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Neuartiger Lautsprecher so dünn wie Papier

Ein Forscher-Team am MIT in Cambridge hat eine hauchdünne, flexible Schallfolie entwickelt, die fast jede Oberfläche in einen Lautsprecher umfunktionieren kann. Ein erster Prototyp hat die Maße eines Notizzettels, ist ein Zehntel Millimeter dünn und bringt gerade einmal zwei Gramm auf die Wage.

Symbolbild: Neuartiger Lautsprecher so dünn wie Papier durch Schallfolie
Die Sound-Qualität des Prototyps ist auf einem Level mit vielen Smartphone-Lautsprechern, denn die Bässe fehlen. Bei einer Spannung von 25 Volt und einer Frequenz von einem Kilohertz kann die Schallfolie bis zu 66 Dezibel laut werden. Erhöht man das auf zehn Kilohertz, dann erhöht sich der Pegel auf 86 Dezibel. Das ist vergleichbar mit Straßenlärm. Im Gegensatz zu herkömmlichen Lautsprechern verbraucht die Schallfolie nur ein Zehntel der Energie bei gleicher Größe. Zu erklären, wie die Schallfolie produziert wurde, würde den Rahmen sprengen. Doch so viel sei gesagt. Die PVDF-Schicht reagiert auf elektrische Spannungspulse mit mechanischen Bewegungen. Im Zusammenspiel mit der PET-Folie und hunderten Mikrolöchern entsteht ein für uns hörbarer Klang. Die Einsatzzwecke der Schallfolie sind vielseitig. Mittels Gegenschall könnte man Noise-Cancelling in ganzen Räumen ermöglichen oder Ultraschall erzeugen, denn dieser Lautsprecher funktioniert unabhängig von der Oberfläche; egal ob weich oder hart. Zukünftig seien sogar durchsichtige Schallfolien möglich.

Zusätzliches über aktuelle Forschungen sind hier » Wissenschaft vorzufinden.

Die beliebtesten Vornamen

Symbolbild: Die beliebtesten Vornamen
Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GdfS) mit Sitz in Wiesbaden erstellt seit 1977 eine jährliche Liste mit den beliebtesten Vornamen für Neugeborene. Dafür hat die GdfS die die Daten von 700 deutschen Standesämtern ausgewertet, sodass knapp 93% aller vergebenen Vornamen im vergangen Jahr erfasst sind. Von den über eine Million Vornamen sollen 65.000 verschiedene Namen gewesen sein. Bei den männlichen Vornamen steht Noah zum dritten mal in Folge auf Platz eins. Noah ist hebräisch und bedeutet "der Tröstende", "der Beruhigende". Die Bibel-Erzählung der Arche-Noah ist vielen bekannt. Weiter geht’s mit den Vornamen: Mat(t)(h)eo, Leon, Finn und Paul. Die Neuzugänge Luca auf Platz sechs und Emil auf Platz acht haben dafür gesorgt, dass die Namen Henry und Ben nicht mehr in der Top-Zehn sind. Bei den Mädchen konnte Emilia ihren Platz eins verteidigen. Auf Platz zwei und drei folgen: Hanna(h) und Sophia/ Sofia. Auffällig ist, dass es hier keine Neuzugänge gegeben hat; lediglich die Reihenfolge habe sich verändert. Zusätzlich enden alle Vornamen in der Aussprache auf dem hellen Vokal -a. Die Gesellschaft für deutsche Sprache bezeichnet beide Ranking als "Mischung aus Zeitlosigkeit und Zeitgeist". Das gilt auch für die "Lieblings-Zweitnamen". Bei den Mädchen sind es Marie, Maria, L(o)uise, Elisabeth, Charlotte oder Johanna. Die Folgenamen von Jungs sind oftmals: Alexander, Maximilian, Karl/ Carl, Joseph/ Josef, Johann, Michael oder Emil.

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Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen

Symbolbild: Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen
Im Dezember 2019 hat ein Mann mit einem Fitnessstudio in Niedersachsen einen zweijährigen Vertrag geschlossen. Kurz darauf sorgte Corona in Deutschland und der Welt für weitreichende Einschränkungen. Vom 14. März bis 04. Juni 2020 hatte das Fitnessstudio gezwungenermaßen geschlossen. Im Mai hat der Kunde den Vertrag gekündigt. Er forderte die Beiträge für die Monate März, April und Mai bei einem monatlichen Beitrag von 29,90€ zurück. Das Fitnessstudio hat zwar die Kündigung entgegengenommen, doch statt einer Rückzahlung verlängerte man ihm die Mitgliedschaft um drei Monate. Der Kunde war darüber wenig amüsiert und klagte. Zuerst vor dem Amtsgericht Papenburg, dann vor dem Landgericht Osnabrück; beide Gerichten gaben ihm Recht. Zuletzt trafen sich der Mann und das Fitnessstudio beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die BGH-Richter urteilten, dass Fitnessstudios die Beiträge der Monate zurückzahlen müssen, in denen coronabedingt kein Fitnessbetrieb möglich war. Zweck eines Fitnessstudios ist die regelmäßige sportliche Betätigung. Wenn das nicht möglich ist, dann wird der Vertrag nicht erfüllt. Der Vertrag könne nicht wegen "Störung der Betriebsgrundlage" verlängert werden. Grund seien spezielle Vorschriften des Bundes, die Fitnessstudios die einseitige Laufzeitverlängerung untersagten. Wer kein Geld zurückzahlen möchte, muss immerhin Wertgutscheine ausstellen. Im konkreten Fall ging es um 87€.

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©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

"Wellenbrecher" ist Wort des Jahres 2021

Seit 1977 gibt es das Wort des Jahres; so auch in diesem Jahr. Am Freitagvormittag (03.) kürte die Gesellschaft für deutsche Sprache (GdfS) in Wiesbaden "Wellenbrecher" zum Wort des Jahres.

Symbolbild: “Wellenbrecher” ist Wort des Jahres 2021
"Wellenbrecher" stehe einerseits stellvertretend für alle Maßnahmen, die getroffen wurden, um die vierte Corona-Welle zu brechen, aber auch für jene Menschen, die sich nach ihnen richten. Das Wort ist aus dem Schiffbau und Küstenschutz bekannt. Auf Platz zwei landete "SolidAHRität" wegen dem folgenschweren Unwetter im Ahrtal vom 14. auf den 15. Juli. Ebenfalls nominiert waren die Wörter Pflexit, Impfpflicht, Ampelparteien, Lockdown-Kinder, Booster, freitesten, Triell und die Bezeichnung "fünf nach zwölf". Mit "Wellenbrecher" wurde zum zweiten Mal in Folge ein Pandemie-bezogenes Wort ausgewählt. In 2020 war nämlich "Corona-Pandemie" das Wort des Jahres während man sich 2019 für "Respektrente" und 2018 für "Heißzeit" aussprach. Wort des Jahres können Ausdrücke werden, die das politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Leben sprachlich besonders beeinflussten. Die Jury verwende Medienberichte als Beleg.

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EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen

Symbolbild: EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen
Nutzer:innen von kostenlosen E-Mail-Diensten wie T-Online oder GMX kennen sie: kleine Werbebanner im Posteingang, die echten E-Mails zum Verwechseln ähnlich sehen. Allerdings entschieden die Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, das solch sogenannte "Inbox-Werbung" nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt ist. Andernfalls werde gegen europäisches Recht verstoßen. Der Stormversorger "Städtische Werke an der Pegnitz" verklagte seinen Konkurrenten "eprimo". Eprimo habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, indem sie Anzeigen schalten, die sich als E-Mail tarnen. Dies sei irreführend und eine Belästigung für die Empfänger. Der Stromlieferant habe eine Agentur beauftragt um Werbebanner in den E-Mail-Postfächern des Dienstes T-Online zu schalten. Beim Klick auf den bezahlten Inhalt landete man auf einer Werbeseite, statt dem Empfangsdatum von echten E-Mail stand an dieser Stelle "Anzeige" und der Text war grau hinterlegt. Der Fall landete zuerst beim Bundesgerichtshof, der ihn an den EuGH weiterleitete. Dort wiesen die Richter:innen darauf hin, dass die DSGVO unsere Privatsphäre wahren und uns vor unerbetenen Werbemeldungen schützen soll. Die "Inbox-Werbung" sei "direkt und individuell", weshalb sie nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt bleibt. Sonst sei der bezahlte Inhalt mit Spam gleichzusetzen. Jetzt liegt der Spielball erneut beim Bundesgerichtshof, der entscheiden muss, ob T-Online seine Nutzer:innen ordentlich aufklärte und sich die Erlaubnis für Werbung dieser Art einholte.

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Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen

Symbolbild: Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen
Seit Mittwoch (01. Dezember) ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Die Neuauflage bietet Kunden von Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkverträgen mehr Flexibilität; unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde. Die Vertragslaufzeit von 24 Monaten bei Neuverträgen ist weiterhin zulässig. Doch wer vergisst, rechtzeitig zu kündigen, ist fortan keine weiteren zwölf Monate an seinen Provider gebunden. Sobald sich der Vertrag automatisch verlängerte, darf mit einer Frist von nur noch einem Monat kündigen. Verträge, die am Telefon geschlossen wurden, müssen in Textform bestätigt werden, wenn den Kunden keine Vertragszusammenfassung vor Vertragsschluss erreichte. Andernfalls sei der Vertrag nichtig und die Provider haben keinerlei Ansprüche. Der Bundesverband Verbraucherzentrale begrüßt die Novelle und hofft auf mehr Wettbewerb und ein besseres Preis-/ Leistungsverhältnis. So soll Telefónica bekannt gegeben haben, dass man den Aufpreis für Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit abschaffen werde. Der Verband für Telekommunikation- und Mehrwertdienste nennt es einen "guten Kompromiss", weil es Planungssicherheit biete und für Kund:innen das Beste aus zwei Welten vereine. So schön das alles auch sein mag: Im Gesetz steht noch keine Mindestbandbreite. Dieser Wert solle erst Mitte des nächsten Jahres definiert werden.

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Stromausfall in Dresden

Am Montagnachmittag (13.) kam es zu einem großflächigen Stromausfall in Dresden. Knapp 300.000 Haushalte waren plötzlich ohne Strom, und stillstehende Straßenbahnen sowie ausgefallene Ampelanlagen sorgten für Verkehrsbehinderungen im gesamten Stadtverkehr. Die Zahl der Notrufe aus Dresden soll sich teilweise verzehnfacht bzw. verfünfzehnfacht haben, denn zwischen 14:00Uhr bis 15:00Uhr sei 215 Mal die 112 gewählt worden sein.

Symbolbild: Stromausfall in Dresden
Besonders oft haben die Anrufer aus steckengebliebenen Aufzügen angerufen. Daneben lag der Fokus auf heimbeatmeten Patienten, deren Geräte nur einen kurzen Zeitraum ohne Netzstrom weiterhin in Betrieb bleiben. Auch an der Industrie ging der Stromausfall nicht immer spurlos vorbei. Christoph Schumacher (Unternehmenssprecher des Chipherstellers Infineon) spricht von einem schrittweisen Hochfahren der Produktionsstätte. Es sei unklar, wann die Produktion wieder voll ausgelastet werden könne. Auch wenn Notstromaggregate für kritische Anlagen, wie Pumpen, Notbeleuchtungen oder die IT-Systeme bereitstanden, lässt sich der entstandene finanzielle Schaden noch nicht beziffern. Das neue Bosch-Halbleiterwerk müsse noch auf Beeinträchtigungen bzw. Schäden hin analysiert werden. Glücklicherweise gebe es auch Positivbeispiele: Der Halbleiterhersteller Globalfoundries betreibt zwei eigene Energie-Versorgungszentren und laut Dr. Michael Breidung habe der IT-Bereich der Landeshauptstadt Dresden den Vorfall ohne Probleme überstanden. Nach ersten Ermittlungen der Polizei sei ein handelsüblicher Folienballon die Ursache für die Havarie. Er habe an einem kritischen Punkt in der Schaltanlage in einem Umspannwerk einen Kurzschluss verursacht.

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Google und Apple verbannen App fürs "Smart-Voting" aus den Stores

Symbolbild: Google und Apple verbannen App fürs Smart-Voting aus den Stores
Seit Freitagmorgen (17.) bis inklusive Sonntag (19.) sind die 110 Millionen Wahlberechtigten Russlands aufgerufen, ihr neues Parlament zu bestimmen. Erstmals darf in manchen Regionen auch online gewählt werden. Passend dazu verbannten die Tech-Giganten Google und Apple eine App des inhaftierten Regimekritikers Alexej Nawalny aus ihren Stores. Die Aufsichtsbehörde Roskomnadsor habe mit strafrechtlichen Konsequenzen und/ oder mit hohen Geldstrafen gedroht, sollte die App weiterhin verfügbar sein. Der Vorwurf lautet "Einmischung in die russischen Wahlen", denn Ziel der App sei es, das Machtmonopol der Regierungspartei "Geeintes Russland" zu brechen. Die Software sollte helfen, örtliche Oppositionsbündnisse zu bilden, indem Wähler für einen beliebigen Kandidaten stimmen, solange dieser kein Anhänger der Kreml-Partei ist. Iwan Schdanow (Vorsitzende von Nawalnys Anti-Korruptionsstiftung) spricht von einer grundlegenden Menschenrechtsverletzung. Die russische Regierungspartei müsse von der Entscheidung der Tech-Konzerne entzückt sein, aber es sei ein "beschämender Akt politischer Zensur". Die Homepage zur App ist in Russland nicht mehr aufrufbar und den Suchmaschinen Google und Yandex soll es verboten worden sein "Smart-Voting" in ihren Suchergebnissen anzuzeigen. Obendrein gelten alle Organisationen, die Nawalny zur Seite stehen als extremistisch, weshalb sie mit Terrorgruppen, wie dem IS oder Al-Kaida gleichgestellt werden.

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"Du bist so 1 Pimmel": Was steckt hinter #Pimmelgate bzw. #Pimmelgrote

Symbolbild: Du bist so 1 Pimmel: Was steckt hinter #Pimmelgate bzw. #Pimmelgrote
Am 30. Mai 2021 teilte Hamburgs Innen- und Sportsenator Andy Grote einen Tweet des NDRs mit den Worten: "In der #Schanze feiert die Ignoranz! Manch einer kann es wohl nicht abwarten, dass wir alle wieder in den Lockdown müssen… Was für eine dämliche Aktion! Danke @PolizeiHamburg, die wieder einmal den Kopf hinhalten, damit die Pandemie nicht aus dem Ruder läuft." Doch, wer Wein trinkt, darf kein Wasser predigen. Nach seiner Wiederernennung zum Senator im Juni 2020 feierte er mit 30 Leuten in der Hafencity, womit er gegen die damals geltende Hygienevorschriften verstoßen hat. Dementsprechend musste Andy Grote für seinen heuchlerischen Tweet Kritik einstecken. So schrieb ein Twitter-User: "Du bist so 1 Pimmel". Die Antwort wurde über den Twitter-Account der Kneipe Zoo - eine antifaschistische Fan-Kneipe am FC St.-Pauli-Stadion - abgesetzt. Obwohl der Tweet-Autor P. bereits vor drei Wochen eine Vorladung der Polizei erhalten hat, der er gefolgt sei und das Verfahren wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, kam es am Mittwoch (08.) zur Durchsuchung. Um sechs Uhr stürmten sechs Polizist:innen die Wohnung, um Beweise zu sichern. Bloß öffnete nicht P., sondern nur noch seine Exfreundin Mara K. die Tür. Sie war über den frühen Besuch der Beamten wenig erfreut, weil sich die Gesetzeshüter eher um Menschen kümmern sollten, die tatsächliche Morddrohungen erhalten.

Übrigens, die Äußerung "Du bist so 1 Pimmel" gegenüber Andy Grote muss als Antragsdelikt aktiv vom Betroffenen zur Anzeige gebracht werden.

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Gängiges Faxen nicht mit der DSGVO vereinbar

Symbolbild: Gängiges Faxen nicht mit der DSGVO vereinbar
Das Jahr 2021 ist weit vorangeschritten, aber noch immer nutzen Behörden, Gerichte, Rechtsanwälte sowie das Gesundheitswesen das Fax als Mittel der Wahl. Allerdings stuft der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel das Fax aufgrund technischer Änderungen als unsicheres Kommunikationsmittel ein. "Im Interesse der Datensicherheit [...] und Digitalisierung" sollte über andere Optionen nachgedacht und auch implementiert werden. Die Sicherheit von Fax-Nachrichten ähnlich wie E-Mails, weshalb auf diesem Wege keine vertraulichen Daten übermittelt werden sollten, wenn sowohl beim Absender als auch Empfänger keine Schutzmaßnahmen ergriffen worden sind. Beim Faxversand identifizieren sich beide Stellen über ihre Faxnummer, wenngleich der Absender nicht sicher weiß, wer Zugriff auf das Empfänger-Gerät hat. Heutzutage werden die Daten oftmals über den TCP/ IP-Standard auf einzelne Pakete aufgeteilt. Eine Nachricht überwindet mehrere Zwischenpunkte, die von staatlichen oder privaten Akteuren betrieben wird, die theoretisch die Daten mitlesen könnten. Allerdings verlangt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dass persönliche Daten nur so verarbeitet werden dürfen, sodass sie soweit technisch möglich sicher sind. Daher empfiehlt, Roßnagel PGP-verschlüsselte E-Mails, den Versand einer DE-Mail oder bereichsspezifische digitale Kommunikationsdienste, wie "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM).

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Bitkom-Studie: Neun von zehn Unternehmen von Cyberangriffen betroffen

Laut der Studie des Digitalverbands Bitkom waren in den Jahren 2020 und 2021 nahezu neun von zehn Unternehmen von Datenklau, Spionage oder Sabotage geplagt. Mittels erfolgreicher Ransomware-Angriffe werden Computer unzugänglich gemacht und ihr Betreiber erpresst. Der Ausfall von Informations- und Produktionssystemen führt zu Störungen im Betriebsablauf. So soll ein jährlicher Schaden in Höhe von 223 Milliarden Euro entstehen.

Symbolbild: Bitkom-Studie: Neun von zehn Unternehmen von Cyberangriffen betroffen
Damit ist die Schadenssumme mehr als doppelt so hoch wie in den Jahren 2018 oder 2019. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass in 59% der Unternehmen, die Home Office grundsätzlich anbieten können, es seit der Corona-Pandemie zu IT-Sicherheitsvorfällen gekommen sein soll. Achim Berg (Bitkom-Präsident) machte darauf aufmerksam, dass es nicht genüge, Mitarbeiter:innen "einfach zum Arbeiten nach Hause zu schicken". Stattdessen muss auf der To-Do-Liste jedes Unternehmens die Absicherung der Geräte und der Schutz der Kommunikationskanäle zum Unternehmen stehen. Obendrein muss für die Gefahren durch Cyberkriminalität sensibilisiert werden. Jedes zehnte Unternehmen sehe sich in seiner Existenz durch Cyberattacken bedroht, wie die von Januar bis März 2021 geführte Bitkom-Studie ergab. Sinan Selen (Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz) merkt an, dass Behörden und die Wirtschaft nur gemeinsam Cyberangriffen trotzen können.

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Fitnessstudio muss Beiträge zurückerstatten

Symbolbild: Fitnessstudio muss Beiträge zurückerstatten
Wie das Landgericht Osnabrück entschied, sei die einseitige Verlängerung von Verträgen für Fitnessstudios aufgrund von behördlich angeordneten Schließungen rechtswidrig. Im konkreten Fall klagte ein Mann, der mit einer Sportstätte einen Vertrag über 24 Monate schloss. Allerdings hätte er die Räumlichkeiten zur Zeit des ersten Corona-Lockdowns vom 16. März 2020 bis 04. Juli 2020 nicht benutzen können. Noch im Lockdown kündigte er seinen Vertrag zum 08. Dezember 2021. Der Betreiber des Fitnessstudios kassierte weiterhin die Mitgliedsbeiträge. Der Kläger forderte die Rückerstattung des Geldes, doch sein Vertragspartner entgegnete, dass die Nutzung der Sportgeräte nachgeholt werden könne. Kurz gesagt: Das Sportunternehmen wollte die wegen der Corona-Pandemie verloren gegangenen Wochen an die eigentliche Laufzeit anhängen. Laut den Osnabrückern Richter:innen sei das unzulässig. Das Fitnessstudio konnte wegen der behördlich angeordneten Schließung seinen Part des Vertrags nicht erfüllen. Somit entfalle der Anspruch auf die Monatsbeiträge und müsse zurückerstattet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Revision wurde zugelassen.

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Preisabsprachen bei Musikinstrumenten: Strafen in Höhe von 21 Millionen Euro

Symbolbild: Preisabsprachen bei Musikinstrumenten: Strafen in Höhe von 21 Millionen Euro
Das Bundeskartellamt kündigte Geldbußen in Höhe von insgesamt 21 Millionen Euro gegen die Hersteller Yamaha, Roland, Fender, die Händler Thomann und Music Store sowie gegen verantwortliche Beschäftigte an. Kartellamtspräsident Andreas Mundt teilte mit, dass man Händler angehalten haben soll, "festgesetzte Mindestverkaufspreise nicht zu unterschreiten". Dafür soll sogenannte Price-Tracking-Software zur Überwachung von Endverbraucherpreisen seitens Yamaha und Roland zum Einsatz gekommen sein. Um Druck auszuüben, habe man Sanktionen, wie Lieferstopp oder zumindest schlechtere Konditionen angedroht bzw. verhängt. Teils wurden Mindestpreise nur sporadisch oder gar nicht überwacht. Die Händler missachteten oder umgingen die Herstellervorgaben durch Bündelung mehrerer Produkte zu einem Gesamtpreis. Thomann und Music Store hätten gefordert, dass auch andere Musik- instrumentenfachhändler die Mindestpreise einhalten. In 13 Fällen sollen die Händler Thomann und Music Store selbst Absprachen bezüglich der Preisgestaltung von Musikinstrumenten oder ergänzenden Produkten getroffen haben. Als Zeitraum wird Dezember 2014 bis April 2018 genannt, denn damals begann das Verfahren. Alle beschuldigten Unternehmen haben bei der Aufklärung des Falls kooperiert.

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Microsoft verlangt Impfnachweis

Symbolbild: Microsoft verlangt Impfnachweis
Der US-Online-Shop Amazon beschäftigt weltweit schätzungsweise 900.000 Mitarbeiter:innen. Wer nicht in den Lager, Verteilzentren oder als Lieferant tätig ist, könne bis Januar 2022 im Home Office arbeiten. Die verlängerte Möglichkeit zum Home Office treffe auf die USA sowie weitere, aber noch nicht näher genannte Länder zu. Wer ins Office ohne Home zurückkehren möchte, muss - solange man nicht vollständig geimpft ist - eine Maske tragen. Das Hard- und Softwareunternehmen Microsoft rechnet mit der vollständigen Wiedereröffnung der eigenen Büros in den Vereinigten Staaten ab frühestens Anfang Oktober. Allerdings müssten alle "Angestellten, Lieferanten und Gäste, die die Microsoft-Gebäude" betreten, ihren Impfschutz nachweisen können. Auch in diesem Fall bestätigen Ausnahmen die Regel: Wer sich aus medizinischen oder religiösen Hintergründen nicht impfen lassen kann oder möchte, ist von der Impfpflicht ausgenommen. Die Suchmaschine Google und das soziale Netzwerk Facebook möchten es Microsoft gleich tun. Tatsächlich dürfen Arbeitgeber gemäß US-Recht ihre Beschäftigten zu einer Impfung verpflichten. Der Sender CNN soll drei Mitarbeiter gekündigt haben, weil diese ungeimpft die Gebäude betraten. Bis zu dem Zeitpunkt habe man zwar eine Corona-Impfung gefordert, aber ein Nachweis war nicht notwendig; es geschah auf Vertrauensbasis. Der Sender selbst äußerte sich zu dem Vorfall (noch) nicht.

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Taifun "Vamco" auf den Philippinen

Zwei Tage lang - von Mittwoch (11.) bis Donnerstag (12.) - zog der Taifun Vamco über die Philippinen. Vamco soll zu den schwersten seiner Art seit Jahren zählen.

Symbolbild: Taifun "Vamco" auf den Philippinen
Er soll mit bis zu 155km/h gewütet haben sowie massive Regenfälle mit sich gezogen haben. Durch Überschwemmungen in der Hauptstadt Manila sind nach aktuellen Angaben der Behörden vor Ort mindestens 53 Menschen ums Leben gekommen; weitere 22 werden noch vermisst. Darüber hinaus waren auf der Hauptinsel Luzon über eine Million Menschen von der Stromversorgung abgekapselt; 400.000 Einwohner:innen mussten ihre Häuser verlassen. Mittlerweile habe Taifun Vamco abgeschwächt die Philippinen verlassen. Vamco war der 21. seit Jahresbeginn und sogar der fünfte binnen eines Monats. Einige Bürger:innen hatten noch mit den Folgen der vorhergehenden Stürme zu kämpfen.

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Niederlande verbieten Silvester-Feuerwerk

Symbolbild: Niederlande verbieten Silvester-Feuerwerk
Die Niederlande hat als erstes Land Europas ein vollständiges Silvester-Feuerwerksverbot beschlossen. Raketen und Böller dürfen weder gezündet, noch gekauft werden. Das gab Ministerpräsident Mark Rutte bekannt. Damit wolle man verhindern, dass sich Ärzte und Krankenpfleger zusätzlich um Menschen kümmern müssten, die sich an Feuerwerkskörpern verletzen. Durch die Corona-Pandemie ist das niederländische Gesundheitswesen derart an die Belastungsgrenze geraten, dass zentrale Stellen das Verbot von Verkauf und Zündung forderten. Rund um die Jahreswende seien die Erste-Hilfe-Einheiten ohnehin überstrapaziert, warnte auch die Polizei. Im vergangenen Jahr mussten nach offiziellen Angaben mehr als 1300 Menschen wegen Verletzungen durch Feuerwerkskörper behandelt werden. Die Hersteller von Feuerwerkskörpern kritisierten die Ankündigung. Man befürchte, dass einige Feuerwerksbegeisterte auf illegale Feuerwerkskörper zurückgreifen werden. Die Branche werde mit insgesamt rund 40 Millionen Euro entschädigt, teilte die zuständige Staatssekretärin am Freitag mit. Wer sich nicht an das Verbot halte, müsse mit einer Geldstrafe von 100€ und einem Eintrag ins Strafregister rechnen.

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Amazon verklagt Influencerinnen

Symbolbild: Amazon verklagt Influencerinnen
Der Onlinehändler Amazon verklagt sowohl zwei Influencerinnen als auch elf weitere Personen aufgrund von Etikettenschwindel und irreführender Werbung. Die beschuldigten sollen gefälschte Gucci-Gürtel, Sonnenbrillen, Armbänder, Geldbeutel und Dior-Handtaschen beworben und unter die Menschen gebracht haben. Dazu wendeten sie einen Trick an: Auf der eigenen Website oder in mehreren sozialen Netzwerken, wie Instagram oder TikTok veröffentlichte man Bilder von den Plagiaten. In einem zweiten Schritt verlinkten sie auf Amazon, aber mit dem Hinweis, dass die Produktbilder auf der Verkaufsplattform im Vergleich zu der Originalware anders aussehen. So kam es, dass ein Gucci-Gürtel nicht mehr 400 US-Dollar, sondern nur 50 US-Dollar kostete. Durch ihre "ausgeklügelte Kampagne" - so die Gerichtsdokumente - sei es ihnen gelungen, Amazons Fälschungserkennungs-Tools auszuhebeln. Die Website bzw. die entsprechenden SocialMedia Profile sind entweder nicht erreichbar oder auf privat geschaltet.

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Familienministerin Giffey: Ich bin "nicht abhängig von diesem Titel"

Bereits vor einem Jahr wurde Bundesfamilienministern Franziska Giffey vorgeworfen, dass ihr Doktortitel ein Plagiatsfall sei. Damals wurde von der Freien Universität Berlin eine Untersuchung beendet, doch vor kurzer Zeit kamen die Vorwürfe wieder hoch. Giffey hatte sich zu den erneuten Vorwürfen geäußert und meinte: "Wer ich bin und was ich kann, ist nicht abhängig von diesem Titel". Sie hat den Titel abgelegt, nachdem man aus der CDU die Überprüfung der Arbeit wollte. Die FU Berlin hatte ein Wiederaufrollen der Arbeit und der Untersuchungen bereits angekündigt. Aus der FPD kam die Forderung, dass sie ihr Amt niederlegen soll. Denn die ehemalige Bezirksbürgermeisterin hat vor beim anstehenden Parteitag der SPD für den Landesvorsitz zu kandidieren. Giffey meinte ebenfalls, dass sie ihr Amt nicht niederlegen wird und ihre Pläne weiterverfolgen möchte.

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USA: Wie geht's weiter nach den Wahlen?

Ein Ergebnis der US-Wahlen haben wir mitlerweile. Die Wählerstimmen wurden so weit ausgezählt, dass man die Staaten den einzelnen Kandidaten und Parteien zuschhreiben kann. Was jedoch noch offen bleibt, ist wie die Wahlleute im Dezember wählen werden. Seit einiger Zeit hat sich Trump zu Wort gemeldet. Er hatte einen Monolog zum Thema Corona-Impfstoffe veröffentlich. Zu dessen Ende sagte der aktuelle Präsiden: "Thank you, everybody, thank you very much!" Es scheint Vieler nach das erste Zeichen einer Annerkennung des Ergebnisses zu sein. Das aktuelle Ergebnis ist: 306 Wahlleute für den Demokraten Joe Biden und 232 für Donald Trump. Ebenfalls sagte Trump: "Ich werde nicht, diese Regierung wird nicht in einen Lockdown gehen." Biden hatte bereits angekündigt, Maßnahmen gegen Covid-19 einzuleiten, doch auf der neu veröffentlichten Website ist kein Wort von einem Lockdown zu lesen. Eher geht es um Investitionen und erweiterung der Test-Möglichkeiten

Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen
Gernsheim: Am Freitag (13.) um 18:22 Uhr wurde die Feuerwehr zu einem Brand in einem zweistöckigen Mehrparteienhaus in der Marienstraße gerufen. Glück im Unglück: Die zu dem Zeitpunkt anwesenden Bewohner konnten noch rechtzeitig selbstständig das Gebäude verlassen. Der Sachschaden wird auf 100.000€ geschätzt. Jetzt liegt es an der Kriminalpolizei Rüsselsheim, die Brandursache zu ermitteln. Nach aktuellen Erkenntnissen sei das Feuer in einem Zimmer der Erdgeschosswohnung ausgebrochen und habe sich auf die gesamte Wohnung ausgedehnt. Die Wohnung ist unbewohnbar. Ihre Bewohner sind derweil in einer anderen Wohnung im zweiten Obergeschoss untergekommen.

Alsbach-Hähnlein: In der Nacht auf Freitag (13.) soll ein Fenster der Gemeindeverwaltung in der Bickenbacher Straße beschädigt worden sein. Das Loch in der Sicherheitsglasscheibe werde Kosten von mindestens 5000€ mit sich ziehen. Wem etwas aufgefallen ist, soll sich bei der dezentralen Ermittlungsgruppe Pfungstadt melden: 06157-9 50 90.

Eppertshausen: Am frühen Samstagmorgen gegen 02:20 Uhr stieß der Fahrer eines silbernen Pkws mit zwei weiteren in der Friedhofstraße geparkten Fahrzeugen zusammen. Die Folge: Die Fahrzeuge wurden meterweit geschoben und dabei stark beschädigt. Der Unfallverursacher ergriff die Flucht, weshalb die Polizeistation Dieburg auf Zeugenhinweise setzt: 06071-96 56 0.

Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.

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