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Big Blue Button: Einheitliches System für Online-Unterricht in Hessen

Big Blue Button ist ein "Open-Source"-Videokonferenzsystem. Es wird bereits in den Schulen anderer Bundesländer wie Baden-Württemberg genutzt. Nach den hessischen Sommerferien soll es auch hier für eventuellen Fernunterricht zum Einsatz kommen.

Symbolbild:Big Blue Button: Einheitliches System für Online-Unterricht in Hessen
Allerdings darf voraussichtlich bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres noch auf andere Lösungen zurückgegriffen werden. Daher wird in Absprache mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten an einer Übergangslösung gearbeitet. Das liegt insbesondere daran, dass es noch bis Ende September dauern kann ehe "Big Blue Button" auf dem hessischen Internet-Schulportal implementiert wurde und die ersten Schulen in den Genuss kommen dürfen. Für das Gelingen ist das Unternehmen German Edge Cloud aus Eschborn (im Main-Taunus-Kreis). Es konnte sich bei einer europaweiten Ausschreibung gegenüber der Konkurrenz beweisen. Bisher ging durch die Ausschreibung am meisten Zeit ins Land, denn nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt Ende 2021 musste die Ausschreibung durch einen Formfehler europaweit wiederholt werden. Nun muss sich Big Blue Button nur noch gegenüber seinen Kritikern beweisen. Der schulpolitische Sprecher der SPD im Landtag Christop Degen ist sich unsicher, ob Big Blue Button mit allen Features aller anderen Systeme, wie Zoom oder Microsoft-Teams ausgestattet ist. Rafaela Hartenstein (Stadtelternbeirat Frankfurt) fragt sich, wie sich das System wohl verhält, wenn zu viele Personen online sind. Zuletzt hinterfragt FDP-Bildungsexperte Moritz Promny, ob Open-Source hier das richtige sei, aber für eine Bewertung sei es ebenso noch zu früh.

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#gamescom2022

Symbolbild: gamescom 2022
Die gamescom gilt - gemessen an der Besucherzahl und Ausstellungsfläche - als die weltweit größte Veranstaltung für Computer- und Videospiele. Nach zwei Jahren Zwangspause durch die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Hygienevorschriften, findet die gamescom wieder auf den 220.000 Quadratmetern der Hallen der Kölnmesse GmbH statt. Neben der Messe selbst wird das Gaming-Festival von game - Verband der deutschen Games-Branche e.V. - organisiert. Dieses Jahr ist Australien das Partnerland; das Motto lautet: "Games: Das Herz der Popkultur". Während am Mittwoch nur Fachbesucher und Presse eintreten durften, sind seit Donnerstag die Türen für alle mit einem Ticket geöffnet. Das ist wohl die größere Herausforderung, denn für Samstag waren bereits seit langem alle Tickets verkauft worden. Und selbst bei Öffnungszeiten bis 20:00 Uhr am Wochenende wird sich die Anreise für Kurzentschlossene nicht lohnen. Ein kleiner Trost kann sein, dass viele Events, wie die Opening Night Live von den Veranstaltern selbst oder Aussteller auf Plattformen, wie Twitch gestreamt wurden bzw. gestreamt werden. Außerdem verzichten viele namhafte Publisher, wie Sony, Electronic Arts (EA) oder Nintendo auf ihre Präsenz in Köln. Vergangenes Jahr teilte Nintendo mit, dass man vorerst nur bei der gamescom 2021 aussetzen werde. Die "Lücken" werden von Indiegames und -Studios genutzt. Dort sollen es rund elfhundert Aussteller aus über 50 Ländern sein.

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Cyber-Attacke auf Bergische Universität Wuppertal

Symbolbild: Cyber-Attacke auf Bergische Universität Wuppertal
Ende Juni hat es bereits die Fachhochschule in Münster in Nordrhein-Westfalen getroffen und am 23. Juli bemerkte die Bergische Universität Wuppertal, dass auch sie Opfer eines Hacker-Angriffs ist. Laut Mitteilung der Universität hat man unter Leitung des Rektorats sowohl einen Krisenstab einberufen als auch einen externen IT-Krisendienstleister hinzugezogen. Betroffen seien erhebliche Teile der Uni-IT-Infrastruktur, weshalb viele Systeme - wenn überhaupt - nur eingeschränkt zur Verfügung standen. Am 25. Juli hieß es, dass Einschreibungen, Mail, die Lernplattform Moodle, die Konferenzplattform Zoom, Rocket.Chat und alle Dienste der Universitätsbibliothek wieder zur Verfügung stünden. Anfang August kehrten die Angebote der digitalen Lehre vollumfänglich zurück und Prüfungen sollen nahezu uneingeschränkt möglich sein. Dennoch werde der Wiederaufbau der IT-Infrastruktur noch Zeit in Anspruch nehmen, sodass mit vereinzelten Einschränkungen gerechnet werden müsse. Weiterhin unklar ist, wer hinter der Cyber-Attacke steckt und welcher Schaden angerichtet wurde. Diesbezüglich hat sich die Staatsanwaltschaft Köln eingeschaltet.

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©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

DDoS-Attacken auf Microsoft

Bei "Distributed Denial of Service"-Attacken (kurz: DDoS) oder zu deutsch "verteilte Verweigerung des Dienstes" bilden Cyberkriminelle aus kompromittierten Computern und Smart Home-Geräten ein Botnetz. Ziel von DDoS-Angriffen ist, dass ein Online-Dienst in die Knie geht, weil die Infrastruktur dahinter mit Anfragen überflutet wird.

Symbolbild: DDoS-Attacken auf Microsoft
Nun hat der US-Tech-Konzern Microsoft seinen DDoS-Jahresbericht für das vergangene Jahr vorgelegt. In der zweiten Jahreshälfte habe das Unternehmen rund 360.000 Attacken gegen die eigene Infrastruktur registriert und abgewehrt. Im Tagesdurchschnitt sind das 2000 Fälle/ Tag und somit ein plus von 40% gegenüber dem Zeitraum Januar bis Juni 2021. Im November stach ein Angriff hervor. Kriminelle sollen versucht haben die Cloud-Computing-Plattform Azure in Asien durch einen Datenfluss von 3,47 Terabit lahmzulegen. Eine viertel Stunde lang seien 340 Millionen Pakete/ Sekunde von 10.000 weltweiten Quellen auf die Azure-Server eingedroschen. Pech für die Angreifer, aber Glück für Microsoft und alle Kund:innen: Der Angriff konnte ebenso umgeleitet werden, sodass es zu keiner Störung kam. DDoS-Attacken seien weiterhin ein beliebtes Mittel, um Dienste unerreichbar zu machen und den Unternehmen dahinter zu schaden. Wem das notwendige kriminelle Know-How fehlt, der kann mittlerweile DDoS-Attacken mieten oder man droht Unternehmen solche Attacken an, um auf diesem Weg Geld zu ergaunern.

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Grauzone: Polizeieinsätze filmen

Symbolbild: Grauzone: Polizeieinsätze filmen
Immer wieder kommt es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei. Daher empfehlen Veranstalter - insbesondere bei Demonstrationen gegen die Corona-Politik - eine Kamera bereitzuhalten, um Konflikte filmen zu können. Auch die Aktion "Go film the police" - eine Kampagne aus Berlin für Opfer rassistischer Polizeigewalt - ermuntert Betroffene ebenfalls die Kamera bereit zu halten. In beiden Fällen soll der Einsatzverlauf dokumentiert werden, falls der Vorfall noch ein juristisches Nachspiel mit sich zieht. Leider ist die rechtliche Situation für Aufnahmen von Polizeieinsätzen alles andere als eindeutig. Müssen Polizeibeamten durch immer besser werdende Smartphones davon ausgehen, gefilmt zu werden? Nein, sagen Polizei und die Staatsanwaltschaft unter Berufung auf §201 Strafgesetzbuch (StGB), der die Tonaufnahme von vertraulichen Gesprächen verbietet. Allerdings betreffe das private, aber keine dienstlichen Gespräche. Selbst die Gerichte sind sich uneins. Durch die verschiedenen Urteile zeichne sich folgende Handlungsempfehlung: Ton- und Bildaufnahmen seien in Ordnung, solange keine abgeschirmte (=private) Gesprächssituation erzeugt werde. Nochmal heikler sei die Veröffentlichung, da diese ohne den Willen der abgebildeten Personen verboten ist. Einzige Ausnahme bilden wichtige zeitgeschichtliche Ereignisse. Doch selbst dann müssen Gesichter verpixelt werden. Die notwendige Rechtssicherheit werde entweder durch eine Gesetzesänderung oder Grundsatzurteil von einem Oberlandesgericht (OLG) oder dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geschaffen.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Viernheim, Einhausen, Darmstadt und Biblis
Viernheim: Am Montag (24.) gegen 07:30 Uhr war ein 12-jähriger Fahrradfahrer unterwegs zu seiner Schule. Auf Höhe der Theodor-Heuss-Allee 57 fuhr ein grau/ silberfarbener Pkw auf sein Hinterrad auf. Der Schüler stürzte, erlitt eine Gehirnerschütterung und eine Knieprellung. Statt Erste-Hilfe zu leisten, setzte der Fahrer in Richtung Wormser Straße seine Fahrt fort. Zeug:innen werden gebeten, sich bei der Polizeistation Lampertheim/ Viernheim telefonisch zu melden: 06206 - 9 440 0.

Darmstadt-Eberstadt: Ein älteres Ehepaar aus Darmstadt sollte 93.000€ bezahlen, da ihr Sohn in einen schweren Unfall verwickelt sein soll und das Geld dementsprechend dringend benötigt. Ein Paradebeispiel für den Enkeltrick. Glücklicherweise wurde der Bankmitarbeiter skeptisch und ehe es zur Zahlung kommen konnte, schaltete er die Polizei ein. Ihr Rat lautet: Lassen Sie sich nicht emotional unter Druck setzen. Hinterfragen Sie die Situation. Und: Rufen Sie Verwandte unter der Ihnen bekannten Nummer zurück.

Einhausen: In der Nacht auf Freitag (28.) entwendeten Unbekannte von einer Baustelle im Ortsteil Klein-Hausen Diebesgut im Wert von ca. 4.500€. Zeugen haben am Freitagmorgen gegen 07:00 Uhr entsprechende Spuren an der Baustelle in der Friedensstraße entdeckt. Wer Angaben zu den Tätern oder dem Verbleib des Diebesguts - ein Stampfer und zwei Rüttelplatten - machen kann, soll sich beim Kommissariat 41 in Bensheim melden: 06251 - 846 80.

Biblis: In der Nacht zum Samstag (28. auf 29.01.) haben Unbekannte mehrere tausend Tablets und mehrere hundert Smartphones aus einem Transporter entwendet. Anwohner meldeten die verdächtigen Aktivitäten zweier Personen gegen 02:00 Uhr. Die Ware aus dem Transporter, der in der Jahnstraße/ Ecke Wiesenstraße stand, wurde in ein weiteres Fahrzeug verladen. Zeug:innen werden gebeten, sich beim Kommissariat 21/ 22 der Kriminalpolizei telefonisch zu melden: 06252 - 70 60.

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©2022 Hessentrend/ Leon Ebersmann

EuGH: Zero Rating verstößt gegen Netzneutralität

Vodafone Pass von Vodafone sowie Stream On von der Deutschen Telekom sind optionale Tarife für Mobilfunkkunden, wobei der Datenverbrauch von bestimmten Anwendungen, wie Messengern, Musik- oder Video-Streaming-Apps nicht vom Datenvolumen abgezogen wird. Telefónica habe keine vergleichbaren Lösungen im Portfolio. Gegen diese "Nulltarif-Optionen" klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Oberlandesgericht Düsseldorf reichte den Fall weiter an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Richter:innen in Luxemburg urteilten am Donnerstag (02.09), dass die Provider damit gegen die Netzneutralität verstoßen haben, weil eine "Unterscheidung innerhalb des Internetverkehrs" aufgrund "kommerzieller Erwägungen" getätigt werde.

Symbolbild: EuGH: Zero Rating verstößt gegen Netzneutralität
Das Gebot der Netzneutralität greift in der EU seit 2015. Laut dem EuGH missachtete man die "aufgestellte Pflicht, den Verkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln". Die Bundesnetzagentur sah in den sogenannten "Nulltarif-Optionen" per se kein Problem. Allerdings verlangte die Aufsichtsbehörde Änderungen in den Tarifbedingungen. So dürfe das Angebot aufgrund der europäischen Roaming-Regulierung nicht auf Deutschland beschränkt sein und die Bandbreite dürfe nicht künstlich limitiert werden.

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Apple verschiebt Suche nach Kinderpornografie auf iOS-Geräten

Symbolbild: Apple verschiebt Suche nach Kinderpornografie auf iOS-Geräten
Mit dem nächsten großen Release für Apples Geräte - iOS 15 - wolle man die Sicherheit von Kindern im Netz erhöhen, indem Minderjährige vor unpassenden Inhalten geschützt werden. In den Vereinigten Staaten sollte ein weiteres Feature hinzukommen. Die Foto-Bibliothek sowie die iCloud im Allgemeinen sollte nach Kinderpornografie durchforstet werden. Schlägt das Tool Alarm und es war kein False-Positive, so hätte der Tech-Konzern die Strafverfolgungsbehörden informiert. Doch der Plan, mit einem Automatismus gegen die Verbreitung von Material, das sexualisierte Gewalt an Kindern zeigt, vorzugehen, trifft auf Kritik. Der Whistleblower Edward Snowden sieht in dem Vorhaben eine Massenüberwachungsmaschine. Des Weiteren befürchten Datenschutzorganisationen, dass das der Scanmechanismus missbraucht wird. Staaten könnten Druck auf Apple auswirken, sodass die iPhones, iPads oder macs nicht mehr nur nach Kinderpornografie, sondern auch bspw. nach regimekritischen Inhalten durchsucht werden. So kam es, dass das Hard- und Softwareunternehmen einen Rückzieher machte - zumindest vorerst. Man wolle sich mehr Zeit lassen, um diese Funktion weiterzuentwickeln und das Feedback von Fans, Forschern sowie Interessengruppen einfließen lassen.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

BGH-Urteil: Aktive Zustimmung bei Änderungen von Banken-AGB notwendig

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen verklagte die Postbank. Die Verbraucherschützer erachten die Klauseln, mit denen das Geldinstitut in der Theorie ihre AGB nach Belieben ändern kann, für unwirksam. Die Klauseln ermöglichen einen ganz neuen Vertrag.

Symbolbild: BGH-Urteil: Aktive Zustimmung bei Änderungen von Banken-AGB notwendig
Oftmals würden Kund:innen AGB-Anpassungen nur durch Abbuchungen für ein eigentlich kostenloses Konto oder weitere Dienstleistungen bemerken. Bis zuletzt wurde getreu dem Prinzip "Wenn kein Widerspruch, dann Zustimmung der neuen AGB" gearbeitet. Der Verbraucherschützer David Bode kann das nicht nachvollziehen, denn der Kunde "kann bei Vertragsabschluss nicht vorhersehen, wohin die Reise geht". Das zweifelten sowohl das Landesgericht als auch das Oberlandesgericht Köln nicht an. Allerdings sei das Prozedere europarechtlich gesetzeskonform. Das nenne sich "stillschweigende Zustimmung". Aufgrund der Brisanz durften der Bundesverband der Verbraucherzentralen beim Bundesgerichtshof - dem obersten Zivilgericht - in Revision gehen. Die Karlsruher Richter urteilten zugunsten der Anklage. Das Vorgehen der Kreditinstitute widerspreche dem Grundgedanken des Gesetzes, weil die Verbraucher unangemessen benachteiligt werden. Für den Ottonormalverbraucher resultiert das Urteil in mehr Post, die alle Bankkunden künftig erhalten werden. Es bleibt fraglich, wie nachhaltig das Urteil sein wird. Wie viele Menschen werden neuen Bank-AGB tatsächlich widersprechen?

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Apple vs. EU: Apple Music vs. Spotify

Symbolbild: Apple vs. EU: Apple Music vs. Spotify
Vor zwei Jahren reichte der schwedische Musikstreaming-Anbieter Spotify eine Beschwerde über Apple bei der EU ein. Nun hat die EU-Kommission eine Entscheidung getroffen. Das Problem sei, dass Apple mit seinem Streaming-Angebot Apple Music den Wettbewerb störe. Margrethe Vestager sagte, Apple sei "Torwächter" und Konkurrent zugleich. So hieß es ebenfalls von ihr: "Durch strikte Regeln im App Store zum Nachteil konkurrierender Musik-Streamingdienste nimmt Apple den Nutzern die Wahl, billigere Dienste zu nutzen." Apple wurde des Weiteren auch beschuldigt, Rivalen die Möglichkeit zu nehmen über günstigere Anbieter zu informieren. Mit dieser Mittelung ist die Vorstufe zu einer Kartellstrafe erbracht worden. Diese Kartellstrafe kann bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes sein. Im Falle von Apple wären es bis zu 22,83 Milliarden Euro. Apple hat auf die Entscheidung bereits geantwortet. "Die Argumentation der Kommission zugunsten von Spotify ist das Gegenteil von fairem Wettbewerb." Spotify wolle "alle Vorteile des App Stores nutzen und meint, dafür nichts zahlen zu müssen", hieß es.

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Tag der Arbeit "in times of Corona"

Symbolbild: Tag der Arbeit in times of Corona
Am Tag der Arbeit waren nicht nur Demos an der Tagesliste; ebenso viele Reden. So sprach sowohl die Grünen-Vorsitzende Baerbock und Vizekanzler Scholz in Potsdam, wo beide auch als Direktkandidaten antreten. Baerbock sagte, es reiche nicht nur den Pflegekräften "zuzuklatschen" oder als Politiker danke zu sagen. Sie sagte ebenfalls, es gehe nicht einfach wieder weiter wie vorher, wenn alle geimpft seien. Scholz äußerte sich über die Kurzarbeit und die damit verbundenen Entlassungen als auch ungleiche Löhne. Laschet sprach über prekäre Arbeitsverhältnisse. Diese leisten ihm nach teils am meisten. Tarifbindung sei demnach eine Art diese Leistungen anzuerkennen. DGB-Vositzender Hoffmann, betonte, Solidarität habe das Schlimmste während der Pandemie verhindert. Ebenfalls plädierte er für besseren Gesundheitsschutz und verbindliche Regeln für das Homeoffice aus. GEW-Vorsitzende Marlis Teppe sagte, die Pandemie sei wie ein Brandbeschleuniger für bereits vorhandene Probleme.

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Mindestens 20 Tote bei Autobombenanschlag in Afghanistan

Symbolbild: Viele Tote bei Autobombenanschlag in Afghanistan
In Afghanistan - besser gesagt in der Provinzhauptstadt Pul-e-Alam explodierte eine Autobombe vor einem Studentenwohnheim. Dabei sind mindestens 20 Menschen Menschen umgekommen und mindestens 90 Zivilisten wurden verletzt. Nach behördlichen Angaben seien darunter elf in besonders kritischem Zustand und viele Schüler. Die Wucht der Bombe ließ Dächer umstehender Häuser einstürzen. Ein naheliegendes Krankenhaus soll in Mitleidenschaft gezogen worden sein. Bis dato liegt sowohl kein Bekennerschreiben vor und das konkrete Ziel des Anschlags ist unklar. Dennoch verdächtigt der afghanische Präsident Aschraf Ghani die radikal-islamistische Taliban. Seit September laufen Friedensgespräche zwischen der Regierung Afghanistans und der Taliban, die ins Stocken geraten sind. Nichtsdestotrotz lautet der Appell, sämtliche "Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht unter allen Umständen einzuhalten". In diesem Kontext kurz gesagt: Vorsätzliche Angriffe auf Zivilisten sind ein absolutes Tabu.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Biebesheim und Darmstadt
Biebesheim: Im Zeitraum zwischen Donnerstag (29.04.) 07:00Uhr bis Freitagnachmittag (30.04.) 17:00Uhr soll ein in der Sudetenstraße geparkter Pkw beschädigt worden sein. Nach aktuellem Ermittlungsstand geschah folgendes: Der Unfallverursacher streifte mit seinem Pkw den Pkw ehe der Täter den Tatbestand der Fahrerflucht erfüllte. Die Polizeistation Gernsheim setzt auch auf Zeugenanrufe: 06258 - 93 430.

Darmstadt: Eine 49-jährige Darmstädterin passierte am Freitag (30.04.) gegen 14:57Uhr mit ihrem Fahrrad die Bleichstraße. Auf Höhe der Bleichstraße 10 fährt die Frau in entgegengesetzter Fahrtrichtung auf die Fahrbahn statt auf dem Gehweg zu verweilen. Es kam zur Kollision mit einem 51-jährigen Lkw-Fahrer. Die Fahrradfahrerin wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht; der entstandene Sachschaden ist verhältnismäßig gering. Zeug:innen werden gebeten sich beim 1. Polizeirevier in Darmstadt unter 06151 - 969 36 10 zu melden.

Darmstadt: Am Freitagabend (30.04.) gegen 21:45Uhr ging beim ersten Polizeirevier ein Anruf bezüglich eines verdächtigen Koffers auf dem Luisenplatz ein. Tatsächlich fand die Funkstreife das besagte Gepäckstück am Brunnen vor dem Luisencenter, weswegen weitere Streifen und Bombenentschärfer aus Wiesbaden hinzugezogen wurden. Das ÖPNV-Verkehrskreuz war rund zwei Stunden gesperrt, weshalb Bus- und Bahnen umgeleitet werden mussten. Letztendlich entpuppte sich der Koffer als harmlos.

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©2021 Hessentrend/ YoungPOWER-Team

Weihnachtsamnestie

Zum Weihnachtsfest entlässt die Justiz in einigen Bundesländern hunderte Häftlinge vorzeitig aus dem Gefängnis. Wie eine dpa-Umfrage ergab, durften bereits oder dürfen noch mindestens 963 Strafinhaftierte die Strafanstalt verlassen. Das nennt sich "Weihnachtsamnestie".

Symbolbild: Weihnachtsamnestie
Mancherorts sank die Zahl im Vergleich zum Vorjahr. Das liegt unter anderem auch daran, dass generell weniger Menschen in den Gefängnissen einsitzen. Um für eventuelle Quarantänemaßnahmen Platz zu schaffen, wird Haftaufschub gewährt. Die sogenannte Weihnachtsamnestie soll Häftlingen, die auch sonst um die Jahreswende entlassen werden, einerseits ein schönes Fest bescheren und andererseits es jenen Menschen ermöglichen Hilfsangebote bzw. Beratungsstellen aufzusuchen, ehe man in die Weihnachtspause geht. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt bringt es auf den Punkt: Den Menschen die "Wiedereingliederung in unsere Gesellschaft" erleichtern. In Sachsen feiert die Weihnachtsamnestie mit 58 vorzeitigen Haftentlassungen ihre Premiere. In Bayern verzichtet man darauf, weil man die Weihnachtsgnade als ungerecht erachtet. Von der Aktion können nur Menschen profitieren, die während ihrer Haftzeit weder negativ aufgefallen sind noch verurteilte Gewaltverbrecher oder Sexualstraftäter sind. Aber nicht alle möchten das Geschenk annehmen…

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Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Geblitzten

Symbolbild: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Geblitzten
Um einen möglichen Fehler im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle feststellen zu können, dürfen geblitzte Fahrer:innen die Rohdaten der Messergebnisse unter bestimmten Voraussetzungen einfordern. Vor dem Hintergrund, dass sonst das Recht auf ein gerechtes Verfahren gemäß Artikel 2 sowie Artikel 20 des Grundgesetzes verletzt worden wäre, urteilten die Richter:innen des Bundesverfassungsgerichts im Sinne der Verfassungsbeschwerde. Der Kläger - ein Mann - bekam vor drei Jahren vom Amtsgericht Hersbruck sowohl eine Geldstrafe als auch ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, weil er die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30km/h überschritten haben soll. Daraufhin verlangte er die Akte des Messgeräts, den Eichschein und die Rohmessdaten, aber das Oberlandesgericht Bamberg lehnte ab. Mit dem Urteil von Dienstag (15.) aus Karlsruhe dürfen jene Dokumente eingefordert werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Messung vorliegen. Die anlasslose Infragestellung der einwandfreien Arbeitsweise solch eines Geräts ist nicht möglich. Damit wies das BVerfG den Fall zurück an das Amtsgericht Hersbruck zurück.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Lampertheim, Groß-Umstadt und Seeheim-Jugenheim
Lampertheim: Der Diebstahl von acht Weihnachtsbäumen im Wert von ca. 300€ zwischen Mittwochabend (16.) 18:30 Uhr bis Donnerstagmorgen (17.) 09:30 Uhr an der Landesstraße 3310 im Bereich "In den Ruthen" beschäftigt die Ermittlungsgruppe Lampertheim. Die noch Unbekannten Diebe sollen über den Zaun des Christbaum-Centers geklettert sein, ehe sie über das Feld verschwanden. Wer Angaben zu dem Vorfall machen kann, sollte sich unter der Telefonnummer 06206 - 94 400 melden.

Groß-Umstadt: Nach aktuellen Erkenntnissen brachen am späten Donnerstagabend (17.) zwei Menschen in den Wertstoffhof in der Dieburger Straße ein. Der Sicherheitsdienst habe gegen 23:55 Uhr die bis dato Unbekannten bemerkt und umgehend die Polizei informiert. Ein Diensthund habe noch einen 32-jährigen in einem angrenzenden Waldstück aufspüren können. Ihm wird der sowohl Einbruch auf das besagte Gelände als auch Elektroschrott-Diebstahl vorgeworfen. Die Ermittlungen zum zweiten Tatverdächtigen dauern noch an.

Seeheim-Jugenheim: Die örtliche Polizei wurde am Freitagmittag (18.) gegen 12:45 Uhr über eine leblose Frau in einem Wohnhaus in der Friedrich-Ebert-Straße informiert. Die Dame sei bereits am Vortag gestürzt, doch ein Angehöriger habe erst später seine Nachbarn benachrichtigt, die umgehend den Rettungsdienst gerufen haben. Dieser konnte nur noch den Tod der Frau feststellen. Die Ermittlungen dauern an.

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©2020 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts

Keine App wurde in den letzten Wochen so sehr diskutiert, wie die Corona-Warn-App für Deutschland. Und das, obwohl es eine solche App noch nicht einmal gab. Aber das änderte sich diesen Dienstag (16.).

Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts
Die Corona-Warn-App ist ein Angebot der Bundesregierung, dennoch taucht in den Stores von Apple sowie Google das Robert-Koch-Institut als Herausgeber auf. Die Systemvoraussetzungen für Android-basierte Geräte liegen bei Version 6. Auf iPhones muss mindestens iOS 13.5 installiert sein, das nur ab dem iPhone 6s oder iPhone SE angeboten wird. Sämtliche Texte sind in deutscher sowie englischer Sprache verfasst worden. Darüber hinaus gibt es sogar einen Dark-Mode für Displays mit der OLED-Technik.

Sinn der Corona-Warn-App ist, Infektionsketten schneller zu unterbrechen, indem festgestellt wird, ob es zum Kontakt mit einer infizierten Person kam und folglich ein Infektionsrisiko besteht. Das funktioniert folgendermaßen: Zur Nutzung der App müssen Bluetooth-Verbindungen zugelassen werden. Treffen zwei Menschen bzw. deren Smartphones mit installierter App aufeinander, tauschen diese Ziffernketten aus, die sich jede viertel Stunde ändern. Wird nun einer positiv auf das Corona-Virus getestet, bleibt es ihm überlassen, ob er dass der App mitteilen möchte. Dann werden seine Tages-IDs hochgeladen und die Apps der anderen errechnen somit die Wahrscheinlichkeit, ebenfalls mit dem Corona-Virus infiziert zu sein. Dadurch liegt es auf der Hand, dass mehr Nutzer*innen eine bessere Rückverfolgung bedeuten. Nichtsdestotrotz ist die Nutzung freiwillig. Laut einem Tweet der RKIs haben sich bis zum Freitag (19.) 9,6 Millionen Menschen die App auf ihren Smartphones installiert.

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Once: Katzenbilder statt Dick-Pics

Symbolbild: Once: Katzenbilder statt Dick-Picks
Der Franzose Jean Meyer gründete im Jahre 2015 das Unternehmen Once und die dazugehörige Dating-App. Mittlerweile ist der Dienst in mehreren Ländern verfügbar, darunter auch Deutschland und konkurriert mit Tinder. Im Gegensatz zu Tinder möchte Once den Fokus auf eine Person lenken, indem es täglich um 12:00Uhr nur zu einem Match kommt. Zusätzlich schuf das Unternehmen eine Funktion gegen sexuelle Belästigung. Ungefragte Nacktbilder werden von dem System "verschlüsselt" und stattdessen Katzenbilder angezeigt. Dem User bleibt die Wahl, was man sehen möchte: das Bild einer Katze oder anstößiges Bildmaterial. Eine künstliche Intelligenz sei für den Filter verantwortlich. Clémentine Lalande übernahm 2019 die Unternehmensführung. Sie berichtete, dass sie auf den verschiedensten Dating-Portalen schnell ungefragt Dick-Pics zu sehen bekam. Auch im deutschen Fernsehen machten Joko und Klaas auf die Thematik mit der 15-minütigen Sendung Männerwelten bei ProSieben aufmerksam.

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Prozessauftakt im Mordfall Walter Lübcke

Symbolbild: Prozessauftakt im Mordfall Walter Lübcke
Kassel, vor etwas über einem Jahr. Der Regierungspräsident Walter Lübcke (CDU) wird auf seiner Terrasse erschossen. Nun wird seit Dienstag (16.) am Oberlandesgericht Frankfurt dem mutmaßlichen Haupttäter Stephan Ernst der Prozess gemacht. Des Weiteren wird der 44-jährige Markus H. der Beihilfe zum Mord beschuldigt. Er soll den Kauf der letztendlichen Tatwaffe abgewickelt haben und Ernst in seinem Entschluss zum Mord des nordhessischen Politikers bestärkt haben. Entweder durch die Teilnahme an rechtsextremen Demonstrationen oder gemeinsame Schießübungen. Daher ist sich Bundesanwaltschaft sicher, dass man aus rechtsextremer Gesinnung agierte. Stephan E.s Anwälte stellten viele Anträge, wie einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter, um womöglich die Anklageverlesung hinauszuzögern. Ebenso taten es auch die Verteidiger von Markus H, die forderten das Verfahren einzustellen, da ihr Mandant schon jetzt öffentlich "hingerichtet" werde. Die Witwe und zwei Söhne traten trotz emotionaler Belastung als Nebenkläger auf, um ein Signal gegen Hass und Hetze zu setzen.

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Corona-Ausbruch bei Tönnies

Symbolbild: Corona-Ausbruch bei Tönnies
In Deutschlands größtem Schweine- und Rinderschlachtbetrieb Tönnies in Rheda-Wiedenbrück in Nordrhein-Westfalen haben sich über 1000 Fleischarbeiter (Stand: 21.06.2020, 16:00Uhr) mit dem Corona-Virus infiziert. Sämtliche Mitarbeiter, darunter auch Verwaltung, das Management, die Konzernspitze und deren Familien stehen unter Quarantäne. Daher fordert Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zügige Schritte zum Schutz der Fleischarbeiter, wie verschärfte Kontrollen schon bevor das neue Gesetz zur Arbeitssicherheit in der Fleischindustrie greift. Dazu gehört ein Verbot von Werkverträgen. Diesbezüglich möchte Heil im Sommer einen Gesetzentwurf vorlegen, damit es womöglich in 2021 bereits gültig ist. Ein Sprecher der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten sieht das Vorhaben realistisch, aber entgegnet, dass kein Personal fehle, sondern diese bei Subunternehmern angestellt sind. Der Bundeswirtschaftsminister Altmaier (CDU) sorgt sich um das Vertrauen in Fleisch "made in Germany". Er möchte die allgemeinen Arbeitsbedingungen sowie die Unterkünfte verbessern. Mittlerweile ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Bielefeld – bislang gegen Unbekannt – wegen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.

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©2020 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Schatzsuche: Mann findet millionenschwere Truhe

Einmal einen richtigen Schatz finden; wie schön das wäre! Und für einen Mann ist aus dem Traum Realität geworden.

Symbolbild: Schatzsuche: Mann findet millionenschwere Schatz-Truhe Vor zehn Jahren veröffentlichte der Millionär Forrest Fenn seine Biografie. Darin war ein rätselhaftes Gedicht enthalten, das zu einer Truhe mit einem Schatz im Wert von über einer Million US-Dollar führen sollte. Die 9kg-schwere Bronze-Truhe war mit Goldstaub besprüht und beinhaltete seltene Goldmünzen, Juwelen, präkolumbianische Tierfiguren, prähistorische Spiegel sowie antiken Schmuck mit Rubinen oder Smaragden. Der Kunsthändler Fenn rechtfertigte seine Idee damit, dass er möchte, dass man seinen Schatz sucht und dabei ein bisschen was erlebt. Bis 2013 gab er weitere Tipps, wie z.B., dass der Schatz auf der US-Seite der Rocky Mountains begraben liegt. Mehr als 250.000 sollen die Gebirgskette nach dem Schatz abgesucht haben, wobei vier Menschen starben. Wie Forrest Fenn auf seiner Website mitteilt, sei die Suche nach zehn Jahren beendet, denn der Schatz wurde gefunden, aber er wisse nicht von wem. Der Schatz befand sich "unter dem Sternenhimmel in der üppigen bewaldeten Vegetation der Rocky Mountains".

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Mordfall Olof Palme

Symbolbild: Mordfall Olof Palme
Schwedens Ministerpräsident Olof Palme wurde vor 34 Jahren ermordet. Am 28. Februar 1986 nachts gegen halb zwölf machte die Meldung die Runde, dass er am Abend in der Innenstadt erschossen wurde. Damals sei die Polizei überfordert gewesen, denn sie habe bei der Spuren- und Tätersuche in den entscheidenen Stunden nach dem Mord Fehler gemacht. Die Ermittlungen konnten nie abgeschlossen worden. Stattdessen befasste sich Staatsanwalt Krister Petersson in den vergangenen dreieinhalb Jahren mit den 100.000 Ermittlungsakten, um den Fall aufzuklären. Seine Erkenntnis: Stig Engstörm ist der Mörder. Von den Medien wird er Skandia-Mann genannt, da er bis kurz vor der Tat im "Skandia"-Gebäude arbeitete. Zunächst habe er sich als Zeuge gemeldet und sich fortfahrend in Widersprüche verwickelt. Staatsanwalt Petersson nennt ihn einen "Palme-Hasser" sowie "Waffenkenner". Obwohl es einen neuen Hauptverdächtigen gibt, stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein, weil auch Engström seit einigen Jahren tot ist. Stefan Löfven (amtierende Ministerpräsident) wünscht sich, dass jetzt die Wunde heilen kann. Es bleibt unklar, ob es Hintermänner gab.

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BVerfG: Kritik an AfD verletzt Chancengleichheit

Symbolbild: BVerfG: Kritik an AfD verletzt Chancengleichheit
Schon 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht zugunsten der AfD, als die Bundesbildungsministerin Johanna Wanka auf der Ministeriumsseite die Partei mit den Worten "Rote Karte für die AfD" kritisierte. Laut den Karlsruher Richter*innen ist auch ihr prinzipiell die politische Meinungsäußerung gestattet, aber nicht auf der Ministeriumsseite. Ähnlich urteilte man im Falle von Seehofer (CSU), der der Deutschen-Presse-Agentur ein Interview gab, in dem er die AfD scharf kritisierte. So beschrieb Seehofer das Verhalten der Partei als "staatzersetzend". Das Interview war zeitweise auf der Website des Bundesinnenministeriums zu lesen. Auch hier kommt das BVerfG zum Entschluss, dass alle Parteien gleichberechtigt werden müssen. Das sei nicht möglich, wenn sich Staatsorgane gegen eine Partei aussprechen. Andreas Voßkuhle (Präsident BVerfG) erklärt, dass die Öffentlichkeitsarbeit dort ende, wo Werbung für oder gegen einzelne Parteien oder Personen gemacht werde. Seehofer hätte staatliche Ressourcen, die ihm allein aufgrund seines Regierungsamtes zur Verfügung stehen, wie die offizielle Homepage, nicht nutzen dürfen.

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Kein Schadensersatz für mangelhafte Brustimplantate aus Frankreich

Symbolbild: Kein Schadensersatz für mangelhafte Brustimplantate aus Frankreich
2010 war aufgeflogen, dass der französische Hersteller Poly Implant Prothèse SA (kurz: PIP) jahrelang billigstes Industriesilikon statt dem teuren Medizinsilikon für Brustimplantate verwendete. Weltweit sollen sich 400.000 Frauen solche Implantate nach Krebserkrankungen oder zur Brustvergrößerung haben einsetzen lassen. 5000 davon stammen aus Deutschland. Nun wies der Europäische Gerichtshof die Schadensersatzansprüche einer Klägerin aus Deutschland ab, denn die Richter fanden im EU-Recht kein anwendbares Gesetz. Im Vertrag mit PIP steht, dass die Versicherung nur für Schäden aufkommen wird, die in Frankreich entstanden sind. Aus diesem Grund fragte das Oberlandesgericht Frankfurt beim EuGH nach, ob jene Klausel gegen das Diskriminierungsverbot auf Grundlage der Staatsangehörigkeit verstößt. Mitnichten, urteilen die Luxemburger Richter, da es eine Sache der Staaten sei, Haftpflichtversicherungen für Medizinprodukte vorauszusetzen.

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Twitter sperrt 170.000 Accounts

Symbolbild: Twitter sperrt 170.000 Accounts
Twitter, die Plattform mit 330 Millionen monatlich aktiven Nutzern, hat nach eigenen Angaben Nutzerkonten mit bestimmten Inhalten gesperrt. Spezifischer ausgedrückt, handelt es sich bei den Konten bei einem Großteil um chinesische Accounts, die Twitter nach hochaktiv Falschinformationen zur Situation in China in Verbindung mit Covid-19 verbreiten. Ebenso wurden Falschinformationen zur Sonderverwaltungszone Hong Kong und den Protesten vor Ort getextet. In der Minderheit der Konten waren welche, die russische oder türkische Interessen verfolgten. Unter den russischen Accounts befinden sich auch bekanntere Politiker. Twitter hat im Gegensatz zu Facebook nähere Daten zu den Konten veröffentlicht.

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Eine Tragödie endet: Flughafen BER darf eröffnen

Mit neun Jahren Verspätung steht der geplanten Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens BER am 31. Oktober nichts mehr im Weg. Am Dienstag (28. April) gab die Baubehörde das Hauptterminal zur Nutzung frei.

Symbolbild: Eine Tragödie endet: Flughafen BER darf eröffnen Die Kosten haben sich seit dem ersten Spatenstich in 2006 von geplanten zwei Milliarden Euro auf 6,44 Milliarden Euro mehr als verdreifacht. Die Baustelle des BER war geprägt von Planungsfehlern, Baumängeln und Technikproblemen: zu kurze Rolltreppen, eine falsche Raumnummerierung, Licht, das nicht ausging. Aber das größte Sorgenkind war der Brandschutz. Nach jahrelangem Umbau und einem entflochtenen Kabelsalat stellte der TÜV vergangene Woche alle benötigten Prüfbescheinigungen aus. Jetzt brauchen die Flughafenbetreiber nur noch die Erlaubnis der Luftfahrtbehörde. Bei einem reibungslosen Ablauf soll der Innenstadtflughafen Tegel am 08. November schließen. Für Juni und Juli werden Menschen eingeladen, die künftigen Abläufe im BER zu testen: von der Ankunft, zum Check-In auf das Gate.

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StVO: Angeben kostet bis zu 100€ Bußgeld

Symbolbild: StVO: Angeben kostet bis zu 100€ Bußgeld
Seit Dienstag (28. April) gelten neue verschärfte Spielregeln im Straßenverkehr. Wer keine Rettungsgasse bildet oder sie zum eigenen Vorteil missbraucht, muss neben 200€ bis 320€ Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg nun auch mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Zur Erinnerung: Die Rettungsgasse wird stets zwischen der linken und allen anderen Fahrspuren gebildet. Wer in Ortschaften 21km/h oder außerorts mindestens 26km/h zu schnell ist, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 80€, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Das Halten in zweiter Reihe sowie Parken auf Geh- oder Radwegen wird mit mindestens 55€ bestraft; bis zu 100€ und ein Punkt sind möglich. Zukünftig dürfen auch Radfahrer*innen auf dem Radweg den grünen Pfeil benutzen. Beim Überholen von "Radlern" ist auf einen 2 Meter Abstand zu achten. Systeme, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, sind verboten. Wer dennoch mit einer Blitzer-App erwischt wird, muss 75€ zur Strafe zahlen. Auch das sinnbefreite Umherfahren, um sein Fahrzeug zu präsentieren, kostet 100€.

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Erster Mai: Proteste zum Tag der Arbeit trotz Corona

Symbolbild: Erster Mai: Proteste zum Tag der Arbeit trotz Corona
Sowohl in Berlin als auch Hamburg versammelten sich trotz der Corona-Krise jeweils Hunderte zu Demonstrationen anlässlich zum Tag der Arbeit. Mit Einbruch der Dunkelheit kam es in Berlin-Kreuzfeld zu Rangeleien mit den Beamten. Flaschen und Steine seien geflogen, Einsatzkräfte wurden verletzt. Das Resultat sind 50 Festnahmen, 100 Personenfeststellungen und sechs Menschen, die dem Haftrichter vorgeführt werden. Das teilte Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik mit. In Hamburg im Schanzenviertel gelang es der Polizei eine nicht-genehmigte Versammlung linker Demonstranten durch den Einsatz von Wasserwerfern aufzulösen. In der Nähe des Fischmarkts der Hansestadt bewarf man den Geldautomaten einer Bankfiliale mit Bodenplatten. Vier Tatverdächtige sind diesbezüglich festgenommen worden.

Mehr Artikel von uns über das Corona-Virus sammelten wir für Dich unter dem Schlagwort » Corona.

Bis zu 10.000€ Soforthilfe für Vereine

Symbolbild: Bis zu 10.000€ Soforthilfe für Vereine
Mit Beginn des aktuellen Monats startete das Land Hessen sein Programm "Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit". Hessenweit können bis zu 41.000 gemeinnützige Vereine mit Soforthilfen bis zu 10.000€ rechnen. Mit diesen Geld soll die Nachwuchsarbeit unterstützt werden, die Kosten für Miete, den Betrieb oder Instandhaltungen bezahlt werden oder auch die Gebühren für in Auftrag gegebene, aber durch Corona abgesagte Projekte beglichen werden. Dabei ist zu beachten, dass die finanzielle Schieflage erst seit frühestens dem 11. März ihren Lauf nahm. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Corona-Virus-Pandemie überhaupt eine existenzbedrohliche finanzielle Notlage oder einen Liquiditätsengpass auslöste. Liquidität bedeutet, dass ein Wirtschaftssubjekt, z.B. Unternehmen, Einzelpersonen als auch Vereine, zu jedem Zeitpunkt ihren Zahlungsverpflichtungen aus Schulden nachkommen zu können.

Unser Themen-Archiv "Engagement" heißt ab sofort "Gesellschaft". Hier findest Du alles über das zwischenmenschliche » Zusammenleben der Gesellschaft.

Kraftwerk vs. Rapper Pelham: Rechtsstreit geht in eine neue Runde

Symbolbild: Kraftwerk vs. Rapper Pelham: Rechtsstreit geht in eine neue Runde
Seit 23 Jahren treffen sich der Frankfurter Rapper Pelham und die Elektropop-Gruppe Kraftwerk des häufigeren vor Gericht. Pelham nutzte damals für einen Song der Rapperin Sabrina Seltur ein 2-sekündiges Sample, also ein Musikschnipsel aus Kraftwerks "Metall auf Metall". Das missfiel ihnen und reichten Klage ein, weil man sie nicht gefragt habe. Der Fall wanderte bis zum europäischen Gerichtshof (EuGH). Zum dritten Mal lag der Ball beim Bundesgerichtshof (BHG) in Karlsruhe. Am Donnerstag (30. April) kamen die dortigen Richter zum Entschluss, dass Pelhams Verhalten nicht astrein, aber weitestgehend von der Kunstfreiheit gedeckt war. Seit Dezember 2002 verschärft eine EU-Richtlinie das Sampling. Seitdem ist das Einbauen von Songschnipseln nur noch erlaubt, wenn er nicht mehr im neuen Song wiedererkennbar ist. Die Frage ist, ob noch Tonträger nach 2002 mit Selturs Titel hergestellt wurden. Diesbezüglich muss jetzt wieder das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg urteilen.

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OLG München: Busfahrer sind für Fahrgast-Stürze nicht haftbar

Busfahrer sind nur in Ausnahmefällen schuld, wenn ein Fahrgast durch das Verkehrsgeschehen zum Sturz kommt.

Symbolbild: OLG München: Busfahrer sind für Fahrgast-Stürze nicht haftbar Im konkreten Fall stieg ein Fahrgast in den Linienbus ein und ging zum Fahrkartenautomat. Kurz nach dem Anfahren legte der Busfahrer eine Vollbremsung ein, weil ein Fußgänger achtlos auf die Straße ging. Der Fahrgast stürzte, wodurch er sich am Arm schwer verletzte. Daraufhin verlangte die Versicherung des Mannes Schadensersatz vom Busfahrer. Doch dieser weigerte sich zu zahlen, denn jeder Fahrgast ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich, indem man zügig Platz nimmt oder sich zumindest festhält. Das Oberlandesgericht (OLG) München gibt dem Busfahrer recht. Laut den Richtern war die Vollbremsung ein angemessenes Mittel, um eine schwerwiegende Kollision vorzubeugen. Des weiteren habe der Busfahrer einen Fahrplan einzuhalten, weshalb keine Kontrollen verlangt werden können. Einzige Ausnahme: Wenn die Person erkennbar eingeschränkt oder hilfsbedürftig wäre.

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13-Jähriger darf über Tesla-Gigafactory Berlin fliegen

Symbolbild: 13-Jähriger darf über Tesla-Gigafactory Berlin fliegen
Über das Geschehen rund um Teslas zukünftige Gigafactory in Grünheide berichteten wir bereits mehrfach. Ende März veröffentlichte der 13-Jährige, der im Internet als Tesla Kid Berlin auftritt auf YouTube ein Video mit dem Titel "Keine Drohnen-Aufnahme von Tesla Giga Berlin mehr". Tesla Kid erzählt von einem weiteren Flugversuch. Nach nur zehn Minuten sei er von Security-Mitarbeitern entdeckt und gebeten worden die Drohne zu landen, denn sämtliche Flüge über dem Areal sind illegal, weil es Privateigentum ist. Später kam die Polizei hinzu, denn der Jugendliche befand sich in einer Flugverbotszone. Erst mit einem Abstand von 400 Metern dürfte er wieder abheben. Wie der Drohnen-Dienstleister Flynex erklärte, liegt der Flugraum in der Kontrollzone des Flughafens Berlin-Schönefeld. Im konkreten Fall hätte Tesla Kid nur ein Problem mit Tesla bekommen können. Doch ganz im Gegenteil! Der Podcast "Third Row Tesla" teilte sein Video. Nach fünf Minuten antwortete Tesla-Chef Elon Musk höchstpersönlich mit den Worten "Fine by me", also "Von mir aus kein Problem". Solange Tesla Kid unter 50 Meter fliegt und deutsche Behörden einen Tweet des CEOs als offizielle Erlaubnis akzeptieren, darf er wieder über die Gigafactory Baustelle fliegen.

Gießener gewinnt 5,2 Millionen Euro im Lotto

Symbolbild: Gießener gewinnt 5,2 Millionen Euro im Lotto
Zumindest finanziell als Folge des Corona-Virus muss sich ein Hesse weniger Sorgen machen. Der Gießener gewann bei der Eurojackpot-Ziehung am Freitag (10.) 5,2 Millionen Euro, wie Lotto Hessen am Samstag mitteilte. Zwar war der Topf der Gewinnklasse zwei insgesamt 20,8 Millionen Euro groß, doch den muss er sich mit drei weiteren Spielern aus Brandenburg, der Slowakei und Finnland teilen. In Helsinki wurden auch die Zahlen gezogen: 2-7-8-43-50 inklusive der Eurozahlen 2 und 3 (alle Angaben ohne Gewähr). Für den 90 Millionen Jackpot fehlte dem Mittelhesse die zweite richtige Eurozahl, die 3. Für seine zehn Tipps zahlte er lediglich 20€. Laut Lotto Hessen werde der Gewinn in Kürze automatisch auf das Bankkonto überwiesen, das er mit seinem Online-Account verknüpft hat. Damit ist er der dritte hessische Millionär in 2020. Den Rekord hält ein Nordhesse, der im Juli 2016 rund 84,8 Millionen Euro absahnte.

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Entspricht meine Surf-Geschwindigkeit den vertraglichen Vereinbarungen?

Symbolbild: Entspricht meine Surf-Geschwindigkeit den vertraglichen Vereinbarungen?
Gerade jetzt, wo Home-Office sowie Home-Schooling notgedrungen angesagt sind, ist ein konstanter und schneller Internetanschluss wichtiger denn je. Die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde der Provider hat festgelegt, wann verärgerte Kund*innen Abhilfe verlangen oder außerordentlich kündigen dürfen. Zuallererst sollte man mit dem Online-Tool Breitbandmessung der Netzagentur an zwei aufeinanderfolgenden Tagen jeweils zehn Messungen durchführen. Wichtig ist, dass der Rechner via LAN-Verbindung ins Netz geht. Jedes Testergebnis sollte mit einem Screenshot oder Ausdruck gesichert werden. Im Anschluss darf man auf den Dienstleister zugehen, wenn a) nicht täglich mindestens einmal 90% der zugesicherten Maximalgeschwindigkeit erreicht wurde oder b) die übliche Geschwindigkeit nicht in 18/ 20 Fällen überschritten wurde oder c) mindestens einmal täglich die Minimalgeschwindigkeit unterschritten wurde. Treffen ein oder mehrere Fälle bei Dir zu, dann informiere Deinen Provider schriftlich und setze ihm eine Frist von innerhalb von zwei Wochen zu handeln. Tut er das nicht, darfst Du außerordentlich kündigen oder den Vertrag auf einen günstigeren Tarif herabstufen. Das jedoch unbedingt mit der alten Vertragslaufzeit und ohne weitere Kosten.

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Ein erfolgreicher Fehlschlag? - 50 Jahre Apollo 13

Symbolbild: Ein erfolgreicher Fehlschlag? - 50 Jahre Apollo 13
"Houston, we've had a problem here". Eines der bekanntesten Zitate der Raumfahrt stammt von der Apollo 13 Crew aus 300.000 Kilometern Entfernung. Dabei startete die Saturn-5-Rakete am 11. April 1970 vom Kennedy Space Center in Florida. Nach der ersten bemannten Fluglandung mit der Apollo 11 im Juli 1969 schien es nach einer Routine. Doch schon bald würden er, Kommandant Jim Lovell mit seinen seine Kollegen Fred Haise und Jack Swigert um ihr Leben kämpfen. Am 13. April folgte Astronaut Swigert der Anweisung Ventilatoren und Heizelemente in den beiden Sauerstofftanks zu aktivieren. Danach sei ein Sauerstofftank explodiert, wodurch der andere mitsamt der Zuleitungen erheblich in Mitleidenschaft gezogen wurde. Strom und Atemluft werden für nur noch maximal zwei Stunden reichen. Die Lösung in der brenzlichen Lage war die Mondlandefähre. Doch es gab einen Haken: Das Raumschiff war nur für zwei Menschen mit höchstens 45 stündigen Aufenthalt vorgesehen. Daher musste selbst bei Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt massiv Energie und Wasser gespart werden. Dadurch war die Crew dehydriert und völlig erschöpft. Trotzdem gelang es den Astronauten kurz vor der Landung die inaktive Kommandokapsel zu reaktivieren, denn nur sie verfügte über den lebensnotwendigen Hitzeschild zum Wiedereintritt in die Erdatmosphäre. Am 17. April kam es dann zur Landung im Pazifik. Die NASA nennt den Vorfall einen "erfolgreichen Fehlschlag". Zwar sei die Mondlandung nicht geglückt, aber alle Astronauten sind lebend zurückgekehrt.

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Mehr Organspenden zu Beginn des Jahres

Symbolbild: Mehr Organspenden zu Beginn des Jahres
Bereits in der Vergangenheit wurde darüber debattiert, wie man die niedrige Zahl der Organspenden erhöhen könnte. Doch für die ersten drei Monate dieses Jahres hat die Deutsche Stiftung Organtransplantation (kurz: DSO) bekanntgegeben, dass 260 Menschen ihre Organe gespendet haben. Im Vergleich zum Vorjahr sind das rund 16% mehr. Axel Rahmel erklärte sich den Anstieg damit, dass die Debatte sehr viel damit zu tun hat. Doch jetzt könnte es wieder schwieriger werden. Denn die Zahlen der Spender von Organen sind im März aufgrund der Pandemie drastisch gesunken. So gilt jetzt auch bei Organen erhöhte Sicherheit. Denn auch die werden ab sofort erweitert untersucht, damit eine Infektion auszuschließen ist.

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