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Google durchforstet Dateien des Cloud-Speichers Drive

Google hat Mitte Dezember eine neue Richtlinie für den Cloud-Speicherdienst Drive angekündigt. In den "Richtlinien zur Verwendung von Google-Produkten" wird "gefährlichen und illegalen Aktivitäten", "Belästigung, Mobbing und Drohung", "Hassrede", Identitätsdiebstahl, Phishing, Spam, "nicht einvernehmlichen, freizügigen Bildern", nicht autorisierten Bildern von Minderjährigen, Blut, drastischer Gewaltdarstellung, Propaganda und urheberrechtlich geschützten Inhalten noch stärker der Kampf angesagt.

Symbolbild: Google durchforstet Dateien des Cloud-Speichers Drive
Der US-Konzern wolle den Zugriff auf Dateien beschränken, die gegen die Unternehmensrichtlinien und Nutzungsbedingungen verstoßen. Insofern bemühe sich der Tech-Konzern, einschlägige Dateien zu identifizieren. Um einen flächendeckenden Scan aller hochgeladenen Inhalte bewerkstelligen zu können, komme man um einen "quasi-Upload-Filter" nicht herum. Schlägt der Algorithmus Alarm, dann werden die betroffenen Inhalte dem Nutzer gemeldet. Diese Dateien können fortan nicht mehr mit Dritten geteilt werden. Bei bereits geteilten Medien wird allen Nutzern außer dem Eigentümer der Zugriff entzogen. Wiederholte Verstöße können die "Kündigung ihres Kontos" herbeiführen. Google argumentiert im Sinne der Nutzer:innen, die der Konzern vor missbräuchlichen Inhalten schützen wolle. Außerdem möchte Google wohl sich selbst; vor Missbrauch der eigenen Infrastruktur schützen. Der Internetgigant äußerte sich bislang nicht, wie sein System rechtswidrige von Inhalten für edukative Zwecke unterscheiden kann.

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Nach Flutkatastrophe im Ahrtal: DSL-Anschlüsse repariert und Glasfaser verlegt

Symbolbild: Nach Flutkatastrophe im Ahrtal: DSL-Anschlüsse repariert und Glasfaser verlegt
Der anhaltende Starkregen vom 12. bis 15. Juli in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen forderte über 100 Tote, viele verloren ihr Zuhause. So verheerend das Ereignis war, es geht wieder bergauf. Die Deutsche Telekom gab bekannt, dass 97% der durch die Flutkatastrophen im Sommer beschädigten Festnetzanschlüsse wieder repariert seien. Konkret heißt das: Von den 103.000 Anschlüssen seien nur noch 5.000 verbleibend. Mehr als die Hälfte - nämlich 3.000 - werden noch innerhalb des ersten Quartals 2022 instandgesetzt. Rund 2.000 Anschlüsse seien durch zerstörte Straßen, Brücken oder Häuser seien auch auf lange Sicht nicht zu retten. Die Telekom habe alle betroffenen Kund:innen informiert sowie mit kostenlosen, mobilfunkbasierten Ersatzprodukten informiert. Wo das Kupfernetz nachhaltig beschädigt wurde, habe man angefangen, ein FTTH-Netz (Fiber to the home) aufzubauen. Noch in 2022 sollen davon knapp 40.000 Haushalte und Unternehmen profitieren, die direkt mit Glasfaser angebunden werden. Im darauffolgenden Jahr sollen 25.000 weitere FFTH-Anschlüsse in den betroffenen NRW-Kommunen hinzukommen.

Wissenschaftler sehen einen Zusammenhang zwischen der Flutkatastrophe und dem Klimawandel. Durch eine erhöhte weltweite Durchschnittstemperatur habe sich ebenso die Wahrscheinlichkeit solcher Ereignisse vervielfacht. Statistisch gesehen trete an der Ahr einmal in 500 Jahre eine Katastrophe dieser Ausmaße ein.

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Erste Anträge für IT-Sicherheitskennzeichen möglich

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat das IT-Sicherheitskennzeichen auf den Weg gebracht. Ab sofort können Anbieter von Breitbandroutern und E-Mail-Diensten die Zertifizierung beantragen.

Symbolbild: Erste Anträge für IT-Sicherheitskennzeichen möglich
Das BSI hat dann bis zu sechs Wochen Zeit, um den Antrag zu bearbeiten. Es kann durchaus kritisiert werden, dass das IT-Sicherheitskennzeichen basierend auf einer Selbstauskunft der Anbieter erteilt wird. Die Behörde prüfe lediglich die Angaben auf ihre Plausibilität und führe im Nachgang stichprobenartige technische Kontrollen durch. Wenn im Zuge dessen Sicherheitsmängel auffallen, dann informiere man Verbraucher:innen "auf der zum Kennzeichen gehörige[n] Website". Zusätzlich werde das BSI den Anbieter in Kenntnis setzen. Arne Schönbohm (BSI-Präsident) spricht von einem regen Interesse seitens Verbänden, Unternehmen sowie Vertretern der Zivilgesellschaft. Das IT-Sicherheitskennzeichen biete Verbraucher:innen "künftig Orientierung auf dem digitalen Markt". Er fährt fort: "Informationssicherheit ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Digitalisierung!" Ein Zertifikat für Router und E-Mail-Dienste ist der Anfang, denn weitere Kategorien sollen folgen.

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Fahrplanwechsel am 12. Dezember

Symbolbild: Fahrplanwechsel am 12. Dezember
Bus, Bahn und der Zugverkehr fahren mit Betriebsbeginn am Sonntag (12.) nach einem neuen Fahrplan. Für den Raum Darmstadt zieht der Fahrplanwechsel folgende Änderungen mit sich: Die Straßenbahnlinien 3, 5, 8 und 9 verkehren montags bis donnerstags bis ca. 01:00 Uhr, aber fahren bereits wieder ab 03:30 Uhr. Freitags und samstags rollen die genannten Linien die ganze Nacht im 30-Minuten-Takt. Durch zusätzliche Frühfahrten auf allen Bahnlinien wolle man die ersten S- und Regionalbahnfahrten ab 04:30 Uhr am Darmstädter Hauptbahnhof besser erreichbar machen. Die Straßenbahnlinie 3 fährt bis 23:00 Uhr im 15-Minuten-Takt. Die Linie 9 hält samstags von 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr sogar im 10-Minuten-Takt. An Sonn- und Feiertagen verkehren alle Bahnlinien zwischen 09:00 Uhr und 23:00 Uhr im 15-Minuten-Takt. Die neuen Fahrpläne können unter heagmobilo.de/fahrplaene heruntergeladen werden. Weitere Anpassungen im Bus- und Straßenbahnverkehr sollen nach den Osterferien am 25. April 2022 folgen. Ab Sommer nächsten Jahres werde die Odenwaldbahn durch weitere Fahrzeuge ausgebaut.

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NRW: Zehntausende ohne Strom

Symbolbild: NRW: Zehntausende ohne Strom
Von einem Stromausfall in Teilen des Rhein-Sieg-Kreises sind mehr als 40.000 Menschen betroffen. Wie der Netzbetreiber Westnetz mitteilte, sei der Brand in einer Umspannanlage ursächlich für den Ausfall. Schon am späten Freitagabend informierte der Netzbetreiber über einen möglichen Kurzschluss. Jetzt ist bekannt, dass die Umspannanlage Hasenbach wegen eines technischen Defekt am Freitag (10.) gegen 19:15 Uhr in Flammen stand. Umschaltungen im Netz, um wichtige Anlagen wieder mit Strom versorgen zu können, sollen keine Option gewesen sein, weil die "redundante Infrastruktur […] durch den Brand stark beschädigt wurde". Wo es möglich war, habe man mittels Notstromaggregaten eine provisorische Stromversorgung aufgebaut. Der WDR berichtete, dass am Samstagmorgen immerhin 5000 wieder mit Strom versorgt werden konnten. Ansonsten (Stand: Samstagvormittag) sei die Lage unverändert. Die stark beschädigten Schaltanlagen werden weiterhin gereinigt und instand gesetzt. Die Kreisleitstelle empfiehlt, den eigenen Stromverbrauch aufs absolut nötigste zu reduzieren, über akkubetriebene Geräte das Radio einzuschalten, den Notruf nicht durch unnötiges Nachfragen zu blockieren und im Notfall Polizei- oder Feuerwehrwachen direkt aufzusuchen.

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"Wellenbrecher" ist Wort des Jahres 2021

Seit 1977 gibt es das Wort des Jahres; so auch in diesem Jahr. Am Freitagvormittag (03.) kürte die Gesellschaft für deutsche Sprache (GdfS) in Wiesbaden "Wellenbrecher" zum Wort des Jahres.

Symbolbild: “Wellenbrecher” ist Wort des Jahres 2021
"Wellenbrecher" stehe einerseits stellvertretend für alle Maßnahmen, die getroffen wurden, um die vierte Corona-Welle zu brechen, aber auch für jene Menschen, die sich nach ihnen richten. Das Wort ist aus dem Schiffbau und Küstenschutz bekannt. Auf Platz zwei landete "SolidAHRität" wegen dem folgenschweren Unwetter im Ahrtal vom 14. auf den 15. Juli. Ebenfalls nominiert waren die Wörter Pflexit, Impfpflicht, Ampelparteien, Lockdown-Kinder, Booster, freitesten, Triell und die Bezeichnung "fünf nach zwölf". Mit "Wellenbrecher" wurde zum zweiten Mal in Folge ein Pandemie-bezogenes Wort ausgewählt. In 2020 war nämlich "Corona-Pandemie" das Wort des Jahres während man sich 2019 für "Respektrente" und 2018 für "Heißzeit" aussprach. Wort des Jahres können Ausdrücke werden, die das politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Leben sprachlich besonders beeinflussten. Die Jury verwende Medienberichte als Beleg.

Gesellschaft: Hier findest Du alles über das zwischenmenschliche » Zusammenleben der Gesellschaft.

EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen

Symbolbild: EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen
Nutzer:innen von kostenlosen E-Mail-Diensten wie T-Online oder GMX kennen sie: kleine Werbebanner im Posteingang, die echten E-Mails zum Verwechseln ähnlich sehen. Allerdings entschieden die Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, das solch sogenannte "Inbox-Werbung" nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt ist. Andernfalls werde gegen europäisches Recht verstoßen. Der Stormversorger "Städtische Werke an der Pegnitz" verklagte seinen Konkurrenten "eprimo". Eprimo habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, indem sie Anzeigen schalten, die sich als E-Mail tarnen. Dies sei irreführend und eine Belästigung für die Empfänger. Der Stromlieferant habe eine Agentur beauftragt um Werbebanner in den E-Mail-Postfächern des Dienstes T-Online zu schalten. Beim Klick auf den bezahlten Inhalt landete man auf einer Werbeseite, statt dem Empfangsdatum von echten E-Mail stand an dieser Stelle "Anzeige" und der Text war grau hinterlegt. Der Fall landete zuerst beim Bundesgerichtshof, der ihn an den EuGH weiterleitete. Dort wiesen die Richter:innen darauf hin, dass die DSGVO unsere Privatsphäre wahren und uns vor unerbetenen Werbemeldungen schützen soll. Die "Inbox-Werbung" sei "direkt und individuell", weshalb sie nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt bleibt. Sonst sei der bezahlte Inhalt mit Spam gleichzusetzen. Jetzt liegt der Spielball erneut beim Bundesgerichtshof, der entscheiden muss, ob T-Online seine Nutzer:innen ordentlich aufklärte und sich die Erlaubnis für Werbung dieser Art einholte.

Was entscheiden die Gerichte sonst noch? Du erfährst es mit einem Klick auf » Law!

Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen

Symbolbild: Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen
Seit Mittwoch (01. Dezember) ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Die Neuauflage bietet Kunden von Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkverträgen mehr Flexibilität; unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde. Die Vertragslaufzeit von 24 Monaten bei Neuverträgen ist weiterhin zulässig. Doch wer vergisst, rechtzeitig zu kündigen, ist fortan keine weiteren zwölf Monate an seinen Provider gebunden. Sobald sich der Vertrag automatisch verlängerte, darf mit einer Frist von nur noch einem Monat kündigen. Verträge, die am Telefon geschlossen wurden, müssen in Textform bestätigt werden, wenn den Kunden keine Vertragszusammenfassung vor Vertragsschluss erreichte. Andernfalls sei der Vertrag nichtig und die Provider haben keinerlei Ansprüche. Der Bundesverband Verbraucherzentrale begrüßt die Novelle und hofft auf mehr Wettbewerb und ein besseres Preis-/ Leistungsverhältnis. So soll Telefónica bekannt gegeben haben, dass man den Aufpreis für Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit abschaffen werde. Der Verband für Telekommunikation- und Mehrwertdienste nennt es einen "guten Kompromiss", weil es Planungssicherheit biete und für Kund:innen das Beste aus zwei Welten vereine. So schön das alles auch sein mag: Im Gesetz steht noch keine Mindestbandbreite. Dieser Wert solle erst Mitte des nächsten Jahres definiert werden.

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