EU-Kommission plant einheitliche Ladeverfahren - oder auch "Anti-Apple-Gesetz"?
Am Donnerstag (23.) legte die EU-Kommission einen Vorschlag zur "Harmonisierung der Richtlinie über Funkanlagen" vor. Was kryptisch klingt, heißt im Grunde, dass Handys, Tablets, Laptops, Kopfhörer, Digitalkameras, E-Reader, Fitnesstracker, Handheld-Spielekonsolen, tragbare Lautsprecher oder ähnliche Geräte mit einem einheitlichen Ladeverfahren ausgestattet werden sollen. Im Zuge dessen wird mit USB-Typ-C geliebäugelt, weshalb der Entwurf der EU-Kommission scherzhaft "Anti-Apple-Gesetz" genannt wird.
Obwohl der US-Konzern bei seinen Tablets sowie Laptops auch USB-C nutzt, wird für die Smartphones auf den eigenen Lightning-Stecker zurückgegriffen. Das Hard- und Softwareunternehmen Apple argumentiert, dass Standards ein Hemmnis für Innovation sei, da bspw. Smartphones ohne Stecker durch die Reform gar nicht möglich seien. Außerdem habe der Tech-Riese schon seit dem Release des iPhones 12 kein Ladekabel mehr beigelegt. Das Netzteil - also der Part, der den Netzstrom umwandelt - solle erst mit einer Novelle der Ökodesign-Verordnung vereinheitlicht werden. Nach Schätzungen der EU-Regierungsinstitution werden somit 980 Tonnen Elektromüll pro Jahr vermieden und wir Bürger sollen insgesamt bis zu 250 Millionen Euro je Jahr einsparen. Sobald der Entwurf zum "Anti-Apple-Gesetz" zur verbindlichen Richtlinie geworden ist, wird Unternehmen eine 24-monatige Übergangszeit gewährt.
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Entwarnung nach Hackerangriff auf das Statistische Bundesamt
Nach einem Hackerangriff auf das Statistische Bundesamt deren Chef Georg Thiel auch der Bundeswahlleiter ist, gibt das Amt mit Sitz in Wiesbaden und das Innenministerium Entwarnung. Laut "Business Insider", die über den Vorfall am Donnerstag (23.) berichteten, sei es Unbekannten gelungen, Schadsoftware zu installieren, die einen Fernzugriff auf den Server und Dateisystem ermöglicht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schätzt die Aktion im Zusammenhang mit der Bundestagswahl ein. So redlich ist das Innenministerium nicht, weswegen vorerst unklar bleibt, wer dahintersteckt. Der Angriff sei schnell lokalisiert worden. Betroffen sei die Technik für den Zensus, das ist die Erhebung der Bevölkerungszahlen in Deutschland. Das BSI prüfe die Anlage. Nach aktuellem Stand sei der betroffene Server nicht manipuliert worden und Daten seien auch nicht abhanden gekommen. Glücklicherweise sind der interne Wahlserver für die Ermittlung des Wahlergebnisses und das Internetangebot des Bundeswahlleiters in getrennten Netzen, sodass keine Gefahrenlage für die Sicherheit der Bundestagswahl bestehe.
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Bedingungen für Blutspenden geändert
Neue Zulassungskriterien für eine Blutspende könnten mehr homosexuelle Männer und Menschen mit "sexuelle[m] Risikoverhalten" zu Blutspendern werden. So müsse der letzte Sexualkontakt dieser Art fortan mindestens vier statt - wie bisher zwölf - Monate zurückliegen. Nach dieser Zeitspanne gebe es kein erhöhtes Risiko für Empfänger:innen von Blut und Blutprodukten, sich mit Infektionskrankheiten, wie Hepatitis-B, Hepatitis-C oder HIV anzustecken. Die sogenannte "Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten" wurde von der Bundesärztekammer (BÄK) sowie durch das Paul-Ehrlich-Institut dementsprechend überarbeitet. Bisher habe man Freiwillige ausgeschlossen, die ein Sexualverhalten haben, dass "gegenüber der Allgemeinbevölkerung [ein] deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko" für Infektionskrankheiten aufweise. Kurz gesagt: Es wurden Menschen mit häufig wechselnden Sexualpartnern, Prostituierte, transsexuelle Menschen sowie Schwule von der Blutspende abgehalten. Allerdings kam eine Analyse von BÄK, Bundesgesundheitsministerium und Bundesbehörden zu der Erkenntnis, dass "weiterhin [eine] Feststellung der Spendereignung und Testung der Spenden" erforderlich sei. Björn Beck (Vorstand der Deutschen Aidshilfe) nennt die Reform einen Schritt in die richtige Richtung, wenngleich das Problem noch nicht vollständig gelöst sei.
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