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Mogelpackung des Jahres 2021

In diesem Jahr ehrt - im negativen Sinne - die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) zum achten Mal die Mogelpackung des Jahres. Mogelpackungen sind alle Produkte, deren Preise durch "gut getarnte Füllmengenänderungen" drastisch erhöht wurden. Der Handel, der die Preise festlege, sei dabei ebenso beteiligt und die Politik lasse die Unternehmen schlicht machen. Neben der zusätzlichen finanziellen Belastung für Verbraucher:innen entstehe dadurch zusätzlich Verpackungsmüll, wobei wertvolle Ressourcen unnötig verschwendet werden.

Symbolbild: Mogelpackung des Jahres 2021
In den vergangenen zwölf Monaten seien 2000 Mogelpackungen der vzhh gemeldet worden. Aus diesem Portfolio habe man fünf Kandidaten ausgewählt, die das Potenzial zur Mogelpackung des Jahres 2021 haben. Durch einen neuen Namen, neue Verpackung, aber weniger Inhalt wurde das Schokogebäck Perpetum von Bahlsen um bis zu 34% teurer. Ähnlich sieht es bei den "Wurzener Waffelblättchen" von Griesson - de Beukelaer aus: Neuer Preis, aber lediglich drei Gramm mehr Inhalt sorgen für einen Preisanstieg von bis zu 27%. In der "KitKat"-Packung von Nestlé seien nur noch vier statt fünf Riegel bei unverändertem Preis, was einer 25%igen Verteuerung führt. Die 3er-Packung "Rahm Sauce" von Knorr ist nur noch eine 2er-Packung und somit um 50% teurer geworden. Die "Paprika Sauce" von Homann kommt nur noch mit 400ml statt 500ml daher. Gleichzeitig wurde der Preis erhöht, sodass Verbraucher:innen bis zu 88% mehr zahlen müssen. Bis Montag (24.) läuft die Online-Abstimmung auf der Website der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh.de). Am Folgetag wird der Negativsieger bekannt gegeben.

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Unwort des Jahres - Pushback

Symbolbild: Unwort des Jahres - Pushback
"Pushback" (engl. zurückdrängen, zurückschieben), so lautet das 31. Unwort des Jahres. Pushback beschreibe die Praxis, dass Europas Grenztruppen, Flüchtlinge an den Grenzen zurückzuweisen, sodass sie am Grenzübertritt gehindert werden. Laut der Jury wurde der Begriff von Politiker:innen, Journalist:innen und Organisationen in der Debatte zur Einwanderung über die europäischen Außengrenzen achtlos verwendet. Ein menschenfeindlicher Prozess - nämlich die Vorenthaltung eines fairen Asylverfahrens - werde beschönigt. "Sprachpolizei" landete auf Platz zwei des Rankings. Damit werden Menschen diffamiert, die sich für einen inklusiven Sprachgebrauch einsetzen. Die Bezeichnung sei irreführend, weil der Begriff suggeriert, dass eine Behörde gebe, die über die Einhaltung von Sprachregeln wache. Platz drei ist kein spezieller Begriff, sondern ein Sammelbegriff für alle Vergleiche mit den Verbrechen des NS-Regimes, wie Impfnazi oder Ermächtigungsgesetz statt Infektionsschutzgesetz. Solche Begriffe verharmlosen die NS-Diktatur und führen manchmal zu einer Opfer-Täter-Umkehr. 1308 Einsendungen haben die Jury erreicht - bei 454 einzigartigen Ausdrücken - und knapp 45 Ausdrücke entsprachen den Kriterien. Zu den Einsendungen, wobei nicht alle die Kriterien erfüllen, gehören unter anderem "boostern", "Covidiot", "Gendersternchen", "illegaler Kindergeburtstag" oder "Impfdrängler".

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CES 2022

Die Consumer Electronics Show (kurz: CES) ist eine Fachveranstaltung für Brancheninsider und Medienvertreter. Das Event findet jährlich im Januar im Las Vegas Convention Center in Winchester statt. Während die CES im vergangenen Jahr wegen der Covid-19-Pandemie ins Netz verlegt wurde, gab es dieses Jahr auch wieder Offline-Veranstaltungen.

Symbolbild: CES 2022 (Bild zeigt Haupteingang der Messe Frankfurt)
Symbolbild: Bild zeigt Eingang der Messe Frankfurt

Trotz allen Bemühungen hat das Corona-Virus ebenso in diesem Jahr seine Spuren hinterlassen. Sor wurde die eigentlich viertägige CES auf drei Tage - von Mittwoch (05.) auf Freitag (07.) - verkürzt. Laut Veranstalter - der amerikanischen Branchenvereinigung CTA - kamen zwar mehr als 40.000 Besucher:innen, aber im Vergleich zu knapp 171.000 Besuchern in 2020 ist das weniger als ein Viertel. Ähnlich sollen sich die Journalisten verhalten haben: Statt 6.500 reisten nur rund 1.800 Menschen nach Winchester. Einige namhafte Aussteller, wie Google, Amazon oder General Motors sagten kurzfristig ab. Statt 4400 Ausstellern in 2020 sollen es diesmal nur 2300 gewesen sein. Die Folge: viel Freiraum in den Messehallen, aber gleichermaßen mehr Aufmerksamkeit für die verbliebenen Hersteller, wie Sony, Samsung oder Hyundai.

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60 Kilogramm Drogen - 500.000€ Straßenverkaufswert

Symbolbild: 60 Kilogramm Drogen - 500.000€ Straßenverkaufswert
60 Kilogramm Drogen und ein geschätzter Straßenverkaufswert in Höhe von 500.000€. Dabei hat es ganz unspektakulär angefangen: Zeugen meldeten am vergangenen Dienstag (04.) ein verdächtiges Fahrzeug im Industriegebiet von Mainhausen (Offenbach). Folglich stoppten die Beamten das Fahrzeug und kontrollierten die Insassen. Es waren zwei Frankfurter im Alter zwischen 25 und 33 Jahren, die knapp zehn Kilogramm Marihuana verpackt in einzelnen Plastikbeuteln mit sich führten. Nach der Wohnungsdurchsuchung des 33-jährigen kamen vier Kilo obendrauf. Doch den größten Fund machten die Ermittler in einem Depot im Gewerbegebiet: 46 Kilogramm Marihuana und Haschisch, dazu noch Bargeld, Handys und Kampfmesser. Die beiden Männer wurden vorläufig festgenommen. Der 33-Jährige sei mittlerweile wieder auf freiem Fuß während der 25 Jahre alte Mann nach richterlicher Anordnung vorläufig in Untersuchungshaft gekommen sein soll.

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101 Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Darmstadt, die Inzidenz steht auf 461. Wie geht es weiter?

Am 7. Januar hat sich der Darmstädter Corona-Krisenstab zusammengesetzt und geplant, wie in der Pandemie fortgefahren wird, welche Maßnahmen verschärft werden sollten und welche Maßnahmen neu dazu kommen. Den dritten Tag in Folge steht die Inzidenz in Darmstadt über 350. Das bedeutet, dass weitergreifende Regelungen der Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen in Kraft treten.


„Wie wir sehen, verbreitet sich Omikron äußerst schnell – auch in Darmstadt." - Jochen Partsch, Oberbürgermeister Darmstadt


Inzidenz und Neuinfektionen steigen immer weiter an. Am heutigen Samstag fällt erstmals die Zahl der Neuinfektionen auf 101, die Inzidenz ist allerdings nicht zu halten. Laut Gesundheitsamt handele es sich nicht um ein lokales Phänomen, Darmstadt folge dem Trend in Hessen. Mit knapp 70 Prozent der Neuinfektionen gilt Omikron nun als die in Hessen vorherrschende Variante; bei der Verhängung von Quarantäne wird nicht mehr nach Varianten unterschieden.


Maskenpflicht und Alkoholverbot in der Innenstadt

Am Samstag (08.01.) wurde eine Allgemeinverfügung der Stadt Darmstadt veröffentlicht. Diese sieht ein Verbot des Alkoholkonsums und eine generelle Maskenpflicht in den Straßen und auf den Plätzen der Innenstadt vor.


„2G+“ in Restaurants, Schwimmbädern und anderen Sportstätten

Bereits seit heute (Samstag, 08.01.) gilt in Restaurants „2G+“ - Gäste müssen vollständig geimpft oder genesen sein, zusätzlich einen Nachweis für einen tagesaktuellen negativen Schnelltest oder eine Boosterimpfung vorlegen.


2G im Einzelhandel

Der Einzelhandel verfährt weiter mit der 2G-Regelung. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs (Apotheken, Supermärkte, Supermärkte, Drogerien, ...).


„2G+“ in Krankenhäusern und Pflegeheimen

Bei „besonders kritischen und sensiblen“ Einrichtungen, wie Krankenhäusern und Pflegeheimen, die auch an die „2G+“-Regelung gebunden sind, kann der tagesaktuelle negative Schnelltest nicht durch eine Boosterimpfung ersetzt werden. „2G+“ bedeutet in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen also: Zutritt nur mit vollständiger Impfung und tagesaktuellem Schnelltest.


 

„Wie wir sehen, verbreitet sich Omikron äußerst schnell – auch in Darmstadt. Über die genannten Maßnahmen hinaus sind daher alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, sich bedacht zu verhalten und umfassend zu schützen: durch effektive Mund-Nasen-Bedeckungen wie die FFP2-Maske zum Beispiel, durch Abstandhalten und dadurch, Kontakte soweit möglich zu vermeiden", betont Oberbürgermeister Jochen Partsch. „Dies kommt allen zugute und schützt die Menschen, die in Einrichtungen der öffentlichen Vorsorge und Fürsorge arbeiten, an erster Stelle die hoch geforderten Mitarbeitenden in den Kliniken."

 

Legende

3G: Impfung, Genesung oder Testung

2G: Impfung oder Genesung

2G+: Impfung oder Genesung und entweder Boosterimpfung oder Testung

2G+ (Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen): Impfung oder Genesung und Testung

Lobbyregister geht an den Start

Ein Lobbyregister soll für mehr Transparenz in politischen Entscheidungsprozessen sorgen. Es soll Klarheit herrschen, wer von den tausenden Lobbyisten wie auf welche Gesetzesvorhaben Einfluss nimmt.

Symbolbild: Lobbyregister geht an den Start
Mit Jahresbeginn ist solch ein Lobbyregister nach unzähligen Debatten an den Start gegangen. Bis zum ersten März müssen sich alle professionellen Interessenvertreter eingetragen haben lassen. Sie müssen Auskunft über ihre Auftraggeber, den Interessenbereich, ihre Tätigkeit erteilen sowie alle Treffen in Ministerien ab mit Unterabteilungsleitern melden. Es werden zwischen sechs- bis achttausend Einträge erwartet. Zudem werden Lobbyisten verpflichtet, sich an einen Verhaltenskodex zu halten. So dürfen sich bspw. keine Informationen durch finanzielle Anreize beschafft werden. Vereinbarungen mit einer Vergütung, die vom Erfolg der Interessenvertretung abhängig gemacht wird, ist ebenso verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Strafe in Höhe bis zu 50.000€ rechnen. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) ist stolz auf das Erreichte, aber möchte Nachschärfungen nicht ausschließen. Die Organisation „Transparency International“ fordert einen „legislativen Fußabdruck“, sodass alle neuen Gesetze mit einem Hinweis versehen werden, wer wie Einfluss auf die Gesetzgebung genommen hat. Außerdem kritisiert man, dass für Kirchen, Gewerkschaften und Kommunalverbände eine Ausnahmeregelung getroffen wurde.

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Städtetag plädiert für E-Roller-Obergrenze

Symbolbild: Städtetag plädiert für E-Roller-Obergrenze
Seit Juni 2019 - also seit zweieinhalb Jahren - sind E-Roller bzw. E-Scooter in Deutschland zugelassen. Diese fahrbaren Untersätze dürfen höchstens 20km/h schnell sein und das Fahren ist nur auf Radwegen oder auf der Straße erlaubt. In vielen Großstädten können solche Roller auch ausgeliehen werden. Die bekanntesten Anbieter hierfür nennen sich Lime, TIER und Bird. Nun plädiert der Deutsche Städtetag für eine Obergrenze für Elektrotretroller. Wegen der großen Dichte seien die E-Scooter nicht nur ein Ärgernis, sondern ebenso eine Gefahr, weshalb die Kommunen einschreiten dürfen sollten. „Das Rollermikado in öffentlichen Räumen muss aufhören.“ Mit diesen Worten beschreibt Helmut Dedy (Hauptgeschäftsführer) die Situation. Er appelliert an den neuen Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), denn für das Vorhaben müsse die Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert werden. Dabei könnten neue Verkehrsschilder hinzukommen, die signalisieren, dass E-Roller in diesem Bereich verboten, aber Fahrräder hingegen erlaubt sind.

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Floskel des Jahres 2021: Eigenverantwortung

Symbolbild: Floskel des Jahres 2021
Seit 2014 bestimmt das Netzprojekt “Floskelwolke” die “Floskel des Jahres”. Die beiden Betreiber - Udo Stiehl und Sebastian Pertsch - wünschen sich einen achtsamen Umgang mit der Sprache. Dieser Negativpreis solle mitnichten anprangern, sondern sensibilisieren. Für das vergangene Jahr wurden 72 Begriffe bzw. Formulierungen eingereicht. Das Negativ-Rennen machte “Eigenverantwortung”. Laut der Zwei-Mann-Jury werde der Begriff als Schlagwort von politisch Verantwortlichen missbraucht, die der Pandemie inkonsequent entgegenwirken während Corona-Leugner damit ihren Egoismus rechtfertigen. Des Weiteren sei die Bezeichnung fehlgedeutet als Synonym für soziale Verantwortung. Tatsächlich beschreibt Eigenverantwortung die Bereitschaft und Pflicht für das eigene Handeln oder Unterlassen Verantwortung zu übernehmen. Die Silbermedaille ging an “klimaneutral” und “links-gelb” schaffte es noch knapp auf's Siegertreppchen. Platz vier und fünf machten “unvorhersehbar” sowie “Instrumentenkasten”. In 2020 ging der Negativ-Titel an “Einzelfälle”, weil damit der Rechtsextremismus verharmlost werde.

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Wetter

Symbolbild: Die Wetter-Aussichten für die nächsten Tage
Der Sonntag ist vor allem eins: Grau! Viele Wolken, die auch nicht im Tagesverlauf verschwinden werden. Dafür bleibt es voraussichtlich trocken bei wenig-winterlichen neun bis 13 Grad. Die neue Woche startet mit einem Wechselspiel aus Sonne und Wolken. Vereinzelt kommt es zu Regenfällen. Die Temperatur schwankt zwischen acht bis zwölf Grad. Am Dienstag muss die Sonne zum Dienst, denn sie wird nahezu gar nicht zu sehen sein. Stattdessen ist der Tag geprägt von dichten Wolken und Regenfällen. Das gibt es bei milden, aber windigen zwei bis neun Grad.

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Google durchforstet Dateien des Cloud-Speichers Drive

Google hat Mitte Dezember eine neue Richtlinie für den Cloud-Speicherdienst Drive angekündigt. In den "Richtlinien zur Verwendung von Google-Produkten" wird "gefährlichen und illegalen Aktivitäten", "Belästigung, Mobbing und Drohung", "Hassrede", Identitätsdiebstahl, Phishing, Spam, "nicht einvernehmlichen, freizügigen Bildern", nicht autorisierten Bildern von Minderjährigen, Blut, drastischer Gewaltdarstellung, Propaganda und urheberrechtlich geschützten Inhalten noch stärker der Kampf angesagt.

Symbolbild: Google durchforstet Dateien des Cloud-Speichers Drive
Der US-Konzern wolle den Zugriff auf Dateien beschränken, die gegen die Unternehmensrichtlinien und Nutzungsbedingungen verstoßen. Insofern bemühe sich der Tech-Konzern, einschlägige Dateien zu identifizieren. Um einen flächendeckenden Scan aller hochgeladenen Inhalte bewerkstelligen zu können, komme man um einen "quasi-Upload-Filter" nicht herum. Schlägt der Algorithmus Alarm, dann werden die betroffenen Inhalte dem Nutzer gemeldet. Diese Dateien können fortan nicht mehr mit Dritten geteilt werden. Bei bereits geteilten Medien wird allen Nutzern außer dem Eigentümer der Zugriff entzogen. Wiederholte Verstöße können die "Kündigung ihres Kontos" herbeiführen. Google argumentiert im Sinne der Nutzer:innen, die der Konzern vor missbräuchlichen Inhalten schützen wolle. Außerdem möchte Google wohl sich selbst; vor Missbrauch der eigenen Infrastruktur schützen. Der Internetgigant äußerte sich bislang nicht, wie sein System rechtswidrige von Inhalten für edukative Zwecke unterscheiden kann.

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Nach Flutkatastrophe im Ahrtal: DSL-Anschlüsse repariert und Glasfaser verlegt

Symbolbild: Nach Flutkatastrophe im Ahrtal: DSL-Anschlüsse repariert und Glasfaser verlegt
Der anhaltende Starkregen vom 12. bis 15. Juli in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen forderte über 100 Tote, viele verloren ihr Zuhause. So verheerend das Ereignis war, es geht wieder bergauf. Die Deutsche Telekom gab bekannt, dass 97% der durch die Flutkatastrophen im Sommer beschädigten Festnetzanschlüsse wieder repariert seien. Konkret heißt das: Von den 103.000 Anschlüssen seien nur noch 5.000 verbleibend. Mehr als die Hälfte - nämlich 3.000 - werden noch innerhalb des ersten Quartals 2022 instandgesetzt. Rund 2.000 Anschlüsse seien durch zerstörte Straßen, Brücken oder Häuser seien auch auf lange Sicht nicht zu retten. Die Telekom habe alle betroffenen Kund:innen informiert sowie mit kostenlosen, mobilfunkbasierten Ersatzprodukten informiert. Wo das Kupfernetz nachhaltig beschädigt wurde, habe man angefangen, ein FTTH-Netz (Fiber to the home) aufzubauen. Noch in 2022 sollen davon knapp 40.000 Haushalte und Unternehmen profitieren, die direkt mit Glasfaser angebunden werden. Im darauffolgenden Jahr sollen 25.000 weitere FFTH-Anschlüsse in den betroffenen NRW-Kommunen hinzukommen.

Wissenschaftler sehen einen Zusammenhang zwischen der Flutkatastrophe und dem Klimawandel. Durch eine erhöhte weltweite Durchschnittstemperatur habe sich ebenso die Wahrscheinlichkeit solcher Ereignisse vervielfacht. Statistisch gesehen trete an der Ahr einmal in 500 Jahre eine Katastrophe dieser Ausmaße ein.

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Erste Anträge für IT-Sicherheitskennzeichen möglich

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat das IT-Sicherheitskennzeichen auf den Weg gebracht. Ab sofort können Anbieter von Breitbandroutern und E-Mail-Diensten die Zertifizierung beantragen.

Symbolbild: Erste Anträge für IT-Sicherheitskennzeichen möglich
Das BSI hat dann bis zu sechs Wochen Zeit, um den Antrag zu bearbeiten. Es kann durchaus kritisiert werden, dass das IT-Sicherheitskennzeichen basierend auf einer Selbstauskunft der Anbieter erteilt wird. Die Behörde prüfe lediglich die Angaben auf ihre Plausibilität und führe im Nachgang stichprobenartige technische Kontrollen durch. Wenn im Zuge dessen Sicherheitsmängel auffallen, dann informiere man Verbraucher:innen "auf der zum Kennzeichen gehörige[n] Website". Zusätzlich werde das BSI den Anbieter in Kenntnis setzen. Arne Schönbohm (BSI-Präsident) spricht von einem regen Interesse seitens Verbänden, Unternehmen sowie Vertretern der Zivilgesellschaft. Das IT-Sicherheitskennzeichen biete Verbraucher:innen "künftig Orientierung auf dem digitalen Markt". Er fährt fort: "Informationssicherheit ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Digitalisierung!" Ein Zertifikat für Router und E-Mail-Dienste ist der Anfang, denn weitere Kategorien sollen folgen.

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Fahrplanwechsel am 12. Dezember

Symbolbild: Fahrplanwechsel am 12. Dezember
Bus, Bahn und der Zugverkehr fahren mit Betriebsbeginn am Sonntag (12.) nach einem neuen Fahrplan. Für den Raum Darmstadt zieht der Fahrplanwechsel folgende Änderungen mit sich: Die Straßenbahnlinien 3, 5, 8 und 9 verkehren montags bis donnerstags bis ca. 01:00 Uhr, aber fahren bereits wieder ab 03:30 Uhr. Freitags und samstags rollen die genannten Linien die ganze Nacht im 30-Minuten-Takt. Durch zusätzliche Frühfahrten auf allen Bahnlinien wolle man die ersten S- und Regionalbahnfahrten ab 04:30 Uhr am Darmstädter Hauptbahnhof besser erreichbar machen. Die Straßenbahnlinie 3 fährt bis 23:00 Uhr im 15-Minuten-Takt. Die Linie 9 hält samstags von 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr sogar im 10-Minuten-Takt. An Sonn- und Feiertagen verkehren alle Bahnlinien zwischen 09:00 Uhr und 23:00 Uhr im 15-Minuten-Takt. Die neuen Fahrpläne können unter heagmobilo.de/fahrplaene heruntergeladen werden. Weitere Anpassungen im Bus- und Straßenbahnverkehr sollen nach den Osterferien am 25. April 2022 folgen. Ab Sommer nächsten Jahres werde die Odenwaldbahn durch weitere Fahrzeuge ausgebaut.

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NRW: Zehntausende ohne Strom

Symbolbild: NRW: Zehntausende ohne Strom
Von einem Stromausfall in Teilen des Rhein-Sieg-Kreises sind mehr als 40.000 Menschen betroffen. Wie der Netzbetreiber Westnetz mitteilte, sei der Brand in einer Umspannanlage ursächlich für den Ausfall. Schon am späten Freitagabend informierte der Netzbetreiber über einen möglichen Kurzschluss. Jetzt ist bekannt, dass die Umspannanlage Hasenbach wegen eines technischen Defekt am Freitag (10.) gegen 19:15 Uhr in Flammen stand. Umschaltungen im Netz, um wichtige Anlagen wieder mit Strom versorgen zu können, sollen keine Option gewesen sein, weil die "redundante Infrastruktur […] durch den Brand stark beschädigt wurde". Wo es möglich war, habe man mittels Notstromaggregaten eine provisorische Stromversorgung aufgebaut. Der WDR berichtete, dass am Samstagmorgen immerhin 5000 wieder mit Strom versorgt werden konnten. Ansonsten (Stand: Samstagvormittag) sei die Lage unverändert. Die stark beschädigten Schaltanlagen werden weiterhin gereinigt und instand gesetzt. Die Kreisleitstelle empfiehlt, den eigenen Stromverbrauch aufs absolut nötigste zu reduzieren, über akkubetriebene Geräte das Radio einzuschalten, den Notruf nicht durch unnötiges Nachfragen zu blockieren und im Notfall Polizei- oder Feuerwehrwachen direkt aufzusuchen.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

"Wellenbrecher" ist Wort des Jahres 2021

Seit 1977 gibt es das Wort des Jahres; so auch in diesem Jahr. Am Freitagvormittag (03.) kürte die Gesellschaft für deutsche Sprache (GdfS) in Wiesbaden "Wellenbrecher" zum Wort des Jahres.

Symbolbild: “Wellenbrecher” ist Wort des Jahres 2021
"Wellenbrecher" stehe einerseits stellvertretend für alle Maßnahmen, die getroffen wurden, um die vierte Corona-Welle zu brechen, aber auch für jene Menschen, die sich nach ihnen richten. Das Wort ist aus dem Schiffbau und Küstenschutz bekannt. Auf Platz zwei landete "SolidAHRität" wegen dem folgenschweren Unwetter im Ahrtal vom 14. auf den 15. Juli. Ebenfalls nominiert waren die Wörter Pflexit, Impfpflicht, Ampelparteien, Lockdown-Kinder, Booster, freitesten, Triell und die Bezeichnung "fünf nach zwölf". Mit "Wellenbrecher" wurde zum zweiten Mal in Folge ein Pandemie-bezogenes Wort ausgewählt. In 2020 war nämlich "Corona-Pandemie" das Wort des Jahres während man sich 2019 für "Respektrente" und 2018 für "Heißzeit" aussprach. Wort des Jahres können Ausdrücke werden, die das politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Leben sprachlich besonders beeinflussten. Die Jury verwende Medienberichte als Beleg.

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EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen

Symbolbild: EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen
Nutzer:innen von kostenlosen E-Mail-Diensten wie T-Online oder GMX kennen sie: kleine Werbebanner im Posteingang, die echten E-Mails zum Verwechseln ähnlich sehen. Allerdings entschieden die Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, das solch sogenannte "Inbox-Werbung" nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt ist. Andernfalls werde gegen europäisches Recht verstoßen. Der Stormversorger "Städtische Werke an der Pegnitz" verklagte seinen Konkurrenten "eprimo". Eprimo habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, indem sie Anzeigen schalten, die sich als E-Mail tarnen. Dies sei irreführend und eine Belästigung für die Empfänger. Der Stromlieferant habe eine Agentur beauftragt um Werbebanner in den E-Mail-Postfächern des Dienstes T-Online zu schalten. Beim Klick auf den bezahlten Inhalt landete man auf einer Werbeseite, statt dem Empfangsdatum von echten E-Mail stand an dieser Stelle "Anzeige" und der Text war grau hinterlegt. Der Fall landete zuerst beim Bundesgerichtshof, der ihn an den EuGH weiterleitete. Dort wiesen die Richter:innen darauf hin, dass die DSGVO unsere Privatsphäre wahren und uns vor unerbetenen Werbemeldungen schützen soll. Die "Inbox-Werbung" sei "direkt und individuell", weshalb sie nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt bleibt. Sonst sei der bezahlte Inhalt mit Spam gleichzusetzen. Jetzt liegt der Spielball erneut beim Bundesgerichtshof, der entscheiden muss, ob T-Online seine Nutzer:innen ordentlich aufklärte und sich die Erlaubnis für Werbung dieser Art einholte.

Was entscheiden die Gerichte sonst noch? Du erfährst es mit einem Klick auf » Law!

Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen

Symbolbild: Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen
Seit Mittwoch (01. Dezember) ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Die Neuauflage bietet Kunden von Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkverträgen mehr Flexibilität; unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde. Die Vertragslaufzeit von 24 Monaten bei Neuverträgen ist weiterhin zulässig. Doch wer vergisst, rechtzeitig zu kündigen, ist fortan keine weiteren zwölf Monate an seinen Provider gebunden. Sobald sich der Vertrag automatisch verlängerte, darf mit einer Frist von nur noch einem Monat kündigen. Verträge, die am Telefon geschlossen wurden, müssen in Textform bestätigt werden, wenn den Kunden keine Vertragszusammenfassung vor Vertragsschluss erreichte. Andernfalls sei der Vertrag nichtig und die Provider haben keinerlei Ansprüche. Der Bundesverband Verbraucherzentrale begrüßt die Novelle und hofft auf mehr Wettbewerb und ein besseres Preis-/ Leistungsverhältnis. So soll Telefónica bekannt gegeben haben, dass man den Aufpreis für Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit abschaffen werde. Der Verband für Telekommunikation- und Mehrwertdienste nennt es einen "guten Kompromiss", weil es Planungssicherheit biete und für Kund:innen das Beste aus zwei Welten vereine. So schön das alles auch sein mag: Im Gesetz steht noch keine Mindestbandbreite. Dieser Wert solle erst Mitte des nächsten Jahres definiert werden.

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Hessen und die Bundesregierung beschließen neue Maßnahmen gegen das Coronavirus, unter anderem Maskenpflicht in Schulen und starke Einschränkungen für Ungeimpfte.

 

Innerhalb der letzten 24 Stunden haben sich fast 65‘000 Deutsche mit Corona infiziert. 378 weitere starben an oder mit Covid-19. Die 7-Tage-Inzidenz, also der Wert von Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, innerhalb einer Woche, steht bei 443. Um diesen Zahlen entgegenzuwirken, hat sowohl Hessen, als auch der Bund neue Maßnahmen gegen das Coronavirus beschlossen.

In ganz Deutschland gilt (seit dem 02.12.):

- Treffen für Ungeimpfte:

  • Im öffentlichen sowie im privaten Raum: Personen aus dem eigenen Haushalt plus zwei weitere aus einem anderen Hausstand. Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen.
  • In Stadt- bzw. Landkreisen mit Inzidenzen über 350 sind Treffen in Innenräumen auf 50 Personen, im Freien auf 200 Personen beschränkt.

- Einzelhandel

  • 2G, mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs (Supermärkte, Apotheken, Drogerien)*

- Für Sport-, Kultur- und Großveranstaltungen gilt:

  • 2G*
  • Maskenpflicht
  • In Innenräumen: max. 50% Auslastung, max. 15.000 Zuschauer*innen
  • Im Freien: max. 50% Auslastung, max. 15.000 Zuschauer*innen
  • In Stadt-, bzw. Landkreisen mit Inzidenzen über 350 werden Clubs und Diskotheken geschlossen.

- Für Schulen gilt:

  • Maskenpflicht für alle Jahrgänge auf dem gesamten Schulgelände

- Für Silvester gilt:

  • Verkaufsverbot von Pyrotechnik und Feuerwerk

- Um Impfungen anzukurbeln:

  • Apotheker*innen und Zahnärzt*innen dürfen impfen

- Für Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser gilt:

  • Impfpflicht für alle beschäftigten

- Zeitnahe Entscheidung über allgemeine Impfpflicht:

  • Der deutsche Bundestag will zeitnah über eine Einführung einer allgemeinen Impfpflicht entscheiden. Dies kann ab etwa Februar 2022 umgesetzt werden.

*Ausgenommen sind Personen ohne Impfempfehlung, bzw. Personen, die nicht geimpft werden können. Ausnahmen für unter 18-jährige möglich.

In Hessen gilt (ab Sonntag, 05.12):

- Für Schulen gilt:

  • Auch geimpfte und genesene Schüler*innen dürfen sich einmal pro Woche testen

- Für Sport-, Kultur und Großveranstaltungen gilt:

  • Kein 2G+ mehr

- Für Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen gilt:

  • Empfehlung zu 3G-Regelung

 

Legende:

3G: Person/en sind geimpft, genesen oder getestet

2G: Person/en sind geimpft oder genesenen

2G+: Person/en sind geimpft oder genesen und zusätzlich getestet