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Google durchforstet Dateien des Cloud-Speichers Drive

Google hat Mitte Dezember eine neue Richtlinie für den Cloud-Speicherdienst Drive angekündigt. In den "Richtlinien zur Verwendung von Google-Produkten" wird "gefährlichen und illegalen Aktivitäten", "Belästigung, Mobbing und Drohung", "Hassrede", Identitätsdiebstahl, Phishing, Spam, "nicht einvernehmlichen, freizügigen Bildern", nicht autorisierten Bildern von Minderjährigen, Blut, drastischer Gewaltdarstellung, Propaganda und urheberrechtlich geschützten Inhalten noch stärker der Kampf angesagt.

Symbolbild: Google durchforstet Dateien des Cloud-Speichers Drive
Der US-Konzern wolle den Zugriff auf Dateien beschränken, die gegen die Unternehmensrichtlinien und Nutzungsbedingungen verstoßen. Insofern bemühe sich der Tech-Konzern, einschlägige Dateien zu identifizieren. Um einen flächendeckenden Scan aller hochgeladenen Inhalte bewerkstelligen zu können, komme man um einen "quasi-Upload-Filter" nicht herum. Schlägt der Algorithmus Alarm, dann werden die betroffenen Inhalte dem Nutzer gemeldet. Diese Dateien können fortan nicht mehr mit Dritten geteilt werden. Bei bereits geteilten Medien wird allen Nutzern außer dem Eigentümer der Zugriff entzogen. Wiederholte Verstöße können die "Kündigung ihres Kontos" herbeiführen. Google argumentiert im Sinne der Nutzer:innen, die der Konzern vor missbräuchlichen Inhalten schützen wolle. Außerdem möchte Google wohl sich selbst; vor Missbrauch der eigenen Infrastruktur schützen. Der Internetgigant äußerte sich bislang nicht, wie sein System rechtswidrige von Inhalten für edukative Zwecke unterscheiden kann.

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Nach Flutkatastrophe im Ahrtal: DSL-Anschlüsse repariert und Glasfaser verlegt

Symbolbild: Nach Flutkatastrophe im Ahrtal: DSL-Anschlüsse repariert und Glasfaser verlegt
Der anhaltende Starkregen vom 12. bis 15. Juli in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen forderte über 100 Tote, viele verloren ihr Zuhause. So verheerend das Ereignis war, es geht wieder bergauf. Die Deutsche Telekom gab bekannt, dass 97% der durch die Flutkatastrophen im Sommer beschädigten Festnetzanschlüsse wieder repariert seien. Konkret heißt das: Von den 103.000 Anschlüssen seien nur noch 5.000 verbleibend. Mehr als die Hälfte - nämlich 3.000 - werden noch innerhalb des ersten Quartals 2022 instandgesetzt. Rund 2.000 Anschlüsse seien durch zerstörte Straßen, Brücken oder Häuser seien auch auf lange Sicht nicht zu retten. Die Telekom habe alle betroffenen Kund:innen informiert sowie mit kostenlosen, mobilfunkbasierten Ersatzprodukten informiert. Wo das Kupfernetz nachhaltig beschädigt wurde, habe man angefangen, ein FTTH-Netz (Fiber to the home) aufzubauen. Noch in 2022 sollen davon knapp 40.000 Haushalte und Unternehmen profitieren, die direkt mit Glasfaser angebunden werden. Im darauffolgenden Jahr sollen 25.000 weitere FFTH-Anschlüsse in den betroffenen NRW-Kommunen hinzukommen.

Wissenschaftler sehen einen Zusammenhang zwischen der Flutkatastrophe und dem Klimawandel. Durch eine erhöhte weltweite Durchschnittstemperatur habe sich ebenso die Wahrscheinlichkeit solcher Ereignisse vervielfacht. Statistisch gesehen trete an der Ahr einmal in 500 Jahre eine Katastrophe dieser Ausmaße ein.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

"Wellenbrecher" ist Wort des Jahres 2021

Seit 1977 gibt es das Wort des Jahres; so auch in diesem Jahr. Am Freitagvormittag (03.) kürte die Gesellschaft für deutsche Sprache (GdfS) in Wiesbaden "Wellenbrecher" zum Wort des Jahres.

Symbolbild: “Wellenbrecher” ist Wort des Jahres 2021
"Wellenbrecher" stehe einerseits stellvertretend für alle Maßnahmen, die getroffen wurden, um die vierte Corona-Welle zu brechen, aber auch für jene Menschen, die sich nach ihnen richten. Das Wort ist aus dem Schiffbau und Küstenschutz bekannt. Auf Platz zwei landete "SolidAHRität" wegen dem folgenschweren Unwetter im Ahrtal vom 14. auf den 15. Juli. Ebenfalls nominiert waren die Wörter Pflexit, Impfpflicht, Ampelparteien, Lockdown-Kinder, Booster, freitesten, Triell und die Bezeichnung "fünf nach zwölf". Mit "Wellenbrecher" wurde zum zweiten Mal in Folge ein Pandemie-bezogenes Wort ausgewählt. In 2020 war nämlich "Corona-Pandemie" das Wort des Jahres während man sich 2019 für "Respektrente" und 2018 für "Heißzeit" aussprach. Wort des Jahres können Ausdrücke werden, die das politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Leben sprachlich besonders beeinflussten. Die Jury verwende Medienberichte als Beleg.

Gesellschaft: Hier findest Du alles über das zwischenmenschliche » Zusammenleben der Gesellschaft.

EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen

Symbolbild: EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen
Nutzer:innen von kostenlosen E-Mail-Diensten wie T-Online oder GMX kennen sie: kleine Werbebanner im Posteingang, die echten E-Mails zum Verwechseln ähnlich sehen. Allerdings entschieden die Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, das solch sogenannte "Inbox-Werbung" nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt ist. Andernfalls werde gegen europäisches Recht verstoßen. Der Stormversorger "Städtische Werke an der Pegnitz" verklagte seinen Konkurrenten "eprimo". Eprimo habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, indem sie Anzeigen schalten, die sich als E-Mail tarnen. Dies sei irreführend und eine Belästigung für die Empfänger. Der Stromlieferant habe eine Agentur beauftragt um Werbebanner in den E-Mail-Postfächern des Dienstes T-Online zu schalten. Beim Klick auf den bezahlten Inhalt landete man auf einer Werbeseite, statt dem Empfangsdatum von echten E-Mail stand an dieser Stelle "Anzeige" und der Text war grau hinterlegt. Der Fall landete zuerst beim Bundesgerichtshof, der ihn an den EuGH weiterleitete. Dort wiesen die Richter:innen darauf hin, dass die DSGVO unsere Privatsphäre wahren und uns vor unerbetenen Werbemeldungen schützen soll. Die "Inbox-Werbung" sei "direkt und individuell", weshalb sie nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt bleibt. Sonst sei der bezahlte Inhalt mit Spam gleichzusetzen. Jetzt liegt der Spielball erneut beim Bundesgerichtshof, der entscheiden muss, ob T-Online seine Nutzer:innen ordentlich aufklärte und sich die Erlaubnis für Werbung dieser Art einholte.

Was entscheiden die Gerichte sonst noch? Du erfährst es mit einem Klick auf » Law!

Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen

Symbolbild: Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen
Seit Mittwoch (01. Dezember) ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Die Neuauflage bietet Kunden von Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkverträgen mehr Flexibilität; unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde. Die Vertragslaufzeit von 24 Monaten bei Neuverträgen ist weiterhin zulässig. Doch wer vergisst, rechtzeitig zu kündigen, ist fortan keine weiteren zwölf Monate an seinen Provider gebunden. Sobald sich der Vertrag automatisch verlängerte, darf mit einer Frist von nur noch einem Monat kündigen. Verträge, die am Telefon geschlossen wurden, müssen in Textform bestätigt werden, wenn den Kunden keine Vertragszusammenfassung vor Vertragsschluss erreichte. Andernfalls sei der Vertrag nichtig und die Provider haben keinerlei Ansprüche. Der Bundesverband Verbraucherzentrale begrüßt die Novelle und hofft auf mehr Wettbewerb und ein besseres Preis-/ Leistungsverhältnis. So soll Telefónica bekannt gegeben haben, dass man den Aufpreis für Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit abschaffen werde. Der Verband für Telekommunikation- und Mehrwertdienste nennt es einen "guten Kompromiss", weil es Planungssicherheit biete und für Kund:innen das Beste aus zwei Welten vereine. So schön das alles auch sein mag: Im Gesetz steht noch keine Mindestbandbreite. Dieser Wert solle erst Mitte des nächsten Jahres definiert werden.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Hacker-Angriff: Tegut-Daten im Netz aufgetaucht

Ende April bemerkte die Supermarktkette Tegut den erfolgreichen Angriff auf ihre IT-Infrastruktur. Eine beschränktere Warenvielfalt, insbesondere in Bezug auf Fleisch- und Wurstwaren war die Folge. Als Reaktion habe man sämtliche IT-Systeme heruntergefahren, was auch Auswirkungen auf das Warenwirtschaftsprogramm hatte.

Symbolbild: Hacker-Angriff: Tegut-Daten im Netz aufgetaucht
Tegut gab am vergangenen Dienstag (18.) bekannt, dass durch den Cyberangriff entwendete Daten im Darknet aufgetaucht seien. Genauer gesagt, handle es sich um Firmeninterna aus einem spezifischen Unternehmensbereich. Die Auswertung dauere noch an. Außerdem sei es nicht auszuschließen, dass die Cyberkriminellen noch weitere Daten besitzen. Die Supermarktkette vermutet einen kriminellen Hintergrund, aber "Wir [...] lassen uns auf keine Verhandlungen mit Kriminellen ein.", trotzt der Geschäftsführer Thomas Gutberlet der Lage. Tegut als Teil der Schweizer Migros-Genossenschaft umfasst rund 280 Filialen in Hessen, Thüringen und Bayern. Der letzte Jahresumsatz soll sich auf 1,26 Milliarden Euro beziffern. Von offizieller Seite gibt es keine Angaben über den finanziellen Schaden durch den Hackerangriff.

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Bundestag beschließt Upload-Filter

Symbolbild: Bundestag beschließt Upload-Filter
Der Bundestag hat ein neues Urheberrecht beschlossen; eventuell auch, weil das Gesetz schon im Juni in Kraft treten müsse, um den Vorgaben der europäischen Union zu entsprechen. Der diskutable Artikel 13, der zu Artikel 17 geworden ist, führte vor zwei Jahren zu einigen Demonstrationen mit zehntausenden Teilnehmer:innen. Die Petition gegen die damalige Fassung zählte Millionen Unterschriften. Trotz alledem ließen sich die EU-Politiker nicht umstimmen. Die Urheberrechtsnovelle nimmt Plattformen mit User-Generated-Content stärker in die Haftung. Die jeweiligen Unternehmen, wie Google, Facebook oder Twitter müssen sich mit den Verwertungsgesellschaften einigen oder urheberrechtlich geschützte Werke sperren. Ansonsten kann es teuer werden. Gegner des Artikel 17 kritisieren, dass sogenannte Uploadfilter somit unweigerlich einhergehen. Es besteht das Risiko, dass im Zweifel gelöscht wird, weshalb auch von "Overblocking" die Rede ist. Kann es sein, dass wir demnächst kaum noch Inhalte auf Social Media teilen können, weil das Werk urheberrechtlich geschützt ist oder einem geschütztem Werk ähnlich sieht? Gute Frage! Ein wenig Hoffnung macht die Bagatellgrenze. Demnach dürfen weiterhin bis zu 15 Sekunden eines Films oder Songs, bis zu 160 Zeichen eines Textes und bis zu 125 Kilobyte große Grafiken geteilt werden. Das entscheidende Wort ist "geringfügig". Legale Zitate und Parodien bleiben unberührt. Im Sinne der Meinungsfreiheit soll Nutzer:innen die Möglichkeit eingeräumt werden, Inhalte im Voraus als legale Nutzung markieren zu können.

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Spanien auf der Datenautobahn, Deutschland auf dem Kupferweg

Symbolbild: Spanien auf der Datenautobahn, Deutschland auf dem Kupferweg
In Spanien steht Glasfaser bis in die Wohnung für über 80% der Haushalte zur Verfügung und knapp 60% sollen das Angebot auch angenommen haben. 300Mbit/s im Download soll es nahezu überall geben und selbst eine Gigabit-Anbindung ist nicht außergewöhnlich. Im Vergleich Deutschland: Die Nutzung von Glasfaser-Anschlüssen liege im einstelligen Bereich. Luz Usamentiaga (Telekommunikationsanbieter Orange España) erklärt sich den Vorsprung durch einen Standortvorteil Spaniens gegenüber Deutschland. Die Bevölkerung sei anders verteilt, viel konzentrierter statt zersiedelt. Dadurch können mit weniger Aufwand, somit schneller, mehr Menschen erreicht werden. Ein Beispiel: Allein ein Viertel der Spanier:innen lebe in den Metropolregionen Madrid und Barcelona. Spanien verdanke seinen gegenwärtigen Fortschritt seinem früheren Rückschritt. Eigene Festnetzanschlüsse - insbesondere auf dem Land - waren keine Selbstverständlichkeit. Somit wurden Handies zum Verkaufsschlager. Obendrein hatte der ehemalige Staatskonzern und Monopolist Telefónica keine teuren Kupfer-Investitionen getätigt, sondern ging direkt zu Glasfaser über. Zusätzlich waren in 2010 die Bedingungen für die Nutzung des Telefónica-Netzes nicht attraktiv genug, sodass Wettbewerber - teils bis in die Wohnung - eigene Kabel verlegten. Eine wichtige Rolle für ländliche Regionen spielen lokale Internet-Service-Provider. Bis 2025 soll es eine nahezu 100%ige Glasfaser-Abdeckung geben.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Mörfelden, Lampertheim und Lautertal
Mörfelden: Am Donnerstagnachmittag (20.) gegen 14:30Uhr gerieten ein 29-jähriger Autofahrer und sein 26-jähriger Beifahrer ins Visier ziviler Verkehrsfahnder des Polizeipräsidiums Südhessen. Sie waren auf der A5 unterwegs. Im Zuge der Fahrzeugkontrolle stießen die Beamten im Kofferraum auf zehn abgetrennte Katalysatoren. Obendrein entdeckten die Gesetzeshüter eine Hydraulikschere sowie einen Wagenheber. Nach eigenen Aussagen verwerte man Altfahrzeuge, doch es konnten keine Dokumente vorgelegt werden, die das bestätigen. Die beiden Herren wurden vorläufig festgenommen und die Ermittlungen dauern an.

Lampertheim: Dort soll Elektrowerkzeug mit einem Gesamtwert von über 2000€ aus einem Citroën Jumper gestohlen worden sein. Das Fahrzeug wurde in der Alfred-Delp-Straße - nahe der Blumenstraße - geparkt. Der potentielle "Tatzeitraum" erstreckt sich von Donnerstagabend (20.) ab 20:00Uhr bis Freitagmorgen (21.) Die Ermittler in Bensheim freuen sich über sachdienliche Hinweise unter: 06206 - 9 44 00.

Lautertal: Unbekannten soll es gelungen sein, 400 Liter Kraftstoff aus zwei Lastwagen abzupumpen. Die beraubten Fahrzeuge sollen auf dem Gelände eines Betriebes gestanden haben, welches mit Militärfahrzeugen handelt. Aufgefallen sei das am Freitagmorgen (21.), doch könne die Tat bis zu einer Woche zurückliegen. Die Ermittler gehen von einer gezielten Aktion aus, weil der Tatort eher abgelegen sei. Sämtliche Beobachtungen, die zur Aufklärung beitragen können, bitte an die Ermittler in Bensheim (DEG): 06251 - 84 68 0.

Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.

©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Erster bundesweiter Warntag: Also, wir haben nichts gehört.

Zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung des geteilten Deutschlands kam es am Donnerstag (10.) zum bundesweiten Warntag. Sirenen, Radio, Fernsehen sowie die Warn-Apps NINA, Katwarn, Biwapp oder hessenWarn sollten gleichzeitig um Punkt 11:00Uhr eine Warnmeldung versenden.

Symbolbild: Erster bundesweiter Warntag: Also, wir haben nichts gehört.
Dementsprechend war zum Warntag Sirenengeheul und Handygebimmel vorprogrammiert, aber stattdessen: gähnende Stille. Ein Grund ist, dass es vielerorts keine Sirenen mehr gebe und die Feuerwehr-Sirenen seien trotz Warntag bewusst nicht eingeschaltet worden. Die Warn-Apps informierten teilweise mit einer Verspätung bis zu einer halben Stunde. Christoph Unger (Präsident des BBK) erklärt sich die "deutliche, zu große Verspätung" mit einer Überlastung der Übertragungstechnik durch den Warntag. Eigentlich sollte nur eine einzige Meldung vom BBK versendet werden, aber entgegen der Abmachung schickten ebenso lokale Institutionen ein Warnsignal in die weite Welt hinaus. Aus Nervosität, weil nichts geschah, wurden sogleich zwei, drei, vier, ... Meldungen versendet, bis es sich zu 52 Warnungen summierte. So der Geschäftsführer der Marktplatz Agentur, dem Betreiber der Biwapp. Der "Deutsche Gehörlosen-Bund" kommierte das Geschehen mit: "Also, wir haben nichts gehört." Die humorvolle Reaktion hat einen ernsten Hintergrund, denn bisher würden barrierefreie Lösungen für den Notruf oder Katastrophenschutz fehlen.

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Was tun bei "Kein Netz"?

Symbolbild: Was tun bei "Kein Netz"?
HomeOffice; ein Trend, der vor allem durch die Corona-Pandemie befeuert wurde. Doch die gewonnene Flexibilität hat auch ihre Tücken. Zum Beispiel gibt es keine IT-Abteilung, die die teilweise oder gänzlich private Infrastruktur pflegt und bei Ausfällen binnen Minuten vor Ort ist. Störungen in der Telekommunikationsinfrastruktur können passieren. Blöd nur, dass niemand den Zeitpunkt sowie die Dauer vorhersagen kann. Stellt sich die Frage: Wie wappnet man sich gegen eine Unerreichbarkeit als Folge einer Störung des Mobilfunks? Laut dem Telekommunikationsportal teltarif.de empfiehlt sich eine Ersatz-Prepaid-Karte bzw. ein Zweitvertrag ohne Grundgebühr in einem anderen Mobilfunknetz. Aber Achtung: Provider können länger nicht genutzte oder nicht wieder aufgeladene Karten kündigen und sperren. Daher sollte man diesbezüglich beim Support nachfragen sowie die Karte regelmäßig auf ihre Funktion überprüfen. Eine Garantie für ein störungsfreies Netz gibt es nicht. Laut teltarif.de ist in den AGB der Provider oft von einer Verfügbarkeit von mindestens 98% die Rede. Aufs Jahr gerechnet dürfte das Netz über sieben Tage ausfallen.

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Verbot deutsches Fleisch nach China zu exportieren

Symbolbild: Verbot deutsches Fleisch nach China zu exportieren
Pestis Africana Suum (dt.: Afrikanische Schweinepest) ist ein 2014 in Europa aufkommenes Virus. Das Virus ist eines, das der Europäischen Schweinepest sehr ähnelt. Das heißt, dass die Afrikanische Schweinepest (kurz: ASP) kann hohes Fieber, Abgeschlagenheit oder sogar eine Blaufärbung der Haut hervorrufen. Ansonsten können noch Hustenanfälle, Blutungen aus sowohl der Nase als auch aus dem After entstehen. Das Schwein stirbt wahrscheinlich innerhalb von 48 Stunden. Da ASP auch in Brandenburg aufgetaucht ist, hat jetzt die chinesische Regierung den Import von deutschem Schweinefleisch verboten. Auch das indirekte Einführen durch Schweinefleischprodukte ist verboten worden. Zuvor wurden Exporte in andere Länder durch das deutsche Bundeslandwirtschaftsministerium in Berlin gestoppt. Der Grund dafür liegt dabei, dass nicht mehr die benötigten Zertifikate ausgestellt werden können. Der Erste Fall war ein totes Wildschwein, welches mit dem Virus infiziert gefunden wurde.

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Bundestag erhebt sich für Polizei

Symbolbild: Bundestag erhebt sich für Polizei
Wolfgang Schäuble (Präsident des Bundestages) hat in seiner Rede am Mittwoch (09.) an den ersten NSU Mord vor 20 Jahren gedacht. In genau dieser Rede dankte der Präsident der Polizei, für den Einsatz bei einer Demonstration vor dem Reichstagsgebäude. Zuvor waren Demonstranten aus dem rechten Spektrum, davon gestoppt worden, in den Bundestag einzudringen. Schäuble sagte ebenfalls: "Wir erleben ja leider immer wieder Auswüchse einer wachsenden gesellschaftlichen Verrohung. Gewalt gegen Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Sanitäter, Mitarbeiter in Ämtern und Behörden und gerade Polizisten sind Ziel[e] von Übergriffen." Dafür gab es eine stehende Ovation für repräsentierenden Polizisten, die auf der Tribüne des Bundestags waren. Der gesamte Bundestag stand auf; nur die AfD blieb sitzen. Dafür gab es später Kritik von der Polizei.

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Protest auf mexikanischer Halbinsel gegen Bahnprojekt

Symbolbild: Protest auf mexikanischer Halbinsel gegen Bahnprojekt
Auf der mexikanischen Halbinsel Yucatán soll die bestehende Bahn durch eine neue ersetzt werden. 5,4 Milliarden Euro soll das Projekt kosten. Doch Personen, die für das Projekt ihre Häuser verlassen müssen, wird gesagt, dass der Staat kein Geld habe. Die neue Bahnstrecke soll breiter werden, als auch länger. Insgesamt 1500 Kilometer soll die Strecke lang werden. Durch den Ausbau der Bahn wird erhofft, den Tourismus in der Region anzuregen und zu stärken. Daher haben sich 17 lokale Indìgena-Gemeindevertreter zusammengetan und eine Beschwerde bei einem lokalen Gericht eingereicht.

Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen
Heidelberg: Am Sonntagnachmittag (06.) gegen 15:00Uhr kollidierte ein 78-jähriger Nissan-Fahrer an der Kreuzung Landstraße/ Hausackerweg mit einem Ampelmast. Der Fahrer, seine 76-jährige Beifahrerin und die 85-jährige Mitfahrerin wurden schwer verletzt, aber glücklicherweise nicht lebensgefährlich. Der Nissan ist ein Fall für den Schrottplatz und auch die Ampelanlage ist durch den Vorfall außer Betrieb.

Lampertheim: Am Montag (07.) kurz nach 23:00Uhr soll ein 1,71m bis 1,80m großer Mann versucht haben die Tankstelle in der Römerstraße um ihr Bargeld zu erleichtern. Nachdem der Täter den Verkaufsraum betrat, soll er ein Messer gezückt haben, um den Mitarbeiter der Tankstelle zur Herausgabe des Bargeldes zu drängen. Doch stattdessen löste er den Alarm aus, woraufhin der Unbekannte ohne Beute in Richtung Neuschloßstraße flüchtete. Die Kriminalpolizei Heppenheim bittet unter der Telefonnummer 06252 70 um Hinweise, die zu dem Mann mit schlanker Statur führen. Zum Tatzeitpunkt trug er eine dunkle Kapuzenjacke, eine schwarze Camouflage-Hose sowie eine graue Basecap.

Münster: Auf der B26 bei Münster-Altheim auf der Höhe einer Baustelle kam es am Freitagnachmittag (11.) zu einem schweren Verkehrsunfall. Der Unfallhergang soll von einem Gutachter untersucht werden. Es ist bekannt, dass ein Motorrad, ein LKW sowie ein SUV Teil des Rätsels sind. Der Unfall sorgte bei einer Person für schwere Verletzungen, eine zweite Person wurde leicht verletzt. Die Vollsperrung der B26 seitens der Polizei hatte einen langen Stau zur Folge.

Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.

©2020 Hessentrend/ YoungPOWER-Team

Das Internet ist ein Netzwerk aus Millionen von Rechnern, wie dem PC, Smartphone, Fernseher oder gar Auto, die untereinander Daten und Informationen austauschen. Dieses Konstrukt besteht im Wesentlichen aus vier Hardware-Komponenten: Server, Kabel, Router als auch den internetfähigen Clients.

Die Aufgaben von Servern

Symbolbild: Die Aufgaben von Servern
Das mittlerweile eingedeutschte Wort "Server" heißt übersetzt Diener. Kurz gesagt sind Server leistungsstarke Computer - meist ohne Bildschirm oder grafische Benutzeroberfläche -, die auf Anfragen aus dem Internet reagieren. Der Endbenutzer, also Du vor Deinem Bildschirm erhält daraufhin eine Kopie der Nachricht, einer Website, eines Videos, oder, oder, oder, denn die Originaldatei befindet sich weiterhin auf dem Server. Danach folgen die Kabel in der Rangliste der "digitalen Nahrungskette". Obwohl im privaten Umfeld oft versucht wird, so wenig Kabel wie möglich zu verwenden, sind sie für das weltweite Netz absolut notwendig. Nur so können Daten über längere Strecken, z.B. in die Vereinigten Staaten transportiert werden.

Wozu Kabel? Ich hab' WLAN!

Symbolbild: Wozu Kabel im Internet? Ich hab' WLAN!
Dabei ist die Frage berechtigt, ob man das weltweite Internet nicht auch mithilfe von Satelliten unterstützen könnte. Die Antwort lautet aus einfachen Gründen nein. Die Daten müssten eine Strecke von 44.000 Meilen - 22.000 Meilen einfach - zurücklegen. Das würde zu einer enorm hohen Latenz führen. Selbst wenn bspw. Smartphones nur kabellos im Netz unterwegs sind, ist es dennoch immer an einem Kabelnetz angeschlossen: entweder durch den Heimrouter oder die Funkzelle. Der Router wandelt bei einer Ethernet-Verbindung die Lichtsignale in technische Signale um, während Funkzellen die Informationen in Form von elektromagnetischen Wellen weiterleite. Durch das sogenannte Transmission-Control Protocol oder Internet Protocol (kurz: TCP/ IP) spielt es keine Rolle, welche Technologien Server oder Anwender benutzen. Die Dokumente werden transportiert.

Der Router: Das Navi für Deine Daten

Symbolbild: Der Router: Das Navi für Deine Daten
In jedem Fall gehört das Kabelnetz einem Provider; häufig große Dienstleister der Telekommunikation, die für die Nutzung entlohnt werden wollen. Provider ist der englische Begriff für Anbieter oder Lieferant. Mit Vertragsabschluss folgt der schon mehrfach erwähnte Router. Seine Aufgabe ist es, dass die Daten beim richtigen Gerät ankommen. Sonst könnte es passieren, dass die Websiten, die man nur im Inkognito-Modus besucht auf dem Smartphone seiner Oma landet. Ähnlich agieren die viel leistungsstärkeren Router im Server-Gebilde: sie suchen den passenden Weg, wodurch das Internet effizienter als andere Netze wurde.

Eine Analogie zum Postnetz

Symbolbild: Eine Analogie zum Postnetz
Vergleichen wir es mit dem Postnetz. Dieses ist weitaus weniger fehlertolerant, wenn sich der Absender nicht strikt an die Vorgaben hält. Das Internet ist dem überlegen, denn die Datenpakete müssen nicht den identischen Weg einschlagen. Darüber hinaus kann ein Client den Server ein weiteres Mal anfragen, wenn Pakete verloren gegangen sein sollten.

Hinweis: Der Beitrag entstand im Rahmen der Sendung radio.exe bei Radio Darmstadt. Alle Inhalte - Podcast & Skripte - gibt es online bei radioexe.de. Schalte an jedem vierten Sonntag im Monat ab 17:00Uhr live zu via 103,4MHz, DAB+ (Juli-Dezember) oder im weltweiten Stream!

©2020 Hessentrend/ Leon Ebersmann