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EU-Kommission plant einheitliche Ladeverfahren - oder auch "Anti-Apple-Gesetz"?

Am Donnerstag (23.) legte die EU-Kommission einen Vorschlag zur "Harmonisierung der Richtlinie über Funkanlagen" vor. Was kryptisch klingt, heißt im Grunde, dass Handys, Tablets, Laptops, Kopfhörer, Digitalkameras, E-Reader, Fitnesstracker, Handheld-Spielekonsolen, tragbare Lautsprecher oder ähnliche Geräte mit einem einheitlichen Ladeverfahren ausgestattet werden sollen. Im Zuge dessen wird mit USB-Typ-C geliebäugelt, weshalb der Entwurf der EU-Kommission scherzhaft "Anti-Apple-Gesetz" genannt wird.

Symbolbild: EU-Kommission plant einheitliche Ladeverfahren - oder auch Anti-Apple-Gesetz?
Obwohl der US-Konzern bei seinen Tablets sowie Laptops auch USB-C nutzt, wird für die Smartphones auf den eigenen Lightning-Stecker zurückgegriffen. Das Hard- und Softwareunternehmen Apple argumentiert, dass Standards ein Hemmnis für Innovation sei, da bspw. Smartphones ohne Stecker durch die Reform gar nicht möglich seien. Außerdem habe der Tech-Riese schon seit dem Release des iPhones 12 kein Ladekabel mehr beigelegt. Das Netzteil - also der Part, der den Netzstrom umwandelt - solle erst mit einer Novelle der Ökodesign-Verordnung vereinheitlicht werden. Nach Schätzungen der EU-Regierungsinstitution werden somit 980 Tonnen Elektromüll pro Jahr vermieden und wir Bürger sollen insgesamt bis zu 250 Millionen Euro je Jahr einsparen. Sobald der Entwurf zum "Anti-Apple-Gesetz" zur verbindlichen Richtlinie geworden ist, wird Unternehmen eine 24-monatige Übergangszeit gewährt.

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Entwarnung nach Hackerangriff auf das Statistische Bundesamt

Symbolbild: Entwarnung nach Hackerangriff auf das Statistische Bundesamt
Nach einem Hackerangriff auf das Statistische Bundesamt deren Chef Georg Thiel auch der Bundeswahlleiter ist, gibt das Amt mit Sitz in Wiesbaden und das Innenministerium Entwarnung. Laut "Business Insider", die über den Vorfall am Donnerstag (23.) berichteten, sei es Unbekannten gelungen, Schadsoftware zu installieren, die einen Fernzugriff auf den Server und Dateisystem ermöglicht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schätzt die Aktion im Zusammenhang mit der Bundestagswahl ein. So redlich ist das Innenministerium nicht, weswegen vorerst unklar bleibt, wer dahintersteckt. Der Angriff sei schnell lokalisiert worden. Betroffen sei die Technik für den Zensus, das ist die Erhebung der Bevölkerungszahlen in Deutschland. Das BSI prüfe die Anlage. Nach aktuellem Stand sei der betroffene Server nicht manipuliert worden und Daten seien auch nicht abhanden gekommen. Glücklicherweise sind der interne Wahlserver für die Ermittlung des Wahlergebnisses und das Internetangebot des Bundeswahlleiters in getrennten Netzen, sodass keine Gefahrenlage für die Sicherheit der Bundestagswahl bestehe.

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Bedingungen für Blutspenden geändert

Symbolbild: Bedingungen für Blutspenden geändert
Neue Zulassungskriterien für eine Blutspende könnten mehr homosexuelle Männer und Menschen mit "sexuelle[m] Risikoverhalten" zu Blutspendern werden. So müsse der letzte Sexualkontakt dieser Art fortan mindestens vier statt - wie bisher zwölf - Monate zurückliegen. Nach dieser Zeitspanne gebe es kein erhöhtes Risiko für Empfänger:innen von Blut und Blutprodukten, sich mit Infektionskrankheiten, wie Hepatitis-B, Hepatitis-C oder HIV anzustecken. Die sogenannte "Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten" wurde von der Bundesärztekammer (BÄK) sowie durch das Paul-Ehrlich-Institut dementsprechend überarbeitet. Bisher habe man Freiwillige ausgeschlossen, die ein Sexualverhalten haben, dass "gegenüber der Allgemeinbevölkerung [ein] deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko" für Infektionskrankheiten aufweise. Kurz gesagt: Es wurden Menschen mit häufig wechselnden Sexualpartnern, Prostituierte, transsexuelle Menschen sowie Schwule von der Blutspende abgehalten. Allerdings kam eine Analyse von BÄK, Bundesgesundheitsministerium und Bundesbehörden zu der Erkenntnis, dass "weiterhin [eine] Feststellung der Spendereignung und Testung der Spenden" erforderlich sei. Björn Beck (Vorstand der Deutschen Aidshilfe) nennt die Reform einen Schritt in die richtige Richtung, wenngleich das Problem noch nicht vollständig gelöst sei.

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Vodafone und Telekom schalten 3G/ UMTS ab - Telefónica folgt

Vor 21 Jahren, im Jahr 2000 machten Mobilfunkanbieter 100 Milliarden Mark - umgerechnet ca. 50 Milliarden Euro - locker, um Frequenzen für das UMTS-Netz ersteigern zu können. Telekom und Vodafone schalten am 30. Juni das Universal Mobile Telecommunications System-Netz (kurz: UMTS) ab. Telefónica zögert den Schritt noch bis Jahresende hinaus.

Symbolbild: Vodafone und Telekom schalten 3G/ UMTS ab - Telefónica folgt
UMTS? Nie gehört! Was geht mich das an? Kommt darauf an, denn der breiten Masse ist UMTS als 3G bekannt. Der Standard 3G kann mit wenigen großen Downloads umgehen, aber durch die vielen Smartphones wurde das Gegenteil verlangt: viele Apps laden wenige Daten. 3G war nie flächendeckend verfügbar. Seit dem Mobilfunkstandard der vierten Generation (4G) wird 3G nicht weiter ausgebaut. Solange das eigene Smartphone vier oder sogar 5G-fähig ist, müssen Mobilfunkkunden in der Regel nichts beachten. Unter Umständen wird eine neue SIM-Karte fällig. Wenn dem so ist, sollte der Netzbetreiber auf seine Kund:innen zugekommen sein. Zu alte Geräte schalten auf das langsame 2G-Netz um. Allerdings liege der Anteil von 3G am Gesamt-Traffic im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Die Mobilfunkanbieter senken durch die Abschaltung von UMTS ihre Kosten, denn 3G-Basisstationen gelten als besonders energiehungrig. Obendrein können die frei gewordenen Frequenzen für 4G genutzt werden, was auch Kund:innen freuen dürfte. Unsere Nachbarländer haben andere Herangehensweisen. In den Niederlanden variiert es je nach Anbieter während die Schweiz 2G abschalten und 3G noch behalten möchte.

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EU-Kommission ist ein ausgezeichneter Krake

Symbolbild: EU-Kommission ist ein ausgezeichneter Krake
Weltweit werden Jahr für Jahr die Big Brother Awards für Datensünder aus Wirtschaft und Politik verliehen. Die französische Tageszeitung Le Monde umschrieb den Negativpreis mit den Worten „Oscars für Datenkraken“. In Deutschland kühren unter anderem Digitalcourage e.V. sowie der Chaos Computer Club die Sieger. In der Kategorie „Gesundheit“ ist niemand so scharf auf die Daten seiner Kund:innen wie Doctolib aus Berlin. Das Unternehmen vermittelt Arzttermine, doch dabei missachte es die Vertraulichkeitspflicht. Obendrein zapfe man Daten aus Arztpraxen für kommerzielle Zwecke ab. Die EU-Kommission gewinnt in der Kategorie „Verkehr“. Seit diesem Jahr müssen alle Neuwagen das On-Board Fuel Consumption Meter Verfahren (kurz: OBFCM) unterstützen. Dabei werden einerseits große Mengen an technischen Daten aufgezeichnet und an die Fahrzeughersteller übermittelt. Die EU verweist auf eigene Rechtsvorschriften zur Emissionsreduzierung. Außerdem könne jeder Fahrzeughalter gemäß DSGVO dem Vorgehen widersprechen. Proctorio GmbH nennt sich das Unternehmen, das den Big Brother Award in der Kategorie „Bildung“ erhielt. Google belegt Platz eins in der Kategorie „Was mich wirklich wütend macht“.

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Landesarbeitsgericht Frankfurt urteilt gegen Lieferando

Symbolbild: Landesarbeitsgericht Frankfurt urteilt gegen Lieferando
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) schätzt, dass im Raum Frankfurt/ Offenbach ca. 700 Menschen für Lieferando Essen bis an die Haustür von hungrigen Kunden liefern. Ihr Verdienst sei knapp über dem Mindestlohn. Nun fordern zwei Lieferando-Kuriere von ihrem Arbeitgeber, dass ihnen dienstliche Fahrräder und Smartphones gestellt werden. Denn laut Vertrag mit dem Essens-Lieferdienst müssen sie für ihr Equipment und entsprechend viel Datenvolumen selbst aufkommen. Dementsprechend reichten sie eine Klage beim Landesarbeitsgericht ein und bekamen Recht. Die Arbeitsrichter stellen klar, dass Betriebsmittel, wie ein Fahrrad oder Smartphone und laufende Kosten, wie das Datenvolumen vom Arbeitgeber zu tragen sind. Die aktuelle Vertragsgestaltung benachteilige die Fahrer unangemessen. Zwar würden zunehmend Dienstfahrräder angeboten und eine Wertungspauschale bei Nutzung von eigenem Equipment gezahlt, aber im selben Atemzug werde 100€-Pfand für Lieferando-Ausstattung verlangt, die die Fahrer nicht bekommen.
Allerdings habe das Urteil noch keine konkreten Auswirkungen, denn es ist nicht rechtskräftig. Aufgrund der potentiell fundamentalen Bedeutung der Klage wurde die Revision beim Bundesarbeitsgericht mit Sitz in Erfurt zugelassen.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Rüsselsheim, Bürstadt und Darmstadt
Rüsselsheim: Am späten Donnerstagabend (24.) gegen 23:00Uhr sind derweil noch Unbekannte in ein Bürogebäude „Am Brückweg“ eingestiegen. Dazu haben die Kriminellen ein Fenster aufgehebelt. Glück im Unglück: Auf ihrem Rundgang nach Wertgegenständen lassen sie nur ein Notebook mitgehen ehe die Täter das Weite suchen. Sachdienliche Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Rüsselsheim (Kommissariat 21/22 ) unter folgender Telefonnummer: 06142 - 69 60.

Bürstadt: Zwischen Donnerstagnachmittag (24.) und Freitagmorgen (25.) geriet ein in der Hagenstraße geparkter Transporter ins Visier von Kriminellen. Auf noch unbekannte Art und Weise öffnete man das Fahrzeug. Ziel der Aktion sei wohl der Inhalt des Transporters gewesen, denn die Straftäter entwendeten Elektro-Werkzeug im Wert von rund 1.200€. Die Kriminalpolizei in Heppenheim (Kommissariat 21/ 22) freut sich über Beobachtungen zur Aufklärung des Falls: 06252 - 70 60.

Darmstadt: Am Samstagmorgen (26.) gegen 3:15Uhr wird Feuer in einem Mehrfamilienhaus in der Taunusstraße gemeldet. Aus unbekannten Gründen sei der Brand zuerst auf dem Balkon einer Wohnungs ausgebrochen. Anschließend seien die Scheiben der Balkontür und weitere Fenster zu Bruch gegangen, sodass sich die Flammen auf den Küchenbereich ausdehnen konnten. Das 26- und 28-jährige Paar konnte sich selbstständig mitsamt ihrem Dackel ins Freie retten. Ebenso die weiteren rund 20 Hausbewohner, die nach entsprechenden Lüftungsmaßnahmen in ihre Wohnungen zurückkehren durften. Das Paar konnte bei Bekannten unterkommen, denn ihre Wohnung gelte als unbewohnbar. Der Sachschaden wird auf mindestens 100.000€ geschätzt. Die Kriminalpolizei ermittelt.

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BGH-Urteil: Aktive Zustimmung bei Änderungen von Banken-AGB notwendig

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen verklagte die Postbank. Die Verbraucherschützer erachten die Klauseln, mit denen das Geldinstitut in der Theorie ihre AGB nach Belieben ändern kann, für unwirksam. Die Klauseln ermöglichen einen ganz neuen Vertrag.

Symbolbild: BGH-Urteil: Aktive Zustimmung bei Änderungen von Banken-AGB notwendig
Oftmals würden Kund:innen AGB-Anpassungen nur durch Abbuchungen für ein eigentlich kostenloses Konto oder weitere Dienstleistungen bemerken. Bis zuletzt wurde getreu dem Prinzip "Wenn kein Widerspruch, dann Zustimmung der neuen AGB" gearbeitet. Der Verbraucherschützer David Bode kann das nicht nachvollziehen, denn der Kunde "kann bei Vertragsabschluss nicht vorhersehen, wohin die Reise geht". Das zweifelten sowohl das Landesgericht als auch das Oberlandesgericht Köln nicht an. Allerdings sei das Prozedere europarechtlich gesetzeskonform. Das nenne sich "stillschweigende Zustimmung". Aufgrund der Brisanz durften der Bundesverband der Verbraucherzentralen beim Bundesgerichtshof - dem obersten Zivilgericht - in Revision gehen. Die Karlsruher Richter urteilten zugunsten der Anklage. Das Vorgehen der Kreditinstitute widerspreche dem Grundgedanken des Gesetzes, weil die Verbraucher unangemessen benachteiligt werden. Für den Ottonormalverbraucher resultiert das Urteil in mehr Post, die alle Bankkunden künftig erhalten werden. Es bleibt fraglich, wie nachhaltig das Urteil sein wird. Wie viele Menschen werden neuen Bank-AGB tatsächlich widersprechen?

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Apple vs. EU: Apple Music vs. Spotify

Symbolbild: Apple vs. EU: Apple Music vs. Spotify
Vor zwei Jahren reichte der schwedische Musikstreaming-Anbieter Spotify eine Beschwerde über Apple bei der EU ein. Nun hat die EU-Kommission eine Entscheidung getroffen. Das Problem sei, dass Apple mit seinem Streaming-Angebot Apple Music den Wettbewerb störe. Margrethe Vestager sagte, Apple sei "Torwächter" und Konkurrent zugleich. So hieß es ebenfalls von ihr: "Durch strikte Regeln im App Store zum Nachteil konkurrierender Musik-Streamingdienste nimmt Apple den Nutzern die Wahl, billigere Dienste zu nutzen." Apple wurde des Weiteren auch beschuldigt, Rivalen die Möglichkeit zu nehmen über günstigere Anbieter zu informieren. Mit dieser Mittelung ist die Vorstufe zu einer Kartellstrafe erbracht worden. Diese Kartellstrafe kann bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes sein. Im Falle von Apple wären es bis zu 22,83 Milliarden Euro. Apple hat auf die Entscheidung bereits geantwortet. "Die Argumentation der Kommission zugunsten von Spotify ist das Gegenteil von fairem Wettbewerb." Spotify wolle "alle Vorteile des App Stores nutzen und meint, dafür nichts zahlen zu müssen", hieß es.

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Tag der Arbeit "in times of Corona"

Symbolbild: Tag der Arbeit in times of Corona
Am Tag der Arbeit waren nicht nur Demos an der Tagesliste; ebenso viele Reden. So sprach sowohl die Grünen-Vorsitzende Baerbock und Vizekanzler Scholz in Potsdam, wo beide auch als Direktkandidaten antreten. Baerbock sagte, es reiche nicht nur den Pflegekräften "zuzuklatschen" oder als Politiker danke zu sagen. Sie sagte ebenfalls, es gehe nicht einfach wieder weiter wie vorher, wenn alle geimpft seien. Scholz äußerte sich über die Kurzarbeit und die damit verbundenen Entlassungen als auch ungleiche Löhne. Laschet sprach über prekäre Arbeitsverhältnisse. Diese leisten ihm nach teils am meisten. Tarifbindung sei demnach eine Art diese Leistungen anzuerkennen. DGB-Vositzender Hoffmann, betonte, Solidarität habe das Schlimmste während der Pandemie verhindert. Ebenfalls plädierte er für besseren Gesundheitsschutz und verbindliche Regeln für das Homeoffice aus. GEW-Vorsitzende Marlis Teppe sagte, die Pandemie sei wie ein Brandbeschleuniger für bereits vorhandene Probleme.

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Mindestens 20 Tote bei Autobombenanschlag in Afghanistan

Symbolbild: Viele Tote bei Autobombenanschlag in Afghanistan
In Afghanistan - besser gesagt in der Provinzhauptstadt Pul-e-Alam explodierte eine Autobombe vor einem Studentenwohnheim. Dabei sind mindestens 20 Menschen Menschen umgekommen und mindestens 90 Zivilisten wurden verletzt. Nach behördlichen Angaben seien darunter elf in besonders kritischem Zustand und viele Schüler. Die Wucht der Bombe ließ Dächer umstehender Häuser einstürzen. Ein naheliegendes Krankenhaus soll in Mitleidenschaft gezogen worden sein. Bis dato liegt sowohl kein Bekennerschreiben vor und das konkrete Ziel des Anschlags ist unklar. Dennoch verdächtigt der afghanische Präsident Aschraf Ghani die radikal-islamistische Taliban. Seit September laufen Friedensgespräche zwischen der Regierung Afghanistans und der Taliban, die ins Stocken geraten sind. Nichtsdestotrotz lautet der Appell, sämtliche "Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht unter allen Umständen einzuhalten". In diesem Kontext kurz gesagt: Vorsätzliche Angriffe auf Zivilisten sind ein absolutes Tabu.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Biebesheim und Darmstadt
Biebesheim: Im Zeitraum zwischen Donnerstag (29.04.) 07:00Uhr bis Freitagnachmittag (30.04.) 17:00Uhr soll ein in der Sudetenstraße geparkter Pkw beschädigt worden sein. Nach aktuellem Ermittlungsstand geschah folgendes: Der Unfallverursacher streifte mit seinem Pkw den Pkw ehe der Täter den Tatbestand der Fahrerflucht erfüllte. Die Polizeistation Gernsheim setzt auch auf Zeugenanrufe: 06258 - 93 430.

Darmstadt: Eine 49-jährige Darmstädterin passierte am Freitag (30.04.) gegen 14:57Uhr mit ihrem Fahrrad die Bleichstraße. Auf Höhe der Bleichstraße 10 fährt die Frau in entgegengesetzter Fahrtrichtung auf die Fahrbahn statt auf dem Gehweg zu verweilen. Es kam zur Kollision mit einem 51-jährigen Lkw-Fahrer. Die Fahrradfahrerin wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht; der entstandene Sachschaden ist verhältnismäßig gering. Zeug:innen werden gebeten sich beim 1. Polizeirevier in Darmstadt unter 06151 - 969 36 10 zu melden.

Darmstadt: Am Freitagabend (30.04.) gegen 21:45Uhr ging beim ersten Polizeirevier ein Anruf bezüglich eines verdächtigen Koffers auf dem Luisenplatz ein. Tatsächlich fand die Funkstreife das besagte Gepäckstück am Brunnen vor dem Luisencenter, weswegen weitere Streifen und Bombenentschärfer aus Wiesbaden hinzugezogen wurden. Das ÖPNV-Verkehrskreuz war rund zwei Stunden gesperrt, weshalb Bus- und Bahnen umgeleitet werden mussten. Letztendlich entpuppte sich der Koffer als harmlos.

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Loveparade-Prozess wird eingestellt

24. Juli 2010: Bei der Loveparade in Duisburg kommen die Besucherströme zum Stillstand. Dadurch entstand eine lebensbedrohliche Lage mit Wellenbewegungen, denn es kam zum Gedränge auf dem einzigen Zu- und Abgang des Veranstaltungsgeländes. Das traurige Resultat sind 21 Tote sowie mehr als 650 Verletzte.

Symbolbild: Loveparade-Prozess wird eingestellt Nun stellte das Landgericht Duisburg den Prozess rund um das Loveparade-Unglück am Montag (04.) ein. Die Staatsanwaltschaft und die Beschuldigten stimmten der Einstellung zu; im Gegensatz zu vielen der 42 Nebenkläger, doch deren Einwilligung braucht es nicht. Das Richter-Team vermutet bei den verbleibenden drei Angeklagten eine geringe Schuld, auch wenn Richter Mario Plein überzeugt ist, dass Stauungen bei der Loveparade vorhersehbar gewesen seien. Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung wäre am 27. Juli verjährt. Ein finales Urteil in unter 12 Wochen schien unwahrscheinlich. Schon letztes Jahr bot man die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage an, doch die Angeklagten pochten auf einen Freispruch. Mit 184 Sitzungstagen ohne abschließendes Urteil gehört das Loveparade-Drama zu den aufwendigsten Strafprozessen der Nachkriegszeit.

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Größter Sender der Philippinen muss schließen

Symbolbild: Größter Sender der Philippinen muss schließen
Die Sendelizenz des größten Fernsehsenders der Philippinen wurde nicht verlängert. In der Nacht zu Mittwoch (06.) beendet der regierungskritische Sender den Betrieb, nachdem die 25-jährige Lizenz schon am Montag ausgelaufen war. Notgedrungen muss ABS-CBN sein Programm via Kabel oder soziale Medien an die Hälfte der 117 Millionen Einwohnern verbreiten. So viele Menschen erreicht ABS-CBN auf den Philippinen. Der Konflikt mit Präsident Rodrigo Duterte hat seinen Ursprung in 2016. Damals weigerte sich die Sendeanstalt Dutertes Wahlkampfspots zu senden. Daraufhin festigte sich seine Einstellung, dass er die unliebsamen Journalistinnen aufhalten müsse. Er drohte, die Verlängerung der Sendelizenz zu verweigern und soll der Besitzerfamilie empfohlen haben, den Sender zu verkaufen. Generalstaatanwaltschaft Calida sieht die Schuld beim Parlament, dass die Erneuerung der Lizenz verschleppt habe. Gleichzeitig warnte er die staatliche Behörde für Telekommunikation eine vorläufige Lizenzerneuerung zu erteilen. Der frühere Vizepräsident Binay sieht es kritisch, denn bei einem ähnlichen Vorfall vor 48 Jahren spricht er vom Tod der Demokratie.

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Explosiver Fang: Magnetfischen endet mit Kampfmittelräumdienst

Symbolbild: Explosiver Fang: Magnetfischen endet mit Kampfmittelräumdienst
Angeln kann für außenstehende ziemlich ermüdend wirken. Währenddessen ist das sogenannte Magnetfischen wesentlich unterhaltsamer. Der Angelhaken wird durch einen Magneten ersetzt. Anschließend sucht man das Gewässer nach verlorenen Gegenständen aus Metall ab. Selbiges tat auch ein 29-jähriger Mann gemeinsam mit seiner jüngeren Begleitung in Wiesbaden, der am Biebricher Ufer eine noch scharfe Handgranate aus dem Rhein zog. Behutsam legte er die Granate am frühen Freitagabend neben sich ab. Daraufhin alarmierte er die Polizei, die den Bereich in einem Umkreis von 100 Metern absperrten. Im nächsten Schritt transportierte der Kampfmittelräumdienst die Handgranate des Typs MK II ab. Die amerikanische Armee nutzte diese Waffe im zweiten Weltkrieg.

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75 Jahre Kriegsende

Symbolbild: 75 Jahre Kriegsende
Vor 75 Jahren - am 08. Mai 1945 - endete der Zweite Weltkrieg in Europa mit der Kapitulation des Deutschen Reichs. In sechs Jahren verloren 60 Millionen Menschen ihr Leben. Das europäische Judentum wurde beinahe ausgelöscht. Selbst gegenwärtig wird um ein "angemessenes" Gedenken gestritten. Bei der zentralen Gedenkveranstaltung in Berlin kam auch der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zu Wort. Er nannte den 08. Mai einen "Tag der Befreiung". Aus seiner Sicht gebe es "kein Ende des Erinnerns [und] keine Erlösung von unserer Geschichte". Stattdessen müssen sich die Deutschen gegen den neuen Nationalismus, Hass und Hetze behaupten. All das seien die alten bösen Geister in neuem Gewand. Der Staatsakt in Berlin fiel der Corona-Pandemie zum Opfer.

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Streit um Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts

Symbolbild: Streit um Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts
Nachdem die Europäische Zentralbank das Anleihkaufprogramm, in dem Staatsanleihen gekauft werden, durch den EuGH genehmigt hatte, hat nun das Bundesverfassungsgericht das Programmals teils verfassungswidrig eingestuft. Dabei wurde das Urteil des EuGHs als nicht bindend erklärt. Doch die EU-Kommission das dem bereits widersprochen. Auch Puglierin, die Leiterin des "European Council on Foreign Relations" meinte, dass das Urteil aus Karlsruhe einen immensen Schaden anrichten werde. Giegold schrieb einen offenen Brief an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. In diesem Brief schrieb er, dass das Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgericht die Europäische Rechtsgemeinschaft bedrohte. In Zeiten ohnehin mangelnden Zusammenhalts wirke das deutsche Urteil wie eine Einladung das europäische Recht nicht zu akzeptieren, hieß es.

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Bahnunfall in Frankfurt

Symbolbild: Bahnunfall in Frankfurt
Bahnübergänge sollen uns schützen, sodass wir wissen wann ein Zug kommt. Doch funktioniert eine Schranke oder ein Warnsignal nicht, kann das gefährlich enden. So ist es in Frankfurt passiert. Eine 16-Jährige war auf dem Bahnübergang im Frankfurter Stadtteil Nied unterwegs. Ein 52 Jahre alter Fahrradfahrer und eine 50-jährige Autofahrerin wurden schwer verletzt. An diesem Bahnsteig gebe es schon seit über 100 Jahren Kritik. Doch Planungen wurden in der Vergangenheit auf 2026 verschoben. Was klar sei, ist, dass der Bahnübergang zum Zeitpunkt nicht per Schranke verschlossen war. Ob die Signalsicherung des Zuges rot gezeigt hat, wird ebenfalls noch ermittelt. Von der Bahn heißt es: "Unabhängig vom Unfall, dessen Hergang und Ursache noch ermittelt werden müssen, sind sich die Stadt und die Deutsche Bahn einig, dass die gemeinsame Planung für die Bahnübergangsbeseitigung in die nächste Phase gehen soll."

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