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Neuartiger Lautsprecher so dünn wie Papier

Ein Forscher-Team am MIT in Cambridge hat eine hauchdünne, flexible Schallfolie entwickelt, die fast jede Oberfläche in einen Lautsprecher umfunktionieren kann. Ein erster Prototyp hat die Maße eines Notizzettels, ist ein Zehntel Millimeter dünn und bringt gerade einmal zwei Gramm auf die Wage.

Symbolbild: Neuartiger Lautsprecher so dünn wie Papier durch Schallfolie
Die Sound-Qualität des Prototyps ist auf einem Level mit vielen Smartphone-Lautsprechern, denn die Bässe fehlen. Bei einer Spannung von 25 Volt und einer Frequenz von einem Kilohertz kann die Schallfolie bis zu 66 Dezibel laut werden. Erhöht man das auf zehn Kilohertz, dann erhöht sich der Pegel auf 86 Dezibel. Das ist vergleichbar mit Straßenlärm. Im Gegensatz zu herkömmlichen Lautsprechern verbraucht die Schallfolie nur ein Zehntel der Energie bei gleicher Größe. Zu erklären, wie die Schallfolie produziert wurde, würde den Rahmen sprengen. Doch so viel sei gesagt. Die PVDF-Schicht reagiert auf elektrische Spannungspulse mit mechanischen Bewegungen. Im Zusammenspiel mit der PET-Folie und hunderten Mikrolöchern entsteht ein für uns hörbarer Klang. Die Einsatzzwecke der Schallfolie sind vielseitig. Mittels Gegenschall könnte man Noise-Cancelling in ganzen Räumen ermöglichen oder Ultraschall erzeugen, denn dieser Lautsprecher funktioniert unabhängig von der Oberfläche; egal ob weich oder hart. Zukünftig seien sogar durchsichtige Schallfolien möglich.

Zusätzliches über aktuelle Forschungen sind hier » Wissenschaft vorzufinden.

Die beliebtesten Vornamen

Symbolbild: Die beliebtesten Vornamen
Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GdfS) mit Sitz in Wiesbaden erstellt seit 1977 eine jährliche Liste mit den beliebtesten Vornamen für Neugeborene. Dafür hat die GdfS die die Daten von 700 deutschen Standesämtern ausgewertet, sodass knapp 93% aller vergebenen Vornamen im vergangen Jahr erfasst sind. Von den über eine Million Vornamen sollen 65.000 verschiedene Namen gewesen sein. Bei den männlichen Vornamen steht Noah zum dritten mal in Folge auf Platz eins. Noah ist hebräisch und bedeutet "der Tröstende", "der Beruhigende". Die Bibel-Erzählung der Arche-Noah ist vielen bekannt. Weiter geht’s mit den Vornamen: Mat(t)(h)eo, Leon, Finn und Paul. Die Neuzugänge Luca auf Platz sechs und Emil auf Platz acht haben dafür gesorgt, dass die Namen Henry und Ben nicht mehr in der Top-Zehn sind. Bei den Mädchen konnte Emilia ihren Platz eins verteidigen. Auf Platz zwei und drei folgen: Hanna(h) und Sophia/ Sofia. Auffällig ist, dass es hier keine Neuzugänge gegeben hat; lediglich die Reihenfolge habe sich verändert. Zusätzlich enden alle Vornamen in der Aussprache auf dem hellen Vokal -a. Die Gesellschaft für deutsche Sprache bezeichnet beide Ranking als "Mischung aus Zeitlosigkeit und Zeitgeist". Das gilt auch für die "Lieblings-Zweitnamen". Bei den Mädchen sind es Marie, Maria, L(o)uise, Elisabeth, Charlotte oder Johanna. Die Folgenamen von Jungs sind oftmals: Alexander, Maximilian, Karl/ Carl, Joseph/ Josef, Johann, Michael oder Emil.

Sämtliche Berichterstattung aus Deutschland sammelten wir für Dich in der Kategorie » DE.

Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen

Symbolbild: Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen
Im Dezember 2019 hat ein Mann mit einem Fitnessstudio in Niedersachsen einen zweijährigen Vertrag geschlossen. Kurz darauf sorgte Corona in Deutschland und der Welt für weitreichende Einschränkungen. Vom 14. März bis 04. Juni 2020 hatte das Fitnessstudio gezwungenermaßen geschlossen. Im Mai hat der Kunde den Vertrag gekündigt. Er forderte die Beiträge für die Monate März, April und Mai bei einem monatlichen Beitrag von 29,90€ zurück. Das Fitnessstudio hat zwar die Kündigung entgegengenommen, doch statt einer Rückzahlung verlängerte man ihm die Mitgliedschaft um drei Monate. Der Kunde war darüber wenig amüsiert und klagte. Zuerst vor dem Amtsgericht Papenburg, dann vor dem Landgericht Osnabrück; beide Gerichten gaben ihm Recht. Zuletzt trafen sich der Mann und das Fitnessstudio beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die BGH-Richter urteilten, dass Fitnessstudios die Beiträge der Monate zurückzahlen müssen, in denen coronabedingt kein Fitnessbetrieb möglich war. Zweck eines Fitnessstudios ist die regelmäßige sportliche Betätigung. Wenn das nicht möglich ist, dann wird der Vertrag nicht erfüllt. Der Vertrag könne nicht wegen "Störung der Betriebsgrundlage" verlängert werden. Grund seien spezielle Vorschriften des Bundes, die Fitnessstudios die einseitige Laufzeitverlängerung untersagten. Wer kein Geld zurückzahlen möchte, muss immerhin Wertgutscheine ausstellen. Im konkreten Fall ging es um 87€.

Was entscheiden die Gerichte sonst noch? Du erfährst es mit einem Klick auf » Law!

©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Morddrohungen gegen Hausarzt aus Wallenhorst

Ein Hausarzt und sein Praxisteam aus Wallenhorst (Landkreis Osnabrück) stehen nach heftigen Anfeindungen unter Polizeischutz. Der Fall soll mit einem simplen Rezept begonnen haben.

Symbolbild: Morddrohungen gegen Hausarzt aus Wallenhorst
Der behandelnde Arzt verweigerte die Ausstellung des Rezepts, weil sie ihm von ihrer Skepsis gegenüber der Corona-Impfung erzählte. Kurz gesagt: Der Mediziner empfahl der Dame sich einen neuen Hausarzt zu suchen. Das Vertrauensverhältnis sei gestört, das Arzt-Patientin-Verhältnis habe keine Zukunft. Wie die Patientin später ausgesagt haben soll, wolle sie sich wegen ihres Kinderwunsches nicht impfen lassen. Der Hausarzt halte sich mit Verweis auf die Schweigepflicht zu näheren Angaben zur Frau zurück, aber setze sich für die Gesundheit seiner Mitarbeiter:innen ein. Seitdem berichtet der Mann von mehreren Nachrichten per Telefon und E-Mails im Stundentakt. Der Inhalt gehe von Beschimpfungen über Bedrohungen bis hin zu Morddrohungen; daher der Polizeischutz. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) stehe hinter dem Praxis-Team. Auch die Kassenärztliche Vereinigung (KVN) tue das, laut Uwe Lankenfeld (Osnabrücker Bezirksvorstand), wenngleich die Organisation als Aufsichtsbehörde den möglichen Verstoß gegen das Vertragsarztrecht untersuche. Die Ärztekammer in Niedersachsen (ÄKN) führe ebenfalls Ermittlungen. Gegen die Verfasser der Gewaltnachrichten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, denn Meinungsfreiheit und Hasskriminalität sind voneinander zu unterscheiden.

Gesellschaft: Hier findest Du alles über das zwischenmenschliche » Zusammenleben der Gesellschaft.

Jugend-Digitalstudie: Jugendliche mehr als 70 Std./ Woche online

Symbolbild: Jugend-Digitalstudie: Jugendliche mehr als 70 Std./ Woche online
Wie die Postbank-Jugend-Digitalstudie 2021 herausfand, halten sich Teenager im Alter zwischen 16 bis 18 Jahren wöchentlich durchschnittlich 70,4 Stunden online auf. Damit seien die Jugendlichen etwas über eine Stunde weniger im Netz als noch im Frühjahr 2020 mit durchschnittlich 71,5 Stunden, aber der Wert von 2019 - nämlich 58 Stunden/ Woche - wird deutlich übertroffen. Laut den Studienmachern lasse sich weniger als ein Drittel der Online-Zeit auf edukative Zwecke zurückführen. Täglich verbringen die Befragten 3,6 Stunden im Netz für die Schule, das Studium oder die Ausbildung. Ähnlich soll es 2020 gewesen sein, während der Wert vor der Corona-Pandemie bei 2,5 Stunden pro Tag lag. Die meiste Zeit - täglich 1,3 Stunden - nutzen die Befragten ihr Smartphone für’s Home Schooling. Dicht gefolgt von Laptops, die am Tag durchschnittlich 1,1 Stunden zum Einsatz kommen. Auf Platz drei landen Tablets und Desktop-Computer seien nur für täglich 30 Minuten das Mittel der Wahl. So liege wöchentlich für 43,7 Stunden das Augenmerk auf unseren Smartphones. Ein Jahr zuvor - 2020 - haben Jugendliche knapp drei Stunden weniger vor ihren Smartphones verbracht während es 2019 nur 36 Wochenstunden gewesen sein sollen. Für die repräsentative Studie haben die Studienmacher im Zeitraum Mai und Juni 1000 Jugendliche zu ihrem Nutzungsverhalten befragt.

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Brand auf der Tank- und Rastanlage Gräfenhausen

Symbolbild: Brand auf der Tank- und Rastanlage Gräfenhausen
Der Großbrand an der Raststätte Gräfenhausen-Ost an der A5 im Landkreis Darmstadt-Dieburg bei Weiterstadt beschäftigte zeitweise bis zu 180 Feuerwehrleute. Am Montagmorgen (09.08.) gegen 06:50Uhr soll ein 54-jähriger Audi-Fahrer mit 150km/h gegen den Stützpfeiler der Dachkonstruktion der Tankstelle gefahren sein. Sein Auto wurde zweigeteilt und soll Feuer gefangen haben, das auf die Zapfsäulen, einen Transporter und das Dach übergriff. Der Auto-Fahrer verstarb an der Unglücksstelle. Dem Kassierer ist es zu verdanken, dass die Situation nicht eskalierte. Mittels Not-Aus-Schalter unterbrach er die Benzinzufuhr zu den Zapfsäulen, sodass nur noch das Benzin in den Zapfsäulen Feuer fing. Gemäß Informationen der Deutschen Presseagentur (DPA) ziehe der Vorfall einen einstelligen Millionenschaden mit sich. Der anliegende E-Highway - eine Teststrecke für elektrisch betriebene Lastwagen - sei ohne einen Schaden davongekommen. Jetzt - eine Tage nach dem Großbrand - beginnen die Aufräum- und Reinigungsarbeiten: das Gebäude müsse gesichert und Bauschutt müsse abgetragen werden. Der Betreiber plane einen Sichtschutz. Laut einer Unternehmenssprecherin von Tank & Rast bleibe die Tankstelle für einen längeren Zeitraum geschlossen. Polizei und Staatsanwaltschaft Darmstadt vermuten einen Suizid seitens des Mannes, weshalb die Leiche obduziert werden müsse.

Zusätzliche lokale Themen aus Darmstadt findest Du im Abschnitt » Darmstadt.

Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Viernheim und Raunheim/ Bischofsheim
Viernheim: Im Rahmen der Aktion "Stadtradeln" lädt die Polizei Viernheim zur Fahrradcodierung ein. Das soll am Montag (04. September) zwischen 08:00Uhr bis 13:00Uhr auf dem Hof der Polizei in der Kettelerstraße geschehen. Um eine telefonische Anmeldung von montags bis freitags zwischen 07:00Uhr bis 19:00Uhr wird gebeten: 06204 - 93 77 120. Schon zur Anmeldung sollte man folgende Angaben machen können: Anzahl der Drahtesel, die codiert werden sollen, die Fahrradart, denn bei E-Bikes sollte der Schlüssel für den Akku nicht vergessen werden sowie eine Telefonnummer für mögliche Rückfragen. Am Tag der Veranstaltung wird ein Ausweis sowie ein Eigentumsnachweis verlangt.

Raunheim/ Bischofsheim: Zwei Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren wird zur Last gelegt, mit einer fremden Kreditkarte in einer Tankstelle Käufe tätigen zu wollen. Die alarmierte Polizei nahm die Minderjährigen am Donnerstag (12.) gegen 10:45Uhr vorläufig fest. Unklar ist, ob die Tatverdächtigen die Karte bloß gefunden oder auch gestohlen haben. Die Karteninhaberin bemerkte den Verlust ihrer Kreditkarte, als ihr drei Abbuchungen in Höhe von ca. 245€ auffielen, denn beim Lebensmitteleinkauf am Mittwoch (11.) sei die Bankkarte noch vorhanden gewesen. Es soll Anzeige erstattet worden sein, sodass die Jugendlichen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

Service: Zur Erinnerung: Sowohl die Anfertigung als auch die Verbreitung von privaten Fahndungsaufrufen oder Behauptungen, die Menschen öffentlich an den Pranger stellen können, können ein strafrechtliches Nachspiel haben. Das Ermitteln und Öffentlichkeitsfahndungen sei ausschließlich Aufgabe der Polizei und Staatsanwaltschaft. Obendrein brauche es für eine Öffentlichkeitsfahndung einen richterlichen Beschluss. Stattdessen sollte man sämtliches Bildmaterial, das Straftaten dokumentiert der Polizei übergeben und sich als Zeuge anbieten. Alles andere könne den Erfolg der Ermittlungsbehörden gefährden. Wer private Fahndungsaufrufe sieht, sollte diese einerseits kritisch hinterfragen und gegebenenfalls der Polizei melden.

Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.

©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Bitkom-Studie: Neun von zehn Unternehmen von Cyberangriffen betroffen

Laut der Studie des Digitalverbands Bitkom waren in den Jahren 2020 und 2021 nahezu neun von zehn Unternehmen von Datenklau, Spionage oder Sabotage geplagt. Mittels erfolgreicher Ransomware-Angriffe werden Computer unzugänglich gemacht und ihr Betreiber erpresst. Der Ausfall von Informations- und Produktionssystemen führt zu Störungen im Betriebsablauf. So soll ein jährlicher Schaden in Höhe von 223 Milliarden Euro entstehen.

Symbolbild: Bitkom-Studie: Neun von zehn Unternehmen von Cyberangriffen betroffen
Damit ist die Schadenssumme mehr als doppelt so hoch wie in den Jahren 2018 oder 2019. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass in 59% der Unternehmen, die Home Office grundsätzlich anbieten können, es seit der Corona-Pandemie zu IT-Sicherheitsvorfällen gekommen sein soll. Achim Berg (Bitkom-Präsident) machte darauf aufmerksam, dass es nicht genüge, Mitarbeiter:innen "einfach zum Arbeiten nach Hause zu schicken". Stattdessen muss auf der To-Do-Liste jedes Unternehmens die Absicherung der Geräte und der Schutz der Kommunikationskanäle zum Unternehmen stehen. Obendrein muss für die Gefahren durch Cyberkriminalität sensibilisiert werden. Jedes zehnte Unternehmen sehe sich in seiner Existenz durch Cyberattacken bedroht, wie die von Januar bis März 2021 geführte Bitkom-Studie ergab. Sinan Selen (Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz) merkt an, dass Behörden und die Wirtschaft nur gemeinsam Cyberangriffen trotzen können.

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Fitnessstudio muss Beiträge zurückerstatten

Symbolbild: Fitnessstudio muss Beiträge zurückerstatten
Wie das Landgericht Osnabrück entschied, sei die einseitige Verlängerung von Verträgen für Fitnessstudios aufgrund von behördlich angeordneten Schließungen rechtswidrig. Im konkreten Fall klagte ein Mann, der mit einer Sportstätte einen Vertrag über 24 Monate schloss. Allerdings hätte er die Räumlichkeiten zur Zeit des ersten Corona-Lockdowns vom 16. März 2020 bis 04. Juli 2020 nicht benutzen können. Noch im Lockdown kündigte er seinen Vertrag zum 08. Dezember 2021. Der Betreiber des Fitnessstudios kassierte weiterhin die Mitgliedsbeiträge. Der Kläger forderte die Rückerstattung des Geldes, doch sein Vertragspartner entgegnete, dass die Nutzung der Sportgeräte nachgeholt werden könne. Kurz gesagt: Das Sportunternehmen wollte die wegen der Corona-Pandemie verloren gegangenen Wochen an die eigentliche Laufzeit anhängen. Laut den Osnabrückern Richter:innen sei das unzulässig. Das Fitnessstudio konnte wegen der behördlich angeordneten Schließung seinen Part des Vertrags nicht erfüllen. Somit entfalle der Anspruch auf die Monatsbeiträge und müsse zurückerstattet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Revision wurde zugelassen.

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Preisabsprachen bei Musikinstrumenten: Strafen in Höhe von 21 Millionen Euro

Symbolbild: Preisabsprachen bei Musikinstrumenten: Strafen in Höhe von 21 Millionen Euro
Das Bundeskartellamt kündigte Geldbußen in Höhe von insgesamt 21 Millionen Euro gegen die Hersteller Yamaha, Roland, Fender, die Händler Thomann und Music Store sowie gegen verantwortliche Beschäftigte an. Kartellamtspräsident Andreas Mundt teilte mit, dass man Händler angehalten haben soll, "festgesetzte Mindestverkaufspreise nicht zu unterschreiten". Dafür soll sogenannte Price-Tracking-Software zur Überwachung von Endverbraucherpreisen seitens Yamaha und Roland zum Einsatz gekommen sein. Um Druck auszuüben, habe man Sanktionen, wie Lieferstopp oder zumindest schlechtere Konditionen angedroht bzw. verhängt. Teils wurden Mindestpreise nur sporadisch oder gar nicht überwacht. Die Händler missachteten oder umgingen die Herstellervorgaben durch Bündelung mehrerer Produkte zu einem Gesamtpreis. Thomann und Music Store hätten gefordert, dass auch andere Musik- instrumentenfachhändler die Mindestpreise einhalten. In 13 Fällen sollen die Händler Thomann und Music Store selbst Absprachen bezüglich der Preisgestaltung von Musikinstrumenten oder ergänzenden Produkten getroffen haben. Als Zeitraum wird Dezember 2014 bis April 2018 genannt, denn damals begann das Verfahren. Alle beschuldigten Unternehmen haben bei der Aufklärung des Falls kooperiert.

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Microsoft verlangt Impfnachweis

Symbolbild: Microsoft verlangt Impfnachweis
Der US-Online-Shop Amazon beschäftigt weltweit schätzungsweise 900.000 Mitarbeiter:innen. Wer nicht in den Lager, Verteilzentren oder als Lieferant tätig ist, könne bis Januar 2022 im Home Office arbeiten. Die verlängerte Möglichkeit zum Home Office treffe auf die USA sowie weitere, aber noch nicht näher genannte Länder zu. Wer ins Office ohne Home zurückkehren möchte, muss - solange man nicht vollständig geimpft ist - eine Maske tragen. Das Hard- und Softwareunternehmen Microsoft rechnet mit der vollständigen Wiedereröffnung der eigenen Büros in den Vereinigten Staaten ab frühestens Anfang Oktober. Allerdings müssten alle "Angestellten, Lieferanten und Gäste, die die Microsoft-Gebäude" betreten, ihren Impfschutz nachweisen können. Auch in diesem Fall bestätigen Ausnahmen die Regel: Wer sich aus medizinischen oder religiösen Hintergründen nicht impfen lassen kann oder möchte, ist von der Impfpflicht ausgenommen. Die Suchmaschine Google und das soziale Netzwerk Facebook möchten es Microsoft gleich tun. Tatsächlich dürfen Arbeitgeber gemäß US-Recht ihre Beschäftigten zu einer Impfung verpflichten. Der Sender CNN soll drei Mitarbeiter gekündigt haben, weil diese ungeimpft die Gebäude betraten. Bis zu dem Zeitpunkt habe man zwar eine Corona-Impfung gefordert, aber ein Nachweis war nicht notwendig; es geschah auf Vertrauensbasis. Der Sender selbst äußerte sich zu dem Vorfall (noch) nicht.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann