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"Wellenbrecher" ist Wort des Jahres 2021

Seit 1977 gibt es das Wort des Jahres; so auch in diesem Jahr. Am Freitagvormittag (03.) kürte die Gesellschaft für deutsche Sprache (GdfS) in Wiesbaden "Wellenbrecher" zum Wort des Jahres.

Symbolbild: “Wellenbrecher” ist Wort des Jahres 2021
"Wellenbrecher" stehe einerseits stellvertretend für alle Maßnahmen, die getroffen wurden, um die vierte Corona-Welle zu brechen, aber auch für jene Menschen, die sich nach ihnen richten. Das Wort ist aus dem Schiffbau und Küstenschutz bekannt. Auf Platz zwei landete "SolidAHRität" wegen dem folgenschweren Unwetter im Ahrtal vom 14. auf den 15. Juli. Ebenfalls nominiert waren die Wörter Pflexit, Impfpflicht, Ampelparteien, Lockdown-Kinder, Booster, freitesten, Triell und die Bezeichnung "fünf nach zwölf". Mit "Wellenbrecher" wurde zum zweiten Mal in Folge ein Pandemie-bezogenes Wort ausgewählt. In 2020 war nämlich "Corona-Pandemie" das Wort des Jahres während man sich 2019 für "Respektrente" und 2018 für "Heißzeit" aussprach. Wort des Jahres können Ausdrücke werden, die das politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Leben sprachlich besonders beeinflussten. Die Jury verwende Medienberichte als Beleg.

Gesellschaft: Hier findest Du alles über das zwischenmenschliche » Zusammenleben der Gesellschaft.

EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen

Symbolbild: EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen
Nutzer:innen von kostenlosen E-Mail-Diensten wie T-Online oder GMX kennen sie: kleine Werbebanner im Posteingang, die echten E-Mails zum Verwechseln ähnlich sehen. Allerdings entschieden die Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, das solch sogenannte "Inbox-Werbung" nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt ist. Andernfalls werde gegen europäisches Recht verstoßen. Der Stormversorger "Städtische Werke an der Pegnitz" verklagte seinen Konkurrenten "eprimo". Eprimo habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, indem sie Anzeigen schalten, die sich als E-Mail tarnen. Dies sei irreführend und eine Belästigung für die Empfänger. Der Stromlieferant habe eine Agentur beauftragt um Werbebanner in den E-Mail-Postfächern des Dienstes T-Online zu schalten. Beim Klick auf den bezahlten Inhalt landete man auf einer Werbeseite, statt dem Empfangsdatum von echten E-Mail stand an dieser Stelle "Anzeige" und der Text war grau hinterlegt. Der Fall landete zuerst beim Bundesgerichtshof, der ihn an den EuGH weiterleitete. Dort wiesen die Richter:innen darauf hin, dass die DSGVO unsere Privatsphäre wahren und uns vor unerbetenen Werbemeldungen schützen soll. Die "Inbox-Werbung" sei "direkt und individuell", weshalb sie nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt bleibt. Sonst sei der bezahlte Inhalt mit Spam gleichzusetzen. Jetzt liegt der Spielball erneut beim Bundesgerichtshof, der entscheiden muss, ob T-Online seine Nutzer:innen ordentlich aufklärte und sich die Erlaubnis für Werbung dieser Art einholte.

Was entscheiden die Gerichte sonst noch? Du erfährst es mit einem Klick auf » Law!

Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen

Symbolbild: Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen
Seit Mittwoch (01. Dezember) ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Die Neuauflage bietet Kunden von Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkverträgen mehr Flexibilität; unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde. Die Vertragslaufzeit von 24 Monaten bei Neuverträgen ist weiterhin zulässig. Doch wer vergisst, rechtzeitig zu kündigen, ist fortan keine weiteren zwölf Monate an seinen Provider gebunden. Sobald sich der Vertrag automatisch verlängerte, darf mit einer Frist von nur noch einem Monat kündigen. Verträge, die am Telefon geschlossen wurden, müssen in Textform bestätigt werden, wenn den Kunden keine Vertragszusammenfassung vor Vertragsschluss erreichte. Andernfalls sei der Vertrag nichtig und die Provider haben keinerlei Ansprüche. Der Bundesverband Verbraucherzentrale begrüßt die Novelle und hofft auf mehr Wettbewerb und ein besseres Preis-/ Leistungsverhältnis. So soll Telefónica bekannt gegeben haben, dass man den Aufpreis für Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit abschaffen werde. Der Verband für Telekommunikation- und Mehrwertdienste nennt es einen "guten Kompromiss", weil es Planungssicherheit biete und für Kund:innen das Beste aus zwei Welten vereine. So schön das alles auch sein mag: Im Gesetz steht noch keine Mindestbandbreite. Dieser Wert solle erst Mitte des nächsten Jahres definiert werden.

Alles rund um Geschehnisse in der Politik bündelten wir in der Kategorie » Politik.

©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Hacker-Angriff: Tegut-Daten im Netz aufgetaucht

Ende April bemerkte die Supermarktkette Tegut den erfolgreichen Angriff auf ihre IT-Infrastruktur. Eine beschränktere Warenvielfalt, insbesondere in Bezug auf Fleisch- und Wurstwaren war die Folge. Als Reaktion habe man sämtliche IT-Systeme heruntergefahren, was auch Auswirkungen auf das Warenwirtschaftsprogramm hatte.

Symbolbild: Hacker-Angriff: Tegut-Daten im Netz aufgetaucht
Tegut gab am vergangenen Dienstag (18.) bekannt, dass durch den Cyberangriff entwendete Daten im Darknet aufgetaucht seien. Genauer gesagt, handle es sich um Firmeninterna aus einem spezifischen Unternehmensbereich. Die Auswertung dauere noch an. Außerdem sei es nicht auszuschließen, dass die Cyberkriminellen noch weitere Daten besitzen. Die Supermarktkette vermutet einen kriminellen Hintergrund, aber "Wir [...] lassen uns auf keine Verhandlungen mit Kriminellen ein.", trotzt der Geschäftsführer Thomas Gutberlet der Lage. Tegut als Teil der Schweizer Migros-Genossenschaft umfasst rund 280 Filialen in Hessen, Thüringen und Bayern. Der letzte Jahresumsatz soll sich auf 1,26 Milliarden Euro beziffern. Von offizieller Seite gibt es keine Angaben über den finanziellen Schaden durch den Hackerangriff.

Zusätzliche Themen aus der DACH-Region sind in der Kategorie » DACH gelistet.

Bundestag beschließt Upload-Filter

Symbolbild: Bundestag beschließt Upload-Filter
Der Bundestag hat ein neues Urheberrecht beschlossen; eventuell auch, weil das Gesetz schon im Juni in Kraft treten müsse, um den Vorgaben der europäischen Union zu entsprechen. Der diskutable Artikel 13, der zu Artikel 17 geworden ist, führte vor zwei Jahren zu einigen Demonstrationen mit zehntausenden Teilnehmer:innen. Die Petition gegen die damalige Fassung zählte Millionen Unterschriften. Trotz alledem ließen sich die EU-Politiker nicht umstimmen. Die Urheberrechtsnovelle nimmt Plattformen mit User-Generated-Content stärker in die Haftung. Die jeweiligen Unternehmen, wie Google, Facebook oder Twitter müssen sich mit den Verwertungsgesellschaften einigen oder urheberrechtlich geschützte Werke sperren. Ansonsten kann es teuer werden. Gegner des Artikel 17 kritisieren, dass sogenannte Uploadfilter somit unweigerlich einhergehen. Es besteht das Risiko, dass im Zweifel gelöscht wird, weshalb auch von "Overblocking" die Rede ist. Kann es sein, dass wir demnächst kaum noch Inhalte auf Social Media teilen können, weil das Werk urheberrechtlich geschützt ist oder einem geschütztem Werk ähnlich sieht? Gute Frage! Ein wenig Hoffnung macht die Bagatellgrenze. Demnach dürfen weiterhin bis zu 15 Sekunden eines Films oder Songs, bis zu 160 Zeichen eines Textes und bis zu 125 Kilobyte große Grafiken geteilt werden. Das entscheidende Wort ist "geringfügig". Legale Zitate und Parodien bleiben unberührt. Im Sinne der Meinungsfreiheit soll Nutzer:innen die Möglichkeit eingeräumt werden, Inhalte im Voraus als legale Nutzung markieren zu können.

Alles rund um Geschehnisse in der Politik bündelten wir in der Kategorie » Politik.

Spanien auf der Datenautobahn, Deutschland auf dem Kupferweg

Symbolbild: Spanien auf der Datenautobahn, Deutschland auf dem Kupferweg
In Spanien steht Glasfaser bis in die Wohnung für über 80% der Haushalte zur Verfügung und knapp 60% sollen das Angebot auch angenommen haben. 300Mbit/s im Download soll es nahezu überall geben und selbst eine Gigabit-Anbindung ist nicht außergewöhnlich. Im Vergleich Deutschland: Die Nutzung von Glasfaser-Anschlüssen liege im einstelligen Bereich. Luz Usamentiaga (Telekommunikationsanbieter Orange España) erklärt sich den Vorsprung durch einen Standortvorteil Spaniens gegenüber Deutschland. Die Bevölkerung sei anders verteilt, viel konzentrierter statt zersiedelt. Dadurch können mit weniger Aufwand, somit schneller, mehr Menschen erreicht werden. Ein Beispiel: Allein ein Viertel der Spanier:innen lebe in den Metropolregionen Madrid und Barcelona. Spanien verdanke seinen gegenwärtigen Fortschritt seinem früheren Rückschritt. Eigene Festnetzanschlüsse - insbesondere auf dem Land - waren keine Selbstverständlichkeit. Somit wurden Handies zum Verkaufsschlager. Obendrein hatte der ehemalige Staatskonzern und Monopolist Telefónica keine teuren Kupfer-Investitionen getätigt, sondern ging direkt zu Glasfaser über. Zusätzlich waren in 2010 die Bedingungen für die Nutzung des Telefónica-Netzes nicht attraktiv genug, sodass Wettbewerber - teils bis in die Wohnung - eigene Kabel verlegten. Eine wichtige Rolle für ländliche Regionen spielen lokale Internet-Service-Provider. Bis 2025 soll es eine nahezu 100%ige Glasfaser-Abdeckung geben.

Weitere technische Berichterstattungen sind im Technik-Magazin » radio.exe gelistet.

Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Mörfelden, Lampertheim und Lautertal
Mörfelden: Am Donnerstagnachmittag (20.) gegen 14:30Uhr gerieten ein 29-jähriger Autofahrer und sein 26-jähriger Beifahrer ins Visier ziviler Verkehrsfahnder des Polizeipräsidiums Südhessen. Sie waren auf der A5 unterwegs. Im Zuge der Fahrzeugkontrolle stießen die Beamten im Kofferraum auf zehn abgetrennte Katalysatoren. Obendrein entdeckten die Gesetzeshüter eine Hydraulikschere sowie einen Wagenheber. Nach eigenen Aussagen verwerte man Altfahrzeuge, doch es konnten keine Dokumente vorgelegt werden, die das bestätigen. Die beiden Herren wurden vorläufig festgenommen und die Ermittlungen dauern an.

Lampertheim: Dort soll Elektrowerkzeug mit einem Gesamtwert von über 2000€ aus einem Citroën Jumper gestohlen worden sein. Das Fahrzeug wurde in der Alfred-Delp-Straße - nahe der Blumenstraße - geparkt. Der potentielle "Tatzeitraum" erstreckt sich von Donnerstagabend (20.) ab 20:00Uhr bis Freitagmorgen (21.) Die Ermittler in Bensheim freuen sich über sachdienliche Hinweise unter: 06206 - 9 44 00.

Lautertal: Unbekannten soll es gelungen sein, 400 Liter Kraftstoff aus zwei Lastwagen abzupumpen. Die beraubten Fahrzeuge sollen auf dem Gelände eines Betriebes gestanden haben, welches mit Militärfahrzeugen handelt. Aufgefallen sei das am Freitagmorgen (21.), doch könne die Tat bis zu einer Woche zurückliegen. Die Ermittler gehen von einer gezielten Aktion aus, weil der Tatort eher abgelegen sei. Sämtliche Beobachtungen, die zur Aufklärung beitragen können, bitte an die Ermittler in Bensheim (DEG): 06251 - 84 68 0.

Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.

©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Was sind IP-Adressen?

Symbolbild: IP-Adressen sind die Lieferadressen für Daten
Jedes System, das Teil von einem Netzwerk ist, erhält eine IP-Adresse, damit eindeutige Rückschlüsse auf das jeweilige Gerät möglich sind. Eine IP-Adresse ist vergleichbar mit einer Lieferadresse, doch statt physischer Ware werden dem Empfänger Daten zugestellt. Obwohl IP-Adressen weltweit einzigartig sind, kann es passieren, dass dein Handy bei dir im Heimnetzwerk die Gleiche hat, wie die Spielekonsole Deines Kumpels bei ihm zu Hause. Das Stichwort lautet private vs. öffentliche Adressen. Ersteres hilft dem heimischen Router die Anfrage an das passende Gerät weiterzuleiten.

Private vs. öffentliche IP-Adressen

Symbolbild: Private vs. öffentliche IP-Adressen
So beginnen sämtliche private Adressen der Router des Berliner Herstellers AVM mit 192.168.178.xxx. Auf Wunsch lässt sich der IP-Adressbereich in der Benutzeroberfläche ändern. Diese Freiheit gibt es bei öffentlichen IP-Adressen nicht, denn die werden vom Provider zufällig vergeben und in einem bestimmten Intervall geändert. Grund hierfür ist, dass bald nicht mehr genügend IPv4-Adressen zur Verfügung stehen werden. Rein rechnerisch gibt es ein Kontingent von etwas über vier Milliarden IPv4-Adressen. Ungefähr so hoch war die Weltbevölkerung als man sich auf das Schema einigte. Das Internet Protocol der sechsten Version soll diesbezüglich Abhilfe schaffen, doch das ist ein neues Thema.

IP-Adressen führen nicht immer zum Ziel

Symbolbild: IP-Adressen führen nicht immer zum Ziel
Wer die öffentliche IP-Adresse kennt, kann auf das System zugreifen. Aber zum Glück blockieren Router standardmäßig alle Anfragen aus dem Internet auf Geräte im heimischen Netzwerk. Bei Webservern ist das etwas anders. In den Fällen ist es gewünscht, dass diese auf User-Interaktionen reagieren. Doch davon merken die meisten nichts. Den Komfort haben wir DNS-Servern zu verdanken. Statt einer Zahlenkombination braucht es nur die Domain, sozusagen den Namen einer Website. Selbst wenn man den unpraktischen Weg einschlagen würde und wüsste, dass die IP-Adresse 51.89.85.76 zur Webpräsenz von hessentrend.de führt, kommt man nicht weit, denn oft beherbergt ein Webserver mehrere Websites. Das ist das Prinzip von Shared Hosting, da sich ein alleiniger Server für die wenigsten Webpräsenzen lohnen wird.

Der Aufbau von Domains

Symbolbild: Der Aufbau von Domains
Domains folgen immer demselben Schema, das sich anhand der Website von hessentrend.de erklären lässt. Die URL lautet www.hessentrend.de und ist in drei Abschnitte unterteilt, die durch einen Punkt voneinander getrennt sind: "www", "hessentrend" und "de". Das de ist die sogenannte Top Level Domain (kurz: TLD). Sie besagt, dass die Adresse bei der DENIC in Deutschland registriert wurde, die für alle de-Websites zuständig ist. hessentrend lautet der Name des Rechners. Das ist die Second Level Domain (kurz: SLD). Deutsche SLDs dürfen zwischen ein bis 63 Zeichen lang sein, alle Buchstaben des lateinischen Alphabets, die Ziffern 0-9 als auch die 93 Zeichen der Liste für internationalisierte Domains beinhalten. Selbst Bindestriche sind erlaubt, wenn dieser nicht an erster, letzter oder dritter und vierter Stelle steht. Das www ist wohl die bekannteste Subdomain überhaupt. Durch Subdomains lassen sich mit einer Second Level Domain mehrere Angebote, wie ein E-Mail-Dienst betreiben. Weltweit aktive Unternehmen können z.B. für jede Sprache eine Subdomain anlegen.

Hinweis: Der Beitrag entstand im Rahmen der Sendung radio.exe bei Radio Darmstadt. Alle Inhalte - Podcast & Skripte - gibt es online bei radioexe.de. Schalte an jedem vierten Sonntag im Monat ab 17:00Uhr live zu via 103,4MHz, DAB+ (Juli-Dezember) oder im weltweiten Stream!

©2020 Hessentrend/ Leon Ebersmann

DNS-Server im Alltag

Symbolbild: DNS-Server im Alltag
Spätestens wenn man mit dem heimischen PC nicht mehr E-Mails schreiben können sollte, der Fernseher die Videowiedergabe verweigert oder sich nicht das neuste Update eines Videospiels laden lässt, stößt man auf DNS-Server. Zur Problembehebung wird oft empfohlen zumindest einen Blick auf die DNS-Einträge zu werfen und/ oder diese gegebenenfalls zu ändern.

Was sind DNS-Server?

Symbolbild: Was sind DNS-Server?
DNS ist die Abkürzung für den technischen Begriff Domain Name System. Ohne es zu wissen, tragen sie einen bedeutenden - wenn nicht den bedeutendsten - Teil zum weltweiten Internet bei. DNS-Servern haben wir es als Menschen vor den Bildschirmen zu verdanken, dass wir in die Adresszeile unseres Browsers einen einprägsamen Namen wie hessentrend.de eingeben können anstatt die IP-Adresse zu kennen. Kurzum: DNS-Server sind das Telefonbuch des Internets, denn in beiden Fällen kennt man sein Ziel, aber nicht den Weg dorthin.

Die Hierarchie der DNS-Server

Symbolbild: Die Hierarchie der DNS-Server
Ohne es zu wahrzunehmen, haben wir alle einen DNS-Server bei uns zu Hause stehen: das Multifunktionswerkzeug schlechthin - der Router. Doch bei der Fülle an Websites liegt es nahe, dass der Heimrouter nicht alle Internetadressen inklusive deren IP-Adressen kennen kann. Sollte der Router mal nicht eine Domain einer IP-Adresse zuordnen können - man sagt auch "einen Domainnamen auflösen" - wird ein übergeordnetes System angefragt. Sofern keine Konfigurationen geändert wurden, ist das der DNS-Server deines Internet Service Providers (kurz: ISP), wie Telekom, Vodafone, 1&1, etc. Sollte auch deren System überfragt sein, reicht es die Anfrage bspw. an die DNS-Server des Domain Registrars weiter. Für sämtliche Adressen, die auf .de enden ist das die Denic. Die Denic hat den Vorteil, dass bei ihr für jede .de-Domain die passenden DNS-Server eingetragen sind. In diesem Fall spricht man häufig von Nameservern. Spätestens jetzt konnte der Domainname aufgelöst werden, die Websitedaten werden vom Webserver geladen und wir landen auf der gewünschten Internetseite.

Aber halt! Damit nicht jedes Mal wieder alle Server gebraucht werden, speichert jeder von ihnen die Antwort für einen Zeitraum von standardmäßig 24 Stunden. Manchmal lässt sich die Time to live (kurz: TTL) auch vom Domain Besitzer beeinflussen. Wichtig zu erwähnen ist auch, dass das vorgestellte Fallbeispiel von der Realität abweichen kann. Jeder DNS-Server entscheidet selbst, welches übergeordnete System er um Hilfe bittet. Es kann auch sein, dass manche Systeme plötzlich kurzzeitig oder dauerhaft offline sind.

DNS-Einstellungen ändern & eigene DNS-Server

Wie von uns in der Einleitung erwähnt, lohnt sich ein Blick in die DNS-Einstellungen des jeweiligen Gerätes oder Routers, wenn der Internetzugang plötzlich nicht mehr funktionieren sollte. Zur Fehlereingrenzung und/ oder -behebung kannst Du die IPv4-Adressen des wohl bekanntesten DNS-Server von Cloudflare eintragen. Diese lauten: 1.1.1.1 sowie 1.0.0.1. Ein weiterer Vorteil ist ein potentiell freieres Web, weil es schon mehrfach vorkam, dass deutsche ISP von Unternehmen oder spätestens per Gerichtsurteil gezwungen wurden bestimmte Anfragen zu blockieren. Selbiges Schicksal kann ebenso Cloudflare, Google oder OpenDNS widerfahren, weshalb der Gedanke einen eigenen DNS-Server zu betreiben nicht so abwegig klingt. Für den familiären Betrieb eignen sich schon die virtuellen Server (kurz: vServer) für wenige Euros im Monat oder eine eigene Maschine wie den Einplatinencomputer Raspberry Pi. Steht der DNS-Server bei dir zu Hause hast du das weltweit am schnellsten zu erreichende System.

Symbolbild: DNS-Einstellungen ändern & eigene DNS-Server
Obwohl wir noch vor wenigen Zeilen einen eigenen DNS-Server für ein uneingeschränktes Surfen im Web vorschlugen, kann man sich diese "Macht" natürlich auch zu Nutze machen und selbst zensieren. Damit meinen wir nicht unbedingt irgendwelche Dienste grundlos zu blockieren, sondern nur Werbeinhalte auszublenden. Ein beliebtes Tool ist PiHole, das wir in in einer der folgenden Sendungen genauer unter die Lupe nehmen werden.

FunFact zum Abschluss

Symbolbild: Es gab tatsächlich ein waschechtes Telefonbuch des Internets
Früher - noch lange zuvor als das Internet in Deutschland überhaupt als Neuland betitelt wurde - gab es tatsächlich ein Telefonbuch des Internets. Zu jeder Website-URL wurde die die dazugehörige IP-Adresse notiert. In gewissen Abständen wurde diese händisch gepflegte Liste an andere Internetnutzer versendet. Heutzutage wäre das aufgrund der Masse kaum noch zu bewältigen und das gravierendere Problem: es gibt zu wenige IPv4-Adressen, weshalb ein Webserver mit nur einer IP-Adresse oft mehrere Websiten bereitstellt.

Hinweis: Der Beitrag entstand im Rahmen der Sendung radio.exe bei Radio Darmstadt. Alle Inhalte - Podcast & Skripte - gibt es online bei radioexe.de. Schalte an jedem vierten Sonntag im Monat ab 17:00Uhr live zu via 103,4MHz, DAB+ (Juli-Dezember) oder im weltweiten Stream!

©2020 Hessentrend/ Leon Ebersmann