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Bitkom-Studie: Neun von zehn Unternehmen von Cyberangriffen betroffen

Laut der Studie des Digitalverbands Bitkom waren in den Jahren 2020 und 2021 nahezu neun von zehn Unternehmen von Datenklau, Spionage oder Sabotage geplagt. Mittels erfolgreicher Ransomware-Angriffe werden Computer unzugänglich gemacht und ihr Betreiber erpresst. Der Ausfall von Informations- und Produktionssystemen führt zu Störungen im Betriebsablauf. So soll ein jährlicher Schaden in Höhe von 223 Milliarden Euro entstehen.

Symbolbild: Bitkom-Studie: Neun von zehn Unternehmen von Cyberangriffen betroffen
Damit ist die Schadenssumme mehr als doppelt so hoch wie in den Jahren 2018 oder 2019. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass in 59% der Unternehmen, die Home Office grundsätzlich anbieten können, es seit der Corona-Pandemie zu IT-Sicherheitsvorfällen gekommen sein soll. Achim Berg (Bitkom-Präsident) machte darauf aufmerksam, dass es nicht genüge, Mitarbeiter:innen "einfach zum Arbeiten nach Hause zu schicken". Stattdessen muss auf der To-Do-Liste jedes Unternehmens die Absicherung der Geräte und der Schutz der Kommunikationskanäle zum Unternehmen stehen. Obendrein muss für die Gefahren durch Cyberkriminalität sensibilisiert werden. Jedes zehnte Unternehmen sehe sich in seiner Existenz durch Cyberattacken bedroht, wie die von Januar bis März 2021 geführte Bitkom-Studie ergab. Sinan Selen (Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz) merkt an, dass Behörden und die Wirtschaft nur gemeinsam Cyberangriffen trotzen können.

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Fitnessstudio muss Beiträge zurückerstatten

Symbolbild: Fitnessstudio muss Beiträge zurückerstatten
Wie das Landgericht Osnabrück entschied, sei die einseitige Verlängerung von Verträgen für Fitnessstudios aufgrund von behördlich angeordneten Schließungen rechtswidrig. Im konkreten Fall klagte ein Mann, der mit einer Sportstätte einen Vertrag über 24 Monate schloss. Allerdings hätte er die Räumlichkeiten zur Zeit des ersten Corona-Lockdowns vom 16. März 2020 bis 04. Juli 2020 nicht benutzen können. Noch im Lockdown kündigte er seinen Vertrag zum 08. Dezember 2021. Der Betreiber des Fitnessstudios kassierte weiterhin die Mitgliedsbeiträge. Der Kläger forderte die Rückerstattung des Geldes, doch sein Vertragspartner entgegnete, dass die Nutzung der Sportgeräte nachgeholt werden könne. Kurz gesagt: Das Sportunternehmen wollte die wegen der Corona-Pandemie verloren gegangenen Wochen an die eigentliche Laufzeit anhängen. Laut den Osnabrückern Richter:innen sei das unzulässig. Das Fitnessstudio konnte wegen der behördlich angeordneten Schließung seinen Part des Vertrags nicht erfüllen. Somit entfalle der Anspruch auf die Monatsbeiträge und müsse zurückerstattet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Revision wurde zugelassen.

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Preisabsprachen bei Musikinstrumenten: Strafen in Höhe von 21 Millionen Euro

Symbolbild: Preisabsprachen bei Musikinstrumenten: Strafen in Höhe von 21 Millionen Euro
Das Bundeskartellamt kündigte Geldbußen in Höhe von insgesamt 21 Millionen Euro gegen die Hersteller Yamaha, Roland, Fender, die Händler Thomann und Music Store sowie gegen verantwortliche Beschäftigte an. Kartellamtspräsident Andreas Mundt teilte mit, dass man Händler angehalten haben soll, "festgesetzte Mindestverkaufspreise nicht zu unterschreiten". Dafür soll sogenannte Price-Tracking-Software zur Überwachung von Endverbraucherpreisen seitens Yamaha und Roland zum Einsatz gekommen sein. Um Druck auszuüben, habe man Sanktionen, wie Lieferstopp oder zumindest schlechtere Konditionen angedroht bzw. verhängt. Teils wurden Mindestpreise nur sporadisch oder gar nicht überwacht. Die Händler missachteten oder umgingen die Herstellervorgaben durch Bündelung mehrerer Produkte zu einem Gesamtpreis. Thomann und Music Store hätten gefordert, dass auch andere Musik- instrumentenfachhändler die Mindestpreise einhalten. In 13 Fällen sollen die Händler Thomann und Music Store selbst Absprachen bezüglich der Preisgestaltung von Musikinstrumenten oder ergänzenden Produkten getroffen haben. Als Zeitraum wird Dezember 2014 bis April 2018 genannt, denn damals begann das Verfahren. Alle beschuldigten Unternehmen haben bei der Aufklärung des Falls kooperiert.

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Microsoft verlangt Impfnachweis

Symbolbild: Microsoft verlangt Impfnachweis
Der US-Online-Shop Amazon beschäftigt weltweit schätzungsweise 900.000 Mitarbeiter:innen. Wer nicht in den Lager, Verteilzentren oder als Lieferant tätig ist, könne bis Januar 2022 im Home Office arbeiten. Die verlängerte Möglichkeit zum Home Office treffe auf die USA sowie weitere, aber noch nicht näher genannte Länder zu. Wer ins Office ohne Home zurückkehren möchte, muss - solange man nicht vollständig geimpft ist - eine Maske tragen. Das Hard- und Softwareunternehmen Microsoft rechnet mit der vollständigen Wiedereröffnung der eigenen Büros in den Vereinigten Staaten ab frühestens Anfang Oktober. Allerdings müssten alle "Angestellten, Lieferanten und Gäste, die die Microsoft-Gebäude" betreten, ihren Impfschutz nachweisen können. Auch in diesem Fall bestätigen Ausnahmen die Regel: Wer sich aus medizinischen oder religiösen Hintergründen nicht impfen lassen kann oder möchte, ist von der Impfpflicht ausgenommen. Die Suchmaschine Google und das soziale Netzwerk Facebook möchten es Microsoft gleich tun. Tatsächlich dürfen Arbeitgeber gemäß US-Recht ihre Beschäftigten zu einer Impfung verpflichten. Der Sender CNN soll drei Mitarbeiter gekündigt haben, weil diese ungeimpft die Gebäude betraten. Bis zu dem Zeitpunkt habe man zwar eine Corona-Impfung gefordert, aber ein Nachweis war nicht notwendig; es geschah auf Vertrauensbasis. Der Sender selbst äußerte sich zu dem Vorfall (noch) nicht.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Sterbehilfe-Verbot in Österreich gekippt

Die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende, kurz ÖGHL, sprach von einem historischen Durchbruch: Österreichs Verfassungsrichter haben das Sterbehilfe-Verbot aufgehoben.

Symbolbild: Sterbehilfe-Verbot in Österreich gekippt
Das gesetzliche Verbot der Hilfeleistung zum Suizid verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung, urteilte der Verfassungsgerichtshof in Wien. Es sei verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten. Das Recht auf freie Selbstbestimmung umfasse "sowohl das Recht auf die Gestaltung des Lebens als auch das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben", erklärten die Richter.

Die österreichische Regierung hat nun bis zum 1. Januar 2022 Zeit, die Sterbehilfe gesetzlich zu regeln. Gegen das Sterbehilfe-Verbot hatten mehrere Betroffene geklagt; darunter zwei Schwerkranke. Derzeit kann Sterbehilfe in Österreich mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Tötung auf Verlangen wird auch weiterhin strafbar bleiben. Österreich ziehe damit im internationalen Vergleich nach, wenn auch mit einiger Verspätung. In Belgien, Luxemburg und den Niederlanden beispielsweise ist aktive Sterbehilfe durch den Arzt unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Traditionell katholische Staaten, zu denen neben Österreich auch Irland und Polen zählen, hielten aber bisher an dem Verbot fest.

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Öffentlich-Rechtliche Sender kündigen Verfassungsbeschwerde an

Symbolbild: Öffentlich-Rechtliche Sender kündigen Verfassungsbeschwerde an
Nach dem Rückzug von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff, wissen ARD, ZDF und das Deutschlandradio bis dato noch nicht, welche Geldmenge man im nächsten Jahr (nicht) erwarten kann. Die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36€ je Monat bleibt vorerst unwirksam. Dafür müssten alle 16 Landesparlamente dem Beschluss der Staatsvertragsnovelle zustimmen. Würde der Rundfunkbeitrag steigen, so wäre das die erste Erhöhung seit 2009 nachdem die Gebühren im Jahr 2015 sogar um 48 Cent gesunken sind. Der Vollständigkeit halber sollte man nicht unerwähnt lassen, dass die Einnahmen 2013 durch die Umstellung auf das Prinzip der Wohnungsabgabe deutlich in die Höhe gegangen sind. 2018 sind beim Beitragsservice insgesamt etwas über acht Milliarden Euro eingegangen, wovon 7,86 Milliarden Euro an ARD, ZDF und Deutschlandradio flossen. 115 Millionen Euro wurden an die Landesmedienanstalten gezahlt. Die ARD-Sender werden voraussichtlich gemeinschaftlich klagen. "Eine Verfassungsbeschwerde ist leider unausweichlich", sagte WDR-Intendant und ARD-Vorsitzende Tom Buhrow. ZDF-Intendant Thomas Bellut sieht "keine andere Möglichkeit, als das Bundesverfassungsgericht anzurufen" und das Deutschlandradio befürchtet seinen "staatsvertraglich vorgegebenen Programmauftrag" nicht mehr erfüllen zu können.

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Cyberangriff auf europäische Arzneimittelagentur

Symbolbild: Cyberangriff auf europäische Arzneimittelagentur
Bei einem Cyberangriff auf die europäische Arzneimittelbehörde (EMA) erbeuteten Hacker Dokumente über den Coronaimpfstoff der Mainzer Firma Biontech. Ein erfolgreicher direkter Angriff auf die Computersysteme der beteiligten Pharmakonzerne konnte nicht festgestellt werden. Die EMA mit Sitz in Amsterdam hält sich mit Angaben bezüglich der Cyberattacke sehr zurück. So ist schlicht von "einigen Dokumenten" die Rede und bei der Frage nach möglichen Täter schweigt man gänzlich. Nichtsdestotrotz sei laut EMA-Chefin Emer Cooke die europäische Arzneimittelagentur weiterhin "voll funktionsfähig". Auch der Zulassungstermin für den Impfstoff werde sich nicht verschieben. Mikko Hyppönen (F-Secure) vermutet hinter dem Cyberangriff Hacker im Auftrag eines Staates. Seiner Auffassung nach werden Angreifer den "einfachsten Weg finden, um Zugang zu den Daten zu erhalten, hinter denen sie her sind". Im aktuellen Fall war das IT-System der EMA wohl eine leichter zu überwindende Hürde. Ein wirksamer Corona-Impfstoff kann die Rückkehr zu einem Leben ohne Lockdown bedeuten. In Russland wurde bereits Mitte August der Impfstoff "Sputnik V" zugelassen. In China wurde der per Notfallzulassung zugelassene Sinovac-Impfstoff bereits an hunderttausende Menschen verteilt.

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Blogger und Journalist im Iran hingerichtet

Symbolbild: Blogger und Journalist im Iran hingerichtet
Im Iran wurde erneut ein prominenter iranischer Journalist und Oppositioneller hingerichtet. Ruhollah Sam war der Sohn eines renommierten schiitischen Geistlichen. Dem Staatsfernsehen und der staatlichen Nachrichten Agentur IRNA nach, sei er am Samstag (12.) erhängt worden. Der Grund dafür war, dass der 47-Jährige während den Protesten gegen die Regierung im Winter 2017/ 2018 eine leitende Rolle gespielt habe. Er hatte ebenfalls mehrere Portale wie zum Beispiel "Amad News" betrieben. Auf dieser Website hatte er fünf Millionen Follower. Dort wurden auch die Termine für die Demonstrationen gegen die Regierung bekannt gegeben. Der Journalist habe zu der Zeit eigentlich als anerkannter Flüchtling in Frankreich gelebt. Es ist noch unklar, wie er aus Frankreich in den Iran kam. 2019 gab die Revolutionsgarde bekannt, dass sie den Journalisten festgenommen haben. Mehreren Medienberichten nach wurde er in den Irak gelockt. Dort wurde er festgenommen und in den Iran gebracht. Im Juni wurde er dann wegen "Korruption auf Erden" verurteilt. Dieser Begriff wird benutzt, wenn es um Spionage geht oder um mutmaßliche Versuche, die Regierung zu stürzen.

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Annäherungen gegenüber Israel

Symbolbild: Annäherungen gegenüber Israel
Vor Kurzem näherten sich die Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrain und Sudan Israel an. Jetzt ist ein weiteres Land hinzugekommen. Am Donnerstag gab Donald Trump über Twitter bekannt, dass sich Marokko ebenfalls Israel angenähert hat. Eingefädelt wurde diese Annäherung durch den Schwiegersohn Trumps, als auch dem Zuständigen für den Nahost-Frieden Jared Kushner. Im Mai 2019 flog Kushner nach Marokko. Dort sprach er dann auch mit dem marokkanischem König Mohammed VI. Unter anderem war das Verhältnis zwischen Marokko und Israel Thema des Gesprächs. Am vergangenen Donnerstag verkündete der israelische Premier Benjamin Netanyahu, dass er sich über diese "historische Einigung" wie er sie nennt, freut. Es ist immer wieder die Rede von der sogenannten "Natanyahu-Doktrin". Offiziell ging der Konflikt schon einige Zeit um Phosphatvorkommen. "Nach zwei Putschversuchen des marokkanischen Militärs gegen das eigene Königshaus in den frühen Siebzigerjahren war die Eroberung der Westsahara auch eine symbolische Rückkehr der Monarchie ins Machtzentrum des Landes", sagt der Nahostforscher Johannes Becke.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen
Weiterstadt: Am Mittwochmittag (09.) gegen 13:15 Uhr kam es zu einem Verkehrsunfall mit anschließender Fahrerflucht. In den Vorfall war ein 13-jähriger Radfahrer verwickelt, der auf dem Radweg von Erzhausen in Richtung Weiterstadt unterwegs war; so auch der unbekannte Fahrzeugführer eines roten Autos. Am Ende einer Brücke bog der Autofahrer rechts in die Wixhäuser Straße ab, während der Junge weiterhin geradeaus fahren wollte, wodurch es zum Zusammenstoß gekommen sein soll. Er stürzt und verletzt sich leicht. Ob ein Schaden am Fahrzeug entstand, ist derweil Ermittlungsgegenstand. Das 3. Polizeirevier in Darmstadt setzt auch auf Zeugenanrufe: 06151 - 969 38 10.

Roßdorf: Am Donnerstagabend (10.) endete die Autofahrt für eine 39-Jährige auf der Polizeidienststelle. Es soll damit angefangen haben, dass die Frau auf einen Kontrollort zufuhr, wobei die Ordnungshüter durch einen Sprung noch ausweichen konnten. Anschließend habe sie die Anhaltesignale der Polizei auf der B38 in Höhe des Alten Darmstädter Wegs ignoriert. Die Verfolgungsjagd endete nahe der Kreuzung Erbacher Straße mit einer vorläufigen Festnahme, um der Dame auf der Polizeistation Blut entnehmen zu können. Des Weiteren wurde ein Verfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet.

Lorsch: Am Freitagabend (11.) gegen 20:00 Uhr kommt ein Porsche-Fahrer am Kaiser-Wilhelm-Platz rechts von der Straße ab und fuhr letztendlich gegen eine Hauswand. Sowohl der 32-Jährige als auch sein gleichaltriger Beifahrer wurden leicht verletzt und zur Blutentnahme aufs Revier bestellt. Das Fahrzeug ist polizeilich sichergestellt worden. Der Sachschaden beläuft sich auf mehrere 10.000€.

Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.

©2020 Hessentrend/ YoungPOWER-Team

Quadratisch. Praktisch. Gut. - Schokolade vor Gericht

Quadratisch. Praktisch. Gut. Mit diesem Slogan wirbt Ritter Sport seit Jahrzehnten, die sich in den 1990er Jahren die quadratische Schokolade bzw. deren Verpackung als Marke schützen ließen.

Symbolbild: Quadratisch. Praktisch. Gut. - Schokolade vor Gericht Dann spricht man von einer 3D-Marke, die vorliegt, wenn allein die Form ausreicht, um zu signalisieren, um welches Produkt es sich handelt. Beim Deutschen Patent- und Markenamt in München sind 4900 der 826.000 Einträge solche 3D-Marken. Die Alfred Ritter GmbH & Co. KG reichte ein Patent für eine Verpackung ohne Farbe oder Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht ein. Weitere Beispiele sind Lindt's Osterhasen, die bergige Toblerone-Tafel oder das Nutella-Glas. Doch seit nunmehr zehn Jahren versucht der Milka-Mutterkonzern Mondolez (früher: Kraft Foods) die Löschung der Marke durchzusetzen, weshalb am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden musste, ob eine quadrstische Schokolade schützenswert ist. Die Richter urteilten zugungsten von Ritter Sport. Statt der Verpackung, die mitnichten eine "wesentliche Gebrauchseigenschaft von Schokolade" ist, seien Geschmack und Zutaten bedeutsamer. Jetzt liegt der Ball beim Bundespatentgericht, das mögliche weitere Gründe gegen einen Markenschutz von quadratischer Schokolade nennen muss.

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Kühltürme des AKW Philippsburg gesprengt

Symbolbild: Kühltürme des AKW Philippsburg gesprengt
Symbolbild

Das Atomkraftwerk Philippsburg in Baden-Würrtemberg ging schon Ende letzten Jahres vollständig vom Netz. Am Donnerstag (14.) in der Frühe um 06.05Uhr wurden die beiden rund 150 Meter hohen Kühltürme gesprengt. In einem Video des bisherigen Betreibers EnBW ist zu sehen, wie der Kühlturm des ersten Kraftwerkblocks in sich zusammenfällt, gefolgt vom Zweiten und einer Staubwolke. Laut eigenen Angaben verlief der Sprengabbruch sicher und erfolgreich. Der genaue Zeitpunkt der Sprengung wurde absichtlich geheim gehalten, um wegen der Corona-Pandemie verbotene Zuschauer-Ansammlungen zu vermeiden. Kurz vor der Sprengung projizierten Aktivisten der Uweltschutzorganisation Greenpeace die Forderung "Platz schaffen für die Energiewende" auf einen der beiden Kühltürme. Der Energiekonzern EnBW äußert sich dazu auf Twitter mit Humor: "Wir haben den Platz jetzt geschaffen". Auf dem Gelände soll ein Gleichstromumspannwerk als Knotenpunkt für den Energietransport in der Region entstehen.

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Galeria Karstadt Kaufhof: Kaufhäuser systemrelevant für Innenstädte

Symbolbild: Galeria Karstadt Kaufhof: Kaufhäuser systemrelevant für Innenstädte
In einem Brief der Geschäftsführung von Galeria Karstadt Kaufhof an die Mitarbeiter*innen heißt es, dass dem Konzern während der Komplettschließung über 500 Millionen Euro Umsatz entgangen sind. Das liege auch am ausgebliebenen Ostergeschäft. In der nächsten Zeit könne sich die Summe auf bis zu einer Milliarden Euro erhöhen. Laut Frank Kebekus und dem Generalbevollmächtigten Arndt Geiwitz stehen 80 der 170 Kaufhäuser vor dem Aus. So steht es in einem Sanierungskonzept, das sowohl dem Gesamtbetriebsrat als auch den Gläubigervertretern vorgelegt worden sei. 10% der Arbeitsstellen könnten wegfallen, aber in erster Linie soll bei Karstadt-Sport, den Reisebüros und in der Essener Zentrale gespart werden. Hinzu kommen Gespräche mit Warenhaus-Vermietern über Mietminderungen. All das seien bislang keine finalen Beschlüsse, weshalb auch Spekulationen unkommentiert bleiben. Stefanie Nutzenberger (Ver.di) befürchtet, dass die Konzernspitze die Corona-Pandemie zu ihrem Vorteil missbraucht. Norbert Portz (Deutscher Städte- und Gemeindeverband) warnt vor einer Verödung vieler Innenstädte. Er nennt die Kaufhäuser "systemrelevant" und appeliert an Geschäftsführung sowie Vermieter.

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Enkeltrick: Zwölfjährige gefasst

Symbolbild: Enkeltrick: Zwölfjährige gefasst
Der Enkeltrick. Die Betrüger kontaktieren - nicht selten aus dem Ausland - gezielt ältere Menschen, um diese um ihr Geld zu erleichtern. Die Masche ist so simpel, wie perfide. Zuerst wird auf das Opfer eingeredet, man sei mit ihm verwandt. Sobald das Opfer der Geschichte glaubt, erklären die Betrügerbanden, weshalb man unbedingt viel Geld brauche. Im letzten Schritt findet die Geldübergabe statt. Und dabei gelang es der Polizei Hünfeld (Landkreis Fulda) ein zwölfjähriges Mädchen zu fassen, die kurz zuvor mehrere tausend Euro einer älteren Dame entgegen nahm. Das Geschehen ereignete sich bereits letzten Freitag (08. Mai) nahe einer Kirche in der osthessischen Kleinstadt. Die Dame sei von einer vermeintlichen Verwandten kontaktiert worden, die aufgrund eines Verkehrsunfalls ganz dringend Geld benötige. Das Mädchen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, das mit Bahn und Taxi aus Nordrhein-Westfalen angereist war, befindet sich jetzt bei einem Verwandten. Der Zwölfjährigen drohen vorerst keine Konsequenzen, da sie unter vierzehn Jahren alt und somit laut Strafgesetzbuch strafunmündig ist. Die Polizei möchte noch nicht erklären, wie sie dem Betrug auf die Schliche kam, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.

Anthropologin Adelkah zu sechs Jahren Haft verurteilt

Symbolbild: Anthropologin Adelkah zu 6 Jahren Haft verurteilt
Die französisch-iranische Anthropologin Fariba Adelkhah wurde zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt. Zuvor hatte Abdelkah im Iran schiitischem Islam geforscht. Denn die Anthropologie beschäftigt sich mit dem Menschen nach der Evolutionstheorie des Charles Darwin. Doch der iranische Staat hatte sie für ihre Forschungen anfänglich unter dem Vorwurf der Spionage untersucht. Aber der Vorwurf, welcher im Iran unter Todesstrafe steht, ist fallen gelassen worden. Jetzt wurde die 61-Jährige zu fünf Jahren Haft mit dem Vorwurf der Verschwörung gegen die nationale Sicherheit verurteilt. Hinzu kommt noch ein Jahr Haft mit dem Vorwurf der Propaganda. Die französische Regierung bezeichnete das Urteil als politisch motiviert.

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