Nevermind-Cover von Nirvana - Vorwurf der Kinderpornografie
1991 bat der Fotograf Kirk Weddle einen Freund sein vier Monate altes Baby zu einem Fotoshooting im Schwimmbad mitzubringen. Er sollte sein unbekleidetes Kind ins Becken werfen. Ungefähr 40 bis 50 Bilder sollen angefertigt worden sein. Eins davon kennen wir als das Cover von Nevermind der Grunge-Rock-Gruppe Nirvana. Das Werk gelte als Ikone.
Jetzt reichten die Anwälte des mittlerweile 30-jährigen Spencer Elden Klage gegen ehemalige Bandmitglieder, das Plattenlabel und den Fotografen ein. Spencer Elden sei minderjährig "zu kommerziellen sexuellen Handlungen" gezwungen worden. Er verlange umgerechnet rund 130.000€ aufgrund von "lebenslange[n] Schäden", "extreme[m] und dauerhafte[m] seelische[n] Leid mit körperlichen Auswirkungen", dem "lebenslange[n] Verlust von Einkommensmöglichkeiten" und "Verlust der Lebensfreude". Zu verschiedenen Nevermind-Jubiläen habe Spencer Elden das Bild nachgestellt und sich den Schriftzug "Nevermind" tätowiert. Obendrein lautet der Vorwurf, dass das Album mittels des nackten Säuglings vermarktet wurde. Die Eltern hätten zwar 200 Dollar für das Fotoshooting erhalten, aber niemals der kommerziellen Nutzung zugestimmt. Gewählt wurde das Bild, wo das Kind wie ein "Sexarbeiter" nach dem später hinzugefügten Geldschein greift. Erst Monate später wurden sie vom Albumcover am Sunset Boulevard überrascht. Der verstorbene Kurt Cobain wollte die Genitalien des Kindes nur mit einem Aufkleber verdecken lassen, wenn dort sinngemäß stehen würde: "Wenn Sie sich daran stören, müssen Sie insgeheim pädophil sein.".
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gamescom 2021
Die gamescom gilt als die weltweit größte Veranstaltung für Computer- und Videospiele. Das Event wurde von game - Verband der deutschen Games-Branche e.V. sowie der Koelnmesse GmbH organisiert. Allerdings fand diese gamescom, wie auch schon im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie ausschließlich online, dafür für alle Gäste kostenfrei statt. Die Opening Night Live 2021 konnte auf dem Twitch-Kanal der Gamescom verfolgt werden. Diese und weitere Präsentationen wurden ebenso auf der eigenen Plattform gamescom now angeboten. Das Angebot soll endlich auch für mobile Endgeräte optimiert worden sein. Zu den namhaften Ausstellern gehörten sowohl Electronic Arts (EA), Ubisoft, Sega, Amazon Games, Redhill Games als auch Astragon. Fans von Sony- oder Nintendo-Spielen gingen leer aus. Während sich die einen auf das hauseigene "State-of-Play"-Format konzentrieren, wollte der japanische Spieleentwickler vorerst nur dieses Jahr aussetzen.
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Giftanschlag an der TU Darmstadt
Am Montag (23.) traten bei sieben Menschen teils schwere Vergiftungserscheinungen auf. Es soll zu bläulichen Verfärbungen an den Händen und/ oder Füßen gekommen sein. Sechs Menschen habe man in Krankenhäuser gebracht, zwei wurden mit schweren Vergiftungserscheinungen in die Klinik nach Frankfurt gebracht während ein 30-jähriger Student zeitweise in Lebensgefahr schwebte. Alle Opfer eine, dass sie im Gebäude L2 01 des Fachbereichs Material- und Geowissenschaft am Campus Lichtwiese der TU Darmstadt etwas tranken. Nach bisherigen Ermittlungen müssen die Getränke und weitere Lebensmittel in drei Teeküchen von Freitag (20.) bis Montag (23.) mit dem giftigen Stoff in Kontakt gekommen sein. Man wisse zwar, welche Substanz verwendet wurde, aber aus ermittlungstaktischen Gründen, halte man die Information geheim. Sicher sei, dass das Gift den Sauerstofftransport über die roten Blutkörperchen behindere. Oberstaatsanwalt Robert Hartmann beschreibt die Substanz als "potentiell tödlich". Weil der Verdacht einer vorsätzlichen Straftat vorliegt, leitete die Staatsanwaltschaft Darmstadt ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts des versuchten Mordes ein. Eine 40-köpfige Sonderkommission ermittelt. Die Tatsache, dass der Tatort noch mit einer alten Schließanlage ausgestattet sei, macht den Fall nicht leichter. Immerhin konnten laut einem TU-Sprecher am Mittwoch alle sieben die Krankenhäuser wieder verlassen.
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Bundespolizist: Wieder arbeitssuchend wegen "Like"
Dumm gelaufen! Zu früh gefreut! Vielleicht fällt euch ein besserer Titel für folgenden Fall ein: Die Zukunft bei der Bundespolizei war zum Greifen nahe, doch dann flutschte ihm in letzter Sekunde die Beamtenkarriere durch die Hände. Nach der Einstellungszusage fiel auf, dass er eine Karikatur, die einen Mann zeigt, der sich mit der Regenbogenfahne das Gesäß abwischt mit "Gefällt mir" markierte. Des weiteren wird ihm zur Last gelegt, den Bescheid über ein gegen ihn verhängtes Fahrverbot mit dem Mittelfinger online geteilt zu haben. Aufgrund beider Vorfälle existieren Zweifel an seiner charakterlichen Eignung für den Polizeiberuf, weshalb die Bundespolizei nicht mehr an die Einstellungszusage gebunden sei. Zu diesem Fazit kommen die Richter:innen des Verwaltungsgerichts Aachen. Der "Like" zeige seine fehlende Toleranz sowie Neutralität, um die Dienstpflichten ohne Ansehen der Person ausführen zu können. Der Polizeiberuf sei vom Kontakt mit Menschen geprägt, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Sei es die ethnische Herkunft, Religion, Weltanschauung oder eben die sexuelle Orientierung. Bezüglich des Urteils kann der Kläger Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einreichen.
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