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"Wellenbrecher" ist Wort des Jahres 2021

Seit 1977 gibt es das Wort des Jahres; so auch in diesem Jahr. Am Freitagvormittag (03.) kürte die Gesellschaft für deutsche Sprache (GdfS) in Wiesbaden "Wellenbrecher" zum Wort des Jahres.

Symbolbild: “Wellenbrecher” ist Wort des Jahres 2021
"Wellenbrecher" stehe einerseits stellvertretend für alle Maßnahmen, die getroffen wurden, um die vierte Corona-Welle zu brechen, aber auch für jene Menschen, die sich nach ihnen richten. Das Wort ist aus dem Schiffbau und Küstenschutz bekannt. Auf Platz zwei landete "SolidAHRität" wegen dem folgenschweren Unwetter im Ahrtal vom 14. auf den 15. Juli. Ebenfalls nominiert waren die Wörter Pflexit, Impfpflicht, Ampelparteien, Lockdown-Kinder, Booster, freitesten, Triell und die Bezeichnung "fünf nach zwölf". Mit "Wellenbrecher" wurde zum zweiten Mal in Folge ein Pandemie-bezogenes Wort ausgewählt. In 2020 war nämlich "Corona-Pandemie" das Wort des Jahres während man sich 2019 für "Respektrente" und 2018 für "Heißzeit" aussprach. Wort des Jahres können Ausdrücke werden, die das politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Leben sprachlich besonders beeinflussten. Die Jury verwende Medienberichte als Beleg.

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EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen

Symbolbild: EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen
Nutzer:innen von kostenlosen E-Mail-Diensten wie T-Online oder GMX kennen sie: kleine Werbebanner im Posteingang, die echten E-Mails zum Verwechseln ähnlich sehen. Allerdings entschieden die Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, das solch sogenannte "Inbox-Werbung" nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt ist. Andernfalls werde gegen europäisches Recht verstoßen. Der Stormversorger "Städtische Werke an der Pegnitz" verklagte seinen Konkurrenten "eprimo". Eprimo habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, indem sie Anzeigen schalten, die sich als E-Mail tarnen. Dies sei irreführend und eine Belästigung für die Empfänger. Der Stromlieferant habe eine Agentur beauftragt um Werbebanner in den E-Mail-Postfächern des Dienstes T-Online zu schalten. Beim Klick auf den bezahlten Inhalt landete man auf einer Werbeseite, statt dem Empfangsdatum von echten E-Mail stand an dieser Stelle "Anzeige" und der Text war grau hinterlegt. Der Fall landete zuerst beim Bundesgerichtshof, der ihn an den EuGH weiterleitete. Dort wiesen die Richter:innen darauf hin, dass die DSGVO unsere Privatsphäre wahren und uns vor unerbetenen Werbemeldungen schützen soll. Die "Inbox-Werbung" sei "direkt und individuell", weshalb sie nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt bleibt. Sonst sei der bezahlte Inhalt mit Spam gleichzusetzen. Jetzt liegt der Spielball erneut beim Bundesgerichtshof, der entscheiden muss, ob T-Online seine Nutzer:innen ordentlich aufklärte und sich die Erlaubnis für Werbung dieser Art einholte.

Was entscheiden die Gerichte sonst noch? Du erfährst es mit einem Klick auf » Law!

Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen

Symbolbild: Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen
Seit Mittwoch (01. Dezember) ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Die Neuauflage bietet Kunden von Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkverträgen mehr Flexibilität; unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde. Die Vertragslaufzeit von 24 Monaten bei Neuverträgen ist weiterhin zulässig. Doch wer vergisst, rechtzeitig zu kündigen, ist fortan keine weiteren zwölf Monate an seinen Provider gebunden. Sobald sich der Vertrag automatisch verlängerte, darf mit einer Frist von nur noch einem Monat kündigen. Verträge, die am Telefon geschlossen wurden, müssen in Textform bestätigt werden, wenn den Kunden keine Vertragszusammenfassung vor Vertragsschluss erreichte. Andernfalls sei der Vertrag nichtig und die Provider haben keinerlei Ansprüche. Der Bundesverband Verbraucherzentrale begrüßt die Novelle und hofft auf mehr Wettbewerb und ein besseres Preis-/ Leistungsverhältnis. So soll Telefónica bekannt gegeben haben, dass man den Aufpreis für Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit abschaffen werde. Der Verband für Telekommunikation- und Mehrwertdienste nennt es einen "guten Kompromiss", weil es Planungssicherheit biete und für Kund:innen das Beste aus zwei Welten vereine. So schön das alles auch sein mag: Im Gesetz steht noch keine Mindestbandbreite. Dieser Wert solle erst Mitte des nächsten Jahres definiert werden.

Alles rund um Geschehnisse in der Politik bündelten wir in der Kategorie » Politik.

©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Hacker-Angriff: Tegut-Daten im Netz aufgetaucht

Ende April bemerkte die Supermarktkette Tegut den erfolgreichen Angriff auf ihre IT-Infrastruktur. Eine beschränktere Warenvielfalt, insbesondere in Bezug auf Fleisch- und Wurstwaren war die Folge. Als Reaktion habe man sämtliche IT-Systeme heruntergefahren, was auch Auswirkungen auf das Warenwirtschaftsprogramm hatte.

Symbolbild: Hacker-Angriff: Tegut-Daten im Netz aufgetaucht
Tegut gab am vergangenen Dienstag (18.) bekannt, dass durch den Cyberangriff entwendete Daten im Darknet aufgetaucht seien. Genauer gesagt, handle es sich um Firmeninterna aus einem spezifischen Unternehmensbereich. Die Auswertung dauere noch an. Außerdem sei es nicht auszuschließen, dass die Cyberkriminellen noch weitere Daten besitzen. Die Supermarktkette vermutet einen kriminellen Hintergrund, aber "Wir [...] lassen uns auf keine Verhandlungen mit Kriminellen ein.", trotzt der Geschäftsführer Thomas Gutberlet der Lage. Tegut als Teil der Schweizer Migros-Genossenschaft umfasst rund 280 Filialen in Hessen, Thüringen und Bayern. Der letzte Jahresumsatz soll sich auf 1,26 Milliarden Euro beziffern. Von offizieller Seite gibt es keine Angaben über den finanziellen Schaden durch den Hackerangriff.

Zusätzliche Themen aus der DACH-Region sind in der Kategorie » DACH gelistet.

Bundestag beschließt Upload-Filter

Symbolbild: Bundestag beschließt Upload-Filter
Der Bundestag hat ein neues Urheberrecht beschlossen; eventuell auch, weil das Gesetz schon im Juni in Kraft treten müsse, um den Vorgaben der europäischen Union zu entsprechen. Der diskutable Artikel 13, der zu Artikel 17 geworden ist, führte vor zwei Jahren zu einigen Demonstrationen mit zehntausenden Teilnehmer:innen. Die Petition gegen die damalige Fassung zählte Millionen Unterschriften. Trotz alledem ließen sich die EU-Politiker nicht umstimmen. Die Urheberrechtsnovelle nimmt Plattformen mit User-Generated-Content stärker in die Haftung. Die jeweiligen Unternehmen, wie Google, Facebook oder Twitter müssen sich mit den Verwertungsgesellschaften einigen oder urheberrechtlich geschützte Werke sperren. Ansonsten kann es teuer werden. Gegner des Artikel 17 kritisieren, dass sogenannte Uploadfilter somit unweigerlich einhergehen. Es besteht das Risiko, dass im Zweifel gelöscht wird, weshalb auch von "Overblocking" die Rede ist. Kann es sein, dass wir demnächst kaum noch Inhalte auf Social Media teilen können, weil das Werk urheberrechtlich geschützt ist oder einem geschütztem Werk ähnlich sieht? Gute Frage! Ein wenig Hoffnung macht die Bagatellgrenze. Demnach dürfen weiterhin bis zu 15 Sekunden eines Films oder Songs, bis zu 160 Zeichen eines Textes und bis zu 125 Kilobyte große Grafiken geteilt werden. Das entscheidende Wort ist "geringfügig". Legale Zitate und Parodien bleiben unberührt. Im Sinne der Meinungsfreiheit soll Nutzer:innen die Möglichkeit eingeräumt werden, Inhalte im Voraus als legale Nutzung markieren zu können.

Alles rund um Geschehnisse in der Politik bündelten wir in der Kategorie » Politik.

Spanien auf der Datenautobahn, Deutschland auf dem Kupferweg

Symbolbild: Spanien auf der Datenautobahn, Deutschland auf dem Kupferweg
In Spanien steht Glasfaser bis in die Wohnung für über 80% der Haushalte zur Verfügung und knapp 60% sollen das Angebot auch angenommen haben. 300Mbit/s im Download soll es nahezu überall geben und selbst eine Gigabit-Anbindung ist nicht außergewöhnlich. Im Vergleich Deutschland: Die Nutzung von Glasfaser-Anschlüssen liege im einstelligen Bereich. Luz Usamentiaga (Telekommunikationsanbieter Orange España) erklärt sich den Vorsprung durch einen Standortvorteil Spaniens gegenüber Deutschland. Die Bevölkerung sei anders verteilt, viel konzentrierter statt zersiedelt. Dadurch können mit weniger Aufwand, somit schneller, mehr Menschen erreicht werden. Ein Beispiel: Allein ein Viertel der Spanier:innen lebe in den Metropolregionen Madrid und Barcelona. Spanien verdanke seinen gegenwärtigen Fortschritt seinem früheren Rückschritt. Eigene Festnetzanschlüsse - insbesondere auf dem Land - waren keine Selbstverständlichkeit. Somit wurden Handies zum Verkaufsschlager. Obendrein hatte der ehemalige Staatskonzern und Monopolist Telefónica keine teuren Kupfer-Investitionen getätigt, sondern ging direkt zu Glasfaser über. Zusätzlich waren in 2010 die Bedingungen für die Nutzung des Telefónica-Netzes nicht attraktiv genug, sodass Wettbewerber - teils bis in die Wohnung - eigene Kabel verlegten. Eine wichtige Rolle für ländliche Regionen spielen lokale Internet-Service-Provider. Bis 2025 soll es eine nahezu 100%ige Glasfaser-Abdeckung geben.

Weitere technische Berichterstattungen sind im Technik-Magazin » radio.exe gelistet.

Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Mörfelden, Lampertheim und Lautertal
Mörfelden: Am Donnerstagnachmittag (20.) gegen 14:30Uhr gerieten ein 29-jähriger Autofahrer und sein 26-jähriger Beifahrer ins Visier ziviler Verkehrsfahnder des Polizeipräsidiums Südhessen. Sie waren auf der A5 unterwegs. Im Zuge der Fahrzeugkontrolle stießen die Beamten im Kofferraum auf zehn abgetrennte Katalysatoren. Obendrein entdeckten die Gesetzeshüter eine Hydraulikschere sowie einen Wagenheber. Nach eigenen Aussagen verwerte man Altfahrzeuge, doch es konnten keine Dokumente vorgelegt werden, die das bestätigen. Die beiden Herren wurden vorläufig festgenommen und die Ermittlungen dauern an.

Lampertheim: Dort soll Elektrowerkzeug mit einem Gesamtwert von über 2000€ aus einem Citroën Jumper gestohlen worden sein. Das Fahrzeug wurde in der Alfred-Delp-Straße - nahe der Blumenstraße - geparkt. Der potentielle "Tatzeitraum" erstreckt sich von Donnerstagabend (20.) ab 20:00Uhr bis Freitagmorgen (21.) Die Ermittler in Bensheim freuen sich über sachdienliche Hinweise unter: 06206 - 9 44 00.

Lautertal: Unbekannten soll es gelungen sein, 400 Liter Kraftstoff aus zwei Lastwagen abzupumpen. Die beraubten Fahrzeuge sollen auf dem Gelände eines Betriebes gestanden haben, welches mit Militärfahrzeugen handelt. Aufgefallen sei das am Freitagmorgen (21.), doch könne die Tat bis zu einer Woche zurückliegen. Die Ermittler gehen von einer gezielten Aktion aus, weil der Tatort eher abgelegen sei. Sämtliche Beobachtungen, die zur Aufklärung beitragen können, bitte an die Ermittler in Bensheim (DEG): 06251 - 84 68 0.

Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.

©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann