beim Klick auf den bezahlten Inhalt landete man auf einer Werbeseite, statt dem Empfangsdatum von echten E-Mail stand an dieser Stelle "Anzeige" und der Text war grau hinterlegt. Der Fall landete zuerst beim Bundesgerichtshof, der ihn an den EuGH weiterleitete. Dort wiesen die Richter:innen darauf hin, dass die DSGVO unsere Privatsphäre wahren und uns vor unerbetenen Werbemeldungen schützen soll. Die "Inbox-Werbung" sei "direkt und individuell", weshalb sie nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt bleibt. Sonst sei der bezahlte Inhalt mit Spam gleichzusetzen. Jetzt liegt der Spielball erneut beim Bundesgerichtshof, der entscheiden muss, ob T-Online seine Nutzer:innen ordentlich aufklärte und sich die Erlaubnis für Werbung dieser Art einholte.

Was entscheiden die Gerichte sonst noch? Du erfährst es mit einem Klick auf » Law!

Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen

Symbolbild: Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen
Seit Mittwoch (01. Dezember) ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Die Neuauflage bietet Kunden von Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkverträgen mehr Flexibilität; unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde. Die Vertragslaufzeit von 24 Monaten bei Neuverträgen ist weiterhin zulässig. Doch wer vergisst, rechtzeitig zu kündigen, ist fortan keine weiteren zwölf Monate an seinen Provider gebunden. Sobald sich der Vertrag automatisch verlängerte, darf mit einer Frist von nur noch einem Monat kündigen. Verträge, die am Telefon geschlossen wurden, müssen in Textform bestätigt werden, wenn den Kunden keine Vertragszusammenfassung vor Vertragsschluss erreichte. Andernfalls sei der Vertrag nichtig und die Provider haben keinerlei Ansprüche. Der Bundesverband Verbraucherzentrale begrüßt die Novelle und hofft auf mehr Wettbewerb und ein besseres Preis-/ Leistungsverhältnis. So soll Telefónica bekannt gegeben haben, dass man den Aufpreis für Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit abschaffen werde. Der Verband für Telekommunikation- und Mehrwertdienste nennt es einen "guten Kompromiss", weil es Planungssicherheit biete und für Kund:innen das Beste aus zwei Welten vereine. So schön das alles auch sein mag: Im Gesetz steht noch keine Mindestbandbreite. Dieser Wert solle erst Mitte des nächsten Jahres definiert werden.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Besser spät als nie: Cell Broadcasting

Die Berichterstattung über das Hochwasser bzw. das dadurch entstandene Leid im Westen deutschlands ist weiterhin omnipräsent. Nun wird überlegt, wie man die Menschen in den von den Wassermassen geplagten Orten besser hätte erreichen können. Bisher werde klassisch via Siren und Rundfunk oder modern via Apps, wie NINA, KATWARN und hessenWARN - für Hessen - gewarnt. Bald solle auch über das Mobilfunknetz gewarnt werden. Ziel sei, dass die Bevölkerung auf allen Wegen problemlos erreicht wird. Die Menschen müssten in einer Gefahrensituation augenblicklich wissen, was passiert ist und wie man sich verhalten müsse. Gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer am Freitag (23.), dass er das sogenannte Cell Broadcasting bereits am Mittwoch (21.) in Auftrag gegeben habe.

Symbolbild: Besser spät als nie: Cell Broadcasting
Beim Cell Broadcasting erhalten alle Smartphones eine Nachricht, die zum Zeitpunkt X an einer ausgewählten Funkzelle angemeldet sind. Diese Nachricht ist keine persönliche SMS, sondern ähnelt mehr dem Radio-Signal. Bei unseren Nachbarn - in den Niederlanden - ist Cell Broadcast schon aktiv im Einsatz. Was einfach klingt, braucht seine Zeit. Ehe die Telekommunikationsanbieter das Verfahren implementieren, müssen zuerst gemeinsame Schnittstellen gefunden und der rechtliche Rahmen definiert werden. Unter der Annahme, dass sich der Bundestag noch vor der Wahl im September bezüglich Cell Broadcasting einig zeigt, könne die Technik bis Sommer 2022 scharf geschaltet werden. Damit käme Deutschland gerade noch einer EU-Verordnung nach, die bis Sommer 2022 ein "Cell Broadcasting"-gleichwertiges Warnsystem verlangt.

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Derweil keine digitalen Impfnachweise in Apotheken

Symbolbild: Derweil keine digitalen Impfnachweise in Apotheken
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) teilte am Donnerstag (22.) mit, dass die Ausgabe von digitalen Impfzertifikaten in Absprache mit dem Bundesgesundheitsministerium ausgesetzt wurde. Grund hierfür sei eine Sicherheitslücke über die das "Handelsblatt" berichtete. Zwei IT-Sicherheitsspezialisten die weitreichende Sicherheitslücke in dem Portal. Gemäß dem Artikel sei es möglich, mittels professionell gefälschten Dokumenten einen Gastzugang für eine fiktive Apotheke auf dem DAV-Server zu erhalten. Damit ließen sich falsche digitale Impfnachweise erstellen. Glück im Unglück: Es sei sehr wahrscheinlich, dass die 25 Millionen digitalen Impfpässe allesamt von seriösen Apotheken ausgestellt wurde. Und, dennoch: Man werde alle registrierten Betriebsstätten überprüfen. Das kann dauern. Somit bleibt es zunächst unklar, wann die Apotheken wieder Zertifikate ausstellen dürfen. Die Impfzentren sollen nicht betroffen sein.

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Mathildenhöhe Darmstadt ist Unesco Weltkulturerbe

Symbolbild: Mathildenhöhe Darmstadt ist Unesco Weltkulturerbe
Der Obergermanisch-Raetische Limes, das Kloster Lorsch, die Grube Messel, der Nationalpark Kellerwald-Edersee, der Bergpark Wilhelmshöhe und das Obere Mittelrheintal. Diese sechs genannten Orte in Hessen dürfen sich Welterbestätte nennen und am Samstag (24.) kam eine weitere Sehenswürdigkeit hinzu. Die Künstlerkolonie Mathildenhöhe ist Weltkulturerbe. Das entschied die UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (kurz: Unesco) im Zuge ihrer 44. Sitzung in der chinesischen Stadt Fuzhou. Den Titel "Welterbestätte" erhalten ausschließlich Kultur- und National-Stätte von herausragendem universellen Wert. Dementsprechend dankbar war die Wissenschaftsministerin Angela Dorn dem Land Hessen für seine inhaltlichen Impulse und der konzeptionellen Ideen aus dem Landesamt für Denkmalpflege. Markus Harzenetter (Präsident des Landesamts für Denkmalpflege) äußerte sich "sehr zufrieden mit diesem positiven Resultat". Die Mathildenhöhe samt Hochzeitsturm, russischer Kapelle, Parkanlage, Skulpturen und weiterer Attraktionen wurde ums 20. Jahrhundert errichtet. Die Mathildenhöhe in Darmstadt zeichne den Schnittpunkt zur Moderne.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Mannheim, Dieburg und Leeheim-Riedstadt
Mannheim: Am Dienstagmittag (20.) in der Morchfeldstraße wurde ein 77-Jähriger schwer verletzt. Es habe damit angefangen, dass eine 56-jährige Frau einer anderen Frau half, indem sie durch laute Rufe in einen Konflikt eingriff. Plötzlich sei sie selbst Ziel des aggressiven Mannes geworden, doch ehe es handgreiflich werden konnte, schaltete sich ein 77-Jähriger Mann ein. Ihn habe der Täter nach zunächst verbalen Auseinandersetzungen zu Boden geworfen. Mit Verdacht auf eine Fraktur wurde er ins Krankenhaus eingeliefert. Der Täter und seine Begleiterin sollen in Richtung Franz-Grashof-Straße geflüchtet sein. Das Polizeirevier Mannheim-Neckar ermittelt gegen einen 20-Jährigen wegen möglicher Körperverletzung.

Dieburg: Am Freitagmorgen (23.) gegen 05:00Uhr soll es in einem Bürogebäude im Schloßgartenweg zu einem Überfall auf eine Reinigungskraft gekommen sein. Mit lauten Rufen und Gegenwehr konnte die Dame der Situation entkommen, denn der Mann habe die Flucht ergriffen. Beschreibungen zufolge soll der 25 bis 40-jährige dunkelhäutige Täter ca. 1,70m groß sein. Er habe dunkle Augen sowie schwarze kurze Haare. Sein "braun gemustertes Dreiecks-Halstuch" wurde besonders hervorgehoben. Zeug:innen dürfen sich bei den Ermittlern melden: 06151 - 96 90.

Riedstadt-Leeheim: Ein bis dato unbeschädigtes Golf-Cabrio wurde auf dem Parkplatz am Vereinsheim geparkt. Als der rechtmäßige Eigentümer zurückkehrte, wies das Fahrzeug vorne rechts einen Sachschaden in Höhe von 1000€ auf. Die Stoßstange sei verschrammt und der Fahrtrichtungsanzeiger beschädigt. Zeug:innen sollen sich telefonisch bei der Polizeistation melden: 06152 - 1750.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Was sind IP-Adressen?

Symbolbild: IP-Adressen sind die Lieferadressen für Daten
Jedes System, das Teil von einem Netzwerk ist, erhält eine IP-Adresse, damit eindeutige Rückschlüsse auf das jeweilige Gerät möglich sind. Eine IP-Adresse ist vergleichbar mit einer Lieferadresse, doch statt physischer Ware werden dem Empfänger Daten zugestellt. Obwohl IP-Adressen weltweit einzigartig sind, kann es passieren, dass dein Handy bei dir im Heimnetzwerk die Gleiche hat, wie die Spielekonsole Deines Kumpels bei ihm zu Hause. Das Stichwort lautet private vs. öffentliche Adressen. Ersteres hilft dem heimischen Router die Anfrage an das passende Gerät weiterzuleiten.

Private vs. öffentliche IP-Adressen

Symbolbild: Private vs. öffentliche IP-Adressen
So beginnen sämtliche private Adressen der Router des Berliner Herstellers AVM mit 192.168.178.xxx. Auf Wunsch lässt sich der IP-Adressbereich in der Benutzeroberfläche ändern. Diese Freiheit gibt es bei öffentlichen IP-Adressen nicht, denn die werden vom Provider zufällig vergeben und in einem bestimmten Intervall geändert. Grund hierfür ist, dass bald nicht mehr genügend IPv4-Adressen zur Verfügung stehen werden. Rein rechnerisch gibt es ein Kontingent von etwas über vier Milliarden IPv4-Adressen. Ungefähr so hoch war die Weltbevölkerung als man sich auf das Schema einigte. Das Internet Protocol der sechsten Version soll diesbezüglich Abhilfe schaffen, doch das ist ein neues Thema.

IP-Adressen führen nicht immer zum Ziel

Symbolbild: IP-Adressen führen nicht immer zum Ziel
Wer die öffentliche IP-Adresse kennt, kann auf das System zugreifen. Aber zum Glück blockieren Router standardmäßig alle Anfragen aus dem Internet auf Geräte im heimischen Netzwerk. Bei Webservern ist das etwas anders. In den Fällen ist es gewünscht, dass diese auf User-Interaktionen reagieren. Doch davon merken die meisten nichts. Den Komfort haben wir DNS-Servern zu verdanken. Statt einer Zahlenkombination braucht es nur die Domain, sozusagen den Namen einer Website. Selbst wenn man den unpraktischen Weg einschlagen würde und wüsste, dass die IP-Adresse 51.89.85.76 zur Webpräsenz von hessentrend.de führt, kommt man nicht weit, denn oft beherbergt ein Webserver mehrere Websites. Das ist das Prinzip von Shared Hosting, da sich ein alleiniger Server für die wenigsten Webpräsenzen lohnen wird.

Der Aufbau von Domains

Symbolbild: Der Aufbau von Domains
Domains folgen immer demselben Schema, das sich anhand der Website von hessentrend.de erklären lässt. Die URL lautet www.hessentrend.de und ist in drei Abschnitte unterteilt, die durch einen Punkt voneinander getrennt sind: "www", "hessentrend" und "de". Das de ist die sogenannte Top Level Domain (kurz: TLD). Sie besagt, dass die Adresse bei der DENIC in Deutschland registriert wurde, die für alle de-Websites zuständig ist. hessentrend lautet der Name des Rechners. Das ist die Second Level Domain (kurz: SLD). Deutsche SLDs dürfen zwischen ein bis 63 Zeichen lang sein, alle Buchstaben des lateinischen Alphabets, die Ziffern 0-9 als auch die 93 Zeichen der Liste für internationalisierte Domains beinhalten. Selbst Bindestriche sind erlaubt, wenn dieser nicht an erster, letzter oder dritter und vierter Stelle steht. Das www ist wohl die bekannteste Subdomain überhaupt. Durch Subdomains lassen sich mit einer Second Level Domain mehrere Angebote, wie ein E-Mail-Dienst betreiben. Weltweit aktive Unternehmen können z.B. für jede Sprache eine Subdomain anlegen.

Hinweis: Der Beitrag entstand im Rahmen der Sendung radio.exe bei Radio Darmstadt. Alle Inhalte - Podcast & Skripte - gibt es online bei radioexe.de. Schalte an jedem vierten Sonntag im Monat ab 17:00Uhr live zu via 103,4MHz, DAB+ (Juli-Dezember) oder im weltweiten Stream!

©2020 Hessentrend/ Leon Ebersmann

DNS-Server im Alltag

Symbolbild: DNS-Server im Alltag
Spätestens wenn man mit dem heimischen PC nicht mehr E-Mails schreiben können sollte, der Fernseher die Videowiedergabe verweigert oder sich nicht das neuste Update eines Videospiels laden lässt, stößt man auf DNS-Server. Zur Problembehebung wird oft empfohlen zumindest einen Blick auf die DNS-Einträge zu werfen und/ oder diese gegebenenfalls zu ändern.

Was sind DNS-Server?

Symbolbild: Was sind DNS-Server?
DNS ist die Abkürzung für den technischen Begriff Domain Name System. Ohne es zu wissen, tragen sie einen bedeutenden - wenn nicht den bedeutendsten - Teil zum weltweiten Internet bei. DNS-Servern haben wir es als Menschen vor den Bildschirmen zu verdanken, dass wir in die Adresszeile unseres Browsers einen einprägsamen Namen wie hessentrend.de eingeben können anstatt die IP-Adresse zu kennen. Kurzum: DNS-Server sind das Telefonbuch des Internets, denn in beiden Fällen kennt man sein Ziel, aber nicht den Weg dorthin.

Die Hierarchie der DNS-Server

Symbolbild: Die Hierarchie der DNS-Server
Ohne es zu wahrzunehmen, haben wir alle einen DNS-Server bei uns zu Hause stehen: das Multifunktionswerkzeug schlechthin - der Router. Doch bei der Fülle an Websites liegt es nahe, dass der Heimrouter nicht alle Internetadressen inklusive deren IP-Adressen kennen kann. Sollte der Router mal nicht eine Domain einer IP-Adresse zuordnen können - man sagt auch "einen Domainnamen auflösen" - wird ein übergeordnetes System angefragt. Sofern keine Konfigurationen geändert wurden, ist das der DNS-Server deines Internet Service Providers (kurz: ISP), wie Telekom, Vodafone, 1&1, etc. Sollte auch deren System überfragt sein, reicht es die Anfrage bspw. an die DNS-Server des Domain Registrars weiter. Für sämtliche Adressen, die auf .de enden ist das die Denic. Die Denic hat den Vorteil, dass bei ihr für jede .de-Domain die passenden DNS-Server eingetragen sind. In diesem Fall spricht man häufig von Nameservern. Spätestens jetzt konnte der Domainname aufgelöst werden, die Websitedaten werden vom Webserver geladen und wir landen auf der gewünschten Internetseite.

Aber halt! Damit nicht jedes Mal wieder alle Server gebraucht werden, speichert jeder von ihnen die Antwort für einen Zeitraum von standardmäßig 24 Stunden. Manchmal lässt sich die Time to live (kurz: TTL) auch vom Domain Besitzer beeinflussen. Wichtig zu erwähnen ist auch, dass das vorgestellte Fallbeispiel von der Realität abweichen kann. Jeder DNS-Server entscheidet selbst, welches übergeordnete System er um Hilfe bittet. Es kann auch sein, dass manche Systeme plötzlich kurzzeitig oder dauerhaft offline sind.

DNS-Einstellungen ändern & eigene DNS-Server

Wie von uns in der Einleitung erwähnt, lohnt sich ein Blick in die DNS-Einstellungen des jeweiligen Gerätes oder Routers, wenn der Internetzugang plötzlich nicht mehr funktionieren sollte. Zur Fehlereingrenzung und/ oder -behebung kannst Du die IPv4-Adressen des wohl bekanntesten DNS-Server von Cloudflare eintragen. Diese lauten: 1.1.1.1 sowie 1.0.0.1. Ein weiterer Vorteil ist ein potentiell freieres Web, weil es schon mehrfach vorkam, dass deutsche ISP von Unternehmen oder spätestens per Gerichtsurteil gezwungen wurden bestimmte Anfragen zu blockieren. Selbiges Schicksal kann ebenso Cloudflare, Google oder OpenDNS widerfahren, weshalb der Gedanke einen eigenen DNS-Server zu betreiben nicht so abwegig klingt. Für den familiären Betrieb eignen sich schon die virtuellen Server (kurz: vServer) für wenige Euros im Monat oder eine eigene Maschine wie den Einplatinencomputer Raspberry Pi. Steht der DNS-Server bei dir zu Hause hast du das weltweit am schnellsten zu erreichende System.

Symbolbild: DNS-Einstellungen ändern & eigene DNS-Server
Obwohl wir noch vor wenigen Zeilen einen eigenen DNS-Server für ein uneingeschränktes Surfen im Web vorschlugen, kann man sich diese "Macht" natürlich auch zu Nutze machen und selbst zensieren. Damit meinen wir nicht unbedingt irgendwelche Dienste grundlos zu blockieren, sondern nur Werbeinhalte auszublenden. Ein beliebtes Tool ist PiHole, das wir in in einer der folgenden Sendungen genauer unter die Lupe nehmen werden.

FunFact zum Abschluss

Symbolbild: Es gab tatsächlich ein waschechtes Telefonbuch des Internets
Früher - noch lange zuvor als das Internet in Deutschland überhaupt als Neuland betitelt wurde - gab es tatsächlich ein Telefonbuch des Internets. Zu jeder Website-URL wurde die die dazugehörige IP-Adresse notiert. In gewissen Abständen wurde diese händisch gepflegte Liste an andere Internetnutzer versendet. Heutzutage wäre das aufgrund der Masse kaum noch zu bewältigen und das gravierendere Problem: es gibt zu wenige IPv4-Adressen, weshalb ein Webserver mit nur einer IP-Adresse oft mehrere Websiten bereitstellt.

Hinweis: Der Beitrag entstand im Rahmen der Sendung radio.exe bei Radio Darmstadt. Alle Inhalte - Podcast & Skripte - gibt es online bei radioexe.de. Schalte an jedem vierten Sonntag im Monat ab 17:00Uhr live zu via 103,4MHz, DAB+ (Juli-Dezember) oder im weltweiten Stream!

©2020 Hessentrend/ Leon Ebersmann