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Bundestagswahl 2021 – vorläufiges Ergebnis

Wer nicht schon via Briefwahl abstimmte, war am vergangenen Sonntag (26.) von 08:00Uhr bis 18:00Uhr aufgerufen, seine Stimme für einen neuen Bundestag abzugeben. Am gleichen Tag standen die Landtagswahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern an, das für noch mehr Durcheinander sorgte. Insgesamt 76,6% der Wahlberechtigten kamen diesem Privileg nach, wodurch die Wahlbeteiligung nur um 0,4% gegenüber der Bundestagswahl 2017 anstieg.

Symbolbild: Bundestagswahl 2021 – vorläufiges Ergebnis
Das beste Beispiel für "Wie wählen im Wahllokal nicht funktioniert" lieferte der Kanzlerkandidat Armin Laschet höchstpersönlich. Bei der Stimmabgabe in seinem Wahlkreis war für alle Welt sichtbar, bei welcher Partei er seine Kreuzchen setzte. Wäre seine Stimme für ungültig erklärt worden, so hätte er schlicht einen neuen Stimmzettel erhalten und korrekt falten müssen. Das vorläufige Ergebnis sieht folgendermaßen aus: Mit 25,7% der Zweitstimmen machte die SPD das Rennen. Die Union konnte 24,1% der Wähler:innen von sich überzeugen. Noch auf das Siegertreppchen mit 14,8% landeten Bündnis 90/ Grüne. Die Liberalen erhielten 11,5% der Stimmen und 10,3% entschieden sich für die AfD. Die Linken scheiterten an der 5%-Hürde. Den größten Zuwachs – nämlich 5,8% - gingen auf das Konto der Grünen während die Union ein Minus von 8,9% verkraften muss. In Sitzen im Bundestag heißt das: 206 Sitze für die Sozialdemokraten, 196 für die Union, 118 Sitze werden von Grünen-Abgeordneten besetzt, 92 Sitze gehen an die FDP, 83 an die AfD und 39 an Die Linke. Summa summarum wächst der Bundestag von eigentlich 598 Sitzen aufgrund von 137 Überhang- und Ausgleichsmandaten auf 735. In Darmstadt verlor Dr. Astrid Mannes (CDU) ihr Direktmandat an Andreas Larem (SPD).

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Squid Game – Netflix entschädigt Inhaber von Telefonnummern

Symbolbild: Squid Game – Netflix entschädigt Inhaber von Telefonnummern
Squid Game nennt sich eine südkoreanische Thriller-Serie, die vom Streaming-Portal Netflix in Auftrag gegeben wurde. Seit dem 17. September steht die erste Staffel allen zahlenden Kunden über 16 Jahren jederzeit abrufbereit. In Squid Game nehmen hunderte verschuldete Menschen an einem Wettkampf in Kinderspielen teil. Allerdings gibt es einen Haken: Der Sieger erhält 45,6 Milliarden Won – umgerechnet ca. 33 Millionen Euro – während alle anderen vom Spiel oder Mitspielern umgebracht werden. Zur Teilnahme genüge ein Anruf. So kam es, dass der Protagonist Ki-hoon in der ersten Folge eine Visitenkarte mit einer Telefonnummer überreicht bekommt. Die kryptisch aussehende Handynummer "8650 4006" ist in Südkorea einer realen Person zugeordnet. Der Inhaber der Rufnummer fühle sich belästigt und in seinem Leben beeinträchtigt. Die Anrufe von mindestens 4000 verschiedenen Anrufern sowie Textnachrichten sorgen dafür, dass der Handyakku schnell zu Neige geht. In der Regel seien Jugendliche am anderen Ende der Leitung, die entweder fluchen oder "Ich werde am Squid Game teilnehmen" sagen. Auch Südkoreaner mit einer ähnlichen Handynummer können sich vor Anrufen nicht mehr retten. Sowohl Netflix als auch das Produktionsstudio "Siren Pictures" haben das Problem auf dem Schirm. Man werde allen eine Vergleichszahlung in Höhe von einer Million Won – rund 723€ - anbieten.

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Sirenenprobe in Darmstadt am 06. Oktober

Symbolbild: Sirenenprobe in Darmstadt am 06. Oktober
Am Mittwoch (06.) ab 10:00 Uhr testet die Wissenschaftsstadt Darmstadt ihre Sirenen, um die Funktionstüchtigkeit ihrer Anlagen zu überprüfen. Ab 10:01 Uhr soll ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton zu hören sein. Neben dem analogen werden auch die digitalen Warnsysteme, wie bspw. die Apps NINA oder hessenWarn getestet. Im Ernstfall gilt: Unverzüglich das nächste geschlossene Gebäude aufzusuchen, dort alle Fenster sowie Türen zu schließen sowie Augen und Ohren nach Weiteren Informationen offen zu halten. Im Ernstfall bieten sowohl die eben genannten Apps als auch der Rundfunk mit hr1, hr2, hr3, hr4 und Hit Radio FFH eine passende Anlaufstelle. Um 10:05Uhr kündigen die Sirenen im Stadtgebiet mit einem einminütigen Dauerton, der auch im Ernstfall das Ende der Gefahr signalisieren würde, das Ende an. Weitere generelle Informationen stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe auf seiner Website bereit: www.bbk.bund.de.

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EU-Kommission plant einheitliche Ladeverfahren - oder auch "Anti-Apple-Gesetz"?

Am Donnerstag (23.) legte die EU-Kommission einen Vorschlag zur "Harmonisierung der Richtlinie über Funkanlagen" vor. Was kryptisch klingt, heißt im Grunde, dass Handys, Tablets, Laptops, Kopfhörer, Digitalkameras, E-Reader, Fitnesstracker, Handheld-Spielekonsolen, tragbare Lautsprecher oder ähnliche Geräte mit einem einheitlichen Ladeverfahren ausgestattet werden sollen. Im Zuge dessen wird mit USB-Typ-C geliebäugelt, weshalb der Entwurf der EU-Kommission scherzhaft "Anti-Apple-Gesetz" genannt wird.

Symbolbild: EU-Kommission plant einheitliche Ladeverfahren - oder auch Anti-Apple-Gesetz?
Obwohl der US-Konzern bei seinen Tablets sowie Laptops auch USB-C nutzt, wird für die Smartphones auf den eigenen Lightning-Stecker zurückgegriffen. Das Hard- und Softwareunternehmen Apple argumentiert, dass Standards ein Hemmnis für Innovation sei, da bspw. Smartphones ohne Stecker durch die Reform gar nicht möglich seien. Außerdem habe der Tech-Riese schon seit dem Release des iPhones 12 kein Ladekabel mehr beigelegt. Das Netzteil - also der Part, der den Netzstrom umwandelt - solle erst mit einer Novelle der Ökodesign-Verordnung vereinheitlicht werden. Nach Schätzungen der EU-Regierungsinstitution werden somit 980 Tonnen Elektromüll pro Jahr vermieden und wir Bürger sollen insgesamt bis zu 250 Millionen Euro je Jahr einsparen. Sobald der Entwurf zum "Anti-Apple-Gesetz" zur verbindlichen Richtlinie geworden ist, wird Unternehmen eine 24-monatige Übergangszeit gewährt.

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Entwarnung nach Hackerangriff auf das Statistische Bundesamt

Symbolbild: Entwarnung nach Hackerangriff auf das Statistische Bundesamt
Nach einem Hackerangriff auf das Statistische Bundesamt deren Chef Georg Thiel auch der Bundeswahlleiter ist, gibt das Amt mit Sitz in Wiesbaden und das Innenministerium Entwarnung. Laut "Business Insider", die über den Vorfall am Donnerstag (23.) berichteten, sei es Unbekannten gelungen, Schadsoftware zu installieren, die einen Fernzugriff auf den Server und Dateisystem ermöglicht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schätzt die Aktion im Zusammenhang mit der Bundestagswahl ein. So redlich ist das Innenministerium nicht, weswegen vorerst unklar bleibt, wer dahintersteckt. Der Angriff sei schnell lokalisiert worden. Betroffen sei die Technik für den Zensus, das ist die Erhebung der Bevölkerungszahlen in Deutschland. Das BSI prüfe die Anlage. Nach aktuellem Stand sei der betroffene Server nicht manipuliert worden und Daten seien auch nicht abhanden gekommen. Glücklicherweise sind der interne Wahlserver für die Ermittlung des Wahlergebnisses und das Internetangebot des Bundeswahlleiters in getrennten Netzen, sodass keine Gefahrenlage für die Sicherheit der Bundestagswahl bestehe.

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Bedingungen für Blutspenden geändert

Symbolbild: Bedingungen für Blutspenden geändert
Neue Zulassungskriterien für eine Blutspende könnten mehr homosexuelle Männer und Menschen mit "sexuelle[m] Risikoverhalten" zu Blutspendern werden. So müsse der letzte Sexualkontakt dieser Art fortan mindestens vier statt - wie bisher zwölf - Monate zurückliegen. Nach dieser Zeitspanne gebe es kein erhöhtes Risiko für Empfänger:innen von Blut und Blutprodukten, sich mit Infektionskrankheiten, wie Hepatitis-B, Hepatitis-C oder HIV anzustecken. Die sogenannte "Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten" wurde von der Bundesärztekammer (BÄK) sowie durch das Paul-Ehrlich-Institut dementsprechend überarbeitet. Bisher habe man Freiwillige ausgeschlossen, die ein Sexualverhalten haben, dass "gegenüber der Allgemeinbevölkerung [ein] deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko" für Infektionskrankheiten aufweise. Kurz gesagt: Es wurden Menschen mit häufig wechselnden Sexualpartnern, Prostituierte, transsexuelle Menschen sowie Schwule von der Blutspende abgehalten. Allerdings kam eine Analyse von BÄK, Bundesgesundheitsministerium und Bundesbehörden zu der Erkenntnis, dass "weiterhin [eine] Feststellung der Spendereignung und Testung der Spenden" erforderlich sei. Björn Beck (Vorstand der Deutschen Aidshilfe) nennt die Reform einen Schritt in die richtige Richtung, wenngleich das Problem noch nicht vollständig gelöst sei.

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Stromausfall in Dresden

Am Montagnachmittag (13.) kam es zu einem großflächigen Stromausfall in Dresden. Knapp 300.000 Haushalte waren plötzlich ohne Strom, und stillstehende Straßenbahnen sowie ausgefallene Ampelanlagen sorgten für Verkehrsbehinderungen im gesamten Stadtverkehr. Die Zahl der Notrufe aus Dresden soll sich teilweise verzehnfacht bzw. verfünfzehnfacht haben, denn zwischen 14:00Uhr bis 15:00Uhr sei 215 Mal die 112 gewählt worden sein.

Symbolbild: Stromausfall in Dresden
Besonders oft haben die Anrufer aus steckengebliebenen Aufzügen angerufen. Daneben lag der Fokus auf heimbeatmeten Patienten, deren Geräte nur einen kurzen Zeitraum ohne Netzstrom weiterhin in Betrieb bleiben. Auch an der Industrie ging der Stromausfall nicht immer spurlos vorbei. Christoph Schumacher (Unternehmenssprecher des Chipherstellers Infineon) spricht von einem schrittweisen Hochfahren der Produktionsstätte. Es sei unklar, wann die Produktion wieder voll ausgelastet werden könne. Auch wenn Notstromaggregate für kritische Anlagen, wie Pumpen, Notbeleuchtungen oder die IT-Systeme bereitstanden, lässt sich der entstandene finanzielle Schaden noch nicht beziffern. Das neue Bosch-Halbleiterwerk müsse noch auf Beeinträchtigungen bzw. Schäden hin analysiert werden. Glücklicherweise gebe es auch Positivbeispiele: Der Halbleiterhersteller Globalfoundries betreibt zwei eigene Energie-Versorgungszentren und laut Dr. Michael Breidung habe der IT-Bereich der Landeshauptstadt Dresden den Vorfall ohne Probleme überstanden. Nach ersten Ermittlungen der Polizei sei ein handelsüblicher Folienballon die Ursache für die Havarie. Er habe an einem kritischen Punkt in der Schaltanlage in einem Umspannwerk einen Kurzschluss verursacht.

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Google und Apple verbannen App fürs "Smart-Voting" aus den Stores

Symbolbild: Google und Apple verbannen App fürs Smart-Voting aus den Stores
Seit Freitagmorgen (17.) bis inklusive Sonntag (19.) sind die 110 Millionen Wahlberechtigten Russlands aufgerufen, ihr neues Parlament zu bestimmen. Erstmals darf in manchen Regionen auch online gewählt werden. Passend dazu verbannten die Tech-Giganten Google und Apple eine App des inhaftierten Regimekritikers Alexej Nawalny aus ihren Stores. Die Aufsichtsbehörde Roskomnadsor habe mit strafrechtlichen Konsequenzen und/ oder mit hohen Geldstrafen gedroht, sollte die App weiterhin verfügbar sein. Der Vorwurf lautet "Einmischung in die russischen Wahlen", denn Ziel der App sei es, das Machtmonopol der Regierungspartei "Geeintes Russland" zu brechen. Die Software sollte helfen, örtliche Oppositionsbündnisse zu bilden, indem Wähler für einen beliebigen Kandidaten stimmen, solange dieser kein Anhänger der Kreml-Partei ist. Iwan Schdanow (Vorsitzende von Nawalnys Anti-Korruptionsstiftung) spricht von einer grundlegenden Menschenrechtsverletzung. Die russische Regierungspartei müsse von der Entscheidung der Tech-Konzerne entzückt sein, aber es sei ein "beschämender Akt politischer Zensur". Die Homepage zur App ist in Russland nicht mehr aufrufbar und den Suchmaschinen Google und Yandex soll es verboten worden sein "Smart-Voting" in ihren Suchergebnissen anzuzeigen. Obendrein gelten alle Organisationen, die Nawalny zur Seite stehen als extremistisch, weshalb sie mit Terrorgruppen, wie dem IS oder Al-Kaida gleichgestellt werden.

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"Du bist so 1 Pimmel": Was steckt hinter #Pimmelgate bzw. #Pimmelgrote

Symbolbild: Du bist so 1 Pimmel: Was steckt hinter #Pimmelgate bzw. #Pimmelgrote
Am 30. Mai 2021 teilte Hamburgs Innen- und Sportsenator Andy Grote einen Tweet des NDRs mit den Worten: "In der #Schanze feiert die Ignoranz! Manch einer kann es wohl nicht abwarten, dass wir alle wieder in den Lockdown müssen… Was für eine dämliche Aktion! Danke @PolizeiHamburg, die wieder einmal den Kopf hinhalten, damit die Pandemie nicht aus dem Ruder läuft." Doch, wer Wein trinkt, darf kein Wasser predigen. Nach seiner Wiederernennung zum Senator im Juni 2020 feierte er mit 30 Leuten in der Hafencity, womit er gegen die damals geltende Hygienevorschriften verstoßen hat. Dementsprechend musste Andy Grote für seinen heuchlerischen Tweet Kritik einstecken. So schrieb ein Twitter-User: "Du bist so 1 Pimmel". Die Antwort wurde über den Twitter-Account der Kneipe Zoo - eine antifaschistische Fan-Kneipe am FC St.-Pauli-Stadion - abgesetzt. Obwohl der Tweet-Autor P. bereits vor drei Wochen eine Vorladung der Polizei erhalten hat, der er gefolgt sei und das Verfahren wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, kam es am Mittwoch (08.) zur Durchsuchung. Um sechs Uhr stürmten sechs Polizist:innen die Wohnung, um Beweise zu sichern. Bloß öffnete nicht P., sondern nur noch seine Exfreundin Mara K. die Tür. Sie war über den frühen Besuch der Beamten wenig erfreut, weil sich die Gesetzeshüter eher um Menschen kümmern sollten, die tatsächliche Morddrohungen erhalten.

Übrigens, die Äußerung "Du bist so 1 Pimmel" gegenüber Andy Grote muss als Antragsdelikt aktiv vom Betroffenen zur Anzeige gebracht werden.

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Gängiges Faxen nicht mit der DSGVO vereinbar

Symbolbild: Gängiges Faxen nicht mit der DSGVO vereinbar
Das Jahr 2021 ist weit vorangeschritten, aber noch immer nutzen Behörden, Gerichte, Rechtsanwälte sowie das Gesundheitswesen das Fax als Mittel der Wahl. Allerdings stuft der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel das Fax aufgrund technischer Änderungen als unsicheres Kommunikationsmittel ein. "Im Interesse der Datensicherheit [...] und Digitalisierung" sollte über andere Optionen nachgedacht und auch implementiert werden. Die Sicherheit von Fax-Nachrichten ähnlich wie E-Mails, weshalb auf diesem Wege keine vertraulichen Daten übermittelt werden sollten, wenn sowohl beim Absender als auch Empfänger keine Schutzmaßnahmen ergriffen worden sind. Beim Faxversand identifizieren sich beide Stellen über ihre Faxnummer, wenngleich der Absender nicht sicher weiß, wer Zugriff auf das Empfänger-Gerät hat. Heutzutage werden die Daten oftmals über den TCP/ IP-Standard auf einzelne Pakete aufgeteilt. Eine Nachricht überwindet mehrere Zwischenpunkte, die von staatlichen oder privaten Akteuren betrieben wird, die theoretisch die Daten mitlesen könnten. Allerdings verlangt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dass persönliche Daten nur so verarbeitet werden dürfen, sodass sie soweit technisch möglich sicher sind. Daher empfiehlt, Roßnagel PGP-verschlüsselte E-Mails, den Versand einer DE-Mail oder bereichsspezifische digitale Kommunikationsdienste, wie "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM).

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EuGH: Zero Rating verstößt gegen Netzneutralität

Vodafone Pass von Vodafone sowie Stream On von der Deutschen Telekom sind optionale Tarife für Mobilfunkkunden, wobei der Datenverbrauch von bestimmten Anwendungen, wie Messengern, Musik- oder Video-Streaming-Apps nicht vom Datenvolumen abgezogen wird. Telefónica habe keine vergleichbaren Lösungen im Portfolio. Gegen diese "Nulltarif-Optionen" klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Oberlandesgericht Düsseldorf reichte den Fall weiter an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Richter:innen in Luxemburg urteilten am Donnerstag (02.09), dass die Provider damit gegen die Netzneutralität verstoßen haben, weil eine "Unterscheidung innerhalb des Internetverkehrs" aufgrund "kommerzieller Erwägungen" getätigt werde.

Symbolbild: EuGH: Zero Rating verstößt gegen Netzneutralität
Das Gebot der Netzneutralität greift in der EU seit 2015. Laut dem EuGH missachtete man die "aufgestellte Pflicht, den Verkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln". Die Bundesnetzagentur sah in den sogenannten "Nulltarif-Optionen" per se kein Problem. Allerdings verlangte die Aufsichtsbehörde Änderungen in den Tarifbedingungen. So dürfe das Angebot aufgrund der europäischen Roaming-Regulierung nicht auf Deutschland beschränkt sein und die Bandbreite dürfe nicht künstlich limitiert werden.

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Apple verschiebt Suche nach Kinderpornografie auf iOS-Geräten

Symbolbild: Apple verschiebt Suche nach Kinderpornografie auf iOS-Geräten
Mit dem nächsten großen Release für Apples Geräte - iOS 15 - wolle man die Sicherheit von Kindern im Netz erhöhen, indem Minderjährige vor unpassenden Inhalten geschützt werden. In den Vereinigten Staaten sollte ein weiteres Feature hinzukommen. Die Foto-Bibliothek sowie die iCloud im Allgemeinen sollte nach Kinderpornografie durchforstet werden. Schlägt das Tool Alarm und es war kein False-Positive, so hätte der Tech-Konzern die Strafverfolgungsbehörden informiert. Doch der Plan, mit einem Automatismus gegen die Verbreitung von Material, das sexualisierte Gewalt an Kindern zeigt, vorzugehen, trifft auf Kritik. Der Whistleblower Edward Snowden sieht in dem Vorhaben eine Massenüberwachungsmaschine. Des Weiteren befürchten Datenschutzorganisationen, dass das der Scanmechanismus missbraucht wird. Staaten könnten Druck auf Apple auswirken, sodass die iPhones, iPads oder macs nicht mehr nur nach Kinderpornografie, sondern auch bspw. nach regimekritischen Inhalten durchsucht werden. So kam es, dass das Hard- und Softwareunternehmen einen Rückzieher machte - zumindest vorerst. Man wolle sich mehr Zeit lassen, um diese Funktion weiterzuentwickeln und das Feedback von Fans, Forschern sowie Interessengruppen einfließen lassen.

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Weitere Beschränkungen bei Online-Gaming in China

Ein neuer Maßnahmenkatalog der chinesischen Regulierungsbehörde führt dazu, dass Jugendliche in China nur noch von Freitag bis Sonntag sowie an Feiertagen von 20:00Uhr bis 21:00Uhr online Videospiele spielen dürfen. So berichtet die Nachrichtenagentur Xinhua.

Symbolbild: Weitere Beschränkungen bei Online-Gaming in China
Die “körperliche und geistige Gesundheit” werde gewahrt, indem die “exzessive Nutzung von Online-Spielen” verhindert werde. Kurz gesagt, geht es um den eigentlich löblichen Ansatz, Jugendliche vor einer möglichen Abhängigkeit zu bewahren. Schon im Juli setzte das Internet-Unternehmen Tencent eine Ergänzung zum chinesischen Jugendschutzgesetz aus 2019 um. Zwischen 22:00Uhr bis 08:00Uhr morgens durfte nur noch spielen, wer als erwachsen ausweisen konnte. Die täglichen Limits fürs Online-Zocken lagen bei eineinhalb Stunden unter der Woche sowie höchstens drei Stunden am Wochenende. Obendrein herrsche bei Online-Spielen die Klarnamenpflicht. Missachten Internet-Unternehmen den verschärften Jugendschutz, so werden sie “gemäß Gesetzen und Vorschriften” zur Einhaltung gebracht. So wurde Alibaba wegen Marktmissbrauch zu einer Geldstrafe in Höhe von ungefähr 2,3 Milliarden Euro verdonnert. Noch nicht beschlossen, aber möglich sei ein Verbot von US-Börsengängen für Tech-Konzerne aus China.

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China hat Angst vor "femininen Männern" im TV

Symbolbild: China hat Angst vor femininen Männern im TV
Die Nationale Radio- und Fernsehbehörde Chinas (NRTA) verlange von den Sendeanstalten, dass sie fortan keine männlichen Schauspieler “mit einem weiblichen Stil und andere[r] abnormalen Ästhetik” zeigen. In den Augen der Behörde seien dies “ungesunde Inhalte”, die zu einem “deformierte[n] Geschmack” sowie “verweichlichte[r] Ästhetik” führen. Stattdessen müsse ein “patriotisches, tugendhaftes und künstlerisches Ethos” gesendet werden. Des Weiteren lege die Behörde den Sendern nahe, Künstler mit “inkorrekten politischen Positionen” auszuschließen. Außerdem wolle man gegen zu hohe Gehälter vorgehen. Zusammengefasst wenden sich die Maßnahmen gegen ein weibliches oder gemischtgeschlechtliches Aussehen von männlichen Schauspielern oder Sängern. Sorgt sich da jemand um chinesische Prominente, die optisch südkoreanischen oder japanischen Stars ähneln?

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Nevermind-Cover von Nirvana - Vorwurf der Kinderpornografie

1991 bat der Fotograf Kirk Weddle einen Freund sein vier Monate altes Baby zu einem Fotoshooting im Schwimmbad mitzubringen. Er sollte sein unbekleidetes Kind ins Becken werfen. Ungefähr 40 bis 50 Bilder sollen angefertigt worden sein. Eins davon kennen wir als das Cover von Nevermind der Grunge-Rock-Gruppe Nirvana. Das Werk gelte als Ikone.

Symbolbild: Nevermind-Cover von Nirvana - Vorwurf der Kinderpornografie
Jetzt reichten die Anwälte des mittlerweile 30-jährigen Spencer Elden Klage gegen ehemalige Bandmitglieder, das Plattenlabel und den Fotografen ein. Spencer Elden sei minderjährig "zu kommerziellen sexuellen Handlungen" gezwungen worden. Er verlange umgerechnet rund 130.000€ aufgrund von "lebenslange[n] Schäden", "extreme[m] und dauerhafte[m] seelische[n] Leid mit körperlichen Auswirkungen", dem "lebenslange[n] Verlust von Einkommensmöglichkeiten" und "Verlust der Lebensfreude". Zu verschiedenen Nevermind-Jubiläen habe Spencer Elden das Bild nachgestellt und sich den Schriftzug "Nevermind" tätowiert. Obendrein lautet der Vorwurf, dass das Album mittels des nackten Säuglings vermarktet wurde. Die Eltern hätten zwar 200 Dollar für das Fotoshooting erhalten, aber niemals der kommerziellen Nutzung zugestimmt. Gewählt wurde das Bild, wo das Kind wie ein "Sexarbeiter" nach dem später hinzugefügten Geldschein greift. Erst Monate später wurden sie vom Albumcover am Sunset Boulevard überrascht. Der verstorbene Kurt Cobain wollte die Genitalien des Kindes nur mit einem Aufkleber verdecken lassen, wenn dort sinngemäß stehen würde: "Wenn Sie sich daran stören, müssen Sie insgeheim pädophil sein.".

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gamescom 2021

Symbolbild: gamescom 2021
Die gamescom gilt als die weltweit größte Veranstaltung für Computer- und Videospiele. Das Event wurde von game - Verband der deutschen Games-Branche e.V. sowie der Koelnmesse GmbH organisiert. Allerdings fand diese gamescom, wie auch schon im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie ausschließlich online, dafür für alle Gäste kostenfrei statt. Die Opening Night Live 2021 konnte auf dem Twitch-Kanal der Gamescom verfolgt werden. Diese und weitere Präsentationen wurden ebenso auf der eigenen Plattform gamescom now angeboten. Das Angebot soll endlich auch für mobile Endgeräte optimiert worden sein. Zu den namhaften Ausstellern gehörten sowohl Electronic Arts (EA), Ubisoft, Sega, Amazon Games, Redhill Games als auch Astragon. Fans von Sony- oder Nintendo-Spielen gingen leer aus. Während sich die einen auf das hauseigene "State-of-Play"-Format konzentrieren, wollte der japanische Spieleentwickler vorerst nur dieses Jahr aussetzen.

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Giftanschlag an der TU Darmstadt

Symbolbild: Giftanschlag an der TU Darmstadt
Am Montag (23.) traten bei sieben Menschen teils schwere Vergiftungserscheinungen auf. Es soll zu bläulichen Verfärbungen an den Händen und/ oder Füßen gekommen sein. Sechs Menschen habe man in Krankenhäuser gebracht, zwei wurden mit schweren Vergiftungserscheinungen in die Klinik nach Frankfurt gebracht während ein 30-jähriger Student zeitweise in Lebensgefahr schwebte. Alle Opfer eine, dass sie im Gebäude L2 01 des Fachbereichs Material- und Geowissenschaft am Campus Lichtwiese der TU Darmstadt etwas tranken. Nach bisherigen Ermittlungen müssen die Getränke und weitere Lebensmittel in drei Teeküchen von Freitag (20.) bis Montag (23.) mit dem giftigen Stoff in Kontakt gekommen sein. Man wisse zwar, welche Substanz verwendet wurde, aber aus ermittlungstaktischen Gründen, halte man die Information geheim. Sicher sei, dass das Gift den Sauerstofftransport über die roten Blutkörperchen behindere. Oberstaatsanwalt Robert Hartmann beschreibt die Substanz als "potentiell tödlich". Weil der Verdacht einer vorsätzlichen Straftat vorliegt, leitete die Staatsanwaltschaft Darmstadt ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts des versuchten Mordes ein. Eine 40-köpfige Sonderkommission ermittelt. Die Tatsache, dass der Tatort noch mit einer alten Schließanlage ausgestattet sei, macht den Fall nicht leichter. Immerhin konnten laut einem TU-Sprecher am Mittwoch alle sieben die Krankenhäuser wieder verlassen.

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Bundespolizist: Wieder arbeitssuchend wegen "Like"

Symbolbild: Bundespolizist: Wieder arbeitssuchend wegen Like
Dumm gelaufen! Zu früh gefreut! Vielleicht fällt euch ein besserer Titel für folgenden Fall ein: Die Zukunft bei der Bundespolizei war zum Greifen nahe, doch dann flutschte ihm in letzter Sekunde die Beamtenkarriere durch die Hände. Nach der Einstellungszusage fiel auf, dass er eine Karikatur, die einen Mann zeigt, der sich mit der Regenbogenfahne das Gesäß abwischt mit "Gefällt mir" markierte. Des weiteren wird ihm zur Last gelegt, den Bescheid über ein gegen ihn verhängtes Fahrverbot mit dem Mittelfinger online geteilt zu haben. Aufgrund beider Vorfälle existieren Zweifel an seiner charakterlichen Eignung für den Polizeiberuf, weshalb die Bundespolizei nicht mehr an die Einstellungszusage gebunden sei. Zu diesem Fazit kommen die Richter:innen des Verwaltungsgerichts Aachen. Der "Like" zeige seine fehlende Toleranz sowie Neutralität, um die Dienstpflichten ohne Ansehen der Person ausführen zu können. Der Polizeiberuf sei vom Kontakt mit Menschen geprägt, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Sei es die ethnische Herkunft, Religion, Weltanschauung oder eben die sexuelle Orientierung. Bezüglich des Urteils kann der Kläger Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einreichen.

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10 Jahre CSD Darmstadt

Unter dem Motto “10 Jahre CSD Darmstadt” versammelten sich am Samstag (21.) zahlreiche Anhänger der LGBTIQ+-Community, um den Christopher Street Day oder auch Pride genannt, zu feiern.

Symbolbild: 10 Jahre CSD Darmstadt
Der Veranstalter vielbunt e.V. lud nicht nur Schwule, Lesben, Bisexuelle, Trans* und Inter* Menschen, sondern alle Darmstädter:innen, Freund:innen und Organisationen ein. Von 12:00Uhr bis 14:00Uhr stand die Demoparade durch die Darmstädter Innenstadt auf dem Programmplan. Vom Karolinenplatz am Hessischen Landesmuseum vorbei ging es quer über den Luisenplatz gefolgt von einem Marsch durch die Fußgängerzone der Innenstadt. Von der Kreuzung Rhein-/ Neckar-Straße verlief die Demoparade über den Ludwigsplatz über die Schulstraße zurück zum Karolinenplatz. Von 14:00Uhr bis nach 22:00Uhr können sich die 1000 zugelassenen Gäste auf dem CSD Festplatz Karolinenplatz auf ein Bühnenprogramm freuen. Wer aufs Festgelände möchte, braucht Glück und einen 3G-Nachweis, also "geimpft, genesen oder getestet". Schon in den vergangenen sieben Tagen (13.08. bis 20.08.) wurde im Rahmen der CSD Pride Week ein darmstadtweites Programm geboten.

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Ransomware - Social Engineering

Symbolbild: Ransomware - Social Engineering
Ein neuer Fall von Social Engineering macht es Unternehmen künftig noch schwerer, ihre IT-Infrastruktur vor Cyberattacken abzusichern. Wurden unwissende Mitarbeiter:innen bislang nur als Mittel zum Zweck gebraucht, so heißt es in einer E-Mail, die der IT-Sicherheitsfirma "Abnormal Security" vorliegt: "Wenn du die DemonWare-Ransomware auf Computern in deiner Firma installierst, bekommst du als Belohnung eine Million US-Dollar in Bitcoin". Angeblich möchte er mit der Betrugsmasche sein Start-Up finanzieren, das hinter dem sozialen Netzwerk Sociogram stehe. Um mehr über den Spammer herauszufinden, gab man sich als Mitarbeiter einer fiktiven Firma aus. Wirklich professionell soll sich der Cyberkriminelle nicht verhalten haben. Die IT-Sicherheitsforscher kennen seinen echten Namen und die angepeilte Lösegeldsumme in Höhe von 2,5 Millionen US-Dollar verringerte er schlagartig auf 250.000 US-Dollar auf zuletzt 120.000 US-Dollar, als man ihm erzählte, dass das Fake-Unternehmen jährlich "nur" 50 Millionen US-Dollar einnehmen würde. Im weiteren Chat-Verlauf soll der Erpresser geschrieben haben, dass er die Ransomware mittels Python selbst gestaltet habe. Doch, wie Abnormal Security auf ihrem Blog mitteilte, sei der DemonWare-Quellcode auf GitHub frei verfügbar. Das Projekt soll ursprünglich ins Leben gerufen worden sein, um aufzuzeigen, wie leicht Ransomware programmiert werden könne und wie sie funktioniere.

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Neue Woche, neue Herausforderungen - GDL kündigt neue Streiks an

Symbolbild: Neue Woche, neue Herausforderungen - GDL kündigt neue Streiks an
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) forderte ihre Mitglieder zu einem weiteren Streik in der laufenden Tarifrunde auf. Schon in der vergangenen Woche bestreikte die GDL den Nah- und Fernverkehr der Deutschen Bahn zwei Tage lang. Trotz Notfahrplan habe die Bahn viele Fahrten ersatzlos streichen müssen. Diesmal werde den Fahrgästen mehr Zeit gegeben, sich auf den bevorstehenden Streik vorzubereiten. Von Samstagnachmittag (21.) ab 17:00Uhr werde der Güterverkehr- und von Montag (23.) ab 02:00Uhr bis Mittwoch (25.) 02:00Uhr werde auch der Personenverkehr gestört. Claus Weselsky (GDL-Chef) betrachtet Streiks als letztes Mittel, weil das Bahn-Management die Lage aussitzen wolle. Die Gewerkschaft kämpfe für Lohnerhöhungen von 3,2%, den Schutz der Rente und eine Corona-Prämie in Höhe von 600€. Anders als die größere Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) werde man keine Nullrunde bei den Gehältern akzeptieren. Martin Seiler (Personalvorstand) wirft der GDL einen gewerkschaftspolitischen Kampf um Ausweitung und Einfluss auf dem Rücken der Zugreisenden vor. In zehn Bundesländern dauern die Sommerferien noch an. Gegenüber den Millionen Fahrgästen werde man sich "maximal kulant" verhalten. Nachdem die Verhandlungen durch die GDL im Juni abgebrochen wurden, stimmten die Mitglieder in einer Urabstimmung für die Streiks.

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Polizei holt sich das Cannabis von LIDL

Symbolbild: Polizei holt sich das Cannabis von LIDL
"Cannabis-Cookies", "Cannabis-Energy-Drinks", "Hash-Brownies": Insgesamt 21 Produkte dieser Art laut Werbung sollte es bei LIDL zu kaufen geben. Dafür traf der Lebensmitteldiscounter der Schwarz-Gruppe eine Vereinbarung mit einem Start-up. 1,5 Millionen CBD- und THC-freie Artikel von "The Green Dealers" sollten an entsprechende LIDL-Filialen geliefert werden. Die Produkte hätte keine berauschende oder gesundheitsfördernde Wirkung, sondern sollten nur mit ihrem Hanf-Geschmack und ihrer speziellen Aufmachung überzeugen. Übrigens, THC heißt ausgeschrieben Tetrahydrocannabinol und CBD ist die Abkürzung von Cannabidiol. Am Montag (16.) beschlagnahmten die Ermittler diverse Cannabis-Produkte in einer Filiale in Rosenheim. Zur weiteren Untersuchung auf womöglich verbotene Substanzen habe man das Beweismaterial ins kriminaltechnische Labor des LKAs nach München gebracht. Wegen Cannabis- oder Hanf-Produkten machte die bayerische Justiz schon häufiger Probleme. Teile der Ware von Münchner-"Hanf im Glück"-Läden wurden beschlagnahmt. Gegen einen harmlosen Hanf-Tee laufen Ermittlungen wegen bandenmäßigen Rauschgifthandels. LIDL reagierte, indem man die Cannabis-Produkte aus dem Sortiment nahm.

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©2021 Hessentrend/ Leon Ebersmann

Morddrohungen gegen Hausarzt aus Wallenhorst

Ein Hausarzt und sein Praxisteam aus Wallenhorst (Landkreis Osnabrück) stehen nach heftigen Anfeindungen unter Polizeischutz. Der Fall soll mit einem simplen Rezept begonnen haben.

Symbolbild: Morddrohungen gegen Hausarzt aus Wallenhorst
Der behandelnde Arzt verweigerte die Ausstellung des Rezepts, weil sie ihm von ihrer Skepsis gegenüber der Corona-Impfung erzählte. Kurz gesagt: Der Mediziner empfahl der Dame sich einen neuen Hausarzt zu suchen. Das Vertrauensverhältnis sei gestört, das Arzt-Patientin-Verhältnis habe keine Zukunft. Wie die Patientin später ausgesagt haben soll, wolle sie sich wegen ihres Kinderwunsches nicht impfen lassen. Der Hausarzt halte sich mit Verweis auf die Schweigepflicht zu näheren Angaben zur Frau zurück, aber setze sich für die Gesundheit seiner Mitarbeiter:innen ein. Seitdem berichtet der Mann von mehreren Nachrichten per Telefon und E-Mails im Stundentakt. Der Inhalt gehe von Beschimpfungen über Bedrohungen bis hin zu Morddrohungen; daher der Polizeischutz. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) stehe hinter dem Praxis-Team. Auch die Kassenärztliche Vereinigung (KVN) tue das, laut Uwe Lankenfeld (Osnabrücker Bezirksvorstand), wenngleich die Organisation als Aufsichtsbehörde den möglichen Verstoß gegen das Vertragsarztrecht untersuche. Die Ärztekammer in Niedersachsen (ÄKN) führe ebenfalls Ermittlungen. Gegen die Verfasser der Gewaltnachrichten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, denn Meinungsfreiheit und Hasskriminalität sind voneinander zu unterscheiden.

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Jugend-Digitalstudie: Jugendliche mehr als 70 Std./ Woche online

Symbolbild: Jugend-Digitalstudie: Jugendliche mehr als 70 Std./ Woche online
Wie die Postbank-Jugend-Digitalstudie 2021 herausfand, halten sich Teenager im Alter zwischen 16 bis 18 Jahren wöchentlich durchschnittlich 70,4 Stunden online auf. Damit seien die Jugendlichen etwas über eine Stunde weniger im Netz als noch im Frühjahr 2020 mit durchschnittlich 71,5 Stunden, aber der Wert von 2019 - nämlich 58 Stunden/ Woche - wird deutlich übertroffen. Laut den Studienmachern lasse sich weniger als ein Drittel der Online-Zeit auf edukative Zwecke zurückführen. Täglich verbringen die Befragten 3,6 Stunden im Netz für die Schule, das Studium oder die Ausbildung. Ähnlich soll es 2020 gewesen sein, während der Wert vor der Corona-Pandemie bei 2,5 Stunden pro Tag lag. Die meiste Zeit - täglich 1,3 Stunden - nutzen die Befragten ihr Smartphone für’s Home Schooling. Dicht gefolgt von Laptops, die am Tag durchschnittlich 1,1 Stunden zum Einsatz kommen. Auf Platz drei landen Tablets und Desktop-Computer seien nur für täglich 30 Minuten das Mittel der Wahl. So liege wöchentlich für 43,7 Stunden das Augenmerk auf unseren Smartphones. Ein Jahr zuvor - 2020 - haben Jugendliche knapp drei Stunden weniger vor ihren Smartphones verbracht während es 2019 nur 36 Wochenstunden gewesen sein sollen. Für die repräsentative Studie haben die Studienmacher im Zeitraum Mai und Juni 1000 Jugendliche zu ihrem Nutzungsverhalten befragt.

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Brand auf der Tank- und Rastanlage Gräfenhausen

Symbolbild: Brand auf der Tank- und Rastanlage Gräfenhausen
Der Großbrand an der Raststätte Gräfenhausen-Ost an der A5 im Landkreis Darmstadt-Dieburg bei Weiterstadt beschäftigte zeitweise bis zu 180 Feuerwehrleute. Am Montagmorgen (09.08.) gegen 06:50Uhr soll ein 54-jähriger Audi-Fahrer mit 150km/h gegen den Stützpfeiler der Dachkonstruktion der Tankstelle gefahren sein. Sein Auto wurde zweigeteilt und soll Feuer gefangen haben, das auf die Zapfsäulen, einen Transporter und das Dach übergriff. Der Auto-Fahrer verstarb an der Unglücksstelle. Dem Kassierer ist es zu verdanken, dass die Situation nicht eskalierte. Mittels Not-Aus-Schalter unterbrach er die Benzinzufuhr zu den Zapfsäulen, sodass nur noch das Benzin in den Zapfsäulen Feuer fing. Gemäß Informationen der Deutschen Presseagentur (DPA) ziehe der Vorfall einen einstelligen Millionenschaden mit sich. Der anliegende E-Highway - eine Teststrecke für elektrisch betriebene Lastwagen - sei ohne einen Schaden davongekommen. Jetzt - eine Tage nach dem Großbrand - beginnen die Aufräum- und Reinigungsarbeiten: das Gebäude müsse gesichert und Bauschutt müsse abgetragen werden. Der Betreiber plane einen Sichtschutz. Laut einer Unternehmenssprecherin von Tank & Rast bleibe die Tankstelle für einen längeren Zeitraum geschlossen. Polizei und Staatsanwaltschaft Darmstadt vermuten einen Suizid seitens des Mannes, weshalb die Leiche obduziert werden müsse.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Viernheim und Raunheim/ Bischofsheim
Viernheim: Im Rahmen der Aktion "Stadtradeln" lädt die Polizei Viernheim zur Fahrradcodierung ein. Das soll am Montag (04. September) zwischen 08:00Uhr bis 13:00Uhr auf dem Hof der Polizei in der Kettelerstraße geschehen. Um eine telefonische Anmeldung von montags bis freitags zwischen 07:00Uhr bis 19:00Uhr wird gebeten: 06204 - 93 77 120. Schon zur Anmeldung sollte man folgende Angaben machen können: Anzahl der Drahtesel, die codiert werden sollen, die Fahrradart, denn bei E-Bikes sollte der Schlüssel für den Akku nicht vergessen werden sowie eine Telefonnummer für mögliche Rückfragen. Am Tag der Veranstaltung wird ein Ausweis sowie ein Eigentumsnachweis verlangt.

Raunheim/ Bischofsheim: Zwei Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren wird zur Last gelegt, mit einer fremden Kreditkarte in einer Tankstelle Käufe tätigen zu wollen. Die alarmierte Polizei nahm die Minderjährigen am Donnerstag (12.) gegen 10:45Uhr vorläufig fest. Unklar ist, ob die Tatverdächtigen die Karte bloß gefunden oder auch gestohlen haben. Die Karteninhaberin bemerkte den Verlust ihrer Kreditkarte, als ihr drei Abbuchungen in Höhe von ca. 245€ auffielen, denn beim Lebensmitteleinkauf am Mittwoch (11.) sei die Bankkarte noch vorhanden gewesen. Es soll Anzeige erstattet worden sein, sodass die Jugendlichen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

Service: Zur Erinnerung: Sowohl die Anfertigung als auch die Verbreitung von privaten Fahndungsaufrufen oder Behauptungen, die Menschen öffentlich an den Pranger stellen können, können ein strafrechtliches Nachspiel haben. Das Ermitteln und Öffentlichkeitsfahndungen sei ausschließlich Aufgabe der Polizei und Staatsanwaltschaft. Obendrein brauche es für eine Öffentlichkeitsfahndung einen richterlichen Beschluss. Stattdessen sollte man sämtliches Bildmaterial, das Straftaten dokumentiert der Polizei übergeben und sich als Zeuge anbieten. Alles andere könne den Erfolg der Ermittlungsbehörden gefährden. Wer private Fahndungsaufrufe sieht, sollte diese einerseits kritisch hinterfragen und gegebenenfalls der Polizei melden.

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Bitkom-Studie: Neun von zehn Unternehmen von Cyberangriffen betroffen

Laut der Studie des Digitalverbands Bitkom waren in den Jahren 2020 und 2021 nahezu neun von zehn Unternehmen von Datenklau, Spionage oder Sabotage geplagt. Mittels erfolgreicher Ransomware-Angriffe werden Computer unzugänglich gemacht und ihr Betreiber erpresst. Der Ausfall von Informations- und Produktionssystemen führt zu Störungen im Betriebsablauf. So soll ein jährlicher Schaden in Höhe von 223 Milliarden Euro entstehen.

Symbolbild: Bitkom-Studie: Neun von zehn Unternehmen von Cyberangriffen betroffen
Damit ist die Schadenssumme mehr als doppelt so hoch wie in den Jahren 2018 oder 2019. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass in 59% der Unternehmen, die Home Office grundsätzlich anbieten können, es seit der Corona-Pandemie zu IT-Sicherheitsvorfällen gekommen sein soll. Achim Berg (Bitkom-Präsident) machte darauf aufmerksam, dass es nicht genüge, Mitarbeiter:innen "einfach zum Arbeiten nach Hause zu schicken". Stattdessen muss auf der To-Do-Liste jedes Unternehmens die Absicherung der Geräte und der Schutz der Kommunikationskanäle zum Unternehmen stehen. Obendrein muss für die Gefahren durch Cyberkriminalität sensibilisiert werden. Jedes zehnte Unternehmen sehe sich in seiner Existenz durch Cyberattacken bedroht, wie die von Januar bis März 2021 geführte Bitkom-Studie ergab. Sinan Selen (Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz) merkt an, dass Behörden und die Wirtschaft nur gemeinsam Cyberangriffen trotzen können.

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Fitnessstudio muss Beiträge zurückerstatten

Symbolbild: Fitnessstudio muss Beiträge zurückerstatten
Wie das Landgericht Osnabrück entschied, sei die einseitige Verlängerung von Verträgen für Fitnessstudios aufgrund von behördlich angeordneten Schließungen rechtswidrig. Im konkreten Fall klagte ein Mann, der mit einer Sportstätte einen Vertrag über 24 Monate schloss. Allerdings hätte er die Räumlichkeiten zur Zeit des ersten Corona-Lockdowns vom 16. März 2020 bis 04. Juli 2020 nicht benutzen können. Noch im Lockdown kündigte er seinen Vertrag zum 08. Dezember 2021. Der Betreiber des Fitnessstudios kassierte weiterhin die Mitgliedsbeiträge. Der Kläger forderte die Rückerstattung des Geldes, doch sein Vertragspartner entgegnete, dass die Nutzung der Sportgeräte nachgeholt werden könne. Kurz gesagt: Das Sportunternehmen wollte die wegen der Corona-Pandemie verloren gegangenen Wochen an die eigentliche Laufzeit anhängen. Laut den Osnabrückern Richter:innen sei das unzulässig. Das Fitnessstudio konnte wegen der behördlich angeordneten Schließung seinen Part des Vertrags nicht erfüllen. Somit entfalle der Anspruch auf die Monatsbeiträge und müsse zurückerstattet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Revision wurde zugelassen.

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Preisabsprachen bei Musikinstrumenten: Strafen in Höhe von 21 Millionen Euro

Symbolbild: Preisabsprachen bei Musikinstrumenten: Strafen in Höhe von 21 Millionen Euro
Das Bundeskartellamt kündigte Geldbußen in Höhe von insgesamt 21 Millionen Euro gegen die Hersteller Yamaha, Roland, Fender, die Händler Thomann und Music Store sowie gegen verantwortliche Beschäftigte an. Kartellamtspräsident Andreas Mundt teilte mit, dass man Händler angehalten haben soll, "festgesetzte Mindestverkaufspreise nicht zu unterschreiten". Dafür soll sogenannte Price-Tracking-Software zur Überwachung von Endverbraucherpreisen seitens Yamaha und Roland zum Einsatz gekommen sein. Um Druck auszuüben, habe man Sanktionen, wie Lieferstopp oder zumindest schlechtere Konditionen angedroht bzw. verhängt. Teils wurden Mindestpreise nur sporadisch oder gar nicht überwacht. Die Händler missachteten oder umgingen die Herstellervorgaben durch Bündelung mehrerer Produkte zu einem Gesamtpreis. Thomann und Music Store hätten gefordert, dass auch andere Musik- instrumentenfachhändler die Mindestpreise einhalten. In 13 Fällen sollen die Händler Thomann und Music Store selbst Absprachen bezüglich der Preisgestaltung von Musikinstrumenten oder ergänzenden Produkten getroffen haben. Als Zeitraum wird Dezember 2014 bis April 2018 genannt, denn damals begann das Verfahren. Alle beschuldigten Unternehmen haben bei der Aufklärung des Falls kooperiert.

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Microsoft verlangt Impfnachweis

Symbolbild: Microsoft verlangt Impfnachweis
Der US-Online-Shop Amazon beschäftigt weltweit schätzungsweise 900.000 Mitarbeiter:innen. Wer nicht in den Lager, Verteilzentren oder als Lieferant tätig ist, könne bis Januar 2022 im Home Office arbeiten. Die verlängerte Möglichkeit zum Home Office treffe auf die USA sowie weitere, aber noch nicht näher genannte Länder zu. Wer ins Office ohne Home zurückkehren möchte, muss - solange man nicht vollständig geimpft ist - eine Maske tragen. Das Hard- und Softwareunternehmen Microsoft rechnet mit der vollständigen Wiedereröffnung der eigenen Büros in den Vereinigten Staaten ab frühestens Anfang Oktober. Allerdings müssten alle "Angestellten, Lieferanten und Gäste, die die Microsoft-Gebäude" betreten, ihren Impfschutz nachweisen können. Auch in diesem Fall bestätigen Ausnahmen die Regel: Wer sich aus medizinischen oder religiösen Hintergründen nicht impfen lassen kann oder möchte, ist von der Impfpflicht ausgenommen. Die Suchmaschine Google und das soziale Netzwerk Facebook möchten es Microsoft gleich tun. Tatsächlich dürfen Arbeitgeber gemäß US-Recht ihre Beschäftigten zu einer Impfung verpflichten. Der Sender CNN soll drei Mitarbeiter gekündigt haben, weil diese ungeimpft die Gebäude betraten. Bis zu dem Zeitpunkt habe man zwar eine Corona-Impfung gefordert, aber ein Nachweis war nicht notwendig; es geschah auf Vertrauensbasis. Der Sender selbst äußerte sich zu dem Vorfall (noch) nicht.

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Cum-Ex-Geschäfte sind Steuerhinterziehung

Bei den später genannten Cum-Ex-Geschäften wurden zum Dividendenstichtag einmal Steuern an das Finanzamt entrichtet, aber zwei- oder mehrmals vom Fiskus - der öffentlichen Hand - zurückerstattet. Cum steht für "mit Dividende" und Ex bedeutet "ohne Dividende". In die kriminellen Machenschaften sollen hunderte Menschen verwickelt sein, die Deutschland um viele Millionen Euro - wenn nicht Milliarden Euro - betrogen.

Symbolbild: Cum-Ex-Geschäfte sind Steuerhinterziehung
Gemäß den Cum-Ex-Files soll Europa um mindestens 55 Milliarden Euro erleichtert worden sein. Daher wurde und wird im Bundesgebiet gegen ca. 1000 Cum-Ex-Verdächtige ermittelt. Zwei britische Aktienhändler - Martin S. und Nicholas D. - sowie die Hamburger Privatbank M.M. Warburg wurden schon im März 2020 vom Landgericht Bonn wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Einer der beiden sollte 14 Millionen Euro, die Bank M.M. Warburg sollte 176 Millionen Euro zurückzahlen. Die Beklagten legten Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein. Sie argumentieren, dass man lediglich Lücken im Steuerrecht ausgenutzt hätte. Dem können die BGH-Richter nicht folgen, denn man wies die Berufung mit einem Grundsatzurteil zurück. Es gebe eine "klare Regelung [...], gegen die die Beteiligten nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Landgerichts verstoßen haben". Das Grundsatzurteil kann Auswirkungen auf noch laufende Prozesse in Deutschland haben, aber Sven Siegold (EU-Abgeordneter, B90/ Grüne) prophezeit keine allzu großen Veränderungen.

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Deutschlands erstes Haus aus dem 3D-Drucker

Symbolbild: Deutschlands erstes Haus aus dem 3D-Drucker
Ina Scharrenbach (Bauministerin in NRW, CDU) weihte am Montag (26.) in Beckum das deutschlandweit erste Haus ein, welches aus dem 3D-Drucker entstanden ist. Das zweigeschossige Einfamilienhaus biete eine Wohnfläche von 160m2. Der 3D-Drucker habe digital gesteuert zentimeterdick Spezialmörtel und Beton aufgetragen. Wie teuer das Projekt war, ist nicht eindeutig zu sagen. Allerdings ist bekannt, dass das Land Nordrhein-Westfalen das Vorhaben mit knapp 200.000€ gefördert haben soll. Vorrangiges Ziel sei, Erfahrungen zu sammeln, die richtungsweisend für die ganze Baubranche sein könnten, indem man diesen Herstellungsprozess etabliert. Häuser aus dem 3D-Drucker seien schneller gebaut, weil nicht mehr Stein um Stein gebaut werden muss. Laut dem Bauministerium schaffe der 3D-Drucker einen Quadratmeter binnen fünf Minuten. Außerdem seien besonders aufwendige Designs, wie Rundungen leichter umsetzbar. "Nur mehr Wohnraum sorgt für günstige Mieten", so Ina Scharrenbach. Auch in den USA, Frankreich, Belgien und den Niederlanden gibt es weitere 3D-Drucker-Häuser.

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Polizei Hessen bekommt Dienst-Smartphones

Symbolbild: Polizei Hessen bekommt Dienst-Smartphones
Gegenwärtig sollen bis zu 4.000 Smartphones den Alltag hessischer Polizist:innen unterstützen. Anfang nächsten Jahres soll die Zahl auf 10.500 Dienst-Smartphones steigen bis Ende 2022 alle 17.600 Polizist:innen Hessens mit einem eigenen Gerät ausgestattet werden. Dafür nehme die Landesregierung 75 Millionen Euro in die Hand. Digitalministerin Kristina Sinemus sagte bei der Vorführung der digitalen Tools am Donnerstag (29.), dass die Tools Stift, Zettel und Funkgerät ersetzen würden. Auch Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) war bei der Pressekonferenz anwesend. Er sprach von einem beschleunigten Informationsfluss zwischen Einsatzkräften und der -Leitung. Die schnellere Unfallaufnahme, Kontrollen sowie Beweissicherungen resultieren in einer Zeitersparnis, welche mehr Einsätze - ergo: mehr Polizeipräsenz - ermöglicht. Speziell entwickelte Polizei-Apps sollen eine sowohl schnellere als auch datenschutzkonforme Abfrage und Weitergabe von dienstlichen Informationen am Einsatzort ermöglichen. Eine Personenabfrage via App soll nur mittels biometrischer Daten möglich sein. Das hessische Innenministerium teilte mit, dass in den vergangenen Monaten eine neue Serverplattform hochgezogen wurde. Bevor die Smartphones den Alltag von Polizist:innen unterstützen werden, müssen die Geräte auf die Serverplattform angepasst werden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürchtet, dass dieser Prozess bis zu zwei Jahre dauern könnte.

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Explosion im Chempark-Leverkusen

Symbolbild: Explosion im Chempark-Leverkusen
Am Dienstagmorgen (27.) kam es zu einer schweren Explosion im Chempark Leverkusen im Stadtteil Bürrig. Ein Tanklager mit chlorierten Lösungsmitteln im Entsorgungszentrum des Unternehmens Currenta soll Feuer gefangen haben. Nach aktuellem Stand wurden durch den Unfall 31 Menschen verletzt; ein Schwerverletzter soll im Krankenhaus verstorben sein. Vier weitere Personen haben die Einsatzkräfte am Unglücksort tot aufgefunden. Zwei Personen werden noch vermisst; die Suche geht weiter. Das Landesumweltamt (LANUV) rät zur Vorsicht, weil die durch die Explosion entstandene Rauchwolke Dioxinverbindungen enthalten kann, die in hoher Konzentration als krebserregend gelten. Allerdings dauern die Ermittlungen diesbezüglich an. Jeglicher Rußniederschlag solle unverzüglich der Bürgerhotline der Stadt Leverkusen telefonisch gemeldet werden: 0214 - 40 63 33 3. Darüber hinaus gibt es folgende Handlungsempfehlungen: Auf Obst bzw. Gemüse aus dem Garten solle verzichtet werden. Spielplätze, Spielgeräte, Gartenmöbel, Pools, etc., die vom Ruß befallen sind, dürften vorsorglich nicht benutzt werden. Von einer eigenmächtigen Reinigung der verschmutzten Geräte wird abgeraten. In Bezug auf nicht-aufschiebbare Gartenarbeit wird empfohlen, Handschuhe zu tragen. Wer von draußen eine Wohnung oder ein Haus betritt, möge die Schuhe ausziehen. Noch ist unklar, was ursächlich für die Explosion war. Die Vermutungen reichen von "Mischung von Stoffen" oder "Substanzen, die empfindlich auf Erschütterungen reagieren" bis hin zu "Arbeiten im Umfeld" des Unfallortes.

Ergänzung: Bei der gemeinsamen Pressekonferenz der Stadt Leverkusen und des Landesumweltamtes (LANUV) am Freitag (29.) ab 14:30Uhr kam heraus, dass die Rückstände nur gering schadstoffbelastet seien. Rückstände von Dioxin und dioxinähnlichen Stoffen ließen sich nicht finden.

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Blaulicht-Meldungen

Symbolbild: Blaulicht-Meldungen aus Darmstadt
Darmstadt: Das 1. Polizeirevier in Darmstadt bietet am Montag (02.08.) eine kostenlose Fahrradcodierung auf dem Gelände des Reviers in der Bismarckstraße. Eine telefonische Voranmeldung wird empfohlen und ist montags bis freitags zwischen 08:00Uhr bis 14:00Uhr möglich: 06151 - 969 41 103. Für die Fahrradcodierung wird ein Identifikationsdokument sowie ein Eigentumsnachweis dringend benötigt. Bei E-Bikes oder Pedelecs kommt der Batterieschlüssel hinzu. Carbon-Räder seien für die Codierung leider ungeeignet.

Darmstadt: In der Nacht von Samstag auf Sonntag (25.) wurde ein neugeborener - nicht älter als fünf Stunden - männlicher Säugling im Bereich "Ärztlicher Bereitschaftsdienst" des Klinikums Darmstadt ausgesetzt. Eine aufmerksame Patientin habe die Schreie des Kleinkindes bemerkt. Gegen 02:00Uhr war der Säugling stark unterkühlt, aber sein Zustand stabilisierte sich in der Kinderklinik. Das Baby samt Schnuller mit gelbem Band befand sich unbekleidet in einem Frottee-Handtuch mit einer Nilpferdstickerei in einem weißen Flechtkorb. Über dem Kind lag eine weiße Kindersteppdecke. Für nähere Angaben zum Kind oder Verbleib der Mutter ist die Polizei telefonisch erreichbar: 06151 - 96 90.

Darmstadt: Am Donnerstag (29.) kam es auf dem Platz der deutschen Einheit zu einem Verkehrsunfall zwischen einer Radfahrerin und einer Straßenbahn der Linie 3. Nach aktuellen Ermittlungen wollte die 23-jährige Darmstädterin die Gleise überqueren, wobei sie die ankommende Tram aus der Goebelstraße übersehen haben muss. Trotz Vollbremsung kam es zur Kollision, wobei die Radfahrerin stürzte. Sie wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht.

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