Springe zum Inhalt

"Wellenbrecher" ist Wort des Jahres 2021

Seit 1977 gibt es das Wort des Jahres; so auch in diesem Jahr. Am Freitagvormittag (03.) kürte die Gesellschaft für deutsche Sprache (GdfS) in Wiesbaden "Wellenbrecher" zum Wort des Jahres.

Symbolbild: “Wellenbrecher” ist Wort des Jahres 2021
"Wellenbrecher" stehe einerseits stellvertretend für alle Maßnahmen, die getroffen wurden, um die vierte Corona-Welle zu brechen, aber auch für jene Menschen, die sich nach ihnen richten. Das Wort ist aus dem Schiffbau und Küstenschutz bekannt. Auf Platz zwei landete "SolidAHRität" wegen dem folgenschweren Unwetter im Ahrtal vom 14. auf den 15. Juli. Ebenfalls nominiert waren die Wörter Pflexit, Impfpflicht, Ampelparteien, Lockdown-Kinder, Booster, freitesten, Triell und die Bezeichnung "fünf nach zwölf". Mit "Wellenbrecher" wurde zum zweiten Mal in Folge ein Pandemie-bezogenes Wort ausgewählt. In 2020 war nämlich "Corona-Pandemie" das Wort des Jahres während man sich 2019 für "Respektrente" und 2018 für "Heißzeit" aussprach. Wort des Jahres können Ausdrücke werden, die das politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Leben sprachlich besonders beeinflussten. Die Jury verwende Medienberichte als Beleg.

Gesellschaft: Hier findest Du alles über das zwischenmenschliche » Zusammenleben der Gesellschaft.

EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen

Symbolbild: EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen
Nutzer:innen von kostenlosen E-Mail-Diensten wie T-Online oder GMX kennen sie: kleine Werbebanner im Posteingang, die echten E-Mails zum Verwechseln ähnlich sehen. Allerdings entschieden die Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, das solch sogenannte "Inbox-Werbung" nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt ist. Andernfalls werde gegen europäisches Recht verstoßen. Der Stormversorger "Städtische Werke an der Pegnitz" verklagte seinen Konkurrenten "eprimo". Eprimo habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, indem sie Anzeigen schalten, die sich als E-Mail tarnen. Dies sei irreführend und eine Belästigung für die Empfänger. Der Stromlieferant habe eine Agentur beauftragt um Werbebanner in den E-Mail-Postfächern des Dienstes T-Online zu schalten. Beim Klick auf den bezahlten Inhalt landete man auf einer Werbeseite, statt dem Empfangsdatum von echten E-Mail stand an dieser Stelle "Anzeige" und der Text war grau hinterlegt. Der Fall landete zuerst beim Bundesgerichtshof, der ihn an den EuGH weiterleitete. Dort wiesen die Richter:innen darauf hin, dass die DSGVO unsere Privatsphäre wahren und uns vor unerbetenen Werbemeldungen schützen soll. Die "Inbox-Werbung" sei "direkt und individuell", weshalb sie nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt bleibt. Sonst sei der bezahlte Inhalt mit Spam gleichzusetzen. Jetzt liegt der Spielball erneut beim Bundesgerichtshof, der entscheiden muss, ob T-Online seine Nutzer:innen ordentlich aufklärte und sich die Erlaubnis für Werbung dieser Art einholte.

Was entscheiden die Gerichte sonst noch? Du erfährst es mit einem Klick auf » Law!

Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen

Symbolbild: Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen
Seit Mittwoch (01. Dezember) ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Die Neuauflage bietet Kunden von Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkverträgen mehr Flexibilität; unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde. Die Vertragslaufzeit von 24 Monaten bei Neuverträgen ist weiterhin zulässig. Doch wer vergisst, rechtzeitig zu kündigen, ist fortan keine weiteren zwölf Monate an seinen Provider gebunden. Sobald sich der Vertrag automatisch verlängerte, darf mit einer Frist von nur noch einem Monat kündigen. Verträge, die am Telefon geschlossen wurden, müssen in Textform bestätigt werden, wenn den Kunden keine Vertragszusammenfassung vor Vertragsschluss erreichte. Andernfalls sei der Vertrag nichtig und die Provider haben keinerlei Ansprüche. Der Bundesverband Verbraucherzentrale begrüßt die Novelle und hofft auf mehr Wettbewerb und ein besseres Preis-/ Leistungsverhältnis. So soll Telefónica bekannt gegeben haben, dass man den Aufpreis für Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit abschaffen werde. Der Verband für Telekommunikation- und Mehrwertdienste nennt es einen "guten Kompromiss", weil es Planungssicherheit biete und für Kund:innen das Beste aus zwei Welten vereine. So schön das alles auch sein mag: Im Gesetz steht noch keine Mindestbandbreite. Dieser Wert solle erst Mitte des nächsten Jahres definiert werden.

Alles rund um Geschehnisse in der Politik bündelten wir in der Kategorie » Politik.

©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Vodafone und Telekom schalten 3G/ UMTS ab - Telefónica folgt

Vor 21 Jahren, im Jahr 2000 machten Mobilfunkanbieter 100 Milliarden Mark - umgerechnet ca. 50 Milliarden Euro - locker, um Frequenzen für das UMTS-Netz ersteigern zu können. Telekom und Vodafone schalten am 30. Juni das Universal Mobile Telecommunications System-Netz (kurz: UMTS) ab. Telefónica zögert den Schritt noch bis Jahresende hinaus.

Symbolbild: Vodafone und Telekom schalten 3G/ UMTS ab - Telefónica folgt
UMTS? Nie gehört! Was geht mich das an? Kommt darauf an, denn der breiten Masse ist UMTS als 3G bekannt. Der Standard 3G kann mit wenigen großen Downloads umgehen, aber durch die vielen Smartphones wurde das Gegenteil verlangt: viele Apps laden wenige Daten. 3G war nie flächendeckend verfügbar. Seit dem Mobilfunkstandard der vierten Generation (4G) wird 3G nicht weiter ausgebaut. Solange das eigene Smartphone vier oder sogar 5G-fähig ist, müssen Mobilfunkkunden in der Regel nichts beachten. Unter Umständen wird eine neue SIM-Karte fällig. Wenn dem so ist, sollte der Netzbetreiber auf seine Kund:innen zugekommen sein. Zu alte Geräte schalten auf das langsame 2G-Netz um. Allerdings liege der Anteil von 3G am Gesamt-Traffic im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Die Mobilfunkanbieter senken durch die Abschaltung von UMTS ihre Kosten, denn 3G-Basisstationen gelten als besonders energiehungrig. Obendrein können die frei gewordenen Frequenzen für 4G genutzt werden, was auch Kund:innen freuen dürfte. Unsere Nachbarländer haben andere Herangehensweisen. In den Niederlanden variiert es je nach Anbieter während die Schweiz 2G abschalten und 3G noch behalten möchte.

Sämtliche Beiträge aus der digitalen Welt findest Du vollständig im Technik-Magazin » radio.exe gelistet.

EU-Kommission ist ein ausgezeichneter Krake

Symbolbild: EU-Kommission ist ein ausgezeichneter Krake
Weltweit werden Jahr für Jahr die Big Brother Awards für Datensünder aus Wirtschaft und Politik verliehen. Die französische Tageszeitung Le Monde umschrieb den Negativpreis mit den Worten „Oscars für Datenkraken“. In Deutschland kühren unter anderem Digitalcourage e.V. sowie der Chaos Computer Club die Sieger. In der Kategorie „Gesundheit“ ist niemand so scharf auf die Daten seiner Kund:innen wie Doctolib aus Berlin. Das Unternehmen vermittelt Arzttermine, doch dabei missachte es die Vertraulichkeitspflicht. Obendrein zapfe man Daten aus Arztpraxen für kommerzielle Zwecke ab. Die EU-Kommission gewinnt in der Kategorie „Verkehr“. Seit diesem Jahr müssen alle Neuwagen das On-Board Fuel Consumption Meter Verfahren (kurz: OBFCM) unterstützen. Dabei werden einerseits große Mengen an technischen Daten aufgezeichnet und an die Fahrzeughersteller übermittelt. Die EU verweist auf eigene Rechtsvorschriften zur Emissionsreduzierung. Außerdem könne jeder Fahrzeughalter gemäß DSGVO dem Vorgehen widersprechen. Proctorio GmbH nennt sich das Unternehmen, das den Big Brother Award in der Kategorie „Bildung“ erhielt. Google belegt Platz eins in der Kategorie „Was mich wirklich wütend macht“.

Alle Inhalte mit europaweiter Relevanz sammeln wir für Dich im gleichnamigen Archiv » Europa.

Landesarbeitsgericht Frankfurt urteilt gegen Lieferando

Symbolbild: Landesarbeitsgericht Frankfurt urteilt gegen Lieferando
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) schätzt, dass im Raum Frankfurt/ Offenbach ca. 700 Menschen für Lieferando Essen bis an die Haustür von hungrigen Kunden liefern. Ihr Verdienst sei knapp über dem Mindestlohn. Nun fordern zwei Lieferando-Kuriere von ihrem Arbeitgeber, dass ihnen dienstliche Fahrräder und Smartphones gestellt werden. Denn laut Vertrag mit dem Essens-Lieferdienst müssen sie für ihr Equipment und entsprechend viel Datenvolumen selbst aufkommen. Dementsprechend reichten sie eine Klage beim Landesarbeitsgericht ein und bekamen Recht. Die Arbeitsrichter stellen klar, dass Betriebsmittel, wie ein Fahrrad oder Smartphone und laufende Kosten, wie das Datenvolumen vom Arbeitgeber zu tragen sind. Die aktuelle Vertragsgestaltung benachteilige die Fahrer unangemessen. Zwar würden zunehmend Dienstfahrräder angeboten und eine Wertungspauschale bei Nutzung von eigenem Equipment gezahlt, aber im selben Atemzug werde 100€-Pfand für Lieferando-Ausstattung verlangt, die die Fahrer nicht bekommen.
Allerdings habe das Urteil noch keine konkreten Auswirkungen, denn es ist nicht rechtskräftig. Aufgrund der potentiell fundamentalen Bedeutung der Klage wurde die Revision beim Bundesarbeitsgericht mit Sitz in Erfurt zugelassen.

Was entscheiden die Gerichte sonst noch? Du erfährst es mit einem Klick auf » Law!

Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Rüsselsheim, Bürstadt und Darmstadt
Rüsselsheim: Am späten Donnerstagabend (24.) gegen 23:00Uhr sind derweil noch Unbekannte in ein Bürogebäude „Am Brückweg“ eingestiegen. Dazu haben die Kriminellen ein Fenster aufgehebelt. Glück im Unglück: Auf ihrem Rundgang nach Wertgegenständen lassen sie nur ein Notebook mitgehen ehe die Täter das Weite suchen. Sachdienliche Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Rüsselsheim (Kommissariat 21/22 ) unter folgender Telefonnummer: 06142 - 69 60.

Bürstadt: Zwischen Donnerstagnachmittag (24.) und Freitagmorgen (25.) geriet ein in der Hagenstraße geparkter Transporter ins Visier von Kriminellen. Auf noch unbekannte Art und Weise öffnete man das Fahrzeug. Ziel der Aktion sei wohl der Inhalt des Transporters gewesen, denn die Straftäter entwendeten Elektro-Werkzeug im Wert von rund 1.200€. Die Kriminalpolizei in Heppenheim (Kommissariat 21/ 22) freut sich über Beobachtungen zur Aufklärung des Falls: 06252 - 70 60.

Darmstadt: Am Samstagmorgen (26.) gegen 3:15Uhr wird Feuer in einem Mehrfamilienhaus in der Taunusstraße gemeldet. Aus unbekannten Gründen sei der Brand zuerst auf dem Balkon einer Wohnungs ausgebrochen. Anschließend seien die Scheiben der Balkontür und weitere Fenster zu Bruch gegangen, sodass sich die Flammen auf den Küchenbereich ausdehnen konnten. Das 26- und 28-jährige Paar konnte sich selbstständig mitsamt ihrem Dackel ins Freie retten. Ebenso die weiteren rund 20 Hausbewohner, die nach entsprechenden Lüftungsmaßnahmen in ihre Wohnungen zurückkehren durften. Das Paar konnte bei Bekannten unterkommen, denn ihre Wohnung gelte als unbewohnbar. Der Sachschaden wird auf mindestens 100.000€ geschätzt. Die Kriminalpolizei ermittelt.

Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.

©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann