Springe zum Inhalt

Neuartiger Lautsprecher so dünn wie Papier

Ein Forscher-Team am MIT in Cambridge hat eine hauchdünne, flexible Schallfolie entwickelt, die fast jede Oberfläche in einen Lautsprecher umfunktionieren kann. Ein erster Prototyp hat die Maße eines Notizzettels, ist ein Zehntel Millimeter dünn und bringt gerade einmal zwei Gramm auf die Wage.

Symbolbild: Neuartiger Lautsprecher so dünn wie Papier durch Schallfolie
Die Sound-Qualität des Prototyps ist auf einem Level mit vielen Smartphone-Lautsprechern, denn die Bässe fehlen. Bei einer Spannung von 25 Volt und einer Frequenz von einem Kilohertz kann die Schallfolie bis zu 66 Dezibel laut werden. Erhöht man das auf zehn Kilohertz, dann erhöht sich der Pegel auf 86 Dezibel. Das ist vergleichbar mit Straßenlärm. Im Gegensatz zu herkömmlichen Lautsprechern verbraucht die Schallfolie nur ein Zehntel der Energie bei gleicher Größe. Zu erklären, wie die Schallfolie produziert wurde, würde den Rahmen sprengen. Doch so viel sei gesagt. Die PVDF-Schicht reagiert auf elektrische Spannungspulse mit mechanischen Bewegungen. Im Zusammenspiel mit der PET-Folie und hunderten Mikrolöchern entsteht ein für uns hörbarer Klang. Die Einsatzzwecke der Schallfolie sind vielseitig. Mittels Gegenschall könnte man Noise-Cancelling in ganzen Räumen ermöglichen oder Ultraschall erzeugen, denn dieser Lautsprecher funktioniert unabhängig von der Oberfläche; egal ob weich oder hart. Zukünftig seien sogar durchsichtige Schallfolien möglich.

Zusätzliches über aktuelle Forschungen sind hier » Wissenschaft vorzufinden.

Die beliebtesten Vornamen

Symbolbild: Die beliebtesten Vornamen
Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GdfS) mit Sitz in Wiesbaden erstellt seit 1977 eine jährliche Liste mit den beliebtesten Vornamen für Neugeborene. Dafür hat die GdfS die die Daten von 700 deutschen Standesämtern ausgewertet, sodass knapp 93% aller vergebenen Vornamen im vergangen Jahr erfasst sind. Von den über eine Million Vornamen sollen 65.000 verschiedene Namen gewesen sein. Bei den männlichen Vornamen steht Noah zum dritten mal in Folge auf Platz eins. Noah ist hebräisch und bedeutet "der Tröstende", "der Beruhigende". Die Bibel-Erzählung der Arche-Noah ist vielen bekannt. Weiter geht’s mit den Vornamen: Mat(t)(h)eo, Leon, Finn und Paul. Die Neuzugänge Luca auf Platz sechs und Emil auf Platz acht haben dafür gesorgt, dass die Namen Henry und Ben nicht mehr in der Top-Zehn sind. Bei den Mädchen konnte Emilia ihren Platz eins verteidigen. Auf Platz zwei und drei folgen: Hanna(h) und Sophia/ Sofia. Auffällig ist, dass es hier keine Neuzugänge gegeben hat; lediglich die Reihenfolge habe sich verändert. Zusätzlich enden alle Vornamen in der Aussprache auf dem hellen Vokal -a. Die Gesellschaft für deutsche Sprache bezeichnet beide Ranking als "Mischung aus Zeitlosigkeit und Zeitgeist". Das gilt auch für die "Lieblings-Zweitnamen". Bei den Mädchen sind es Marie, Maria, L(o)uise, Elisabeth, Charlotte oder Johanna. Die Folgenamen von Jungs sind oftmals: Alexander, Maximilian, Karl/ Carl, Joseph/ Josef, Johann, Michael oder Emil.

Sämtliche Berichterstattung aus Deutschland sammelten wir für Dich in der Kategorie » DE.

Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen

Symbolbild: Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen
Im Dezember 2019 hat ein Mann mit einem Fitnessstudio in Niedersachsen einen zweijährigen Vertrag geschlossen. Kurz darauf sorgte Corona in Deutschland und der Welt für weitreichende Einschränkungen. Vom 14. März bis 04. Juni 2020 hatte das Fitnessstudio gezwungenermaßen geschlossen. Im Mai hat der Kunde den Vertrag gekündigt. Er forderte die Beiträge für die Monate März, April und Mai bei einem monatlichen Beitrag von 29,90€ zurück. Das Fitnessstudio hat zwar die Kündigung entgegengenommen, doch statt einer Rückzahlung verlängerte man ihm die Mitgliedschaft um drei Monate. Der Kunde war darüber wenig amüsiert und klagte. Zuerst vor dem Amtsgericht Papenburg, dann vor dem Landgericht Osnabrück; beide Gerichten gaben ihm Recht. Zuletzt trafen sich der Mann und das Fitnessstudio beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die BGH-Richter urteilten, dass Fitnessstudios die Beiträge der Monate zurückzahlen müssen, in denen coronabedingt kein Fitnessbetrieb möglich war. Zweck eines Fitnessstudios ist die regelmäßige sportliche Betätigung. Wenn das nicht möglich ist, dann wird der Vertrag nicht erfüllt. Der Vertrag könne nicht wegen "Störung der Betriebsgrundlage" verlängert werden. Grund seien spezielle Vorschriften des Bundes, die Fitnessstudios die einseitige Laufzeitverlängerung untersagten. Wer kein Geld zurückzahlen möchte, muss immerhin Wertgutscheine ausstellen. Im konkreten Fall ging es um 87€.

Was entscheiden die Gerichte sonst noch? Du erfährst es mit einem Klick auf » Law!

©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

"Wellenbrecher" ist Wort des Jahres 2021

Seit 1977 gibt es das Wort des Jahres; so auch in diesem Jahr. Am Freitagvormittag (03.) kürte die Gesellschaft für deutsche Sprache (GdfS) in Wiesbaden "Wellenbrecher" zum Wort des Jahres.

Symbolbild: “Wellenbrecher” ist Wort des Jahres 2021
"Wellenbrecher" stehe einerseits stellvertretend für alle Maßnahmen, die getroffen wurden, um die vierte Corona-Welle zu brechen, aber auch für jene Menschen, die sich nach ihnen richten. Das Wort ist aus dem Schiffbau und Küstenschutz bekannt. Auf Platz zwei landete "SolidAHRität" wegen dem folgenschweren Unwetter im Ahrtal vom 14. auf den 15. Juli. Ebenfalls nominiert waren die Wörter Pflexit, Impfpflicht, Ampelparteien, Lockdown-Kinder, Booster, freitesten, Triell und die Bezeichnung "fünf nach zwölf". Mit "Wellenbrecher" wurde zum zweiten Mal in Folge ein Pandemie-bezogenes Wort ausgewählt. In 2020 war nämlich "Corona-Pandemie" das Wort des Jahres während man sich 2019 für "Respektrente" und 2018 für "Heißzeit" aussprach. Wort des Jahres können Ausdrücke werden, die das politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Leben sprachlich besonders beeinflussten. Die Jury verwende Medienberichte als Beleg.

Gesellschaft: Hier findest Du alles über das zwischenmenschliche » Zusammenleben der Gesellschaft.

EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen

Symbolbild: EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen
Nutzer:innen von kostenlosen E-Mail-Diensten wie T-Online oder GMX kennen sie: kleine Werbebanner im Posteingang, die echten E-Mails zum Verwechseln ähnlich sehen. Allerdings entschieden die Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, das solch sogenannte "Inbox-Werbung" nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt ist. Andernfalls werde gegen europäisches Recht verstoßen. Der Stormversorger "Städtische Werke an der Pegnitz" verklagte seinen Konkurrenten "eprimo". Eprimo habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, indem sie Anzeigen schalten, die sich als E-Mail tarnen. Dies sei irreführend und eine Belästigung für die Empfänger. Der Stromlieferant habe eine Agentur beauftragt um Werbebanner in den E-Mail-Postfächern des Dienstes T-Online zu schalten. Beim Klick auf den bezahlten Inhalt landete man auf einer Werbeseite, statt dem Empfangsdatum von echten E-Mail stand an dieser Stelle "Anzeige" und der Text war grau hinterlegt. Der Fall landete zuerst beim Bundesgerichtshof, der ihn an den EuGH weiterleitete. Dort wiesen die Richter:innen darauf hin, dass die DSGVO unsere Privatsphäre wahren und uns vor unerbetenen Werbemeldungen schützen soll. Die "Inbox-Werbung" sei "direkt und individuell", weshalb sie nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt bleibt. Sonst sei der bezahlte Inhalt mit Spam gleichzusetzen. Jetzt liegt der Spielball erneut beim Bundesgerichtshof, der entscheiden muss, ob T-Online seine Nutzer:innen ordentlich aufklärte und sich die Erlaubnis für Werbung dieser Art einholte.

Was entscheiden die Gerichte sonst noch? Du erfährst es mit einem Klick auf » Law!

Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen

Symbolbild: Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen
Seit Mittwoch (01. Dezember) ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Die Neuauflage bietet Kunden von Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkverträgen mehr Flexibilität; unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde. Die Vertragslaufzeit von 24 Monaten bei Neuverträgen ist weiterhin zulässig. Doch wer vergisst, rechtzeitig zu kündigen, ist fortan keine weiteren zwölf Monate an seinen Provider gebunden. Sobald sich der Vertrag automatisch verlängerte, darf mit einer Frist von nur noch einem Monat kündigen. Verträge, die am Telefon geschlossen wurden, müssen in Textform bestätigt werden, wenn den Kunden keine Vertragszusammenfassung vor Vertragsschluss erreichte. Andernfalls sei der Vertrag nichtig und die Provider haben keinerlei Ansprüche. Der Bundesverband Verbraucherzentrale begrüßt die Novelle und hofft auf mehr Wettbewerb und ein besseres Preis-/ Leistungsverhältnis. So soll Telefónica bekannt gegeben haben, dass man den Aufpreis für Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit abschaffen werde. Der Verband für Telekommunikation- und Mehrwertdienste nennt es einen "guten Kompromiss", weil es Planungssicherheit biete und für Kund:innen das Beste aus zwei Welten vereine. So schön das alles auch sein mag: Im Gesetz steht noch keine Mindestbandbreite. Dieser Wert solle erst Mitte des nächsten Jahres definiert werden.

Alles rund um Geschehnisse in der Politik bündelten wir in der Kategorie » Politik.

©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Bitkom-Studie: Neun von zehn Unternehmen von Cyberangriffen betroffen

Laut der Studie des Digitalverbands Bitkom waren in den Jahren 2020 und 2021 nahezu neun von zehn Unternehmen von Datenklau, Spionage oder Sabotage geplagt. Mittels erfolgreicher Ransomware-Angriffe werden Computer unzugänglich gemacht und ihr Betreiber erpresst. Der Ausfall von Informations- und Produktionssystemen führt zu Störungen im Betriebsablauf. So soll ein jährlicher Schaden in Höhe von 223 Milliarden Euro entstehen.

Symbolbild: Bitkom-Studie: Neun von zehn Unternehmen von Cyberangriffen betroffen
Damit ist die Schadenssumme mehr als doppelt so hoch wie in den Jahren 2018 oder 2019. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass in 59% der Unternehmen, die Home Office grundsätzlich anbieten können, es seit der Corona-Pandemie zu IT-Sicherheitsvorfällen gekommen sein soll. Achim Berg (Bitkom-Präsident) machte darauf aufmerksam, dass es nicht genüge, Mitarbeiter:innen "einfach zum Arbeiten nach Hause zu schicken". Stattdessen muss auf der To-Do-Liste jedes Unternehmens die Absicherung der Geräte und der Schutz der Kommunikationskanäle zum Unternehmen stehen. Obendrein muss für die Gefahren durch Cyberkriminalität sensibilisiert werden. Jedes zehnte Unternehmen sehe sich in seiner Existenz durch Cyberattacken bedroht, wie die von Januar bis März 2021 geführte Bitkom-Studie ergab. Sinan Selen (Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz) merkt an, dass Behörden und die Wirtschaft nur gemeinsam Cyberangriffen trotzen können.

Sämtliche Beiträge aus der digitalen Welt findest Du vollständig im Technik-Magazin » radio.exe gelistet.

Fitnessstudio muss Beiträge zurückerstatten

Symbolbild: Fitnessstudio muss Beiträge zurückerstatten
Wie das Landgericht Osnabrück entschied, sei die einseitige Verlängerung von Verträgen für Fitnessstudios aufgrund von behördlich angeordneten Schließungen rechtswidrig. Im konkreten Fall klagte ein Mann, der mit einer Sportstätte einen Vertrag über 24 Monate schloss. Allerdings hätte er die Räumlichkeiten zur Zeit des ersten Corona-Lockdowns vom 16. März 2020 bis 04. Juli 2020 nicht benutzen können. Noch im Lockdown kündigte er seinen Vertrag zum 08. Dezember 2021. Der Betreiber des Fitnessstudios kassierte weiterhin die Mitgliedsbeiträge. Der Kläger forderte die Rückerstattung des Geldes, doch sein Vertragspartner entgegnete, dass die Nutzung der Sportgeräte nachgeholt werden könne. Kurz gesagt: Das Sportunternehmen wollte die wegen der Corona-Pandemie verloren gegangenen Wochen an die eigentliche Laufzeit anhängen. Laut den Osnabrückern Richter:innen sei das unzulässig. Das Fitnessstudio konnte wegen der behördlich angeordneten Schließung seinen Part des Vertrags nicht erfüllen. Somit entfalle der Anspruch auf die Monatsbeiträge und müsse zurückerstattet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Revision wurde zugelassen.

Was entscheiden die Gerichte sonst noch? Du erfährst es mit einem Klick auf » Law!

Preisabsprachen bei Musikinstrumenten: Strafen in Höhe von 21 Millionen Euro

Symbolbild: Preisabsprachen bei Musikinstrumenten: Strafen in Höhe von 21 Millionen Euro
Das Bundeskartellamt kündigte Geldbußen in Höhe von insgesamt 21 Millionen Euro gegen die Hersteller Yamaha, Roland, Fender, die Händler Thomann und Music Store sowie gegen verantwortliche Beschäftigte an. Kartellamtspräsident Andreas Mundt teilte mit, dass man Händler angehalten haben soll, "festgesetzte Mindestverkaufspreise nicht zu unterschreiten". Dafür soll sogenannte Price-Tracking-Software zur Überwachung von Endverbraucherpreisen seitens Yamaha und Roland zum Einsatz gekommen sein. Um Druck auszuüben, habe man Sanktionen, wie Lieferstopp oder zumindest schlechtere Konditionen angedroht bzw. verhängt. Teils wurden Mindestpreise nur sporadisch oder gar nicht überwacht. Die Händler missachteten oder umgingen die Herstellervorgaben durch Bündelung mehrerer Produkte zu einem Gesamtpreis. Thomann und Music Store hätten gefordert, dass auch andere Musik- instrumentenfachhändler die Mindestpreise einhalten. In 13 Fällen sollen die Händler Thomann und Music Store selbst Absprachen bezüglich der Preisgestaltung von Musikinstrumenten oder ergänzenden Produkten getroffen haben. Als Zeitraum wird Dezember 2014 bis April 2018 genannt, denn damals begann das Verfahren. Alle beschuldigten Unternehmen haben bei der Aufklärung des Falls kooperiert.

Sämtliche Berichterstattung aus Deutschland sammelten wir für Dich in der Kategorie » DE.

Microsoft verlangt Impfnachweis

Symbolbild: Microsoft verlangt Impfnachweis
Der US-Online-Shop Amazon beschäftigt weltweit schätzungsweise 900.000 Mitarbeiter:innen. Wer nicht in den Lager, Verteilzentren oder als Lieferant tätig ist, könne bis Januar 2022 im Home Office arbeiten. Die verlängerte Möglichkeit zum Home Office treffe auf die USA sowie weitere, aber noch nicht näher genannte Länder zu. Wer ins Office ohne Home zurückkehren möchte, muss - solange man nicht vollständig geimpft ist - eine Maske tragen. Das Hard- und Softwareunternehmen Microsoft rechnet mit der vollständigen Wiedereröffnung der eigenen Büros in den Vereinigten Staaten ab frühestens Anfang Oktober. Allerdings müssten alle "Angestellten, Lieferanten und Gäste, die die Microsoft-Gebäude" betreten, ihren Impfschutz nachweisen können. Auch in diesem Fall bestätigen Ausnahmen die Regel: Wer sich aus medizinischen oder religiösen Hintergründen nicht impfen lassen kann oder möchte, ist von der Impfpflicht ausgenommen. Die Suchmaschine Google und das soziale Netzwerk Facebook möchten es Microsoft gleich tun. Tatsächlich dürfen Arbeitgeber gemäß US-Recht ihre Beschäftigten zu einer Impfung verpflichten. Der Sender CNN soll drei Mitarbeiter gekündigt haben, weil diese ungeimpft die Gebäude betraten. Bis zu dem Zeitpunkt habe man zwar eine Corona-Impfung gefordert, aber ein Nachweis war nicht notwendig; es geschah auf Vertrauensbasis. Der Sender selbst äußerte sich zu dem Vorfall (noch) nicht.

Alle weltweiten Ereignisse findest Du im Archiv » Weltweit vor.

©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Erster bundesweiter Warntag: Also, wir haben nichts gehört.

Zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung des geteilten Deutschlands kam es am Donnerstag (10.) zum bundesweiten Warntag. Sirenen, Radio, Fernsehen sowie die Warn-Apps NINA, Katwarn, Biwapp oder hessenWarn sollten gleichzeitig um Punkt 11:00Uhr eine Warnmeldung versenden.

Symbolbild: Erster bundesweiter Warntag: Also, wir haben nichts gehört.
Dementsprechend war zum Warntag Sirenengeheul und Handygebimmel vorprogrammiert, aber stattdessen: gähnende Stille. Ein Grund ist, dass es vielerorts keine Sirenen mehr gebe und die Feuerwehr-Sirenen seien trotz Warntag bewusst nicht eingeschaltet worden. Die Warn-Apps informierten teilweise mit einer Verspätung bis zu einer halben Stunde. Christoph Unger (Präsident des BBK) erklärt sich die "deutliche, zu große Verspätung" mit einer Überlastung der Übertragungstechnik durch den Warntag. Eigentlich sollte nur eine einzige Meldung vom BBK versendet werden, aber entgegen der Abmachung schickten ebenso lokale Institutionen ein Warnsignal in die weite Welt hinaus. Aus Nervosität, weil nichts geschah, wurden sogleich zwei, drei, vier, ... Meldungen versendet, bis es sich zu 52 Warnungen summierte. So der Geschäftsführer der Marktplatz Agentur, dem Betreiber der Biwapp. Der "Deutsche Gehörlosen-Bund" kommierte das Geschehen mit: "Also, wir haben nichts gehört." Die humorvolle Reaktion hat einen ernsten Hintergrund, denn bisher würden barrierefreie Lösungen für den Notruf oder Katastrophenschutz fehlen.

Sämtliche Berichterstattung aus Deutschland sammelten wir für Dich in der Kategorie » DE.

Was tun bei "Kein Netz"?

Symbolbild: Was tun bei "Kein Netz"?
HomeOffice; ein Trend, der vor allem durch die Corona-Pandemie befeuert wurde. Doch die gewonnene Flexibilität hat auch ihre Tücken. Zum Beispiel gibt es keine IT-Abteilung, die die teilweise oder gänzlich private Infrastruktur pflegt und bei Ausfällen binnen Minuten vor Ort ist. Störungen in der Telekommunikationsinfrastruktur können passieren. Blöd nur, dass niemand den Zeitpunkt sowie die Dauer vorhersagen kann. Stellt sich die Frage: Wie wappnet man sich gegen eine Unerreichbarkeit als Folge einer Störung des Mobilfunks? Laut dem Telekommunikationsportal teltarif.de empfiehlt sich eine Ersatz-Prepaid-Karte bzw. ein Zweitvertrag ohne Grundgebühr in einem anderen Mobilfunknetz. Aber Achtung: Provider können länger nicht genutzte oder nicht wieder aufgeladene Karten kündigen und sperren. Daher sollte man diesbezüglich beim Support nachfragen sowie die Karte regelmäßig auf ihre Funktion überprüfen. Eine Garantie für ein störungsfreies Netz gibt es nicht. Laut teltarif.de ist in den AGB der Provider oft von einer Verfügbarkeit von mindestens 98% die Rede. Aufs Jahr gerechnet dürfte das Netz über sieben Tage ausfallen.

Weitere Beiträge aus der digitalen Welt findest Du vollständig im Technik-Magazin » radio.exe gelistet.

Verbot deutsches Fleisch nach China zu exportieren

Symbolbild: Verbot deutsches Fleisch nach China zu exportieren
Pestis Africana Suum (dt.: Afrikanische Schweinepest) ist ein 2014 in Europa aufkommenes Virus. Das Virus ist eines, das der Europäischen Schweinepest sehr ähnelt. Das heißt, dass die Afrikanische Schweinepest (kurz: ASP) kann hohes Fieber, Abgeschlagenheit oder sogar eine Blaufärbung der Haut hervorrufen. Ansonsten können noch Hustenanfälle, Blutungen aus sowohl der Nase als auch aus dem After entstehen. Das Schwein stirbt wahrscheinlich innerhalb von 48 Stunden. Da ASP auch in Brandenburg aufgetaucht ist, hat jetzt die chinesische Regierung den Import von deutschem Schweinefleisch verboten. Auch das indirekte Einführen durch Schweinefleischprodukte ist verboten worden. Zuvor wurden Exporte in andere Länder durch das deutsche Bundeslandwirtschaftsministerium in Berlin gestoppt. Der Grund dafür liegt dabei, dass nicht mehr die benötigten Zertifikate ausgestellt werden können. Der Erste Fall war ein totes Wildschwein, welches mit dem Virus infiziert gefunden wurde.

Alle weltweiten Ereignisse findest Du im Archiv » Weltweit vor.

Bundestag erhebt sich für Polizei

Symbolbild: Bundestag erhebt sich für Polizei
Wolfgang Schäuble (Präsident des Bundestages) hat in seiner Rede am Mittwoch (09.) an den ersten NSU Mord vor 20 Jahren gedacht. In genau dieser Rede dankte der Präsident der Polizei, für den Einsatz bei einer Demonstration vor dem Reichstagsgebäude. Zuvor waren Demonstranten aus dem rechten Spektrum, davon gestoppt worden, in den Bundestag einzudringen. Schäuble sagte ebenfalls: "Wir erleben ja leider immer wieder Auswüchse einer wachsenden gesellschaftlichen Verrohung. Gewalt gegen Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Sanitäter, Mitarbeiter in Ämtern und Behörden und gerade Polizisten sind Ziel[e] von Übergriffen." Dafür gab es eine stehende Ovation für repräsentierenden Polizisten, die auf der Tribüne des Bundestags waren. Der gesamte Bundestag stand auf; nur die AfD blieb sitzen. Dafür gab es später Kritik von der Polizei.

Alles rund um Geschehnisse in der Politik bündelten wir in der Kategorie » Politik.

Protest auf mexikanischer Halbinsel gegen Bahnprojekt

Symbolbild: Protest auf mexikanischer Halbinsel gegen Bahnprojekt
Auf der mexikanischen Halbinsel Yucatán soll die bestehende Bahn durch eine neue ersetzt werden. 5,4 Milliarden Euro soll das Projekt kosten. Doch Personen, die für das Projekt ihre Häuser verlassen müssen, wird gesagt, dass der Staat kein Geld habe. Die neue Bahnstrecke soll breiter werden, als auch länger. Insgesamt 1500 Kilometer soll die Strecke lang werden. Durch den Ausbau der Bahn wird erhofft, den Tourismus in der Region anzuregen und zu stärken. Daher haben sich 17 lokale Indìgena-Gemeindevertreter zusammengetan und eine Beschwerde bei einem lokalen Gericht eingereicht.

Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen
Heidelberg: Am Sonntagnachmittag (06.) gegen 15:00Uhr kollidierte ein 78-jähriger Nissan-Fahrer an der Kreuzung Landstraße/ Hausackerweg mit einem Ampelmast. Der Fahrer, seine 76-jährige Beifahrerin und die 85-jährige Mitfahrerin wurden schwer verletzt, aber glücklicherweise nicht lebensgefährlich. Der Nissan ist ein Fall für den Schrottplatz und auch die Ampelanlage ist durch den Vorfall außer Betrieb.

Lampertheim: Am Montag (07.) kurz nach 23:00Uhr soll ein 1,71m bis 1,80m großer Mann versucht haben die Tankstelle in der Römerstraße um ihr Bargeld zu erleichtern. Nachdem der Täter den Verkaufsraum betrat, soll er ein Messer gezückt haben, um den Mitarbeiter der Tankstelle zur Herausgabe des Bargeldes zu drängen. Doch stattdessen löste er den Alarm aus, woraufhin der Unbekannte ohne Beute in Richtung Neuschloßstraße flüchtete. Die Kriminalpolizei Heppenheim bittet unter der Telefonnummer 06252 70 um Hinweise, die zu dem Mann mit schlanker Statur führen. Zum Tatzeitpunkt trug er eine dunkle Kapuzenjacke, eine schwarze Camouflage-Hose sowie eine graue Basecap.

Münster: Auf der B26 bei Münster-Altheim auf der Höhe einer Baustelle kam es am Freitagnachmittag (11.) zu einem schweren Verkehrsunfall. Der Unfallhergang soll von einem Gutachter untersucht werden. Es ist bekannt, dass ein Motorrad, ein LKW sowie ein SUV Teil des Rätsels sind. Der Unfall sorgte bei einer Person für schwere Verletzungen, eine zweite Person wurde leicht verletzt. Die Vollsperrung der B26 seitens der Polizei hatte einen langen Stau zur Folge.

Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.

©2020 Hessentrend/ YoungPOWER-Team

OLG München: Busfahrer sind für Fahrgast-Stürze nicht haftbar

Busfahrer sind nur in Ausnahmefällen schuld, wenn ein Fahrgast durch das Verkehrsgeschehen zum Sturz kommt.

Symbolbild: OLG München: Busfahrer sind für Fahrgast-Stürze nicht haftbar Im konkreten Fall stieg ein Fahrgast in den Linienbus ein und ging zum Fahrkartenautomat. Kurz nach dem Anfahren legte der Busfahrer eine Vollbremsung ein, weil ein Fußgänger achtlos auf die Straße ging. Der Fahrgast stürzte, wodurch er sich am Arm schwer verletzte. Daraufhin verlangte die Versicherung des Mannes Schadensersatz vom Busfahrer. Doch dieser weigerte sich zu zahlen, denn jeder Fahrgast ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich, indem man zügig Platz nimmt oder sich zumindest festhält. Das Oberlandesgericht (OLG) München gibt dem Busfahrer recht. Laut den Richtern war die Vollbremsung ein angemessenes Mittel, um eine schwerwiegende Kollision vorzubeugen. Des weiteren habe der Busfahrer einen Fahrplan einzuhalten, weshalb keine Kontrollen verlangt werden können. Einzige Ausnahme: Wenn die Person erkennbar eingeschränkt oder hilfsbedürftig wäre.

Was entscheiden die Gerichte sonst noch? Erfahre es mit einem Klick auf » Law!

13-Jähriger darf über Tesla-Gigafactory Berlin fliegen

Symbolbild: 13-Jähriger darf über Tesla-Gigafactory Berlin fliegen
Über das Geschehen rund um Teslas zukünftige Gigafactory in Grünheide berichteten wir bereits mehrfach. Ende März veröffentlichte der 13-Jährige, der im Internet als Tesla Kid Berlin auftritt auf YouTube ein Video mit dem Titel "Keine Drohnen-Aufnahme von Tesla Giga Berlin mehr". Tesla Kid erzählt von einem weiteren Flugversuch. Nach nur zehn Minuten sei er von Security-Mitarbeitern entdeckt und gebeten worden die Drohne zu landen, denn sämtliche Flüge über dem Areal sind illegal, weil es Privateigentum ist. Später kam die Polizei hinzu, denn der Jugendliche befand sich in einer Flugverbotszone. Erst mit einem Abstand von 400 Metern dürfte er wieder abheben. Wie der Drohnen-Dienstleister Flynex erklärte, liegt der Flugraum in der Kontrollzone des Flughafens Berlin-Schönefeld. Im konkreten Fall hätte Tesla Kid nur ein Problem mit Tesla bekommen können. Doch ganz im Gegenteil! Der Podcast "Third Row Tesla" teilte sein Video. Nach fünf Minuten antwortete Tesla-Chef Elon Musk höchstpersönlich mit den Worten "Fine by me", also "Von mir aus kein Problem". Solange Tesla Kid unter 50 Meter fliegt und deutsche Behörden einen Tweet des CEOs als offizielle Erlaubnis akzeptieren, darf er wieder über die Gigafactory Baustelle fliegen.

Gießener gewinnt 5,2 Millionen Euro im Lotto

Symbolbild: Gießener gewinnt 5,2 Millionen Euro im Lotto
Zumindest finanziell als Folge des Corona-Virus muss sich ein Hesse weniger Sorgen machen. Der Gießener gewann bei der Eurojackpot-Ziehung am Freitag (10.) 5,2 Millionen Euro, wie Lotto Hessen am Samstag mitteilte. Zwar war der Topf der Gewinnklasse zwei insgesamt 20,8 Millionen Euro groß, doch den muss er sich mit drei weiteren Spielern aus Brandenburg, der Slowakei und Finnland teilen. In Helsinki wurden auch die Zahlen gezogen: 2-7-8-43-50 inklusive der Eurozahlen 2 und 3 (alle Angaben ohne Gewähr). Für den 90 Millionen Jackpot fehlte dem Mittelhesse die zweite richtige Eurozahl, die 3. Für seine zehn Tipps zahlte er lediglich 20€. Laut Lotto Hessen werde der Gewinn in Kürze automatisch auf das Bankkonto überwiesen, das er mit seinem Online-Account verknüpft hat. Damit ist er der dritte hessische Millionär in 2020. Den Rekord hält ein Nordhesse, der im Juli 2016 rund 84,8 Millionen Euro absahnte.

Zusätzliche lokale Themen - sicherlich auch aus Deiner Nähe - findest Du im Abschnitt » Lokales vor.

Entspricht meine Surf-Geschwindigkeit den vertraglichen Vereinbarungen?

Symbolbild: Entspricht meine Surf-Geschwindigkeit den vertraglichen Vereinbarungen?
Gerade jetzt, wo Home-Office sowie Home-Schooling notgedrungen angesagt sind, ist ein konstanter und schneller Internetanschluss wichtiger denn je. Die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde der Provider hat festgelegt, wann verärgerte Kund*innen Abhilfe verlangen oder außerordentlich kündigen dürfen. Zuallererst sollte man mit dem Online-Tool Breitbandmessung der Netzagentur an zwei aufeinanderfolgenden Tagen jeweils zehn Messungen durchführen. Wichtig ist, dass der Rechner via LAN-Verbindung ins Netz geht. Jedes Testergebnis sollte mit einem Screenshot oder Ausdruck gesichert werden. Im Anschluss darf man auf den Dienstleister zugehen, wenn a) nicht täglich mindestens einmal 90% der zugesicherten Maximalgeschwindigkeit erreicht wurde oder b) die übliche Geschwindigkeit nicht in 18/ 20 Fällen überschritten wurde oder c) mindestens einmal täglich die Minimalgeschwindigkeit unterschritten wurde. Treffen ein oder mehrere Fälle bei Dir zu, dann informiere Deinen Provider schriftlich und setze ihm eine Frist von innerhalb von zwei Wochen zu handeln. Tut er das nicht, darfst Du außerordentlich kündigen oder den Vertrag auf einen günstigeren Tarif herabstufen. Das jedoch unbedingt mit der alten Vertragslaufzeit und ohne weitere Kosten.

Weitere Beiträge aus der digitalen Welt findest Du vollständig im Technik-Magazin » radio.exe gelistet.

Ein erfolgreicher Fehlschlag? - 50 Jahre Apollo 13

Symbolbild: Ein erfolgreicher Fehlschlag? - 50 Jahre Apollo 13
"Houston, we've had a problem here". Eines der bekanntesten Zitate der Raumfahrt stammt von der Apollo 13 Crew aus 300.000 Kilometern Entfernung. Dabei startete die Saturn-5-Rakete am 11. April 1970 vom Kennedy Space Center in Florida. Nach der ersten bemannten Fluglandung mit der Apollo 11 im Juli 1969 schien es nach einer Routine. Doch schon bald würden er, Kommandant Jim Lovell mit seinen seine Kollegen Fred Haise und Jack Swigert um ihr Leben kämpfen. Am 13. April folgte Astronaut Swigert der Anweisung Ventilatoren und Heizelemente in den beiden Sauerstofftanks zu aktivieren. Danach sei ein Sauerstofftank explodiert, wodurch der andere mitsamt der Zuleitungen erheblich in Mitleidenschaft gezogen wurde. Strom und Atemluft werden für nur noch maximal zwei Stunden reichen. Die Lösung in der brenzlichen Lage war die Mondlandefähre. Doch es gab einen Haken: Das Raumschiff war nur für zwei Menschen mit höchstens 45 stündigen Aufenthalt vorgesehen. Daher musste selbst bei Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt massiv Energie und Wasser gespart werden. Dadurch war die Crew dehydriert und völlig erschöpft. Trotzdem gelang es den Astronauten kurz vor der Landung die inaktive Kommandokapsel zu reaktivieren, denn nur sie verfügte über den lebensnotwendigen Hitzeschild zum Wiedereintritt in die Erdatmosphäre. Am 17. April kam es dann zur Landung im Pazifik. Die NASA nennt den Vorfall einen "erfolgreichen Fehlschlag". Zwar sei die Mondlandung nicht geglückt, aber alle Astronauten sind lebend zurückgekehrt.

Alle weltweiten Ereignisse findest Du im Archiv » Weltweit vor.

Mehr Organspenden zu Beginn des Jahres

Symbolbild: Mehr Organspenden zu Beginn des Jahres
Bereits in der Vergangenheit wurde darüber debattiert, wie man die niedrige Zahl der Organspenden erhöhen könnte. Doch für die ersten drei Monate dieses Jahres hat die Deutsche Stiftung Organtransplantation (kurz: DSO) bekanntgegeben, dass 260 Menschen ihre Organe gespendet haben. Im Vergleich zum Vorjahr sind das rund 16% mehr. Axel Rahmel erklärte sich den Anstieg damit, dass die Debatte sehr viel damit zu tun hat. Doch jetzt könnte es wieder schwieriger werden. Denn die Zahlen der Spender von Organen sind im März aufgrund der Pandemie drastisch gesunken. So gilt jetzt auch bei Organen erhöhte Sicherheit. Denn auch die werden ab sofort erweitert untersucht, damit eine Infektion auszuschließen ist.

Sämtliche Berichterstattung aus Deutschland sammelten wir für dich in der Kategorie » DE.

©2020 Hessentrend/ YoungPOWER-Team