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Big Blue Button: Einheitliches System für Online-Unterricht in Hessen

Big Blue Button ist ein "Open-Source"-Videokonferenzsystem. Es wird bereits in den Schulen anderer Bundesländer wie Baden-Württemberg genutzt. Nach den hessischen Sommerferien soll es auch hier für eventuellen Fernunterricht zum Einsatz kommen.

Symbolbild:Big Blue Button: Einheitliches System für Online-Unterricht in Hessen
Allerdings darf voraussichtlich bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres noch auf andere Lösungen zurückgegriffen werden. Daher wird in Absprache mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten an einer Übergangslösung gearbeitet. Das liegt insbesondere daran, dass es noch bis Ende September dauern kann ehe "Big Blue Button" auf dem hessischen Internet-Schulportal implementiert wurde und die ersten Schulen in den Genuss kommen dürfen. Für das Gelingen ist das Unternehmen German Edge Cloud aus Eschborn (im Main-Taunus-Kreis). Es konnte sich bei einer europaweiten Ausschreibung gegenüber der Konkurrenz beweisen. Bisher ging durch die Ausschreibung am meisten Zeit ins Land, denn nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt Ende 2021 musste die Ausschreibung durch einen Formfehler europaweit wiederholt werden. Nun muss sich Big Blue Button nur noch gegenüber seinen Kritikern beweisen. Der schulpolitische Sprecher der SPD im Landtag Christop Degen ist sich unsicher, ob Big Blue Button mit allen Features aller anderen Systeme, wie Zoom oder Microsoft-Teams ausgestattet ist. Rafaela Hartenstein (Stadtelternbeirat Frankfurt) fragt sich, wie sich das System wohl verhält, wenn zu viele Personen online sind. Zuletzt hinterfragt FDP-Bildungsexperte Moritz Promny, ob Open-Source hier das richtige sei, aber für eine Bewertung sei es ebenso noch zu früh.

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#gamescom2022

Symbolbild: gamescom 2022
Die gamescom gilt - gemessen an der Besucherzahl und Ausstellungsfläche - als die weltweit größte Veranstaltung für Computer- und Videospiele. Nach zwei Jahren Zwangspause durch die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Hygienevorschriften, findet die gamescom wieder auf den 220.000 Quadratmetern der Hallen der Kölnmesse GmbH statt. Neben der Messe selbst wird das Gaming-Festival von game - Verband der deutschen Games-Branche e.V. - organisiert. Dieses Jahr ist Australien das Partnerland; das Motto lautet: "Games: Das Herz der Popkultur". Während am Mittwoch nur Fachbesucher und Presse eintreten durften, sind seit Donnerstag die Türen für alle mit einem Ticket geöffnet. Das ist wohl die größere Herausforderung, denn für Samstag waren bereits seit langem alle Tickets verkauft worden. Und selbst bei Öffnungszeiten bis 20:00 Uhr am Wochenende wird sich die Anreise für Kurzentschlossene nicht lohnen. Ein kleiner Trost kann sein, dass viele Events, wie die Opening Night Live von den Veranstaltern selbst oder Aussteller auf Plattformen, wie Twitch gestreamt wurden bzw. gestreamt werden. Außerdem verzichten viele namhafte Publisher, wie Sony, Electronic Arts (EA) oder Nintendo auf ihre Präsenz in Köln. Vergangenes Jahr teilte Nintendo mit, dass man vorerst nur bei der gamescom 2021 aussetzen werde. Die "Lücken" werden von Indiegames und -Studios genutzt. Dort sollen es rund elfhundert Aussteller aus über 50 Ländern sein.

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Cyber-Attacke auf Bergische Universität Wuppertal

Symbolbild: Cyber-Attacke auf Bergische Universität Wuppertal
Ende Juni hat es bereits die Fachhochschule in Münster in Nordrhein-Westfalen getroffen und am 23. Juli bemerkte die Bergische Universität Wuppertal, dass auch sie Opfer eines Hacker-Angriffs ist. Laut Mitteilung der Universität hat man unter Leitung des Rektorats sowohl einen Krisenstab einberufen als auch einen externen IT-Krisendienstleister hinzugezogen. Betroffen seien erhebliche Teile der Uni-IT-Infrastruktur, weshalb viele Systeme - wenn überhaupt - nur eingeschränkt zur Verfügung standen. Am 25. Juli hieß es, dass Einschreibungen, Mail, die Lernplattform Moodle, die Konferenzplattform Zoom, Rocket.Chat und alle Dienste der Universitätsbibliothek wieder zur Verfügung stünden. Anfang August kehrten die Angebote der digitalen Lehre vollumfänglich zurück und Prüfungen sollen nahezu uneingeschränkt möglich sein. Dennoch werde der Wiederaufbau der IT-Infrastruktur noch Zeit in Anspruch nehmen, sodass mit vereinzelten Einschränkungen gerechnet werden müsse. Weiterhin unklar ist, wer hinter der Cyber-Attacke steckt und welcher Schaden angerichtet wurde. Diesbezüglich hat sich die Staatsanwaltschaft Köln eingeschaltet.

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©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

"Wellenbrecher" ist Wort des Jahres 2021

Seit 1977 gibt es das Wort des Jahres; so auch in diesem Jahr. Am Freitagvormittag (03.) kürte die Gesellschaft für deutsche Sprache (GdfS) in Wiesbaden "Wellenbrecher" zum Wort des Jahres.

Symbolbild: “Wellenbrecher” ist Wort des Jahres 2021
"Wellenbrecher" stehe einerseits stellvertretend für alle Maßnahmen, die getroffen wurden, um die vierte Corona-Welle zu brechen, aber auch für jene Menschen, die sich nach ihnen richten. Das Wort ist aus dem Schiffbau und Küstenschutz bekannt. Auf Platz zwei landete "SolidAHRität" wegen dem folgenschweren Unwetter im Ahrtal vom 14. auf den 15. Juli. Ebenfalls nominiert waren die Wörter Pflexit, Impfpflicht, Ampelparteien, Lockdown-Kinder, Booster, freitesten, Triell und die Bezeichnung "fünf nach zwölf". Mit "Wellenbrecher" wurde zum zweiten Mal in Folge ein Pandemie-bezogenes Wort ausgewählt. In 2020 war nämlich "Corona-Pandemie" das Wort des Jahres während man sich 2019 für "Respektrente" und 2018 für "Heißzeit" aussprach. Wort des Jahres können Ausdrücke werden, die das politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Leben sprachlich besonders beeinflussten. Die Jury verwende Medienberichte als Beleg.

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EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen

Symbolbild: EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen
Nutzer:innen von kostenlosen E-Mail-Diensten wie T-Online oder GMX kennen sie: kleine Werbebanner im Posteingang, die echten E-Mails zum Verwechseln ähnlich sehen. Allerdings entschieden die Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, das solch sogenannte "Inbox-Werbung" nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt ist. Andernfalls werde gegen europäisches Recht verstoßen. Der Stormversorger "Städtische Werke an der Pegnitz" verklagte seinen Konkurrenten "eprimo". Eprimo habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, indem sie Anzeigen schalten, die sich als E-Mail tarnen. Dies sei irreführend und eine Belästigung für die Empfänger. Der Stromlieferant habe eine Agentur beauftragt um Werbebanner in den E-Mail-Postfächern des Dienstes T-Online zu schalten. Beim Klick auf den bezahlten Inhalt landete man auf einer Werbeseite, statt dem Empfangsdatum von echten E-Mail stand an dieser Stelle "Anzeige" und der Text war grau hinterlegt. Der Fall landete zuerst beim Bundesgerichtshof, der ihn an den EuGH weiterleitete. Dort wiesen die Richter:innen darauf hin, dass die DSGVO unsere Privatsphäre wahren und uns vor unerbetenen Werbemeldungen schützen soll. Die "Inbox-Werbung" sei "direkt und individuell", weshalb sie nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt bleibt. Sonst sei der bezahlte Inhalt mit Spam gleichzusetzen. Jetzt liegt der Spielball erneut beim Bundesgerichtshof, der entscheiden muss, ob T-Online seine Nutzer:innen ordentlich aufklärte und sich die Erlaubnis für Werbung dieser Art einholte.

Was entscheiden die Gerichte sonst noch? Du erfährst es mit einem Klick auf » Law!

Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen

Symbolbild: Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen
Seit Mittwoch (01. Dezember) ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Die Neuauflage bietet Kunden von Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkverträgen mehr Flexibilität; unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde. Die Vertragslaufzeit von 24 Monaten bei Neuverträgen ist weiterhin zulässig. Doch wer vergisst, rechtzeitig zu kündigen, ist fortan keine weiteren zwölf Monate an seinen Provider gebunden. Sobald sich der Vertrag automatisch verlängerte, darf mit einer Frist von nur noch einem Monat kündigen. Verträge, die am Telefon geschlossen wurden, müssen in Textform bestätigt werden, wenn den Kunden keine Vertragszusammenfassung vor Vertragsschluss erreichte. Andernfalls sei der Vertrag nichtig und die Provider haben keinerlei Ansprüche. Der Bundesverband Verbraucherzentrale begrüßt die Novelle und hofft auf mehr Wettbewerb und ein besseres Preis-/ Leistungsverhältnis. So soll Telefónica bekannt gegeben haben, dass man den Aufpreis für Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit abschaffen werde. Der Verband für Telekommunikation- und Mehrwertdienste nennt es einen "guten Kompromiss", weil es Planungssicherheit biete und für Kund:innen das Beste aus zwei Welten vereine. So schön das alles auch sein mag: Im Gesetz steht noch keine Mindestbandbreite. Dieser Wert solle erst Mitte des nächsten Jahres definiert werden.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann