Am Freitag starteten die 13. paralytischen Winterspiele. Der chinesische Präsident Xi Jinping eröffnete die Winter-Paralympics in Peking, die jetzt doch ohne Athlet:innen aus Russland und Belarus stattfinden werden. Das Internationale Paralympische Komitee (IPC) nennt den Einmarsch Russlands in die Ukraine als Grund für die Entscheidung.
Eigentlich sollten die Sportler:innen aus den betroffenen Ländern unter neutraler Flagge antreten dürfen. Allerdings war die Sorge ums Image und Angst vor Chaos, wenn sich Athlet:innen weigern gegen Wettkämpfer aus Russland oder Belarus anzutreten größer. Somit schließt sich das Internationale Paralympische Komitee pauschalen Sperren, wie man sie unter anderem vom Fußball, Hockey oder Basketball kennt, an. Der IPC-Präsident Andrew Parsons bittet die vom Ausschluss betroffenen Menschen um Verständnis: "Es tut uns sehr leid, dass Sie von den Entscheidungen betroffen sind, die Ihre Regierungen letzte Woche getroffen haben, um den olympischen Waffenstillstand zu brechen. Sie sind Opfer der Handlungen Ihrer Regierungen." Für das deutsche Team treten insgesamt 17 Athlet:innen an; zwei konnten aufgrund ihres Impfstatus’ nicht teilnehmen. Die Winter-Paralympics enden am 13. März - Sonntag in einer Woche.
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Veruntreuung: Razzia bei Bensheimer Ehepaar
Am Dienstag (01.) durchsuchten die Darmstädter Kriminalpolizei, Zivilfahnder der Polizeidirektion Bergstraße und Beamte der Vermögensabschöpfung die vier Wände eines Ehepaars aus Bensheim. Bei der Razzia wurden acht hochwertige Fahrzeuge, ein Motorrad und 40.000€ in bar beschlagnahmt. Der 51-jährigen Frau wird Untreue vorgeworfen. In einem Zeitraum von mindestens zehn Jahren habe sie Rechnungen bei ihrem Darmstädter Arbeitgeber gefälscht, sodass sie Gelder von mehr als zwei Millionen Euro veruntreut habe. Gegen sie laufen nun Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue. Auch gegen den 56 Jahre alten Ehemann werde wegen der Verdachts der Beihilfe zur Untreue ermittelt. Beiden wurden vorläufig festgenommen, doch nach Abschluss der erkennungsdienstlichen Maßnahmen sind sie wieder auf freiem Fuß. Die weiteren Ermittlungen, wozu auch die Auswertung der beschlagnahmten Beweise zählt, dauern an.
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Satelliten-Netzwerk KA-SAT ausgefallen: Windräder nicht ansteuerbar
Aufgrund einer seit Donnerstag (24. Feb.) andauernden Satellitenstörung im Satelliten-Netzwerk KA-SAT sind tausende Windkraftanlagen in Zentraleuropa nicht ansprechbar. Ein Firmensprecher von Enercon sprach gegenüber der dpa von circa 5.800 Anlagen. Der dänische Hersteller Vestas verzeichne keine Probleme mit seinen Windrädern.
Das Handelsblatt berichtete, dass die betroffenen Anlagen eine Gesamtleistung von elf Gigawatt stemmen. Für Interessierte: Ein Gigawatt sind eine Milliarde Watt. Nichtsdestotrotz lässt sich noch von "Glück im Unglück" sprechen, denn die Anlagen produzieren weiterhin saubere Energie und können sich durchaus selbst regulieren. Allerdings senden die Anlagen keine Diagnosedaten und lassen sich nicht fernsteuern, weshalb bei Problemen ein Techniker in jedem Fall rausfahren muss. Das Satelliten-Netzwerk KA-SAT wird von Viasat bereitgestellt, die Breitbandinternet mit bis zu 50Mbit/s im Download anbieten. Daher können noch weitere Unternehmen von dem Ausfall betroffen sein. Die Rede ist von 30.000 Terminals, also Antennen, um das Satelliten-Internet nutzen zu können. Das Unternehmen Viasat geht von einem Cyberangriff aus. Vor dem Hintergrund, dass Windenergieanlagen als kritische Infrastruktur gewertet werden, meldete Enercon den Vorfall dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Durch den andauernden Russland-Ukraine-Konflikt spricht das BSI von einer "erhöhten Bedrohungslage für Deutschland" und warnt vor Cyberattacken auf Behörden und Unternehmen.
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In diesem Jahr ehrt - im negativen Sinne - die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) zum achten Mal die Mogelpackung des Jahres. Mogelpackungen sind alle Produkte, deren Preise durch "gut getarnte Füllmengenänderungen" drastisch erhöht wurden. Der Handel, der die Preise festlege, sei dabei ebenso beteiligt und die Politik lasse die Unternehmen schlicht machen. Neben der zusätzlichen finanziellen Belastung für Verbraucher:innen entstehe dadurch zusätzlich Verpackungsmüll, wobei wertvolle Ressourcen unnötig verschwendet werden.
In den vergangenen zwölf Monaten seien 2000 Mogelpackungen der vzhh gemeldet worden. Aus diesem Portfolio habe man fünf Kandidaten ausgewählt, die das Potenzial zur Mogelpackung des Jahres 2021 haben. Durch einen neuen Namen, neue Verpackung, aber weniger Inhalt wurde das Schokogebäck Perpetum von Bahlsen um bis zu 34% teurer. Ähnlich sieht es bei den "Wurzener Waffelblättchen" von Griesson - de Beukelaer aus: Neuer Preis, aber lediglich drei Gramm mehr Inhalt sorgen für einen Preisanstieg von bis zu 27%. In der "KitKat"-Packung von Nestlé seien nur noch vier statt fünf Riegel bei unverändertem Preis, was einer 25%igen Verteuerung führt. Die 3er-Packung "Rahm Sauce" von Knorr ist nur noch eine 2er-Packung und somit um 50% teurer geworden. Die "Paprika Sauce" von Homann kommt nur noch mit 400ml statt 500ml daher. Gleichzeitig wurde der Preis erhöht, sodass Verbraucher:innen bis zu 88% mehr zahlen müssen. Bis Montag (24.) läuft die Online-Abstimmung auf der Website der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh.de). Am Folgetag wird der Negativsieger bekannt gegeben.
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Unwort des Jahres - Pushback
"Pushback" (engl. zurückdrängen, zurückschieben), so lautet das 31. Unwort des Jahres. Pushback beschreibe die Praxis, dass Europas Grenztruppen, Flüchtlinge an den Grenzen zurückzuweisen, sodass sie am Grenzübertritt gehindert werden. Laut der Jury wurde der Begriff von Politiker:innen, Journalist:innen und Organisationen in der Debatte zur Einwanderung über die europäischen Außengrenzen achtlos verwendet. Ein menschenfeindlicher Prozess - nämlich die Vorenthaltung eines fairen Asylverfahrens - werde beschönigt. "Sprachpolizei" landete auf Platz zwei des Rankings. Damit werden Menschen diffamiert, die sich für einen inklusiven Sprachgebrauch einsetzen. Die Bezeichnung sei irreführend, weil der Begriff suggeriert, dass eine Behörde gebe, die über die Einhaltung von Sprachregeln wache. Platz drei ist kein spezieller Begriff, sondern ein Sammelbegriff für alle Vergleiche mit den Verbrechen des NS-Regimes, wie Impfnazi oder Ermächtigungsgesetz statt Infektionsschutzgesetz. Solche Begriffe verharmlosen die NS-Diktatur und führen manchmal zu einer Opfer-Täter-Umkehr. 1308 Einsendungen haben die Jury erreicht - bei 454 einzigartigen Ausdrücken - und knapp 45 Ausdrücke entsprachen den Kriterien. Zu den Einsendungen, wobei nicht alle die Kriterien erfüllen, gehören unter anderem "boostern", "Covidiot", "Gendersternchen", "illegaler Kindergeburtstag" oder "Impfdrängler".
Seit 1977 gibt es das Wort des Jahres; so auch in diesem Jahr. Am Freitagvormittag (03.) kürte die Gesellschaft für deutsche Sprache (GdfS) in Wiesbaden "Wellenbrecher" zum Wort des Jahres.
"Wellenbrecher" stehe einerseits stellvertretend für alle Maßnahmen, die getroffen wurden, um die vierte Corona-Welle zu brechen, aber auch für jene Menschen, die sich nach ihnen richten. Das Wort ist aus dem Schiffbau und Küstenschutz bekannt. Auf Platz zwei landete "SolidAHRität" wegen dem folgenschweren Unwetter im Ahrtal vom 14. auf den 15. Juli. Ebenfalls nominiert waren die Wörter Pflexit, Impfpflicht, Ampelparteien, Lockdown-Kinder, Booster, freitesten, Triell und die Bezeichnung "fünf nach zwölf". Mit "Wellenbrecher" wurde zum zweiten Mal in Folge ein Pandemie-bezogenes Wort ausgewählt. In 2020 war nämlich "Corona-Pandemie" das Wort des Jahres während man sich 2019 für "Respektrente" und 2018 für "Heißzeit" aussprach. Wort des Jahres können Ausdrücke werden, die das politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Leben sprachlich besonders beeinflussten. Die Jury verwende Medienberichte als Beleg.
EuGH-Urteil: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen
Nutzer:innen von kostenlosen E-Mail-Diensten wie T-Online oder GMX kennen sie: kleine Werbebanner im Posteingang, die echten E-Mails zum Verwechseln ähnlich sehen. Allerdings entschieden die Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, das solch sogenannte "Inbox-Werbung" nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt ist. Andernfalls werde gegen europäisches Recht verstoßen. Der Stormversorger "Städtische Werke an der Pegnitz" verklagte seinen Konkurrenten "eprimo". Eprimo habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, indem sie Anzeigen schalten, die sich als E-Mail tarnen. Dies sei irreführend und eine Belästigung für die Empfänger. Der Stromlieferant habe eine Agentur beauftragt um Werbebanner in den E-Mail-Postfächern des Dienstes T-Online zu schalten. Beim Klick auf den bezahlten Inhalt landete man auf einer Werbeseite, statt dem Empfangsdatum von echten E-Mail stand an dieser Stelle "Anzeige" und der Text war grau hinterlegt. Der Fall landete zuerst beim Bundesgerichtshof, der ihn an den EuGH weiterleitete. Dort wiesen die Richter:innen darauf hin, dass die DSGVO unsere Privatsphäre wahren und uns vor unerbetenen Werbemeldungen schützen soll. Die "Inbox-Werbung" sei "direkt und individuell", weshalb sie nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt bleibt. Sonst sei der bezahlte Inhalt mit Spam gleichzusetzen. Jetzt liegt der Spielball erneut beim Bundesgerichtshof, der entscheiden muss, ob T-Online seine Nutzer:innen ordentlich aufklärte und sich die Erlaubnis für Werbung dieser Art einholte.
Was entscheiden die Gerichte sonst noch? Du erfährst es mit einem Klick auf » Law!
Mehr Flexibilität bei Festnetz und Mobilfunkverträgen
Seit Mittwoch (01. Dezember) ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Die Neuauflage bietet Kunden von Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkverträgen mehr Flexibilität; unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde. Die Vertragslaufzeit von 24 Monaten bei Neuverträgen ist weiterhin zulässig. Doch wer vergisst, rechtzeitig zu kündigen, ist fortan keine weiteren zwölf Monate an seinen Provider gebunden. Sobald sich der Vertrag automatisch verlängerte, darf mit einer Frist von nur noch einem Monat kündigen. Verträge, die am Telefon geschlossen wurden, müssen in Textform bestätigt werden, wenn den Kunden keine Vertragszusammenfassung vor Vertragsschluss erreichte. Andernfalls sei der Vertrag nichtig und die Provider haben keinerlei Ansprüche. Der Bundesverband Verbraucherzentrale begrüßt die Novelle und hofft auf mehr Wettbewerb und ein besseres Preis-/ Leistungsverhältnis. So soll Telefónica bekannt gegeben haben, dass man den Aufpreis für Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit abschaffen werde. Der Verband für Telekommunikation- und Mehrwertdienste nennt es einen "guten Kompromiss", weil es Planungssicherheit biete und für Kund:innen das Beste aus zwei Welten vereine. So schön das alles auch sein mag: Im Gesetz steht noch keine Mindestbandbreite. Dieser Wert solle erst Mitte des nächsten Jahres definiert werden.
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Ein Smartphone mit USB-C Schnittstelle ist heutzutage keine Seltenheit und damit eigentlich keine Meldung mehr wert. Allerdings wurde auf der Auktionsplattform eBay ein USB-C iPhone für 86.000 $ versteigert, obwohl Apple selbst bei den neuen iPhone 13 Modellen auf die bald zehn Jahre alte Lightning-Technologie setzt.
Es war das Bastelprojekt von Ken Pillonel, der einem iPhone X mit Lightning- einen USB-C-Anschluss verpasste. Er betrieb Reverse-Engineering der Lightning-Schnittstelle, baute seine eigene Leiterplatte in das Smartphone ein und passte das Gehäuse auf den minimal größeren USB-C-Port an. Seine Arbeit dokumentierte Pillonel in einem Online-Video. Zusätzlich stellt er seine Vorlage für eine CNC-Werkzeugmaschine für die Gehäuseanpassung sowie die KiCad-Datei, um die Leiterplatte nachzubauen, kostenlos auf Github zur Verfügung. Auch wenn das versteigerte iPhone voll funktionstüchtig sei, empfiehlt er es nicht für den Alltagsgebrauch. Auch Updates oder das Gerät wiederherzustellen sei derweil keine gute Idee. So stand es sinngemäß in der Angebotsbeschreibung des "World's First USB-C iPhone[s]". Der Robotikstudent wolle zukünftig das Schnellladen über USB-C ermöglichen, den Anschluss wasserfest machen und USB-C Zubehör zuverlässig unterstützen.
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Loot für die Welt 8
Das Gaming Charity Event "Loot für die Welt" - organisiert von einer Truppe aus YouTubern, Streamern, generell: Videoproduzenten - ging dieses Wochenende in die achte Runde. "Marathon-Zocken! Für den guten Zweck" heißt es auf der eigenen Website. Das Programm wird kostenlos auf YouTube sowie Twitch gestreamt. Der Hauptstream, der auf den Kanälen von LeFloid übertragen wird, startete mit einer Pre-Show am Samstagmittag um 13:00 Uhr. Eine Stunde später - um 14:00 Uhr - hat dann auch der Gaming-Stream begonnen. Den gibt es bei den SpaceFrogs zu sehen. 32 Stunden lang - also bis Sonntagabend 22:00 Uhr - soll es ein abwechslungsreiches Programm geben. In dieser Zeit werden Spenden gesammelt, die an - diesmal - vier Organisationen gehen sollen. Das ist Sea Shepherd Deutschland e.V, PAPATYA, der Tierschutzverein "Lucky Dog Hostel" sowie - wie auch in den letzten Jahren - das Berliner Tierheim. Weitere Informationen, wie den Programmplan oder den Spendenlink findet ihr unter lootfürdiewelt.de.
"Darmstadt spielt" ist Hessens größtes Familienspielefest, das vom Spielekreis Darmstadt e.V. veranstaltet wird. War "Darmstadt spielt" wegen der Corona-Pandemie im vergangen Jahr eine reine "Familienspielothek", so findet das Event nächstes Wochenende (20. und 21. November) als Präsenzveranstaltung statt. Austragungsort ist das Wissenschafts- und Kongresszentrum darmstadtium. Allerdings hinterlässt Corona auch diesmal seine Spuren: Familien, Freunde und Co. müssen einen Spieltisch für vier Stunden reservieren. So kostet bspw. ein 4er-Tisch 24 Euro, wobei bis zu zwei Kinder je Kind eine 3€-Ermäßigung mit sich zieht. Kinder ab dem dritten Lebensjahr benötigen einen Platz am Tisch. Durch die verschärfte Corona-Schutzverordnung in Hessen mit Wirkung vom 11. November darf nur eintreten, wer genesen, geimpft oder negativ PCR-getestet ist. Trotz alledem bleibe eines unverändert: Die kostenlose Spieleausleihe mit über 1000 Gesellschaftsspielen. Weitere Informationen zur Veranstaltung gibt es in der RadaR+7-Mediathek unter radiodarmstadt.de. Im Rahmen der Sendung "Der KultTourKalender" führte Petra Schlesinger ein Interview mit dem Vorsitzenden Michael Blumöhr.
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Männliche Opfer häuslicher Gewalt: Ansturm auf Hilfetelefon
Ein rund um die Uhr besetztes Hilfetelefon oder Frauenhäuser, doch vergleichbare Infrastruktur für Männer sucht man(n) vergebens. Das "Hilfetelefon Gewalt an Männern" zeigt, dass der Bedarf real ist, weshalb die Sprechzeiten verlängert werden sollen.
Jeden Donnerstagnachmittag widmen sich die Telefonberater:innen den Anliegen der Anrufer. Pro Werktag wählen acht bis neun Männer die Nummer des Hilfetelefons. Dabei verstehe man sich als Lotse, um Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen oder neue Denkanstöße zu geben. Laut der Stuttgarter Sozialberaterin Hasl gehe die Gewalt zu 90% von Frauen aus. Der Körperlichen überwiege die psychische Gewalt, wie Bedrohungen, Beleidigung, Erpressung oder Stalking. Gewalt gegen Männer sei noch immer ein Tabu, so Hasl. Bisher gibt es das Hilfetelefon nur in den drei Bundesländern, die es finanzieren: Bayern, Nordrhein-Westfalen sowie - seit April - Baden-Württemberg. NRW fördert das Projekt bis Ende 2022 mit 115.00€ während das Sozialministerium prüft, ob Baden-Württemberg nach dem 31. März 2022 nochmals 50.000€ investieren wird.
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Stundenlanger Ausfall im Facebook-Imperium
Von Montagabend (04.) bis kurz nach Mitternacht waren weder das soziale Netzwerk Facebook noch seine weiteren Dienste, wie Instagram oder WhatsApp erreichbar. Schätzungen zufolge sollen rund 3,5 Milliarden Menschen mindestens einen Facebook-Dienst nutzen. Die Unternehmensaktie schloss mit einem Einbruch von knapp 5%. Zum Zeitpunkt des Ausfalls äußerte sich das Unternehmen kaum während Experten einen Konfigurationsfehler in Facebooks Netzwerk-Infrastruktur vermuteten. Die Fehlermeldungen, die man beim Aufruf der Dienste im Webbrowser zu sehen bekam, ließen darauf schließen, dass die DNS-Auflösung - die Zuordnung einer Domain zu einer IP-Adresse - nicht korrekt ablief. In einem am Dienstag veröffentlichten Blogeintrag wurde es konkreter. Der Ausfall sei einer fehlerhaften Änderung der Netzwerkkonfiguration geschuldet. Router, die eigentlich den Datenverkehr zwischen Facebooks verweigerten die Arbeit. Als Konsequenz wurde die Kommunikation zwischen den Rechenzentren unterbrochen und obwohl weder Facebook, Instagram noch WhatsApp tatsächlich offline waren, konnten wir stundenlang keinen dieser Dienste nutzen. Auch offline sorgte die Fehlkonfiguration für Probleme, denn digitale Türschlösser ließen Mitarbeiter nicht mehr eintreten. Der Ausfall interner Systeme sowie Software-Werkzeuge erschwerten Diagnose und die Problemlösung. Laut der "New York Times" musste das soziale Netzwerk ein Team nach Santa Clara um die betroffenen Systeme händisch zurückzusetzen. Twitter begrüßte die erhöhte Nutzung seiner Plattform mit den Worten "hello literally everyone" (dt.: hallo an buchstäblich alle). NSA-Whistleblower Edward Snowden nutzte die Gunst der Stunde - bzw. Stunden - um Werbung für den Messenger "Signal" zu machen.
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Trump blockiert Untersuchungsausschuss in USA
US-Präsident Joe Biden hat der Übermittlung von Akten im Zusammenhang mit der Erstürmung des US-Kapitols am 6. Januar an einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zugestimmt - sehr zum Missfallen seines Vorgängers Donald Trump. Dieser hatte eigenen Angaben vom Freitag zufolge an die Nationalarchive geschrieben, um die Übergabe von Dokumenten wie Sitzungsprotokollen, E-Mails und Mitteilungen aus den letzten Wochen seiner Amtszeit an den Kongress-Untersuchungsausschuss zu verhindern. Dabei hatte sich Trump auf das sogenannte Exekutivprivileg berufen. Dieses erlaubt es einem Präsidenten, bestimmte Dokumente geheim zu halten. Rechtsexperten sind sich allerdings nicht einig, ob das Privileg auch für einen ehemaligen Präsidenten gilt. Biden lehnte es ab, das Recht im Namen von Trump geltend zu machen. Anhänger Trumps hatten am 6. Januar den Sitz des US-Kongresses in Washington erstürmt, um die formelle Zertifizierung von Bidens Wahlsieg zu verhindern. Dabei kamen fünf Menschen ums Leben. Trump musste sich wegen des Angriffs einem Amtsenthebungsverfahren stellen, weil er seine Anhänger zuvor in einer Rede aufgestachelt hatte. Den von einer ganzen Reihe von Gerichten bestätigten Wahlsieg des Demokraten Biden erkennt der Republikaner Trump bis heute nicht an.
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22-jähriger Gegner der Corona-Regeln raubt Daten von 1,4 Mio. Menschen
Ein 22-jähriger Student. Die Ermittler der Abteilung für Internetkriminalität der Pariser Kriminalpolizei fanden den Mann zu Hause in seinem Elternhaus in Ollioules bei Toulon. Der Student habe zugegeben, dass er im Sommer die Server der Pariser Krankenhäuser zuerst angegriffen habe um die Daten von 1,4 Millionen Menschen zu entwenden, die sich auf das Coronavirus testen ließen. Das digitale Diebesgut bot er auf einer neuseeländischen Website zum Download an. Identität, Sozialversicherungsnummer, weitere Kontaktdaten der Getesteten, Identität und Kontaktdaten des medizinischen Fachpersonals sowie das Testergebnis selbst enthielt der Datensatz. Laut eigenen Aussagen wollte der 22-jährige lediglich Fehler im Computersystem der AP-HP (Assistance publique-Hôpitaux de Paris) aufzeigen. Allerdings bestreitet der Tatverdächtige, gewusst zu haben, dass auch persönliche Daten dabei waren. Er habe nicht gehandelt, um sich in irgendeiner Form zu bereichern. Sein Motiv seien die Corona-Regeln mit dem sogenannten Gesundheitspass. Der Gesundheitspass, der einen Nachweis für "Genesen, Geimpft oder Getestet" darstellt, ist in Frankreich für den Restaurantbesuch oder Veranstaltungen für alle ab dem zwölften Lebensjahr verpflichtend.
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Unter dem Motto “10 Jahre CSD Darmstadt” versammelten sich am Samstag (21.) zahlreiche Anhänger der LGBTIQ+-Community, um den Christopher Street Day oder auch Pride genannt, zu feiern.
Der Veranstalter vielbunt e.V. lud nicht nur Schwule, Lesben, Bisexuelle, Trans* und Inter* Menschen, sondern alle Darmstädter:innen, Freund:innen und Organisationen ein. Von 12:00Uhr bis 14:00Uhr stand die Demoparade durch die Darmstädter Innenstadt auf dem Programmplan. Vom Karolinenplatz am Hessischen Landesmuseum vorbei ging es quer über den Luisenplatz gefolgt von einem Marsch durch die Fußgängerzone der Innenstadt. Von der Kreuzung Rhein-/ Neckar-Straße verlief die Demoparade über den Ludwigsplatz über die Schulstraße zurück zum Karolinenplatz. Von 14:00Uhr bis nach 22:00Uhr können sich die 1000 zugelassenen Gäste auf dem CSD Festplatz Karolinenplatz auf ein Bühnenprogramm freuen. Wer aufs Festgelände möchte, braucht Glück und einen 3G-Nachweis, also "geimpft, genesen oder getestet". Schon in den vergangenen sieben Tagen (13.08. bis 20.08.) wurde im Rahmen der CSD Pride Week ein darmstadtweites Programm geboten.
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Ransomware - Social Engineering
Ein neuer Fall von Social Engineering macht es Unternehmen künftig noch schwerer, ihre IT-Infrastruktur vor Cyberattacken abzusichern. Wurden unwissende Mitarbeiter:innen bislang nur als Mittel zum Zweck gebraucht, so heißt es in einer E-Mail, die der IT-Sicherheitsfirma "Abnormal Security" vorliegt: "Wenn du die DemonWare-Ransomware auf Computern in deiner Firma installierst, bekommst du als Belohnung eine Million US-Dollar in Bitcoin". Angeblich möchte er mit der Betrugsmasche sein Start-Up finanzieren, das hinter dem sozialen Netzwerk Sociogram stehe. Um mehr über den Spammer herauszufinden, gab man sich als Mitarbeiter einer fiktiven Firma aus. Wirklich professionell soll sich der Cyberkriminelle nicht verhalten haben. Die IT-Sicherheitsforscher kennen seinen echten Namen und die angepeilte Lösegeldsumme in Höhe von 2,5 Millionen US-Dollar verringerte er schlagartig auf 250.000 US-Dollar auf zuletzt 120.000 US-Dollar, als man ihm erzählte, dass das Fake-Unternehmen jährlich "nur" 50 Millionen US-Dollar einnehmen würde. Im weiteren Chat-Verlauf soll der Erpresser geschrieben haben, dass er die Ransomware mittels Python selbst gestaltet habe. Doch, wie Abnormal Security auf ihrem Blog mitteilte, sei der DemonWare-Quellcode auf GitHub frei verfügbar. Das Projekt soll ursprünglich ins Leben gerufen worden sein, um aufzuzeigen, wie leicht Ransomware programmiert werden könne und wie sie funktioniere.
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Neue Woche, neue Herausforderungen - GDL kündigt neue Streiks an
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) forderte ihre Mitglieder zu einem weiteren Streik in der laufenden Tarifrunde auf. Schon in der vergangenen Woche bestreikte die GDL den Nah- und Fernverkehr der Deutschen Bahn zwei Tage lang. Trotz Notfahrplan habe die Bahn viele Fahrten ersatzlos streichen müssen. Diesmal werde den Fahrgästen mehr Zeit gegeben, sich auf den bevorstehenden Streik vorzubereiten. Von Samstagnachmittag (21.) ab 17:00Uhr werde der Güterverkehr- und von Montag (23.) ab 02:00Uhr bis Mittwoch (25.) 02:00Uhr werde auch der Personenverkehr gestört. Claus Weselsky (GDL-Chef) betrachtet Streiks als letztes Mittel, weil das Bahn-Management die Lage aussitzen wolle. Die Gewerkschaft kämpfe für Lohnerhöhungen von 3,2%, den Schutz der Rente und eine Corona-Prämie in Höhe von 600€. Anders als die größere Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) werde man keine Nullrunde bei den Gehältern akzeptieren. Martin Seiler (Personalvorstand) wirft der GDL einen gewerkschaftspolitischen Kampf um Ausweitung und Einfluss auf dem Rücken der Zugreisenden vor. In zehn Bundesländern dauern die Sommerferien noch an. Gegenüber den Millionen Fahrgästen werde man sich "maximal kulant" verhalten. Nachdem die Verhandlungen durch die GDL im Juni abgebrochen wurden, stimmten die Mitglieder in einer Urabstimmung für die Streiks.
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Polizei holt sich das Cannabis von LIDL
"Cannabis-Cookies", "Cannabis-Energy-Drinks", "Hash-Brownies": Insgesamt 21 Produkte dieser Art laut Werbung sollte es bei LIDL zu kaufen geben. Dafür traf der Lebensmitteldiscounter der Schwarz-Gruppe eine Vereinbarung mit einem Start-up. 1,5 Millionen CBD- und THC-freie Artikel von "The Green Dealers" sollten an entsprechende LIDL-Filialen geliefert werden. Die Produkte hätte keine berauschende oder gesundheitsfördernde Wirkung, sondern sollten nur mit ihrem Hanf-Geschmack und ihrer speziellen Aufmachung überzeugen. Übrigens, THC heißt ausgeschrieben Tetrahydrocannabinol und CBD ist die Abkürzung von Cannabidiol. Am Montag (16.) beschlagnahmten die Ermittler diverse Cannabis-Produkte in einer Filiale in Rosenheim. Zur weiteren Untersuchung auf womöglich verbotene Substanzen habe man das Beweismaterial ins kriminaltechnische Labor des LKAs nach München gebracht. Wegen Cannabis- oder Hanf-Produkten machte die bayerische Justiz schon häufiger Probleme. Teile der Ware von Münchner-"Hanf im Glück"-Läden wurden beschlagnahmt. Gegen einen harmlosen Hanf-Tee laufen Ermittlungen wegen bandenmäßigen Rauschgifthandels. LIDL reagierte, indem man die Cannabis-Produkte aus dem Sortiment nahm.
Ein Hausarzt und sein Praxisteam aus Wallenhorst (Landkreis Osnabrück) stehen nach heftigen Anfeindungen unter Polizeischutz. Der Fall soll mit einem simplen Rezept begonnen haben.
Der behandelnde Arzt verweigerte die Ausstellung des Rezepts, weil sie ihm von ihrer Skepsis gegenüber der Corona-Impfung erzählte. Kurz gesagt: Der Mediziner empfahl der Dame sich einen neuen Hausarzt zu suchen. Das Vertrauensverhältnis sei gestört, das Arzt-Patientin-Verhältnis habe keine Zukunft. Wie die Patientin später ausgesagt haben soll, wolle sie sich wegen ihres Kinderwunsches nicht impfen lassen. Der Hausarzt halte sich mit Verweis auf die Schweigepflicht zu näheren Angaben zur Frau zurück, aber setze sich für die Gesundheit seiner Mitarbeiter:innen ein. Seitdem berichtet der Mann von mehreren Nachrichten per Telefon und E-Mails im Stundentakt. Der Inhalt gehe von Beschimpfungen über Bedrohungen bis hin zu Morddrohungen; daher der Polizeischutz. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) stehe hinter dem Praxis-Team. Auch die Kassenärztliche Vereinigung (KVN) tue das, laut Uwe Lankenfeld (Osnabrücker Bezirksvorstand), wenngleich die Organisation als Aufsichtsbehörde den möglichen Verstoß gegen das Vertragsarztrecht untersuche. Die Ärztekammer in Niedersachsen (ÄKN) führe ebenfalls Ermittlungen. Gegen die Verfasser der Gewaltnachrichten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, denn Meinungsfreiheit und Hasskriminalität sind voneinander zu unterscheiden.
Jugend-Digitalstudie: Jugendliche mehr als 70 Std./ Woche online
Wie die Postbank-Jugend-Digitalstudie 2021 herausfand, halten sich Teenager im Alter zwischen 16 bis 18 Jahren wöchentlich durchschnittlich 70,4 Stunden online auf. Damit seien die Jugendlichen etwas über eine Stunde weniger im Netz als noch im Frühjahr 2020 mit durchschnittlich 71,5 Stunden, aber der Wert von 2019 - nämlich 58 Stunden/ Woche - wird deutlich übertroffen. Laut den Studienmachern lasse sich weniger als ein Drittel der Online-Zeit auf edukative Zwecke zurückführen. Täglich verbringen die Befragten 3,6 Stunden im Netz für die Schule, das Studium oder die Ausbildung. Ähnlich soll es 2020 gewesen sein, während der Wert vor der Corona-Pandemie bei 2,5 Stunden pro Tag lag. Die meiste Zeit - täglich 1,3 Stunden - nutzen die Befragten ihr Smartphone für’s Home Schooling. Dicht gefolgt von Laptops, die am Tag durchschnittlich 1,1 Stunden zum Einsatz kommen. Auf Platz drei landen Tablets und Desktop-Computer seien nur für täglich 30 Minuten das Mittel der Wahl. So liege wöchentlich für 43,7 Stunden das Augenmerk auf unseren Smartphones. Ein Jahr zuvor - 2020 - haben Jugendliche knapp drei Stunden weniger vor ihren Smartphones verbracht während es 2019 nur 36 Wochenstunden gewesen sein sollen. Für die repräsentative Studie haben die Studienmacher im Zeitraum Mai und Juni 1000 Jugendliche zu ihrem Nutzungsverhalten befragt.
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Brand auf der Tank- und Rastanlage Gräfenhausen
Der Großbrand an der Raststätte Gräfenhausen-Ost an der A5 im Landkreis Darmstadt-Dieburg bei Weiterstadt beschäftigte zeitweise bis zu 180 Feuerwehrleute. Am Montagmorgen (09.08.) gegen 06:50Uhr soll ein 54-jähriger Audi-Fahrer mit 150km/h gegen den Stützpfeiler der Dachkonstruktion der Tankstelle gefahren sein. Sein Auto wurde zweigeteilt und soll Feuer gefangen haben, das auf die Zapfsäulen, einen Transporter und das Dach übergriff. Der Auto-Fahrer verstarb an der Unglücksstelle. Dem Kassierer ist es zu verdanken, dass die Situation nicht eskalierte. Mittels Not-Aus-Schalter unterbrach er die Benzinzufuhr zu den Zapfsäulen, sodass nur noch das Benzin in den Zapfsäulen Feuer fing. Gemäß Informationen der Deutschen Presseagentur (DPA) ziehe der Vorfall einen einstelligen Millionenschaden mit sich. Der anliegende E-Highway - eine Teststrecke für elektrisch betriebene Lastwagen - sei ohne einen Schaden davongekommen. Jetzt - eine Tage nach dem Großbrand - beginnen die Aufräum- und Reinigungsarbeiten: das Gebäude müsse gesichert und Bauschutt müsse abgetragen werden. Der Betreiber plane einen Sichtschutz. Laut einer Unternehmenssprecherin von Tank & Rast bleibe die Tankstelle für einen längeren Zeitraum geschlossen. Polizei und Staatsanwaltschaft Darmstadt vermuten einen Suizid seitens des Mannes, weshalb die Leiche obduziert werden müsse.
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Blaulicht-Meldungen
Viernheim: Im Rahmen der Aktion "Stadtradeln" lädt die Polizei Viernheim zur Fahrradcodierung ein. Das soll am Montag (04. September) zwischen 08:00Uhr bis 13:00Uhr auf dem Hof der Polizei in der Kettelerstraße geschehen. Um eine telefonische Anmeldung von montags bis freitags zwischen 07:00Uhr bis 19:00Uhr wird gebeten: 06204 - 93 77 120. Schon zur Anmeldung sollte man folgende Angaben machen können: Anzahl der Drahtesel, die codiert werden sollen, die Fahrradart, denn bei E-Bikes sollte der Schlüssel für den Akku nicht vergessen werden sowie eine Telefonnummer für mögliche Rückfragen. Am Tag der Veranstaltung wird ein Ausweis sowie ein Eigentumsnachweis verlangt.
Raunheim/ Bischofsheim: Zwei Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren wird zur Last gelegt, mit einer fremden Kreditkarte in einer Tankstelle Käufe tätigen zu wollen. Die alarmierte Polizei nahm die Minderjährigen am Donnerstag (12.) gegen 10:45Uhr vorläufig fest. Unklar ist, ob die Tatverdächtigen die Karte bloß gefunden oder auch gestohlen haben. Die Karteninhaberin bemerkte den Verlust ihrer Kreditkarte, als ihr drei Abbuchungen in Höhe von ca. 245€ auffielen, denn beim Lebensmitteleinkauf am Mittwoch (11.) sei die Bankkarte noch vorhanden gewesen. Es soll Anzeige erstattet worden sein, sodass die Jugendlichen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.
Service: Zur Erinnerung: Sowohl die Anfertigung als auch die Verbreitung von privaten Fahndungsaufrufen oder Behauptungen, die Menschen öffentlich an den Pranger stellen können, können ein strafrechtliches Nachspiel haben. Das Ermitteln und Öffentlichkeitsfahndungen sei ausschließlich Aufgabe der Polizei und Staatsanwaltschaft. Obendrein brauche es für eine Öffentlichkeitsfahndung einen richterlichen Beschluss. Stattdessen sollte man sämtliches Bildmaterial, das Straftaten dokumentiert der Polizei übergeben und sich als Zeuge anbieten. Alles andere könne den Erfolg der Ermittlungsbehörden gefährden. Wer private Fahndungsaufrufe sieht, sollte diese einerseits kritisch hinterfragen und gegebenenfalls der Polizei melden.
Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.
Bitkom-Studie: Neun von zehn Unternehmen von Cyberangriffen betroffen
Laut der Studie des Digitalverbands Bitkom waren in den Jahren 2020 und 2021 nahezu neun von zehn Unternehmen von Datenklau, Spionage oder Sabotage geplagt. Mittels erfolgreicher Ransomware-Angriffe werden Computer unzugänglich gemacht und ihr Betreiber erpresst. Der Ausfall von Informations- und Produktionssystemen führt zu Störungen im Betriebsablauf. So soll ein jährlicher Schaden in Höhe von 223 Milliarden Euro entstehen.
Damit ist die Schadenssumme mehr als doppelt so hoch wie in den Jahren 2018 oder 2019. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass in 59% der Unternehmen, die Home Office grundsätzlich anbieten können, es seit der Corona-Pandemie zu IT-Sicherheitsvorfällen gekommen sein soll. Achim Berg (Bitkom-Präsident) machte darauf aufmerksam, dass es nicht genüge, Mitarbeiter:innen "einfach zum Arbeiten nach Hause zu schicken". Stattdessen muss auf der To-Do-Liste jedes Unternehmens die Absicherung der Geräte und der Schutz der Kommunikationskanäle zum Unternehmen stehen. Obendrein muss für die Gefahren durch Cyberkriminalität sensibilisiert werden. Jedes zehnte Unternehmen sehe sich in seiner Existenz durch Cyberattacken bedroht, wie die von Januar bis März 2021 geführte Bitkom-Studie ergab. Sinan Selen (Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz) merkt an, dass Behörden und die Wirtschaft nur gemeinsam Cyberangriffen trotzen können.
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Fitnessstudio muss Beiträge zurückerstatten
Wie das Landgericht Osnabrück entschied, sei die einseitige Verlängerung von Verträgen für Fitnessstudios aufgrund von behördlich angeordneten Schließungen rechtswidrig. Im konkreten Fall klagte ein Mann, der mit einer Sportstätte einen Vertrag über 24 Monate schloss. Allerdings hätte er die Räumlichkeiten zur Zeit des ersten Corona-Lockdowns vom 16. März 2020 bis 04. Juli 2020 nicht benutzen können. Noch im Lockdown kündigte er seinen Vertrag zum 08. Dezember 2021. Der Betreiber des Fitnessstudios kassierte weiterhin die Mitgliedsbeiträge. Der Kläger forderte die Rückerstattung des Geldes, doch sein Vertragspartner entgegnete, dass die Nutzung der Sportgeräte nachgeholt werden könne. Kurz gesagt: Das Sportunternehmen wollte die wegen der Corona-Pandemie verloren gegangenen Wochen an die eigentliche Laufzeit anhängen. Laut den Osnabrückern Richter:innen sei das unzulässig. Das Fitnessstudio konnte wegen der behördlich angeordneten Schließung seinen Part des Vertrags nicht erfüllen. Somit entfalle der Anspruch auf die Monatsbeiträge und müsse zurückerstattet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Revision wurde zugelassen.
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Preisabsprachen bei Musikinstrumenten: Strafen in Höhe von 21 Millionen Euro
Das Bundeskartellamt kündigte Geldbußen in Höhe von insgesamt 21 Millionen Euro gegen die Hersteller Yamaha, Roland, Fender, die Händler Thomann und Music Store sowie gegen verantwortliche Beschäftigte an. Kartellamtspräsident Andreas Mundt teilte mit, dass man Händler angehalten haben soll, "festgesetzte Mindestverkaufspreise nicht zu unterschreiten". Dafür soll sogenannte Price-Tracking-Software zur Überwachung von Endverbraucherpreisen seitens Yamaha und Roland zum Einsatz gekommen sein. Um Druck auszuüben, habe man Sanktionen, wie Lieferstopp oder zumindest schlechtere Konditionen angedroht bzw. verhängt. Teils wurden Mindestpreise nur sporadisch oder gar nicht überwacht. Die Händler missachteten oder umgingen die Herstellervorgaben durch Bündelung mehrerer Produkte zu einem Gesamtpreis. Thomann und Music Store hätten gefordert, dass auch andere Musik- instrumentenfachhändler die Mindestpreise einhalten. In 13 Fällen sollen die Händler Thomann und Music Store selbst Absprachen bezüglich der Preisgestaltung von Musikinstrumenten oder ergänzenden Produkten getroffen haben. Als Zeitraum wird Dezember 2014 bis April 2018 genannt, denn damals begann das Verfahren. Alle beschuldigten Unternehmen haben bei der Aufklärung des Falls kooperiert.
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Microsoft verlangt Impfnachweis
Der US-Online-Shop Amazon beschäftigt weltweit schätzungsweise 900.000 Mitarbeiter:innen. Wer nicht in den Lager, Verteilzentren oder als Lieferant tätig ist, könne bis Januar 2022 im Home Office arbeiten. Die verlängerte Möglichkeit zum Home Office treffe auf die USA sowie weitere, aber noch nicht näher genannte Länder zu. Wer ins Office ohne Home zurückkehren möchte, muss - solange man nicht vollständig geimpft ist - eine Maske tragen. Das Hard- und Softwareunternehmen Microsoft rechnet mit der vollständigen Wiedereröffnung der eigenen Büros in den Vereinigten Staaten ab frühestens Anfang Oktober. Allerdings müssten alle "Angestellten, Lieferanten und Gäste, die die Microsoft-Gebäude" betreten, ihren Impfschutz nachweisen können. Auch in diesem Fall bestätigen Ausnahmen die Regel: Wer sich aus medizinischen oder religiösen Hintergründen nicht impfen lassen kann oder möchte, ist von der Impfpflicht ausgenommen. Die Suchmaschine Google und das soziale Netzwerk Facebook möchten es Microsoft gleich tun. Tatsächlich dürfen Arbeitgeber gemäß US-Recht ihre Beschäftigten zu einer Impfung verpflichten. Der Sender CNN soll drei Mitarbeiter gekündigt haben, weil diese ungeimpft die Gebäude betraten. Bis zu dem Zeitpunkt habe man zwar eine Corona-Impfung gefordert, aber ein Nachweis war nicht notwendig; es geschah auf Vertrauensbasis. Der Sender selbst äußerte sich zu dem Vorfall (noch) nicht.
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Die Berichterstattung über das Hochwasser bzw. das dadurch entstandene Leid im Westen deutschlands ist weiterhin omnipräsent. Nun wird überlegt, wie man die Menschen in den von den Wassermassen geplagten Orten besser hätte erreichen können. Bisher werde klassisch via Siren und Rundfunk oder modern via Apps, wie NINA, KATWARN und hessenWARN - für Hessen - gewarnt. Bald solle auch über das Mobilfunknetz gewarnt werden. Ziel sei, dass die Bevölkerung auf allen Wegen problemlos erreicht wird. Die Menschen müssten in einer Gefahrensituation augenblicklich wissen, was passiert ist und wie man sich verhalten müsse. Gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer am Freitag (23.), dass er das sogenannte Cell Broadcasting bereits am Mittwoch (21.) in Auftrag gegeben habe.
Beim Cell Broadcasting erhalten alle Smartphones eine Nachricht, die zum Zeitpunkt X an einer ausgewählten Funkzelle angemeldet sind. Diese Nachricht ist keine persönliche SMS, sondern ähnelt mehr dem Radio-Signal. Bei unseren Nachbarn - in den Niederlanden - ist Cell Broadcast schon aktiv im Einsatz. Was einfach klingt, braucht seine Zeit. Ehe die Telekommunikationsanbieter das Verfahren implementieren, müssen zuerst gemeinsame Schnittstellen gefunden und der rechtliche Rahmen definiert werden. Unter der Annahme, dass sich der Bundestag noch vor der Wahl im September bezüglich Cell Broadcasting einig zeigt, könne die Technik bis Sommer 2022 scharf geschaltet werden. Damit käme Deutschland gerade noch einer EU-Verordnung nach, die bis Sommer 2022 ein "Cell Broadcasting"-gleichwertiges Warnsystem verlangt.
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Derweil keine digitalen Impfnachweise in Apotheken
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) teilte am Donnerstag (22.) mit, dass die Ausgabe von digitalen Impfzertifikaten in Absprache mit dem Bundesgesundheitsministerium ausgesetzt wurde. Grund hierfür sei eine Sicherheitslücke über die das "Handelsblatt" berichtete. Zwei IT-Sicherheitsspezialisten die weitreichende Sicherheitslücke in dem Portal. Gemäß dem Artikel sei es möglich, mittels professionell gefälschten Dokumenten einen Gastzugang für eine fiktive Apotheke auf dem DAV-Server zu erhalten. Damit ließen sich falsche digitale Impfnachweise erstellen. Glück im Unglück: Es sei sehr wahrscheinlich, dass die 25 Millionen digitalen Impfpässe allesamt von seriösen Apotheken ausgestellt wurde. Und, dennoch: Man werde alle registrierten Betriebsstätten überprüfen. Das kann dauern. Somit bleibt es zunächst unklar, wann die Apotheken wieder Zertifikate ausstellen dürfen. Die Impfzentren sollen nicht betroffen sein.
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Mathildenhöhe Darmstadt ist Unesco Weltkulturerbe
Der Obergermanisch-Raetische Limes, das Kloster Lorsch, die Grube Messel, der Nationalpark Kellerwald-Edersee, der Bergpark Wilhelmshöhe und das Obere Mittelrheintal. Diese sechs genannten Orte in Hessen dürfen sich Welterbestätte nennen und am Samstag (24.) kam eine weitere Sehenswürdigkeit hinzu. Die Künstlerkolonie Mathildenhöhe ist Weltkulturerbe. Das entschied die UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (kurz: Unesco) im Zuge ihrer 44. Sitzung in der chinesischen Stadt Fuzhou. Den Titel "Welterbestätte" erhalten ausschließlich Kultur- und National-Stätte von herausragendem universellen Wert. Dementsprechend dankbar war die Wissenschaftsministerin Angela Dorn dem Land Hessen für seine inhaltlichen Impulse und der konzeptionellen Ideen aus dem Landesamt für Denkmalpflege. Markus Harzenetter (Präsident des Landesamts für Denkmalpflege) äußerte sich "sehr zufrieden mit diesem positiven Resultat". Die Mathildenhöhe samt Hochzeitsturm, russischer Kapelle, Parkanlage, Skulpturen und weiterer Attraktionen wurde ums 20. Jahrhundert errichtet. Die Mathildenhöhe in Darmstadt zeichne den Schnittpunkt zur Moderne.
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Blaulicht-Meldungen
Mannheim: Am Dienstagmittag (20.) in der Morchfeldstraße wurde ein 77-Jähriger schwer verletzt. Es habe damit angefangen, dass eine 56-jährige Frau einer anderen Frau half, indem sie durch laute Rufe in einen Konflikt eingriff. Plötzlich sei sie selbst Ziel des aggressiven Mannes geworden, doch ehe es handgreiflich werden konnte, schaltete sich ein 77-Jähriger Mann ein. Ihn habe der Täter nach zunächst verbalen Auseinandersetzungen zu Boden geworfen. Mit Verdacht auf eine Fraktur wurde er ins Krankenhaus eingeliefert. Der Täter und seine Begleiterin sollen in Richtung Franz-Grashof-Straße geflüchtet sein. Das Polizeirevier Mannheim-Neckar ermittelt gegen einen 20-Jährigen wegen möglicher Körperverletzung.
Dieburg: Am Freitagmorgen (23.) gegen 05:00Uhr soll es in einem Bürogebäude im Schloßgartenweg zu einem Überfall auf eine Reinigungskraft gekommen sein. Mit lauten Rufen und Gegenwehr konnte die Dame der Situation entkommen, denn der Mann habe die Flucht ergriffen. Beschreibungen zufolge soll der 25 bis 40-jährige dunkelhäutige Täter ca. 1,70m groß sein. Er habe dunkle Augen sowie schwarze kurze Haare. Sein "braun gemustertes Dreiecks-Halstuch" wurde besonders hervorgehoben. Zeug:innen dürfen sich bei den Ermittlern melden: 06151 - 96 90.
Riedstadt-Leeheim: Ein bis dato unbeschädigtes Golf-Cabrio wurde auf dem Parkplatz am Vereinsheim geparkt. Als der rechtmäßige Eigentümer zurückkehrte, wies das Fahrzeug vorne rechts einen Sachschaden in Höhe von 1000€ auf. Die Stoßstange sei verschrammt und der Fahrtrichtungsanzeiger beschädigt. Zeug:innen sollen sich telefonisch bei der Polizeistation melden: 06152 - 1750.
Wo gibt's Blaulicht? Genau, auf den Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Daher gibt Dir die Kategorie » Blaulicht einen Einblick in deren Berufsalltag.
Die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende, kurz ÖGHL, sprach von einem historischen Durchbruch: Österreichs Verfassungsrichter haben das Sterbehilfe-Verbot aufgehoben.
Das gesetzliche Verbot der Hilfeleistung zum Suizid verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung, urteilte der Verfassungsgerichtshof in Wien. Es sei verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten. Das Recht auf freie Selbstbestimmung umfasse "sowohl das Recht auf die Gestaltung des Lebens als auch das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben", erklärten die Richter.
Die österreichische Regierung hat nun bis zum 1. Januar 2022 Zeit, die Sterbehilfe gesetzlich zu regeln. Gegen das Sterbehilfe-Verbot hatten mehrere Betroffene geklagt; darunter zwei Schwerkranke. Derzeit kann Sterbehilfe in Österreich mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Tötung auf Verlangen wird auch weiterhin strafbar bleiben. Österreich ziehe damit im internationalen Vergleich nach, wenn auch mit einiger Verspätung. In Belgien, Luxemburg und den Niederlanden beispielsweise ist aktive Sterbehilfe durch den Arzt unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Traditionell katholische Staaten, zu denen neben Österreich auch Irland und Polen zählen, hielten aber bisher an dem Verbot fest.
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Öffentlich-Rechtliche Sender kündigen Verfassungsbeschwerde an
Nach dem Rückzug von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff, wissen ARD, ZDF und das Deutschlandradio bis dato noch nicht, welche Geldmenge man im nächsten Jahr (nicht) erwarten kann. Die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36€ je Monat bleibt vorerst unwirksam. Dafür müssten alle 16 Landesparlamente dem Beschluss der Staatsvertragsnovelle zustimmen. Würde der Rundfunkbeitrag steigen, so wäre das die erste Erhöhung seit 2009 nachdem die Gebühren im Jahr 2015 sogar um 48 Cent gesunken sind. Der Vollständigkeit halber sollte man nicht unerwähnt lassen, dass die Einnahmen 2013 durch die Umstellung auf das Prinzip der Wohnungsabgabe deutlich in die Höhe gegangen sind. 2018 sind beim Beitragsservice insgesamt etwas über acht Milliarden Euro eingegangen, wovon 7,86 Milliarden Euro an ARD, ZDF und Deutschlandradio flossen. 115 Millionen Euro wurden an die Landesmedienanstalten gezahlt. Die ARD-Sender werden voraussichtlich gemeinschaftlich klagen. "Eine Verfassungsbeschwerde ist leider unausweichlich", sagte WDR-Intendant und ARD-Vorsitzende Tom Buhrow. ZDF-Intendant Thomas Bellut sieht "keine andere Möglichkeit, als das Bundesverfassungsgericht anzurufen" und das Deutschlandradio befürchtet seinen "staatsvertraglich vorgegebenen Programmauftrag" nicht mehr erfüllen zu können.
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Cyberangriff auf europäische Arzneimittelagentur
Bei einem Cyberangriff auf die europäische Arzneimittelbehörde (EMA) erbeuteten Hacker Dokumente über den Coronaimpfstoff der Mainzer Firma Biontech. Ein erfolgreicher direkter Angriff auf die Computersysteme der beteiligten Pharmakonzerne konnte nicht festgestellt werden. Die EMA mit Sitz in Amsterdam hält sich mit Angaben bezüglich der Cyberattacke sehr zurück. So ist schlicht von "einigen Dokumenten" die Rede und bei der Frage nach möglichen Täter schweigt man gänzlich. Nichtsdestotrotz sei laut EMA-Chefin Emer Cooke die europäische Arzneimittelagentur weiterhin "voll funktionsfähig". Auch der Zulassungstermin für den Impfstoff werde sich nicht verschieben. Mikko Hyppönen (F-Secure) vermutet hinter dem Cyberangriff Hacker im Auftrag eines Staates. Seiner Auffassung nach werden Angreifer den "einfachsten Weg finden, um Zugang zu den Daten zu erhalten, hinter denen sie her sind". Im aktuellen Fall war das IT-System der EMA wohl eine leichter zu überwindende Hürde. Ein wirksamer Corona-Impfstoff kann die Rückkehr zu einem Leben ohne Lockdown bedeuten. In Russland wurde bereits Mitte August der Impfstoff "Sputnik V" zugelassen. In China wurde der per Notfallzulassung zugelassene Sinovac-Impfstoff bereits an hunderttausende Menschen verteilt.
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Blogger und Journalist im Iran hingerichtet
Im Iran wurde erneut ein prominenter iranischer Journalist und Oppositioneller hingerichtet. Ruhollah Sam war der Sohn eines renommierten schiitischen Geistlichen. Dem Staatsfernsehen und der staatlichen Nachrichten Agentur IRNA nach, sei er am Samstag (12.) erhängt worden. Der Grund dafür war, dass der 47-Jährige während den Protesten gegen die Regierung im Winter 2017/ 2018 eine leitende Rolle gespielt habe. Er hatte ebenfalls mehrere Portale wie zum Beispiel "Amad News" betrieben. Auf dieser Website hatte er fünf Millionen Follower. Dort wurden auch die Termine für die Demonstrationen gegen die Regierung bekannt gegeben. Der Journalist habe zu der Zeit eigentlich als anerkannter Flüchtling in Frankreich gelebt. Es ist noch unklar, wie er aus Frankreich in den Iran kam. 2019 gab die Revolutionsgarde bekannt, dass sie den Journalisten festgenommen haben. Mehreren Medienberichten nach wurde er in den Irak gelockt. Dort wurde er festgenommen und in den Iran gebracht. Im Juni wurde er dann wegen "Korruption auf Erden" verurteilt. Dieser Begriff wird benutzt, wenn es um Spionage geht oder um mutmaßliche Versuche, die Regierung zu stürzen.
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Annäherungen gegenüber Israel
Vor Kurzem näherten sich die Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrain und Sudan Israel an. Jetzt ist ein weiteres Land hinzugekommen. Am Donnerstag gab Donald Trump über Twitter bekannt, dass sich Marokko ebenfalls Israel angenähert hat. Eingefädelt wurde diese Annäherung durch den Schwiegersohn Trumps, als auch dem Zuständigen für den Nahost-Frieden Jared Kushner. Im Mai 2019 flog Kushner nach Marokko. Dort sprach er dann auch mit dem marokkanischem König Mohammed VI. Unter anderem war das Verhältnis zwischen Marokko und Israel Thema des Gesprächs. Am vergangenen Donnerstag verkündete der israelische Premier Benjamin Netanyahu, dass er sich über diese "historische Einigung" wie er sie nennt, freut. Es ist immer wieder die Rede von der sogenannten "Natanyahu-Doktrin". Offiziell ging der Konflikt schon einige Zeit um Phosphatvorkommen. "Nach zwei Putschversuchen des marokkanischen Militärs gegen das eigene Königshaus in den frühen Siebzigerjahren war die Eroberung der Westsahara auch eine symbolische Rückkehr der Monarchie ins Machtzentrum des Landes", sagt der Nahostforscher Johannes Becke.
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Blaulicht-Meldungen
Weiterstadt: Am Mittwochmittag (09.) gegen 13:15 Uhr kam es zu einem Verkehrsunfall mit anschließender Fahrerflucht. In den Vorfall war ein 13-jähriger Radfahrer verwickelt, der auf dem Radweg von Erzhausen in Richtung Weiterstadt unterwegs war; so auch der unbekannte Fahrzeugführer eines roten Autos. Am Ende einer Brücke bog der Autofahrer rechts in die Wixhäuser Straße ab, während der Junge weiterhin geradeaus fahren wollte, wodurch es zum Zusammenstoß gekommen sein soll. Er stürzt und verletzt sich leicht. Ob ein Schaden am Fahrzeug entstand, ist derweil Ermittlungsgegenstand. Das 3. Polizeirevier in Darmstadt setzt auch auf Zeugenanrufe: 06151 - 969 38 10.
Roßdorf: Am Donnerstagabend (10.) endete die Autofahrt für eine 39-Jährige auf der Polizeidienststelle. Es soll damit angefangen haben, dass die Frau auf einen Kontrollort zufuhr, wobei die Ordnungshüter durch einen Sprung noch ausweichen konnten. Anschließend habe sie die Anhaltesignale der Polizei auf der B38 in Höhe des Alten Darmstädter Wegs ignoriert. Die Verfolgungsjagd endete nahe der Kreuzung Erbacher Straße mit einer vorläufigen Festnahme, um der Dame auf der Polizeistation Blut entnehmen zu können. Des Weiteren wurde ein Verfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet.
Lorsch: Am Freitagabend (11.) gegen 20:00 Uhr kommt ein Porsche-Fahrer am Kaiser-Wilhelm-Platz rechts von der Straße ab und fuhr letztendlich gegen eine Hauswand. Sowohl der 32-Jährige als auch sein gleichaltriger Beifahrer wurden leicht verletzt und zur Blutentnahme aufs Revier bestellt. Das Fahrzeug ist polizeilich sichergestellt worden. Der Sachschaden beläuft sich auf mehrere 10.000€.
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